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Religionsfreiheit


Aleachim

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Dem Staat und der Bischofskonferenz ist gestattet ...

Das finde ich nun wiederum sehr freundlich von der Kirche, dass sie das erlaubt.

:daumenhoch:

 

Werner

Und wieder sabbert der Pawlowsche Hund....Josef hat nirgendwo behauptet dass das Recht des Staates von der Kirche abhänge

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Dem Staat und der Bischofskonferenz ist gestattet ...

Das finde ich nun wiederum sehr freundlich von der Kirche, dass sie das erlaubt.

:daumenhoch:

 

Werner

Und wieder sabbert der Pawlowsche Hund....Josef hat nirgendwo behauptet dass das Recht des Staates von der Kirche abhänge

 

@Josef: Könntest du das bitte klären? Dein Posting hängt in dem Punkt nämlich wirklich irgendwie in der Luft: Du sprichst von Staat und Bischofskonferenz, setzt dann einen Doppelpunkt (der auch mich eine Begründung erwarten lässt) und dann kommt eine Bestimmung, die nur von der Bischofskonferenz spricht.

 

Also, was meinst du jetzt?

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Dem Staat und der Bischofskonferenz ist gestattet ...

Das finde ich nun wiederum sehr freundlich von der Kirche, dass sie das erlaubt.

:daumenhoch:

 

Werner

Und wieder sabbert der Pawlowsche Hund....Josef hat nirgendwo behauptet dass das Recht des Staates von der Kirche abhänge

 

@Josef: Könntest du das bitte klären? Dein Posting hängt in dem Punkt nämlich wirklich irgendwie in der Luft: Du sprichst von Staat und Bischofskonferenz, setzt dann einen Doppelpunkt (der auch mich eine Begründung erwarten lässt) und dann kommt eine Bestimmung, die nur von der Bischofskonferenz spricht.

 

Also, was meinst du jetzt?

 

Josef muß gar nix klären, wenn ein anderer User in unvollständig zitiert.

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Dem Staat und der Bischofskonferenz ist gestattet ...

Das finde ich nun wiederum sehr freundlich von der Kirche, dass sie das erlaubt.

:daumenhoch:

 

Werner

Und wieder sabbert der Pawlowsche Hund....Josef hat nirgendwo behauptet dass das Recht des Staates von der Kirche abhänge

 

@Josef: Könntest du das bitte klären? Dein Posting hängt in dem Punkt nämlich wirklich irgendwie in der Luft: Du sprichst von Staat und Bischofskonferenz, setzt dann einen Doppelpunkt (der auch mich eine Begründung erwarten lässt) und dann kommt eine Bestimmung, die nur von der Bischofskonferenz spricht.

 

Also, was meinst du jetzt?

 

Josef muß gar nix klären, wenn ein anderer User in unvollständig zitiert.

Naja, so wie Josef das schreibt braucht man nicht viel boshaft um es so zu verstehen das der Staat das Heiratsalter höher setzen darf weil ihm der CIC das gestattet. Jetzt ist der Zusammenhang Quatsch (was im CIC steht kann dem weltlichen Gesetzgeber ziemlich egal sein) und ich vermute mal das Josef da auch nicht diesen Zusammenhang konstruieren wollte... Vermutlich hat er da vollkommen missverständlich formuliert.

 

Alles in allem eher nen Fall für den Stilblüten-Threat als nen Grund Josef vors Schienbein zu treten

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Liebe Wiebke,

 

 

 

...

Dem Staat und der Bischofskonferenz ist gestattet ...

@Josef: Könntest du das bitte klären? Dein Posting hängt in dem Punkt nämlich wirklich irgendwie in der Luft: Du sprichst von Staat und Bischofskonferenz, setzt dann einen Doppelpunkt (der auch mich eine Begründung erwarten lässt) und dann kommt eine Bestimmung, die nur von der Bischofskonferenz spricht.

 

Also, was meinst du jetzt?

Du als Juristin wirst es besser erklären können als ich.

 

Man hat mit gesagt, es gäbe den Rechtsgrundsatz:

 

"Was nicht verboten ist ist erlaubt".

 

 

Der HEILIGE GEIST hat mit Can. 1083 - § 1. den Papst aus Gründen die die Vernunft unschwer nachvollziehen kann, ein Mindestalter für Eheschließung gebieten lassen.

 

Ein höheres Mindestalter festzulegen ist erlaubt.

Was der CiC den Bischöfen erlaubt hat, hat der CiC dem Staat nicht verboten.

 

 

 

Gruß

josef

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Ein höheres Mindestalter festzulegen ist erlaubt.

Was der CiC den Bischöfen erlaubt hat, hat der CiC dem Staat nicht verboten.

Also: Wenn der CIC die Festlegung eines höheren Mindestalters nicht erlaubt hätte, dann wäre es dem Staat verboten, ein höheres Mindestalter festzulegen, richtig?

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Liebe Wiebke,

 

 

 

Ein höheres Mindestalter festzulegen ist erlaubt.

Was der CiC den Bischöfen erlaubt hat, hat der CiC dem Staat nicht verboten.

Also: Wenn der CIC die Festlegung eines höheren Mindestalters nicht erlaubt hätte, dann wäre es dem Staat verboten, ein höheres Mindestalter festzulegen, richtig?

Ja.

...Mal abgesehen, daß der HEILIGE GEIST GOTTES ein solch' unvernünftiges Verbot nie gestatten würde.

 

Es ist genauso, als GOTT der VATER, dem Staat = Gesellschaft durch den Papst verboten hat, die Ermordung des Kindes im Mutterleib zu erlauben.

 

 

Das Elend des Menschen ist daß der Mensch seinem VATER, GOTT, nicht gehorchen will.

 

Ist der Grund, warum Gewissenlosigkeit, Unvernunft und Unverstand die Welt regieren.

Und der Grund warum GOTT diese Welt so gestaltet hat daß der Mensch die Konsequenzen seines und seiner Mitmenschen Wollens und Tuns erleben und erleiden muß.

 

 

 

Gruß

josef

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Liebe Wiebke,

 

 

 

Ein höheres Mindestalter festzulegen ist erlaubt.

Was der CiC den Bischöfen erlaubt hat, hat der CiC dem Staat nicht verboten.

Also: Wenn der CIC die Festlegung eines höheren Mindestalters nicht erlaubt hätte, dann wäre es dem Staat verboten, ein höheres Mindestalter festzulegen, richtig?

Ja.

...Mal abgesehen, daß der HEILIGE GEIST GOTTES ein solch' unvernünftiges Verbot nie gestatten würde.

 

Es ist genauso, als GOTT der VATER, dem Staat = Gesellschaft durch den Papst verboten hat, die Ermordung des Kindes im Mutterleib zu erlauben.

 

 

Das Elend des Menschen ist daß der Mensch seinem VATER, GOTT, nicht gehorchen will.

 

Ist der Grund, warum Gewissenlosigkeit, Unvernunft und Unverstand die Welt regieren.

Und der Grund warum GOTT diese Welt so gestaltet hat daß der Mensch die Konsequenzen seines und seiner Mitmenschen Wollens und Tuns erleben und erleiden muß.

 

 

 

Gruß

josef

Womit ich dem geist seinen Fifi zurückgebe, den Pawlowschen. Ich bin eher der Katzentyp, Hunde sind nicht so mein Fall.

 

Werner

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