Sokrates Geschrieben 9. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 9. Februar 2008 Ist die Begründung für die neuerliche Entscheidung aus Rom bekannt? Ich kenne sie nicht. Ich halte die Begründung auch für irrelevant. Es bestätigt sich nur meine These, dass das Kirchenrecht Augenwischerei ist: Recht bekommt wer die Macht hat, nicht wer recht hat. Und Müller ist offenbar das spezielle Freundl der Papstes (wie man liest, hat es dem Papst sehr weh getan, dass sich Müller für den Münchener Posten so absolut unmöglich gemacht hatte). Ich bin gespannt auf die Reaktion der Kirchenrechtler, ob die das jetzt auch einsehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ältester Geschrieben 10. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2008 Ist die Begründung für die neuerliche Entscheidung aus Rom bekannt? Ich kenne sie nicht. Ich halte die Begründung auch für irrelevant. Es bestätigt sich nur meine These, dass das Kirchenrecht Augenwischerei ist: Recht bekommt wer die Macht hat, nicht wer recht hat. Und Müller ist offenbar das spezielle Freundl der Papstes (wie man liest, hat es dem Papst sehr weh getan, dass sich Müller für den Münchener Posten so absolut unmöglich gemacht hatte). Ich bin gespannt auf die Reaktion der Kirchenrechtler, ob die das jetzt auch einsehen. Die Entscheidung ist wahrscheinlich einer dieser Pyrrhussiege, mit dem die Macht des Bischofs dokumentiert werden soll, mit dem aber gleichzeitig die Kirche bei den Menschen von heute weiter an Ansehen verliert. Auch das ist ein Beweis dafür, daß GeLuMü ein Schaden für die Kirche ist. Das kennen wir aber bereits aus anderen Episoden und Eskapaden von GeLuMü. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kurwenal56 Geschrieben 10. Februar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 10. Februar 2008 Das letzte Mal hat Dr. Ammer, der Offizial des Bischofs, eine Übersetzung angefertigt. Diesmal habe ich noch keine Übersetzung auf der Bistumshomepage gefunden. Oder haben die diesmal auf ihr latein verzichtet? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2008 Ist die Begründung für die neuerliche Entscheidung aus Rom bekannt? Ich kenne sie nicht. Ich halte die Begründung auch für irrelevant. Es bestätigt sich nur meine These, dass das Kirchenrecht Augenwischerei ist: Recht bekommt wer die Macht hat, nicht wer recht hat. Und Müller ist offenbar das spezielle Freundl der Papstes (wie man liest, hat es dem Papst sehr weh getan, dass sich Müller für den Münchener Posten so absolut unmöglich gemacht hatte). Ich bin gespannt auf die Reaktion der Kirchenrechtler, ob die das jetzt auch einsehen. Genau. Wer Müller recht gibt, ist qua definitione im Unrecht. Sehr leicht einzusehen. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 10. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2008 (bearbeitet) Jetzt bin ich aber echt verblüfft. Hier lässt Müller behaupten, die Beschwerde des Prof. Grabmeier sei nun beim obersten vatikanischen Gericht "endgültig gescheitert". Ich wundere mich deshalb, weil der gute Müller das selbe schon einmal behauptet hatte: Hier behauptet Müller am 15.3.2007 (also vor fast einem Jahr): Die Apostolische Signatur in Rom hat die Beschwerde (hierarchischer Rekurs) von Dr. Johannes Grabmeier (Deggendorf) gegen die Neuordnung des Laienapostolats im Bistum Regensburg zurückgewiesen. In dem Dekret der Signatur vom 28. Februar 2007 wird festgestellt, dass die Beschwerde Grabmeiers „offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt“. Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren abgeschlossen. Quelle: Homepage des Bistums Regensburg. Da fragt man sicher natürlich: Im März 2007 war das Vefahren "abgeschlossen", jetzt im Februar ist es "endgültig abgeschlossen". Könnte es sein, dass es nächstes Jahr im Januar "letztendgltig" abgeschlossen und im Jahr darauf "hinterletztendgültig"? In meiner Kindheit wurde mir noch beigebracht: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, selbst wenn er mal die Wahrheit spricht." Normales juristisches Verfahren: Im März nahm das Signatur das Verfahren nicht zur Entscheidung an, dagegen legte Grabmeier dann Widerspruch ein. Und über diesen Widerspruch wurde jetzt verhandelt. Hätte Grabmeier nun Recht bekommen, so hätte das nur bedeutet, dass anschließend sein Klagebegehren doch zur Entscheidung angenommen werden müsste. Über den Ausgeang des Verfahrens hätte das nichts ausgesagt. bearbeitet 10. Februar 2008 von Nursianer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 10. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2008 Das einzige das nach meiner Einschätzung nicht stimmt ist das Verhältnis von ein paar vereinzelten Journalisten die problematischen Gruppen nahestehen zur römisch-katholischen Kirche und den Bischof von Regensburg der treu und mutig das Wort Gottes verkündet und den Fabeleien der Zeitgeistgläubigen widerspricht. Die Instrumentalisierung der Riekofener Ereignisse zum Schaden gegen die katholische Kirche und den Bischof von Regensburg ist ein klares Zeichen welchen "Geist" die Gegner der Kirche folgen. An welcher Stelle hat denn die Kritik an Müller etwas mit dessen Verkündigungsdienst zu tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 11. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2008 Genau. Wer Müller recht gibt, ist qua definitione im Unrecht. Sehr leicht einzusehen. Grüße, Das ist gleich doppelt falsch: Erstens hat Müller nicht recht bekommen, sondern, wie Nursianer zu recht bemerkt hat, hat sich der vatikanische Gerichtshof geweigert, sich überhaupt mit der Sache inhaltlich zu beschäftigen. Und damit ist zweitens meine Beurteilung der Thematik "Kirchenrecht" von der Person Müllers ziemlich unabhängig. Ich räume allerdings ein, dass der einzige Bischof in Deutschland, an dem dieser Defekt des Kirchenrechts aufscheinen konnte, Müller mit seinem überstiegenen Amtsverständnis ist. Alle anderen Bischöfe ticken normal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 11. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2008 Normales juristisches Verfahren: Im März nahm das Signatur das Verfahren nicht zur Entscheidung an, dagegen legte Grabmeier dann Widerspruch ein. Und über diesen Widerspruch wurde jetzt verhandelt. Hätte Grabmeier nun Recht bekommen, so hätte das nur bedeutet, dass anschließend sein Klagebegehren doch zur Entscheidung angenommen werden müsste. Über den Ausgeang des Verfahrens hätte das nichts ausgesagt. Wahrscheinlich hast Du recht. Das hieße dann, dass Müller letztes Jahr im März schlicht gelogen hat, als er behauptete, das Verfahren sei abgeschlossen. Offenbar gab es eben doch noch Rechtsmittel und das Verfahren war eben nicht abgeschlossen. Allerdings sind diese Rechtsmittel, wie man jetzt sieht, ohnehin eine Farce. Das Kantonsgerichts Basel-Landschaft in der Schweiz hat dies in einem Urteil gegen das Bistum Basel explizit festgestellt: "Der innerkirchliche Rechtsweg genügt nicht den Anforderungen eines Rechtsstaates" (Quelle). Dieser Kurt Koch scheint Müllers Bruder im Geiste sein, bloß hat der in der Schweiz die schlechteren Karten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 12. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2008 Die Entscheidung ist wahrscheinlich einer dieser Pyrrhussiege, mit dem die Macht des Bischofs dokumentiert werden soll, mit dem aber gleichzeitig die Kirche bei den Menschen von heute weiter an Ansehen verliert. Auch das ist ein Beweis dafür, daß GeLuMü ein Schaden für die Kirche ist. Das kennen wir aber bereits aus anderen Episoden und Eskapaden von GeLuMü. Das Bischof Müller an Ansehen unter den Liberalen verloren hat, das lässt sichsicherlich leicht verschmerzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2008 Das Bischof Müller an Ansehen unter den Liberalen verloren hat, das lässt sichsicherlich leicht verschmerzen. Es heißt der Bischof, nicht das Bischof. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ältester Geschrieben 12. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2008 Die Entscheidung ist wahrscheinlich einer dieser Pyrrhussiege, mit dem die Macht des Bischofs dokumentiert werden soll, mit dem aber gleichzeitig die Kirche bei den Menschen von heute weiter an Ansehen verliert. Auch das ist ein Beweis dafür, daß GeLuMü ein Schaden für die Kirche ist. Das kennen wir aber bereits aus anderen Episoden und Eskapaden von GeLuMü. Das Bischof Müller an Ansehen unter den Liberalen verloren hat, das lässt sichsicherlich leicht verschmerzen. Von wem, für wen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 12. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2008 Normales juristisches Verfahren: Im März nahm das Signatur das Verfahren nicht zur Entscheidung an, dagegen legte Grabmeier dann Widerspruch ein. Und über diesen Widerspruch wurde jetzt verhandelt. Hätte Grabmeier nun Recht bekommen, so hätte das nur bedeutet, dass anschließend sein Klagebegehren doch zur Entscheidung angenommen werden müsste. Über den Ausgeang des Verfahrens hätte das nichts ausgesagt. Wahrscheinlich hast Du recht. Das hieße dann, dass Müller letztes Jahr im März schlicht gelogen hat, als er behauptete, das Verfahren sei abgeschlossen. Offenbar gab es eben doch noch Rechtsmittel und das Verfahren war eben nicht abgeschlossen. Allerdings sind diese Rechtsmittel, wie man jetzt sieht, ohnehin eine Farce. Das Kantonsgerichts Basel-Landschaft in der Schweiz hat dies in einem Urteil gegen das Bistum Basel explizit festgestellt: "Der innerkirchliche Rechtsweg genügt nicht den Anforderungen eines Rechtsstaates" (Quelle). Dieser Kurt Koch scheint Müllers Bruder im Geiste sein, bloß hat der in der Schweiz die schlechteren Karten. Doch, der Bischof konnte das schon so sehen. Eine Wiederaufnahme ist immer möglich, sogar beim Strafprozess (ne bis in idem mal ausgeklammert). Und sorry, aber jeder Blick in das kirchliche Gesetzbuch gibt dem Gericht recht. Die Rätereform Müllers entspricht den Vorgaben des CIC. Gegen diese kann das Gericht nicht entscheiden. Außerdem verwischst du hier die Ebenen: Die Rechtswege sind die eine Sache, die Entscheidungen über die Sache an sich eine andere. Wenn der Rechtsweg nicht ausreichend ist, so bedeutet das nicht, dass das Gericht immer zu ungunsten des (Laien-)Klägers entscheidet. Es bedeutet, dass dem Kläger uU nicht genügend Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Zumindest im vorliegenden Fall kann davon keine Rede sein. Der Wortlaut des CIC ist eindeutig, so heißt es zB in 536: "Wenn es dem Diözesanbischof nach Anhörung des Priesterrates zweckmäßig scheint, ist in jeder Pfarrei ein Pastoralrat zu bilden, dem der Pfarrer vorsteht;". Dagegen kann man nicht klagen, das führt vor jedem Gericht zu einer Abweisung wegen offensichtlicher Unbegründetheit. Dennoch stand Grabmeier gegen diese Entscheidung noch ein Widerspruchrecht zu. Mehr würde von einem Rechtsstaat auch nciht garantiert. Sollten also der innerkirchliche Rechtsweg nicht den gewöhnlichen rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen, so ist dies jedenfalls im Fall Grabmeier nicht von entscheidender Bedeutung gewesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 13. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 13. Februar 2008 Doch, der Bischof konnte das schon so sehen. Eine Wiederaufnahme ist immer möglich, sogar beim Strafprozess (ne bis in idem mal ausgeklammert). Es war aber keine. Es war der Instanzenweg. Und sorry, aber jeder Blick in das kirchliche Gesetzbuch gibt dem Gericht recht. Die Rätereform Müllers entspricht den Vorgaben des CIC. Gegen diese kann das Gericht nicht entscheiden. Das ist eine stark verkürzte Sicht auf die Dinge. Man kann sich nicht ein Satzerl aus dem CIC rauspicken (auch noch eines über pastorale Räte in den Gemeinden) und daran etwas ganz anderes (nämlich die Abschaffung des Diözesanrates) festmachen. Müller hätte sehr wohl gemäß CIC einen Diözesanpastoralrat einrichten können. Was rechtswidrig war, war die Abschaffung des Diözesanrates. Eine differenziertere Sicht auf die Rechtslage gibt dieser Aufsatz der Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel. Er stammt noch aus der Zeit vor der Auflösung (als Müller eigenmächtig die Satzung der PGR geändert hat), aber die Argumentation geht analog. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 15. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2008 (bearbeitet) Doch, der Bischof konnte das schon so sehen. Eine Wiederaufnahme ist immer möglich, sogar beim Strafprozess (ne bis in idem mal ausgeklammert). Es war aber keine. Es war der Instanzenweg. Ich glaube nicht, dass das so ist. Er ist nicht an einer Instanz gescheitert und hat dann die nächste angerufen, sondern hat Rechtsschutz gegen die Ablehnung des Klagebegehrens beantragt. Weiß nicht, wie die Kirchenrechtler das sehen, aber im weltlichen Bereich würde man das nicht als Gang zur nächsten Instanz sehen. Das wäre auch nicht möglich, weil man dann den Rechtsweg nicht eingehalten hätte. Und sorry, aber jeder Blick in das kirchliche Gesetzbuch gibt dem Gericht recht. Die Rätereform Müllers entspricht den Vorgaben des CIC. Gegen diese kann das Gericht nicht entscheiden. Das ist eine stark verkürzte Sicht auf die Dinge. Man kann sich nicht ein Satzerl aus dem CIC rauspicken (auch noch eines über pastorale Räte in den Gemeinden) und daran etwas ganz anderes (nämlich die Abschaffung des Diözesanrates) festmachen. Müller hätte sehr wohl gemäß CIC einen Diözesanpastoralrat einrichten können. Was rechtswidrig war, war die Abschaffung des Diözesanrates. Eine differenziertere Sicht auf die Rechtslage gibt dieser Aufsatz der Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel. Er stammt noch aus der Zeit vor der Auflösung (als Müller eigenmächtig die Satzung der PGR geändert hat), aber die Argumentation geht analog. Ich kann die Rechtsauffassung nicht teilen. Demel lässt sich seitenweise über die Rechte des Diözesanbischofs aus, ihre Schlussfolgerung, der Auflösung des Diözesanpastoralrats sei gleichwohl "rechtswidrig" gewesen ist in meinen Augen dann nicht überzeugend. Demel stützt diese Behauptung insbesondere auf c. 215, in dem es heißt: "Den Gläubigen ist es unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas oder der Frömmigkeit oder zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen und zu leiten und Versammlungen abzuhalten, um diese Zwecke gemeinsam zu verfolgen" So weit, so gut, aber wo steht, dass ein so entstandenes Gremium (in c. 215 besteht laut Demel die einzige Rechtsgrundlage des Diözesanrats) an der Rechtssetzung der Diözese zu beteiligen ist, so wie es beim Regensburger Diözesanrat der Fall war? Es mag wohl eine Existenzberechtigung für ein solches Gremium geben, aber nur im Sinne einer Konferenz von Laien, die sich Gedanken über das Laienapostolat oä machen. Einen Anspruch auf eine rechtliche Teilhabe weist Demel nicht nach. Da schreibt sie, auf S. 670: "Seine bischöfliche Vollmacht beinhaltet nicht das Recht, gegen geltendes – diözesanes oder überdiözesanes – Recht zu verstoßen, wohl aber diözesanes Recht zu verändern, abzuschaffen oder einzuführen, allerdings wiederum stets unter Beachtung des höherrangigen Rechts und des Selbstverständnisses der katholischen Kirche." Auch das bestätigt den Bischof. Er konnte dem Rat seine Rechte nehmen. Er verstieß damit nicht gegen höherrangiges Recht, denn von dem ist nur die Existenz eine Pastoralrats gefordert. Und falls der Verweis auf das Selbstverständnis so gedeutet werden sollte, dass dieses Selbstverständnis eine besondere Förderung von solchen Räten vorsieht, so geht der Schuss wohl eher nach hinten los. Es ist mit dem katholischen Selbstverständnis (hierarchische Kirche, von Demel selbst in diesem Aufsatz lang und breit ausgeführt) nicht vereinbar, dass es ein unabhängiges, nicht in der Diözesanverfassung vorgesehenes Gremium gibt, von dem der Bischof in seiner rechtsetzenden Gewalt abhängig ist. Letztlich vermögen mich die Ausführungen von Demel nicht zu überzeugen, bezogen auf die Schlussfolgerung, nicht auf die Darlegung des Sachverhalts, der mir recht klar und umfassend formuliert zu sein scheint. bearbeitet 15. Februar 2008 von Nursianer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 15. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2008 Genau. Wer Müller recht gibt, ist qua definitione im Unrecht. Sehr leicht einzusehen. Grüße, Das ist gleich doppelt falsch: Erstens hat Müller nicht recht bekommen, sondern, wie Nursianer zu recht bemerkt hat, hat sich der vatikanische Gerichtshof geweigert, sich überhaupt mit der Sache inhaltlich zu beschäftigen. Und damit ist zweitens meine Beurteilung der Thematik "Kirchenrecht" von der Person Müllers ziemlich unabhängig. Ich räume allerdings ein, dass der einzige Bischof in Deutschland, an dem dieser Defekt des Kirchenrechts aufscheinen konnte, Müller mit seinem überstiegenen Amtsverständnis ist. Alle anderen Bischöfe ticken normal. Schön, dass du so positiv über Meisner, Mixa und Marx denkst! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 18. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 18. Februar 2008 (bearbeitet) Die neueste Gegendarstellung von der Bischöflichen Verlautbarungsseite. Diesmal geht es um die Schummeleien mit den Kirchenaustritten. Obwohl die Zahlen was anderes sagen, behauptet das Müllersche Wahrheitsamt, die Kirchenaustritte seien rückläufig. bearbeitet 18. Februar 2008 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 Die neueste Gegendarstellung von der Bischöflichen Verlautbarungsseite. Diesmal geht es um die Schummeleien mit den Kirchenaustritten. Obwohl die Zahlen was anderes sagen, behauptet das Müllersche Wahrheitsamt, die Kirchenaustritte seien rückläufig. Was sagen Dir denn diese Zahlen???: 1998: 2.772, 1999: 2.851, 2000: 2.940, 2001: 2.835, 2002: 3.410, 2003: 3.760, 2004: 2.960, 2005: 2.991, 2006: 2.854, 2007: 2.838. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 Die neueste Gegendarstellung von der Bischöflichen Verlautbarungsseite. Diesmal geht es um die Schummeleien mit den Kirchenaustritten. Obwohl die Zahlen was anderes sagen, behauptet das Müllersche Wahrheitsamt, die Kirchenaustritte seien rückläufig. Was sagen Dir denn diese Zahlen???: 1998: 2.772, 1999: 2.851, 2000: 2.940, 2001: 2.835, 2002: 3.410, 2003: 3.760, 2004: 2.960, 2005: 2.991, 2006: 2.854, 2007: 2.838. Dass die Kirchenaustrittszahlen im Rahmen der Messgenauigkeit ziemlich konstant bleiben, mit einem erkennbaren Ausreißer nach oben in den Jahren, als Müller angefangen hat. Und dass das Herausgreifen der Jahre 2002 und 2007 ein übles Türken der Statistik ist. Wieso, was liest du heraus? Im übrigen sind diese Zahlen vermutlich an sich schon getürkt. Die Bischofskonferenz hat andere Zahlen: 1990 1.350 2000 2.861 2001 2.724 2002 3.179 2003 3.662 2004 2.822 2005 2.652 2006 2.671 2007 2.838 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 Im übrigen sind diese Zahlen vermutlich an sich schon getürkt. Die Bischofskonferenz hat andere Zahlen: aus Deinem Link: Die von der Bischöflichen Pressestelle verwendeten statistischen Zahlen stammen vom Katholischen Kirchensteueramt Regensburg. Dieses bezieht die Daten von den Standesämtern im Bistum Regensburg. Diese Zahlen sind absolut verlässlich. Abweichungen gibt es aber bei den Zahlen die von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht werden. Diese Daten stammen aus den Erhebungsbögen, welche in den Pfarreien eines jeden Bistums ausgefüllt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 (bearbeitet) Im übrigen sind diese Zahlen vermutlich an sich schon getürkt. Die Bischofskonferenz hat andere Zahlen: aus Deinem Link: Die von der Bischöflichen Pressestelle verwendeten statistischen Zahlen stammen vom Katholischen Kirchensteueramt Regensburg. Dieses bezieht die Daten von den Standesämtern im Bistum Regensburg. Diese Zahlen sind absolut verlässlich. Abweichungen gibt es aber bei den Zahlen die von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht werden. Diese Daten stammen aus den Erhebungsbögen, welche in den Pfarreien eines jeden Bistums ausgefüllt werden. Eben. Da fragt man sich schon, warum Müller plötzlich die Erhebungsmethode ändert. Antwort: Die Umfrage kann man schlechter türken als die Kirchensteuerzahlen, auf die nur Müller Zugriff hat, nicht die DBK. Auffällig ist vor allem, dass die Zahlen für 2007 übereinstimmen, aber in den Vorjahren wundersamerweise beim Bischof höher sind als bei der DBK. Ein Schelm, der Schlimmes dabei denkt. Die Sueddeutsche Zeitung hat das richtig erkannt: „Die Öffentlichkeitsarbeit des Bistums erinnert an die Verlautbarungspolitik des DDR-Regimes: Unangenehme Details werden verschwiegen, alles andere wird zum Ruhme des Bischofs hochgejubelt“.(SZ, 6./7. Oktober 2007). bearbeitet 19. Februar 2008 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 Da fragt man sich schon, warum Müller plötzlich die Erhebungsmethode ändert. wissenschaftliches Arbeiten ist nicht Dein Ding, gelle. Es gibt zwei Erhebungsmethoden - ist doch klar, dass man sich die raussucht, die besser zur "Politik" passt. Außerdem wo gibt es beim Zählen von Austritten "Meßungenauigkeiten" ?? Schlampig ermittelte Erhebungsdaten sind keine Messfehler, sondern einfach Schlamperei. Da würde ich auch eher auf Daten einer Behörde als auf "Erhebungsbögen" nichtamtlicher Stellen zurückgreifen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 Es gibt zwei Erhebungsmethoden - ist doch klar, dass man sich die raussucht, die besser zur "Politik" passt. Klar, wenn man solch eine Politik nötig hat. "Verlautbarungspolitik". Ehrlich geht anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 Dass die Kirchenaustrittszahlen im Rahmen der Messgenauigkeit ziemlich konstant bleiben, mit einem erkennbaren Ausreißer nach oben in den Jahren, als Müller angefangen hat. Und dass das Herausgreifen der Jahre 2002 und 2007 ein übles Türken der Statistik ist. Wieso, was liest du heraus? Im übrigen sind diese Zahlen vermutlich an sich schon getürkt. Die Bischofskonferenz hat andere Zahlen: 1990 1.350 2000 2.861 2001 2.724 2002 3.179 2003 3.662 2004 2.822 2005 2.652 2006 2.671 2007 2.838 Wo sind denn die Zahlen für 2007? Auf der DBK-Seite finde ich sie nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 Wo sind denn die Zahlen für 2007? Auf der DBK-Seite finde ich sie nicht. Weiß ich nicht mehr. Habe ich von meinem alten Posting hier im Thread abgeschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ältester Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 Da fragt man sich schon, warum Müller plötzlich die Erhebungsmethode ändert. wissenschaftliches Arbeiten ist nicht Dein Ding, gelle. Es gibt zwei Erhebungsmethoden - ist doch klar, dass man sich die raussucht, die besser zur "Politik" passt. Außerdem wo gibt es beim Zählen von Austritten "Meßungenauigkeiten" ?? Schlampig ermittelte Erhebungsdaten sind keine Messfehler, sondern einfach Schlamperei. Da würde ich auch eher auf Daten einer Behörde als auf "Erhebungsbögen" nichtamtlicher Stellen zurückgreifen. Ja, das ist genau das Thema: Der Politik und der Wirtschaft haut man solches Türken bei den Erhebungsmethoden/Vergleichen/Zusammenstellungen/... ständig um die Ohren und man konstruiert daraus eine Vertrauenskrise, die auf einer offensichtlichen Unzuverlässigkeit basiert. GeLuMü und Konsorten machen das aber genau so. Wo soll da noch Vertrauen da sein. Man nimmt einmal dies und einmal das, weil es besser zur "Politik passt". Ja, wo sind wir denn? Ist das eine Bananen-Kirche? Wie ist das mit der Wahrheit? Sagen diese Herrschaften einmal dies und einmal das, wie es gerade "zur Politik passt"? Pfuiteufel, kann ich da nur sagen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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