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Alles Ge-Lu-Müller, oder was?


kurwenal56

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Wir wollen eine geschwisterliche Kirche und keine Kirche in der sich wenige gegen einen sehr guten und behutsam agierenden Bischof auflehnen, nur weil dieser Bischof, Gerhard Ludwig Müller Bischof von Regensburg, nicht nach ihrer Pfeife oder nach der Pfeife der Obrigkeit tanzt.
Deine Beurteilung der Situation in Regensburg passt wunderbar zu Deiner Analyse der Hartz IV Situation. <_<
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Franciscus non papa
Wallner usw..........

 

Nerv, Nerv, Nerv......

 

Eure nicht enden wollende Treibjagd nervt jede und jeden den/die ich kenne.

 

Wir wollen eine geschwisterliche Kirche und keine Kirche in der sich wenige gegen einen sehr guten und behutsam agierenden Bischof auflehnen, nur weil dieser Bischof, Gerhard Ludwig Müller Bischof von Regensburg, nicht nach ihrer Pfeife oder nach der Pfeife der Obrigkeit tanzt.

 

Wir danken Gott jeden Tag das dieser Bischof in Regensburg wirkt, dieser Bischof ist für fast alle Gläubigen des Bistums ein wahrer Segen. Vergelt' s Gott - Gott sei Dank, gibt es Bischöfe wie Gerhard Ludwig Müller.

 

Wir beten jeden Tag:

Gerhard Ludwig Müller, Bischof von Regensburg, möge lange Leben und seine Gesundheit und seine Nerven mögen den Angriffen seiner Gegner und den Gegnern der katholischen Kirche standhalten.

 

 

hm, fast wäre ich auf der schleimspur ausgerutscht.

 

im übrigen fürchte ich, dass du da in einigen dingen nicht ganz die wahrheit sagst.

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Wir wollen eine geschwisterliche Kirche und keine Kirche in der sich wenige gegen einen sehr guten und behutsam agierenden Bischof auflehnen, nur weil dieser Bischof, Gerhard Ludwig Müller Bischof von Regensburg, nicht nach ihrer Pfeife oder nach der Pfeife der Obrigkeit tanzt.
Deine Beurteilung der Situation in Regensburg passt wunderbar zu Deiner Analyse der Hartz IV Situation. <_<

 

Ich würde sagen, ich habe den richtigen Ton gefunden, die "Betroffenen" fühlen sich getroffen.

 

Die Analyse von Hartz IV ist eine ganz andere Baustelle.

Der Leiter des Kommissariats der katholischen deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, hat vor kurzem in der ARD/Im Ersten vor den sozialen Folgen der Hartz-IV-Reform gewarnt.

 

Sokrates, geht es in Regensburg um die Wahrheit oder um das Ego der Betroffenen?

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Franciscus non papa
Sokrates, geht es in Regensburg um die Wahrheit oder um das Ego der Betroffenen?

 

 

also soweit man das aus der entfernung beurteilen kann, geht es vor allem um das schwache ego eines bischofs, das dazu führt, dass der herr um sich schlägt, und zwar mit mitteln die unwürdig sind.

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Sokrates, geht es in Regensburg um die Wahrheit oder um das Ego der Betroffenen?

 

 

also soweit man das aus der entfernung beurteilen kann, geht es vor allem um das schwache ego eines bischofs, das dazu führt, dass der herr um sich schlägt, und zwar mit mitteln die unwürdig sind.

Ich würde eher sagen, es geht um einen starken Bischof, der nicht nach Wallners Pfeife tanzen will. Das mag Herr Wallner gar nicht und macht Stunk!

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Wallner usw..........

 

Nerv, Nerv, Nerv......

 

Eure nicht enden wollende Treibjagd nervt jede und jeden den/die ich kenne.

 

Wir wollen eine geschwisterliche Kirche und keine Kirche in der sich wenige gegen einen sehr guten und behutsam agierenden Bischof auflehnen, nur weil dieser Bischof, Gerhard Ludwig Müller Bischof von Regensburg, nicht nach ihrer Pfeife oder nach der Pfeife der Obrigkeit tanzt.

 

Wir danken Gott jeden Tag das dieser Bischof in Regensburg wirkt, dieser Bischof ist für fast alle Gläubigen des Bistums ein wahrer Segen. Vergelt' s Gott - Gott sei Dank, gibt es Bischöfe wie Gerhard Ludwig Müller.

 

Wir beten jeden Tag:

Gerhard Ludwig Müller, Bischof von Regensburg, möge lange Leben und seine Gesundheit und seine Nerven mögen den Angriffen seiner Gegner und den Gegnern der katholischen Kirche standhalten.

Bist du aus dem Bistum Regensburg?

 

Werner

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Ich würde eher sagen, es geht um einen starken Bischof, der nicht nach Wallners Pfeife tanzen will. Das mag Herr Wallner gar nicht und macht Stunk!

Dazu möchte ich einen allgemein geschätzten Mitforanten zitieren, dessen Urteil ich mich in diesem Falle vollumfänglich anschließe.

 

Null Ahnung - aber ein gutes, klares und verleumdendes Urteil. So lieb ich es! <_<

:unsure:

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Nerv, Nerv, Nerv......

Eure nicht enden wollende Treibjagd nervt jede und jeden den/die ich kenne.

 

Willst Du damit sagen, Du kennst nur Menschen, die hier mitlesen? Ich kenne erstens eine Menge Leute, die sich keinen Deut dafür interessieren, was in Regensburg abgeht, ich kenne ferner eine Menge Leute, die sich nicht für mykath interessieren und hier nicht mitlesen, und ausserdem kenne ich Leute, die das Mitlesen hier sein lassen würden, wenn sie "genervt" wären. Ausserdem kenne ich viele Leute, die auch ohne Nutzung des Internets die Stirn darüber runzeln, wie Bischof Müller in seiner Diözese agiert und froh sind, in einer anderen Diözese zu leben. Ausserdem kenne ich Leute, die Müller's Treiben dort eher amüsiert verfolgen.

 

Du musst schon ein sehr zurückgezogenes Leben führen, liebes Sternchen.

 

<_<

bearbeitet von Alice
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Nerv, Nerv, Nerv......

Eure nicht enden wollende Treibjagd nervt jede und jeden den/die ich kenne.

 

Willst Du damit sagen, Du kennst nur Menschen, die hier mitlesen? Ich kenne erstens eine Menge Leute, die sich keinen Deut dafür interessieren, was in Regensburg abgeht, ich kenne ferner eine Menge Leute, die sich nicht für mykath interessieren und hier nicht mitlesen, und ausserdem kenne ich Leute, die das Mitlesen hier sein lassen würden, wenn sie "genervt" wären. Ausserdem kenne ich viele Leute, die auch ohne Nutzung des Internets die Stirn darüber runzeln, wie Bischof Müller in seiner Diözese agiert und froh sind, in einer anderen Diözese zu leben. Ausserdem kenne ich Leute, die Müller's Treiben dort eher amüsiert verfolgen.

 

Du musst schon ein sehr zurückgezogenes Leben führen, liebes Sternchen.

 

<_<

 

Es gibt schon Leute (oder um es genauer zu sagen: ich kenne Leute), die sich endlich Ruhe in der Diözese wünschen (also ich meine Diözesanen), aber sie sind sich nicht einig, wer mit der Ruhe anfangen soll. Nach dem Grundsatz: solange noch der eine....kann sich das der andere nicht bieten lassen.

bearbeitet von Elima
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Es gibt schon Leute (oder um es genauer zu sagen: ich kenne Leute), die sich endlich Ruhe in der Diözese wünschen (also ich meine Diözesanen), aber sie sind sich nicht einig, wer mit der Ruhe anfangen soll. Nach dem Grundsatz: solange noch der eine....kann sich das der andere nicht bieten lassen.

"Ein Zehnerl allein klingelt nicht." Die Antwort Fritz Wallners auf diesen Vorwurf ist, wie alles andere in diesem Interview, sehr ehrlich und glaubwürdig. Wer Lust hat, kann selber mal reinhören:

 

Interview der Bayernchronik auf BR2 mit Fritz Wallner am 30.12.2006.

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Gerlinde Blosche

Nerv, Nerv, Nerv......

Eure nicht enden wollende Treibjagd nervt jede und jeden den/die ich kenne.

 

Willst Du damit sagen, Du kennst nur Menschen, die hier mitlesen? Ich kenne erstens eine Menge Leute, die sich keinen Deut dafür interessieren, was in Regensburg abgeht, ich kenne ferner eine Menge Leute, die sich nicht für mykath interessieren und hier nicht mitlesen, und ausserdem kenne ich Leute, die das Mitlesen hier sein lassen würden, wenn sie "genervt" wären. Ausserdem kenne ich viele Leute, die auch ohne Nutzung des Internets die Stirn darüber runzeln, wie Bischof Müller in seiner Diözese agiert und froh sind, in einer anderen Diözese zu leben. Ausserdem kenne ich Leute, die Müller's Treiben dort eher amüsiert verfolgen.

 

Du musst schon ein sehr zurückgezogenes Leben führen, liebes Sternchen.

 

<_<

 

Es gibt schon Leute (oder um es genauer zu sagen: ich kenne Leute), die sich endlich Ruhe in der Diözese wünschen (also ich meine Diözesanen), aber sie sind sich nicht einig, wer mit der Ruhe anfangen soll. Nach dem Grundsatz: solange noch der eine....kann sich das der andere nicht bieten lassen.

Liebe Elima,

ich denke auch, dass sich "jeder" Frieden wünscht, auch deshalb, weil länger andauernder Unfriede viel Vertrauen zerstören kann. Beten wir, dass Christus "Frieden" schenkt!

In diesem Sinne, Gerlinde

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Der maßgebliche Punkt in dem Schreiben von Generalvikar Fuchs ist, daß anhand von mehreren ausführlich dargelegten Sachverhalten dem Herrn Wallner ein kirchenschädigendes Verhalten vorgeworfen wird. Die Sachverhalte sind dabei so klar und deutlich geschildert, daß an der Richtigkeit des Vorwurfes kein ernsthafter Zweifel mehr bestehen kann.

Nun ja. Du bist offenbar derartig obrigkeitshörig, dass Du jede von der Obrigkeit abweichende Meinung für per se kirchenfeindlich hältst. Da kann man nichts machen. Aber darüber kann man natürlich nur schwer diskutieren, da es ja auf Argumente gar nicht ankommt.

Um "Obrigkeitshörigkeit" geht es hier nicht im Geringsten, sondern lediglich um die Anwendung des alten juristischen Grundsatzes: Audiatur et altera pars!

 

Es bleiben jedoch zwei Punkte festzuhalten:

1. Dort, wo eine argumentative Antwort von Dir erforderlich gewesen wäre, werden Beleidigungen in Richtung des Gesprächsparterns ausgestoßen. Wenn Du das für einen guten innerkirchlichen Stil hältst, dann solltest Du Deine Maßstäbe hierfür einer gründlichen Überprüfung unterziehen. Eine kritisch-rationalistische Prüfung ist jedoch nicht angebracht, denn die führt zu nichts ........

 

Deine Antwort trägt also bisher nichts zu einer eventuell erforderlichen Richtigstellung des Schreibens von Generalvikar Fuchs vom 17.11.2006 bei. Ist das die Vorgehensweise von verantwortungsvollen Laien im Bistum Regensburg?

 

2. Zwei Behauptungen Deinerseits haben sich als sachlich falsch erwiesen:

a) Zunächst einmal hattest Du behauptet, für die Entscheidung des Generalvikariates Regensburg gäbe es keine substantielle Begründung. (Zitat: Der Ausschluss [von] Herrn Wallner erfolgte ohne ausreichende substantielle Begründung.)

Tatsache ist jedoch, daß Herr Wallner entsprechend der einschlägigen kirchenrechtlichen Vorschriften in diesen Entscheidungsprozeß miteinbezogen worden ist. Darüber wurde bereits im November 2006 unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes auf Seiten des Herrn Wallner korrespondiert.

B) Des weiteren hattest Du behauptet, der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund wäre, wenn Herr Wallner sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche" befände. (Zitat: Die Behauptung, Herr Wallner befinde sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche", ist sachlich falsch. Das wäre aber der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund.)

Tatsache ist jedoch, daß schon das kirchenschädigende Verhalten des Herrn Wallner kirchenrechtlich ausreichend ist, ihm das passive Wahlrecht zu entziehen.

 

In Kürze:

Es werden Deinerseits in demagogischer Form Behauptungen in die Welt gesetzt. Eine angemessene argumentative Begründung bleibt jedoch aus .............

Die schöne, neue Welt des kritischen Rationalismus ist offenbar mehr Schein als Sein!

 

 

P.S. Jemand, der sich wie Du in kürzester Zeit zwei inhaltliche Falschbehauptungen "leistet", sollte wesentlich vorsichtiger mit dem Vorwurf der Lüge in die Richtung des Generalvikariates von Regensburg umgehen, als Du es tust!

bearbeitet von isidor
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Es bleiben jedoch zwei Punkte festzuhalten:

1. Dort, wo eine argumentative Antwort von Dir erforderlich gewesen wäre, werden Beleidigungen in Richtung des Gesprächsparterns ausgestoßen.[...]

Mir scheint, Du hast mein Argument nicht verstanden: Ich habe den Vorwurf der Kirchenschädlichkeit zurückgewiesen. Denn das einzige, was Wallner gemacht hat, ist, dass er dem Bischof bezüglich der Rätereform widersprochen hat. Wer das für kirchenfeindlich hält, muss in der Tat obrigkeitshörig sein. Im Übrigen ist es auch kirchenrechtlich gesehen Wallners Recht, anderer Meinung zu sein, weil die Sache noch gar nicht endgültig entschieden ist und der Rekurs Prof. Grabmeiers noch am Laufen ist. (Auch wieder so eine Lüge von Fuchs, der anderes behauptete).

 

2. Zwei Behauptungen Deinerseits haben sich als sachlich falsch erwiesen:

Diese Behauptung Deinerseits erweist sich als sachlich falsch:

 

Zunächst einmal hattest Du behauptet, für die Entscheidung des Generalvikariates Regensburg gäbe es keine substantielle Begründung. (Zitat: Der Ausschluss [von] Herrn Wallner erfolgte ohne ausreichende substantielle Begründung.)

Tatsache ist jedoch, daß Herr Wallner entsprechend der einschlägigen kirchenrechtlichen Vorschriften in diesen Entscheidungsprozeß miteinbezogen worden ist. Darüber wurde bereits im November 2006 unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes auf Seiten des Herrn Wallner korrespondiert.

Mir scheint, Du weißt nicht was eine substantielle Begründung ist. Du redest hier von "Einbeziehung in den Entscheidungsprozess". Das ist doch keine substantielle Begründung. Meine Aussage bleibt also wahr. Wie man im nächsten Absatz sieht, hast auch Du keine substantielle Begründung für Wallner Ausschluss gefunden.

 

Des weiteren hattest Du behauptet, der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund wäre, wenn Herr Wallner sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche" befände. (Zitat: Die Behauptung, Herr Wallner befinde sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche", ist sachlich falsch. Das wäre aber der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund.)

Tatsache ist jedoch, daß schon das kirchenschädigende Verhalten des Herrn Wallner kirchenrechtlich ausreichend ist, ihm das passive Wahlrecht zu entziehen.

Deine Behauptung ist falsch. Lies in der Wahlordnung §9 nach.

 

P.S. Jemand, der sich wie Du in kürzester Zeit zwei inhaltliche Falschbehauptungen "leistet", sollte wesentlich vorsichtiger mit dem Vorwurf der Lüge in die Richtung des Generalvikariates von Regensburg umgehen, als Du es tust!

Ich denke, dieser Vorwurf fällt auf Dich zurück. Ich habe, wie man sieht, keine Falschbehauptungen aufgestellt. Lerne: Es ist doch besser, kritisch rational an Probleme heranzugehen, statt obrigkeitshörig.

bearbeitet von Sokrates
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Es bleiben jedoch zwei Punkte festzuhalten:

1. Dort, wo eine argumentative Antwort von Dir erforderlich gewesen wäre, werden Beleidigungen in Richtung des Gesprächsparterns ausgestoßen.[...]

Mir scheint, Du hast mein Argument nicht verstanden: Ich habe den Vorwurf der Kirchenschädlichkeit zurückgewiesen. Denn das einzige, was Wallner gemacht hat, ist, dass er dem Bischof bezüglich der Rätereform widersprochen hat. Wer das für kirchenfeindlich hält, muss in der Tat obrigkeitshörig sein. Im Übrigen ist es auch kirchenrechtlich gesehen Wallners Recht, anderer Meinung zu sein, weil die Sache noch gar nicht endgültig entschieden ist und der Rekurs Prof. Grabmeiers noch am Laufen ist. (Auch wieder so eine Lüge von Fuchs, der anderes behauptete).

 

2. Zwei Behauptungen Deinerseits haben sich als sachlich falsch erwiesen:

Diese Behauptung Deinerseits erweist sich als sachlich falsch:

 

Zunächst einmal hattest Du behauptet, für die Entscheidung des Generalvikariates Regensburg gäbe es keine substantielle Begründung. (Zitat: Der Ausschluss [von] Herrn Wallner erfolgte ohne ausreichende substantielle Begründung.)

Tatsache ist jedoch, daß Herr Wallner entsprechend der einschlägigen kirchenrechtlichen Vorschriften in diesen Entscheidungsprozeß miteinbezogen worden ist. Darüber wurde bereits im November 2006 unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes auf Seiten des Herrn Wallner korrespondiert.

Mir scheint, Du weißt nicht was eine substantielle Begründung ist. Du redest hier von "Einbeziehung in den Entscheidungsprozess". Das ist doch keine substantielle Begründung. Meine Aussage bleibt also wahr. Wie man im nächsten Absatz sieht, hast auch Du keine substantielle Begründung für Wallner Ausschluss gefunden.

 

Des weiteren hattest Du behauptet, der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund wäre, wenn Herr Wallner sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche" befände. (Zitat: Die Behauptung, Herr Wallner befinde sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche", ist sachlich falsch. Das wäre aber der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund.)

Tatsache ist jedoch, daß schon das kirchenschädigende Verhalten des Herrn Wallner kirchenrechtlich ausreichend ist, ihm das passive Wahlrecht zu entziehen.

Deine Behauptung ist falsch. Lies in der Wahlordnung §9 nach.

 

P.S. Jemand, der sich wie Du in kürzester Zeit zwei inhaltliche Falschbehauptungen "leistet", sollte wesentlich vorsichtiger mit dem Vorwurf der Lüge in die Richtung des Generalvikariates von Regensburg umgehen, als Du es tust!

Ich denke, dieser Vorwurf fällt auf Dich zurück. Ich habe, wie man sieht, keine Falschbehauptungen aufgestellt. Lerne: Es ist doch besser, kritisch rational an Probleme heranzugehen, statt obrigkeitshörig.

 

 

Es ist erstaunlich, wie selbstverständlich sich Isidor den Vorwurf eines angeblich kirchenschädigenden Verhaltens Wallners aneignet. Ich habe das Interview angehört, auf das Sokrates hingewiesen hat. Wallner hat alles widerlegt, was ihm vorgeworfen wird. Interessant ist die Frage nach dem Kirchenbild. Ist der Bischof allein die Kirche? Genügt schon die Kritik an der Amtsführung eines Bischofs um kirchenfeindlich zu sein oder in einem offenen Gegensatz zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche zu stehen? Sind auch diejenigen kirchenschädigend, die das Agieren für den polnischen Geheimdienst des zurückgetretenen Erzbischofs von Warschau kritisiert haben? Oder wird vielleicht doch mit zweierlei (mehrerlei) Maß gemessen?

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2. Zwei Behauptungen Deinerseits haben sich als sachlich falsch erwiesen:

Diese Behauptung Deinerseits erweist sich als sachlich falsch:.

Nein, Du irrst!

 

Zunächst einmal hattest Du behauptet, für die Entscheidung des Generalvikariates Regensburg gäbe es keine substantielle Begründung. (Zitat: Der Ausschluss [von] Herrn Wallner erfolgte ohne ausreichende substantielle Begründung.)

Tatsache ist jedoch, daß Herr Wallner entsprechend der einschlägigen kirchenrechtlichen Vorschriften in diesen Entscheidungsprozeß miteinbezogen worden ist. Darüber wurde bereits im November 2006 unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes auf Seiten des Herrn Wallner korrespondiert.

Mir scheint, Du weißt nicht was eine substantielle Begründung ist. Du redest hier von "Einbeziehung in den Entscheidungsprozess". Das ist doch keine substantielle Begründung. Meine Aussage bleibt also wahr. Wie man im nächsten Absatz sieht, hast auch Du keine substantielle Begründung für Wallner Ausschluss gefunden.

 

Die substantielle Begründung wurde bereits in dem schon verlinkten Schreiben des Generalvikars an Herrn Wallner gegeben. Dieser Hinweis war von mir schon gegeben worden und deshalb ist eine erneute Bezugnahme meinerseits gar nicht erforderlich.

Darüber hinaus ist Herr Wallner in diesem Entscheidungsprozeß beteiligt gewesen; dies - und nicht mehr oder weniger - sollte mit der obigen Anmerkung ausgesagt werden.

 

Mithin bleibt Deine Aussage unwahr ..............

 

Des weiteren hattest Du behauptet, der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund wäre, wenn Herr Wallner sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche" befände. (Zitat: Die Behauptung, Herr Wallner befinde sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche", ist sachlich falsch. Das wäre aber der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund.)

Tatsache ist jedoch, daß schon das kirchenschädigende Verhalten des Herrn Wallner kirchenrechtlich ausreichend ist, ihm das passive Wahlrecht zu entziehen.

Deine Behauptung ist falsch. Lies in der Wahlordnung §9 nach.

Was soll dieser § 9 der Wahlordnung mit der Wählbarkeit bzw. Nichtwählbarkeit zu tun haben?

 

Die Frage der Wählbarkeit bzw. Nichtwählbarkeit ist im Übrigen in der Wahlordnung nicht abschließend geregelt, da hier einschlägige Paragraphen im CIC vorhanden sind. Diese sind im Zweifel einer Wahlordnung übergeordnet.

 

Aber das hättest Du alles selber herausfinden können, wenn Du das Schreiben des Generalvikars aufmerksam gelesen hättest .................

 

P.S. Jemand, der sich wie Du in kürzester Zeit zwei inhaltliche Falschbehauptungen "leistet", sollte wesentlich vorsichtiger mit dem Vorwurf der Lüge in die Richtung des Generalvikariates von Regensburg umgehen, als Du es tust!

Ich denke, dieser Vorwurf fällt auf Dich zurück.

Deine Falschbehauptungen können nicht auf mich zurückfallen!

 

Ich habe, wie man sieht, keine Falschbehauptungen aufgestellt.

Ich habe nichts geklaut, sagte der ertappte Kaufhausdieb als er das Warenhaus verlassen wollte, ich habe die Sore nur einem neuen Eigentümer zugeführt .......

 

Lerne: Es ist doch besser, kritisch rational an Probleme heranzugehen, statt obrigkeitshörig.

Dein Stolz über Deine kritisch-rationalistschen Scheuklappen macht Deine Beleidigungen nicht richtiger .........

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Was soll dieser § 9 der Wahlordnung mit der Wählbarkeit bzw. Nichtwählbarkeit zu tun haben?

Ich denke, dieser Satz disqualifiziert Deine inhaltsleeren Unterstellungen gegen mich endgültig.

 

Die Frage der Wählbarkeit bzw. Nichtwählbarkeit ist im Übrigen in der Wahlordnung nicht abschließend geregelt, da hier einschlägige Paragraphen im CIC vorhanden sind. Diese sind im Zweifel einer Wahlordnung übergeordnet.

 

Aber das hättest Du alles selber herausfinden können, wenn Du das Schreiben des Generalvikars aufmerksam gelesen hättest .................

Ich denke, Du betrügst absichtlich. Der Ausschluss Wallners wurde ausschließlich mit §9 der Satzung begründet. Einen derartig unredlichen Diskutanten kann man nicht mehr für voll nehmen.

 

Deshalb werden Sie wegen des offenen Gegensatzes zu Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche, näherhin wegen schwer kirchenschädigenden Verhaltens vor allem im Zusammenhang mit der Regensburger Rätereform, ferner wegen einer wachsenden Nähe zur Bewegung "Wir sind Kirche" und wegen fortgesetzter, öffentlicher Falschbehauptungen über Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller von der Wählbarkeit für die Kirchenverwaltung bei der anstehenden Kirchenverwaltungswahl der Pfarrei Schierling 2006 gemäß Art. 9, Abs. 1, Ziff. 3 und Abs. 2 der Satzung der Gemeindlichen Kirchlichen Steuerverbände (Amtsblatt der Diözese Regensburg Nr. 7 vom 21.08.2006) ausgeschlossen.
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Was soll dieser § 9 der Wahlordnung mit der Wählbarkeit bzw. Nichtwählbarkeit zu tun haben?

Ich denke, dieser Satz disqualifiziert Deine inhaltsleeren Unterstellungen gegen mich endgültig.

Ein vorschnelles Urteil ist schnell ein falsches Urteil! <_<

 

Die Frage der Wählbarkeit bzw. Nichtwählbarkeit ist im Übrigen in der Wahlordnung nicht abschließend geregelt, da hier einschlägige Paragraphen im CIC vorhanden sind. Diese sind im Zweifel einer Wahlordnung übergeordnet.

 

Aber das hättest Du alles selber herausfinden können, wenn Du das Schreiben des Generalvikars aufmerksam gelesen hättest .................

Ich denke, Du betrügst absichtlich. Der Ausschluss Wallners wurde ausschließlich mit §9 der Satzung begründet. Einen derartig unredlichen Diskutanten kann man nicht mehr für voll nehmen.

Die Unredlichkeit liegt jedoch ausschließlich auf Deiner Seite:

Zunächst von der Wahlordnung zu sprechen und dann anschließend mit der Satzung herauszurücken ist zumindest grob fahrlässig. Dann jedoch dem Gesprächspartner diesen Fehler auch noch "in die Schuhe schieben" zu wollen, wird weder durch eine Regel der Welt gutgeheißen noch vom Himmel sanktioniert.

 

Deshalb werden Sie wegen des offenen Gegensatzes zu Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche, näherhin wegen schwer kirchenschädigenden Verhaltens vor allem im Zusammenhang mit der Regensburger Rätereform, ferner wegen einer wachsenden Nähe zur Bewegung "Wir sind Kirche" und wegen fortgesetzter, öffentlicher Falschbehauptungen über Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller von der Wählbarkeit für die Kirchenverwaltung bei der anstehenden Kirchenverwaltungswahl der Pfarrei Schierling 2006 gemäß Art. 9, Abs. 1, Ziff. 3 und Abs. 2 der Satzung der Gemeindlichen Kirchlichen Steuerverbände (Amtsblatt der Diözese Regensburg Nr. 7 vom 21.08.2006) ausgeschlossen.

Das Zitieren klappt ja schon 'mal, dann wird's vielleicht auch 'mal was mit dem Verstehen .............

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Die Unredlichkeit liegt jedoch ausschließlich auf Deiner Seite:

Zunächst von der Wahlordnung zu sprechen und dann anschließend mit der Satzung herauszurücken ist zumindest grob fahrlässig. Dann jedoch dem Gesprächspartner diesen Fehler auch noch "in die Schuhe schieben" zu wollen, wird weder durch eine Regel der Welt gutgeheißen noch vom Himmel sanktioniert.

Aha, sind wir bei der Rabulistik ("Satzung/Wahlordnung") angelangt. Auf die Satzung habe ich bereits ganz am Anfang dieses Thread verlinkt, und die Kriterien zitiert, nach denen man jemanden von der Wahl ausschließen darf. Du warst derjenige, der behauptet hat, ich würde die Unwahrheit sagen. Dass Du, wie sich jetzt herausstellt, das getan hast, ohne Dich vorher zu informieren (ja sogar ohne den Thread zu lesen), ist das Deine Unredlichkeit, nicht meine. Und damit bist Du jetzt eben auf das Schäuzlein gefallen.

 

Fakt ist: Du hast mich fahrlässig und fälschlicherweise der Falschaussage bezichtigt. Offenbar hast Du den Fuchsbrief genauso wenig gelesen, wie sonst könntest Du von einer "substantiellen Begründung" sprechen.

bearbeitet von Sokrates
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Die Unredlichkeit liegt jedoch ausschließlich auf Deiner Seite:

Zunächst von der Wahlordnung zu sprechen und dann anschließend mit der Satzung herauszurücken ist zumindest grob fahrlässig. Dann jedoch dem Gesprächspartner diesen Fehler auch noch "in die Schuhe schieben" zu wollen, wird weder durch eine Regel der Welt gutgeheißen noch vom Himmel sanktioniert.

Aha, sind wir bei der Rabulistik ("Satzung/Wahlordnung") angelangt.

Das ist keine Rabulistik, sondern es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der Satzung und der Wahlordnung, der Dir entweder nicht bekannt oder aber egal ist.

 

Auf die Satzung habe ich bereits ganz am Anfang dieses Thread verlinkt, und die Kriterien zitiert, nach denen man jemanden von der Wahl ausschließen darf.

Es spielt überhaupt keine Rolle, was Du am Anfang des Threads zitierst hast (zitiert haben willst), weil sich meine Frage nach dem § 9 der Wahlordnung auf eine bestimmte Aussage Deinerseits bezogen hatte.

 

Du warst derjenige, der behauptet hat, ich würde die Unwahrheit sagen.

Letzteres tust Du ja auch .................

 

Dass Du, wie sich jetzt herausstellt, das getan hast, ohne Dich vorher zu informieren (ja sogar ohne den Thread zu lesen), ist das Deine Unredlichkeit, nicht meine.

Deine Vorwürfe sind weder richtig noch wahr, sondern erweisen Deine eigene Unredlichkeit.

 

Tatsache ist vielmehr, daß Du selbige Vorwürfe jetzt mit noch nicht einmal phantasievoll erdachten Luftnummern zu begründen versuchst.

 

Und damit bist Du jetzt eben auf das Schäuzlein gefallen.

Tatsache ist, daß Du genau selbiges getan hast und mit dem Vorwurf an mich lediglich von dieser Tatsache ablenken willst!

 

Du sitzt im Glashaus und wirfst mit Steinen!

 

Fakt ist: Du hast mich fahrlässig und fälschlicherweise der Falschaussage bezichtigt. Offenbar hast Du den Fuchsbrief genauso wenig gelesen.

Unter anderem deswegen, weil ich den Brief des Genralvikars Fuchs gelesen habe, kenne ich den Unterschied zwischen Satzung einerseits und Wahlordnung andererseits .................... <_<

 

Wie jeder Leser selber überprüfen kann, habe ich Dich also nicht "fälschlicherweise der Falschaussage bezichtigt", sondern auf ein nachweisbares Faktum hingewiesen.

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Die Unredlichkeit liegt jedoch ausschließlich auf Deiner Seite:

Zunächst von der Wahlordnung zu sprechen und dann anschließend mit der Satzung herauszurücken ist zumindest grob fahrlässig. Dann jedoch dem Gesprächspartner diesen Fehler auch noch "in die Schuhe schieben" zu wollen, wird weder durch eine Regel der Welt gutgeheißen noch vom Himmel sanktioniert.

Aha, sind wir bei der Rabulistik ("Satzung/Wahlordnung") angelangt.

Das ist keine Rabulistik, sondern es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen der Satzung und der Wahlordnung, der Dir entweder nicht bekannt oder aber egal ist.

 

Auf die Satzung habe ich bereits ganz am Anfang dieses Thread verlinkt, und die Kriterien zitiert, nach denen man jemanden von der Wahl ausschließen darf.

Es spielt überhaupt keine Rolle, was Du am Anfang des Threads zitierst hast (zitiert haben willst), weil sich meine Frage nach dem § 9 der Wahlordnung auf eine bestimmte Aussage Deinerseits bezogen hatte.

 

Du warst derjenige, der behauptet hat, ich würde die Unwahrheit sagen.

Letzteres tust Du ja auch .................

 

Dass Du, wie sich jetzt herausstellt, das getan hast, ohne Dich vorher zu informieren (ja sogar ohne den Thread zu lesen), ist das Deine Unredlichkeit, nicht meine.

Deine Vorwürfe sind weder richtig noch wahr, sondern erweisen Deine eigene Unredlichkeit.

 

Tatsache ist vielmehr, daß Du selbige Vorwürfe jetzt mit noch nicht einmal phantasievoll erdachten Luftnummern zu begründen versuchst.

 

Und damit bist Du jetzt eben auf das Schäuzlein gefallen.

Tatsache ist, daß Du genau selbiges getan hast und mit dem Vorwurf an mich lediglich von dieser Tatsache ablenken willst!

 

Du sitzt im Glashaus und wirfst mit Steinen!

 

Fakt ist: Du hast mich fahrlässig und fälschlicherweise der Falschaussage bezichtigt. Offenbar hast Du den Fuchsbrief genauso wenig gelesen.

Unter anderem deswegen, weil ich den Brief des Genralvikars Fuchs gelesen habe, kenne ich den Unterschied zwischen Satzung einerseits und Wahlordnung andererseits .................... <_<

 

Wie jeder Leser selber überprüfen kann, habe ich Dich also nicht "fälschlicherweise der Falschaussage bezichtigt", sondern auf ein nachweisbares Faktum hingewiesen.

 

 

In der Privatfehde Isidor kontra Sokrates sind längst keine neuen Argumente mehr sichtbar, sondern man bewegst sich durch gebetsmühlenartige Wiederholung im Kreis.

 

Mangels öffentlichem Interesse an diesen Wiederholungen würde ich bitten eine allfällig gewünschte Fortsetzung per PN durchzuziehen.

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Lieber Herr Moderator,

 

In der Privatfehde Isidor kontra Sokrates sind längst keine neuen Argumente mehr sichtbar, sondern man bewegst sich durch gebetsmühlenartige Wiederholung im Kreis.

 

Mangels öffentlichem Interesse an diesen Wiederholungen würde ich bitten eine allfällig gewünschte Fortsetzung per PN durchzuziehen.

Ein Abwürgen der Diskussion seitens der Moderation halte ich für kontraproduktiv, weil auf diese Weise keine Lösung der Frage herbeigeführt werden kann, ob denn dem Herrn Wallner nun Unrecht oder Recht geschehen ist.

bearbeitet von isidor
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spannend wir ja was passiert wenn der gute herr wallner ähnlich wie herr prof grameier einen rekurs in rom versucht

Ich fürchte, die Angelegenheit ist viel schlimmer ...................

 

Wenn der Rekurs von Prof. Grabmeier (und evtl. von Herrn Wallner) von Rom zurückgewiesen wird (was sehr wahrscheinlich ist), wird diese Entscheidung Roms von den Betroffenen als eine Bestätigung ihrer bereits vorgefaßten Meinung gewertet werden.

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