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Alles Ge-Lu-Müller, oder was?


kurwenal56

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Wir können also festhalten: Isidor ist nicht in der Lage, seine Prophetien näher zu begründen.

Du kannst festhalten, was Du festhalten möchtest, allerwertester Sokrates!

 

Wir können also davon ausgehen, dass er keine Details kennt und hier lediglich der Wunsch der Vater des Gedanken war.

Diese Unterstellung kannst Du weder eigenständig begründen noch aus meinen Worten ableiten.

 

Ja, aber dann halt raus mit der Sprache, Isidor! Wenn es interessante, wichtige, stichhaltige Hinweise gibt, weshalb dann diese Zurückhaltung?

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Ja, aber dann halt raus mit der Sprache, Isidor! Wenn es interessante, wichtige, stichhaltige Hinweise gibt, weshalb dann diese Zurückhaltung?

 

Die Zurückhaltung ist womöglich isidors forenbekannte Bescheidenheit und Demut geschuldet. Es ist wahrlich bedauerlich, dass er die Leserschaft des Forums nicht mit seinem Wissen beglückt, denn es ist doch immer erfreulich, wenn man durch isidors Antworten noch schlauer wird, als man es vorher sowieso schon war.

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Neues aus Regensburg. Oder: wie genau nimmt es der Herr Bischof GeLu Müller mit der Wahrheit?

 

Zur Einstimmung ein alter Witz aus dem Kalten Krieg: Breschnew und Reagan veranstalten ein Fahrradrennen. Reagan gewinnt, Breschnew verliert. Am nächsten Tag steht in der Prawda:

"Der amerikanische Präsident Reagan und unser Parteivorsitzender Breschnew haben an einem Radrennen teilgenommen. Vorsitzender Breschnew belegte einen ehrenvollen zweiten Platz. Reagan wurde vorletzter.

 

So genau kommt mir die jüngste Pressemeldung des Bistums Regensburg vor. "Unterlassungsforderung des Bistums Regensburg hat Bestand".

 

Wahr ist:

 

Ende 2005 hat der Bischof dem früheren Diözesanratsvorsitzenden Fritz Wallner eine kostenpflichtige Abmahnung geschickt. Er sollte bei Strafandrohung unterschreiben, dass er die Inhalte der alten Diözesanratsseite nicht weiter im Internet veröffentlicht. Herr Wallner hat sich geweigert, dies zu unterschreiben. Er hat aber dem Bischof angeboten, freiwillig auf die Veröffentlichung zu verzichten, und die Seiten sofort vom Netz genommen.

 

Trotzdem hat der Bischof in Hamburg (wohlgemerkt, obwohl es auch in Regensburg oder Deggendorf Landgerichte gibt) eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Wallner erwirkt, der ihm untersagte, die Inhalte zu veröffentlichen (die Wallner gar nicht mehr veröffentlichte).

 

Gegen diese einstweilige Verfügung hat Herr Wallner Einspruch erhoben. Die Verhandlung fand letzte Woche in Hamburg statt (Nachdem ein Vergleichvorschlag des Gerichtes von Wallner akzeptiert, aber vom Bistum abgelehnt worden war). Dabei hat das Gericht durchblicken lassen, dass es die einstweilige Verfügung nicht aufrecht erhalten wird und die Vertreter des Bistums gezwungen, dem Vergleich zuzustimmen. In diesem Vergleich wurde vereinbart:

 

1. Bis das Verfahren in Rom abgeschlossen ist, wird sich Fritz Wallner nicht als Diözesanratsvorsitzender bezeichnen (was er ohnehin nie mehr getan hat)

2. Er wird das Logo des alten Diözesanrats nicht weiter verwenden (was er ohnehin nie mehr getan hat).

3. Er darf jedoch die Inhalte der Diözesanratsseite, wie sie bis 15.11,.2005 bestanden hatte, weiterhin veröffentlichen.

 

Das bedeutet: Der Bischof von Regensburg hat eine herbe Niederlage erlitten. Er hat über ein Jahr prozessiert, mit dem Ergebnis, dass Herr Wallner eine Internetseite weiterhin veröffentlichen darf, auf die er zuvor freiwillig verzichtet hatte. Und der Bischof musste vor Gericht zugeben, dass seine Abschaffung der Diözesanräte (im Gegensatz zu seinen Behauptungen) doch noch nicht rechtsgültig ist, sondern in Rom auf dem Prüfstand steht. Herr Wallner hat eingeräumt, was er schon immer eingeräumt hat: Dass der Einspruch in Rom keine aufschiebende Wirkung hat. Ärgerlich: Bischof Müller hat noch zusätzliche Kosten verursacht, weil die Fahrt nach Hamburg absolut unnötig war: Er hätte dem Vergleich einfach nur zustimmen müssen.

 

Interessanterweise liest sich das auf der Bistumsseite (von der es Linz.net unkritisch übernommen hat) ganz anders: "Müller wurde Zweiter, Wallner vorletzter". Wobei wir wieder bei der Prawda sind.

 

Für die Ungläubigen, die meinen ich würde lügen, weil es nicht sein kann, dass ein Bischof derartige üble Spielchen spielt:

 

Hier das Schreiben von Fritz Wallner vom 14.12.2005, also über 4 Wochen vor Erlass der Einstweiligen Verfügung.

Hier die Dokumentation zu den Vorgängen. Wenn mir der Wortlaut des Vergleichs vorliegt, werde ich den auch noch veröffentlichen.

bearbeitet von Sokrates
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Ich habe es heute morgen in der Zeitung gelesen. Warum "Hamburg" ist da auch nicht beantwortet. <_<

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Hat denn jemand gefragt, warum "Hamburg"? Üblicherweise hat ein Gericht nicht sowenig zu tun, daß es eine Sache, für die es unzuständig wäre, nicht ablehnt.

 

@Sokrates

Da Du extra betonst, daß der Bischof "zugeben mußte, daß seine Reform noch nicht rechtsgültig ist" - wie definierst Du diese Rechtsgültigkeit?

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Hat denn jemand gefragt, warum "Hamburg"? Üblicherweise hat ein Gericht nicht sowenig zu tun, daß es eine Sache, für die es unzuständig wäre, nicht ablehnt.

 

Für Urheberrechtssachen im Internet ist grundsätzlich jedes Gericht örtlich zuständig, weil das Internet ja überall benutzt wird. Bischof Müller hat vernünftigerweise ein außerbayrisches Gericht angerufen, da kann dann nicht der Verdacht einer Speziwirtschaft aufkommen. Grüße, KAM

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Ich habe es heute morgen in der Zeitung gelesen. Warum "Hamburg" ist da auch nicht beantwortet. <_<

Die Hamburg-Frage kann ich inzwischen beantworten: Das Landgericht Hamburg ist dafür bekannt, dass es in Internetsachen besonders gerne Einstweilige Verfügungen ohne Anhörung der Beklagten erlässt. Müller hatte einen Profi aus München am Werk, der das ganz genau wusste. Die Idee war, Wallner ohne Aufsehen einzuschüchtern. Ein Landgericht in der Nähe von Regensburg hätte sich die Beteiligten gleich mal vorgeknöpft, da sie den Vorgang aus der Zeitung gekannt hätten.

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Das bedeutet: Der Bischof von Regensburg hat eine herbe Niederlage erlitten.

seh ich überhaupt nicht so.

Und der Bischof musste vor Gericht zugeben, dass seine Abschaffung der Diözesanräte (im Gegensatz zu seinen Behauptungen) doch noch nicht rechtsgültig ist, sondern in Rom auf dem Prüfstand steht.

 

wieso dann im Link:

 

Bereits im März 2006 hatte die zuständige Kleruskongregation in Rom die Rechtmäßigkeit der Neuordnung des Laienapostolates im Bistum in einem Dekret inhaltlich und formal bestätigt.

 

les mal im angegebenen Dekret nach!!

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Ich habe es heute morgen in der Zeitung gelesen. Warum "Hamburg" ist da auch nicht beantwortet. <_<

Die Hamburg-Frage kann ich inzwischen beantworten: Das Landgericht Hamburg ist dafür bekannt, dass es in Internetsachen besonders gerne Einstweilige Verfügungen ohne Anhörung der Beklagten erlässt. Müller hatte einen Profi aus München am Werk, der das ganz genau wusste. Die Idee war, Wallner ohne Aufsehen einzuschüchtern. Ein Landgericht in der Nähe von Regensburg hätte sich die Beteiligten gleich mal vorgeknöpft, da sie den Vorgang aus der Zeitung gekannt hätten.

 

Du unterstellst Bischof Müller ja grundsätzlich böse Absicht. Das Zitat der Pressestelle liest sich auch anders, als das, was du daraus gemacht hast. Bin mal gespannt auf den vollen Vergleichstext, interessant die Kostenentscheidung. Veritas filia temporis! Grüße, KAM

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wieso dann im Link:

 

Bereits im März 2006 hatte die zuständige Kleruskongregation in Rom die Rechtmäßigkeit der Neuordnung des Laienapostolates im Bistum in einem Dekret inhaltlich und formal bestätigt.

 

les mal im angegebenen Dekret nach!!

Tja. Da kann ich nichts dafür. Das Verfahren liegt nach wie vor beim vatikanischen Gerichtshof. Das ist so. Wenn der Bischof was anderes behauptet, dann wirft das ein gewisses Licht auf seine Wahrhaftigkeit.

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wieso dann im Link:

 

Bereits im März 2006 hatte die zuständige Kleruskongregation in Rom die Rechtmäßigkeit der Neuordnung des Laienapostolates im Bistum in einem Dekret inhaltlich und formal bestätigt.

 

les mal im angegebenen Dekret nach!!

Tja. Da kann ich nichts dafür. Das Verfahren liegt nach wie vor beim vatikanischen Gerichtshof. Das ist so. Wenn der Bischof was anderes behauptet, dann wirft das ein gewisses Licht auf seine Wahrhaftigkeit.

 

Erich kann halt nicht zwischen Kleruskongregation und vatikanischem Gerichtshof unterscheiden.

 

<_<

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wieso dann im Link:

 

Bereits im März 2006 hatte die zuständige Kleruskongregation in Rom die Rechtmäßigkeit der Neuordnung des Laienapostolates im Bistum in einem Dekret inhaltlich und formal bestätigt.

 

les mal im angegebenen Dekret nach!!

Tja. Da kann ich nichts dafür. Das Verfahren liegt nach wie vor beim vatikanischen Gerichtshof. Das ist so. Wenn der Bischof was anderes behauptet, dann wirft das ein gewisses Licht auf seine Wahrhaftigkeit.

 

Erich kann halt nicht zwischen Kleruskongregation und vatikanischem Gerichtshof unterscheiden.

 

<_<

 

Da ist Rom eben Rom. :unsure:

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Du unterstellst Bischof Müller ja grundsätzlich böse Absicht.

In der Tat. Wie würdest Du das werten, dass Müller 4 Wochen nach der Erklärung Wallners eine einstweilige Verfügung erwirkt hat´?

 

Das Zitat der Pressestelle liest sich auch anders, als das, was du daraus gemacht hast.

In der Tat, so ist das. Du darfst daraus getrost schließen: Einer von uns beiden lügt.

 

Bin mal gespannt auf den vollen Vergleichstext, interessant die Kostenentscheidung. Veritas filia temporis! Grüße, KAM

Die Kostenentscheidung ist einfach bei Vergleichen: "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben". Sprich: Jeder zahlt seinen Anwalt selber.

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Erich kann halt nicht zwischen Kleruskongregation und vatikanischem Gerichtshof unterscheiden

ja, ja dumm geboren, nichts dazu gelernt und die Hälfte wieder vergessen.

 

Nun, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Gerichtshof anders entscheidet als die Kleruskongregation??

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Sprich: Jeder zahlt seinen Anwalt selber.

ja, ja eine herbe Niederlage für den Bischof. <_<

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Nun, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Gerichtshof anders entscheidet als die Kleruskongregation??

Da hast Du natürlich recht. Aber noch ist es nicht entschieden, und warum sollte man nicht wenigstens bis dahin hoffen dürfen, dass in Rom einmal die Gerechtigkeit über die Macht siegt?

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Sprich: Jeder zahlt seinen Anwalt selber.

ja, ja eine herbe Niederlage für den Bischof. <_<

Du meinst, weil der Bischof das ohnehin aus der Kirchensteuer bezahlt, kann es ihm wurst sein?

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wieso dann im Link:

 

Bereits im März 2006 hatte die zuständige Kleruskongregation in Rom die Rechtmäßigkeit der Neuordnung des Laienapostolates im Bistum in einem Dekret inhaltlich und formal bestätigt.

 

les mal im angegebenen Dekret nach!!

Tja. Da kann ich nichts dafür. Das Verfahren liegt nach wie vor beim vatikanischen Gerichtshof. Das ist so. Wenn der Bischof was anderes behauptet, dann wirft das ein gewisses Licht auf seine Wahrhaftigkeit.

Demnach ist ein Rechtssatz, solange er vor einem Gericht angefochten wird (wohlgemerkt ohne suspendierede Wirkung) nicht rechtsgültig, oder wie muß ich Dich verstehen?

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Du unterstellst Bischof Müller ja grundsätzlich böse Absicht.

In der Tat. Wie würdest Du das werten, dass Müller 4 Wochen nach der Erklärung Wallners eine einstweilige Verfügung erwirkt hat´?

 

Wahrscheinlicht hat er dem guten Willen und der Verläßlichkeit Herrn Wallners nicht vollumfänglich getraut und lieber eine Sicherheit gesucht. Die ständigen Scharmützel, die diese Leute liefern, geben dieser Ahnung ja auch Recht.

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Demnach ist ein Rechtssatz, solange er vor einem Gericht angefochten wird (wohlgemerkt ohne suspendierede Wirkung) nicht rechtsgültig, oder wie muß ich Dich verstehen?

Ja, so ist das. Man nennt das Instanzenweg. Ich glaube, der korrekte Ausdruck ist "rechtskräftig". Aber ich bin kein Jurist. Ich dachte Du studierst Jura? Dann müsstest Du das Prinzip doch kennen.

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Erich kann halt nicht zwischen Kleruskongregation und vatikanischem Gerichtshof unterscheiden

ja, ja dumm geboren, nichts dazu gelernt und die Hälfte wieder vergessen.

 

Nun, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Gerichtshof anders entscheidet als die Kleruskongregation??

Noch dazu, wenn selbst Kardinal Lehmann erklärt, daß es eben in Deutschland (bedauernswerterweise) Bischöfe gibt, die die Laienräte nach dem kirchlichen Gesetzbuch und nicht nach synodalen Sondernormen für Deutschland ausgestalten. Wie ein Vorwurf der Kirchenrechtswidrigkeit (und nach dem Kirchenrecht entscheidet ja ein päpstlicher Gerichtshof) liest sich das nicht. Bezüglich dieses Vorwurfs stehen die Regensburger Streiter mit der professoralen Obercharge des ZDK etwas allein da.

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Wahrscheinlicht hat er dem guten Willen und der Verläßlichkeit Herrn Wallners nicht vollumfänglich getraut und lieber eine Sicherheit gesucht. Die ständigen Scharmützel, die diese Leute liefern, geben dieser Ahnung ja auch Recht.

Erstaunliche Sicht der Dinge. So kann man sich seine Obrigkeitshörigkeit auch schön reden.

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Demnach ist ein Rechtssatz, solange er vor einem Gericht angefochten wird (wohlgemerkt ohne suspendierede Wirkung) nicht rechtsgültig, oder wie muß ich Dich verstehen?

Ja, so ist das. Man nennt das Instanzenweg. Ich glaube, der korrekte Ausdruck ist "rechtskräftig". Aber ich bin kein Jurist. Ich dachte Du studierst Jura? Dann müsstest Du das Prinzip doch kennen.

Du solltest die Rechtskräftigkeit eines Urteils nicht mit der Rechtsgültigkeit eines Gesetzes verwechseln. Ein in Kraft gesetztes Gesetz kann zwar (um mal beim bundesrepublikanischen Pendant zu bleiben) vor dem Verfassungsgericht angegangen werden, aber bis zur (verwerfenden) Entscheidung ist es geltendes Recht und wird auch als solches angewandt.

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Noch dazu, wenn selbst Kardinal Lehmann erklärt, daß es eben in Deutschland (bedauernswerterweise) Bischöfe gibt, die die Laienräte nach dem kirchlichen Gesetzbuch und nicht nach synodalen Sondernormen für Deutschland ausgestalten.

Wo soll er das gesagt haben? Oder ist das wieder eine Deiner idiosynkratischen Text-Deutungen?

Wie ein Vorwurf der Kirchenrechtswidrigkeit (und nach dem Kirchenrecht entscheidet ja ein päpstlicher Gerichtshof) liest sich das nicht. Bezüglich dieses Vorwurfs stehen die Regensburger Streiter mit der professoralen Obercharge des ZDK etwas allein da.

Nun, wie sich das liest, und wer da wie alleine da steht, entscheiden wir besser, wenn der Text, den Du so verstanden hast, tatsächlich vorliegt.

 

Bei Euch halte ich es nämlich inzwischen wie Goethes Faust:

Mich drängt’s, den Grundtext aufzuschlagen,

Mit redlichem Gefühl einmal

Das heilige Original

In mein geliebtes Deutsch zu übertragen.

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