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Alles Ge-Lu-Müller, oder was?


kurwenal56

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verbleibe ich einstweilen im Herrn

 

???

 

 

Das war ein Zitat oder für was stehen die Fragezeichen?

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verbleibe ich einstweilen im Herrn

 

???

 

 

Das war ein Zitat oder für was stehen die Fragezeichen?

 

Vielleicht meinte Petrus mit den Fragezeichen, dass der Erzbischof seiner Sache nicht so sicher ist und daher nur "einstweilen" im Herrn verbleibt, aber evtl. nicht auf Dauer

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<_<

 

Aber andere Fragen: Gibt es neuere Information, welche Veröffentlichungen die Signatur gemeint haben könnte? Gibt es überhaupt eine andere Quelle, als die holprige Übersetzung des Müllerschen Adlaten? Weißt Du, ob der Betroffene überhaupt schon über die Sache informiert worden ist?

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<_<

 

Aber andere Fragen: Gibt es neuere Information, welche Veröffentlichungen die Signatur gemeint haben könnte? Gibt es überhaupt eine andere Quelle, als die holprige Übersetzung des Müllerschen Adlaten? Weißt Du, ob der Betroffene überhaupt schon über die Sache informiert worden ist?

 

Vielleicht wär's ohnehin am besten, die Originalfassung der Entscheidung aus Rom zu lesen. Wer weiß, was die Regensburger "Spezialisten" da vielleicht alles gedreht und gedehnt haben um zu dem zu kommen, was sie in deutscher Sprache veröffentlichen. Wäre nicht das erste Mal, daß das nicht so ganz übereinstimmt, was verlautbart wird. Da ist nur auf das jüngste angebliche Lob von der Glaubenskongregation anzuführen, das in Wahrheit ein Tadel ist. Vielleicht kann jemand die Entscheidung der Signatur in der Originalsprache auftreiben und einem namhafteren Übersetzer überlassen als dem Regensburger Domvikar. Mich würde es nicht wundern, wenn wir uns dann nur noch wundern würden!

bearbeitet von Ältester
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Neues aus Regensburg :unsure:

 

Regensburger Rätereform von Rom abschließend bestätigt - Grabmeier erneut gescheitert

 

(pdr) Die Apostolische Signatur in Rom hat die Beschwerde (hierarchischer Rekurs) von Dr. Johannes Grabmeier (Deggendorf) gegen die Neuordnung des Laienapostolats im Bistum Regensburg zurückgewiesen. In dem Dekret der Signatur vom 28. Februar 2007 wird festgestellt, dass die Beschwerde Grabmeiers „offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt“. Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren abgeschlossen.

 

„Die öffentlich vorgetragenen Falscheinschätzungen gilt es seitens des ZdK nun auch öffentlich zu korrigieren“, so Fuchs. „Die Entscheidungen der römischen Instanzen müssen vom ZdK akzeptiert werden. Dies ist die Voraussetzung für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen ZdK und Diözese.“ Das ZdK hätte diesen Schaden für das Ansehen der Kirche vermeiden können, wenn es sich auf theologisch und kirchenrechtlich kompetente Berater und Beraterinnen verlassen hätte.

 

Und wieder hat die dunkle Seite der Macht eine Niederlage erlitten <_<

bearbeitet von tomlo
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Neues aus Regensburg :unsure:

 

Regensburger Rätereform von Rom abschließend bestätigt - Grabmeier erneut gescheitert

 

(pdr) Die Apostolische Signatur in Rom hat die Beschwerde (hierarchischer Rekurs) von Dr. Johannes Grabmeier (Deggendorf) gegen die Neuordnung des Laienapostolats im Bistum Regensburg zurückgewiesen. In dem Dekret der Signatur vom 28. Februar 2007 wird festgestellt, dass die Beschwerde Grabmeiers „offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt“. Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren abgeschlossen.

 

„Die öffentlich vorgetragenen Falscheinschätzungen gilt es seitens des ZdK nun auch öffentlich zu korrigieren“, so Fuchs. „Die Entscheidungen der römischen Instanzen müssen vom ZdK akzeptiert werden. Dies ist die Voraussetzung für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen ZdK und Diözese.“ Das ZdK hätte diesen Schaden für das Ansehen der Kirche vermeiden können, wenn es sich auf theologisch und kirchenrechtlich kompetente Berater und Beraterinnen verlassen hätte.

 

Und wieder hat die dunkle Seite der Macht eine Niederlage erlitten <_<

 

verstehe ich nicht, sie hat doch wieder mal gesiegt!

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Neues aus Regensburg :D

 

Regensburger Rätereform von Rom abschließend bestätigt - Grabmeier erneut gescheitert

 

(pdr) Die Apostolische Signatur in Rom hat die Beschwerde (hierarchischer Rekurs) von Dr. Johannes Grabmeier (Deggendorf) gegen die Neuordnung des Laienapostolats im Bistum Regensburg zurückgewiesen. In dem Dekret der Signatur vom 28. Februar 2007 wird festgestellt, dass die Beschwerde Grabmeiers „offensichtlich jeglicher Grundlage entbehrt“. Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren abgeschlossen.

 

„Die öffentlich vorgetragenen Falscheinschätzungen gilt es seitens des ZdK nun auch öffentlich zu korrigieren“, so Fuchs. „Die Entscheidungen der römischen Instanzen müssen vom ZdK akzeptiert werden. Dies ist die Voraussetzung für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen ZdK und Diözese.“ Das ZdK hätte diesen Schaden für das Ansehen der Kirche vermeiden können, wenn es sich auf theologisch und kirchenrechtlich kompetente Berater und Beraterinnen verlassen hätte.

 

Und wieder hat die dunkle Seite der Macht eine Niederlage erlitten :unsure:

 

verstehe ich nicht, sie hat doch wieder mal gesiegt!

Dazu verkneife ich mir jetzt einen Kommentar <_<

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Hier das Dekret Ich bin jetzt seit über 30 Jahren als Jurist tätig. Es ist mir jedoch nicht gelungen, beim Studium der Entscheidung herauszufinden, ob der Antrag als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen worden ist.

Das wird wohl an mir liegen. <_<

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Hier das Dekret Ich bin jetzt seit über 30 Jahren als Jurist tätig. Es ist mir jedoch nicht gelungen, beim Studium der Entscheidung herauszufinden, ob der Antrag als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen worden ist.

Das wird wohl an mir liegen. <_<

Nein, das liegt nicht an dir. Das ist ein erbärmliches Gesülze. Mit einem Gerichtsurteil hat das gar nichts zu tun. Wenn das der Standard der kirchlichen Rechtsprechung ist, dann gute Nacht um Sechs.

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Hier das Dekret Ich bin jetzt seit über 30 Jahren als Jurist tätig. Es ist mir jedoch nicht gelungen, beim Studium der Entscheidung herauszufinden, ob der Antrag als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen worden ist.

Das wird wohl an mir liegen. <_<

Nein, das liegt nicht an dir. Das ist ein erbärmliches Gesülze. Mit einem Gerichtsurteil hat das gar nichts zu tun. Wenn das der Standard der kirchlichen Rechtsprechung ist, dann gute Nacht um Sechs.

Das ist ja kein Urteil. Es wird ja abgelehnt überhaupt erst ein Verfahren zu eröffnen.

Wie ich das sehe wird das aber rein formal begründet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man daraus keinerlei Rückschlüsse über die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit der bischöflichen Massnahmen selbst ziehen kann.

 

Das ist also weder ein Sieg der einen noch der anderen Seite, sondern eine feierliche Litanei zu Sankt Bürokratius.

 

Werner

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Das ist ja kein Urteil. Es wird ja abgelehnt überhaupt erst ein Verfahren zu eröffnen.

Wie ich das sehe wird das aber rein formal begründet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man daraus keinerlei Rückschlüsse über die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit der bischöflichen Massnahmen selbst ziehen kann.

Das ist richtig. Trotzdem ist das eine Katastrophe. Das heißt im Endeffekt: Das Kirchenrecht kann man in der Pfeife rauchen und den CIC einstampfen. Denn die ganzen Argumentation, die sich auf das Kirchenrecht bezogen, wurden ja nicht einmal abgesehen.

 

Interessant dabei ist die Erklärung des Müllerschen Ordinariats: Wenn man sich das Dekret anschaut, und dann das, was Müller über das Dekret behauptet, erkennt man den Umgang, denn Müller mit der Wahrheit pflegt.

 

Es ist übrigens noch mehr in Müller Presserklärung gelogen. Zum Beispiel die Behauptung, die Kirchenrechtlerin Prof. Demel habe vor einem weltlichen Gericht in München versucht, die Ungültigkeit und Rechtswidrigkeit der Regensburger Rätereform amtlich festzustellen.

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Nachdem jetzt alle Rechtsmittel von Herrn Grabmeier ausgeschöpft sind, kann man jetzt die Frage stellen, ob hier weiterhin öffentliche Jammerei der Verlierer stattfinden soll?
Du solltest nicht alle Lügen des Müllers glauben. Stattdessen empfielt es sich, Deinen eigenen Ratschlag zu beherzigen, Dir die Kommentare zu verkneifen. Zumindest bis Du Dich informiert hast. bearbeitet von Sokrates
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Nachdem jetzt alle Rechtsmittel von Herrn Grabmeier ausgeschöpft sind, kann man jetzt die Frage stellen, ob hier weiterhin öffentliche Jammerei der Verlierer stattfinden soll?

Du solltest nicht alle Lügen des Müllers glauben. Stattdessen empfielt es sich, Deinen eigenen Ratschlag zu beherzigen, Dir die Kommentare zu verkneifen. Zumindest bis Du Dich informiert hast.

Die Rechtsmittel sind doch ausgeschöpft, an wenn bitteschön soll Prof. Grabmeier sich noch wenden?

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Die Rechtsmittel sind doch ausgeschöpft, an wenn bitteschön soll Prof. Grabmeier sich noch wenden?
Ich denke, die ganz einfachen Übungsaufgaben in Sachen Recherche kannst Du auch selber machen. Wer natürlich die Verlautbarungen des bischöflichen Ordinariats in Regensburg als Quellen benutzt, ist gekniffen.
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Das ist ja kein Urteil. Es wird ja abgelehnt überhaupt erst ein Verfahren zu eröffnen.

Wie ich das sehe wird das aber rein formal begründet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man daraus keinerlei Rückschlüsse über die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit der bischöflichen Massnahmen selbst ziehen kann.

Das ist richtig. Trotzdem ist das eine Katastrophe. Das heißt im Endeffekt: Das Kirchenrecht kann man in der Pfeife rauchen und den CIC einstampfen. Denn die ganzen Argumentation, die sich auf das Kirchenrecht bezogen, wurden ja nicht einmal abgesehen.

 

Interessant dabei ist die Erklärung des Müllerschen Ordinariats: Wenn man sich das Dekret anschaut, und dann das, was Müller über das Dekret behauptet, erkennt man den Umgang, denn Müller mit der Wahrheit pflegt.

 

Es ist übrigens noch mehr in Müller Presserklärung gelogen. Zum Beispiel die Behauptung, die Kirchenrechtlerin Prof. Demel habe vor einem weltlichen Gericht in München versucht, die Ungültigkeit und Rechtswidrigkeit der Regensburger Rätereform amtlich festzustellen.

 

 

 

Die Beschwerde "entbehrt offensichtlich jeglicher Grundlage".

 

Das ist eigentlich die Höchststrafe für die Anwälte des Beschwerdeführers.

bearbeitet von Felix1234
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Das ist ja kein Urteil. Es wird ja abgelehnt überhaupt erst ein Verfahren zu eröffnen.

Wie ich das sehe wird das aber rein formal begründet und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man daraus keinerlei Rückschlüsse über die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit der bischöflichen Massnahmen selbst ziehen kann.

Das ist richtig. Trotzdem ist das eine Katastrophe. Das heißt im Endeffekt: Das Kirchenrecht kann man in der Pfeife rauchen und den CIC einstampfen. Denn die ganzen Argumentation, die sich auf das Kirchenrecht bezogen, wurden ja nicht einmal abgesehen.

 

Interessant dabei ist die Erklärung des Müllerschen Ordinariats: Wenn man sich das Dekret anschaut, und dann das, was Müller über das Dekret behauptet, erkennt man den Umgang, denn Müller mit der Wahrheit pflegt.

 

Es ist übrigens noch mehr in Müller Presserklärung gelogen. Zum Beispiel die Behauptung, die Kirchenrechtlerin Prof. Demel habe vor einem weltlichen Gericht in München versucht, die Ungültigkeit und Rechtswidrigkeit der Regensburger Rätereform amtlich festzustellen.

 

 

 

Die Beschwerde "entbehrt offensichtlich jeglicher Grundlage".

 

Das ist eigentlich die Höchststrafe für die Anwälte des Beschwerdeführers.

Aber gemeint ist die Beschwerde gegen die Entscheidung der Kleruskongregation, nicht die Beschwerde gegen des Bischofs Massnahmen.

Rekurs gegen die Entscheidung der Kleruskongregation muss offenbar woanders eingelegt werden (oder gibt es da keine weitere Instanz? Nur eine einzige Instanz entspricht nicht dem, was ich mir unter einem rechtsstaatlichen Verfahren vorstelle)

 

Werner

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Die Beschwerde "entbehrt offensichtlich jeglicher Grundlage".

 

Das ist eigentlich die Höchststrafe für die Anwälte des Beschwerdeführers.

Nur dann, wenn auf deren Argumente überhaupt eingegangen wurde. Das war aber nicht der Fall. Da hat sich der Gerichtshof selber diskreditiert. Ich versuche, ob ich die Beschwerdeschrift irgendwo auftreiben kann, dann kannst Du das selber nachprüfen.

 

Als Jurist müsstest Du zumindest den offensichtlichen Anfängerfehler entdecken: Die haben in der Urteilsbegründung der "Offensichtlichkeit" ein Geheimdokument herausgezogen, das zumindest eine der Parteien nicht kannte (und bis heute nicht kennt). So was ist in jeder zivilisierten Rechtssprechung ein Revisionsgrund erster Güte.

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Aber gemeint ist die Beschwerde gegen die Entscheidung der Kleruskongregation, nicht die Beschwerde gegen des Bischofs Massnahmen.

Rekurs gegen die Entscheidung der Kleruskongregation muss offenbar woanders eingelegt werden (oder gibt es da keine weitere Instanz? Nur eine einzige Instanz entspricht nicht dem, was ich mir unter einem rechtsstaatlichen Verfahren vorstelle)

Hallo Werner,

 

da die oberste Apostolische Signatur den Fall nicht annehmen will, bleibt es bei dem Spruch der Kleruskongregation.

 

Die Sache ist definitiv und unwiderruflich für Prof. Grabmeier gelaufen, da helfen auch keine aalglatten Windungen von Sokrates mehr <_<

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Im Grunde genommen sind doch kirchliche Rechtsverfahren eher Verwaltungsakte als Rechtsverfahren in dem uns gewohnten Sinne. Und hier hat eine Verwaltungsinstanz entschieden, sich mit dem Thema nicht beschäftigen zu wollen.

Und wie immer lässt die Intransparenz kirchlicher Abläufe alle möglichen Interpreationen zu. Man kann mit demselben Recht behaupten, der Bischof habe recht, wie das genaue Gegenteil.

 

Allerdings könnte sich jetzt die Erkenntnis breit machen, dass es in desem Fall keine Insantanz über dem Bischof gibt, an die man sich zur Überprüfung wenden kann. M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Für das konzept des monarchischen Bischofsamtes ist das sogar konsistent.

 

Es trägt aber nicht zum Frieden im Bistum bei. In der Regel zieht so etwas viel größere Kreise der Entmutigung, als wenn es hier eine Entscheidung gegeben hätte. Slebst wenn Rom die Maßnahme des Bischofs rechtlich gebilligt hätte, hätte man doch das Gefühl, es gäbe eine Kontrollinstanz. So bleibt nur eine gewisse Ohnamcht und die Furcht, was sonst noch so alles passiert.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Ich habe mir die Mühe gemacht, die Entscheidung nochmals mit der gebührenden Aufmerksamkeit zu lesen:

 

… Aufgabe der Apostolischen Signatur … ist, über die behauptete Unrechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes zu entscheiden ...

 

…Statuten sind kein Einzelverwaltungsakt…

 

…weshalb es nicht Aufgabe dieses Obersten Gerichtes ist, über die neuen vom Hwst. Herrn Bischof von Regensburg erlassenen Statuten oder über deren Promulgation zu entscheiden;…

 

…der Beschwerdeführer entbehrt der Aktivlegitimation (Klageberechtigung) zur Anfechtung der Errichtung des Diözesanpastoralrates sowie des Diözesankomitees denen er selbst nicht angehört;…

 

Ich komme nunmehr zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unzulässig abgewiesen wurde, weil das Gericht nur über Verwaltungsakte entscheidet, während es sich bei den „Erlassen“ des Bischofs um Statuten handelt, weil der Beschwerdeführer als nicht unmittelbar Betroffener nicht klagebefugt ist und weil ein unzuständiges Gericht angerufen worden ist.

 

Damit ist keine Entscheidung in der Sache verbunden Die Beschwerde entbehrt nach Auffassung des Gerichts jeder (formellen) Grundlage, weil ein nicht Klagebefugter ein unzuständiges Gericht angerufen hat.

 

Als Jurist müsstest Du zumindest den offensichtlichen Anfängerfehler entdecken: Die haben in der Urteilsbegründung der "Offensichtlichkeit" ein Geheimdokument herausgezogen, das zumindest eine der Parteien nicht kannte (und bis heute nicht kennt)

Ich glaube nicht an das Geheimdokument, denn in der Sache hat man nicht entschieden, sondern lediglich in einem überflüssigen obiter dictum gesagt, die anderen deutschen Bischöfe sind auch nicht gegen Müllers Entscheidung und

von daher der Hwst. Herr Bischof mitnichten ohne vernünftigen Grund gehandelt hat
also im Klartext: sich doch immerhin etwas dabei gedacht hat und deshalb lassen wir die Frage offen, ob die Entscheidung des Bischofs in der Sache wirklich völlig dem Kirchenrecht entspricht.

 

-…im Übrigen die … Frage einer Rechtmäßigkeit der Errichtung des Diözesankomitees im Grunde eine … Frage der Rechtmäßigkeit von Statuten ist, welche jedoch außerhalb der festgelegten Kompetenz des Obersten Gerichts liegt
im Klartext: wir wissen selbst, dass wir über die sachliche Rechtmäßigkeit nicht entscheiden dürfen.

 

Interessant ist lediglich noch die Passage

-von einer Verletzung des can. 50 keine Rede sein kann, da die vorgesehene Aufhebung schon vor Promulgation des Dekretes mithilfe von Zeitungen verbreitet worden war …
Klartext: rechtliches Gehör wird in der Zeitung gewährt! Was gehört dann zur Pflichtlektüre? Bild-Zeitung? Mittelbayerische Zeitung? Bistumsblatt? Ich schreibe also nächstens meine rechtlichen Hinweise an die Parteien in einen Leserbrief in der Zeitung!
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