Wunibald Geschrieben 14. März 2007 Melden Share Geschrieben 14. März 2007 Als Jurist müsstest Du zumindest den offensichtlichen Anfängerfehler entdecken: Die haben in der Urteilsbegründung der "Offensichtlichkeit" ein Geheimdokument herausgezogen, das zumindest eine der Parteien nicht kannte (und bis heute nicht kennt) Ich glaube nicht an das Geheimdokument, ... Ich berichtige mich: gemeint ist offensichtlich die "gemeinsame Lösung der Bischöfe Bayerns" vom 2. Mai 2005. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kurwenal56 Geschrieben 14. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 14. März 2007 Aber gemeint ist die Beschwerde gegen die Entscheidung der Kleruskongregation, nicht die Beschwerde gegen des Bischofs Massnahmen. Rekurs gegen die Entscheidung der Kleruskongregation muss offenbar woanders eingelegt werden (oder gibt es da keine weitere Instanz? Nur eine einzige Instanz entspricht nicht dem, was ich mir unter einem rechtsstaatlichen Verfahren vorstelle) Hallo Werner, da die oberste Apostolische Signatur den Fall nicht annehmen will, bleibt es bei dem Spruch der Kleruskongregation. Die Sache ist definitiv und unwiderruflich für Prof. Grabmeier gelaufen, da helfen auch keine aalglatten Windungen von Sokrates mehr Das scheint aber nicht zu stimmen, in der Stellungnahme von Grabmeier - danke Wunibald - heißt es zum Schluss: Gegen diese Zurückweisung kann aber dennoch noch einmal innerhalb von 15 Tagen rekurriert werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 14. März 2007 Melden Share Geschrieben 14. März 2007 M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Haarscharf erkannt. Dafür ist er auch Bichof. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 14. März 2007 Melden Share Geschrieben 14. März 2007 Aber gemeint ist die Beschwerde gegen die Entscheidung der Kleruskongregation, nicht die Beschwerde gegen des Bischofs Massnahmen. Rekurs gegen die Entscheidung der Kleruskongregation muss offenbar woanders eingelegt werden (oder gibt es da keine weitere Instanz? Nur eine einzige Instanz entspricht nicht dem, was ich mir unter einem rechtsstaatlichen Verfahren vorstelle) Hallo Werner, da die oberste Apostolische Signatur den Fall nicht annehmen will, bleibt es bei dem Spruch der Kleruskongregation. Die Sache ist definitiv und unwiderruflich für Prof. Grabmeier gelaufen, da helfen auch keine aalglatten Windungen von Sokrates mehr Das scheint aber nicht zu stimmen, in der Stellungnahme von Grabmeier - danke Wunibald - heißt es zum Schluss: Gegen diese Zurückweisung kann aber dennoch noch einmal innerhalb von 15 Tagen rekurriert werden. Die Zeit ist aber schon verstrichen. Hat also Prof. Grabmeier schon rekurriert? Wenn ja, welches Gericht ist dafür zuständig. Aus Wunibalds Ausführungen ersichtlich, hat Prof. Grabmeier überhaupt keine Klageberechtigung. Wenn ich ihm richtig vestanden habe, gibt es dafür kein zuständiges Gericht, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kurwenal56 Geschrieben 15. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 15. März 2007 (bearbeitet) Die Zeit ist aber schon verstrichen. Hat also Prof. Grabmeier schon rekurriert? Wenn ja, welches Gericht ist dafür zuständig. Aus Wunibalds Ausführungen ersichtlich, hat Prof. Grabmeier überhaupt keine Klageberechtigung. Wenn ich ihm richtig vestanden habe, gibt es dafür kein zuständiges Gericht, oder? Wie soll die Zeit verstrichen sein, das ganze ist doch erst seit ein paar Tagen bekannt. Warum Grabmeier KEINE Klageberechtigung haben soll, ist auch nicht zu verstehen. Er ist doch betroffen gewesen. Wenn einem Unrecht widerfährt (oder wenn man das meint), muss man sich doch wehren können. Der entsprechende Satz im Dekret ist doch ein Witz: d) unter Beachtung, was die behaupteten Rechtsverletzungen in procedendo und in decernendo (im Vorgehen und bei der Entscheidung) bei der Errichtung des Diözesanpastoralrates und des Diözesankomitees angeht, dass -der geehrte Beschwerdeführer, früher Vorsitzender und Mitglied, schlussendlich der Aktivlegitimation (Klageberechtigung) zur Anfechtung der Errichtung des Diözesanpastoralrates sowie des Diözesankomitees entbehrt, denen er selbst nicht angehört; Er hat sich doch hauptsächlich gegen die Auflösung des Diözesanrats gewandt und nicht gegen die Errichtung eine Diözesanpastoralrats. Dass die Errichtung eines Diözesankomitees automatisch unrechtmäßig ist, wenn die Auflösung des Diözesanrats schon nicht rechts war, wäre lediglich eine Konsequenz daraus. bearbeitet 15. März 2007 von kurwenal56 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 (bearbeitet) M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Haarscharf erkannt. Dafür ist er auch Bichof. Grüße, KAM Ich dachte das hätte mehr etwas mit dem Evangelium zu tun als mit Herrschaft. Ich lass mich da aber immer gern eines Besseren belehren. Es bestärkt mich allerdings in meiner positiven Meinung über das Synodalprinzip. Werner bearbeitet 15. März 2007 von Werner001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Haarscharf erkannt. Dafür ist er auch Bichof. Grüße, KAM Ich dachte das hätte mehr etwas mit dem Evangelium zu tun als mit Herrschaft. Ich lass mich da aber immer gern eines Besseren belehren. Es bestärkt mich allerdings in meiner positiven Meinung über das Synodalprinzip. Werner Die Weisung Jesu: "bei euch soll es nicht so sein", sehe ich hier auch nicht (nicht einmal ansatzweise) verwirklicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kurwenal56 Geschrieben 15. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Die Weisung Jesu: "bei euch soll es nicht so sein", sehe ich hier auch nicht (nicht einmal ansatzweise) verwirklicht. Das ist 100% richtig - man darf es aber nicht denen vorwerfen die sich mit derzeitigen innerkirchlichen Mittel genau gegen diese "In der Kirche es aber auch so" wehren! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Haarscharf erkannt. Dafür ist er auch Bichof. Grüße, KAM Ich versuche mir immer vorzustellen, wie jemand zu so einer Aussage kommt, wie du hier, und es gelingt mir nicht. Wenn der Bischof das sagt, ok, das kann ich nachvollziehen (nachvollziehen heisst nicht billigen, aber ich kann es nachvollziehen, warum der Bischof dieser Meinung ist) Wenn Laien der gegenteiligen Meinung sind, kann ich das auch nachvollziehen (auch hier gilt, ganz neutral, obiger Klammersatz) Warum aber ein Laie ernsthaft der Ansicht ist (auf den Punkt gebracht): "Ich finde das toll, dass Leute wie ich nichts zu sagen haben. Zum Glück hat der Machthaber es verhindert, dass Leute wie ich mehr Rechte bekommen", das kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht bin ich da einfach zu sehr von Logik und Vernunft geprägt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felix1234 Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 (bearbeitet) Ich habe mir die Mühe gemacht, die Entscheidung nochmals mit der gebührenden Aufmerksamkeit zu lesen: … Aufgabe der Apostolischen Signatur … ist, über die behauptete Unrechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes zu entscheiden ... …Statuten sind kein Einzelverwaltungsakt… …weshalb es nicht Aufgabe dieses Obersten Gerichtes ist, über die neuen vom Hwst. Herrn Bischof von Regensburg erlassenen Statuten oder über deren Promulgation zu entscheiden;… …der Beschwerdeführer entbehrt der Aktivlegitimation (Klageberechtigung) zur Anfechtung der Errichtung des Diözesanpastoralrates sowie des Diözesankomitees denen er selbst nicht angehört;… Ich komme nunmehr zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unzulässig abgewiesen wurde, weil das Gericht nur über Verwaltungsakte entscheidet, während es sich bei den „Erlassen“ des Bischofs um Statuten handelt, weil der Beschwerdeführer als nicht unmittelbar Betroffener nicht klagebefugt ist und weil ein unzuständiges Gericht angerufen worden ist. Damit ist keine Entscheidung in der Sache verbunden Die Beschwerde entbehrt nach Auffassung des Gerichts jeder (formellen) Grundlage, weil ein nicht Klagebefugter ein unzuständiges Gericht angerufen hat. Die Aktivlegitimation ist eine Frage der Begründetheit der Beschwerde! bearbeitet 15. März 2007 von Felix1234 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Die Weisung Jesu: "bei euch soll es nicht so sein", sehe ich hier auch nicht (nicht einmal ansatzweise) verwirklicht. Das ist 100% richtig - man darf es aber nicht denen vorwerfen die sich mit derzeitigen innerkirchlichen Mittel genau gegen diese "In der Kirche es aber auch so" wehren! Wofür hältst du mich? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kurwenal56 Geschrieben 15. März 2007 Autor Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Die Weisung Jesu: "bei euch soll es nicht so sein", sehe ich hier auch nicht (nicht einmal ansatzweise) verwirklicht. Das ist 100% richtig - man darf es aber nicht denen vorwerfen die sich mit derzeitigen innerkirchlichen Mittel genau gegen diese "In der Kirche es aber auch so" wehren! Wofür hältst du mich? Das war nicht auf Dich gemünzt, sondern auf manch anderen hier im Forum, ..... Sorry! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Die Aktivlegitimation ist eine Frage der Begründetheit der Beschwerde! Ich will das hier nicht weiter vertiefen, weil ich nicht weiss ob die Grundsätze der deutschen ZPO zu Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis auf diese kirchliche Verfahrensodrnung so einfach zu übertragen sind. Aber selbst anderenfalls ist damit noch nicht dem Grunde nach entschieden, ob Bischof Müller mit der Abschaffung der Pastoralräte alles richtig gemacht hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Haarscharf erkannt. Dafür ist er auch Bichof. Grüße, KAM Ich versuche mir immer vorzustellen, wie jemand zu so einer Aussage kommt, wie du hier, und es gelingt mir nicht. Wenn der Bischof das sagt, ok, das kann ich nachvollziehen (nachvollziehen heisst nicht billigen, aber ich kann es nachvollziehen, warum der Bischof dieser Meinung ist) Wenn Laien der gegenteiligen Meinung sind, kann ich das auch nachvollziehen (auch hier gilt, ganz neutral, obiger Klammersatz) Warum aber ein Laie ernsthaft der Ansicht ist (auf den Punkt gebracht): "Ich finde das toll, dass Leute wie ich nichts zu sagen haben. Zum Glück hat der Machthaber es verhindert, dass Leute wie ich mehr Rechte bekommen", das kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht bin ich da einfach zu sehr von Logik und Vernunft geprägt. Werner Das Bischofsamt ist mit einer ganzen Reihe von Pflichten ausgestattet. Unter anderem muß der Bischof die Seelsorge optimal organisieren. Deshalb hat er auch das Recht, das von ihm als richtig erkannte durchzusetzen. Wenn du ihm dieses Recht nimmst, kann er seiner Pflicht nicht mehr nachkommen. Dann wäre das Bischofsamt aber einer wesentlichen Funktion beraubt. Um der Funktionsfähigkeit des Bischofsamtes willen bin ich dafür, daß der Bischof diese Rechtsetzungsbefugnis hat. - Der Konflikt wurde ja personalisiert in der Darstellung durch einige Beteiligte. Es geht aber nur darum, ob die Seelsorge durch die reformierten Räte besser oder schlechter gelingt und nicht darum, ob ein Herr Grabmeier sich auf den Schlips getreten fühlt. Ich war selber schon mal Mitglied in einem Dekanatsrat, die Wirkungsweise und Organisation dieses Gremiums hätte dringend einer Verbesserung bedurft. Das alte System stammt aus den siebziger Jahren. Seither haben sich doch etliche wesentliche Dinge geändert, das gilt speziell für die zunehmende Zentralisierung von Funktionen aber auch für die große Bedeutung elektronischer Kommunikation. Das heißt aber auch, daß - wie in anderen Organisationen auch - die Hierarchieebenen weniger werden und die Kommunikation innerhalb der Organisation direkter erfolgt und Funktionärsstellen wegfallen. Die Zusammensetzung von Diözesanräten und auch des ZdK bedürfte dringend einer Anpassung an die Zeit, dort herrscht immer noch die Ära des Verbandskatholizismus. Daß (oft auch bezahlte) Verbandsfunktionäre nicht gern einsehen, daß ihre Zeit abgelaufen ist, kommt ja auch außerhalb der Kirche vor. Es ist also nicht so, daß Bischof Müller aus purem Machtgelüst ein funktionierendes System von Gremien zerstört hätte. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Haarscharf erkannt. Dafür ist er auch Bichof. Grüße, KAM Ich versuche mir immer vorzustellen, wie jemand zu so einer Aussage kommt, wie du hier, und es gelingt mir nicht. Wenn der Bischof das sagt, ok, das kann ich nachvollziehen (nachvollziehen heisst nicht billigen, aber ich kann es nachvollziehen, warum der Bischof dieser Meinung ist) Wenn Laien der gegenteiligen Meinung sind, kann ich das auch nachvollziehen (auch hier gilt, ganz neutral, obiger Klammersatz) Warum aber ein Laie ernsthaft der Ansicht ist (auf den Punkt gebracht): "Ich finde das toll, dass Leute wie ich nichts zu sagen haben. Zum Glück hat der Machthaber es verhindert, dass Leute wie ich mehr Rechte bekommen", das kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht bin ich da einfach zu sehr von Logik und Vernunft geprägt. Werner Das Bischofsamt ist mit einer ganzen Reihe von Pflichten ausgestattet. Unter anderem muß der Bischof die Seelsorge optimal organisieren. Deshalb hat er auch das Recht, das von ihm als richtig erkannte durchzusetzen. Wenn du ihm dieses Recht nimmst, kann er seiner Pflicht nicht mehr nachkommen. Dann wäre das Bischofsamt aber einer wesentlichen Funktion beraubt. Um der Funktionsfähigkeit des Bischofsamtes willen bin ich dafür, daß der Bischof diese Rechtsetzungsbefugnis hat. - Der Konflikt wurde ja personalisiert in der Darstellung durch einige Beteiligte. Es geht aber nur darum, ob die Seelsorge durch die reformierten Räte besser oder schlechter gelingt und nicht darum, ob ein Herr Grabmeier sich auf den Schlips getreten fühlt. Ich war selber schon mal Mitglied in einem Dekanatsrat, die Wirkungsweise und Organisation dieses Gremiums hätte dringend einer Verbesserung bedurft. Das alte System stammt aus den siebziger Jahren. Seither haben sich doch etliche wesentliche Dinge geändert, das gilt speziell für die zunehmende Zentralisierung von Funktionen aber auch für die große Bedeutung elektronischer Kommunikation. Das heißt aber auch, daß - wie in anderen Organisationen auch - die Hierarchieebenen weniger werden und die Kommunikation innerhalb der Organisation direkter erfolgt und Funktionärsstellen wegfallen. Die Zusammensetzung von Diözesanräten und auch des ZdK bedürfte dringend einer Anpassung an die Zeit, dort herrscht immer noch die Ära des Verbandskatholizismus. Daß (oft auch bezahlte) Verbandsfunktionäre nicht gern einsehen, daß ihre Zeit abgelaufen ist, kommt ja auch außerhalb der Kirche vor. Es ist also nicht so, daß Bischof Müller aus purem Machtgelüst ein funktionierendes System von Gremien zerstört hätte. Grüße, KAM Aber ist es nicht gerade so, dass sich der Bischof die Mitglieder seines Pastoralrates aus eben diesen Organisationen auswählt und der wesentliche Unterschied nur darin besteht, wer die Auswahl für dieses Gremium trifft? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Haarscharf erkannt. Dafür ist er auch Bichof. Grüße, KAM Ich versuche mir immer vorzustellen, wie jemand zu so einer Aussage kommt, wie du hier, und es gelingt mir nicht. Wenn der Bischof das sagt, ok, das kann ich nachvollziehen (nachvollziehen heisst nicht billigen, aber ich kann es nachvollziehen, warum der Bischof dieser Meinung ist) Wenn Laien der gegenteiligen Meinung sind, kann ich das auch nachvollziehen (auch hier gilt, ganz neutral, obiger Klammersatz) Warum aber ein Laie ernsthaft der Ansicht ist (auf den Punkt gebracht): "Ich finde das toll, dass Leute wie ich nichts zu sagen haben. Zum Glück hat der Machthaber es verhindert, dass Leute wie ich mehr Rechte bekommen", das kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht bin ich da einfach zu sehr von Logik und Vernunft geprägt. Werner Das Bischofsamt ist mit einer ganzen Reihe von Pflichten ausgestattet. Unter anderem muß der Bischof die Seelsorge optimal organisieren. Deshalb hat er auch das Recht, das von ihm als richtig erkannte durchzusetzen. Wenn du ihm dieses Recht nimmst, kann er seiner Pflicht nicht mehr nachkommen. Dann wäre das Bischofsamt aber einer wesentlichen Funktion beraubt. Um der Funktionsfähigkeit des Bischofsamtes willen bin ich dafür, daß der Bischof diese Rechtsetzungsbefugnis hat. - Der Konflikt wurde ja personalisiert in der Darstellung durch einige Beteiligte. Es geht aber nur darum, ob die Seelsorge durch die reformierten Räte besser oder schlechter gelingt und nicht darum, ob ein Herr Grabmeier sich auf den Schlips getreten fühlt. Ich war selber schon mal Mitglied in einem Dekanatsrat, die Wirkungsweise und Organisation dieses Gremiums hätte dringend einer Verbesserung bedurft. Das alte System stammt aus den siebziger Jahren. Seither haben sich doch etliche wesentliche Dinge geändert, das gilt speziell für die zunehmende Zentralisierung von Funktionen aber auch für die große Bedeutung elektronischer Kommunikation. Das heißt aber auch, daß - wie in anderen Organisationen auch - die Hierarchieebenen weniger werden und die Kommunikation innerhalb der Organisation direkter erfolgt und Funktionärsstellen wegfallen. Die Zusammensetzung von Diözesanräten und auch des ZdK bedürfte dringend einer Anpassung an die Zeit, dort herrscht immer noch die Ära des Verbandskatholizismus. Daß (oft auch bezahlte) Verbandsfunktionäre nicht gern einsehen, daß ihre Zeit abgelaufen ist, kommt ja auch außerhalb der Kirche vor. Es ist also nicht so, daß Bischof Müller aus purem Machtgelüst ein funktionierendes System von Gremien zerstört hätte. Grüße, KAM Aber ist es nicht gerade so, dass sich der Bischof die Mitglieder seines Pastoralrates aus eben diesen Organisationen auswählt und der wesentliche Unterschied nur darin besteht, wer die Auswahl für dieses Gremium trifft? Ob Bischof Müllers Reform gut oder schlecht ist oder wie man es anders machen sollte, das wäre wirklich zu diskutieren. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Ob Bischof Müllers Reform gut oder schlecht ist oder wie man es anders machen sollte, das wäre wirklich zu diskutieren. Grüße, KAM Das kann und sollte man wirklich ergebnisoffen tun. Ich hatte deine Aussage weiter oben aber so verstanden, dass du es gut findest, dass ein Bischof da einfach Fakten setzen kann und alle haben das einfach zu schlucken, basta. In diesem Fall wäre eine solche Diskussion der berühmte Streit um des Kaisers Bart und nicht nur absolut überflüssig, sondern auch unsinnig. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 M.a.W., dar Bischof schafft für sein Bistum selbst das Recht. Und so lange dies nicht eklatant gegen den allgemein Kirchenrechtlichen Rahmen verstößt, und das scheint ja nicht zu tun, wird ihm hier niemand reinreden. Haarscharf erkannt. Dafür ist er auch Bichof. Grüße, KAM Gel. Isch bün halt Deoloche. Allerdings sigt das nichts über die pastoralen Fähigkeiten eines Bischofs aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Es ist also nicht so, daß Bischof Müller aus purem Machtgelüst ein funktionierendes System von Gremien zerstört hätte. nö, sicher nicht aus purem Machtgelüst; das meine ich auch. er ist noch jung, muß noch lernen, meine ich; vielleicht ein bißchen "zu sich kommen", oder so; eine Woche, oder vielleicht sogar zehn Tage, in Gries, täten ihm sicher auch gut Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Gel. Isch bün halt Deoloche. naa - Du ahh? echd? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tomlo Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 (bearbeitet) Gel. Isch bün halt Deoloche. naa - Du ahh? echd? un noch nichemal geweit bearbeitet 15. März 2007 von tomlo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Es ist also nicht so, daß Bischof Müller aus purem Machtgelüst ein funktionierendes System von Gremien zerstört hätte. nö, sicher nicht aus purem Machtgelüst; das meine ich auch. er ist noch jung, muß noch lernen, meine ich; vielleicht ein bißchen "zu sich kommen", oder so; eine Woche, oder vielleicht sogar zehn Tage, in Gries, täten ihm sicher auch gut warum gerade in Gries?? Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Es ist also nicht so, daß Bischof Müller aus purem Machtgelüst ein funktionierendes System von Gremien zerstört hätte. nö, sicher nicht aus purem Machtgelüst; das meine ich auch. er ist noch jung, muß noch lernen, meine ich; vielleicht ein bißchen "zu sich kommen", oder so; eine Woche, oder vielleicht sogar zehn Tage, in Gries, täten ihm sicher auch gut warum gerade in Gries?? Grüße, KAM weil ich das empfehlen kann. -- liebe Grüße, Peter :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Gel. Isch bün halt Deoloche. naa - Du ahh? echd? un noch nichemal geweit du schprichsd obber goar ka fränggisch - odder? bai uns hassd endweder gweichd, odder aa gwien ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
josberens Geschrieben 15. März 2007 Melden Share Geschrieben 15. März 2007 Gel. Isch bün halt Deoloche. naa - Du ahh? echd? un noch nichemal geweit du schprichsd obber goar ka fränggisch - odder? bai uns hassd endweder gweichd, odder aa gwien ... Ich denke, Bischof Müller hätte allmählich genug Porzellan zerschlagen. Hier ein Reim, den er sich vielleicht unter die Glasplatte seines Schreibtisches legen sollte: Apostelnachfolger - Kirchenleerer? Wo führt das hin, wie soll das enden? Wie will man Herrschsucht zu christlicher Brüderlichkeit wenden? Uns einfachen Katholiken macht man’s immer schwerer, wenn Apostelnachfolger werden zu Kirchenleerer. Zum Teufel, was soll das und was soll es werden? Zerstört man so nicht mutwillig den Nachlaß Christi auf Erden? Komm heil’ger Geist kehr auch wieder verstärkt bei denen ein die sich zwar gerne glänzend präsentieren, aber schwer tun, wirklich christlich Vorbild zu sein. Josef Berens (als einfacher, denkender Katholik) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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