Pilger Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Moment - schön hinten anstellen! vorher sind noch andere dran: - erstmal ne Pressemitteilung gegen das Kultusministerium (die sind sauer, daß Peter K. vom Bistum in die Schule geschickt worden ist, ohne daß man einen Ton gesagt hat) Wobei das Kultusministerium sich auch nicht mit Ruhm bekleckert hat. Damit jemand an staatlichen Schulen unterrichten darf, ist normalerweise ein polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung. Hat man da auf den Bischof vertraut oder kompletten Mist gebaut? Ein bayerisches Kultusministerium das nicht weiss das ein bayerisches Amtsgericht eine Person die als Religionslehrer eingesetzt wird warum verurteilt hat und diese dann in einer staatlichen Schule als Religionslehrer arbeiten lässt, sollte nicht warten bis es durch das Ordinariat informiert wird sondern im Zuge der Amtshilfe wissen welche Person warum nicht als Religionslehrer einsetzbar ist. Das war wohl ein klassisches Eigentor das sich das Kultusministerium leistete. Natürlich haben Behörden mindestens einen Fehler gemacht als den bayerischen Kultusministerium der Einsatz des Vorbestraften Peter K. als Religionslehrer verborgen blieb. Als Bumerang bezeichnet man eine Sache die zum Aussender zurückkehrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Natürlich haben Behörden mindestens einen Fehler gemacht als den bayerischen Kultusministerium der Einsatz des Vorbestraften Peter K. als Religionslehrer verborgen blieb. Als Bumerang bezeichnet man eine Sache die zum Aussender zurückkehrt. Da kann ich doch glatt mal zustimmen. Und wer war das noch mal, der den Vorbestraften (im Wissen um seine Vorstrafe) ausgesendet hat, in Riekofen die Pfarrseelsorge zu übernehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pilger Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Natürlich haben Behörden mindestens einen Fehler gemacht als den bayerischen Kultusministerium der Einsatz des Vorbestraften Peter K. als Religionslehrer verborgen blieb. Als Bumerang bezeichnet man eine Sache die zum Aussender zurückkehrt. Da kann ich doch glatt mal zustimmen. Und wer war das noch mal, der den Vorbestraften (im Wissen um seine Vorstrafe) ausgesendet hat, in Riekofen die Pfarrseelsorge zu übernehmen? Die Diskussion dreht sich im Kreis, die Fakten sind bekannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Die Diskussion dreht sich im Kreis, die Fakten sind bekannt. Ah so. Und warum behauptest du dann, das sei eine Verschwörung gegen GeLuMü? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Moment - schön hinten anstellen! vorher sind noch andere dran: - erstmal ne Pressemitteilung gegen das Kultusministerium (die sind sauer, daß Peter K. vom Bistum in die Schule geschickt worden ist, ohne daß man einen Ton gesagt hat) Wobei das Kultusministerium sich auch nicht mit Ruhm bekleckert hat. Damit jemand an staatlichen Schulen unterrichten darf, ist normalerweise ein polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung. Hat man da auf den Bischof vertraut oder kompletten Mist gebaut? Hat Peter K. schon vor seiner ersten Gerichtsverhandlung unterrichtet oder hat er erst nach 2004 damit angefangen? Muß bei einer Wiedereinstellung einige Jahre später das Führungszeugnis nochmals vorgelegt werden? Soweit ich weiß, werden entsprechende Strafen in der Dienstakte vermerkt. Da Peter K. bereits rechtskräftig verurteilt war, hätte eine Überprüfung auch ohne erneutes Führungszeugnis ergeben müssen, dass er nicht hätte unterrichten dürfen. Gibt es solche Personalakte auch für Nebenamtliche, die nur ein paar Stunden unterrichten? als ich einen lehrauftrag an einer öffentlichen schule hatte, wurde im vorfeld mit meiner zustimmung auf kosten der landesregierung ein polizeiliches führungszeugnis eingeholt. ich nehme an, dass ohne meine zustimmung, also dann auch ohne führungszeugnis keine anstellung zustande gekommen wäre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Die Diskussion dreht sich im Kreis, die Fakten sind bekannt. warum streitest du denn dann immer wieder diese fakten ab? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 (bearbeitet) Um an einer Schule das Fach Religionslehre unterrichten zu dürfen, braucht es auf jeden Fall die Zustimmung der Kirchen. Für Laien besteht diese in der Verleihung der Missio canonica bzw. der Vocatio. Die Missio canonica setzt u.a. auch eine Lebensführung voraus, die sich nicht gegen wesentliche Punkte der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre richtet. Wenn die Kirche also keine Einwände hat, wird man staatlicherseits wohl davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist. Und es ist eine schlimme Sache für die Kirche, wenn man sich auf solche kirchlichen Aussagen nicht verlassen kann. (Ich habe mich hier auf die Regelung in BY bezogen, die ja auch für die Diözese R gilt) bearbeitet 3. Oktober 2007 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Moment - schön hinten anstellen! vorher sind noch andere dran: - erstmal ne Pressemitteilung gegen das Kultusministerium (die sind sauer, daß Peter K. vom Bistum in die Schule geschickt worden ist, ohne daß man einen Ton gesagt hat) Wobei das Kultusministerium sich auch nicht mit Ruhm bekleckert hat. Damit jemand an staatlichen Schulen unterrichten darf, ist normalerweise ein polizeiliches Führungszeugnis Voraussetzung. Hat man da auf den Bischof vertraut oder kompletten Mist gebaut? Natürlich haben Behörden mindestens einen Fehler gemacht als den bayerischen Kultusministerium der Einsatz des Vorbestraften Peter K. als Religionslehrer verborgen blieb. Als Bumerang bezeichnet man eine Sache die zum Aussender zurückkehrt. Dass die weltlichen Behörden ebenfalls Mist gebaut haben, entschuldigt noch lange nicht, dass der Bischof welchen gebaut hat (und im vorliegenden Fall der Hauptschuldige ist, da Herr K. überwiegend in der Pfarrseelsorge und nur nebenberuflich im Schuldienst tätig war.) Falls (außer Pilger) jemand mich so verstanden hat, als wollte ich den Bischof entschuldigen, erkläre ich hiermit, dass das nicht meine Absicht war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 als ich einen lehrauftrag an einer öffentlichen schule hatte, wurde im vorfeld mit meiner zustimmung auf kosten der landesregierung ein polizeiliches führungszeugnis eingeholt. ich nehme an, dass ohne meine zustimmung, also dann auch ohne führungszeugnis keine anstellung zustande gekommen wäre. Aber hier der Sachverhalt anders. Ich gehe davon aus, dass nicht der Privatmann Peter K. einen Lehrauftrag (als privates Zubrot) an einer Schule ausgeübt hat, sondern dass die Kirche eine Vereinbarung mit dem Staat hat, eine bestimmte Anzahl von Religionsstunden durch eigene Kräfte abzudecken und dass sie dazu den Priester K. geschickt hat. Wird man bestimmt noch hören, was da war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 als ich einen lehrauftrag an einer öffentlichen schule hatte, wurde im vorfeld mit meiner zustimmung auf kosten der landesregierung ein polizeiliches führungszeugnis eingeholt. ich nehme an, dass ohne meine zustimmung, also dann auch ohne führungszeugnis keine anstellung zustande gekommen wäre. Aber hier der Sachverhalt anders. Ich gehe davon aus, dass nicht der Privatmann Peter K. einen Lehrauftrag (als privates Zubrot) an einer Schule ausgeübt hat, sondern dass die Kirche eine Vereinbarung mit dem Staat hat, eine bestimmte Anzahl von Religionsstunden durch eigene Kräfte abzudecken und dass sie dazu den Priester K. geschickt hat. Wird man bestimmt noch hören, was da war. Meines Wissens ist ein Pfarrer auch verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Stunden Religionsunterricht an der Grund- oder Hauptschule zu erteilen (kann sein, dass das bei sehr großen Pfarreien anders ist), Stunden an Realschulen(?) und Gymnasien werden zusätzlich vergütet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Ein bayerisches Kultusministerium das nicht weiss das ein bayerisches Amtsgericht eine Person die als Religionslehrer eingesetzt wird warum verurteilt hat und diese dann in einer staatlichen Schule als Religionslehrer arbeiten lässt, sollte nicht warten bis es durch das Ordinariat informiert wird sondern im Zuge der Amtshilfe wissen welche Person warum nicht als Religionslehrer einsetzbar ist. Das war wohl ein klassisches Eigentor das sich das Kultusministerium leistete. Natürlich haben Behörden mindestens einen Fehler gemacht als den bayerischen Kultusministerium der Einsatz des Vorbestraften Peter K. als Religionslehrer verborgen blieb. Als Bumerang bezeichnet man eine Sache die zum Aussender zurückkehrt. Wahrscheinlich ist dem Autor dieser Zeilen gar nicht bewußt, wie viel Ironie hier drinsteckt: Dem Kultusministerium wird vorgeworfen, nicht mißtrauisch genug gegenüber einer Person gewesen zu sein, die die Pfarrseelsorge (samt Kinder- und Jugendarbeit) übertragen bekommen hatte. Soll das etwa heißen, dass dem Bischof nicht getraut werden kann, wenn er einen Priester in die Pfarrseelsorge schickt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Ein bayerisches Kultusministerium das nicht weiss das ein bayerisches Amtsgericht eine Person die als Religionslehrer eingesetzt wird warum verurteilt hat und diese dann in einer staatlichen Schule als Religionslehrer arbeiten lässt, sollte nicht warten bis es durch das Ordinariat informiert wird sondern im Zuge der Amtshilfe wissen welche Person warum nicht als Religionslehrer einsetzbar ist. Das war wohl ein klassisches Eigentor das sich das Kultusministerium leistete. Natürlich haben Behörden mindestens einen Fehler gemacht als den bayerischen Kultusministerium der Einsatz des Vorbestraften Peter K. als Religionslehrer verborgen blieb. Als Bumerang bezeichnet man eine Sache die zum Aussender zurückkehrt. Wahrscheinlich ist dem Autor dieser Zeilen gar nicht bewußt, wie viel Ironie hier drinsteckt: Dem Kultusministerium wird vorgeworfen, nicht mißtrauisch genug gegenüber einer Person gewesen zu sein, die die Pfarrseelsorge (samt Kinder- und Jugendarbeit) übertragen bekommen hatte. Soll das etwa heißen, dass dem Bischof nicht getraut werden kann, wenn er einen Priester in die Pfarrseelsorge schickt? Und die Behörde, die nicht dafür sorgte, dass das Kultusministerium informiert wurde, kann doch nur das Bischöfliche Ordinariat sein. Welche denn sonst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Meine Vermutung scheint sich zu bestätigen: Er betonte, das Ministerium erhalte keine Personalakten zu den von der Kirche eingesetzten Religionslehrern. Der Sprecher erklärte, man setze aber auf die eindeutigen Bestimmungen der Bischofskonferenz, wonach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Priester auf keinen Fall mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katta Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Meine Vermutung scheint sich zu bestätigen: Er betonte, das Ministerium erhalte keine Personalakten zu den von der Kirche eingesetzten Religionslehrern. Der Sprecher erklärte, man setze aber auf die eindeutigen Bestimmungen der Bischofskonferenz, wonach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Priester auf keinen Fall mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Quelle Also langsam... was will uns dieser Bischof eigentlich noch alles weismachen??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Meine Vermutung scheint sich zu bestätigen: Er betonte, das Ministerium erhalte keine Personalakten zu den von der Kirche eingesetzten Religionslehrern. Der Sprecher erklärte, man setze aber auf die eindeutigen Bestimmungen der Bischofskonferenz, wonach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Priester auf keinen Fall mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Quelle Also langsam... was will uns dieser Bischof eigentlich noch alles weismachen??? Das heißt doch, dass die Kirche kein verlässlicher Partner ist für die Zusammenarbeit (zumindest in Teilen). Und das ist ein verheerendes Zeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Meine Vermutung scheint sich zu bestätigen: Er betonte, das Ministerium erhalte keine Personalakten zu den von der Kirche eingesetzten Religionslehrern. Der Sprecher erklärte, man setze aber auf die eindeutigen Bestimmungen der Bischofskonferenz, wonach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Priester auf keinen Fall mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Quelle Also langsam... was will uns dieser Bischof eigentlich noch alles weismachen??? Wenn ich es recht überblicke, dann hat dieser Bischof bislang noch nichts zur Kritik des Kultusministeriums gesagt; das waren vielmehr hier im Thread die selbsternannten (?) Bischofverteidiger "pilgernde sternchen" (oder so ähnlich), die die ministerielle Kritik als Bumerang zurückschicken wollten. Scheint noch nicht so recht zu klappen, der Umgang mit Bumerangs. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Scheint noch nicht so recht zu klappen, der Umgang mit Bumerangs. Es naht ja professionelle Hilfe: http://blog.kath.de/religionundmedien/2007...ichkeitsarbeit/ Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sternchen Geschrieben 3. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 3. Oktober 2007 Meine Vermutung scheint sich zu bestätigen: Er betonte, das Ministerium erhalte keine Personalakten zu den von der Kirche eingesetzten Religionslehrern. Der Sprecher erklärte, man setze aber auf die eindeutigen Bestimmungen der Bischofskonferenz, wonach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Priester auf keinen Fall mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Quelle Also langsam... was will uns dieser Bischof eigentlich noch alles weismachen??? Wenn ich es recht überblicke, dann hat dieser Bischof bislang noch nichts zur Kritik des Kultusministeriums gesagt; das waren vielmehr hier im Thread die selbsternannten (?) Bischofverteidiger "pilgernde sternchen" (oder so ähnlich), die die ministerielle Kritik als Bumerang zurückschicken wollten. Scheint noch nicht so recht zu klappen, der Umgang mit Bumerangs. Im Kern geht es hierbei um zwei Fragen? 1. Warum hatte das bayerische Kultusministerium keine Kenntnisse von den Einsatz von Peter k.als Religionlehrer dieser aus der heutigen Sicht des bayerischen Kultusministerium nicht hätte sein dürfen? 2. Hat die Diözesse Regensburg Peter k. gegen Gesetze oder Verbote oder Anordnungen von Behörden oder Gerichten als Religionslehrer eingesetzt? zu1. Ein Staat der zur Aufklärung der Lebensverhältnisse bei ALG II Berechtigten Kontoabfragen und Besucherdienste einsetzt um Personen die ALG II beantragt haben zu bespitzeln ob sie z.B. mit Lebenspartner/innen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sollte auch fähig sein zu ermitteln, ob eine wegen Kindesmißbrauch vorbestrafte Person die sich zumindest bei einem Schulleiter/Rektor vorstellen und anmelden muss, aus staatlicher Sicht berechtigt ist an einer staatliche Schule Religionsunterricht zu erteilen. Immerhin handelt es sich um einen Einzelfall der für das bayerische Kultusministerium leicht überprüfbar gewesen wäre. zu2. Nach meinem Infostand - Nein - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 zu 1) vielleicht hat der Pfarrer ja ein Schild aufs Hirn gepappt: Ich bin ein Einzelfall, bitte überprüft mich sofort, denn ein Bischof genießt auch nicht mehr Vertrauensvorschuß als jeder beliebige Hartz IV- Empfänger. zu 2) Auf jeden Fall hat man gegen die eigenen Leitlinien der Bischofskonferenz verstoßen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Meine Vermutung scheint sich zu bestätigen: Er betonte, das Ministerium erhalte keine Personalakten zu den von der Kirche eingesetzten Religionslehrern. Der Sprecher erklärte, man setze aber auf die eindeutigen Bestimmungen der Bischofskonferenz, wonach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Priester auf keinen Fall mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen. Quelle Also langsam... was will uns dieser Bischof eigentlich noch alles weismachen??? Wenn ich es recht überblicke, dann hat dieser Bischof bislang noch nichts zur Kritik des Kultusministeriums gesagt; das waren vielmehr hier im Thread die selbsternannten (?) Bischofverteidiger "pilgernde sternchen" (oder so ähnlich), die die ministerielle Kritik als Bumerang zurückschicken wollten. Scheint noch nicht so recht zu klappen, der Umgang mit Bumerangs. Im Kern geht es hierbei um zwei Fragen? 1. Warum hatte das bayerische Kultusministerium keine Kenntnisse von den Einsatz von Peter k.als Religionlehrer dieser aus der heutigen Sicht des bayerischen Kultusministerium nicht hätte sein dürfen? 2. Hat die Diözesse Regensburg Peter k. gegen Gesetze oder Verbote oder Anordnungen von Behörden oder Gerichten als Religionslehrer eingesetzt? zu1. Ein Staat der zur Aufklärung der Lebensverhältnisse bei ALG II Berechtigten Kontoabfragen und Besucherdienste einsetzt um Personen die ALG II beantragt haben zu bespitzeln ob sie z.B. mit Lebenspartner/innen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sollte auch fähig sein zu ermitteln, ob eine wegen Kindesmißbrauch vorbestrafte Person die sich zumindest bei einem Schulleiter/Rektor vorstellen und anmelden muss, aus staatlicher Sicht berechtigt ist an einer staatliche Schule Religionsunterricht zu erteilen. Immerhin handelt es sich um einen Einzelfall der für das bayerische Kultusministerium leicht überprüfbar gewesen wäre. zu2. Nach meinem Infostand - Nein - Es ist also unverantwortlich, wenn sich staatliche Stellen auf die Aussagen der kirchlichen Behörde verlassen? Weißt du, welch erschreckendes Bild von Kirche du da entwirfst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pilger Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 (bearbeitet) Elima, Du solltest den Leser nicht einreden das jede x- beliebige Person, die sich in einem Schulrektortat als Religionslehrer/in vorstellt ungeprüft und ohne weitere Legitimationen, in den Stundenplan integriert, wird. Im Gegensatz zu Dir und vielen anderen sahen die Verantwortlichen soweit die Informationen zu diesem Einsatz zutreffen keine Hürden, die einen Einsatz soweit dieser erfolgt ist, verhindert hätten. Erst im nach hinein heißt es (laut Presseinfos) das, dass bayerische Kultusministerium der Meinung ist das die Leitlinien der Bischofskonferenz auf diesen Fall zutreffen, somit hätte ein mutmaßlicher Einsatz als Religionslehrer nicht stattfinden dürfen. Die Verantwortlichen sind aber der Meinung das die Leitlinien der Bischofskonferenz auf diesem Fall nicht zutreffen, hingen Du das, wenn ich das richtig sehe, als erschreckendes Bild von Kirche sehen möchtest. Bis jetzt sind keine Infos bekannt ob Peter K. in der fraglichen Zeit tatsächlich und in welcher Funktion als 'Religionslehrer' eingesetzt wurde. Erschreckend ist vor allem das Kirchenkritiker/Bischofskritiker eine subjektive Sichtweise, der objektiven Beurteilung der Sachlage vorziehen. Wirklich erschreckend ist für mich das menschenunwürdige Bild eines spitzelndem Staat der nicht nur Personen die Sozialleistungen beantragen sondern alle unbescholtenen Bürger auf Schritt und Tritt überwachen und beobachten möchte. bearbeitet 4. Oktober 2007 von Pilger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Jetzt dreht unser junger Sternchen-Pilgermann vollends ganz durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pilger Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Jetzt dreht unser junger Sternchen-Pilgermann vollends ganz durch. Ein Kluger bemerkt alles - ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine) Warum versucht ein Hund, sich in den eigenen Schweif zu beissen? Weil es möglich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Elima, Du solltest den Leser nicht einreden das jede x- beliebige Person, die sich in einem Schulrektortat als Religionslehrer/in vorstellt ungeprüft und ohne weitere Legitimationen, in den Stundenplan integriert, wird. Im Gegensatz zu Dir und vielen anderen sahen die Verantwortlichen soweit die Informationen zu diesem Einsatz zutreffen keine Hürden, die einen Einsatz soweit dieser erfolgt ist, verhindert hätten. Erst im nach hinein heißt es, dass die Leitlinien der Bischofskonferenz auf diesen Fall zutreffen, somit hätte ein mutmaßlicher Einsatz als Religionslehrer nicht stattfinden dürfen. Die Verantwortlichen sind aber der Meinung das die Leitlinien der Bischofskonferenz auf diesem Fall nicht zutreffen, hingen Du das, wenn ich das richtig sehe, als erschreckendes Bild von Kirche sehen möchtest. Bis jetzt sind keine Infos bekannt ob Peter K. in der fraglichen Zeit tatsächlich und in welcher Funktion als 'Religionslehrer' eingesetzt wurde. Erschreckend ist vor allem das Kirchenkritiker/Bischofskritiker eine subjektive Sichtweise, der objektiven Beurteilung der Sachlage vorziehen. Wirklich erschreckend ist für mich das menschenunwürdige Bild eines spitzelndem Staat der nicht nur Personen die Sozialleistungen beantragen sondern alle unbescholtenen Bürger auf Schritt und Tritt überwachen und beobachten möchte. Wenn ein Laie als Religionslehrer arbeiten will, muss er eine Abschrift der Missio canonica beim Direktorat einreichen, die geht von dort ans Ordinariat und dieses erteilt dann sozusagen ein "nihil obstat". Staatlicherseits wird überprüft, ob der Bewerber die entsprechende Ausbildung erfolgreich durchlaufen hat. Dann wird die Anstellung erfolgen. Wenn die Kirche einen Pfarrer als Religionslehrer präsentiert, muss der Staat davon ausgehen können, dass es sich um einen geeigneten Bewerber handelt, dessen Lebenslinien eben dann nicht noch einmal überprüft werden müssen (du lehnst ja einen solch spitzelnden Staat auch ab). Du weißt sicher, dass die Missio canonica eines Laien zurückgenommen werden kann, wenn sich der Religionslehrer nicht an die Lehre der Kirche hält oder sein Lebensweg von den Vorschriften der Kirche abweicht (Kinder werden nicht getauft, Scheidung und Wiederheirat als häufigste Möglichkeiten), dann darf der Staat den Lehrer nicht mehr im Religionsunterricht einsetzen. Also: es darf niemand gegen den Willen der Kirche als Religionslehrer beschäftigt werden. Der Staat muss sich demnach auf kirchliche Aussagen verlassen können (wenn er selber schnüffeln wollte, könnte er auf das Statement der Kirche verzichten). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Elima, Du solltest den Leser nicht einreden das jede x- beliebige Person, die sich in einem Schulrektortat als Religionslehrer/in vorstellt ungeprüft und ohne weitere Legitimationen, in den Stundenplan integriert, wird. Im Gegensatz zu Dir und vielen anderen sahen die Verantwortlichen soweit die Informationen zu diesem Einsatz zutreffen keine Hürden, die einen Einsatz soweit dieser erfolgt ist, verhindert hätten. Erst im nach hinein heißt es, dass die Leitlinien der Bischofskonferenz auf diesen Fall zutreffen, somit hätte ein mutmaßlicher Einsatz als Religionslehrer nicht stattfinden dürfen. Die Verantwortlichen sind aber der Meinung das die Leitlinien der Bischofskonferenz auf diesem Fall nicht zutreffen, hingen Du das, wenn ich das richtig sehe, als erschreckendes Bild von Kirche sehen möchtest. Bis jetzt sind keine Infos bekannt ob Peter K. in der fraglichen Zeit tatsächlich und in welcher Funktion als 'Religionslehrer' eingesetzt wurde. Erschreckend ist vor allem das Kirchenkritiker/Bischofskritiker eine subjektive Sichtweise, der objektiven Beurteilung der Sachlage vorziehen. Wirklich erschreckend ist für mich das menschenunwürdige Bild eines spitzelndem Staat der nicht nur Personen die Sozialleistungen beantragen sondern alle unbescholtenen Bürger auf Schritt und Tritt überwachen und beobachten möchte. Ich habe keine Ahnung, was du aussagen willst. Entweder: Peter K. war als Religionslehrer tätig. Dann hat sich offensichtlich der Staat auf eine Erklärung des Bistums Regensburg verlassen. Den Verantwortlichen im Bistum war bekannt, dass Peter K. wegen Kindesmissbrauch verurteilt war (Das bestreitet auch der Bischof nicht). Das Bistum setzte ihn dennoch wieder als Priester ein. Der Freistaat Bayern setzt Personen, die wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden sind, nicht mehr als Lehrer ein. Zumindest bei Beamten gibt es auch einen entsprechenden Eintrag in die Personalakte. In diesem Fall könnte man den staatlichen Behörden nur vorwerfen, sich auf das Bistum verlassen zu haben und nicht von sich aus von Peter K. einen Lebenslauf verlangt und überprüft zu haben. Eine logische Frage vor der Einstellung wäre, ob und wo ein Kandidat bereits als Lehrer tätig war; es ist afaik auch durchaus üblich, sich bei den entsprechenden Schulen zu erkundigen. Das hat auch nichts mit Bespitzelung zu tun, sondern damit, dass es zum einen das gute Recht des Schulträgers als Arbeitgeber ist, nachzuprüfen, inwieweit ein Bewerber geeignet ist, zum anderen der Staat eine Verpflichtung gegenüber den Schülern hat, sie keinem Kinderschänder auszuliefern. Der Staat hat sich offensichtlich darauf verlassen, dass die Überprüfung durch das Bistum geschehen ist und auf eine eigene Überprüfung verzichtet. Vermutlich wird diese Praxis überdacht werden müssen. Oder: Peter K. war nicht an einer staatlichen Schule, sondern ausschließlich im kirchlichen Bereich tätig. Dann wäre nur der Bischof verantwortlich gewesen, da es den Staat nichts angeht, wer in welcher Religionsgemeinschaft welche Aufgabe erhält. In kirchlichen und anderen staatlich anerkannten privaten Schulen werden die staatlichen Behörden normalerweise erst auf Anzeige tätig. Kurz gesagt: Entweder du wirfst dem Staat vor, nichts getan bzw. sich auf das Bistum verlassen zu haben (worüber man diskutieren kann, falls Peter K. an einer staatlichen Schule tätig war) oder du wirfst dem Staat Bespitzelung vor. Für Letzteres hätte ich kein Verständnis: Wenn ich Kinder hätte, hätte ich einiges dagegen, dass diese einem verurteilten Kinderschänder ausgesetzt würden) Beides zugleich kannst du dem Staat schlecht vorwerfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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