Pilger Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Elima, Du solltest den Leser nicht einreden das jede x- beliebige Person, die sich in einem Schulrektortat als Religionslehrer/in vorstellt ungeprüft und ohne weitere Legitimationen, in den Stundenplan integriert, wird. Im Gegensatz zu Dir und vielen anderen sahen die Verantwortlichen soweit die Informationen zu diesem Einsatz zutreffen keine Hürden, die einen Einsatz soweit dieser erfolgt ist, verhindert hätten. Erst im nach hinein heißt es, dass die Leitlinien der Bischofskonferenz auf diesen Fall zutreffen, somit hätte ein mutmaßlicher Einsatz als Religionslehrer nicht stattfinden dürfen. Die Verantwortlichen sind aber der Meinung das die Leitlinien der Bischofskonferenz auf diesem Fall nicht zutreffen, hingen Du das, wenn ich das richtig sehe, als erschreckendes Bild von Kirche sehen möchtest. Bis jetzt sind keine Infos bekannt ob Peter K. in der fraglichen Zeit tatsächlich und in welcher Funktion als 'Religionslehrer' eingesetzt wurde. Erschreckend ist vor allem das Kirchenkritiker/Bischofskritiker eine subjektive Sichtweise, der objektiven Beurteilung der Sachlage vorziehen. Wirklich erschreckend ist für mich das menschenunwürdige Bild eies spitzelndem Staat der nicht nur Personen die Sozialleistungen beantragen sondern alle unbescholtenen Bürger auf Schritt und Tritt überwachen und beobachten möchte. Ich habe keine Ahnung, was du aussagen willst. Entweder: Peter K. war als Religionslehrer tätig. Dann hat sich offensichtlich der Staat auf eine Erklärung des Bistums Regensburg verlassen. Den Verantwortlichen im Bistum war bekannt, dass Peter K. wegen Kindesmissbrauch verurteilt war (Das bestreitet auch der Bischof nicht). Das Bistum setzte ihn dennoch wieder als Priester ein. Der Freistaat Bayern setzt Personen, die wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden sind, nicht mehr als Lehrer ein. Zumindest bei Beamten gibt es auch einen entsprechenden Eintrag in die Personalakte. In diesem Fall könnte man den staatlichen Behörden nur vorwerfen, sich auf das Bistum verlassen zu haben und nicht von sich aus von Peter K. einen Lebenslauf verlangt und überprüft zu haben. Eine logische Frage vor der Einstellung wäre, ob und wo ein Kandidat bereits als Lehrer tätig war; es ist afaik auch durchaus üblich, sich bei den entsprechenden Schulen zu erkundigen. Das hat auch nichts mit Bespitzelung zu tun, sondern damit, dass es zum einen das gute Recht des Schulträgers als Arbeitgeber ist, nachzuprüfen, inwieweit ein Bewerber geeignet ist, zum anderen der Staat eine Verpflichtung gegenüber den Schülern hat, sie keinem Kinderschänder auszuliefern. Der Staat hat sich offensichtlich darauf verlassen, dass die Überprüfung durch das Bistum geschehen ist und auf eine eigene Überprüfung verzichtet. Vermutlich wird diese Praxis überdacht werden müssen. Oder: Peter K. war nicht an einer staatlichen Schule, sondern ausschließlich im kirchlichen Bereich tätig. Dann wäre nur der Bischof verantwortlich gewesen, da es den Staat nichts angeht, wer in welcher Religionsgemeinschaft welche Aufgabe erhält. In kirchlichen und anderen staatlich anerkannten privaten Schulen werden die staatlichen Behörden normalerweise erst auf Anzeige tätig. Kurz gesagt: Entweder du wirfst dem Staat vor, nichts getan bzw. sich auf das Bistum verlassen zu haben (worüber man diskutieren kann, falls Peter K. an einer staatlichen Schule tätig war) oder du wirfst dem Staat Bespitzelung vor. Für Letzteres hätte ich kein Verständnis: Wenn ich Kinder hätte, hätte ich einiges dagegen, dass diese einem verurteilten Kinderschänder ausgesetzt würden) Beides zugleich kannst du dem Staat schlecht vorwerfen. Ich möchte nicht darüber spekulieren, ob der Staat den Lebenslauf eines Kandidaten der sich als Relgionslehrer an einer staatlichen Schule bewirbt in welchen Umfang überprüft. Was ich als Vater von Kindern erwarten würde, wäre das der Staat überprüft, ob eine von einem bayrischen Amtsgericht verurteilte Person aus staatlicher Sicht als Religionslehrer an einer staatlichen Schule einsetzbar ist. Die Zahl der Religionslehrer, die von bayrischen Amtsgerichten verurteilt werden, haltet sich mit Sicherheit in engen Grenzen. Ich bin der Meinung des Herrn Bundespräsidenten, dass nicht jede Handlungsweise/Verordnung des Staates, nach jedem Einzelfall in dem von einem staatlichem Sachbearbeiter/Behörde etwas versäumt wurde, an jeden erdenklichen Einzelfall angepasst werden muss. Der Staat kann auch einmal ein Versäumnis einer seiner Behörden/Sachbearbeiter gegenüber den Bürgen eingestehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Was ich als Vater von Kindern erwarten würde, ... Ich hoffe doch, Du hast keine. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Der Staat kann auch einmal ein Versäumnis einer seiner Behörden/Sachbearbeiter gegenüber den Bürgen eingestehen.Und die Kirche kann das nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Der Staat kann auch einmal ein Versäumnis einer seiner Behörden/Sachbearbeiter gegenüber den Bürgen eingestehen. Der Staat wird das im konkreten Fall auch tun müssen: Es liegt eine Anfrage im Landtag vor, zu der die Staatsregierung Stellung nehmen muss. Sollte es sich als nötig erweisen, werden auch die zuständigen Behörden (Direktor, Schulrat etc.) Stellung nehmen müssen. Welche Konsequenz gezogen wird, wird man erst feststellen können, wenn dies geschehen ist. Möglich wäre, dass künftig auch bei Geistlichen der Lebenslauf entsprechend überprüft werden muss. Wenn Fehler passiert sind, wird das möglicherweise für einige unangenehme Folgen haben. Ob die staatlichen Behörden von der Verurteilung Peter K.s gewusst haben, ist nicht sicher. Die kirchlichen Behörden haben es gewusst und nicht die (mit Zustimmung des Bischofs) von der Bischofskonferenz vorgeschlagene Konsequenz gezogen. Der Bischof ist nicht bereit, diesen Fehler einzugestehen. Oder ganz einfach: Die staatlichen Schulbehörden haben vielleicht Mist gebaut, die kirchlichen sicher. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Der Staat kann auch einmal ein Versäumnis einer seiner Behörden/Sachbearbeiter gegenüber den Bürgen eingestehen. Zustimmung. Der Staat sollte eingestehen, dass er sich in blinder Naivität von Bischöf Müller hat hinters Licht führen lassen, weil die Behördern davon ausgingen, dass sich der Bischof an die Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz halten würde. Ein interessantes Argument. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Ich möchte nicht darüber spekulieren, ob der Staat den Lebenslauf eines Kandidaten der sich als Relgionslehrer an einer staatlichen Schule bewirbt in welchen Umfang überprüft. Was ich als Vater von Kindern erwarten würde, wäre das der Staat überprüft, ob eine von einem bayrischen Amtsgericht verurteilte Person aus staatlicher Sicht als Religionslehrer an einer staatlichen Schule einsetzbar ist. Die Zahl der Religionslehrer, die von bayrischen Amtsgerichten verurteilt werden, haltet sich mit Sicherheit in engen Grenzen. Ich bin der Meinung des Herrn Bundespräsidenten, dass nicht jede Handlungsweise/Verordnung des Staates, nach jedem Einzelfall in dem von einem staatlichem Sachbearbeiter/Behörde etwas versäumt wurde, an jeden erdenklichen Einzelfall angepasst werden muss. Der Staat kann auch einmal ein Versäumnis einer seiner Behörden/Sachbearbeiter gegenüber den Bürgen eingestehen. Um auf die geringe Zahl einschlägiger Religionslehrer zu kommen, müsste man den Lebenslauf aller überprüfen........ Und das macht ja die Kirche (wenigstens bei den Laien)... und sagt dann dem KUMI: der oder die nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 in konsequenz der forderung pilgers, sehe ich eine aufforderung an den staat, der kirche nicht zu trauen. wenn da etwas schiefgelaufen ist von seiten des staates, dann einfach, weil man eine regelung hatte, die der kirche vertrauen entgegenbrachte. ich schäme mich zugeben zu müssen, dass ich als katholik dem staat raten muss, der kirche nicht zu trauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pilger Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 (bearbeitet) Ich möchte nicht darüber spekulieren, ob der Staat den Lebenslauf eines Kandidaten der sich als Relgionslehrer an einer staatlichen Schule bewirbt in welchen Umfang überprüft. Was ich als Vater von Kindern erwarten würde, wäre das der Staat überprüft, ob eine von einem bayrischen Amtsgericht verurteilte Person aus staatlicher Sicht als Religionslehrer an einer staatlichen Schule einsetzbar ist. Die Zahl der Religionslehrer, die von bayrischen Amtsgerichten verurteilt werden, haltet sich mit Sicherheit in engen Grenzen. Ich bin der Meinung des Herrn Bundespräsidenten, dass nicht jede Handlungsweise/Verordnung des Staates, nach jedem Einzelfall in dem von einem staatlichem Sachbearbeiter/Behörde etwas versäumt wurde, an jeden erdenklichen Einzelfall angepasst werden muss. Der Staat kann auch einmal ein Versäumnis einer seiner Behörden/Sachbearbeiter gegenüber den Bürgen eingestehen. Um auf die geringe Zahl einschlägiger Religionslehrer zu kommen, müsste man den Lebenslauf aller überprüfen........ Und das macht ja die Kirche (wenigstens bei den Laien)... und sagt dann dem KUMI: der oder die nicht! Elima, wir leben im Zeitalter der vernetzten Datennetzwerke, wer ein ganzes Volk per 'Bundestrojaner' online überwachen möchte, wird doch ohne großen Aufwand überprüfen können, ob sich eine einzelne von einen bayerischen Amtsgericht verurteilte Person als Religionslehrer, an einer staatlichen Schule bewirbt. Das Zeitalter der Karteikarten ist vorbei. @Oestemer ich fürchte in diesen Fall kann der Staat den Staat nicht vertrauen, wobei Du allen Anschein nach der römisch katholischen Kirche und ihren Würdenträgern so und so nicht vertrauen möchtest, denn schliesslich bis Du mutmasslich der Meinnung "WIR" sind Kirche. Ich wiederhole gerne, das nach meinen Infos aus der Sicht der Kirche keine Verstösse gegen die Richtlinien der DBK gesehen werden. bearbeitet 4. Oktober 2007 von Pilger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 in konsequenz der forderung pilgers, sehe ich eine aufforderung an den staat, der kirche nicht zu trauen. wenn da etwas schiefgelaufen ist von seiten des staates, dann einfach, weil man eine regelung hatte, die der kirche vertrauen entgegenbrachte. ich schäme mich zugeben zu müssen, dass ich als katholik dem staat raten muss, der kirche nicht zu trauen. Genauso sehe ich das auch. Das habe ich mit dem verheerenden Zeugnis oben gemeint. Ich finde das sehr traurig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Ich wiederhole gerne, das nach meinen Infos aus der Sicht der Kirche keine Verstösse gegen die Richtlinien der DBK gesehen werden. Aus Sicht der Kirche? Du bist Kirche? Diese Verstöße sind aus jeder Sicht zu sehen. Die Richtlinien sind eindeutig: wegen Missbrauchs vorbestrafte Priester dürfen nicht mehr in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. Der Priester ist vorbestraft. Und er wurde trotzdem als Gemeindepfarrer eingesetzt und hatte engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Da gibt es überhaupt nichts zu deuten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 (bearbeitet) Ich möchte nicht darüber spekulieren, ob der Staat den Lebenslauf eines Kandidaten der sich als Relgionslehrer an einer staatlichen Schule bewirbt in welchen Umfang überprüft. Was ich als Vater von Kindern erwarten würde, wäre das der Staat überprüft, ob eine von einem bayrischen Amtsgericht verurteilte Person aus staatlicher Sicht als Religionslehrer an einer staatlichen Schule einsetzbar ist. Die Zahl der Religionslehrer, die von bayrischen Amtsgerichten verurteilt werden, haltet sich mit Sicherheit in engen Grenzen. Ich bin der Meinung des Herrn Bundespräsidenten, dass nicht jede Handlungsweise/Verordnung des Staates, nach jedem Einzelfall in dem von einem staatlichem Sachbearbeiter/Behörde etwas versäumt wurde, an jeden erdenklichen Einzelfall angepasst werden muss. Der Staat kann auch einmal ein Versäumnis einer seiner Behörden/Sachbearbeiter gegenüber den Bürgen eingestehen. Um auf die geringe Zahl einschlägiger Religionslehrer zu kommen, müsste man den Lebenslauf aller überprüfen........ Und das macht ja die Kirche (wenigstens bei den Laien)... und sagt dann dem KUMI: der oder die nicht! Elima, wir leben im Zeitalter der vernetzten Datennetzwerke, wer ein ganzes Volk per 'Bundestrojaner' online überwachen möchte, wird doch ohne großen Aufwand überprüfen können, ob sich eine einzelne von einen bayerischen Amtsgericht verurteilte Person als Religionslehrer, an einer staatlichen Schule bewirbt. Das Zeitalter der Karteikarten ist vorbei. @Oestemer ich fürchte in diesen Fall kann der Staat den Staat nicht vertrauen, wobei Du allen Anschein nach der römisch katholischen Kirche und ihren Würdenträgern so und so nicht vertrauen möchtest, denn schliesslich bis Du mutmasslich der Meinnung "WIR" sind Kirche. Ich wiederhole gerne, das nach meinen Infos aus der Sicht der Kirche keine Verstösse gegen die Richtlinien der DBK gesehen werden. Noch einmal: es müssten alle Bewerber überprüft werden (nicht nur ein einzelner). Und ich habe meine Zweifel, ob es rechtens ist, dass das Amtsgericht sozusagen prophylaktisch solche Personen an das KUMI meldet (zumal der Staat ja bei Religionslehrern sicher sowieso davon ausgeht, dass die Kirche die einstellung ungeeigneter Bewerber verhindert). bearbeitet 4. Oktober 2007 von Elima Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 @Oestemer ich fürchte in diesen Fall kann der Staat den Staat nicht vertrauen, wobei Du allen Anschein nach der römisch katholischen Kirche und ihren Würdenträgern so und so nicht vertrauen möchtest, denn schliesslich bis Du mutmasslich der Meinnung "WIR" sind Kirche. Ich wiederhole gerne, das nach meinen Infos aus der Sicht der Kirche keine Verstösse gegen die Richtlinien der DBK gesehen werden. Was der Satz soll, erschließt sich mir nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pilger Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 (bearbeitet) in konsequenz der forderung pilgers, sehe ich eine aufforderung an den staat, der kirche nicht zu trauen. wenn da etwas schiefgelaufen ist von seiten des staates, dann einfach, weil man eine regelung hatte, die der kirche vertrauen entgegenbrachte. ich schäme mich zugeben zu müssen, dass ich als katholik dem staat raten muss, der kirche nicht zu trauen. Genauso sehe ich das auch. Das habe ich mit dem verheerenden Zeugnis oben gemeint. Ich finde das sehr traurig. Aus Sicht der Kirche? Du bist Kirche? Nein, ich bin Pilger Ich finden den Glaubensabfall innerhalb der römisch katholischen Kirche traurig aber das ist ein anderes Thema. Eventuell ist das ein verheerendes Zeugnis einiger derer, die in den letzten 40 Jahren u.a. als Religionslehrer verantwortlich waren. Die römisch katholische Kirche und die Lehre von Jesus Christus werden immer mehr zum Stolperstein an dem sich der liberale-säkulare Staat und die innerkirchlichen Kirchenkritiker stoßen. Es ist der Stein der durch den liberalen-säkularen Staat und den innerkirchlichen Kirchenkritikern verworfen wird. Das ist eine ganz andere Art von Missbrauch von den Ereignissen von Riekofen. bearbeitet 4. Oktober 2007 von Pilger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Elima, wir leben im Zeitalter der vernetzten Datennetzwerke, wer ein ganzes Volk per 'Bundestrojaner' online überwachen möchte, wird doch ohne großen Aufwand überprüfen können, ob sich eine einzelne von einen bayerischen Amtsgericht verurteilte Person als Religionslehrer, an einer staatlichen Schule bewirbt. Das Zeitalter der Karteikarten ist vorbei. @Oestemer ich fürchte in diesen Fall kann der Staat den Staat nicht vertrauen, wobei Du allen Anschein nach der römisch katholischen Kirche und ihren Würdenträgern so und so nicht vertrauen möchtest, denn schliesslich bis Du mutmasslich der Meinnung "WIR" sind Kirche. Ich wiederhole gerne, das nach meinen Infos aus der Sicht der Kirche keine Verstösse gegen die Richtlinien der DBK gesehen werden. offensichtlich hast du noch nie was von datenschutz gehört. auch heute noch ist es nicht so einfach, wie du es wohl glaubst an alle daten heranzukommen, die vielleicht interessant wären. und meist ist das auch gut so. deine meinung über mich ist im übrigen wirklich zum schmunzeln. wenn deine meinungen immer auf so sicheren informationen beruhen, wie du sie über mich zu haben glaubst, dann sind sie grundsätzlich zweifelhaft. ja, ich glaube durchaus, dass ich kirche bin. und ich erwarte auch von jedem, der z.b. in einer meiner gruppen ist, dass er sich für das ganze verantwortlich fühlt. und so bin ich, wie jeder andere katholik auch, für meine kirche verantwortlich. sonst würde ich mich auch nicht für die unfähigkeit und charakterlosigkeit eines bischofs schämen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Und ich habe meine Zweifel, ob es rechtens ist, dass das Amtsgericht sozusagen prophylaktisch solche Personen an das KUMI meldet Die Zweifel sind berechtigt. Ich habe sogar Zweifel, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, dass die Gerichte bzw. das Justizministerium dem KuMi auf Anfrage Vorstrafen mitteilt. Die Datenschutzrichtlinien sind da in Deutschland eher streng. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Ich finden den Glaubensabfall innerhalb der römisch katholischen Kirche traurig Ich auch. Eventuell ist das ein verheerenden Zeugnis einiger derer, die in den letzten 40 Jahren u.a. als Religionslehrer verantwortlich waren. Das kann ich nicht beurteilen. Vielleicht ist es auch ein verheerendes Zeugnis des mangelnden Glaubenszeugnisses von Pilger und Thomas B. Die römisch katholische Kirche und die Lehre von Jesus Christus werden immer mehr zum Stolperstein an dem sich der liberale-säkulare Staat und die innerkirchlichen Kirchenkritiker stoßen. Es ist der Stein der durch den liberalen-säkularen Staat und den innerkirchlichen Kirchenkritikern verworfen wird. Das istr zwar zumindest teilweise wahr, steht aber nur insofern in Zusammenhang mit den Vorfällen im Bistum Regensburg, als Bischöfe wie Gerhard-Ludwig Müller dem liberal-säkularen Staat und den "Kirchenkritikern" durch ihr Verhalten die besten Vorwände liefern, den Eckstein zu verwerfen. Weil sie ihn nämlich fahrlässig zum Stolperstein machen, über den sie selbst auf die Nase fallen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pilger Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Die Zweifel sind berechtigt. Ich habe sogar Zweifel, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, dass die Gerichte bzw. das Justizministerium dem KuMi auf Anfrage Vorstrafen mitteilt. Die Datenschutzrichtlinien sind da in Deutschland eher streng. Nicht aber dann, wenn eine Person Sozialleistungen beantragt. Kontobafragen, Besucherdienste, Abfragen bei Finanzämtern, der KFZ-Zulassungsstelle und Einwohnermeldeämtern sind ebenso möglich wie bei Gewerbeämtern und Nachbarn.... Ich bin der Meinung das die Abfrage des KUMI bei Kindesmißbrauch bei Amtsgerichten auch heute möglich ist/sein sollte ohne gegen die engen und strengen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen. Möglich das der Staat manchmal mit zweierlei Maß miest? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Nicht aber dann, wenn eine Person Sozialleistungen beantragt. Kontobafragen, Besucherdienste, Abfragen bei Finanzämtern, der KFZ-Zulassungsstelle und Einwohnermeldeämtern sind ebenso möglich wie bei Gewerbeämtern und Nachbarn.... Ich bin der Meinung das die Abfrage des KUMI bei Kindesmißbrauch bei Amtsgerichten auch heute möglich ist/sein sollte ohne gegen die engen und strengen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen. Möglich das der Staat manchmal mit zweierlei Maß miest? Du meinst also tatsächlich, dass das KUMI jeden Priester, der als Religionslehrer eingestellt werden soll, erst mal auf Vorstrafen insbesondere bezüglich Kindesmißbrauch hin überprüft? Im Bistum Regensburg gebe ich Dir Recht. Gilt das Deiner Meinung nach auch für andere Diözesen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Nicht aber dann, wenn eine Person Sozialleistungen beantragt. Kontobafragen, Besucherdienste, Abfragen bei Finanzämtern, der KFZ-Zulassungsstelle und Einwohnermeldeämtern sind ebenso möglich wie bei Gewerbeämtern und Nachbarn.... Möglich das der Staat manchmal mit zweierlei Maß miest? Dafür gibt es aber eine gesetzliche Grundlage. Die mag einem gefallen oder nicht, sie ist aber jedenfalls da. Ich bin der Meinung das die Abfrage des KUMI bei Kindesmißbrauch bei Amtsgerichten auch heute möglich ist/sein sollte ohne gegen die engen und strengen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen. Deine Meinung sei Dir unbenommen- hier geht es aber nicht darum, was Deiner Meinung nach möglich sein sollte, sondern darum, was nach derzeitiger Rechtslage möglich ist. Auf jeden Fall ist möglich, dass ein Bischof, der einen Priester als Religionslehrer installiert, dem KuMi seine Kenntnisse über Vorstrafen dieses Priesters mitteilt. Das ist aber nicht geschehen. Nach den Richtlinien des DBK hätte Bischof Müller diesen Priester ohnehin nicht als Religionslehrer installieren dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Nuntius Ender ist im Ruhestand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Nach den Richtlinien des DBK hätte Bischof Müller diesen Priester ohnehin nicht als Religionslehrer installieren dürfen. Nicht als Religionslehrer und auch nicht als Pfarrseelsorger mit Kinderarbeit. Aber Bischof Müller hat(te?) da ja seine eigene Auslegung der Leitlinien. Es ist sehr merkwürdig, wenn hier argumentiert wird, der Bischof habe keinen Fehler gemacht, den Priester trotz dem Wissen um dessen Vorstrafe als Seelsorger in eine normale Pfarrgemeinde mit Kinderarbeit einzusetzen, andererseits dem Staat den Vorwurf zu machen, einen ordnungsgemäß eingesetzten Pfarrer nicht noch auf mögliche Vorstrafen überprüft zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 (bearbeitet) Hurra, es gibt ein Blättchen, das Bischof Müller verteidigt. Zwar handelt es sich nicht um ein seriöses Medium, sondern nur um das Internetpostillchen aus Linz, aber immerhin: http://www.kath.net/detail.php?id=17889 Allerdings setht die Verteidigung derjenigen aus Regensburg an Peinlichkeit in Nichts nach. Kunstück, ist sie doch von dort größtenteils übernommen. Was mir auf der Bistumsseite noch nicht so deutlich aufgefallen ist: Der Dummkopf und medizinische Laie, den Müller zu seinem Pressesprecher gemacht hat, tadelt darin einen professionellen Psychiater als "falsch und laienhaft", und zwar unter Verweis auf Wikipedia. "Mindestens 80 Prozent der Täter, die ein Kind sexuell missbraucht haben, sind nicht pädophil" belehrt Pressesprecher Schötz den Psychiater Müller. Wahrscheinlich haben sie auch auf diese hochprofessionelle Art die Weiterbeschäftigung des Priesters beschlossen. Wenns nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen. bearbeitet 4. Oktober 2007 von Sokrates Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pilger Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 ...Du meinst also tatsächlich, dass das KUMI jeden Priester, der als Religionslehrer eingestellt werden soll, erst mal auf Vorstrafen insbesondere bezüglich Kindesmißbrauch hin überprüft? Im Bistum Regensburg gebe ich Dir Recht. Gilt das Deiner Meinung nach auch für andere Diözesen? Ich bin der Meinung das jedes Amtsgericht jede als Lehrer tätige Person, nicht nur katholische, die wegen Kindesmißbrauch verurteilt wird, an die KUMIen meldet damit dieses überprüfen könen ob diese weiterhin an staatlichen Schulen unterrichten darf. Eine Rasterfahndung oder eine Überprüfung aller Lebensläufe von (römisch - katholischen) Religionslehrern ist dazu nicht nötig und wäre meines Erachtens nicht verhältnismässig. Das würde ich für das gesamte Bundesgebiet vorschlagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 Ich bin der Meinung das jedes Amtsgericht jede als Lehrer tätige Person, nicht nur katholische, die wegen Kindesmißbrauch verurteilt wird, an die KUMIen meldet damit dieses überprüfen könen ob diese weiterhin an staatlichen Schulen unterrichten darf. Ich bin der Meinung, dass Du ein Depp bist, dem man bereits mehrfach erklärt hat, dass normalerweise Lehrer ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 4. Oktober 2007 Melden Share Geschrieben 4. Oktober 2007 ...Du meinst also tatsächlich, dass das KUMI jeden Priester, der als Religionslehrer eingestellt werden soll, erst mal auf Vorstrafen insbesondere bezüglich Kindesmißbrauch hin überprüft? Im Bistum Regensburg gebe ich Dir Recht. Gilt das Deiner Meinung nach auch für andere Diözesen? Ich bin der Meinung das jedes Amtsgericht jede als Lehrer tätige Person, nicht nur katholische, die wegen Kindesmißbrauch verurteilt wird, an die KUMIen meldet damit dieses überprüfen könen ob diese weiterhin an staatlichen Schulen unterrichten darf. Eine Rasterfahndung oder eine Überprüfung aller Lebensläufe von (römisch - katholischen) Religionslehrern ist dazu nicht nötig und wäre meines Erachtens nicht verhältnismässig. Das würde ich für das gesamte Bundesgebiet vorschlagen. Als Lehrer tätige Personen. Aha. War Peter K. schon in seiner Kaplanszeit in Viechtal als Lehrer tätig? Oder hat er erst von Riekofen aus seine Lehrertätigkeit aufgenommen? Hat er das möglicherweise, ähnlich wie seine Aushilfstätigkeit in Riekofen während seiner Bewährungszeit, ohne das Wissen des Ordinariats getan? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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