Petrus Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 Es ging darum, wie der BR an Strafprozeßakten rankommt. frag doch mal nach, beim BR. Zitieren
kam Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 (bearbeitet) Es geht darum, daß ein Gutachten vorliegt, von dem die Diözese schon gehört hatte (mindestens Schuierer), das aber ignoriert wurde, oder vielleicht schlimmer, verschwiegen wurde. Nicht irgendwelche formellen Fragen sind wichtig, sondern ausschließlich die materiellen! Gabriele hatte gefragt, woher die Akten jetzt auftauchen. Dieses Gutachten hatte außerhalb er Justiz bisher niemand, das Ordinariat hatte sich doch auf ein Gutachten gestützt, das vom Therapeuten stammte. Grüße, KAM bearbeitet 7. Oktober 2007 von kam Zitieren
Gabriele Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 Es geht darum, daß ein Gutachten vorliegt, von dem die Diözese schon gehört hatte (mindestens Schuierer), das aber ignoriert wurde, oder vielleicht schlimmer, verschwiegen wurde. Nicht irgendwelche formellen Fragen sind wichtig, sondern ausschließlich die materiellen! Gabriele hatte gefragt, woher die Akten jetzt auftauchen. Dieses Gutachten hatte außerhalb er Justiz bisher niemand, das Ordinariat hatte sich doch auf ein Gutachten gestützt, das vom Therapeuten stammte. Grüße, KAM Mir ging es gewissermaßen um beides: Um die Tatsache, dass es außer dem siebenseitigen Gutachten des behandelnden Therapeuten, auf das sich das Ordinariat berief, ein zweites, ausführlicheres Gutachten gibt, das dem Gericht vorliegt und von dem das Ordinariat in groben Zügen in Kenntnis gesetzt wurde. Und um die Tatsache, dass nun offensichtlich der BR, der von dem Gutachten zunächst gar nichts wissen konnte, nicht nur auf dessen Existenz stoßen kann, sondern sogar Details daraus "in die Öffentlichkeit lancieren" kann. Das finde ich verwirrend, vor allem, wenn ich bedenke, dass hier die Auffassung vertreten wurde, schon die Richterin habe mit ihrer Auskunft an das Ordinariat ein Dienstgeheimnis verletzt. Und da soll es so einfach möglich sein, dass der BR (als völlig unbeteiligter Dritter) so mirnichts dirnichts an Dienstgeheimnisse herankommt und diese ohne Weiteres veröffentlichen kann? Zitieren
Ältester Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 Es geht darum, daß ein Gutachten vorliegt, von dem die Diözese schon gehört hatte (mindestens Schuierer), das aber ignoriert wurde, oder vielleicht schlimmer, verschwiegen wurde. Nicht irgendwelche formellen Fragen sind wichtig, sondern ausschließlich die materiellen! Gabriele hatte gefragt, woher die Akten jetzt auftauchen. Dieses Gutachten hatte außerhalb er Justiz bisher niemand, das Ordinariat hatte sich doch auf ein Gutachten gestützt, das vom Therapeuten stammte. Grüße, KAM Ja, ja, aber die Grundlage ist schon nicht richtig. In der Pressemitteilung von GeLuMü heißt es dazu: Tatsache hingegen ist, dass der Justiziar der Diözese nur in groben Zügen im April 2000 telefonisch von der Staatsanwaltschaft darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Damit ist klar, dass jemand außerhalb der Justiz, und noch dazu jemand aus dem bischöflichen Ordinariat Kenntnis hatte. Deshalb geht es nach wie vor darum, warum dieses Gutachten bisher von der Diözese verschwiegen worden ist. Zitieren
Ältester Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 Es geht darum, daß ein Gutachten vorliegt, von dem die Diözese schon gehört hatte (mindestens Schuierer), das aber ignoriert wurde, oder vielleicht schlimmer, verschwiegen wurde. Nicht irgendwelche formellen Fragen sind wichtig, sondern ausschließlich die materiellen! Gabriele hatte gefragt, woher die Akten jetzt auftauchen. Dieses Gutachten hatte außerhalb er Justiz bisher niemand, das Ordinariat hatte sich doch auf ein Gutachten gestützt, das vom Therapeuten stammte. Grüße, KAM Mir ging es gewissermaßen um beides: Um die Tatsache, dass es außer dem siebenseitigen Gutachten des behandelnden Therapeuten, auf das sich das Ordinariat berief, ein zweites, ausführlicheres Gutachten gibt, das dem Gericht vorliegt und von dem das Ordinariat in groben Zügen in Kenntnis gesetzt wurde. Und um die Tatsache, dass nun offensichtlich der BR, der von dem Gutachten zunächst gar nichts wissen konnte, nicht nur auf dessen Existenz stoßen kann, sondern sogar Details daraus "in die Öffentlichkeit lancieren" kann. Das finde ich verwirrend, vor allem, wenn ich bedenke, dass hier die Auffassung vertreten wurde, schon die Richterin habe mit ihrer Auskunft an das Ordinariat ein Dienstgeheimnis verletzt. Und da soll es so einfach möglich sein, dass der BR (als völlig unbeteiligter Dritter) so mirnichts dirnichts an Dienstgeheimnisse herankommt und diese ohne Weiteres veröffentlichen kann? Mich würde es nicht wundern, wenn das Gutachten im bischöflichen Ordinariat liegen würde und von dort über Umwege an den BR gelangt ist. Wir haben doch das alles erlebt in den letzten Wochen, dass nur scheibchenweise und unter Druck mit der Wahrheit herausgerückt wird. Zitieren
Wunibald Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 Mich würde es nicht wundern, wenn das Gutachten im bischöflichen Ordinariat liegen würde und von dort über Umwege an den BR gelangt ist. Wir haben doch das alles erlebt in den letzten Wochen, dass nur scheibchenweise und unter Druck mit der Wahrheit herausgerückt wird. Das halte ich auch nicht für wesentlich abwegiger als die Vermutung von der Sekretärin aus der Justiz, die mit der Weitergabe sich für die Einladung zum Abendessen revanchiert. Zitieren
kam Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 Und um die Tatsache, dass nun offensichtlich der BR, der von dem Gutachten zunächst gar nichts wissen konnte, nicht nur auf dessen Existenz stoßen kann, sondern sogar Details daraus "in die Öffentlichkeit lancieren" kann.Das finde ich verwirrend, vor allem, wenn ich bedenke, dass hier die Auffassung vertreten wurde, schon die Richterin habe mit ihrer Auskunft an das Ordinariat ein Dienstgeheimnis verletzt. Und da soll es so einfach möglich sein, dass der BR (als völlig unbeteiligter Dritter) so mirnichts dirnichts an Dienstgeheimnisse herankommt und diese ohne Weiteres veröffentlichen kann? Davon leben die Medien doch. Grüße, KAM Zitieren
Petrus Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 (bearbeitet) "Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, ermittelt die Kripo, ob der vorbestrafte Pfarrer während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete und ob das Bistum davon Kenntnis hatte. In dieser Zeit soll es zu neuerlichem Missbrauch gekommen sein. Jakob Schötz, Sprecher des Bistums bestätigte, Peter K. habe freiwillig bei „liturgischen Diensten" in der Dorfkirche von Riekofen geholfen. Das Bistum habe aber davon nichts gewusst." http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/...aid_135083.html ob es dann jetzt den früheren Dekan trifft? irgendwie kommt mir das komisch vor, daß jemand da so einfach sich selber unbemerkt zur Mithilfe in einer Pfarrei beauftragt. Peter K. hat ja laut Pfarrgemeinderat schon 2001 mit der Ministrantenarbeit begonnen - noch während die Bewährung lief. Und die Therapie. bearbeitet 7. Oktober 2007 von Petrus Zitieren
Sokrates Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 (bearbeitet) irgendwie kommt mir das komisch vor, daß jemand da so einfach sich selber unbemerkt zur Mithilfe in einer Pfarrei beauftragt. Peter K. hat ja laut Pfarrgemeinderat schon 2001 mit der Ministrantenarbeit begonnen - noch während die Bewährung lief. Und die Therapie. Das ist auch komisch - und unglaubwürdig. In seiner Erklärung zur Pressekonferenz hat er als eine von "mehreren Säulen" , auf denen die Entscheidung. K. wieder als Pfarrer einzusetzen, beruhte, folgendes genannt: Viele Pfarrangehörige wollten den Priester als Pfarrer, nachdem sie ihn durch gottesdienstliche Aushilfen kennen gelernt hatten. Es wurden denn auch nie Klagen und Beschwerden über ihn laut. Er war allgemein sehr beliebt und als Seelsorger anerkannt. Also entweder war die Tatsache des Aushilfs-Einsatzes eine Säule der bischöflichen Entscheidung, dann wusste der Bischof von diesem Einsatz als Aushilfe, oder er wusste es nicht, dann kann diese Tatsache auch keine der vier Säulen für die Entscheidung gewesen sein. So oder so, einmal hat er wohl gelogen. Das ist der Vorteil, wenn man die Wahrheit sagt: Man ist immer konsistent. Lügen erfordert viel mehr Geschick und Konzentration. Und das haben sie wohl nicht in Regensburg. bearbeitet 7. Oktober 2007 von Sokrates Zitieren
kam Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 "Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, ermittelt die Kripo, ob der vorbestrafte Pfarrer während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete und ob das Bistum davon Kenntnis hatte. In dieser Zeit soll es zu neuerlichem Missbrauch gekommen sein. Jakob Schötz, Sprecher des Bistums bestätigte, Peter K. habe freiwillig bei „liturgischen Diensten" in der Dorfkirche von Riekofen geholfen. Das Bistum habe aber davon nichts gewusst." http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/...aid_135083.html ob es dann jetzt den früheren Dekan trifft? irgendwie kommt mir das komisch vor, daß jemand da so einfach sich selber unbemerkt zur Mithilfe in einer Pfarrei beauftragt. Peter K. hat ja laut Pfarrgemeinderat schon 2001 mit der Ministrantenarbeit begonnen - noch während die Bewährung lief. Und die Therapie. Der Verstoß gegen Bewährungsauflagen ist eine eigenständige Straftat. Mich würde mal interessieren, wer im Ordinariat Kenntnis von den 2001 verhängten Bewährungsauflagen hatte. Ich vermute mal, keiner. Der verurteilte Pfarrer wird es ihnen nicht auf die Nase gebunden haben und die im Ordinariat vorhandenen strafrechtlichen Kompetenzen sind verständlicherweise gering, so daß auch niemand gezielt nachfragen konnte. (Wir befinden uns in der Ära Müller I) Grüße, KAM Zitieren
Sokrates Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 Der Verstoß gegen Bewährungsauflagen ist eine eigenständige Straftat. Mich würde mal interessieren, wer im Ordinariat Kenntnis von den 2001 verhängten Bewährungsauflagen hatte. Ich vermute mal, keiner. Unwissen schützt nicht vor der Verantwortung. Man müsste übrigens schon sehr ignorant gewesen sein, wenn man die Bewährungsauflagen nicht gekannt hätte. Einen vorbestraften Kinderschänder weiterzubeschäftigen, ohne die Bewährungsauflagen und das Gutachten geprüft zu haben, wäre grob fahrlässig. (Dass die ersten Versäumnisse in der Zeit von Müller I war, ist komplett irrelevant. Bei anderen Dingen - Stichwort Laienarbeit - hat sich Müller II ja auch nicht um die Vorarbeit von Müller I geschert). Zitieren
Konrad Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 (bearbeitet) Vermutungen - Spekulationen - Indiskretionen - Unterstellungen - Hass All das spricht aus vielen Beiträgen in dieser Diskussion langsam frage ich mich warum laufen einige verbal immer wieder gegen die Wand an der sie immer wieder abprallen. Solange sich die Argumentation auf Vermutungen - Spekulationen - Indiskretionen - Unterstellungen - Hass stützt wird alles an den realen Fakten abprallen. Viele Beiträge zu den Ereignissen gründen ausschließlich auf Vermutungen - Spekulationen - Indiskretionen. Laut Focus ermittelt die Kripo, ob der vorbestrafte Pfarrer während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete und ob das Bistum davon Kenntnis hatte. Wobei bis jetzt allen Anschein nach noch gar nichts ermittelt wurde, was einer Öffentlichkeit oder den Medien präsentiert werden könnte. Währenddessen spekulieren die meisten Teilnehmer in diesen Thema wer für etwas verantwortlich sein könnte, das noch gar nicht ermittelt ist. Fakt ist, das 2001 ein anderer als Bischof zuständig war als 2004 oder heute. Falls die Kripo ermittelt das der vorbestrafte Pfarrer während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete. Wird sie auch ermitteln, ob und in welchen Umfang die ehemaligen Verantwortlichen des Bistum davon Kenntnis hatten. Das einzige was für mich irrelevant ist ist die Meinung eines gewissen Sokrates - Petrus - Ältester - Wunibald - kurwenal56 ... bearbeitet 8. Oktober 2007 von Konrad Zitieren
MartinO Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 Vermutungen - Spekulationen - Indiskretionen - Unterstellungen - Hass All das spricht aus vielen Beiträgen in dieser Diskussion langsam frage ich mich warum laufen einige verbal immer wieder gegen die Wand an der sie immer wieder abprallen. Solange sich die Argumentation auf Vermutungen - Spekulationen - Indiskretionen - Unterstellungen - Hass stützt wird alles an den realen Fakten abprallen. Viele Beiträge zu den Ereignissen gründen ausschließlich auf Vermutungen - Spekulationen - Indiskretionen. Laut Focus ermittelt die Kripo, ob der vorbestrafte Pfarrer während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete und ob das Bistum davon Kenntnis hatte. Wobei bis jetzt allen Anschein nach noch gar nichts ermittelt wurde, was einer Öffentlichkeit oder den Medien präsentiert werden könnte. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Der Pfarrer leistete nach 2004 Seelsorge- und Jugendarbeit. Die GErichtsakten sprechen eindeutig gegen die Version des Bischofs. Fakt ist, das 2001 ein anderer als Bischof zuständig war als 2004 oder heute.Falls die Kripo ermittelt das der vorbestrafte Pfarrer während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete. Wird sie auch ermitteln, ob und in welchen Umfang die ehemaligen Verantwortlichen des Bistum davon Kenntnis hatten. 2001 fiel Peter K. zum ersten Mal auf. Auch ein Bischof Manfred ist kein Hellseher, der vorher wüsste, ob Peter K. pädophile Straftaten begehen würde. 2004 war bekannt, was Sache ist. Ob der frühere Bischof und der frühere Generalvikar Bescheid wussten, wird in der Tat ermittelt werden müssen. Der jetzige Bischof wusste, dass er einen verurteilten Kinderschänder in eine Pfarrei setzt. Zitieren
Konrad Geschrieben 7. Oktober 2007 Melden Geschrieben 7. Oktober 2007 (bearbeitet) Das ist schlicht und ergreifend falsch. Der Pfarrer leistete nach 2004 Seelsorge- und Jugendarbeit. Die GErichtsakten sprechen eindeutig gegen die Version des Bischofs. ...während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete ... Dieses Verbot galt bis zum Ende seiner Bewährungszeit 2003. Wie all zu oft argumentieren einige mit der halben Wahrheit. bearbeitet 7. Oktober 2007 von Konrad Zitieren
Sokrates Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Das ist schlicht und ergreifend falsch. Der Pfarrer leistete nach 2004 Seelsorge- und Jugendarbeit. Die GErichtsakten sprechen eindeutig gegen die Version des Bischofs. ...während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete ... Dieses Verbot galt bis zum Ende seiner Bewährungszeit 2003. Wie all zu oft argumentieren einige mit der halben Wahrheit. GeLuMüller ist seit 2002 Bischof von Regensburg. Und wenn Du Dich noch so windest. Die Halbwahrheiten liegen auf Deiner Seite. Zitieren
Gabriele Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Der Verstoß gegen Bewährungsauflagen ist eine eigenständige Straftat. Mich würde mal interessieren, wer im Ordinariat Kenntnis von den 2001 verhängten Bewährungsauflagen hatte. Ich vermute mal, keiner. Der verurteilte Pfarrer wird es ihnen nicht auf die Nase gebunden haben und die im Ordinariat vorhandenen strafrechtlichen Kompetenzen sind verständlicherweise gering, so daß auch niemand gezielt nachfragen konnte. (Wir befinden uns in der Ära Müller I) Grüße, KAM Du zeichnest hier das Bild eines Ordinariates, das nicht so recht von dieser Welt ist. Sie bekommen zur Not wohl noch mit, dass einer ihrer Priester vor Gericht steht wegen Kindesmißbrauch, aber das Urteil und vor allem dessen weitere Details bekommen sie nicht mit? Weil sie darauf vertrauen, dass der Verurteilte ihnen freiwillig alles auf den Tisch legt? Dass der verurteilte Pfarrer eine Therapie machen musste, das wussten sie aber schon? Und warum ist es verständlich, dass die im Ordinariat vorhandenen strafrechtliche Kompetenzen so gering sind, dass ihnen solche Fehler unterlaufen? Ich verstehe das noch nicht so recht. Wenn dies alles nun ans Tageslicht gekommen ist, ist es dann nicht höchste Zeit, die vorhandenen strafrechtlichen Kompetenzen zu erweitern? Zitieren
Petrus Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Dass der verurteilte Pfarrer eine Therapie machen musste, das wussten sie aber schon? Der Pfarrer hatte die Therapie schon vor dem Prozeß begonnen, den Therapeuten hat das Ordinariat bestimmt. Zum Prozeß kam es ja erst "nachträglich", als eine Mitpatientin des Vaters des damaligen Opfers, welcher der Vater vom Mißbrauch erzählte, Anzeige erstattete. Deshalb steht ja auch im Urteil drin, daß die bereits begonnene Therapie fortzusetzen sei. Dieser vom Ordinariat bestimmte Therapeut war der gleiche, der sich und seinem Klienten dann später den Therapieerfolg bescheinigte. Zitieren
Gabriele Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Und um die Tatsache, dass nun offensichtlich der BR, der von dem Gutachten zunächst gar nichts wissen konnte, nicht nur auf dessen Existenz stoßen kann, sondern sogar Details daraus "in die Öffentlichkeit lancieren" kann. Das finde ich verwirrend, vor allem, wenn ich bedenke, dass hier die Auffassung vertreten wurde, schon die Richterin habe mit ihrer Auskunft an das Ordinariat ein Dienstgeheimnis verletzt. Und da soll es so einfach möglich sein, dass der BR (als völlig unbeteiligter Dritter) so mirnichts dirnichts an Dienstgeheimnisse herankommt und diese ohne Weiteres veröffentlichen kann? Davon leben die Medien doch. Grüße, KAM Die Medien leben davon, Hintergründe zu recherchieren. Das Ordinariat lebt nach dem Motto: "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß." Mitunter wird auch erfolgreich vergessen und verdrängt. Einerseits wird es getadelt, wenn eigentlich bekannte Tatsachen nicht nochmals erwähnt werden: .... dem Gericht vorlagen und dem Ordinariat für die Entscheidungsfindung nicht in Erinnerung gebracht wurden. Andererseits, wenn die Erinnerungsauffrischung von Seite der Presse kommt, wird von einer Kampagne zur Herabsetzung der bischöflichen Glaubwürdigkeit geredet oder gleich ganz markig von Anfeindungen der Kirche Gottes. Dieser Zustand seligen Nicht-Wissens ist aber nicht immer angestrebt vom Ordinariat. Was ein Pfarrer im Ruhestand tut, oder die Ehefrau des Diözesanratsvorsitzenden treibt, das war nicht nur bekannt, da sah das Ordinariat dringenden Handlungsbedarf. Zitieren
kam Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Und warum ist es verständlich, dass die im Ordinariat vorhandenen strafrechtliche Kompetenzen so gering sind, dass ihnen solche Fehler unterlaufen? Ich verstehe das noch nicht so recht. Gemeinhin hat es ein Ordinariat halt nicht mit Strafrecht zu tun. Grüße, KAM Zitieren
kurwenal56 Geschrieben 8. Oktober 2007 Autor Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 (bearbeitet) Mittlerweile werden die Taten des Bischofs von Regensburg offensichtlich für kabarettreif befunden: So hat Bruno Jonas im letzten Scheibenwischer darüber sinniert, warum er sein Theologiestudium nicht fortgesetzt hat, da er doch nicht sicher sein konnte ob er als Pädophiler Pfarrer dann in die richtige Diözese, z.B. nach Regensburg, kommt. Gestern haben die Biermösl-Blasn bei einem Auftritt in Regensburg dem Bischof ein Lied gewidmet. Bischof kommt in die Hölle, wird dort als "Bischofsschmankerl" erwartet (im Gegensatz zu den von ihm entlassenen Diözesanräten, an denen nichts dran ist. Aber was für die Teufeln nichts ausmacht, da diese ja direkt in den Himmel kommen) Hoaz = "Heize ein", stoit = stellt" hom = "haben" Auszüge daraus: ...Da Obergingingerl sogt zum Untergingangerl: wo schmeiß`ma`n hi in der Hölln Werf ma`n obi zum Bischof Mixa, oder wart ma no aufn Meißner vo Köln Hoaz.... an Müller schickt da Hergott selber rei- kritische Pfarrer entlasst a, Kinderschänder stoit er ei ... Am Bischof sei Diozösanrat, werd direkt an Himmi nauf bracht Weil de hom mitm Bischof Müller, scho auf Erdn de Höll durchgmacht Hoaz.....frohlocket es Teifin und seids froh- an am Diozösanrat is eh nix dro Quelle: BR-regional bearbeitet 8. Oktober 2007 von kurwenal56 Zitieren
Gabriele Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Hat es für Pfarrer K. einen Bewährungshelfer gegeben? Wenn ja, hat der das Gutachten aus dem Jahre 2000 kennen müssen? Hatte er Kontakt mit dem Bistum oder ist das nicht üblich? Das weiß ich alles nicht. Ein Bewährungshelfer ist wohl Pflicht. Nein, das ist offensichtlich nicht Pflicht: Justizsprecher Andreas Quentin sagte dem Bayerischen Rundfunk, es gebe grundsätzlich keine Kontrollinstanz für Bewährungsauflagen. Nur wenn ein Gericht einen Bewährungshelfer bestelle, müsse dieser die Bewährungsauflagen überwachen. Im Fall des Pfarrers hatte es keinen Bewährungshelfer gegeben. Seine andere Bewährungsauflage, eine Therapie zu absolvieren, hat der Priester erfüllt und dem Gericht darüber Nachweise vorgelegt. Quelle: BR Zitieren
kam Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Und warum ist es verständlich, dass die im Ordinariat vorhandenen strafrechtliche Kompetenzen so gering sind, dass ihnen solche Fehler unterlaufen? Ich verstehe das noch nicht so recht. Gemeinhin hat es ein Ordinariat halt nicht mit Strafrecht zu tun. Grüße, KAM Naja, offenbar brauchen die doch einen Strafrechtler: http://www.idowa.de/landshuter-zeitung/nac...1040/red/2.html (und auch noch aus Polen...) Grüße, KAM Zitieren
Sokrates Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Gemeinhin hat es ein Ordinariat halt nicht mit Strafrecht zu tun. Grüße, KAM Naja, offenbar brauchen die doch einen Strafrechtler: http://www.idowa.de/landshuter-zeitung/nac...1040/red/2.html (und auch noch aus Polen...) Grüße, KAM Ob dieser Herr Pfarrer noch eine zweite Chance bekommt? Das bezweifle ich eher, beim Geld hört der Spaß auf. Zitieren
MartinO Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 Mittlerweile werden die Taten des Bischofs von Regensburg offensichtlich für kabarettreif befunden: So hat Bruno Jonas im letzten Scheibenwischer darüber sinniert, warum er sein Theologiestudium nicht fortgesetzt hat, da er doch nicht sicher sein konnte ob er als Pädophiler Pfarrer dann in die richtige Diözese, z.B. nach Regensburg, kommt. Gestern haben die Biermösl-Blasn bei einem Auftritt in Regensburg dem Bischof ein Lied gewidmet. Bischof kommt in die Hölle, wird dort als "Bischofsschmankerl" erwartet (im Gegensatz zu den von ihm entlassenen Diözesanräten, an denen nichts dran ist. Aber was für die Teufeln nichts ausmacht, da diese ja direkt in den Himmel kommen) Hoaz = "Heize ein", stoit = stellt" hom = "haben" Auszüge daraus: ... Da Obergingingerl sogt zum Untergingangerl: wo schmeiß`ma`n hi in der Hölln Werf ma`n obi zum Bischof Mixa, oder wart ma no aufn Meißner vo Köln Hoaz.... an Müller schickt da Hergott selber rei- kritische Pfarrer entlasst a, Kinderschänder stoit er ei ... Am Bischof sei Diozösanrat, werd direkt an Himmi nauf bracht Weil de hom mitm Bischof Müller, scho auf Erdn de Höll durchgmacht Hoaz.....frohlocket es Teifin und seids froh- an am Diozösanrat is eh nix dro Quelle: BR-regional Zitieren
Petrus Geschrieben 8. Oktober 2007 Melden Geschrieben 8. Oktober 2007 "Bereits im Jahr 2001 übernahm er aber die komplette Seelsorgearbeit in der Pfarrei Riekofen, inklusive der Jugendarbeit. [...] Laut Beate Sötz, der damaligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden, ist durch Schriftwechsel mit dem Ordinariat belegbar, dass der Pfarrer ab 2001, nach dem Tod seines Vorgängers, die Pfarrei führte." http://www.br-online.de/bayern-heute/artik...kofen/index.xml und ich hatte mich schon gewundert, daß es einem Priester gelingt, eine Pfarrei in Privatinitiative zu übernehmen, ohne daß irgendjemand von der Obrigkeit etwas davon mitbekommt. laut dem Bistumssprecher war das "Mithilfe bei liturgischen Diensten" - das ist natürlich sicher nicht falsch Zitieren
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