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Alles Ge-Lu-Müller, oder was?


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Geschrieben
"Bereits im Jahr 2001 übernahm er aber die komplette Seelsorgearbeit in der Pfarrei Riekofen, inklusive der Jugendarbeit. [...] Laut Beate Sötz, der damaligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden, ist durch Schriftwechsel mit dem Ordinariat belegbar, dass der Pfarrer ab 2001, nach dem Tod seines Vorgängers, die Pfarrei führte."

 

http://www.br-online.de/bayern-heute/artik...kofen/index.xml

 

und ich hatte mich schon gewundert, daß es einem Priester gelingt, eine Pfarrei in Privatinitiative zu übernehmen, ohne daß irgendjemand von der Obrigkeit etwas davon mitbekommt.

 

laut dem Bistumssprecher war das "Mithilfe bei liturgischen Diensten" - das ist natürlich sicher nicht falsch :angry:

Was war da los? Ist in der Sedisvakanz da etwas schiefgelaufen? Hatte Bischof Manfred Alterserscheinungen? Mir scheint, da gibt es einige Dinge zu klären. Die Frage ist, wer von den Verantwortlichen als erster zugibt, dass er Mist gebaut hat.

Geschrieben (bearbeitet)

"Bereits im Jahr 2001 übernahm er aber die komplette Seelsorgearbeit in der Pfarrei Riekofen, inklusive der Jugendarbeit. [...] Laut Beate Sötz, der damaligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden, ist durch Schriftwechsel mit dem Ordinariat belegbar, dass der Pfarrer ab 2001, nach dem Tod seines Vorgängers, die Pfarrei führte."

 

http://www.br-online.de/bayern-heute/artik...kofen/index.xml

 

und ich hatte mich schon gewundert, daß es einem Priester gelingt, eine Pfarrei in Privatinitiative zu übernehmen, ohne daß irgendjemand von der Obrigkeit etwas davon mitbekommt.

 

laut dem Bistumssprecher war das "Mithilfe bei liturgischen Diensten" - das ist natürlich sicher nicht falsch :angry:

Was war da los? Ist in der Sedisvakanz da etwas schiefgelaufen? Hatte Bischof Manfred Alterserscheinungen? Mir scheint, da gibt es einige Dinge zu klären. Die Frage ist, wer von den Verantwortlichen als erster zugibt, dass er Mist gebaut hat.

 

Bischof em. Manfred Müller war 2001 noch voll verantwortlicher Diözesanbischof die Sedisvakanz begann erst 2002. (Am 15. Januar 2002 hat Papst Johannes Paul II. mit Erreichen des 75. Lebensjahres das Rücktrittsgesuch von Bischof Manfred Müller angenommen)

bearbeitet von Pilger
Geschrieben
Ob dieser Herr Pfarrer noch eine zweite Chance bekommt? Das bezweifle ich eher, beim Geld hört der Spaß auf.
Aber nein doch; auch der bekommt einen Therapeuten der ein "einmaliges, regressives Verhalten" diagnostiziert, das therapierbar ist. Und dann erhält er eine zweite Chance in der nächsten Pfarrei, die man selbstverständlich gut darüber informiert, dass sie ihre Konten im Auge behalten sollen, so wie man die Riekofener darauf hingewiesen hat, ihre Kinder zu behüten.
Geschrieben (bearbeitet)

"Bereits im Jahr 2001 übernahm er aber die komplette Seelsorgearbeit in der Pfarrei Riekofen, inklusive der Jugendarbeit. [...] Laut Beate Sötz, der damaligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden, ist durch Schriftwechsel mit dem Ordinariat belegbar, dass der Pfarrer ab 2001, nach dem Tod seines Vorgängers, die Pfarrei führte."

 

http://www.br-online.de/bayern-heute/artik...kofen/index.xml

 

und ich hatte mich schon gewundert, daß es einem Priester gelingt, eine Pfarrei in Privatinitiative zu übernehmen, ohne daß irgendjemand von der Obrigkeit etwas davon mitbekommt.

 

laut dem Bistumssprecher war das "Mithilfe bei liturgischen Diensten" - das ist natürlich sicher nicht falsch :angry:

Was war da los? Ist in der Sedisvakanz da etwas schiefgelaufen? Hatte Bischof Manfred Alterserscheinungen? Mir scheint, da gibt es einige Dinge zu klären. Die Frage ist, wer von den Verantwortlichen als erster zugibt, dass er Mist gebaut hat.

 

Es wird immer deutlicher das Bischof Gerhard Ludwig Müller an diesen Ereignissen (vor 2004) nicht beteiligt war, weil sie entweder in der Amtszeit seines Vorgängers entschieden wurden oder bereits Bestand hatten, als Gerhard Ludwig Müller zum Bischof von Regensburg ernannt wurde. Die Frage ob die Verantwortlichen der Diözese 2001 alle relavanten Fakten gewusst haben oder ob die Verantwortlichen des Ordinariat von den Einsatz uninformiert blieben bleibt offen.

bearbeitet von Pilger
Geschrieben
Es wird immer deutlicher das Bischof Gerhard Ludwig Müller an diesen Ereignissen (vor 2004) nicht beteiligt war, weil sie entweder in der Amtszeit seines Vorgängers entschieden wurden oder bereits Bestand hatten, als Gerhard Ludwig Müller zum Bischof von Regensburg ernannt wurde.

 

Offensichtlich hat hier Bischof Manfred Müller auch schon einen Fehler gemacht. Sein Nachfolger beging denselben Fehler (2004 war Gerhard Ludwig nun eindeutig schon Bischof, ebenso wie er es 2001 nicht war). Ein Fehler wird nicht dadurch wieder gut gemacht, dass jemand anderes denselben Fehler begangen hat.

Geschrieben (bearbeitet)

 

 

Es wird immer deutlicher das Bischof Gerhard Ludwig Müller an diesen Ereignissen (vor 2004) nicht beteiligt war, weil sie entweder in der Amtszeit seines Vorgängers entschieden wurden oder bereits Bestand hatten, als Gerhard Ludwig Müller zum Bischof von Regensburg ernannt wurde.

 

Offensichtlich hat hier Bischof Manfred Müller auch schon einen Fehler gemacht. Sein Nachfolger beging denselben Fehler (2004 war Gerhard Ludwig nun eindeutig schon Bischof, ebenso wie er es 2001 nicht war). Ein Fehler wird nicht dadurch wieder gut gemacht, dass jemand anderes denselben Fehler begangen hat.

 

...während seiner Bewährungszeit verbotenerweise Seelsorge- und Jugendarbeit leistete ... Dieses Verbot galt bis zum Ende seiner Bewährungszeit 2003.

 

Wie von Konrad richtet bemerkt, war die Sachlage 2004 eine andere als bis zum Ende der Bewährungszeit des Pfarrers 2003. Ab 2004 gab es für die (dann) Verantwortlichen der Diözese keinerlei ersichtlichen juristischen Grund der gegen den Einsatz des Pfarrers sprach.

bearbeitet von Pilger
Geschrieben

Irgendwie fällt mir gerade ein alter Witz ein.

 

Wechsel in der Vorstandsetage.

Der scheidende Vorstand musste zurücktreten und zeigt seinem Nachfolger das Büro, mit der privaten Bar, dem direkten Telefon zu anderen wichtigen Vorständen und so weiter.

Schliesslich öffnet er eine Schublade im Schreibtisch, in der 4 Briefumschläge liegen.

"Wenn es mal eine Krise gibt, dann stehen hier drin ein paar Tips zur Bewältigung, aber nur für wirklich schwere Krisen"

 

Der Alltag beginnt und Anfangs läuft alles für den neuen Vorstand ganz gut.

 

Bald aber gibt es eine erste Krise.

 

"Na gut" denkt er sich, "ich kann ja mal nachsehen" und nimmt der ersten Umschlag aus der Schublade

 

"Mach eine Umstrukturierung" steht auf einem Zettel darin.

 

Sofort beginnt er, umzustrukturieren, Kritiker werden rausgeworfen oder in die Postabteilung versetzt, Pensionen werden gekürzt, und siehe da, es scheint wieder zu laufen.

 

Doch bald herrscht wieder Krisenstimmung.

 

So öffnet er den zweiten Umschlag.

 

"Beschuldige die Presse" steht auf dem Zettel.

 

Er lässt sofort den Chef der PR-Abteilung kommen der eine große Kampagne ausarbeiten soll, die zum Ziel hat, ihn als unschuldiges Opfer einer Pressekampagne darzustellen.

 

Trotzdem spitzt sich die Krise zu, und er öffnet den 3. Umschlag.

 

"schieb alles auf deinen Vorgänger" steht da zu lesen.

 

In einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz erklärt er, dass sein zurückgetretener Vorgänger an allem schuld sei und er nichts dafür könne.

 

Zwar wird das in allen Zeitungen veröffentlicht, aber an der Krisensituation ändert das nichts...

 

So öffnet er schliesslich verzweifelt den letzten Umschlag.

 

Auf dem Zettel darin liest er:

"Nimm dir vier Briefumschläge und vier Zettel und schreib auf den ersten "Mach eine Umstrukturierung"....."

 

Werner

Geschrieben
Wie von Konrad richtet bemerkt, war die Sachlage 2004 eine andere als bis zum Ende seiner Bewährungszeit 2003. Ab 2004 gab es für die (dann) Verantwortlichen der Diözese keinerlei ersichtlichen juristischen Grund der gegen den Einsatz des Pfarrers sprach.

Stimmt, wenn man das fett gedruckte berücksichtigt, lieber Pilger Konrad!

 

Es gab keinen Grund, den GLM eingesehen hat (Da war ja nur diese Erklärung der Bischofskonferenz; und auf die Aussagen von Psychologen verlässt man sich besser nicht.

 

Und der Bischof hat sich nicht juristisch strafbar gemacht. Ich sehe aber auch nicht, wo das behauptet worden wäre.

 

Nb: Der Altbischof kann kein zweites Mal zurücktreten, wenn sich sein damaliges Handeln als falsch erweisen sollte. Der amtierende Bischof sehr wohl.

Geschrieben (bearbeitet)

 

Wie von Konrad richtet bemerkt, war die Sachlage 2004 eine andere als bis zum Ende seiner Bewährungszeit 2003. Ab 2004 gab es für die (dann) Verantwortlichen der Diözese keinerlei ersichtlichen juristischen Grund der gegen den Einsatz des Pfarrers sprach.

Stimmt, wenn man das fett gedruckte berücksichtigt, lieber Pilger Konrad!

 

Es gab keinen Grund, den GLM eingesehen hat (Da war ja nur diese Erklärung der Bischofskonferenz; und auf die Aussagen von Psychologen verlässt man sich besser nicht.

 

Und der Bischof hat sich nicht juristisch strafbar gemacht. Ich sehe aber auch nicht, wo das behauptet worden wäre.

 

Nb: Der Altbischof kann kein zweites Mal zurücktreten, wenn sich sein damaliges Handeln als falsch erweisen sollte. Der amtierende Bischof sehr wohl.

Konrad hatte nun einmal mit seiner Einschätzung recht ob Dir das gefällt oder nicht, ach so weil der Altbischof kein zweites Mal zurücktreten kann, denkst Du, dann könnte das der neue für ihn tun? Ich finde Deinen letzten Beitrag einfach nur bizarr, grotesk, skurril!

bearbeitet von Pilger
Geschrieben
Konrad hatte nun einmal mit seiner Einschätzung recht ob Dir das gefällt oder nicht, ach so weil der Altbischof kann kein zweites Mal zurücktreten kann, denkst Du dann könnte das der neue für ihn tun? Ich finde Deinen letzten Beitrag einfach nur bizarr, grotesk, skurril!

Es würde völlig reichen, wenn der Bischof für die Böcke, die er selbst geschossen hat, endlich die Verantwortung übernähme. Dass er für Fehler seines Vorgängers nichts kann, ist eine Sache, dass er denselben Fehler wieder beging, die andere.

Geschrieben
Konrad hatte nun einmal mit seiner Einschätzung recht
ob sternchen Deiner Meinung nach auch recht hatte? :angry:
Geschrieben

 

Konrad hatte nun einmal mit seiner Einschätzung recht ob Dir das gefällt oder nicht, ach so weil der Altbischof kann kein zweites Mal zurücktreten kann, denkst Du dann könnte das der neue für ihn tun? Ich finde Deinen letzten Beitrag einfach nur bizarr, grotesk, skurril!

Es würde völlig reichen, wenn der Bischof für die Böcke, die er selbst geschossen hat, endlich die Verantwortung übernähme. Dass er für Fehler seines Vorgängers nichts kann, ist eine Sache, dass er denselben Fehler wieder beging, die andere.

 

2004 war eine andere Sachlage gegeben das Verbot galt eben nur bis zum Ende der Bewährungszeit 2003, kannst Du oder willst Du das nicht verstehen?

Geschrieben

Ich habe noch nicht ganz verstanden, was es mit dem "Georgenberger Opfer" auf sich hat - ist das derselbe Fall, der in den Medien als "Viechtaler Opfer" erwähnt wird, also die beiden Brüder, die von dem Priester Peter K. mißbraucht wurden?

Oder ist das ein ganz anderer Fall?

 

Das war ein ganz anderer Fall. Der Pfarrer von Georgenberg wurde damals vom Landgericht Weiden wegen 45-fachem sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu 3 Jahren Haft verurteilt. Das war im Mai 2003 - und die Thematik war voll in allen Medien im Bistumsbereich. Sich 2007 hinzustellen und ständig den Naiven und Unwissend ("das Gutachten war uns nicht bekannt" oder so ähnlich) zu spielen, der hat für mich aber völlig ausgespielt. Spätestens 2003 hätte in diesem Ordinariat eine neue Richtung eingeschlagen werden müssen. Spätestens ab da ist auch der Bischof voll für alles was unter seiner Leitung passiert, verantwortlich, insbesondere dieser Bischof, der die meiste Zeit damit zubringt allen die es hören wollen oder nicht, die Bedeutung des Bischofsamts zu erklären.

 

Und im Georgenberger Fall erklärte Bischof Prof. Dr. Müller in einem Radiointerview auf die Frage, ob er sich schon um die Opfer gekümmert habe, er sei dafür nicht zuständig.

Geschrieben

 

Es würde völlig reichen, wenn der Bischof für die Böcke, die er selbst geschossen hat, endlich die Verantwortung übernähme. Dass er für Fehler seines Vorgängers nichts kann, ist eine Sache, dass er denselben Fehler wieder beging, die andere.

 

2004 war eine andere Sachlage gegeben das Verbot galt eben nur bis zum Ende der Bewährungszeit 2003, kannst Du oder willst Du das nicht verstehen?

2004 war die Sachlage keine völlig andere. Der Bischof berief sich bei der Ernennung von Peter K. zum Pfarradministrator ausdrücklich auf die Beliebtheit des Seelsorgers bei den Riekofener Gläubigen, die ihn während dessen Bewährungszeit als Aushilfe (nach manchen Berichten hat er nicht nur ausgeholfen, sondern die komplette Seelsorgearbeit übernommen) kennengelernt hatten.

Ob nun Peter K. völlig ohne Wissen des Ordinariats schon vor dem Ende seiner Bewährungszeit in Riekofen tätig war oder ob er von Bischof Manfred Müller dorthin geschickt wurde, ändert nichts an der Tatsache, dass Bischof Gerhard Ludwig Müller 2004 von dieser Tätigkeit wusste, von dem Zeitraum der Tätigkeit wusste und dennoch der Auffassung war, dass dieser Verstoß gegen die Bewährungsauflagen als Säule seiner Entscheidung dienen könne.

Geschrieben

Und warum ist es verständlich, dass die im Ordinariat vorhandenen strafrechtliche Kompetenzen so gering sind, dass ihnen solche Fehler unterlaufen? Ich verstehe das noch nicht so recht.

 

Gemeinhin hat es ein Ordinariat halt nicht mit Strafrecht zu tun. Grüße, KAM

 

Naja, offenbar brauchen die doch einen Strafrechtler: http://www.idowa.de/landshuter-zeitung/nac...1040/red/2.html (und auch noch aus Polen...) Grüße, KAM

Was macht denn so ein Justiziar in einem Ordinariat?

Geschrieben
Wie von Konrad richtet bemerkt, war die Sachlage 2004 eine andere als bis zum Ende der Bewährungszeit des Pfarrers 2003. Ab 2004 gab es für die (dann) Verantwortlichen der Diözese keinerlei ersichtlichen juristischen Grund der gegen den Einsatz des Pfarrers sprach.

Warum? Waren die Richtlinien der DBK da suspendiert?

Geschrieben

Aus einer Leserzuschrift im Internet von focus:

 

07.10.2007 14:01

Bischof Mittäter?

 

Ich bin ehemaliger Kriminalkommissar. Da der Bischof meiner Meinung nach eine sogenannte Garantenpflicht hat, macht er sich ebenfalls des sexuellen Missbrauchs schuldig. Eine Garantenpflicht begründet sich darin, dass die Gemeindemitglieder und Pfarreien davon ausgehen können, vor einem schon in Erscheinung getretenen pädophilen Pfarrer durch den Bischof als obersten Vertreter des Bistums geschützt zu werden. Der sexuelle Missbrauch wird hier zu einem "unechten Unterlassungsdelikt". Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, wäre zu prüfen. Ich denke aber, dass bei der Sachlage "bedingter Vorsatz" vorliegt. Ich habe vor einer Woche Strafanzeige gegen den Bischof gestellt. Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Strafverfolgungszwang und müßte daher eigentlich tätig werden. Ralph Schulze

Quelle: Focus

Geschrieben

 

Wie von Konrad richtet bemerkt, war die Sachlage 2004 eine andere als bis zum Ende der Bewährungszeit des Pfarrers 2003. Ab 2004 gab es für die (dann) Verantwortlichen der Diözese keinerlei ersichtlichen juristischen Grund der gegen den Einsatz des Pfarrers sprach.

Warum? Waren die Richtlinien der DBK da suspendiert?

 

Thomas, wie konntest Du denn vergessen, dass man sich im Ordi voll und ganz auf das 7-seitige Gutachten des Therapeuten verließ. Da braucht man sich nicht an Leitlinien halten. Schon gar nicht in Regensburg.

 

Kunigunde

Geschrieben (bearbeitet)

 

Wie von Konrad richtet bemerkt, war die Sachlage 2004 eine andere als bis zum Ende der Bewährungszeit des Pfarrers 2003. Ab 2004 gab es für die (dann) Verantwortlichen der Diözese keinerlei ersichtlichen juristischen Grund der gegen den Einsatz des Pfarrers sprach.

Warum? Waren die Richtlinien der DBK da suspendiert?

 

 

 

Wieso suspendiert? In der Diözese Regensburg trifft alles 100 Jahre später ein....... es ist zwar ein alter Witz und ein blöder noch dazu, aber in diesem Zusammenhang fiel er mir wieder ein.

bearbeitet von Elima
Geschrieben (bearbeitet)

 

Wie von Konrad richtet bemerkt, war die Sachlage 2004 eine andere als bis zum Ende der Bewährungszeit des Pfarrers 2003. Ab 2004 gab es für die (dann) Verantwortlichen der Diözese keinerlei ersichtlichen juristischen Grund der gegen den Einsatz des Pfarrers sprach.

Warum? Waren die Richtlinien der DBK da suspendiert?

 

 

 

Wieso suspendiert? In der Diözese Regensburg trifft alles 100 Jahre später ein....... es ist zwar ein alter Witz und ein blöder noch dazu, aber in diesem Zusammenhang fiel er mir wieder ein.

 

 

 

na zumindest wenn´s um´s Geld geht sind sie in Regensburg schnell.

Pfarrer zweigt fast 100.000 Euro ab

 

Der Pfarrer von Wörth an der Isar ist wegen Unterschlagung von seinem Amt suspendiert worden. Wie das Bistum Regensburg bestätigte, hat der 46-Jährige offenbar Gelder von verschiedenen Konten der Pfarrei entwendet und in die eigene Tasche gesteckt. Es soll sich um dabei um knapp 100.000 Euro handeln. Die genaue Höhe der Summe stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher des Bistums.

Bayerischer Rundfunk

Kunigunde

 

Zitat repariert

bearbeitet von MartinO
Geschrieben

Und warum ist es verständlich, dass die im Ordinariat vorhandenen strafrechtliche Kompetenzen so gering sind, dass ihnen solche Fehler unterlaufen? Ich verstehe das noch nicht so recht.

 

Gemeinhin hat es ein Ordinariat halt nicht mit Strafrecht zu tun. Grüße, KAM

 

Naja, offenbar brauchen die doch einen Strafrechtler: http://www.idowa.de/landshuter-zeitung/nac...1040/red/2.html (und auch noch aus Polen...) Grüße, KAM

Was macht denn so ein Justiziar in einem Ordinariat?

 

Eigentlich haben die alle Hände voll zu tun. Kirchliches Arbeits- und Dienstrecht, Vereine, Stiftungen, Liegenschaften...Grüße, KAM

Geschrieben (bearbeitet)
na zumindest wenn´s um´s Geld geht sind sie in Regensburg schnell.

Pfarrer zweigt fast 100.000 Euro ab

 

Der Pfarrer von Wörth an der Isar ist wegen Unterschlagung von seinem Amt suspendiert worden. Wie das Bistum Regensburg bestätigte, hat der 46-Jährige offenbar Gelder von verschiedenen Konten der Pfarrei entwendet und in die eigene Tasche gesteckt. Es soll sich um dabei um knapp 100.000 Euro handeln. Die genaue Höhe der Summe stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher des Bistums.

Bayerischer Rundfunk

Kunigunde

Es wäre eine interessante Frage, ober der Pfarrer die 100 000 Euro auch hätte abzweigen können, als die alte PGR-Satzung noch in Geltung war, oder ob es da andere Kontrollinstanzen gegeben hätte.

bearbeitet von Sokrates
Geschrieben
Was macht denn so ein Justiziar in einem Ordinariat?

 

Eigentlich haben die alle Hände voll zu tun. Kirchliches Arbeits- und Dienstrecht, Vereine, Stiftungen, Liegenschaften...Grüße, KAM

Ein Justitiar, der nicht gerade eine absolute Pfeife ist, holt sich Hilfe von einem Kollegen, wenn er sich selber nicht auskennt. Das ist doch die einfachste Sache der Welt.

Geschrieben
na zumindest wenn´s um´s Geld geht sind sie in Regensburg schnell.

Pfarrer zweigt fast 100.000 Euro ab

 

Der Pfarrer von Wörth an der Isar ist wegen Unterschlagung von seinem Amt suspendiert worden. Wie das Bistum Regensburg bestätigte, hat der 46-Jährige offenbar Gelder von verschiedenen Konten der Pfarrei entwendet und in die eigene Tasche gesteckt. Es soll sich um dabei um knapp 100.000 Euro handeln. Die genaue Höhe der Summe stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher des Bistums.

Bayerischer Rundfunk

Kunigunde

Es wäre eine interessante Frage, ober der Pfarrer die 100 000 Euro auch hätte abzweigen können, als die alte PGR-Satzung noch in Geltung war, oder ob es da andere Kontrollinstanzen gegeben hätte.

Im Prinzip ja, da für die Finanzplanung die Kirchenverwaltung zuständig ist und die vom Bischof nicht einfach aufgelöst werden kann.

Geschrieben (bearbeitet)
na zumindest wenn´s um´s Geld geht sind sie in Regensburg schnell.

Pfarrer zweigt fast 100.000 Euro ab

 

Der Pfarrer von Wörth an der Isar ist wegen Unterschlagung von seinem Amt suspendiert worden. Wie das Bistum Regensburg bestätigte, hat der 46-Jährige offenbar Gelder von verschiedenen Konten der Pfarrei entwendet und in die eigene Tasche gesteckt. Es soll sich um dabei um knapp 100.000 Euro handeln. Die genaue Höhe der Summe stehe noch nicht fest, sagte ein Sprecher des Bistums.

Bayerischer Rundfunk

Kunigunde

Es wäre eine interessante Frage, ober der Pfarrer die 100 000 Euro auch hätte abzweigen können, als die alte PGR-Satzung noch in Geltung war, oder ob es da andere Kontrollinstanzen gegeben hätte.

 

 

 

Mit dem Geld hat der PGR meines Wissens nichts zu tun, das ist Aufgabe der Kirchenverwaltung.

 

Sowas passiert immer mal, auch in anderen Diözesen. Ich erinnere mich an einen Fall in der Diözese WÜ. da hat ein polnischer Priester, der als Seelsorgsaushilfe oder Pfarrer tätig war (genau weiß ich*s nicht) einen Batzen Geld für seine armen polnischen Landsleute abgezweigt.

bearbeitet von Elima

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