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Personalpolitik des Bistums


Werner001

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In der Arena wird ja die vatikanische Personalpolitik dikutiert.

Ich gehe mal eine Stufe tiefer und frage, ob dieser Fall den "üblichen" Vorgehensweisen entspricht.

 

Es geht um die hiesige katholische Gemeinde.

Die "gehört" zur Pfarrei im Nachbarort, wo seit knapp 20 Jahren ein aus Afrika stammender Priester wirkt. Der ist allgemein sehr beliebt und hat wegen seiner anerkannten Kompetenz auch überörtliche Bekanntheit.

 

Nun kam Anfang letzter Woche die Meldung in der zeitung: Der Pfarrer geht. Und zwar zum 1.8.

Er selbst habe es schon eine Woche früher erfahren (also 3 Wochen vor dem Termin!), dass er abberufen werde, habe aber die Stimmung bei der Firmung am darauffolgenden Sonntag nicht verderben wollen und es deshalb nicht gesagt.

 

Seine Zukunftspläne: Er werde erst mal nach Lourdes gehen und sich um Kranke und Wallfahrer kümmern und dort mal sehen, was Gott für ihn vorgesehen habe.

 

Das Ordinariat ließ verlauten, der Pfarrer sei seit knapp 20 Jahren in der Gemeinde, und "eigentlich" sei es Usus, dass ein Pfarrer nach 15 Jahren die Stelle wechselt. Soweit so gut.

 

Aber:

Nach dem Weggang des Pfarrers wird die Pfarrstelle nicht mehr besetzt. Es wird eine Seelsorgeeinheit "realisiert", deren Sitz in der Trabentenstadt der Kreisstadt liegt (aus den 70er Jahren, mit häßlicher zeittypischer Betonkirche). Und genau diese Stelle versucht man seit geraumer Zeit vergeblich zu besetzen. Mit anderen Worten, die Seelsorgeeinheit ist ab 1.8. völlig ohne Priester. Administrator ist der Pfarrer einer anderen Seelsorgeeinheit auf der anderen Seite der Kreisstadt, außerhalb derselben (zwei andere SE liegen dazwischen). Der ist dort auch der einzige Priester. Und unter diesen Umständen beruft man den einzigen Priester ab, nicht weil man ihn woanders dringend braucht, nein, einfach mal eben so.

 

Das schlägt natürlich große Wellen, gestern war ao. PGR-Sitzung und ein guter Teil der Gemeinde ist erschienen und hat Antworten vom Ordinariat verlangt.

 

Sitzen in den Ordinariaten eigentlich nur inkompetente Leute?

 

Werner

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Sitzen in den Ordinariaten eigentlich nur inkompetente Leute?

Entweder, es läuft irgendein dickes Ding im Hintergrund, vom dem Ottonormalgläubiger nichts erfahren soll/darf, oder: ja, für dieses Ordinariat.

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Sitzen in den Ordinariaten eigentlich nur inkompetente Leute?

 

Werner

 

Personalchefallüren halt. Vermutlich sollte der Geistliche die SE übernehmen und ist nicht gefragt worden. Dann hat er eben nein gesagt und der Personalchef kam von seinem Plan nicht mehr herunter. Und über seinen Tellerrand hat er nicht geschaut. - Daß man den Pfarrsitz lieber in einem sozialen Brennpunkt hält statt in einem mittelständisch-traditionellen Ort ist ja noch nachvollziehbar.

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Sitzen in den Ordinariaten eigentlich nur inkompetente Leute?

Entweder, es läuft irgendein dickes Ding im Hintergrund, vom dem Ottonormalgläubiger nichts erfahren soll/darf, oder: ja, für dieses Ordinariat.

 

Weitere Info (da ich davon auch einiges mitbekomme):

Jetzt hat auch noch der Administrator gewechselt. Versetzung (war aber seit ca. 1/2 Jahr bekannt). Damit ist die nächste SE ohne Pfarrer. Den Job als Administrator für Werners SE darf jetzt auch noch der Dekan, der selbst eine SE hat, mitmachen.

 

Das mit dem Dicken Ding ... halte ich für immer wahrscheinlicher. Eine Personalrochade sondergleichen in extrem kurzen Zeitabständen. Ein Schelm, Der Böses dabei denkt ...

bearbeitet von Beckett
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Kaffeesatzleserei: Es kommt eine große Strukturreform. Die kündigen sich gerne so an, man besetzt irgendwie und nur als Administratoren, um dann in einem Schwung alles anders macehn zu können.

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Es kommt eine große Strukturreform. Die kündigen sich gerne so an, man besetzt irgendwie und nur als Administratoren, um dann in einem Schwung alles anders macehn zu können.

 

Mir scheint, die ist seit fast 10 Jahren angesagt und wird halt jetzt durchgezogen. In einer anderen Ecke der Diözese hat man's vor einem guten Jahr ähnlich gemacht: da hat man den Pfarrherrn, der die letztendliche Etablierung der Seelsorgeeinheit blockierte, in dem er trotz Erreichen des Pensionsalters in seiner Gemeinde hocken blieb, pünktlich zum 75. Geburtstag mitgeteilt, dass jetzt aber gut sei ....

Ausnahmen von der 15-Jahres-Regel wurden und werden (auch bei Afrikanern) immer wieder gemacht - vor allem wenn's in der Gemeinde/den Gemeinden gut läuft: so wie hier zum Beispiel (aber der gute Mann war auch seit zig Jahren in der Diözese inkardiniert, was bei dem Kongolesen in Reutlingen m.W. - ich kann mich auch irren - nicht der Fall ist).

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Es kommt eine große Strukturreform. Die kündigen sich gerne so an, man besetzt irgendwie und nur als Administratoren, um dann in einem Schwung alles anders macehn zu können.

 

Mir scheint, die ist seit fast 10 Jahren angesagt und wird halt jetzt durchgezogen. In einer anderen Ecke der Diözese hat man's vor einem guten Jahr ähnlich gemacht: da hat man den Pfarrherrn, der die letztendliche Etablierung der Seelsorgeeinheit blockierte, in dem er trotz Erreichen des Pensionsalters in seiner Gemeinde hocken blieb, pünktlich zum 75. Geburtstag mitgeteilt, dass jetzt aber gut sei ....

Ausnahmen von der 15-Jahres-Regel wurden und werden (auch bei Afrikanern) immer wieder gemacht - vor allem wenn's in der Gemeinde/den Gemeinden gut läuft: so wie hier zum Beispiel (aber der gute Mann war auch seit zig Jahren in der Diözese inkardiniert, was bei dem Kongolesen in Reutlingen m.W. - ich kann mich auch irren - nicht der Fall ist).

 

So einen Pfarrer kenne ich auch, aber ich denke, wir sprechen von verschiedenen Diözesen.

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Eine andere Art von Personalpolitik eines Bistums:

 

Verurteiler Priester zelebriert Messen

Ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter katholischer Priester wird im Saarland als Aushilfspfarrer eingesetzt. Im Gespräch mit SR-online rechtfertigt Bistumssprecher Kronenburg das Vorgehen. Man richte sich nach dem forensischen Gutachten.

 

(15.03.2012) Er darf im Saarland Messen zelebrieren und Sakramente spenden: Ein Priester, der bereits 1995 vom Landgericht Trier wegen sexuellem Missbrauchs in 23 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist. Den Namen des Priesters will das Bistum als Arbeitgeber aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht nennen.

Quelle:

http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/1387760.html

 

Den Leib Christi aus den Händen eines Kinderschänders empfangen - einfach nur ekelig.

bearbeitet von Katharer
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Eine andere Art von Personalpolitik eines Bistums:

 

Verurteiler Priester zelebriert Messen

Ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter katholischer Priester wird im Saarland als Aushilfspfarrer eingesetzt. Im Gespräch mit SR-online rechtfertigt Bistumssprecher Kronenburg das Vorgehen. Man richte sich nach dem forensischen Gutachten.

 

(15.03.2012) Er darf im Saarland Messen zelebrieren und Sakramente spenden: Ein Priester, der bereits 1995 vom Landgericht Trier wegen sexuellem Missbrauchs in 23 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist. Den Namen des Priesters will das Bistum als Arbeitgeber aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht nennen.

Quelle:

http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/1387760.html

 

Den Leib Christi aus den Händen eines Kinderschänders empfangen - einfach nur ekelig.

Ich tu mir auch schwer mit dem Gedanken, in so fern kein Widerspruch. Ganz im Gegenteil.

Ich frag mich halt was ist die Alternative? Vielleicht aus dem kirchlichen Dienst entlassen. Aber ob das geht weis Chryso besser als ich.

Bevor man so jemand, als Bistum, einfach so durchfüttert oder auf nem gut dotierten Posten im Ordinariat unterbringt (*grusel*)... Dann doch lieber als Aushilfspriester von Pfarrei zu Pfarrei durchs Bistum treiben. Dann tut er wenigstens was für sein Geld.

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Eine andere Art von Personalpolitik eines Bistums:

 

Verurteiler Priester zelebriert Messen

Ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter katholischer Priester wird im Saarland als Aushilfspfarrer eingesetzt. Im Gespräch mit SR-online rechtfertigt Bistumssprecher Kronenburg das Vorgehen. Man richte sich nach dem forensischen Gutachten.

 

(15.03.2012) Er darf im Saarland Messen zelebrieren und Sakramente spenden: Ein Priester, der bereits 1995 vom Landgericht Trier wegen sexuellem Missbrauchs in 23 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist. Den Namen des Priesters will das Bistum als Arbeitgeber aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht nennen.

Quelle:

http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/1387760.html

 

Den Leib Christi aus den Händen eines Kinderschänders empfangen - einfach nur ekelig.

Ich tu mir auch schwer mit dem Gedanken, in so fern kein Widerspruch. Ganz im Gegenteil.

Ich frag mich halt was ist die Alternative? Vielleicht aus dem kirchlichen Dienst entlassen. Aber ob das geht weis Chryso besser als ich.

Bevor man so jemand, als Bistum, einfach so durchfüttert oder auf nem gut dotierten Posten im Ordinariat unterbringt (*grusel*)... Dann doch lieber als Aushilfspriester von Pfarrei zu Pfarrei durchs Bistum treiben. Dann tut er wenigstens was für sein Geld.

 

Aber wie will man verhindern dass er in der Pfarrei in Kontakt mit Kindern kommt? Das stelle ich mir recht schwierig vor allein schon wegen den Ministranten. Wenn denn so ein "Priester" überhaupt noch eine Messe zelebrieren dürfte dann an einem abgeschiedenen Ort, am besten in einem Nonnenkloster unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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Ich tu mir auch schwer mit dem Gedanken, in so fern kein Widerspruch. Ganz im Gegenteil.

Ich frag mich halt was ist die Alternative? Vielleicht aus dem kirchlichen Dienst entlassen. Aber ob das geht weis Chryso besser als ich.

Bevor man so jemand, als Bistum, einfach so durchfüttert oder auf nem gut dotierten Posten im Ordinariat unterbringt (*grusel*)... Dann doch lieber als Aushilfspriester von Pfarrei zu Pfarrei durchs Bistum treiben. Dann tut er wenigstens was für sein Geld.

 

 

 

Meines Erachtens gibt es für verurteilte Kinderschänder nur eine Lösung: Rauswurf aus dem Kirchendienst - und vor allem: Verlust der beamtenähnlichen Versorgung. Das heißt, dass der Arbeitgeber Kirche den Ex-Priester für die Zeit seiner Tätigkeit nachträglich gesetzlich rentenversichern lässt - und er dann natürlich auch seine hohe Alterspension komplett verliert.

 

Ich weiß nicht, ob die Kirche tatsächlich so verfährt. Ich fürchte nicht.

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Meines Erachtens gibt es für verurteilte Kinderschänder nur eine Lösung: Rauswurf aus dem Kirchendienst - und vor allem: Verlust der beamtenähnlichen Versorgung. Das heißt, dass der Arbeitgeber Kirche den Ex-Priester für die Zeit seiner Tätigkeit nachträglich gesetzlich rentenversichern lässt - und er dann natürlich auch seine hohe Alterspension komplett verliert.

 

Die Entlassung geht grundsätzlich, allerdings hat sie bei einem normal besoldeten Priester in Bistumsdienst und Rentenalter kaum Auswirkungen auf die Höhe der Rente. Er muss zum normalen Satz nachversichert werden, Priester verdienen recht gut, das, was am Ende gezahlt wird, ist fast dasselbe und in einer Höhe, wo es auf 100€ mehr oder weniger nicht ankommt. Die Täter, die ich kenne, leiden unter der Suspendierung weit mehr als unter der Gehaltseinbuße.

 

Ich habe ja schon mehrfach Zweifel an der Logik "Hauptsache Kündigung" geäußert, denn sie wird weder dem spezifischen Dienstverhältnis des Priesters gerecht noch dient sie der Prävention. Zum einen sind Bischof und Bistum in einer Weise für den einzelnen Priester verantwortlich, wie sie eher einer Familie als einem Unternehmen entspricht (ein Bistum ist eben keine Filiale der Gott & Sohn Gruppe), einen Täter aus der Familie auszustoßen ist ein viel weitergehender Akt als ihn in einem Strafzustand zu behalten, aber eben auch unter Aufsicht stellen zu können. Denn im Dienst verbleibend kann ich erhebliche Auflagen machen (und ich kenne solche Auflagen, die so weit gehen, dass der Generalvikar nun zum Täter gehen muss, weil der Täter keine kirchlichen Gebäude mehr betreten darf, Generalvikariat inklusive), ich kann das Gehalt massiv absenken, theoretisch könnte man den Täter auf ein sehr enges Gebiet beschränken, ihm den Großteil seines Lebensunterhaltes in Naturalien gewähren und weitere Auflagen machen. Das hat dann nicht den großen Gestus des Rauswurfes und das ist in der Kontrolle aufwändiger, aber hier kann man mehr Verantwortung übernehmen.

 

Ich weiß von einem Mitglied eines benediktinischen Ordens, bei dem Kinderpornos gefunden wurden. Das Kloster hat lange mit sich beraten, am Ende entschied der Abt, ihn zu behalten. Warum? Der Abt begründete es so (das Zitat ist nun frei formuliert): "Wenn ich ihn rauswerfe, dann ist er ohne Halt und ohne Kontrolle. Wenn wir ihn aber im Kloster behalten - wissend, was er getan hat - dann kann ich kontrollieren, was er tut. Es darf das Kloster nicht verlassen, er hat keinen Zugang zum Internet, wir können weitere Taten so gut es geht unterbinden." Ich kann dem nicht widersprechen, und ich bin überzeugt davon, dass das ehrlich gesagt war.

 

Denn eines darf man nicht übersehen: In den Viten, die ich kenne, gibt es nicht nur ein Versagen des Täters, sondern oft auch eines der Kirche. Man hat Signale nicht gesehen, man hat Menschen schlicht überfordert, man hat Bitten um Hilfe mit Allerweltsantworten abgespeist. Ich kenne den Trierer Fall nicht, aber auch wenn die tat als solche alle entsetzte - man hätte so manches mit besserer Stellenpolitik, menschlicher Nähe und priesterlicher Gemeinschaft verhindern können.

So wie du das schreibst scheint mir das im Sinne von "Der soll das nie wieder machen können" das sinnvolollste zu sein.

Ich kann aber auch die Öffentlichkeit verstehen die darin nicht wirklich eine Strafe erkennen kann.

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So wie du das schreibst scheint mir das im Sinne von "Der soll das nie wieder machen können" das sinnvolollste zu sein. Ich kann aber auch die Öffentlichkeit verstehen die darin nicht wirklich eine Strafe erkennen kann.

 

Das ist das Ziel der Individualprävention.

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Eine andere Art von Personalpolitik eines Bistums:

 

Verurteiler Priester zelebriert Messen

Ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter katholischer Priester wird im Saarland als Aushilfspfarrer eingesetzt. Im Gespräch mit SR-online rechtfertigt Bistumssprecher Kronenburg das Vorgehen. Man richte sich nach dem forensischen Gutachten.

 

(15.03.2012) Er darf im Saarland Messen zelebrieren und Sakramente spenden: Ein Priester, der bereits 1995 vom Landgericht Trier wegen sexuellem Missbrauchs in 23 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist. Den Namen des Priesters will das Bistum als Arbeitgeber aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht nennen.

Quelle:

http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/1387760.html

 

Den Leib Christi aus den Händen eines Kinderschänders empfangen - einfach nur ekelig.

Ich tu mir auch schwer mit dem Gedanken, in so fern kein Widerspruch. Ganz im Gegenteil.

Ich frag mich halt was ist die Alternative? Vielleicht aus dem kirchlichen Dienst entlassen. Aber ob das geht weis Chryso besser als ich.

Bevor man so jemand, als Bistum, einfach so durchfüttert oder auf nem gut dotierten Posten im Ordinariat unterbringt (*grusel*)... Dann doch lieber als Aushilfspriester von Pfarrei zu Pfarrei durchs Bistum treiben. Dann tut er wenigstens was für sein Geld.

Was treibt uns eigentlich, wenn wir so reden? Wieso Ekel, der Leib Christi ist doch der Leib Christi ist der Leib Christi, ganz unabhängig von der Heiligkeit des Überbringers. Sind wir sozialneidisch, weil einer, der vom weltlichen Gericht verurteilt wurde, von der Kirche nicht absolut fallen gelassen wird? Widerspricht das wirklich derart unserem Gerechtigkeitssinn? Was vom Christentum haben wir kapiert?

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So wie du das schreibst scheint mir das im Sinne von "Der soll das nie wieder machen können" das sinnvolollste zu sein. Ich kann aber auch die Öffentlichkeit verstehen die darin nicht wirklich eine Strafe erkennen kann.

 

Das ist das Ziel der Individualprävention.

Die Botschaft an die Gesellschaft: "Staat kümmer du dich darum das er bestraft wird, ich (kirche) kümmer mich darum das er das nicht nochmal tut"?

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Aber wie will man verhindern dass er in der Pfarrei in Kontakt mit Kindern kommt?

Genau das ist der einzige springende Punkt.

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Die Entlassung geht grundsätzlich, allerdings hat sie bei einem normal besoldeten Priester in Bistumsdienst und Rentenalter kaum Auswirkungen auf die Höhe der Rente. Er muss zum normalen Satz nachversichert werden, Priester verdienen recht gut, das, was am Ende gezahlt wird, ist fast dasselbe und in einer Höhe, wo es auf 100€ mehr oder weniger nicht ankommt. Die Täter, die ich kenne, leiden unter der Suspendierung weit mehr als unter der Gehaltseinbuße.

 

 

Das verstehe ich nicht. Wenn ein 40-jähriger Priester mit Kinderpornos erwischt wird, dann hat er ja noch nicht so eine hohe Pension aufbauen können.

 

Und sollte das doch so sein, muss er eben diese Pension radikal verlieren. Neulich las ich von einem Beamten, dem aufgrund eines schwerwiegenden Vergehens genau das passiert ist. Die Pension war weg. Unwiderruflich.

 

Ich hoffe, das geht auch in der Kirche. Aber ich fürchte wiederum, dass die Maßnahme kaum angewendet wird.

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Aber wie will man verhindern dass er in der Pfarrei in Kontakt mit Kindern kommt?

Genau das ist der einzige springende Punkt.

 

 

 

Jepp. Und selbst, wenn der Täter ins Kloster ginge - Kinder sind immer und überall, und sei es nur als Besucher von außen, die in die sonntägliche Klostermesse kommen.

 

In "meinem" Bistum müssen mittlerweile selbst nebenamtlich in der Kirche tätige Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch wenn sie nur wenige Stunden im Jahr tätig sind.

 

Wenn schon solche Maßnahmen ergriffen werden, müsste die Kirche mit den tatsächlichen Tätern umso härter umgehen.

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Das verstehe ich nicht. Wenn ein 40-jähriger Priester mit Kinderpornos erwischt wird, dann hat er ja noch nicht so eine hohe Pension aufbauen können.

 

Und sollte das doch so sein, muss er eben diese Pension radikal verlieren. Neulich las ich von einem Beamten, dem aufgrund eines schwerwiegenden Vergehens genau das passiert ist. Die Pension war weg. Unwiderruflich.

 

Ich hoffe, das geht auch in der Kirche. Aber ich fürchte wiederum, dass die Maßnahme kaum angewendet wird.

 

Letzteres geht in der Kirche nicht, weil Priester keine Beamte sind. Sie sind von der Rentenversicherungspflicht frei gestellt, müssen aber bei Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst nachversichert werden. Eine Kürzung der Rente hingegen ist staatlich nicht vorgesehen.

 

Rein im Blick auf die Individualprävention rate ich zu abwägendem Verhalten: Das eine ist zu schauen, was hat der Einzelne denn konkret getan und warum tat er das. Das ist die alte Frage nach der Schuldbeurteilung. Das andere ist die Frage, ob ich sinnvoll Prävention betreibe, wenn ich einen 40 Jährigen ohne nutzbare Berufsausbildung auf die Menschheit los lasse Das schützt dann schlimmstenfalls eher meinen Ruf (wenn er wieder rückfällig wird, dann stehe ich nicht in der Zeitung) als die Kinder.

 

Denn was hinderte den entlassenen Priester daran, sich in einer anderen Stadt als Nachhilfelehrer zu verdingen - nichts! Nach der Entlassung habe ich da keinerlei Einfluss mehr, und das bei einem Menschen, der jahre- und jahrzehntelang ausgebildet wurde, Vertrauen aufzubauen.

 

Ich kann einen Priester im Dienst weit härter bestrafen als mit Entlassung und ich kann ihn gründlicher beaufsichtigen - darauf möchte ich nur hinweisen.

 

Jepp. Und selbst, wenn der Täter ins Kloster ginge - Kinder sind immer und überall, und sei es nur als Besucher von außen, die in die sonntägliche Klostermesse kommen.

 

In "meinem" Bistum müssen mittlerweile selbst nebenamtlich in der Kirche tätige Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch wenn sie nur wenige Stunden im Jahr tätig sind.

 

Wenn schon solche Maßnahmen ergriffen werden, müsste die Kirche mit den tatsächlichen Tätern umso härter umgehen.

 

Ich halte diese erweiterten Führungszeugnisse für wenig hilfreich, denn sie weisen nur den aus, der schon was getan hat und erwischt wurde. Den bisher nicht erwischten kriege ich so nicht, so dass meine Präventionsbemühungen keinen Schritt weiter kommen.

 

Was den Umgang mit Kindern angeht: Die beste Regelung, die ich bisher gesehen habe, fasste es so: Dem Täter wird untersagt, an Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche teilzunehmen sowie Orte aufzusuchen, an denen Kinder und Jugendliche zusammen kommen. Ihm wird weiterhin untersagt, mit einem Kind oder einem Jugendlichen alleine in einem Raum zu sein, ggf. hat er den Raum sofort zu verlassen.

 

Ich halte es für Aktionismus, wenn ich einem Verdächtigen, Geständigen oder Verurteilten zum Schutz der Kinder die öffentliche Zelebration untersage (ich weiß von keinem Missbrauch im Altarraum oder in der Sakristei vor Zeugen), ihm aber die Beichtvollmacht lasse.

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Das verstehe ich nicht. Wenn ein 40-jähriger Priester mit Kinderpornos erwischt wird, dann hat er ja noch nicht so eine hohe Pension aufbauen können.

 

Und sollte das doch so sein, muss er eben diese Pension radikal verlieren. Neulich las ich von einem Beamten, dem aufgrund eines schwerwiegenden Vergehens genau das passiert ist. Die Pension war weg. Unwiderruflich.

 

Ich hoffe, das geht auch in der Kirche. Aber ich fürchte wiederum, dass die Maßnahme kaum angewendet wird.

 

Letzteres geht in der Kirche nicht, weil Priester keine Beamte sind. Sie sind von der Rentenversicherungspflicht frei gestellt, müssen aber bei Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst nachversichert werden. Eine Kürzung der Rente hingegen ist staatlich nicht vorgesehen.

 

Rein im Blick auf die Individualprävention rate ich zu abwägendem Verhalten: Das eine ist zu schauen, was hat der Einzelne denn konkret getan und warum tat er das. Das ist die alte Frage nach der Schuldbeurteilung. Das andere ist die Frage, ob ich sinnvoll Prävention betreibe, wenn ich einen 40 Jährigen ohne nutzbare Berufsausbildung auf die Menschheit los lasse Das schützt dann schlimmstenfalls eher meinen Ruf (wenn er wieder rückfällig wird, dann stehe ich nicht in der Zeitung) als die Kinder.

 

Denn was hinderte den entlassenen Priester daran, sich in einer anderen Stadt als Nachhilfelehrer zu verdingen - nichts! Nach der Entlassung habe ich da keinerlei Einfluss mehr, und das bei einem Menschen, der jahre- und jahrzehntelang ausgebildet wurde, Vertrauen aufzubauen.

 

Ich kann einen Priester im Dienst weit härter bestrafen als mit Entlassung und ich kann ihn gründlicher beaufsichtigen - darauf möchte ich nur hinweisen.

 

Jepp. Und selbst, wenn der Täter ins Kloster ginge - Kinder sind immer und überall, und sei es nur als Besucher von außen, die in die sonntägliche Klostermesse kommen.

 

In "meinem" Bistum müssen mittlerweile selbst nebenamtlich in der Kirche tätige Personen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Auch wenn sie nur wenige Stunden im Jahr tätig sind.

 

Wenn schon solche Maßnahmen ergriffen werden, müsste die Kirche mit den tatsächlichen Tätern umso härter umgehen.

 

Ich halte diese erweiterten Führungszeugnisse für wenig hilfreich, denn sie weisen nur den aus, der schon was getan hat und erwischt wurde. Den bisher nicht erwischten kriege ich so nicht, so dass meine Präventionsbemühungen keinen Schritt weiter kommen.

 

Was den Umgang mit Kindern angeht: Die beste Regelung, die ich bisher gesehen habe, fasste es so: Dem Täter wird untersagt, an Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche teilzunehmen sowie Orte aufzusuchen, an denen Kinder und Jugendliche zusammen kommen. Ihm wird weiterhin untersagt, mit einem Kind oder einem Jugendlichen alleine in einem Raum zu sein, ggf. hat er den Raum sofort zu verlassen.

 

Ich halte es für Aktionismus, wenn ich einem Verdächtigen, Geständigen oder Verurteilten zum Schutz der Kinder die öffentliche Zelebration untersage (ich weiß von keinem Missbrauch im Altarraum oder in der Sakristei vor Zeugen), ihm aber die Beichtvollmacht lasse.

Seh ich das richtig das man von Kirche einen dreiklang aus angemessener Bestrafung des Täters - Wirkungsvoller Individualprävention und - Erhaltung oder wiederherstellung des Rufes der Kirche erwartet... dieser dreiklang aber nicht zu leisten ist?

 

Eine Sanktion die den Ruf der Kirche wiederherstellt wäre die Entlassung des Täters.

Damit scheint aber kein Sicherer Schutz vor erneuten Taten zu erwirken sein.

Setzt das Bistum auf andere Sanktionen, die aber auch eine Kontrolle über den Täter ermöglicht kommt das in der Öffentlickeit an als wollte man den Täter schützen als ihn zu bestrafen.

 

Wenn man sich dann noch anschaut das Bistümer mit Opfern dann gerne schon... sagen wirs diplomatisch... eher mal unglücklich agieren (beispiel wurden ja im entsprechenden Threat zur Genüge gepostet)

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Letzteres geht in der Kirche nicht, weil Priester keine Beamte sind. Sie sind von der Rentenversicherungspflicht frei gestellt, müssen aber bei Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst nachversichert werden. Eine Kürzung der Rente hingegen ist staatlich nicht vorgesehen.

 

 

 

Tja, sag das mal einem Arbeitnehmer, der schon bei Kleinstvergehen (Pfandbon, Frikadelle) von seinem Chef auf die Straße gesetzt wird.

 

Ich verstehe zwar, was Du meinst, aber man wird es einem Lohnabhängigen nur schwer vermitteln können, dass ein verurteilter Kinderschänder-Priester kirchlicherseits finanziell weiterhin in Saus und Braus lebt. Er mag unter gewissen innerkirchlichen Sanktionen leiden, aber trotzdem wird er auch im Alter über üppige finanzielle Mittel verfügen.

 

Mit denen er sich unter anderem minderjährige Stricher und KiPo leisten könnte.

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Das ist übrigens auch PR-technisch der Supergau:

 

 

"Kinderschänder-Priester wird Umgang mit Kindern untersagt - trotzdem Weiterbeschäftigung bei vollen Bezügen!"

 

"Lesbische Kindergartenleiterin wegen Verstoß gegen das katholische Sittengesetz fristlos entlassen! Sie wollte nur ihre Freundin heiraten"

 

 

Sorry, aber da komme ich nicht mehr mit. Und ich werde nicht der einzige sein, dem das hier so geht.

bearbeitet von Epicureus
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Das ist übrigens auch PR-technisch der Supergau:

 

 

"Kinderschänder-Priester wird Umgang mit Kindern untersagt - trotzdem Weiterbeschäftigung bei vollen Bezügen!"

 

"Lesbische Kindergartenleiterin wegen Verstoß gegen das katholische Sittengesetz fristlos entlassen! Sie wollte nur ihre Freundin heiraten"

 

 

Sorry, aber da komme ich nicht mehr mit. Und ich werde nicht der einzige sein, dem das hier so geht.

 

Das ist das was ich mit dem Dreiklang meinte. Wenn der Bischof verhindern will das dieser Priester erneut Kinder vergewaltigt, dann kann er ihn nur an nem Posten setzen wo dieser keinen schaden anrichten kann und unter kontrolle halten... Das führt aber zu gleich zu den Schlagzeilen die du beschrieben hast.

Wenn der Bischof den Priester feuert, steht der Bischof vor der Öffentlichkeit gut da. Aber die tickende Zeitbombe "Kinderschänder-Priester" is nicht entschärft.

 

Hast jemand eine Idee wie man dieses Dilemma auflösen kann? Ich nicht.

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Wenn der Bischof verhindern will das dieser Priester erneut Kinder vergewaltigt, dann kann er ihn nur an nem Posten setzen wo dieser keinen schaden anrichten kann und unter kontrolle halten... Das führt aber zu gleich zu den Schlagzeilen die du beschrieben hast.

Wenn der Bischof den Priester feuert, steht der Bischof vor der Öffentlichkeit gut da. Aber die tickende Zeitbombe "Kinderschänder-Priester" is nicht entschärft.

 

Hast jemand eine Idee wie man dieses Dilemma auflösen kann? Ich nicht.

Wie wäre es mit unserer guten alten Justiz, wie in jedem anderen Beruf auch?

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