Epicureus Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 Wenn der Bischof verhindern will das dieser Priester erneut Kinder vergewaltigt, dann kann er ihn nur an nem Posten setzen wo dieser keinen schaden anrichten kann und unter kontrolle halten... Das führt aber zu gleich zu den Schlagzeilen die du beschrieben hast. Wenn der Bischof den Priester feuert, steht der Bischof vor der Öffentlichkeit gut da. Aber die tickende Zeitbombe "Kinderschänder-Priester" is nicht entschärft. Hast jemand eine Idee wie man dieses Dilemma auflösen kann? Ich nicht. Wie wäre es mit unserer guten alten Justiz, wie in jedem anderen Beruf auch? Jepp. Zum Beispiel mit deutlich höheren Schmerzensgeldern, die einem Sextäter lebenslang finanziell weh täten. Warum nicht für eine Vergewaltigung 500.000 EUR oder mehr zahlen müssen? Dann hätte sich das mit den "weiterhin vollen Bezügen" eines Priesters auch sehr schnell erledigt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 Wenn der Bischof verhindern will das dieser Priester erneut Kinder vergewaltigt, dann kann er ihn nur an nem Posten setzen wo dieser keinen schaden anrichten kann und unter kontrolle halten... Das führt aber zu gleich zu den Schlagzeilen die du beschrieben hast. Wenn der Bischof den Priester feuert, steht der Bischof vor der Öffentlichkeit gut da. Aber die tickende Zeitbombe "Kinderschänder-Priester" is nicht entschärft. Hast jemand eine Idee wie man dieses Dilemma auflösen kann? Ich nicht. Wie wäre es mit unserer guten alten Justiz, wie in jedem anderen Beruf auch? Das sowieso Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 Letzteres geht in der Kirche nicht, weil Priester keine Beamte sind. Sie sind von der Rentenversicherungspflicht frei gestellt, müssen aber bei Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst nachversichert werden. Eine Kürzung der Rente hingegen ist staatlich nicht vorgesehen. Tja, sag das mal einem Arbeitnehmer, der schon bei Kleinstvergehen (Pfandbon, Frikadelle) von seinem Chef auf die Straße gesetzt wird. Ich verstehe zwar, was Du meinst, aber man wird es einem Lohnabhängigen nur schwer vermitteln können, dass ein verurteilter Kinderschänder-Priester kirchlicherseits finanziell weiterhin in Saus und Braus lebt. Er mag unter gewissen innerkirchlichen Sanktionen leiden, aber trotzdem wird er auch im Alter über üppige finanzielle Mittel verfügen. Mit denen er sich unter anderem minderjährige Stricher und KiPo leisten könnte. Der schwierigste Part dabei wir der sein, dass man erst einmal nach innen und außen wird klar machen müssen, dass das priesterliche Dienstverhältnis sich von dem Anstellungsverhältnis des Hausmeisters erheblich unterscheidet. Das ist nicht ganz einfach, aber ich kann ja nun schlecht einerseits Zölibat und Stundengebet fordern, und andererseits so tun, als sei das ein Job wie jeder andere. Aber nochmals: Ich kann den Täter - gerade den älteren Täter - im Dienst auf ein geringeres Salär setzen als beim Rauswurf. Ich kann den, der was getan hat, der schwer was getan hat, auf 50€ Taschengeld und Naturalleistungen setzen, das geht, solange er im Dienst bleibt. Ich kann ihm alle Titel nehmen, ich kann ihm priesterliche Kleidung verbieten, den Besitz eines Autos etc. Alles das geht - wenn ich ihn nicht rauswerfe. Wenn ich das tue, dann kann er ja nach Alter dank des Rauswurfes in der Tat in Freuden leben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 Wenn der Bischof verhindern will das dieser Priester erneut Kinder vergewaltigt, dann kann er ihn nur an nem Posten setzen wo dieser keinen schaden anrichten kann und unter kontrolle halten... Das führt aber zu gleich zu den Schlagzeilen die du beschrieben hast. Wenn der Bischof den Priester feuert, steht der Bischof vor der Öffentlichkeit gut da. Aber die tickende Zeitbombe "Kinderschänder-Priester" is nicht entschärft. Hast jemand eine Idee wie man dieses Dilemma auflösen kann? Ich nicht. Wie wäre es mit unserer guten alten Justiz, wie in jedem anderen Beruf auch? Tut sie doch - wenn die Taten 20 Jahre her sind, stellt die einfach ein. Und bei einem Kinderpornos hortenden Ersttäter läuft es meist auf eine Geldstrafe hinaus. Damit ist die Justiz fertig mit der Sache. Ich habe es mit Tätern zu tun, bei denen die Kirche straft und der Staat einstellt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 Letzteres geht in der Kirche nicht, weil Priester keine Beamte sind. Sie sind von der Rentenversicherungspflicht frei gestellt, müssen aber bei Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst nachversichert werden. Eine Kürzung der Rente hingegen ist staatlich nicht vorgesehen. Tja, sag das mal einem Arbeitnehmer, der schon bei Kleinstvergehen (Pfandbon, Frikadelle) von seinem Chef auf die Straße gesetzt wird. Ich verstehe zwar, was Du meinst, aber man wird es einem Lohnabhängigen nur schwer vermitteln können, dass ein verurteilter Kinderschänder-Priester kirchlicherseits finanziell weiterhin in Saus und Braus lebt. Er mag unter gewissen innerkirchlichen Sanktionen leiden, aber trotzdem wird er auch im Alter über üppige finanzielle Mittel verfügen. Mit denen er sich unter anderem minderjährige Stricher und KiPo leisten könnte. Der schwierigste Part dabei wir der sein, dass man erst einmal nach innen und außen wird klar machen müssen, dass das priesterliche Dienstverhältnis sich von dem Anstellungsverhältnis des Hausmeisters erheblich unterscheidet. Das ist nicht ganz einfach, aber ich kann ja nun schlecht einerseits Zölibat und Stundengebet fordern, und andererseits so tun, als sei das ein Job wie jeder andere. Aber nochmals: Ich kann den Täter - gerade den älteren Täter - im Dienst auf ein geringeres Salär setzen als beim Rauswurf. Ich kann den, der was getan hat, der schwer was getan hat, auf 50€ Taschengeld und Naturalleistungen setzen, das geht, solange er im Dienst bleibt. Ich kann ihm alle Titel nehmen, ich kann ihm priesterliche Kleidung verbieten, den Besitz eines Autos etc. Alles das geht - wenn ich ihn nicht rauswerfe. Wenn ich das tue, dann kann er ja nach Alter dank des Rauswurfes in der Tat in Freuden leben. jetzt muss man, sprich die Bischöfe, das auch konsequent tun (reine Feststellung, um das kritiserend zu meinen fehlt mir die Kenntnis der Hintergrundfakten). Und man muss das so kommunizieren das die halb interessierte Öffentlichkeit kapiert das da einer wirklich sanktioniert worden ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 Jepp. Zum Beispiel mit deutlich höheren Schmerzensgeldern, die einem Sextäter lebenslang finanziell weh täten. Warum nicht für eine Vergewaltigung 500.000 EUR oder mehr zahlen müssen? Dann hätte sich das mit den "weiterhin vollen Bezügen" eines Priesters auch sehr schnell erledigt. Ich bin ja durchaus ein Verfechter eines reines Schadenersatzrechts, aber irgendwie... Gilt der Tarif dann auch für Bill Gates? (500.000 Euro sind 24 Mittelklassewagen a la Astra - wenngleich damit durchaus Kontinuität bewiesen wäre: der Sachsenspiegel nennt als Wergeld für eine freie Frau 9 Pfund zzgl. 15 Pfund Gerichtskosten, was etwa 24 Reitpferden entsprach...) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 (bearbeitet) Genau das ist der Denkfehler, denn mit Bill Gates hat das absolut nichts zu tun. Ich hoffe, ihr habt in Euren Forderungen berücksichtigt, was das rechtspolitisch heißt: Schadenersatz (hier: Schmerzensgeld) ist Ausgleich für erlittene Beinträchtigung des Opfers und keine Strafe und hat nichts, absolut GAR NICHTS mit dem Täter zu tun. Daher steht dieses Schmerzensgeld für vorsätzlich wie fahrlässig zugefügte Schädigungen dann gleichermaßen zu, denn für das Opfer macht es keinen Unterschied, wie und warum es geschädigt wurde: der Ausgleich muss in beiden Fällen gleich hoch sein. Zudem verlangt der Gleichheitsgrundsatz, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Es muss daher eine entsprechende Relation zwischen den unterschiedlichen Beeinträchtigungen und den dafür zustehenden Schadenersatzleistungen bestehen. Dies geschieht zum Beispiel dadurch, dass bestimmte Richtsätze für qualvolle/starke/mittlere/leichte Schmerzen, jeweils pro Tag berechnet werden. (Wobei 1 Tag mit 24 Stunden gerechnet wird, also zB Schmerzen die in einem Heilungsprozess zwar über drei Monate immer wieder, aber eben nicht ununterbrochen, sondern nur fallweise und für kurze Zeit auftreten, etwa mit "leichte Schmerzen für 2 Tage" angenommen werden.) Um Dein Ziel exorbitanter Schmerzensgelder zu erreichen, musst Du daher diese Richtsätze insgesamt erhöhen, sodass dann für jede Lappalie, von einem Kratzer an der Hand bis zum berühmten "Peitschenschlagsyndrom" entsprechend hohe Ersatzleistungen zustande kommen. Ebenso müssen natürlich die Haftpflichtbegrenzungen (zB Fluggesellschaften u.ä,) entsprechend angehoben werden. Dies bedeutet, dass die Versicherungsprämien, insbesondere in gefahrengeneigten Branchen (vom Taxi bis zum Flugzeug und vom Arzt bis zum privaten KFZ) kaum mehr leistbar sein werden, was einer Vernichtung der KMUs gleichkommt; denn gerade für die machen die Haftpflichtversicherungen bei den Kosten des Betriebes vergleichsweise viel aus. Auch Deine Haushaltsversicherungsprämie dürfte sich dabei vervielfachen, ebenso natürlich alle Versicherungen im privaten und öffentlichen Bereich, die auch Personenschäden abdecken sollen (von der Dachlawine bis zum losen Ziegel). Das dürfte für KFZ-Halter, Radfahrer, Haus- und Wohnungseigentümer, selbst Sportler etc. ziemlich brutal werden. Die Folgen sind natürlich entsprechend exorbitante Steigerungen von Mieten, Beförderungstarifen, Arztkosten, Honoraren aller Art vom Friseur bis zum Anwalt, Haushaltsversicherungen, Flugpreisen, Hotelzimmern, Liftkarten usw. usf. Das wahre Highlight sind dann aber die freiwilligen Versicherungen und die Versicherungssummen. Denn das höhere Schmerzensgeld steht ja auch dann zu, wenn die Versicherungssummedadurch überschritten wird oder gar keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Der kluge Geschäftsmann wird daher bei den dann zu erwartenden Prämien darauf pfeifen und keine frewillige Versicherung mehr haben, sondern lieber - im Fall des Falles - Insolvenz anmelden. Dementsprechend bekommt das Opfer dann eben nicht die (jetzt) niedrigere Summe, sondern die Quote oder gar nichts. Wenn Du das für eine rechtspolitisch intelligente Lösung hältst... bearbeitet 6. August 2012 von Edith1 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 (bearbeitet) Vlt ein wenig OT, aber einen eigenen Thread wollte ich nicht aufmachen... Im "hauseigenen" Bistum wurde ein Priester wg Verdacht auf sexuellen Missbrauch beurlaubt. Er hat aber am Tag eins der Beurlaubung noch eine Sterbemesse gehalten. Begürndung: Er habe der Familie zugesagt und keine Vertretung gefunden. Sollte das so stimmen, muss ich sagen, dass ich das dann vom seelsorgerischen Aspekt eigentlich gut finde, dass er das getan hat. Wobei natürlich auch der Gemeindeferent oder Diakon oder oder oder hätte beerdigen können, nur Messe wäre dann halt nicht drin gewesen. bearbeitet 6. August 2012 von mn1217 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 Der kluge Geschäftsmann wird daher bei den dann zu erwartenden Prämien darauf pfeifen und keine frewillige Versicherung mehr haben, sondern lieber - im Fall des Falles - Insolvenz anmelden. Dementsprechend bekommt das Opfer dann eben nicht die (jetzt) niedrigere Summe, sondern die Quote oder gar nichts. Ist zwar OT aber ist es nicht in der aktuellen rechtlichen Situation auch so, dass der reale Entschädigungsanspruch direkt von der Zahlungskraft des Täters abhängt? Wenn du Opfer eines Hartz IV Empfängers wirst, nutzt es dir nichts, dass die Höhe des zugeschriebenen Schmerzensgeldes allein auf Grundlage des entstandenen Schadens bemessen wird. Von einem zahlungsunfähigen Täter bekommst du auch kein Geld. Im Gegenteil zahlt der Staat dem Täter seine Stütze aus, statt dich zuvor zu entschädigen. Je nach Umfang des Schadens hat der Täter überhaupt keinen Anreiz, jemals wieder arbeiten zu gehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 6. August 2012 Melden Share Geschrieben 6. August 2012 Der kluge Geschäftsmann wird daher bei den dann zu erwartenden Prämien darauf pfeifen und keine frewillige Versicherung mehr haben, sondern lieber - im Fall des Falles - Insolvenz anmelden. Dementsprechend bekommt das Opfer dann eben nicht die (jetzt) niedrigere Summe, sondern die Quote oder gar nichts. Ist zwar OT aber ist es nicht in der aktuellen rechtlichen Situation auch so, dass der reale Entschädigungsanspruch direkt von der Zahlungskraft des Täters abhängt? Wenn du Opfer eines Hartz IV Empfängers wirst, nutzt es dir nichts, dass die Höhe des zugeschriebenen Schmerzensgeldes allein auf Grundlage des entstandenen Schadens bemessen wird. Von einem zahlungsunfähigen Täter bekommst du auch kein Geld. Im Gegenteil zahlt der Staat dem Täter seine Stütze aus, statt dich zuvor zu entschädigen. Je nach Umfang des Schadens hat der Täter überhaupt keinen Anreiz, jemals wieder arbeiten zu gehen. Ja, das ist bei jeder Forderung so. Wo nix ist, hat der Kaiser ´s Recht verloren. Bei Verbrechensopfern gibt es allerdings in Ö eine (geringe) staatliche Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz. http://www.bundessozialamt.gv.at/basb/Renten_&_Entschaedigungen/Verbrechensopfer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 9. August 2012 Melden Share Geschrieben 9. August 2012 Wenn der Bischof verhindern will das dieser Priester erneut Kinder vergewaltigt, dann kann er ihn nur an nem Posten setzen wo dieser keinen schaden anrichten kann und unter kontrolle halten... Das führt aber zu gleich zu den Schlagzeilen die du beschrieben hast.Wenn der Bischof den Priester feuert, steht der Bischof vor der Öffentlichkeit gut da. Aber die tickende Zeitbombe "Kinderschänder-Priester" is nicht entschärft. Hast jemand eine Idee wie man dieses Dilemma auflösen kann? Ich nicht. Wie wäre es mit unserer guten alten Justiz, wie in jedem anderen Beruf auch? Die gute, alte Justiz hat ihren Job getan: Eine andere Art von Personalpolitik eines Bistums: Verurteiler Priester zelebriert Messen Ein wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter katholischer Priester wird im Saarland als Aushilfspfarrer eingesetzt. Im Gespräch mit SR-online rechtfertigt Bistumssprecher Kronenburg das Vorgehen. Man richte sich nach dem forensischen Gutachten. (15.03.2012) Er darf im Saarland Messen zelebrieren und Sakramente spenden: Ein Priester, der bereits 1995 vom Landgericht Trier wegen sexuellem Missbrauchs in 23 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden ist. Den Namen des Priesters will das Bistum als Arbeitgeber aus datenschutz-rechtlichen Gründen nicht nennen. Quelle: http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/1387760.html Die zwei Jahre auf Bewährung sind lange rum (die Taten können bei deser Strafe auch nicht all zu schlimm gewesen sein), die Justiz hat also ihren Job getan und mit dem Täter nichts mehr zu tun. Was wollt ihr, ein Kainsmal auf die Stirn? Ansonsten: Für's klauen einer Pfandfrikadelle kann man zwar seinen Job loswerden, nicht aber seine Rentenansprüche. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 21. Dezember 2012 Melden Share Geschrieben 21. Dezember 2012 (bearbeitet) In der Arena wird ja die vatikanische Personalpolitik dikutiert. Ich gehe mal eine Stufe tiefer und frage, ob dieser Fall den "üblichen" Vorgehensweisen entspricht. Es geht um die hiesige katholische Gemeinde. Die "gehört" zur Pfarrei im Nachbarort, wo seit knapp 20 Jahren ein aus Afrika stammender Priester wirkt. Der ist allgemein sehr beliebt und hat wegen seiner anerkannten Kompetenz auch überörtliche Bekanntheit. Nun kam Anfang letzter Woche die Meldung in der zeitung: Der Pfarrer geht. Und zwar zum 1.8. Er selbst habe es schon eine Woche früher erfahren (also 3 Wochen vor dem Termin!), dass er abberufen werde, habe aber die Stimmung bei der Firmung am darauffolgenden Sonntag nicht verderben wollen und es deshalb nicht gesagt. Seine Zukunftspläne: Er werde erst mal nach Lourdes gehen und sich um Kranke und Wallfahrer kümmern und dort mal sehen, was Gott für ihn vorgesehen habe. Das Ordinariat ließ verlauten, der Pfarrer sei seit knapp 20 Jahren in der Gemeinde, und "eigentlich" sei es Usus, dass ein Pfarrer nach 15 Jahren die Stelle wechselt. Soweit so gut. Aber: Nach dem Weggang des Pfarrers wird die Pfarrstelle nicht mehr besetzt. Es wird eine Seelsorgeeinheit "realisiert", deren Sitz in der Trabentenstadt der Kreisstadt liegt (aus den 70er Jahren, mit häßlicher zeittypischer Betonkirche). Und genau diese Stelle versucht man seit geraumer Zeit vergeblich zu besetzen. Mit anderen Worten, die Seelsorgeeinheit ist ab 1.8. völlig ohne Priester. Administrator ist der Pfarrer einer anderen Seelsorgeeinheit auf der anderen Seite der Kreisstadt, außerhalb derselben (zwei andere SE liegen dazwischen). Der ist dort auch der einzige Priester. Und unter diesen Umständen beruft man den einzigen Priester ab, nicht weil man ihn woanders dringend braucht, nein, einfach mal eben so. Das schlägt natürlich große Wellen, gestern war ao. PGR-Sitzung und ein guter Teil der Gemeinde ist erschienen und hat Antworten vom Ordinariat verlangt. Sitzen in den Ordinariaten eigentlich nur inkompetente Leute? Werner wie es scheint, war da ein bisschen mehr im Busch: "Scherbengericht". Die Pfarrstelle in der Trabantenstadt ist neuerdings besetzt, und nach seiner Besinnungsphase hat sich besagter Pfarrer dafür entschieden, in der Diözese zu verbleiben und eine neue Stelle zugewiesen bekommen. bearbeitet 21. Dezember 2012 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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