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Übertritt in die Katholische Kirche


Sandro1983

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Hallo zusammen ;)

 

ich bin 29 Jahre alt und werde im Januar in die Katholische Kirche aufgenommen. Zur Zeit bin ich noch Evangelisch was ja bedeutet das ich nicht noch einmal Getauft werde sondern nur die Firmung und die Eucharistie empfangen werde beides in der selben messe soviel weiß ich schon. Aber wie sieht es aus mit der Beichte? Wann genau findet die den statt? Soweit ich weiß kann man ja erst zur beichte gehen wenn man Katholik ist und bevor man die erste Kommunion emfängt aber wie soll das genau funktionieren da ich ja in der messe gefirmt werde und die kommunion bekomme wird da die messe unterbrochen zwischen Firmung und Erstkommunion? Der zustänige Vikar ist jetzt im Urlaub und kommt erst ende august zurück aber das ist mir zu lange zu warten bis dahin. Weiß jemand von euch wann die Beichte erfolgt?

 

Gesegneten Sonntag euch

 

Sandro

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Franciscus non papa

die beichte ist an dieser stelle nicht notwendig, weil die taufe alle vorherigen sünden vergibt.

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Franciscus non papa

stimmt und doch widersagst du dem bösen bevor du gefirmt wirst. das reicht dann auch. eine ausführliche ohrenbeichte ist da nicht mehr notwendig.

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stimmt und doch widersagst du dem bösen bevor du gefirmt wirst. das reicht dann auch. eine ausführliche ohrenbeichte ist da nicht mehr notwendig.

 

achso alles klar danke für die antwort :daumenhoch:

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stimmt und doch widersagst du dem bösen bevor du gefirmt wirst. das reicht dann auch. eine ausführliche ohrenbeichte ist da nicht mehr notwendig.

 

Sehe ich nicht so - die Absage hat keine sündenvergebende Wirkung, und getauft werden wird er ja nicht.

 

Ein schneller Blick in das Gesetzbuch (meine Handbücher habe ich nicht daheim) führt mich zu keinem befriedigenden Ergebnis: Vor der Aufnahme in die lateinische Kirche hat der lateinische Priester auf den ersten Blick keine Beichtfakultas. Der Fall scheint nicht vorgesehen zu sein.

 

Ich bin da im Moment etwas ratlos.

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Hm, aber ein seelsorgerisches Gespräch sollte doch drin sein- vor der ganzen Veranstaltung.

Die "echte" beichte kann dann ja auch später erfolgen.

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Gehört das Abschwören von den bisherigen Häresien nicht ohnehin zum Aufnahmeritus?

Ich dachte, es ginge (zumindest auch) um die Sünden, die normalerweise in der Beichte vergeben werden.

Außerdem ist ja noch viel Zeit, um das zu klären. So lange kann ein Vikar kaum Urlaub haben.

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Hallo Sandro,

wie bereitest Du Dich denn auf Deinen Übertritt vor? Bei mir waren das damals wöchentliche Gespräche mit meinem Pfarrer über fast ein Jahr. Im Zuge dessen ist dann damals ein Beichtgespräch quasi von alleine zustande gekommen. Das war eine sehr schöne befreiende Erfahrung.

Machst Du das auch in "Einzelbetreuung" oder hast Du Dich einer Gruppe angeschlossen? Gibt es sowas wie einen Fahrplan? Und worauf magst Du nicht warten? Auf die Auskunft oder auf die Beichte? Wenn der zuständige Vikar nicht da ist, dann frag doch einfach den Pfarrer.

Grüße, Uli

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Gehört das Abschwören von den bisherigen Häresien nicht ohnehin zum Aufnahmeritus?

Ich dachte, es ginge (zumindest auch) um die Sünden, die normalerweise in der Beichte vergeben werden.

Außerdem ist ja noch viel Zeit, um das zu klären. So lange kann ein Vikar kaum Urlaub haben.

Wenn man schon seinen Häresien abschwört dürfte doch eigentlich nichts dagegen sprechen, in diesen Vergebungsritus auch andere schwere Sünden einzubinden.

 

Ich vermute mal, daß das Problem mit der Beichte VOR der Aufnahme mit der Vorschrift kollidiert, daß nur solche zu den Sakramenten zugelassen werden dürfen, die in Gemeinschaft mit der Kirche stehen.

 

Wenn Firmung und Eucharistie Teil des Aufnahmeritus sind, wird der Gnadenstand wohl allein durch die Aufnahme hergestellt (sonst müsste der Konvertit ja im Bewusstsein zur Kommunion - das erscheint mir etwas unlogisch).

bearbeitet von Flo77
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Gehört das Abschwören von den bisherigen Häresien nicht ohnehin zum Aufnahmeritus?

Ich dachte, es ginge (zumindest auch) um die Sünden, die normalerweise in der Beichte vergeben werden.

Außerdem ist ja noch viel Zeit, um das zu klären. So lange kann ein Vikar kaum Urlaub haben.

Wenn man schon seinen Häresien abschwört dürfte doch eigentlich nichts dagegen sprechen, in diesen Vergebungsritus auch andere schwere Sünden einzubinden.

 

Ich vermute mal, daß das Problem mit der Beichte VOR der Aufnahme mit der Vorschrift kollidiert, daß nur solche zu den Sakramenten zugelassen werden dürfen, die in Gemeinschaft mit der Kirche stehen.

 

Wenn Firmung und Eucharistie Teil des Aufnahmeritus sind, wird der Gnadenstand wohl allein durch die Aufnahme hergestellt (sonst müsste der Konvertit ja im Bewusstsein zur Kommunion - das erscheint mir etwas unlogisch).

Quasi jedes Kind (zumindest hier in der Pfarrei) wird vor Erstkommunion und Firmung zur Beichte geschickt. Wenn nun die Taufe ohne Einschränkung gültig ist (beim Konvertiten) sehe ich da kein Hindernis, wenn er vor der "großen Feier" beichtet.

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Quasi jedes Kind (zumindest hier in der Pfarrei) wird vor Erstkommunion und Firmung zur Beichte geschickt. Wenn nun die Taufe ohne Einschränkung gültig ist (beim Konvertiten) sehe ich da kein Hindernis, wenn er vor der "großen Feier" beichtet.

 

Nun - bekanntlich gibt es nur zwei Gruppen von Menschen, die in der Kirche beichten gehen müssen: Schwere Sünder und Erstkommunionkinder.....

 

Bei der Konversion wird meines Wissens kein Abschwören irgendwelcher Irrlehren mehr erwartet - was sollte ein Lutheraner da auch sagen? Der eigentliche Akt der Konversion ist das Ablegen des Glaubensbekenntnisses.

 

Mein Problem mit der Beichte (die ja durchaus sinnvoll ist an dieser Stelle) liegt eher darin begründet, dass lateinische Priester keine reguläre Beichtfakultas für Nichtlateiner haben (ob das denen bewußt ist, das ist eine andere Frage). Ich halte das für eine lacuna legis, aber ich bin mir nicht gänzlich sicher, wie man das füllen soll.

bearbeitet von Chrysologus
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Franciscus non papa

nun ist die umkehr und dir rückkehr zur kirche ja eben schon ein ablassen von den vergangenen sünden. es werden schon keine dramatischen schweren dinge gewesen sein. und auch dem empfang der eucharisie, selbst dem hören des wortes gottes wird sündenvergebung zugesprochen. man darf nicht vergessen, dass die häufige beichte eine sehr späte entwicklung ist. viele jahrhunderte haben wohl die meisten gläubigen parktisch nicht gebeichtet.

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darin begründet, dass lateinische Priester keine reguläre Beichtfakultas für Nichtlateiner haben (ob das denen bewußt ist, das ist eine andere Frage).

 

Was wäre denn die rechtliche Konsequenz, wenn die Beichte ohne gültige Beichtfakultas abgenommen wird?

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Gehört das Abschwören von den bisherigen Häresien nicht ohnehin zum Aufnahmeritus?

Ich dachte, es ginge (zumindest auch) um die Sünden, die normalerweise in der Beichte vergeben werden.

Außerdem ist ja noch viel Zeit, um das zu klären. So lange kann ein Vikar kaum Urlaub haben.

nein er hat jetzt ab morgen 14 tage urlaub und am 31.8. habe ich den nächsten Termin bei ihm zum gespräch.

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Hallo Sandro,

wie bereitest Du Dich denn auf Deinen Übertritt vor? Bei mir waren das damals wöchentliche Gespräche mit meinem Pfarrer über fast ein Jahr. Im Zuge dessen ist dann damals ein Beichtgespräch quasi von alleine zustande gekommen. Das war eine sehr schöne befreiende Erfahrung.

Machst Du das auch in "Einzelbetreuung" oder hast Du Dich einer Gruppe angeschlossen? Gibt es sowas wie einen Fahrplan? Und worauf magst Du nicht warten? Auf die Auskunft oder auf die Beichte? Wenn der zuständige Vikar nicht da ist, dann frag doch einfach den Pfarrer.

Grüße, Uli

 

Hallo,

 

ja also es sind einzelgespräche geplant hier im Bistum Magdeburg gibt es im moment keine Gruppe also zumindest nicht hier in Sankt Sebastian darum sind es einzelne Gespräche zwischen dem Vikar und mir. Der Vikar sagte zu mir das der Bischof es hier so vor sieht bei Konvertiten ein vorbereitungsjahr von einen halben jahr bei Leuten die getauft werden wollen ein vorbeitungsjahr von einen jahr. Und er schätzt bei mir wird ein halbes jahr vorbereitung reichen.

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darin begründet, dass lateinische Priester keine reguläre Beichtfakultas für Nichtlateiner haben (ob das denen bewußt ist, das ist eine andere Frage).

 

Was wäre denn die rechtliche Konsequenz, wenn die Beichte ohne gültige Beichtfakultas abgenommen wird?

 

Daran scheiden sich die Geister. Die Mehrzahl der Kollegen geht davon aus, dass dann, wenn der Pönitent nicht weiß, dass es keine Facultas gibt, gültig absolviert wird - wir können das ja nicht validieren. Ein Problem träte sehr theoretisch dann auf, wenn im Rahmen der Beichte eine Exkommunikation aufgehoben würde, das hätte dann keinen Effekt, wäre aber so oder so nicht beweisbar.

 

Das ist alles eine sehr theoretische Frage, wenn Sandro beichten möchte, dann kann ich in diesem Wunsch zunächst nichts negatives entdecken, ich finde dies vielmehr erst einmal sehr gut und angemessen und kann daher guten Gewissens dazu raten. Franz Hinweise treffen auf den zu, der angeblich beichten gehen soll und nicht will, aber sie nutzen dem nichts, der gehen will, aber womöglich nicht kann.

 

Ich habe die Frage mal den Fachkollegen vorgelegt - ich bin mal gespannt, ob ich entweder etwas übersehen habe oder aber ob es ungelöst ist.

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Ein Problem träte sehr theoretisch dann auf, wenn im Rahmen der Beichte eine Exkommunikation aufgehoben würde

 

Was bei einem, der in die Kirche aufgenommen werden will, doch widersinnig wäre - oder kann sich ein gültig, aber nicht katholisch getaufter Christ auch die Strafe der Exkommunikation zuziehen? :unsure:

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Also die Auflösung meines kleinen kanonistischen Rätsels am Sonntag vormittag (mit Dank an die englischen Fachkollegen):

 

Die Instruktion den Heiligen Officiums vom 20. Juli 1859 verlangte in der Tat ein Abschören der Irrtümer, ein Glaubensbekenntnis und die Absolution von der Exkommunikation, danach wurde der Betreffende zur Eucharistie zugelassen und konnt dann sakramental Losgesprochen werden. Das Ökumenische Direktorium Teil I vom 14. Mai 1967 änderte dies grundlegend. Die bisher geforderte Aufhebung der Exkommunikation und das Abschwören von Irrtümern wurde fallen gelassen, die Konditionaltaufe nur noch in begründeten Zweifelsfällen gespendet. Im Ritus für die Aufnahme schon Getaufter (Randnummer 9) wird schließlich gekretiert: “If the profession of faith and reception take place during Mass, the one who is to be received – with due regard to the individual case – should confess his sins beforehand. He should first inform the confessor that he is about to be received into full communion. Any confessor who is lawfully approved may receive the confession”.

 

Damit ist die Frage beantwortet, der Vikar hat Lossprechungsvollmacht, einer sakramentalen Beichte steht de jure nichts im Wege.

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Ein Problem träte sehr theoretisch dann auf, wenn im Rahmen der Beichte eine Exkommunikation aufgehoben würde

 

Was bei einem, der in die Kirche aufgenommen werden will, doch widersinnig wäre - oder kann sich ein gültig, aber nicht katholisch getaufter Christ auch die Strafe der Exkommunikation zuziehen? :unsure:

 

Ich bezog mich ganz grundlegend auf den Fall fehlender Beichtfacultas.

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Franciscus non papa

Ein Problem träte sehr theoretisch dann auf, wenn im Rahmen der Beichte eine Exkommunikation aufgehoben würde

 

Was bei einem, der in die Kirche aufgenommen werden will, doch widersinnig wäre - oder kann sich ein gültig, aber nicht katholisch getaufter Christ auch die Strafe der Exkommunikation zuziehen? :unsure:

 

Ich bezog mich ganz grundlegend auf den Fall fehlender Beichtfacultas.

 

 

*an den kopf patsch* ich hätte es wissen können/müssen, weil ich das selbst schon mal bei einem übertritt von der ev. zur kath. kirche im näheren bekanntenkreis mitbekommen habe. ich war damals dann firmpate.

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Hallo Sandro1983,

 

Darf ich fragen was Dich zum Übertritt bewegte?

 

LG Peter

 

hallo peter, ich habe dir eine private nachricht geschickt...

 

lg sandro

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