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Moderatoren-Stammtisch


Lissie

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Hier können sich Moderatoren öffentlich zusammensetzen und beratschlagen oder darüber streiten, was sie wann wo wie und warum zu tun gedenken.

 

Und Rolf könnte auf diese Weise immer schnell einen Überblick über offene Fragen haben und sie möglicherweise beantworten.

 

 

1. Frage:  Welche Bedingungen muß ein Text konkret erfüllen, um gelöscht werden zu dürfen?

 

a)in F&A

 

b)in der Arena

 

c)in den GG

 

d)hier

 

 

Müssen sich die Moderatoren grundsätzlich einig sein oder zumindest mehrheitlich für die Löschung sein oder kann auch ein einzelner löschen?

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Ich war mir bei Torstens Beitrag eigentlich sicher, dass er selbst in der Arena gelöscht werden kann und muss.

 

Sorry, aber pornografische Darstellungen mit Urineinläufen wären schon allein ein Löschungsgrund. Wenn der Hauptdarsteller dieser Darstellungen dann auch noch Jesus ist, ist das einem katholischen Forum wirklich nicht zuzumuten.

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>aber pornografische Darstellungen mit Urineinläufen<

 

Das Oberste zuunterst. Das Wahre, Richtige und Gute wird zum Schmutzigen, Falschen, wird zur Pornographie erklärt.  Der Teufel sitzt im Niveau.

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Sorry. Ich hatte eines der Moderatorengebote falsch gelesen und abgespeichert, nämlich das erste:   Moderatoren müssen sich nicht gegenseitig abstimmen um aktiv werden zu können.

 

Ich hatte das "nicht" überlesen. (Muß aber sagen, daß mir das Gebot mit dem "nicht" besser gefällt!)

 

 

Hier nochmal zur Erinnerung alle 10 Gebote:

 

Die 10 Gebote der Moderatoren

(http://www.kath.de/cgi-bin/ikonboard/topic.cgi?forum=2&topic=1167&start=80)

 

1. Moderatoren müssen sich nicht gegenseitig abstimmen um aktiv werden zu können.

 

2. Schlichtung

Die Moderatoren bemühen sich stets darum, einen Konflikt zu lösen, indem sie erst auf dem friedlichen Wege der "PM" versuchen, eine Lösung zu finden. Ausnahme hier ist Punkt 1 der Glaubensgespräche.

 

3. Beginn der Tätigkeit

In der Arena wird der Moderator grundsätzlich erst auf Hinweis tätig werden.

Die Moderatoren sollen sich einer maßvollen Moderation bedienen und bedenken, dass sie selbst am Forum aktiv teilnehmen, dadurch leicht angreifbar sind.

 

4. Persönliche Angriffe

Bei persönlichen Angriffen, Beleidigungen, Verleumdungen etc. wird der Moderator in keinem Fall von sich aus tätig, sondern erst nach Aufforderung durch den Betroffenen.

Sollte allerdings der Eindruck entstehen, der Betroffene "traue" sich einfach nicht, sich zu wehren, kann dieser vom Moderator per PM befragt werden, ob ein Eingreifen gewünscht wird. Letzteres aber nur in Ausnahmelagen.

 

5. Leereditieren

Die Ankündigung von Leereditieren erfolgt bei

- Erhebliche Störung einer Diskussion

- Bloße persönlichen Provokation (also nicht nur zur Provokation einer Debatte). Nimmt der Betreffende nicht innerhalb der nächsten 12 Stunden Stellung und editiert er den Beitrag nicht selbst, wird der betreffende Beitrag leereditiert. Sofern zur Behebung der Störung eine teilweise Löschung genügt, wird sich darauf beschränkt.

 

6. Löschung

Die Löschung ohne Ankündigung erfolgt bei

- Beiträge, die Straftatbestände (außer den Tatbeständen der Beleidigung etc.) verwirklichen

- Beiträge, die die gegenwärtige Gefahr hervorrufen, daß die Betreiber des Forums rechtlich belangt werden könnten

 

7. Threadverschiebung

- Threadverschiebungen aus den Fragen & Antworten werden bei Threads, die eindeutig auf eine (sachliche) Provokation oder Diskussion angelegt sind, oder sich im Laufe der Zeit zu einer solchen entwickeln, durchgeführt.

- Threadverschiebungen aus der Gladiatoren-Arena werden nur auf besondere Aufforderung der an dem Thread Beteiligten und auch nur nach vorheriger Ankündigung durchgeführt.

- Threadverschiebungen aus den Katholischen Glaubensgesprächen werden bei Threads, die dem Verständnis des Boards als A&A-loses Refugium widersprechen, durchgeführt.

 

8. Threadlöschung

Threads werden vollständig gelöscht, wenn dort regelmäßig Beiträge auftreten, die jeder für sich oder in der Gesamtschau die Tatbestände der vorigen Absätze verwirklichen.

Threads werden in der Arena nur gelöscht, wenn mindestens ein anderer Moderator, bei mehreren Äußerungen mit einer Mehrheit von 2/3, die Löschung befürworten. Sollte 24 h nach Anfrage per PM bei den anderen Moderatoren eine Stellungnahme nicht vorliegen, wird deren Zustimmung vorausgesetzt.

 

9. Die Moderatoren der Glaubensgespräche:

- verschieben eindeutige Kampf-Threads ohne Diskussion in die Arena

- klären das Mitglied, das einen solchen Thread dort eröffnet hat, unbedingt per PM auf, warum der Thread verschoben wurde

- achten darauf, dass die Göttliche Dreifaltigkeit und Maria nicht willentlich herabgewürdigt werden ("Persönlichkeitsrechte"

- schließen solche Threads, in denen in den Glaubensgesprächen über Personen, die nicht in diesem Unterforum posten, gelästert oder gehetzt wird.

 

10. Gelöschte Beiträge

Gelöschte Beiträge werden von löschenden Moderator eine Woche lang gespeichert, um eine Nachprüfung und ggf. Wiederherstellung zu ermöglichen.

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Zitat von lissie am 18:51 - 9.Januar.2003

Sorry. Ich hatte eines der Moderatorengebote falsch gelesen und abgespeichert, nämlich das erste:  
Moderatoren müssen sich nicht gegenseitig abstimmen um aktiv werden zu können.

 

Ich hatte das "nicht" überlesen. (Muß aber sagen, daß mir das Gebot mit dem "nicht" besser gefällt!)


 

Nein, das wäre viel zu umständlich.

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Zitat von lissie am 18:18 - 9.Januar.2003

Müssen sich die Moderatoren grundsätzlich einig sein oder zumindest mehrheitlich für die Löschung sein oder kann auch ein einzelner löschen?

 

Ich meine, bei "Gefahr im Verzuge" sollte der Einzelne grundsätzlich löschen.

 

Ein Beispiel habe ihr ja schon genannt. Ein anderes ist der grobe Verstoß gegen unsere freiheitliche Grundordnung.

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Zitat von Stefan am 21:13 - 9.Januar.2003


Zitat von lissie am 18:51 - 9.Januar.2003

Sorry. Ich hatte eines der Moderatorengebote falsch gelesen und abgespeichert, nämlich das erste:  
Moderatoren müssen sich nicht gegenseitig abstimmen um aktiv werden zu können.

 

Ich hatte das "nicht" überlesen. (Muß aber sagen, daß mir das Gebot mit dem "nicht" besser gefällt!)


 

Nein, das wäre viel zu umständlich.


 

Widersprich mir nicht, wenn ich doch Deiner Meinung bin!

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Ich weiß aber inzwischen, wieso ich immer der Annahme war, es sei eigentlich verbindliche Voraussetzung für Moderatoren, sich vor jedem Eingriff zu einigen: Es war wirklich mal so vorgesehen! Vor langer Zeit, als Rolf eigentlich nur als Übergangslösung (um LL irgendwie Herr zu werden) zwei Stellvertreter als Moderatoren einsetzte, weil er verreisen mußte.

 

Ich hatte selbst immer ein schlechtes Gewissen, weil ich mich noch nie mit den anderen abgesprochen habe. (Sowas blödes, da hab ich ausnahmsweise mal ein schlechtes Gewissen und dann auch noch für die Katz!)

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In den Richtlinien fehlt ein Eintrag über den Ermessensspielraum. Es sollte den Modaratoren ermöglicht werden, Beiträge nach eigenem Ermessen zu editieren oder zu löschen. Wenn ein Moderator diesen Spielraum missbraucht, kann man ihn ja absetzen.

 

Ausserdem plädiere ich dafür, dass Moderatoren nicht sinnentstellend in fremde Beiträge eingreifen dürfen. Entweder leereditieren oder löschen, aber nicht eine eigene Version des Beitrags erstellen.

 

Wenn Beiträge in F&A aufgrund der strengeren Regeln dort gelöscht werden, wäre es vielleicht wirklich zu überlegen, ob Kopien der gelöschten Beiträge nicht in der Katakombe veröffentlicht werden. Offensichtlichen Müll muss man aber nicht konservieren.  

 

Auf jeden Fall sollte ein Moderator, der einen Beitrag löscht, den Inhalt auf seinem Rechner speichern und auf Anfrage an interessierte Teilnehmer per PM schicken. So bleibt gewährleistet, dass hier nicht nach rein persönlichen Kiterien zensiert wird.

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Eine Bitte: Wenn etwas gelöscht werden soll (Beleidigungen, Obszönitäten ...) - dann verschickt den Text doch bitte per Messenger statt ihn zu zitieren. Sonst muß man nicht nur das "böse" posting editieren, sondern auch noch etliche andere, wo derselbe Mist nochmal als Zitat steht.

 

Danke,

Lucia

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Stefan: >Auf jeden Fall sollte ein Moderator, der einen Beitrag löscht, den Inhalt auf seinem Rechner speichern und auf Anfrage an interessierte Teilnehmer per PM schicken. So bleibt gewährleistet, dass hier nicht nach rein persönlichen Kiterien zensiert wird. <

 

Das sehe ich auch so. Außerdem bleibt so gewährleistet, daß keinem der Teilnehmer etwas vorenthalten wird. Wenn jemand aber in den Katakomben nachfragt, wie ein gelöschter Text denn lautete, dann sollte man ihn dort (auch wenn es sich nach eigenem Ermessen um Müll handelt), nochmal reinstellen. Und wenn mehr als der Veröffentlicher des Textes diesen Text für konservierenswert hält, dann sollte man ihn auch stehenlassen. Es sei denn, der Text könnte strafrechtliche Folgen haben.

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Persönliche Beleidigungen müssen nach der Rechtslage gelöscht werden und dürfen auch nicht mehr ins Web - also etwa in die Katakombe - gestellt werden. Ich bezweifle auch, dass es zulässig ist, sie per pm an Dritte zu verschicken. Nähere Infos hier: http://www.heise.de/ix/artikel/2002/12/096/

 

Wie die Rechtslage bei Obszönitäten ist, weiss ich nicht.

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Zitat von altersuender am 10:56 - 10.Januar.2003

Persönliche Beleidigungen müssen nach der Rechtslage gelöscht werden und dürfen auch nicht mehr ins Web - also etwa in die Katakombe - gestellt werden. Ich bezweifle auch, dass es zulässig ist, sie per pm an Dritte zu verschicken. Nähere Infos hier:

 

Wie die Rechtslage bei Obszönitäten ist, weiss ich nicht.

Dann gibt's ja hier noch einiges zu tun, wenn persönliche Beleidigungen gelöscht werden müssen.

 

Hinsichtlicher gewöhnlicher Beleidigungen kann von einer Rechtslage allerdings keine Rede sein. In dem verlinkten Artikel wird Bezug genommen auf drei Urteile, die sich nicht damit beschäftigen, daß irgendwer zu irgendwem "A'rschloch" gesagt (bzw. geschrieben) hat. Bei dem einen Urteil geht es um geschäftsschädigende Kommentare von Konkurrenten in Gästebüchern, beim zweiten Urteil geht es um eine rufschädigende Bemerkung über einen namentlich genannten Steuerberater. Die Anmerkung zu dem dritten Urteil ist etwas nebulös. Da ist die Rede von Gewaltdrohungen Dritter gegen Lehrer.

 

Es geht also hier nicht um Bagatellen oder beleidigte Leberwürste, sondern um recht handfeste Eingriffe in die Rechtsspähre anderer.

 

>> Ich bezweifle auch, dass es zulässig ist, sie per pm an Dritte zu verschicken. <<

 

Es spricht überhaupt nichts dagegen. Wer könnte mir verbieten, beispielsweise die Postings von WR anderen via PM zur Kenntnis zu bringen?

 

>> Wie die Rechtslage bei Obszönitäten ist, weiss ich nicht. <<

 

Ich weiß nicht einmal, daß es da eine Rechtslage gibt (oder anders ausgedrückt: bloße Obszönitäten sind nicht strafbar).

 

 

(Geändert von Cano um 15:06 - 10.Januar.2003)

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Kommt auf die Beleidigungs-Stärke an. Das ist aber ein Problem, weil jeder eine andere Toleranzschwelle für das hat, was er als erträglich empfindet. (Und die eigenen Heiligtümer werden natürlich immer als sehr viel schützenswerter empfunden als die der Anderen, insbesondere wenn man sie für göttlich hält ;) ).

 

Kannst Du ein wenig konkreter werden, Stefan? An wasfür Beleidigungen hast Du gedacht?

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