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Die Fernsehsteuer


kam

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Also handelt es sich um keine Gebühr mehr, sondern um eine Steuer. Deshalb ist das Vorhaben verfassungswidrig.

 

Anders Kirchhof.

 

Kirchhof wird nicht das letzte Wort behalten. Er geht zB davon aus, daß die Umstellung erfolgen müsse, weil sonst mehr gespitzelt werden müßte. Davon ist aber keine Rede: http://www.welt.de/wirtschaft/article109668720/GEZ-will-Buerger-kuenftig-noch-staerker-ausforschen.html

Ich sehe das Hauptargument in dem Umstand, daß mit erpreßtem Geld ja nicht nur eine Grundversorgung mit ÖR Radio und TV betrieben wird, sondern immer mehr Aktivitäten den privaten Medienkonzernen Konkurrenz machen. (Und Werbung wird ja trotzdem gemacht.)

 

Du vermischst die Ebenen. Entgegen deiner Behauptung handelt es sich auch ab 2013 nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag. Ob der Wechsel von der (geräteabhängigen) Gebühr zum (haushaltsbezogenen) Beitrag "erfolgen musste", ist in meinen Augen nicht das Killer-Argument, es reicht, ob der Wechsel erfolgen durfte. Schon bisher hat die Gebühr nur an den Besitz eines Empfangsgerätes angeknüpft, nicht daran, ob die öffentlich-rechtlichen Programme auch tatsächlich eingeschaltet wurden. Es sind immer wieder Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, die von der Gebühr befreit werden wollten, weil sie die "Gegenleistung" - nämlich die öffentlich-rechtlichen Programme - gar nicht in Anspruch nehmen. Man stelle sich vor, die Stadtbücherei erhebt von dir Benutzungsgebühren, obwohl du sie gar nicht nutzt, sondern deine Bücher grundsätzlich selbst kaufst oder von Freunden leihst. Daher sagt Kirchhof - m.E. zu Recht - dass es bisher schon keine Gebühr, sondern in Wahrheit ein Beitrag war.

 

 

Kirchhof sagt: "Der Beitragsschuldner hebt sich von der Allgemeinheit der Steuerzahler in der Regel durch eine räumliche Nähe zu der öffentlichen Einrichtung ab...."

Quelle: http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1454042/property=download/nid=8236/5envxa/Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf

Daraus schließe ich, daß ein Beitrag, der alle trifft, tatsächlich eine Steuer ist.

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Daraus schließe ich, daß ein Beitrag, der alle trifft, tatsächlich eine Steuer ist.

 

Öffentliches Abgabenrecht ist offenbar nicht deine Stärke ;)

bearbeitet von Inge
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Daraus schließe ich, daß ein Beitrag, der alle trifft, tatsächlich eine Steuer ist.

 

Öffentliches Abgabenrecht ist offenbar nicht deine Stärke ;)

 

Das behaupte ich nicht. Nur ist dein zitiertes Dokument nicht falsch aber nicht vollständig. Kirchhof legt (oben zitiert) dar, welche Voraussetzungen ein Beitrag noch erfüllen muß. Ein Beitrag trifft eben nicht jeden, sondern nur einen begrenzten Kreis.

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Daraus schließe ich, daß ein Beitrag, der alle trifft, tatsächlich eine Steuer ist.

 

Öffentliches Abgabenrecht ist offenbar nicht deine Stärke ;)

 

Das behaupte ich nicht. Nur ist dein zitiertes Dokument nicht falsch aber nicht vollständig. Kirchhof legt (oben zitiert) dar, welche Voraussetzungen ein Beitrag noch erfüllen muß. Ein Beitrag trifft eben nicht jeden, sondern nur einen begrenzten Kreis.

 

Doch, ein "Beitrag" darf auch von allen gefordert werden. Warum sollte er nicht? Im Unterschied zur Steuer fließt er halt nicht ins allgemeine Säckel, sondern dient der Finanzierung eines konkreten Zweckes. Du solltest halt nicht nur den Abschnitt über Erschließungsbeiträge lesen (da stimmt das mit der "räumlichen Nähe", weil der Zweck halt ein räumlich begrenzter ist).

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Doch, ein "Beitrag" darf auch von allen gefordert werden. Warum sollte er nicht?

 

Weil, so Kirchhof, der Unterschied zwischen Beitrag und Steuer ja gerade darin besteht, daß er einer besonderen Gruppe auferlegt wird. Die Verwendung des Geldes ist dagegen kein Kriterium. - Wir werden ja 16 Landesverfassungsgerichtsurteile zu erwarten haben. - Beim Vollzug des neuen Rechts wird es schon ein großes Problem geben: Beitragspflichtig ist der "Haushalt". Anmeldepflichtig ist jedes erwachsene Haushaltsmitglied, wobei die Anmeldung eines Mitgliedes ausreicht. Die Nichtanmeldung kann auf Antrag der Landesrundfunkanstalt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wenn sich jetzt alle Mitglieder einer WG darauf verlassen, daß jeweils ein anderer die Anmeldung erledigt hat?

 

Übrigens werden etliche erstaunt die Augen reiben, daß die bisherige Radio-Gebühr abgeschafft wurde, auch Behinderte müssen zahlen. Kirchhof hatte vorgeschlagen zur Vereinfachung der Verwaltung keine Ausnahmen zuzulassen und stattdessen Sozialleistungen nötigenfalls zu erhöhen. Das hat man natürlich nicht gemacht, um das Treiben der GEZ zu perpetuieren.

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Weil, so Kirchhof, der Unterschied zwischen Beitrag und Steuer ja gerade darin besteht, daß er einer besonderen Gruppe auferlegt wird.

 

Wo sagt er das? Verwechselst du da gar was mit der "Sonderabgabe"?

 

Die Verwendung des Geldes ist dagegen kein Kriterium.

 

Doch, sogar das entscheidende, vgl. z.B. Seite 36/37: "Während der Staat in der Steuer Finanzmittel gewinnt, ohne im Abgabentatbestand bereits eine Ausgabenentscheidung vorauszusetzen, gleichen Gebühren und Beiträge einen von der öffentlichen Hand empfangenen Vorteil aus, sind grundsätzlich durch einen vorausgehenden Aufwand bedingt. Der Gebührenschuldner entgilt eine Leistung, die ihm wegen seines Entgelts gebührt. Der Beitragschuldner trägt zum Bestand einer Einrichtung bei, die ihm individualisierbar zur Benutzung zur Verfügung steht."

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Weil, so Kirchhof, der Unterschied zwischen Beitrag und Steuer ja gerade darin besteht, daß er einer besonderen Gruppe auferlegt wird.

 

Wo sagt er das? Verwechselst du da gar was mit der "Sonderabgabe"?

 

Die Verwendung des Geldes ist dagegen kein Kriterium.

 

Doch, sogar das entscheidende, vgl. z.B. Seite 36/37: "Während der Staat in der Steuer Finanzmittel gewinnt, ohne im Abgabentatbestand bereits eine Ausgabenentscheidung vorauszusetzen, gleichen Gebühren und Beiträge einen von der öffentlichen Hand empfangenen Vorteil aus, sind grundsätzlich durch einen vorausgehenden Aufwand bedingt. Der Gebührenschuldner entgilt eine Leistung, die ihm wegen seines Entgelts gebührt. Der Beitragschuldner trägt zum Bestand einer Einrichtung bei, die ihm individualisierbar zur Benutzung zur Verfügung steht."

 

Da hat er eben nicht recht. Erschließungsbeiträge gelangen in den Kommunalhaushalt. Mit deiner Argumentation könnte man die Bundeswehr über einen "Sicherheitsbeitrag" finanzieren. - Hauptzweck des Kirchhof-Gutachtens scheint iÜ zu sein, darzulegen, daß die neue Abgabe wesensmäßig der alten gleich ist, um bei der EU als Altfall durchzurutschen.

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