Werner001 Geschrieben 3. September 2012 Melden Share Geschrieben 3. September 2012 Moment, du hast doch geschrieben, dass der Wunsch, sich lebenslang zu beinden, eben nicht ausreiche, sondern dass die Vorstellung, eine Ehe sei im Notfall scheidbar, die Ehe ungültig mache. Aber der Glaube, dass Ehen prinzipiell unscheidbar sind, ist doch spezifisch katholisch. Welcger Ungläubige tilt denn diesen Glauben? Wo habe ich das denn geschrieben? Es reicht der Wunsch, eine dauerhafte Ehe zu schließen, mehr braucht es nicht. Denn der Wunsch nach einer scheidbaren Ehe ist (zumindest im Eherecht) etwas anderes als die Meinung, eine Ehe (auch die eigene) sei scheidbar, man habe das aber im Moment nicht vor. Die Grenze ist etwas schwer in drei Sätzen zu erklären: Die (auch positive) Hinnahme der Scheidungsmöglichkeit ist etwas anderes als die Absicht, sich in bestimmten Fällen scheiden zu lassen. Du hast geschrieben "Erst der Wunsch nach einer bei Bedarf scheidbaren Ehe macht dieselbe nach kirchlichem Verständnis nichtig. Die Bereitschaft, sich ggf. auch zivilrechtlich zu trennen hingegen nicht. " Für jeden, der das katholische Eheverständnis nicht teilt, ist eine Ehe bei Bedarf scheidbar. Dass er trotzdem bei der Eheschließung davon ausgeht, dass der Bedarf nie eintreten wird, davon gehe ich aus. Aber welcher Ungläubige geht bei der Eheschließung davon aus, dass die Ehe, die er eingeht, nie, unter gar keinen Bedingen je scheidbar ist? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 3. September 2012 Melden Share Geschrieben 3. September 2012 Moment, du hast doch geschrieben, dass der Wunsch, sich lebenslang zu beinden, eben nicht ausreiche, sondern dass die Vorstellung, eine Ehe sei im Notfall scheidbar, die Ehe ungültig mache. Aber der Glaube, dass Ehen prinzipiell unscheidbar sind, ist doch spezifisch katholisch. Welcger Ungläubige tilt denn diesen Glauben? Wo habe ich das denn geschrieben? Es reicht der Wunsch, eine dauerhafte Ehe zu schließen, mehr braucht es nicht. Denn der Wunsch nach einer scheidbaren Ehe ist (zumindest im Eherecht) etwas anderes als die Meinung, eine Ehe (auch die eigene) sei scheidbar, man habe das aber im Moment nicht vor. Die Grenze ist etwas schwer in drei Sätzen zu erklären: Die (auch positive) Hinnahme der Scheidungsmöglichkeit ist etwas anderes als die Absicht, sich in bestimmten Fällen scheiden zu lassen. Du hast geschrieben "Erst der Wunsch nach einer bei Bedarf scheidbaren Ehe macht dieselbe nach kirchlichem Verständnis nichtig. Die Bereitschaft, sich ggf. auch zivilrechtlich zu trennen hingegen nicht. " Für jeden, der das katholische Eheverständnis nicht teilt, ist eine Ehe bei Bedarf scheidbar. Dass er trotzdem bei der Eheschließung davon ausgeht, dass der Bedarf nie eintreten wird, davon gehe ich aus. Aber welcher Ungläubige geht bei der Eheschließung davon aus, dass die Ehe, die er eingeht, nie, unter gar keinen Bedingen je scheidbar ist? Werner Das Problem gibt es nun schon mit Katholiken: Die Meinung, eine Ehe sei scheidbar, ist etwas anderes als der Wunsch nach einer scheidbaren Ehe. Die Nichtigkeitsverfahren wegen Ausschlusses der Unauflöslichkeit gehen daher seit Jahren zurück: Die Menschen (katholisch oder nicht) schließen die Unauflöslichkeit erst gar nicht mehr aus, weil sie kaum noch erwarten, dass Ehen unauflöslich seien. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 3. September 2012 Melden Share Geschrieben 3. September 2012 Moment, du hast doch geschrieben, dass der Wunsch, sich lebenslang zu beinden, eben nicht ausreiche, sondern dass die Vorstellung, eine Ehe sei im Notfall scheidbar, die Ehe ungültig mache. Aber der Glaube, dass Ehen prinzipiell unscheidbar sind, ist doch spezifisch katholisch. Welcger Ungläubige tilt denn diesen Glauben? Wo habe ich das denn geschrieben? Es reicht der Wunsch, eine dauerhafte Ehe zu schließen, mehr braucht es nicht. Denn der Wunsch nach einer scheidbaren Ehe ist (zumindest im Eherecht) etwas anderes als die Meinung, eine Ehe (auch die eigene) sei scheidbar, man habe das aber im Moment nicht vor. Die Grenze ist etwas schwer in drei Sätzen zu erklären: Die (auch positive) Hinnahme der Scheidungsmöglichkeit ist etwas anderes als die Absicht, sich in bestimmten Fällen scheiden zu lassen. Du hast geschrieben "Erst der Wunsch nach einer bei Bedarf scheidbaren Ehe macht dieselbe nach kirchlichem Verständnis nichtig. Die Bereitschaft, sich ggf. auch zivilrechtlich zu trennen hingegen nicht. " Für jeden, der das katholische Eheverständnis nicht teilt, ist eine Ehe bei Bedarf scheidbar. Dass er trotzdem bei der Eheschließung davon ausgeht, dass der Bedarf nie eintreten wird, davon gehe ich aus. Aber welcher Ungläubige geht bei der Eheschließung davon aus, dass die Ehe, die er eingeht, nie, unter gar keinen Bedingen je scheidbar ist? Werner Das Problem gibt es nun schon mit Katholiken: Die Meinung, eine Ehe sei scheidbar, ist etwas anderes als der Wunsch nach einer scheidbaren Ehe. Die Nichtigkeitsverfahren wegen Ausschlusses der Unauflöslichkeit gehen daher seit Jahren zurück: Die Menschen (katholisch oder nicht) schließen die Unauflöslichkeit erst gar nicht mehr aus, weil sie kaum noch erwarten, dass Ehen unauflöslich seien. Moment, hab ich das jetzt richtig verstanden? Ich bin der Meinung, die Ehe sei generell nicht unauflöslich. Deswegen wünsche ich mir nicht explizit für meine Ehe, sie bei Bedarf auflösen zu können, deswegen gibt es den Anullierungsgrund "falsche Einstellung zur Ehe" für mich nicht. Wenn ich andererseits fest glaube, die Ehe sei unauflöslich, mir aber trotzdem wünsche, meine eigene Ehe sei, obwohl das unmöglich ist, auflösbar, dann kann die ehe wegen falscher Einstellung zur Ehe anulliert werden? Das erscheint mir irgendwie ziemlich wirr. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 3. September 2012 Autor Melden Share Geschrieben 3. September 2012 Wenn ich nicht völlig falsch orientiert bin, liegst Du da falsch. Ich meine, dass nach katholischer Lehre auch eine Ehe zwischen Ungetauften unauflöslich ist (wenn die Voraussetzungen stimmen: Monogamie, Freiwillligkeit, Offenheit für Kinder, Vorsatz der lebenslänglichen Treue) Jedenfalls sieht - wie Chryso nochmal bestätigt hat - der Papst es so, dass du da völlig falsch orientiert bist. Eine theologische Bewertung dazu abzugeben, ob jetzt du oder der Papst Recht hat, dafür bin ich selbstverständlich völlig inkompetent. Ich nehme einfach die Praxis der real existierenden RKK zur Kenntnis. Dass man bis zum eigenen Untergang in der Ehe verbleibt, das verlangt die katholische Kirche gar nicht. Es genügt, eine dauerhafte Ehe schließen zu wollen - das Wissen um die eigene Begrenztheit, die klare Erkenntnisse, dass Ehen scheitern, deutlich zu sehen, dass auch diese Ehe zerbrechen kann, das alles ist vollkommen Ehekonform. Erst der Wunsch nach einer bei Bedarf scheidbaren Ehe macht dieselbe nach kirchlichem Verständnis nichtig. Die Bereitschaft, sich ggf. auch zivilrechtlich zu trennen hingegen nicht. (Woran man sieht: Ein Scheidungsvorbehalt ist so einfach nicht!) Ich versteh's also richtig: Der Atheist kann dem Pfarrer unverblümt sagen: "Klar liebe ich sie, und ich will dass nur der Tod uns scheidet; dafür werde ich auch unablässig ackern. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn's dann doch in die Brüche geht, dann lasse ich mich auch zivilrechtlich scheiden und heirate ggf. eine andere. Dass die Ehe für die RKK dann doch nicht geschieden ist, weiß und akzeptiere ich, aber dass kann mir dann ja eh egal sein." Das wäre kein Scheidungsvorbehalt, die Ehe wäre gültig (vorbehaltlich anderer Nichtigkeitsgründe)? Wenn das so ist, dann können wir den Punkt allerdings wirklich als praktisch irrelevant abhaken. Abgesehen davon: Zu meiner ursprünglichen Frage weiß also keiner was? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 4. September 2012 Melden Share Geschrieben 4. September 2012 Ich versteh's also richtig: Der Atheist kann dem Pfarrer unverblümt sagen: "Klar liebe ich sie, und ich will dass nur der Tod uns scheidet; dafür werde ich auch unablässig ackern. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn's dann doch in die Brüche geht, dann lasse ich mich auch zivilrechtlich scheiden und heirate ggf. eine andere. Dass die Ehe für die RKK dann doch nicht geschieden ist, weiß und akzeptiere ich, aber dass kann mir dann ja eh egal sein." Das wäre kein Scheidungsvorbehalt So hab ich das auch verstanden. Wenn aber einer sagt "Ich weiss und glaube dass die Ehe völlig unauflöslich ist. Aber ich fände es besser, wenn man sich im Notfall scheiden lassen könnte" dann ist die Ehe ungültig. Und ich glaub immer noch nicht recht, dass ich das richtig verstanden habe. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 4. September 2012 Melden Share Geschrieben 4. September 2012 @ Wiebke und Werner: Ich fühle mich richtig verstanden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 4. September 2012 Melden Share Geschrieben 4. September 2012 @ Wiebke und Werner: Ich fühle mich richtig verstanden. Erstaunlich. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 4. September 2012 Melden Share Geschrieben 4. September 2012 @ Wiebke und Werner: Ich fühle mich richtig verstanden. Erstaunlich. Werner Ich habe ungenau gelesen - und ein "un-" übersehen. Dein Satz wäre richtig, wenn er lautete: "Wenn aber einer sagt "Ich weiss und glaube dass die Ehe völlig unauflöslich ist. Aber ich fände es besser, wenn man sich im Notfall scheiden lassen könnte" dann ist die Ehe gültig." Kurz gefasst: Wer eine dauerhafte Ehe schließen will (und die Möglichkeit der Scheidung billigend zur Kenntnis nimmt), der heiratet gültig (wenn ich die übrigen Nichtigkeiten mal übersehe). Auch ein grundsätzliches Begrüßen der Scheidung als Möglichkeit, die man aber vermeiden möchte, ändert daran nichts. Selbiges gilt für das Wissen, dass die bürgerliche Ehe scheidbar ist. Erst der Wille, die hier geschlossene Ehe solle scheidbar sein vernichtet die Ehe. Das tun jedoch die wenigsten, weil sie von ihrer Ehe hoffen, dass sie hält, und den Notausgang als solchen zur Kenntnis nehmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 4. September 2012 Melden Share Geschrieben 4. September 2012 Aber wie ist das in der Praxis? Wird liturgisch zwischen getauften und ungetauften Nichtgläubigen unterschieden? Soweit ich das weiß nein - in dem Gottesdienst wird der Konsens abgefragt, dass die Folgen unterschiedlich sind je nach Status der Beteiligten, das ist eine andere Frage. Allerdings wird man dies stets in einem reinen Wortgottesdienst tun, und bei der Segnung der Partner muss man halt schauen, was geht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 4. September 2012 Melden Share Geschrieben 4. September 2012 @ Wiebke und Werner: Ich fühle mich richtig verstanden. Erstaunlich. Werner Ich habe ungenau gelesen - und ein "un-" übersehen. Dein Satz wäre richtig, wenn er lautete: "Wenn aber einer sagt "Ich weiss und glaube dass die Ehe völlig unauflöslich ist. Aber ich fände es besser, wenn man sich im Notfall scheiden lassen könnte" dann ist die Ehe gültig." Kurz gefasst: Wer eine dauerhafte Ehe schließen will (und die Möglichkeit der Scheidung billigend zur Kenntnis nimmt), der heiratet gültig (wenn ich die übrigen Nichtigkeiten mal übersehe). Auch ein grundsätzliches Begrüßen der Scheidung als Möglichkeit, die man aber vermeiden möchte, ändert daran nichts. Selbiges gilt für das Wissen, dass die bürgerliche Ehe scheidbar ist. Erst der Wille, die hier geschlossene Ehe solle scheidbar sein vernichtet die Ehe. Das tun jedoch die wenigsten, weil sie von ihrer Ehe hoffen, dass sie hält, und den Notausgang als solchen zur Kenntnis nehmen. Wenn ich also sage "ich wünschte, die Kirche würde im Ernstfall des Scheiterns einer Ehe die Scheidung erlauben" macht das die Ehe nicht nichtig. Wenn ich aber sage "ich wünschte, die Kirche würde mir im Ernstfall des Scheiterns dieser meiner Ehe die Scheidung erlauben", dann ist die Ehe nichtig? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 4. September 2012 Melden Share Geschrieben 4. September 2012 @ Wiebke und Werner: Ich fühle mich richtig verstanden. Erstaunlich. Werner Ich habe ungenau gelesen - und ein "un-" übersehen. Dein Satz wäre richtig, wenn er lautete: "Wenn aber einer sagt "Ich weiss und glaube dass die Ehe völlig unauflöslich ist. Aber ich fände es besser, wenn man sich im Notfall scheiden lassen könnte" dann ist die Ehe gültig." Kurz gefasst: Wer eine dauerhafte Ehe schließen will (und die Möglichkeit der Scheidung billigend zur Kenntnis nimmt), der heiratet gültig (wenn ich die übrigen Nichtigkeiten mal übersehe). Auch ein grundsätzliches Begrüßen der Scheidung als Möglichkeit, die man aber vermeiden möchte, ändert daran nichts. Selbiges gilt für das Wissen, dass die bürgerliche Ehe scheidbar ist. Erst der Wille, die hier geschlossene Ehe solle scheidbar sein vernichtet die Ehe. Das tun jedoch die wenigsten, weil sie von ihrer Ehe hoffen, dass sie hält, und den Notausgang als solchen zur Kenntnis nehmen. Wenn ich also sage "ich wünschte, die Kirche würde im Ernstfall des Scheiterns einer Ehe die Scheidung erlauben" macht das die Ehe nicht nichtig. Wenn ich aber sage "ich wünschte, die Kirche würde mir im Ernstfall des Scheiterns dieser meiner Ehe die Scheidung erlauben", dann ist die Ehe nichtig? Werner Ja. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 4. September 2012 Melden Share Geschrieben 4. September 2012 @ Wiebke und Werner: Ich fühle mich richtig verstanden. Erstaunlich. Werner Ich habe ungenau gelesen - und ein "un-" übersehen. Dein Satz wäre richtig, wenn er lautete: "Wenn aber einer sagt "Ich weiss und glaube dass die Ehe völlig unauflöslich ist. Aber ich fände es besser, wenn man sich im Notfall scheiden lassen könnte" dann ist die Ehe gültig." Kurz gefasst: Wer eine dauerhafte Ehe schließen will (und die Möglichkeit der Scheidung billigend zur Kenntnis nimmt), der heiratet gültig (wenn ich die übrigen Nichtigkeiten mal übersehe). Auch ein grundsätzliches Begrüßen der Scheidung als Möglichkeit, die man aber vermeiden möchte, ändert daran nichts. Selbiges gilt für das Wissen, dass die bürgerliche Ehe scheidbar ist. Erst der Wille, die hier geschlossene Ehe solle scheidbar sein vernichtet die Ehe. Das tun jedoch die wenigsten, weil sie von ihrer Ehe hoffen, dass sie hält, und den Notausgang als solchen zur Kenntnis nehmen. Wenn ich also sage "ich wünschte, die Kirche würde im Ernstfall des Scheiterns einer Ehe die Scheidung erlauben" macht das die Ehe nicht nichtig. Wenn ich aber sage "ich wünschte, die Kirche würde mir im Ernstfall des Scheiterns dieser meiner Ehe die Scheidung erlauben", dann ist die Ehe nichtig? Werner Ja. Krass. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 (bearbeitet) Ähm, ich möchte zu bedenken geben, dass die Frage, ob in einem Traugottesdienst von "Sakrament" geredet wird oder nicht, schwerlich messbare statistische Wirkungen bei den Mitgliederzahlen zeitigen wird. Ihr dürft meine Frage also gerne auf einer etwas prinzipielleren Ebene diskutieren. Ich würde mal vermuten, dass die Frage "Sakrament oder nicht" unterschieden werden muss von der Frage "unauflöslich oder nicht". Da sich die Eheleute das Sakrament gegenseitig spenden, ist es sinnlos, von einem Sakrament zu sprechen, wenn einer der Beteiligten Spender nicht daran glaubt. Die Unauflöslichkeit der Ehe beruht aber nach Ansicht der Kirche (und klarer Jesusworte) auf der anthropologischen Beschaffenheit des Menschen. Deshalb ist auch die Ehe zwischen Nichtkatholiken oder eben auch einem katholischen und einem Atheistischen Partner unauflöslich. Dem Atheisten sollte klar sein, dass er seine(n) Partner(in) also lebenslang an sich bindet, auch wenn er selber das ganz anders sieht. Allerdings kann man ja theoretisch die Ehe auch dann als Lebensbund ansehen, wenn man nicht an Gott glaubt. Das eine hängt ja nicht unbedingt vom Anderen ab. Sollte mein Freund mir jemals einen Antrag machen, hätte ich den Fall- er ist katholisch, aber rein formal. Er würde mir zuliebe schon kirchlich heiraten und ich hätte auch gerne die Messe (und zwar NICHT wegen der Romantik, wobei die bei Hochzeiten mMn duchaus sein darf). Na, das könnte interessant werden.... bearbeitet 5. September 2012 von mn1217 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 (bearbeitet) Dem Atheisten sollte klar sein, dass er seine(n) Partner(in) also lebenslang an sich bindet, auch wenn er selber das ganz anders sieht.[/Quote]Wenn der Atheist das so sieht, kann er keine gültige Ehe schließen. Er kann natürlich allen Beteiligten etwas vorspielen, aber eine Show würde ich kaum als gute Basis einer Beziehung betrachten. Wer die Unauflöslichkeit der in der Kirche geschlossenen Ehe ausschließt ist nicht gültig getraut. Wie die Kirche mit dem (wohlmöglich auch noch aktiven) katholischen Partner umgeht, wird wohl ein pastoraler Einzelfall sein - kirchenrechtlich befindet sich der katholische Teil im gleichen Status wie ein wiederverheiratet Geschiedener. (Zumindest, wenn eine Zivilehe geschlossen wurde.) Warum? Der katholische Partner heiratet ja nur einmal, und zivil den Gleichen wie kirchlich. Bei Wiederverheirateten ist ja eine Ehe vorher schief gegangen, das ist doch anders gelagert. bearbeitet 5. September 2012 von mn1217 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Allerdings kann man ja theoretisch die Ehe auch dann als Lebensbund ansehen, wenn man nicht an Gott glaubt. Auch praktisch. Gleichwohl ist eine Ehe nicht einfach, wenn ein Partner religiös ist und der andere nicht. Wie kann man da Kinder glaubwürdig zur Religion führen (was die Kirche vom katholischen Partner ja verlangt)? Nur in der Zweierbeziehung halte ich die Spannung für lebbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 (bearbeitet) Muss man das eigentlich vor der Hochzeit gesagt haben oder reicht die spätere Erkenntnis? Edit: ich bezog mich auf Chrysos Erläuterung. bearbeitet 5. September 2012 von mbo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Wenn ich nicht völlig falsch orientiert bin, liegst Du da falsch. Ich meine, dass nach katholischer Lehre auch eine Ehe zwischen Ungetauften unauflöslich ist (wenn die Voraussetzungen stimmen: Monogamie, Freiwillligkeit, Offenheit für Kinder, Vorsatz der lebenslänglichen Treue) Jedenfalls sieht - wie Chryso nochmal bestätigt hat - der Papst es so, dass du da völlig falsch orientiert bist. Eine theologische Bewertung dazu abzugeben, ob jetzt du oder der Papst Recht hat, dafür bin ich selbstverständlich völlig inkompetent. Ich nehme einfach die Praxis der real existierenden RKK zur Kenntnis. Dass man bis zum eigenen Untergang in der Ehe verbleibt, das verlangt die katholische Kirche gar nicht. Es genügt, eine dauerhafte Ehe schließen zu wollen - das Wissen um die eigene Begrenztheit, die klare Erkenntnisse, dass Ehen scheitern, deutlich zu sehen, dass auch diese Ehe zerbrechen kann, das alles ist vollkommen Ehekonform. Erst der Wunsch nach einer bei Bedarf scheidbaren Ehe macht dieselbe nach kirchlichem Verständnis nichtig. Die Bereitschaft, sich ggf. auch zivilrechtlich zu trennen hingegen nicht. (Woran man sieht: Ein Scheidungsvorbehalt ist so einfach nicht!) Ich versteh's also richtig: Der Atheist kann dem Pfarrer unverblümt sagen: "Klar liebe ich sie, und ich will dass nur der Tod uns scheidet; dafür werde ich auch unablässig ackern. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn's dann doch in die Brüche geht, dann lasse ich mich auch zivilrechtlich scheiden und heirate ggf. eine andere. Dass die Ehe für die RKK dann doch nicht geschieden ist, weiß und akzeptiere ich, aber dass kann mir dann ja eh egal sein." Das wäre kein Scheidungsvorbehalt, die Ehe wäre gültig (vorbehaltlich anderer Nichtigkeitsgründe)? Wenn das so ist, dann können wir den Punkt allerdings wirklich als praktisch irrelevant abhaken. Abgesehen davon: Zu meiner ursprünglichen Frage weiß also keiner was? Na, wenn einer das SO formuliert, wird der Pfarrer wohl hoffentlich entsprechend was sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Allerdings kann man ja theoretisch die Ehe auch dann als Lebensbund ansehen, wenn man nicht an Gott glaubt. Auch praktisch. Gleichwohl ist eine Ehe nicht einfach, wenn ein Partner religiös ist und der andere nicht. Wie kann man da Kinder glaubwürdig zur Religion führen (was die Kirche vom katholischen Partner ja verlangt)? Nur in der Zweierbeziehung halte ich die Spannung für lebbar. Religiös ist ein weites Feld. Kirchlich-katholisch ist das Problem. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Tja, wer weiß. Aber solange man nach dem Motto verfährt: "Mama/Papa glaubt das und Papa/Mama nicht," sollte es funktionieren. Solange nicht der eher ungläubige Teil dem Gläubigen ständig dazwischenquatscht oder daran hindert, das Kind zB mit in den Gottesdienst zu nehmen. Mit Kampf-Atheisten geht es vermutlich nicht. Aber mit der Sorte: 'es spielt für mich keine Rolle, ob Gott nun existiert oder nicht vielleicht schon'. Keine Ahnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Tja, wer weiß. Aber solange man nach dem Motto verfährt: "Mama/Papa glaubt das und Papa/Mama nicht," sollte es funktionieren. Solange nicht der eher ungläubige Teil dem Gläubigen ständig dazwischenquatscht oder daran hindert, das Kind zB mit in den Gottesdienst zu nehmen. Mit Kampf-Atheisten geht es vermutlich nicht. Aber mit der Sorte: 'es spielt für mich keine Rolle, ob Gott nun existiert oder nicht vielleicht schon'. Keine Ahnung. Es sind ja ganz banale Dinge: Wenn die Kinder mit einem Elternteil sonntags zur Kirche gehen und der andere inzwischen Tennis spielt, wird das schwierig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Tja, wer weiß. Aber solange man nach dem Motto verfährt: "Mama/Papa glaubt das und Papa/Mama nicht," sollte es funktionieren. Solange nicht der eher ungläubige Teil dem Gläubigen ständig dazwischenquatscht oder daran hindert, das Kind zB mit in den Gottesdienst zu nehmen. Mit Kampf-Atheisten geht es vermutlich nicht. Aber mit der Sorte: 'es spielt für mich keine Rolle, ob Gott nun existiert oder nicht vielleicht schon'. Keine Ahnung. Ja, das trifft's. "Kampf-Atheisten" - nett! Kinder brauchen Vertrauen, müssen spüren, was im Leben wichtig ist und was nicht, lange bevor sie wissen, was Glauben oder Nicht-Glauben bedeutet. Wenn zwei Menschen sich darüber nicht einig sind, sollten sie keine Kinder in die Welt setzen, zumindest nicht miteinander. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Muss man das eigentlich vor der Hochzeit gesagt haben oder reicht die spätere Erkenntnis? Edit: ich bezog mich auf Chrysos Erläuterung. Ich muss mich schon vor der Ehe entsprechend geäußert haben - nicht notwendig allerdings in Bezug auf meine Ehe. Wer zB Paaren bei Streit schnell zur Scheidung rät, deutlich macht, dass die Kirche sich hier ändern müsse, der hat auch gute Karten, dass man ihm das bezüglich der eiegenen Ehe abnimmt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Tja, wer weiß. Aber solange man nach dem Motto verfährt: "Mama/Papa glaubt das und Papa/Mama nicht," sollte es funktionieren. Solange nicht der eher ungläubige Teil dem Gläubigen ständig dazwischenquatscht oder daran hindert, das Kind zB mit in den Gottesdienst zu nehmen. Mit Kampf-Atheisten geht es vermutlich nicht. Aber mit der Sorte: 'es spielt für mich keine Rolle, ob Gott nun existiert oder nicht vielleicht schon'. Keine Ahnung. Es sind ja ganz banale Dinge: Wenn die Kinder mit einem Elternteil sonntags zur Kirche gehen und der andere inzwischen Tennis spielt, wird das schwierig. Warum? Das ist ehrlicher als hinzugehen aus Pflichtgefühl. Wenn die Eltern ehrlich sind und klar in ihren Aussagen, sollte es kein Problem sein. es funktionieren ja auch interkonfessionelle Ehen, wo die Partner in zwei verschiedene Kirchen gehen und interreligiöse Ehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 5. September 2012 Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Tja, wer weiß. Aber solange man nach dem Motto verfährt: "Mama/Papa glaubt das und Papa/Mama nicht," sollte es funktionieren. Solange nicht der eher ungläubige Teil dem Gläubigen ständig dazwischenquatscht oder daran hindert, das Kind zB mit in den Gottesdienst zu nehmen. Mit Kampf-Atheisten geht es vermutlich nicht. Aber mit der Sorte: 'es spielt für mich keine Rolle, ob Gott nun existiert oder nicht vielleicht schon'. Keine Ahnung. Ja, das trifft's. "Kampf-Atheisten" - nett! Kinder brauchen Vertrauen, müssen spüren, was im Leben wichtig ist und was nicht, lange bevor sie wissen, was Glauben oder Nicht-Glauben bedeutet. Wenn zwei Menschen sich darüber nicht einig sind, sollten sie keine Kinder in die Welt setzen, zumindest nicht miteinander. Naja, Vertrauen und Einigkeit darber, was im Leben wichtig ist, ist ja ohnehin Basis einer Partnerschaft. Ohne das geht ja scho keine Beziehung, geschweige denn Kinder. Wenn der nicht-religiöse partner die religiöse Erzeihung des Anderen duldet und nicht unterläuft, sollte es kein Problem sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 5. September 2012 Autor Melden Share Geschrieben 5. September 2012 Na, wenn einer das SO formuliert, wird der Pfarrer wohl hoffentlich entsprechend was sagen. Was denn? Tja, wer weiß. Aber solange man nach dem Motto verfährt: "Mama/Papa glaubt das und Papa/Mama nicht," sollte es funktionieren. Solange nicht der eher ungläubige Teil dem Gläubigen ständig dazwischenquatscht oder daran hindert, das Kind zB mit in den Gottesdienst zu nehmen. Mit Kampf-Atheisten geht es vermutlich nicht. Aber mit der Sorte: 'es spielt für mich keine Rolle, ob Gott nun existiert oder nicht vielleicht schon'. Keine Ahnung. Es sind ja ganz banale Dinge: Wenn die Kinder mit einem Elternteil sonntags zur Kirche gehen und der andere inzwischen Tennis spielt, wird das schwierig. Vielleicht sollte der Katholik da auf Gottes Gnade vertrauen... Es sollen schließlich auch schon Kinder von zwei Kampf-Atheisten religiös geworden sein. Oder gehst du davon aus, dass der katholische Glaube so wenig überzeugend ist, dass man ihn nur verkauft bekommt, wenn Kinder im Nahbereich kein Gegenbeispiel erleben können? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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