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was notarisches... ujujujuju ;-)


IRA

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so folgendes, wenn ich zu bewerbungszwecken beglaubigte zeugnisse rausschicken muss, reicht es da, wenn ich eine kopie beglaubigen lasse und sie dann vervielfältige, oder muss ich jede kopie einzeln beglaubigen lassen, damit auch jeder in den genuss kommt am stempelabdruck zu richen? :)

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Also, zuallererst:

 

Laß Deine Unterlagen bloß nicht beim Notar beglaubigen!

 

Diese "Beglaubigung" ist sauteuer und hat eigentlich eine ganz andere rechtliche Bedeutung. Das brauchst Du nur bei ganz bestimmten Rechtsgeschäften, etwa bei Grundbuch- und Handelsregistersachen.

 

Das, was Du für Bewerbungen brauchst, kann Dir jede Behörde geben, eigentlich nur für Kopien von den Bescheinigungen, die sie selbst erstellt haben (also Schule für Zeugnisse, etc.), oft haben die sich aber nicht so. Vor allem aber machen die das, wenn du ganz nett bist, manchmal für lau, jedenfalls kostets im schlimmsten Fall nicht ein Zehntel von dem, was es beim Notar kostet.

 

Wenn Du Dich nur bei Unis etc. bewirbst, reicht denen oft auch eine "inoffizielle" Beglaubigung - in Bayern z.B. wird auch die von Pfarrämtern akzeptiert. Die sind für 5 Mark in die Armenkasse schon dankbar.

 

Der Witz ist, daß die Beglaubigung bei Bewerbungen (insb. um den Studienplatz) ja keine besondere Rechtswirkung hat; damit soll nur sichersgestellt werden, daß Du nicht mit Tippex Dein Zeugnis etc. geschönt hast. Deswegen sind die formalen anforderungen nicht so hoch - da wird auch akzeptiert, wenn die beglaubigende Stelle nicht so hochoffiziell ist wie ein Notar.

 

Am besten fragst Du dort mal telefonisch an, wo Du Dich bewerben willst, was die so erwarten.

 

Für Bewerbungen bei Unternehmen (also um einen Job) brauchst Du nur dann beglaubigte Kopien, wenn die das ausdrücklich verlangen. Sonst ist das völlig unüblich; enfache Kopien reichen.

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Zitat von IRA am 17:34 - 26.Juni.2002

so folgendes, wenn ich zu bewerbungszwecken beglaubigte zeugnisse rausschicken muss, reicht es da, wenn ich eine kopie beglaubigen lasse und sie dann vervielfältige, oder muss ich jede kopie einzeln beglaubigen lassen, damit auch jeder in den genuss kommt am stempelabdruck zu richen?

 

Da bei einer Beglaubigung der (behördliche) Nachweis erbracht wird, dass es sich bei der Kopie um eine Kopie der Orginalurkunde handelt, wird wohl die Kopie der beglaubigten Kopie nicht reichen.

 

Bei den Bewerbungen an den Hochschulen werden beispielsweise beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde verlangt. Diese erhält man aber nur in dem Einwohnermeldeamt, in dem der Betreffende geboren wurde (also nicht im Einwohnermeldeamt eines anderen Ortes, indem man gerade wohnt). Eine zweite Möglichkeit, um an die beglaubigten Kopien einer Geburtsurkunde zu kommen ist das Notariat. Nur hat man dort für JEDE einzelne Beglaubigungen ca. 10 € zu löhnen.

 

An Explorer:

 

Vermutlich trägt IRA Schuhgröße 35, für sein kindliches Verhalten musst du deshalb Verständnis haben.

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Zitat von pedrino am 18:25 - 26.Juni.2002

Bei den Bewerbungen an den Hochschulen werden beispielsweise beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde verlangt.


Das ist aber das erste, was ich höre...

 

als ich mich für Jura eingeschrieben habe (1988) und als ich mich jetzt für Theologie eingeschrieben habe (2002), hat mich kein Schwanz nach der Geburtsurkunde gefragt. Ich vermute, daß die Tatsache meiner Geburt hinreichend evident ist. ;)

 

Diesen Unfug habe ich erst treiben müssen, als ich als Rechtsreferendar verbeamtet wurde - und noch mehr an bürokratischem Humbug.

 

Meiner Erfahrung nach ist die Beglaubigerei in der Praxis viel weniger problematisch als man glaubt. Aber nachfragen (bei der Stelle, wo man sich bewirbt) schadet nie.

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du hast mir eigentlich auf meine frage vorbei geantwortet sst . ich weis, wo ich mir das beglaubigen lasse und natürlich weis ich auch, dass das umsonst ist und hey, wenn's an meiner nettigkeit gelegen hat, auch nicht schlecht, die blondierte so mitte dreisigjährige beamtin sah jedenfalls nicht schlecht aus . mir geht es um die beglaubigte kopie an sich, kann ich die beglaubigte kopie nochmals kopieren, oder muss ich jede einzelne kopie beglaubigen lassen?

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Nun muß ich mal dazwischen fragen, ob es eigentlich eine rechtliche Regelung zur Beglaubigung gibt. Reicht es nicht, wenn eine Person von guten Ruf - z.B. ein Theologie studierender Rechtsanwalt - mit der Hand etwas draufkrittelt?

 

Gruß

jakob

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<<So, folgendes: Musst du eigentlich wegen jedem Thema, das dir in deinem Leben unterkommt, einen Thread bei kath.de eröffnen? <<

 

 

xxxx you xxxxxxx   bin ich nicht nett stefan?, ich habe folgende aussage schon für dich zensiert

 

 

 

(Geändert von IRA um 18:48 - 26.Juni.2002)

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Zitat von IRA am 18:32 - 26.Juni.2002

dmir geht es um die beglaubigte kopie an sich, kann ich die beglaubigte kopie nochmals kopieren, ...?


Also, das solltest Du schon tun... Mach doch einfach einen kleineren Stapel auf Reserve, dann mußt Du nicht jedes Mal neu hindackeln.

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Zitat von jakob am 18:34 - 26.Juni.2002

Nun muß ich mal dazwischen fragen, ob es eigentlich eine rechtliche Regelung zur Beglaubigung gibt. Reicht es nicht, wenn eine Person von guten Ruf - z.B. ein Theologie studierender Rechtsanwalt - mit der Hand etwas draufkrittelt?


Also, diese form der Beglaubigung (für Bewerbungen o.ä.) ist m.E. nicht ausdrücklich geregelt; wenn doch, wird die Regelung aber recht offen interpretiert.

 

Trotzdem einen Anflug von Amtlichkeit sollte das ganze schon haben; also Gemeinde oder eine andere Behörde - wie gesagt, Pfarramt kommt schon drauf an (in Bayern wird das akzeptiert, aber das ist ja immer ein bißchen anders... ;)).

 

Anwaltliche Beglaubigungen werden m.E. nur in eigenen Sachen (also, wenn ein Anwalt eigene Schriftsätze zur Zustellung kopiert) anerkannt. Da würde ich also sicherheitshalber mal bei der Stelle nachfragen, bei der man sich bewerben will.

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Zitat von sstemmildt am 18:31 - 26.Juni.2002


Zitat von pedrino am 18:25 - 26.Juni.2002

Bei den Bewerbungen an den Hochschulen werden beispielsweise beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde verlangt.


Das ist aber das erste, was ich höre...

 

Lieber Sven,

 

für die Anmeldung meiner Tochter an der Uni in Magdeburg und jetzt in Konstanz waren die beglaubigte Geburtsurkunden erforderlich. Da meine Tochter in Bonn geboren wurde, das hiesige Einwohnermeldeamt sich weigerte, die Geburtsurkunden zu beglaubigen (ich habe geschimpft wie ein Rohrspatz - ohne Erfolg natürlich) und die Zeit drängte, musste ich gezwungernermaßen zum Notariat gehen.

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Siehste, wärste zum Pfarramt gegangen... ;)

 

Nee, aber das ist schon recht unbefriedigend: manche Behörden haben sich dabei wie die Bekloppten. Dazu zählt offenbar auch die Uni in Magdeburg, denn das mit der Geburtsurkunde ist völlig unverständlich. Die hat ja keinen Inhalt, der die Uni irgendetwas anginge. Abizeugnis, klar. Versicherungsbescheinigung, sicher. Aber die Geburtsurkunde? Blanke Bürokraten-Willkür, so etwas...

 

Was studiert Deine Tochter denn, vielleicht liegts ja daran (obwohl mir auch da beim besten Willen kein Grund einfällt)? Manche Staatsexamensfächer haben besondere Anforderungen; da liegt die Blödheit dann nicht bei der Uni, sondern beim staatlichen Prüfungsamt. Obwohl z.B. bei den Juristen dieser Quatsch auch erst am Ende des Studiums getrieben werden muß.

 

Ich weiß noch, in der Gemeinde bei Dresden, wo wir gewohnt haben, haben die Kopien von allem beglaubigt, was man ihnen vorgelegt hat - und waren oft auch einfach zu faul, dafür Gebühren zu berechnen...

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für Schul- und Kindergartenanmeldungen habe ich auch die Geburtsurkunden der Kinder vorlegen müssen - im Original. Die Schulen haben selber kopiert und beglaubigt; der Kindergarten nur die Daten mit dem Eintrag im Anmeldeformular verglichen.

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<<Also, das solltest Du schon tun... Mach doch einfach einen kleineren Stapel auf Reserve, dann mußt Du nicht jedes Mal neu hindackeln. <<

 

diese antwort befriedigt meine frage noch immer nicht sst.

 

kann ich eine baglaubigte kopie 1000 mal kopieren und sie verschicken?, ohne das sie an wertigkeit verliert?, oder muss ich die 1000 kopien noch mal beglaubigen lassen?

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Also IRA,

 

denk doch mal nach! Warum wird eine Kopie (also eine Kopie des Originals) beglaubigt? Welchen Zwck so eine Beglaubigung hat, ist Dir schon klar, oder?

 

Für Dich erkläre ich es aber noch mal ganz langsam. Wenn jemand (also ein Notar oder eine Behörde) eine Kopie beglaubigt, dann bestätigt er, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Das gilt für jede Kopie, auch für Kopien von beglaubigten Kopien. Anders macht das doch gar keinen Sinn.

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Zitat von Stefan am 20:20 - 26.Juni.2002

 

Für Dich erkläre ich es aber noch mal ganz langsam. Wenn jemand (also ein Notar oder eine Behörde) eine Kopie beglaubigt, dann bestätigt er, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Das gilt für jede Kopie, auch für Kopien von beglaubigten Kopien. Anders macht das doch gar keinen Sinn.


Also, ehrlich, Stefan, den Satz hätte selbst ich nicht verstanden...

 

Kennst Du eigentlich "Hokuspokus" von Curt Goetz? Da versuchen nacheinander ein Gerichtspräsident, ein Staatsanwalt und ein Verteidiger, einem etwas begriffsstutzigen Zeugen die Frage: "Sah das Kleid so aus, als habe sich seine Trägerin an den moosbehafteten, feuchten, teerbestrichenen Kiel eines umgestürzten Bootes geklammert?" zu übersetzen - und scheitern kläglich...

 

An IRA:

 

Du mußt jede Kopie einzeln neu beglaubigen lassen!

 

Unbeglaubigte Kopien von beglaubigten Kopien reichen nicht!

 

So, das dürfte es aber jetzt gewesen sein...

 

(Geändert von sstemmildt um 21:23 - 26.Juni.2002)

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<<An IRA:

 

Du mußt jede Kopie einzeln neu beglaubigen lassen!

 

Unbeglaubigte Kopien von beglaubigten Kopien reichen nicht!

 

So, das dürfte es aber jetzt gewesen sein... <<

 

 

jo danke! so muss das sein

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Ich habe heute mein Musterdepot umgeschichtet. Darf ich damit hier auch ´n Treat machen ?

 

 

Gruß Frank

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Zitat von IRA am 21:44 - 26.Juni.2002

<<Ich habe heute mein Musterdepot umgeschichtet. Darf ich damit hier auch ´n Treat machen ?

 

 

Gruß Frank <<

 

nein!

Lieber Frank,

wo er Recht hat, hat er Recht. Das könnte andere Leute auf (dumme?) Ideen bringen, und anschließend wird kath.de für Kursverluste zur Rechenschaft gezogen - au weia. Außerdem ist Werbung laut Nutzungsbedingungen nicht gestattet.

 

Gruß,

Lucia

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Aber ich hab in meinem Lieblingsbörsenboard schon IRA´s Bundeswehrtreats eingeführt und alle fandens toll...  :-)))

 

 

Gruß Frank

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<<Aber ich hab in meinem Lieblingsbörsenboard schon IRA´s Bundeswehrtreats eingeführt und alle fandens toll...  :-))) <<

 

als deutsche telekom aktionär hat man sonst nicht viel zu lachen, was thofrock?

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ùìí éøà

 

ìîä àúä ëåúá òáøéú áñåó äîëúá ùìé ?

 

àøéê

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