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Konvertieren - Firmpate UMT


Long John Silver

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Hi,

folgendes Frage:

In dem Hospiz, in dem ich ehrenamtlich taetig bin, ist jemand, der frueher der lutheranischen Konfession angehoerte, dann aber viele Jahrzehnte sich der Religion insgesamt voellig entfremdete (Religion ist Mist, alles gelogen etc.), sich in der letzten zwei Jahren wieder mit dem Thema Glauben beschaeftigte, wobei der Katholizismus fuer ihn im Fokus stand. Wir hatten uns dann um einen katholischen Pfarrer bemueht, der sich um ihn seelsorgerisch kuemmerte, und er soll jetzt gefirmt werden (so bald wie moeglich, da seine Lebenserwartung nicht mehr hoch ist). Ich war irgendwie in das ganze von Anfang an involviert, auch was die Suche nach dem geeigneten Pfarrer betrifft, und jetzt bat mich der von mir betreute, bei der Firmung Pate zu sein. Es ist eine eher rhetorische Frage, die ich habe (fuer dem Pfarrer ist meine Konfession in Anbetracht der ganzen Umstaende kein Problem): muss der Firmpate normalerweise immer katholisch sein bzw. gibt es Regelungen fuer Ausnahmen?

bearbeitet von Long John Silver
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Codex Iuris Canonici:

 

Can. 892 — Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt.

 

Can. 893 — § 1. Damit jemand den Patendienst ausüben darf, muß er die in can. 874 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

 

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

 

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

 

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

 

§ 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.

Und da es bei der Firmung nur einen Paten gibt, befürchte ich, dass can. 874 § 2 CIC hier auch nicht weiterhilft.

 

Der Firmpate muss also wohl katholisch und selbst gefirmt sein.

 

Andererseits ist es nur eine Sollvorschrift, dass dem Firmling überhaupt ein Pate zur Seite stehen soll, und nur "soweit dies geschehen kann".

 

Auch wenn deine Patenschaft somit wohl formal ungültig wäre, ist es die Firmung deswegen noch lange nicht. Wenn der Priester also kein Problem mit dir hat und der Firmling es wünscht, sollte man sich wegen solcher Paragrafen vielleicht nicht zu viele Sorgen machen...

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Hi,

folgendes Frage:

In dem Hospiz, in dem ich ehrenamtlich taetig bin, ist jemand, der frueher der lutheranischen Konfession angehoerte, dann aber viele Jahrzehnte sich der Religion insgesamt voellig entfremdete (Religion ist Mist, alles gelogen etc.), sich in der letzten zwei Jahren wieder mit dem Thema Glauben beschaeftigte, wobei der Katholizismus fuer ihn im Fokus stand. Wir hatten uns dann um einen katholischen Pfarrer bemueht, der sich um ihn seelsorgerisch kuemmerte, und er soll jetzt gefirmt werden (so bald wie moeglich, da seine Lebenserwartung nicht mehr hoch ist). Ich war irgendwie in das ganze von Anfang an involviert, auch was die Suche nach dem geeigneten Pfarrer betrifft, und jetzt bat mich der von mir betreute, bei der Firmung Pate zu sein. Es ist eine eher rhetorische Frage, die ich habe (fuer dem Pfarrer ist meine Konfession in Anbetracht der ganzen Umstaende kein Problem): muss der Firmpate normalerweise immer katholisch sein bzw. gibt es Regelungen fuer Ausnahmen?

 

In der Praxis müßte das gehen. Und wenn es für den Pfarrer auch kein Problem ist...gutes Gelingen!

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Codex Iuris Canonici:

 

Can. 892 — Dem Firmling soll, soweit dies geschehen kann, ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt.

 

Can. 893 — § 1. Damit jemand den Patendienst ausüben darf, muß er die in can. 874 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

 

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

 

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

 

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

 

§ 2. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.

Und da es bei der Firmung nur einen Paten gibt, befürchte ich, dass can. 874 § 2 CIC hier auch nicht weiterhilft.

 

Der Firmpate muss also wohl katholisch und selbst gefirmt sein.

 

Andererseits ist es nur eine Sollvorschrift, dass dem Firmling überhaupt ein Pate zur Seite stehen soll, und nur "soweit dies geschehen kann".

 

Auch wenn deine Patenschaft somit wohl formal ungültig wäre, ist es die Firmung deswegen noch lange nicht. Wenn der Priester also kein Problem mit dir hat und der Firmling es wünscht, sollte man sich wegen solcher Paragrafen vielleicht nicht zu viele Sorgen machen...

 

Mir war es beim vierten meiner zahlreichen Söhne ziemlich egal, dass die Taufpatin aus der Kirche ausgetreten war, es ging mir um Beziehung. "Katholisch mach ich das Kind selbst", war mein Kommentar. Pro forma steht die Schwester der Patin auch als Taufpatin im Taufzeugnis. Danke für den Hinweis, Wiebke, wenns um die Firmung geht. LJS, haltet euch an Wiebkes Auslegung des Kirchenrechts und tut, was das Herz euch sagt.

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Zunaechst danke fuer eure Antworten!

 

Ich bin bereits etwas aufgeregt, es wird am Montagabend sein :-)

 

Verstehe ich - ich drück dir die Daumen, du machst das bestimmt sehr gut!!

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Nur `mal eine Frage:

 

Seht Ihr die weltlichen Gesetze eigentlich auch nur als unverbindliche Empfehlungen an, denen Ihr nur dann folgt, wenn es im Einzelfall zufällig mit Euren Herzensregungen übereinstimmt?

bearbeitet von Florianklaus
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Nur `mal eine Frage:

 

Seht Ihr die weltlichen Gesetze eigentlich auch nur als unverbindliche Empfehlungen an,denen Ihr nur dann folgt, wenn es im Einzelfall zufällig mit Euren Herzensregungen übereinstimmt?

Wenn es sich um "soll, falls möglich"-Vorschriften handelt, klar, warum nicht?

 

Werner

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Nur `mal eine Frage:

 

Seht Ihr die weltlichen Gesetze eigentlich auch nur als unverbindliche Empfehlungen an,denen Ihr nur dann folgt, wenn es im Einzelfall zufällig mit Euren Herzensregungen übereinstimmt?

Kommt darauf an.

 

Im vorliegenden Fall macht das beharren auf das kirchliche Recht kaum Sinn. Der Firmpate ist grundsätzlich nicht Pflicht (ich bin z.B. auch ohne Paten gefirmt worden, aber ich war auch schon 21...) und seien wir ehrlich: ein Pate ist im vorliegenden Fall auch eigentlich nicht zwingend erforderlich.

 

Der Pate hat Vorbildfunktion, Lehrauftrag und Unterstützungsfunktion vorallem während des Katechumenats und soll nachher den Täufling beim Hineinwachsen in die Gemeinde begleiten.

 

Das Katechumenat ist durch, belehrt wurde der Mann und so traurig es ist: am Leben einer Ortsgemeinde wird er kaum noch teilnehmen können.

 

(Sofern die Gemeinde einen Besuchsdienst anbietet wäre es an LJS und dem firmenden Priester dafür zu sorgen, daß der Mann - wenn er es wünscht - in dieses Programm aufgenommen würde.)

 

Hier auf die unbedingte Einhaltung des Rechts zu pochen hielte ich für ziemlich seltsam (zumal es auf die Gültigkeit des Sakraments keinen Einfluss hat und die Patenschaft keine anderen (kirchen-)rechtlichen Konsequenzen mit sich bringt).

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Nur `mal eine Frage:

 

Seht Ihr die weltlichen Gesetze eigentlich auch nur als unverbindliche Empfehlungen an,denen Ihr nur dann folgt, wenn es im Einzelfall zufällig mit Euren Herzensregungen übereinstimmt?

 

Ich verfahre mit dem weltlichen Recht nicht anders als mit dem kirchlichen.

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Zunaechst danke fuer eure Antworten!

 

Ich bin bereits etwas aufgeregt, es wird am Montagabend sein :-)

 

Verstehe ich - ich drück dir die Daumen, du machst das bestimmt sehr gut!!

 

Danke!

Es war sehr schoen (auch lustig) und ich bin froh, diese Erfahrung jetzt in meinem Leben zu haben.

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(Sofern die Gemeinde einen Besuchsdienst anbietet wäre es an LJS und dem firmenden Priester dafür zu sorgen, daß der Mann - wenn er es wünscht - in dieses Programm aufgenommen würde.)

 

Diese Person wird das neue Jahr nicht mehr erleben, vielleicht auch nicht Weihnachten.

 

Das schafft leider Fakten.

 

Fakten schafft auch, dass diese Person nicht mehr in der Lage ist, sich auf mehr als ein oder zwei ihr gut bekannte und vertraute Menschen zu beziehen.

 

Alltag im Hospiz eben.

bearbeitet von Long John Silver
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