Maximilian Geschrieben 21. Januar 2013 Melden Share Geschrieben 21. Januar 2013 Hallo! Mich bringt seit geraumer Zeit eine Frage zum Nachdenken: Wenn jemand, der in erster Ehe auch kirchlich verheiratet war/ist, sich (weltlich) scheiden lässt und dann wieder (weltlich) heiratet und laut kath. Lehre somit permanenten Ehebruch begeht - ist so jemand dann von ALLEN Sakramenten ausgeschlossen? Also auch von der Beichte und von der Krankensalbung? Danke Max Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 21. Januar 2013 Melden Share Geschrieben 21. Januar 2013 nein, natürlich nicht von der beichte und wohl kaum von der Krankensalbung. wie soll auch sonst eine sanatio möglich sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maximilian Geschrieben 21. Januar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 21. Januar 2013 nein, natürlich nicht von der beichte und wohl kaum von der Krankensalbung. wie soll auch sonst eine sanatio möglich sein. Also somit von allen Sakramenten außer Beichte und Krankensalbung? Getauft und gefirmt muss man ja schon gewesen sein, ansonsten hätte es die kirchliche Trauung nicht gegeben. Weihe darf man sicher auch keine Empfangen, und wieder heiraten somit auch nicht. Richtig? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 21. Januar 2013 Melden Share Geschrieben 21. Januar 2013 es ist im wesentlichen die Zulassung zum empfang der Eucharistie. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 21. Januar 2013 Melden Share Geschrieben 21. Januar 2013 nein, natürlich nicht von der beichte Jein. Ich hab hier mal die Frage gestellt, ob ein so Wiederverheirateter, der zu verstehen gibt, diese Sache durchaus nicht zu bereuen, die Absolution bekommen kann, wenn er wegen was völlig anderem beichten geht. Und die - theoretische - Antwort lautete dann: Nein, kann er nicht, weil da eben dann noch eine "Sünde" offensteht, die nicht bereut wird. Deswegen - und wie gesagt theoretisch - müsste also die Antwort lauten: Beichten darf er zwar, aber losgesprochen wird er nicht. Darüber, was unter dem Deckmantel des Beichtgeheimnisses ziemlich sicher in den allermeisten Fällen wirklich passiert, brauchen wir uns allerdings wohl nicht zu streiten... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Also: ich find's ja halb so wild, was sich das Erzbistum Freiburg aktuell geleistet hat - aber die Empörung fängt schon an hochzukochen. "Los von Rom" titelt eine bekannte Linzer Plattform. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Geschicktes Vorgehen. Zollitsch ist als Diözesanadministrator aus dem Schneider. Andere Bistümer können sich aber trotzdem der Initiative anschließen. Ein Nachfolger in Freiburg wird sich dann auf schon bestehende Tatsachen berufen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Also: ich find's ja halb so wild, was sich das Erzbistum Freiburg aktuell geleistet hat - aber die Empörung fängt schon an hochzukochen. "Los von Rom" titelt eine bekannte Linzer Plattform. Die Linzer sind nicht ganz up-to-date. Das ist doch ein alter Hut! Die pastoralen Anweisungen zur Begleitung etc. hätte selbst JP II unterschrieben, und die Segensfeiern kenne ich seit über 30 Jahren. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 (bearbeitet) Also: ich find's ja halb so wild, was sich das Erzbistum Freiburg aktuell geleistet hat - aber die Empörung fängt schon an hochzukochen. "Los von Rom" titelt eine bekannte Linzer Plattform. Die Linzer sind nicht ganz up-to-date. Das ist doch ein alter Hut! Die pastoralen Anweisungen zur Begleitung etc. hätte selbst JP II unterschrieben, und die Segensfeiern kenne ich seit über 30 Jahren. Klar ist es ein alter Hut - und in Freiburg (mehr oder weniger und ohne groß darüber zu tönen) pastorale Praxis seit dem Vorstoß der Oberrheinischen Bischöfe (wie lange ist das denn schon her? 20 Jahre oder so? Der nachmalige Kardinal Kasper gehörte noch zu den oberrheinischen Missetätern, die aus Rom zurückgepfiffen wurden). Ich weiss auch nicht, was daran "unsäglich" und "entsetzlich" sein soll - wie es aus Linzer Leserkommentaren tönt. bearbeitet 7. Oktober 2013 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 (bearbeitet) nein, natürlich nicht von der beichte und wohl kaum von der Krankensalbung. wie soll auch sonst eine sanatio möglich sein. Also somit von allen Sakramenten außer Beichte und Krankensalbung? Getauft und gefirmt muss man ja schon gewesen sein, ansonsten hätte es die kirchliche Trauung nicht gegeben. Weihe darf man sicher auch keine Empfangen, und wieder heiraten somit auch nicht. Richtig? Da nit der Beichte ist so eine Sache, weil er wenn er nicht den Vorsatz hat künftig eine Josefsehe zu führen nicht gültig losgesprochen wwrden kann. Wiebke war schneller bearbeitet 7. Oktober 2013 von Der Geist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Auch der Spiegel feiert ganz groß die Spendung von Sakramenten an Wiederverheiratete. Drum eine Frage: Hat sich eigentlich überhaupt irgendwas geändert? In dem blumigen Gelaber auf der Bistums-Homepage steht jedenfalls nichts von Sakramenten und Pfarrgemeinderat, und dass bisher in der Praxis das theoretische Sakramentverbot nur Makulatur war, ist auch nicht neu. Enthält diese neue "Handreichung" also schriftlich fixiert irgendetwas Neues? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Nichts. Absolut gar nichts. Nicht einmal der Umstand, dass der Spiegel bei religiösen Themen zum Vergessen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Wiebke war schneller Ja, um ein dreiviertel Jahr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 (bearbeitet) nichts von Sakramenten und Pfarrgemeinderat Steht in der Handreichung, schau halt selber rein (pdf-Datei). bearbeitet 7. Oktober 2013 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Wiebke war schneller Ja, um ein dreiviertel Jahr Aber eigentlich sagte Geist doch noch was anderes als ich, nämlich dass der Pönitent nicht gültig losgesprochen werden kann. Ist das so? Ich bin nur davon ausgegangen, dass der Beichtvater ihn nicht lossprechen darf, allerdings in der sicheren Überzeugung, dass die allermeisten Beichtväter das sehr wohl tun werden. Aber muss man jetzt davon ausgehen, dass solche Lossprechungen nicht gültig sind? (Dass der Pönitent subjektiv in dieser Hinsicht keine Sünde empfindet, setze ich jetzt mal voraus.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Geschicktes Vorgehen. Geschickt finde ich die Formulierungen über die Bewährung als sittliche Realität und über die neue sittliche Verpflichtung. Das ist ja das, was schon Ratzinger in (relativ) jungen Jahren schrieb. Ich vermute, dass man sich da dranhängen will. Oder ist es eine Art Standardtext und stammt gar nicht von Ratzi? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Wiebke war schneller Ja, um ein dreiviertel Jahr Aber eigentlich sagte Geist doch noch was anderes als ich, nämlich dass der Pönitent nicht gültig losgesprochen werden kann. Ist das so? Ich bin nur davon ausgegangen, dass der Beichtvater ihn nicht lossprechen darf, allerdings in der sicheren Überzeugung, dass die allermeisten Beichtväter das sehr wohl tun werden. Aber muss man jetzt davon ausgehen, dass solche Lossprechungen nicht gültig sind? (Dass der Pönitent subjektiv in dieser Hinsicht keine Sünde empfindet, setze ich jetzt mal voraus.) Ich zäume das Pferd von der anderen Seite auf, die Du am Schluss erwähnst und lande wieder bei der Gewissensentscheidung...wenn der einzelne Mensch aus Gründen die man bedenken muss kein Sündenbewusstsein hat, hat er auch nichts zu beichten und braucht auch keine Absolution. Man muss sich ja auch fragen ob eine Ehe die völlig zerrüttet ist tatsächlich noch sakramental iat. Zu anderen wird man in vielen Fällen enfach fragen, ob der Schutz der neuen Ehe die hoffentlich gelungen, ist nicht gleichfalls die Sündhaftigkeit des dauerhaten Tuns außer Kraft setzt.., dann wäre der/die Gläubige nur mehr loszusprechen vom Tun das den ersten Eehbrch begründet hat, während die Führung der neuen Ehe eben keine Sündemehr wäre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 7. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2013 Ich zäume das Pferd von der anderen Seite auf, die Du am Schluss erwähnst und lande wieder bei der Gewissensentscheidung...wenn der einzelne Mensch aus Gründen die man bedenken muss kein Sündenbewusstsein hat, hat er auch nichts zu beichten und braucht auch keine Absolution. Schon klar, aber mir ging es in meinem Beitrag vom Januar um etwas anderes: Was ist, wenn jemand wiederverheiratet ist und etwas völlig anderes beichten geht? Da hatte man mir mal gesagt, dass die Lossprechung theoretisch nicht möglich ist, wenn die neue Ehe nicht ernsthaft bereut wird, weil der Pönitent ja dann noch eine unbereute Sünde "offenstehen" hat. Jetzt können wir getrost davon ausgehen, dass er die Lossprechung de facto wohl bekommt (und wenn nicht beim ersten, dann geht er zu einem weniger verknöcherten Beichtvater). Wenn da nun ein subjektives Sündenempfinden ist, dann kann ich verstehen, dass man die Lossprechung nicht für gültig hält. Aber wenn der Pönitent - im Gegensatz zu den anderen Sachen, die er beichtet - die Zweitehe subjektiv nicht als Sünde empfindet und tatsächlich (von den anderen Sünden) losgesprochen wird, dann würde es mich etwas wundern, wenn man die Lossprechung nicht für gültig hielte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 8. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 8. Oktober 2013 (bearbeitet) Dazu aktuell aus Freiburg: http://www.swr.de/landesschau-aktuell/bw/geschieden-wiederverheiratet-kirche/-/id=1622/nid=1622/did=12181886/1qn7adq/ http://www.familienseelsorge-freiburg.de/html/media/dl.html?v=106289 bearbeitet 8. Oktober 2013 von rince Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Claudia-Jutta Geschrieben 8. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 8. Oktober 2013 (bearbeitet) Auch die Erzdiözese München-Freising plant nach BR-Informationen, eine entsprechende Handreichung herauszugeben. bearbeitet 8. Oktober 2013 von Claudia-Jutta Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 8. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 8. Oktober 2013 Auf einschlägigen Seiten ist bereits von "Verrat" die Rede... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
prowokatör Geschrieben 8. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 8. Oktober 2013 Die Reaktion aus Rom ist doch noch sehr formalistisch: "Der stellvertretende Vatikansprecher Ciro Benedettini sagte in der römischen Zeitung "La Repubblica" (Dienstag), das Dokument stamme aus einer eigenständigen Initiative eines Büros des Erzbistums. Daher habe es keinen Einfluss. Ähnlich äußerte sich auch Vatikansprecher Federico Lombardi: Es gebe keine Neuigkeiten in Sachen wiederverheiratete Geschiedene." My link Man tut dort so, als sei das Papier das Privatvergnügen eines außer Kontrolle geratenen Ordinariatsmitarbeiters. Wenn er nicht so ein feiner Mensch gewesen wäre, dürfte Erzbischof Saier jetzt im Himmel tiefe Genugtuung empfinden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Claudia-Jutta Geschrieben 8. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 8. Oktober 2013 (bearbeitet) Auch die Erzdiözese München-Freising plant nach BR-Informationen, eine entsprechende Handreichung herauszugeben. Nix wird´s mit der Handreichung. bearbeitet 8. Oktober 2013 von Claudia-Jutta Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 8. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 8. Oktober 2013 Die Reaktion aus Rom ist doch noch sehr formalistisch: "Der stellvertretende Vatikansprecher Ciro Benedettini sagte in der römischen Zeitung "La Repubblica" (Dienstag), das Dokument stamme aus einer eigenständigen Initiative eines Büros des Erzbistums. Daher habe es keinen Einfluss. Ähnlich äußerte sich auch Vatikansprecher Federico Lombardi: Es gebe keine Neuigkeiten in Sachen wiederverheiratete Geschiedene." My link Man tut dort so, als sei das Papier das Privatvergnügen eines außer Kontrolle geratenen Ordinariatsmitarbeiters. Wenn er nicht so ein feiner Mensch gewesen wäre, dürfte Erzbischof Saier jetzt im Himmel tiefe Genugtuung empfinden. Hier der Text aus La Repubblica. Wenn ich's richtig verstanden habe, will man weder gesagt haben, dass Zollitsch es abgesegnet hat, noch dass er es nicht abgesegnet hat. Wobei letzteres ja wohl eine ziemlich kuriose Vorstellung ist. Von Seiten des Vatikans konnte es eh nur zwei Reaktionen geben: entweder zurückpfeifen oder sich raushalten. Bisher halten sie sich raus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
prowokatör Geschrieben 9. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 9. Oktober 2013 Auf Dauer kann sich der Vatikan natürlich nicht heraushalten. La Repubblica deutet auch schon die Tendenz des Urteils an: " I messaggi seminati da Papa Francesco producono frutti, proprio qui in una delle più importanti e forti chiese cattoliche del mondo." La Repubblica Die deutschen Bistümer eiern bei der Stellungnahme herum, tun so, als sei es ihnen lieber, die Sachlage weiterhin in der Grauzone zu lassen - nach dem Motto: Im Einzelfall schauen wir halt nicht so genau hin, wer zur Kommunion kommt. Warum sollten auch Theorie und Praxis zusammen passen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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