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Homosexualität & Beichte


Moi

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sei mir bitte nicht böse, aber nach dem ich die "gründe" für deine motivation ein christ zu werden gelesen habe. würde ich es ausschließen, dass du dich jemals in der rkk wohl fühlen könntest. ich finde, dass es unverantwortlich von dem priester gewesen war, dir mit dieser einstellung das sakrament der firmung zu spenden.

ich bin mir nicht mal sicher, ob deine firmung wirklich gültig vollzogen worden sein kann.

 

Was bringt dich dazu, dieses Forum für die Verbreitung donatistischer Häresien zu missbrauchen?

 

dona....., was??? kenn ich nicht, was´n das?

 

Eine ketzerische Irrlehre, die die Gültigkeit der Sakramentsspendung von der Rechtgläubigkeit oder Würdigkeit der Betroffenen abhängig macht.

 

soso, ich verbreite also irrlehren wenn ich auf die mindeststandards eines würdigen sakramentenempfangs hinweise!?!?

lg:)

 

Würdig hat jedoch mit Gültig rein gar nichts zu tun.

 

echt, ist das tatsächlich so? dass das sakrament in jedem fall als gültig gelten muß, auch wenn der/die spender eindeutig erkennen, dass der empfänger völlig abwegige vorstellungen vom christsein hat und noch nicht mal die beichte abgelegt hat?

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auch wenn der/die spender eindeutig erkennen, dass der empfänger völlig abwegige vorstellungen vom christsein hat und noch nicht mal die beichte abgelegt hat?

Woran kann der Spender die Vorstellungen vom Christsein des Empfängers "eindeutig" erkennen?

Woher soll der Spender wissen, ob (und womöglich auch noch was?) der Empfänger wann bei wem gebeichtet hat?

 

Ist es angesichts dieser Aussage christlich

 

...Heute bin ich gern Katholik und praktiziere meinen Glauben auch eifrig...

dreist und unverfroren eine Lüge zu unterstellen?

 

Wer bist Du, Dir ein derartiges Urteil (--> Zitat) über den User und sein Leben, sein Christsein, anzumaßen?

bearbeitet von Melancholy
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soso, ich verbreite also irrlehren wenn ich auf die mindeststandards eines würdigen sakramentenempfangs hinweise!?!?

lg:)

 

Du verbreitest eine Häresie, wenn du die Gültigkeit eines Sakraments mit der Behauptung, der Spender oder Empfänger sei unwürdig oder nicht rechtgläubig gewesen, in Frage stellst. Nur vorsichtshalber weise ich dich darauf hin, dass der Häretiker die Tatstrafe der Exkommunikation gem. Can. 1364 § 1 CIC verwirkt.

bearbeitet von Clown
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Nur vorsichtshalber weise ich dich darauf hin, dass der Häretiker die Tatstrafe der Exkommunikation gem. Can. 1364 § 1 CIC verwirkt. Dieser Beitrag wurde von Clown bearbeitet: 23 Februar 2013 - 05:41

 

Allerdings nur dann, wenn er um diese Sanktion auch weiß. Can. 1324 CIC.

 

soso, ich verbreite also irrlehren wenn ich auf die mindeststandards eines würdigen sakramentenempfangs hinweise!?!? lg:) Würdig hat jedoch mit Gültig rein gar nichts zu tun. echt, ist das tatsächlich so? dass das sakrament in jedem fall als gültig gelten muß, auch wenn der/die spender eindeutig erkennen, dass der empfänger völlig abwegige vorstellungen vom christsein hat und noch nicht mal die beichte abgelegt hat?

 

Das Sakrament ist dann gültig gespendet, wenn die dazu nötigen objektiven Voraussetzungen da sind: Ein zulässiger Spender, ein getaufter Empfänger, keine rechtlichen Hindernisse.

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...obwohl er eigentlich nach eine kurzen interview hätte feststellen müssen, dass er da keinen katholiken (ja vermutlich auch keinen echten christen) vor sich hat.

Wieso hätte der Spender nach "einem kurzen Interview" Deine Schlussfolgerungen von erheblicher Tragweite für einen seiner Aussage nach überzeugten Katholiken ziehen müssen?

edit: ooops, mein 2.000 Beitrag...

bearbeitet von Melancholy
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Nur vorsichtshalber weise ich dich darauf hin, dass der Häretiker die Tatstrafe der Exkommunikation gem. Can. 1364 § 1 CIC verwirkt. Dieser Beitrag wurde von Clown bearbeitet: 23 Februar 2013 - 05:41

 

Allerdings nur dann, wenn er um diese Sanktion auch weiß. Can. 1324 CIC.

 

Jetzt weiß er es ja.

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Nur vorsichtshalber weise ich dich darauf hin, dass der Häretiker die Tatstrafe der Exkommunikation gem. Can. 1364 § 1 CIC verwirkt. Dieser Beitrag wurde von Clown bearbeitet: 23 Februar 2013 - 05:41

 

Allerdings nur dann, wenn er um diese Sanktion auch weiß. Can. 1324 CIC.

 

ich bin weder ein kirchenrechtler oder dogmatiker, aber ich denke dass man mir in diesem fall kaum einen verstoß gegen die kirchlichen gesetze nachweisen wird können.

 

 

soso, ich verbreite also irrlehren wenn ich auf die mindeststandards eines würdigen sakramentenempfangs hinweise!?!? lg:) Würdig hat jedoch mit Gültig rein gar nichts zu tun. echt, ist das tatsächlich so? dass das sakrament in jedem fall als gültig gelten muß, auch wenn der/die spender eindeutig erkennen, dass der empfänger völlig abwegige vorstellungen vom christsein hat und noch nicht mal die beichte abgelegt hat?

 

Das Sakrament ist dann gültig gespendet, wenn die dazu nötigen objektiven Voraussetzungen da sind: Ein zulässiger Spender, ein getaufter Empfänger, keine rechtlichen Hindernisse.

 

na du wirst doch wohl den stand der gnade in deiner aufzählung nicht unterschlagen wollen....?!?!?!? ;)

bearbeitet von plerique
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na du wirst doch wohl den stand der gnade in deiner aufzählung nicht unterschlagen wollen....?!?!?!? ;)

 

Woraus ergibt sich diese Voraussetzung?

 

logik, chronologie der der sakramente, tradition, gesunder menschenverstand, der cic......

such dir die reihenfolge selber aus....;)

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logik, chronologie der der sakramente, tradition, gesunder menschenverstand, der cic......

such dir die reihenfolge selber aus....;)

 

Fangen wir mal mit dem CIC an. Wo im CIC steht, dass die Firmung nur gültig ist, wenn der Empfänger im Stand der Gnade ist?

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logik, chronologie der der sakramente, tradition, gesunder menschenverstand, der cic......

such dir die reihenfolge selber aus....;)

 

Fangen wir mal mit dem CIC an. Wo im CIC steht, dass die Firmung nur gültig ist, wenn der Empfänger im Stand der Gnade ist?

kann dir die stelle aus dem stehgreif nicht genau sage...!

so, möchhtest du jetzt zur tradition oder lieber zur logig wechseln?

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kann dir die stelle aus dem stehgreif nicht genau sage...!

so, möchhtest du jetzt zur tradition oder lieber zur logig wechseln?

 

Ja, bitte. Warum ergibt sich aus Tradition und/oder Logik der Stand der Gnade als Wirksamkeitsvoraussetzung der Firmung?

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kann dir die stelle aus dem stehgreif nicht genau sage...!

so, möchhtest du jetzt zur tradition oder lieber zur logig wechseln?

 

Ja, bitte. Warum ergibt sich aus Tradition und/oder Logik der Stand der Gnade als Wirksamkeitsvoraussetzung der Firmung?

 

weiß nicht, hab weder die logik noch die tradition erfunden. die waren schon vor mir da....!:)

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logik, chronologie der der sakramente, tradition, gesunder menschenverstand, der cic......

such dir die reihenfolge selber aus....;)

 

Fangen wir mal mit dem CIC an. Wo im CIC steht, dass die Firmung nur gültig ist, wenn der Empfänger im Stand der Gnade ist?

 

jetzt hab ich´s gefunden: cic 889.2.....:)

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jetzt hab ich´s gefunden: cic 889.2.....:)

 

1. Steht da zum "erlaubten", nicht zum gültigen Empfang der Firmung ist die rechte Disposition erforderlich. Can. 889 § 1 CIC beschreibt, wer die Firmung empfangen kann, § 2 wer sie empfangen soll.

 

2. Bliebe noch zu zeigen, dass rechte Disposition Stand der Gnade bedeutet.

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jetzt hab ich´s gefunden: cic 889.2.....:)

 

1. Steht da zum "erlaubten", nicht zum gültigen Empfang der Firmung ist die rechte Disposition erforderlich. Can. 889 § 1 CIC beschreibt, wer die Firmung empfangen kann, § 2 wer sie empfangen soll.

 

2. Bliebe noch zu zeigen, dass rechte Disposition Stand der Gnade bedeutet.

 

ich gebs auf. hast gewonnen....!

mit rechter disposition wird hier ganz klar das zähneputzeen am morgen der firmung gemeint sein....:)

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ich gebs auf. hast gewonnen....!

mit rechter disposition wird hier ganz klar das zähneputzeen am morgen der firmung gemeint sein....:)

 

Punkt 2 war mehr eine Frage als Behauptung, ich halte deine Deutung für durchaus plausibel. Vielleicht können die hier versammelten Theologen ja etwas dazu sagen. Es bleibt aber noch mein Einwand zu 1., was hast du dazu zu sagen?

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ich gebs auf. hast gewonnen....!

mit rechter disposition wird hier ganz klar das zähneputzeen am morgen der firmung gemeint sein....:)

 

Punkt 2 war mehr eine Frage als Behauptung, ich halte deine Deutung für durchaus plausibel. Vielleicht können die hier versammelten Theologen ja etwas dazu sagen. Es bleibt aber noch mein Einwand zu 1., was hast du dazu zu sagen?

Der Stand der Gnade - was immer das genau sein mag - ist ein für einen Außenstehenden nicht zu beurteilender Zustand. Ob ich in dem Moment, da ich den Beichtstuhl verlasse tatsächlich im Stand der Gnade bin, ist eine Annahme die genau so falsch sein kann, z.B. wenn ich gravierende Sünden verschwiegen habe.

 

Denken wir an das Jesuswort, dass derjenige der eine Frau begehrlich anschaut schon Ehebruch begeht...muss man sich als junger Mann im Sommer zwischen Beichte und Kommunion die Augen verbinden?

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mit dieser argumentation kannst du das sakrament der buße gleich ganz in die tonne kloppen. fakt ist, dass es zwar theoretisch möglich ist, den stand der gnade auf dem weg vom b-stuhl zur firmungsstätte einzubüssen. jedoch ist es so sicher wie das amen in der kirche, dass man eine schwere sünde (früher todsünde) begeht wenn man im vollen besitz seiner vernunft das sakrament der firmung empfängt, ohne vorher gebeichtet zu haben.

 

Du hast deine Behauptung, die Firmung sei dann ungültig, also aufgegeben?

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mit dieser argumentation kannst du das sakrament der buße gleich ganz in die tonne kloppen. fakt ist, dass es zwar theoretisch möglich ist, den stand der gnade auf dem weg vom b-stuhl zur firmungsstätte einzubüssen. jedoch ist es so sicher wie das amen in der kirche, dass man eine schwere sünde (früher todsünde) begeht wenn man im vollen besitz seiner vernunft das sakrament der firmung empfängt, ohne vorher gebeichtet zu haben.

 

Du hast deine Behauptung, die Firmung sei dann ungültig, also aufgegeben?

 

ungültig würde ich nicht sagen, aber als nicht gespendet anzusehen käme der sache vermutlich am nächsten.

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ungültig würde ich nicht sagen, aber als nicht gespendet anzusehen käme der sache vermutlich am nächsten.

Wo soll der Unterschied sein? Der Ritus ist vollzogen. Punkt. Damit ist die Firmung entweder ungültig, gültig aber unerlaubt oder gültig. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht.

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ungültig würde ich nicht sagen, aber als nicht gespendet anzusehen käme der sache vermutlich am nächsten.

 

Das ist nicht nur häretisch, das ist auch für sich genommen Quatsch.

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