Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 (bearbeitet) Letzte Woche habe ich ein Schreiben vom Gericht erhalten. Mein Ex-Mann hat eine Klage auf Nichtigerklärung eingereicht. Der vorläufige Klagegrund lautet "Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe". Dazu muss ich noch erwähnen - wir sind seit fast 20 Jahren geschieden. Er hat mittlerweile 3 Kinder mit seiner Frau und ist seit ca. 18 Jahren standesamtlich verheiratet. Ich habe mich in den letzten Tagen ausführlich mit dem Thema beschäftigt und bin zu dem Schluss gekommen, unsere Ehe ist eindeutig gültig zustande gekommen. Er müsste also von Anfang an lügen um die Ehe für nichtig erklären zu lassen. Habe ich überhaupt eine Chance, wenn ich Einspruch bei Gericht erhebe - denn wie soll ich beweisen, dass ich die Unauflöslichkeit der Ehe NICHT ausgeschlossen habe ???? Wer hat Erfahrungen, wer hat ähnliches erlebt? Soll ich auf das Schreiben vom Gericht gar nicht reagieren und meinen Ex-Mann einfach machen lassen? Bitte helft mir! bearbeitet 1. Februar 2013 von Magda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Letzte Woche habe ich ein Schreiben vom Gericht erhalten. Mein Ex-Mann hat eine Klage auf Nichtigerklärung eingereicht. Der vorläufige Klagegrund lautet "Ausschluss der Unauflöslichkeit der Ehe". Dazu muss ich noch erwähnen - wir sind seit fast 20 Jahren geschieden. Er hat mittlerweile 3 Kinder mit seiner Frau und ist seit ca. 18 Jahren standesamtlich verheiratet. Ich habe mich in den letzten Tagen ausführlich mit dem Thema beschäftigt und bin zu dem Schluss gekommen, unsere Ehe ist eindeutig gültig zustande gekommen. Er müsste also von Anfang an lügen um die Ehe für nichtig erklären zu lassen. Habe ich überhaupt eine Chance, wenn ich Einspruch bei Gericht erhebe - denn wie soll ich beweisen, dass ich die Unauflöslichkeit der Ehe NICHT ausgeschlossen habe ???? Wer hat Erfahrungen, wer hat ähnliches erlebt? Soll ich auf das Schreiben vom Gericht gar nicht reagieren und meinen Ex-Mann einfach machen lassen? Bitte helft mir! Lügen würde ich an deiner stelle jedenfalls nicht. Wenn allerdings dein Ex-Mann überzeugend behauptet, er selbst habe damals nicht an die Unauflöslichkeit geglaubt, dann kannst du wohl nichts machen. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Mit der Tatsache, dass er von sich behauptet, er habe nicht daran geglaubt, könnte ich ja leben. Er behauptet aber ICH bin diejenige! - Aber das stimmt nicht, ich war ja bei meiner Trauung dabei !! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Ich ... bin zu dem Schluss gekommen, unsere Ehe ist eindeutig gültig zustande gekommen. Er müsste also von Anfang an lügen um die Ehe für nichtig erklären zu lassen. Nun ja, diese Folgerung gilt so nicht. Vielleicht ist er ja zu einem anderen Schluss gekommen. Somit müssten er ja auch nicht lügen. Aber um das zu klären ist das Gericht ja da, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Habe ich überhaupt eine Chance, wenn ich Einspruch bei Gericht erhebe - denn wie soll ich beweisen, dass ich die Unauflöslichkeit der Ehe NICHT ausgeschlossen habe ???? Das musst Du nicht beweisen. Das Gegenteil ist zu beweisen. Grundsätzlich wird angenommen, dass die Ehe gültig geschlossen wurde. Wenn behauptet wird, dass Du die Unauflöslichkeit ausgeschlossen hast, liegt die Beweislast bei dem, der dies behauptet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Ich ... bin zu dem Schluss gekommen, unsere Ehe ist eindeutig gültig zustande gekommen. Er müsste also von Anfang an lügen um die Ehe für nichtig erklären zu lassen. Nun ja, diese Folgerung gilt so nicht. Vielleicht ist er ja zu einem anderen Schluss gekommen. Somit müssten er ja auch nicht lügen. Aber um das zu klären ist das Gericht ja da, oder? So weit ich informiert bin, liegt ein Ausschluss der Unauflöslichkeit vor, wenn jemand sich die Möglichkeit einer Scheidung der Ehe vorbehalten will. "Das Scheitern der Ehe als solches kann nie ihre Nichtigkeit beweisen." (sagte Papst Johannes Paul II in einer Ansprache an die Römische Rota vom 5.2.1987) .... es geht doch bei einem Nichtigkeitsverfahren um BEWEISE und nicht darum zu welchem Schluss der Antragsteller kommt. und das ist ja mein persönliches Problem an der ganzen Sache - wie soll ich b e w e i s e n wovon ich überzeugt war, was ich gedacht habe und woran ich geglaubt habe... und das vor über 20 Jahren !?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Habe ich überhaupt eine Chance, wenn ich Einspruch bei Gericht erhebe - denn wie soll ich beweisen, dass ich die Unauflöslichkeit der Ehe NICHT ausgeschlossen habe ???? Das musst Du nicht beweisen. Das Gegenteil ist zu beweisen. Grundsätzlich wird angenommen, dass die Ehe gültig geschlossen wurde. Wenn behauptet wird, dass Du die Unauflöslichkeit ausgeschlossen hast, liegt die Beweislast bei dem, der dies behauptet. Das klingt in der Theorie ja sehr einfach...... aber alleine die Tatsache, dass 75 % der Anträge affirmativ entschieden werden und die Nichtigkeit de Ehe festgestellt wird, habe ich da so meine Zweifel..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 und das ist ja mein persönliches Problem an der ganzen Sache - wie soll ich b e w e i s e n wovon ich überzeugt war, was ich gedacht habe und woran ich geglaubt habe... und das vor über 20 Jahren !?? Du musst nichts beweisen. Das Gericht (und der Ehebandverteidiger) gehen zunächst immer davon aus, daß die Ehe geschlossen wurde. Wenn Dein Mann nun behauptet, Du hättest dir bei der Eheschließung die Scheidung im Hinterkopf offengehalten muss er das beweisen. Wie das allerdings gehen soll, wenn Du nicht gerade einer Freundin gegenüber entsprechende Aussagen gemacht oder Tagebucheinträge verfasst hast, ist mir schleierhaft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Habe ich überhaupt eine Chance, wenn ich Einspruch bei Gericht erhebe - denn wie soll ich beweisen, dass ich die Unauflöslichkeit der Ehe NICHT ausgeschlossen habe ???? Das musst Du nicht beweisen. Das Gegenteil ist zu beweisen. Grundsätzlich wird angenommen, dass die Ehe gültig geschlossen wurde. Wenn behauptet wird, dass Du die Unauflöslichkeit ausgeschlossen hast, liegt die Beweislast bei dem, der dies behauptet. Das klingt in der Theorie ja sehr einfach...... aber alleine die Tatsache, dass 75 % der Anträge affirmativ entschieden werden und die Nichtigkeit de Ehe festgestellt wird, habe ich da so meine Zweifel..... Naja, 1.) wird ja nicht jede Ehe angezweifelt, sondern oft der Prozess nur dann angestrengt, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und 2.) wird jede Ehe in sich geprüft und nicht nach Statistik. Besonders wenn eine Seite einen an sie gerichteten Vorwurf klar negiert und dieser nicht durch Beweise belegt werden kann, solltest Du keine Sorge haben. Das Verfahren ist gerechter, als man meint. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 So weit ich informiert bin, liegt ein Ausschluss der Unauflöslichkeit vor, wenn jemand sich die Möglichkeit einer Scheidung der Ehe vorbehalten will. "Das Scheitern der Ehe als solches kann nie ihre Nichtigkeit beweisen." (sagte Papst Johannes Paul II in einer Ansprache an die Römische Rota vom 5.2.1987) .... es geht doch bei einem Nichtigkeitsverfahren um BEWEISE und nicht darum zu welchem Schluss der Antragsteller kommt. und das ist ja mein persönliches Problem an der ganzen Sache - wie soll ich b e w e i s e n wovon ich überzeugt war, was ich gedacht habe und woran ich geglaubt habe... und das vor über 20 Jahren !?? Noch einmal: Du musst nicht beweisen, dass die Ehe gültig war, sondern es ist zu beweisen, dass sie ungültig war. Die Ehe erfreut sich der Rechtsgunst. Wenn der zu prüfende Nichtigkeitsgrund ist, dass du die Unauflöslichkeit ausgeschlossen hast, musst Du nicht beweisen, dass Du es nicht getan hast, sondern das Gegenteil ist zu zeigen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 (bearbeitet) und das ist ja mein persönliches Problem an der ganzen Sache - wie soll ich b e w e i s e n wovon ich überzeugt war, was ich gedacht habe und woran ich geglaubt habe... und das vor über 20 Jahren !?? Du musst nichts beweisen. Das Gericht (und der Ehebandverteidiger) gehen zunächst immer davon aus, daß die Ehe geschlossen wurde. Wenn Dein Mann nun behauptet, Du hättest dir bei der Eheschließung die Scheidung im Hinterkopf offengehalten muss er das beweisen. Wie das allerdings gehen soll, wenn Du nicht gerade einer Freundin gegenüber entsprechende Aussagen gemacht oder Tagebucheinträge verfasst hast, ist mir schleierhaft. Ich habe gestern mit meiner Mutter ein "Mutter-Tochter-Gespräch" geführt, und sie gefragt, was sie dazu meint und ob sie den Eindruck gehabt hätte, ich hätte vor der Hochzeit eine eventuelle spätere Scheidung im Kopf gehabt. Meine Mutter hat dazu nur gemeint, "Wenn du dir nicht sicher gewesen wärst, ob die Beziehung ein Leben lang halten würde, dann hättest du sicher nur standesamtlich geheiratet." - Ja Mamis kennen ihre Mädels.... bearbeitet 1. Februar 2013 von Magda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 So weit ich informiert bin, liegt ein Ausschluss der Unauflöslichkeit vor, wenn jemand sich die Möglichkeit einer Scheidung der Ehe vorbehalten will. "Das Scheitern der Ehe als solches kann nie ihre Nichtigkeit beweisen." (sagte Papst Johannes Paul II in einer Ansprache an die Römische Rota vom 5.2.1987) .... es geht doch bei einem Nichtigkeitsverfahren um BEWEISE und nicht darum zu welchem Schluss der Antragsteller kommt. und das ist ja mein persönliches Problem an der ganzen Sache - wie soll ich b e w e i s e n wovon ich überzeugt war, was ich gedacht habe und woran ich geglaubt habe... und das vor über 20 Jahren !?? Ich verstehe deine Bedenken. Aber wie hier schon einige geschrieben haben, so muss nicht die Gültigkeit der Ehe bewiesen werden, sondern ihre Ungültigkeit. Dein Mann ist also in der Bringpflicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Higgs Boson Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 (bearbeitet) Bitte helft mir! Man kann das ganze rein auf dem Kirchenrecht abhandeln und zu irgendwelchen Schlüssen kommen und irgendwelche Urteile sprechen. Ich höre da aber was anderes: Da will Dein Mann nach 20 Jahren seine Ehe annulieren lassen und Du willst das nicht. Will er seine jetzige Frau kirchlich heiraten? Warum erst jetzt? Oder will er Dich ärgern und das gehört noch zu seinem Schlachtplan? Und Du willst das nicht, weil auch Du den Krieg nach 20 Jahren immer noch führst? Aus der Ferne kann ich da nur vermuten, es geht überhaupt nicht um Deine Einschätzung der Ehe im letzten Jahrtausend. Es geht um mehr. Um viel mehr. Und da wird Dir kein Kirchenrechtler dieser Erde helfen können. bearbeitet 1. Februar 2013 von Higgs Boson Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Soll ich auf das Schreiben vom Gericht gar nicht reagieren und meinen Ex-Mann einfach machen lassen? Ich kann nur für mich sprechen, aber ich würde mich an dieser unwürdigen Farce, die sich Gerichtsverfahren nennt, nicht beteiligen und, weil es höflich ist, einen entsprechenden Absagebrief an das "Gericht" schicken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Es geht um mehr. Um viel mehr. Ja, ein nicht ganz abwegiger Gedanke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 M.E. läuft das hier auf Rechtsberatung im Einzelfall hinaus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 M.E. läuft das hier auf Rechtsberatung im Einzelfall hinaus. Nur im weitesten Sinne. Ich wüsste nicht, was gegen einen solchen Thread spricht. Das Rechtsdienstleistungsgesetz steht ihm nicht entgegen, denn erstens geht es hier gar nicht primär um Rechtsfragen und zweitens ist das Kirchenrecht auch nicht vom Anwendungsbereich des RDG umfasst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 (bearbeitet) Higgs Boson hat geschrieben #13 "Ich höre da aber was anderes: Da will Dein Mann nach 20 Jahren seine Ehe annulieren lassen und Du willst das nicht. Will er seine jetzige Frau kirchlich heiraten? Warum erst jetzt? Oder will er Dich ärgern und das gehört noch zu seinem Schlachtplan? Und Du willst das nicht, weil auch Du den Krieg nach 20 Jahren immer noch führst?" Warum nach 20 Jahren würde mich auch brennend interessieren - kirchliche Hochzeit glaube ich eher nicht, nach fast 20-jähriger Ehe. Die Theorie mit Schlachtplan erscheint mir eher wahrscheinlich, aber ich will ihm nichts unterstellen. Ich bin dagegen, nicht weil ich Krieg führen will... habe 1. seit 20 Jahren keinen Kontakt zu ihm und 2. lebe ich seit über 15 Jahren mit neuem Partner zusammen - unsere Tochter ist 12. wenn er den Klagegrund nicht auf mich, sondern auf SICH bezogen hätte, hätte ich ohnehin nichts unternehmen können, und für mich wäre es erledigt gewesen. Ich fühle mich ganz einfach zu UNRECHT beschuldigt - und habe leider einen sehr stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. bearbeitet 1. Februar 2013 von Magda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 (bearbeitet) M.E. läuft das hier auf Rechtsberatung im Einzelfall hinaus. es geht hier um keine Rechtsberatung!!!! Wenn ich diese gewollt hätte, würde ich zu einem Kirchenanwalt gehen !!! Es geht ausschließlich um eure MEINUNG !!!! bearbeitet 1. Februar 2013 von Magda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Ich fühle mich ganz einfach zu UNRECHT beschuldigt - und habe leider einen sehr stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Ich würde mir wirklich überlegen, ob ich mich in diese Geschichte hineinziehen lasse. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 (bearbeitet) Ich fühle mich ganz einfach zu UNRECHT beschuldigt - und habe leider einen sehr stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Ich würde mir wirklich überlegen, ob ich mich in diese Geschichte hineinziehen lasse. Und wenn ich einfach einen ausführlichen Brief ans Gericht schreibe und Meinung dazu sage ? Dann habe ich mich wenigstens verteidigt - den Rest der Geschichte muss mein Exmann mit seinem Gewissen vereinbaren. An meinem Leben ändert sich ja ohnehin nichts - mit und ohne Urteil ! Mein Lebensgefährte liebt mich, ob ich jetzt weiterhin katholisch verheiratet bleibe oder nicht !! bearbeitet 1. Februar 2013 von Magda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 Und wenn ich einfach einen ausführlichen Brief ans Gericht schreibe und Meinung dazu sage ? Dann habe ich mich wenigstens verteidigt - den Rest der Geschichte muss mein Exmann mit seinem Gewissen vereinbaren. An meinem Leben ändert sich ja ohnehin nichts - mit und ohne Urteil ! Mein Mann liebt mich, ob ich jetzt weiterhin katholisch verheiratet bleibe oder nicht !! Wenn du das Bedürfnis hast, das zu tun, dann kannst du das natürlich machen. Mir würde es widerstreben, so persönliche Dinge vor fremden Menschen, die es nichts angeht, auszubreiten. Ich würde da eher das Eichen-und-Wildsau-Prinzip verfolgen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 (bearbeitet) welches Eichen-und-Wildsau-Prinzip ??? Sorry, ich stehe gerade auf der Leitung - bin blond... bearbeitet 1. Februar 2013 von Magda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 1. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 welches Eichen-und-Wildsau-Prinzip ??? Sorry, ich stehe gerade auf der Leitung - bin blond... Was stört es eine deutsche Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Magda Geschrieben 1. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 1. Februar 2013 (bearbeitet) ich würde da eher das Eichen-und-Wildsau-Prinzip verfolgen. war gerade beim googeln, als du schon die Antwort geschrieben hast... - hi, hi, hast ja wahrscheinlich recht ! bearbeitet 1. Februar 2013 von Magda Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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