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Mein Ex-Mann möchte die Ehe für nichtig erklären lassen


Magda

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Das kirchliche Verfahren stellt einen Zustand fest: Ist die Ehe zustande gekommen (also gültig) oder ist sie es nicht. Um Schuld geht es dabei gar nicht, das Verfahren frei von jeder moralischen Wertung. Dennoch erlebe ich immer wieder (ich bin als Anwalt an solchen Verfahren beteiligt), das beide Seiten suchen, wer "schuld" ist - und meist soll es der andere sein. Hier sollte man jedoch zwei Dinge unterscheiden: Die Schuld am Scheitern der Beziehung ist die eine Sache, die Ursache der Nichtigkeit eine ganz andere. Gültige Ehen können scheitern, und nichtige Ehen ihr Rubinjubiläum feiern, das hängt eher an den Beteiligten als am Sakrament, auch wenn letzteres helfen mag.

 

Da nun das Verfahren die Existenz der Ehe zum Inhalt hat, kann man es auch dann führen, wenn nur eine Seite am Verfahren teilnimmt. Der andere (sie sogenannte nichtklagende Partei) erhält dann jedoch lediglich eine Nachricht über den Tenor des Urteils, nicht aber die Urteilsbegründung. Beteiligung am Verfahren bedeutet, einige Formulare abzusenden und sich einer Befragung zu unterziehen, in der es eben um den Abschluss der Ehe und den erhobenen Nichtigkeitsgrund geht. Das Verfahren selbst ist ein sogenanntes Aktenverfahren, d.h. es gibt keine theatrale Hauptverhandlung, vielmehr werden Akten zusammengetragen, vor allem Aussageprotokolle. Man kann (muss aber nicht) Einsicht in diese Akten nehmen, auf deren Grundlage die Richter dann zu entscheiden haben.

 

Über die Gründe deines Ex zu spekulieren ist (zumal ich ja nun weder dich noch ihn kenne) müßig - es gibt es, dass Menschen ihren Status nun auch kirchlich klären lassen möchten, auch nach 20 Jahren, auch nach 40 oder mehr Jahren. Da ist dann jedoch meist kein Rachegedanke im Spiel, das wäre nach so langer Funkstille zumindest sehr ungewöhnlich. Weiteres sollte aus der Klageschrift ersichtlich sein, die man dir hätte zustellen müssen.

 

Du fragst nach Erfahrungen - ich habe nun einige, allerdings aus einer ganz anderen Rolle heraus, ich bin ja immer einer der Unbetroffenen, auch wenn ich Partei bin. Die Erfahrungen der Parteien sind extrem unterschiedlich, so wie die Ehegeschichten extrem unterschiedlich sind. Eine allgemeingültige Antwort gibt es daher nicht.

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Über die Gründe deines Ex zu spekulieren ist (zumal ich ja nun weder dich noch ihn kenne) müßig - es gibt es, dass Menschen ihren Status nun auch kirchlich klären lassen möchten, auch nach 20 Jahren, auch nach 40 oder mehr Jahren. Da ist dann jedoch meist kein Rachegedanke im Spiel, das wäre nach so langer Funkstille zumindest sehr ungewöhnlich. Weiteres sollte aus der Klageschrift ersichtlich sein, die man dir hätte zustellen müssen.

 

 

 

Danke für deine Ausführungen, fühle mich bereits besser....

 

bin verwirrt... habe ich noch keine Klage in der Hand ???... Sehe nirgends auf dem Schreiben das Wort "Klageschrift".....

 

Im Schreiben stehen so Dinge wie "vorläufiger Klagegrund" Zusammensetzung des Gerichtshofes" und "Einsprüche innerhalb von 15 Tagen schriftlich".

 

Wenn ich noch keine Klageschrift habe, ist diese dann ausführlicher?

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Beteiligung am Verfahren bedeutet, einige Formulare abzusenden und sich einer Befragung zu unterziehen, in der es eben um den Abschluss der Ehe und den erhobenen Nichtigkeitsgrund geht.

 

 

Du würdest mir also empfehlen, daran teilzunehmen......?

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habe ich noch keine Klage in der Hand ???... Sehe nirgends auf dem Schreiben das Wort "Klageschrift"..... Im Schreiben stehen so Dinge wie "vorläufiger Klagegrund"

Zusammensetzung des Gerichtshofes" und "Einsprüche innerhalb von 15 Tagen schriftlich".

Wenn ich noch keine Klageschrift habe, ist diese dann ausführlicher?

 

Dann hast du die Klageschrift offenbar nicht in der Hand, denn da muss zumindest knapp angegeben werden, warum man den Klagegrund für begründet hält. Außerdem sind dort Zeugen zu benennen bzw. andere Beweisangebote zu machen. Das sagt zumindest einiges über die Gründe aus, warum der dein Ex auf diesen Klagegrund verfiel.

 

"Vorläufiger Klagegrund" bedeutet, dass man zwar die Klageschrift angenommen hat (das sind jedoch nur formelle Prüfungen der Zuständigkeit und ob die nötigen Dokumente dabei sind), es jedoch formell noch keine Prozessfrage gibt. Die wird erst durch den Gerichtshof angenommen und kann derzeit noch recht einfach verändert werden.

 

Die Zusammensetzung des Gerichtshofes wird mitgeteilt, Einsprüche wären hier zB wegen Befangenheit durchaus möglich.

 

Du kannst natürlich ausführlich Stellung nehmen, warum du den Klagegrund für abwegig hältst, das würde aber wohl am Verfahren selbst nichts ändern, wohl aber dessen Ausgang beeinflussen.

 

Du würdest mir also empfehlen, daran teilzunehmen......?

 

Ich rate eher dazu, weil du auf diesem Weg zumindest mitbekommst, was sich da tut. Und der Aufwand hält sich in Grenzen.

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Dann wäre eine ausführliche Stellungnahme meinerseits - genaue Gründe für meinen Einspruch etc. also noch verfrüht.

Einfach kurzes Schreiben, dass ich am Verfahren mitwirke und dann wieder abwarten?

bearbeitet von Magda
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Das reciht für den Moment vollkommen - haben die kein Antwortformular mitgeschickt?

 

nein kein Antwortformular - vielleicht ist in Österreich alles anders ???

bearbeitet von Magda
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Soll ich auf das Schreiben vom Gericht gar nicht reagieren und meinen Ex-Mann einfach machen lassen?

 

Ich kann nur für mich sprechen, aber ich würde mich an dieser unwürdigen Farce, die sich Gerichtsverfahren nennt, nicht beteiligen und, weil es höflich ist, einen entsprechenden Absagebrief an das "Gericht" schicken.

 

 

Ich glaube, das hängt davon ab, wie stark Magda im katholischen Glauben verwurzelt ist, und inwieweit sie die katholische Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe in den letzten 20 Jahren praktiziert hat. Sie kann die Frage also nur selber für sich beantworten.

 

Es ist auf jeden Fall ein herber Schlg, wenn man sich ein Leben lang im Sinne der Kirche treu verhalten hat, und dann von eben dieser Kirche gesagt bekommt: da war in Wirklichkeit gar nichts.

 

Ich halte das schon für eine existentielle und u.U. bedrohliche Situation.

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Es ist auf jeden Fall ein herber Schlg, wenn man sich ein Leben lang im Sinne der Kirche treu verhalten hat, und dann von eben dieser Kirche gesagt bekommt: da war in Wirklichkeit gar nichts.

Ich glaube, du hast da was übersehen. Sie hat seit 15 Jahren einen anderen und ihre Tochter ist jetzt 12...

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Das reciht für den Moment vollkommen - haben die kein Antwortformular mitgeschickt?

 

nein kein Antwortformular - vielleicht ist in Österreich alles anders ???

 

Dann ist das ein Fall für den promovierten Kirchenrechtler und Ex RTL Chef Helmut Thoma. ;-)

Produzenten wären die Schwaderlapp-Brothers und Christine Neubauer (wer sonst?) spielt Magdalena.

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Das musst Du nicht beweisen. Das Gegenteil ist zu beweisen. Grundsätzlich wird angenommen, dass die Ehe gültig geschlossen wurde. Wenn behauptet wird, dass Du die Unauflöslichkeit ausgeschlossen hast, liegt die Beweislast bei dem, der dies behauptet.

 

Welche Beweise wären da nötig? Irgendwelche Aussagen von einem selbst und Verwandten, die das und das behaupten, können es ja kaum sein.

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