Jump to content

Katholiken und Juden


Gewunden

Recommended Posts

Hallo

 

warum mögen Katholiken keine Juden? Danke für die Antworten.

Ach, ist das so? Woran machst du dass fest?

 

Habe ich schon weiter oben geschrieben. Habe auf niemanden mit dem Finger gezeigt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

warum mögen Katholiken keine Juden? Danke für die Antworten.

Ach, ist das so? Woran machst du dass fest?

 

Habe ich schon weiter oben geschrieben. Habe auf niemanden mit dem Finger gezeigt.

So war es auch nicht gemeint. Es war als Versuch gedacht, dir eine Konkretisierung deiner Frage zu entlocken. Sie ist so nicht zu beantworten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir fällt da noch ne Frage ein kann man als evangele einfach so zum Katholischen Glauben konvertieren?

 

"Einfach so" ist nicht, zumindest nicht in D'land. M.W. muss man/frau erst den Austritt aus der bisherigen Glaubensgemeinschaft beim Amzsgericht oder Standesamt (abhängig vom Bundesland)erklären.Also mit dem Personalausweis zum zuständigen Amtsgericht, nämlich in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen; oder im übrigen Deutschland zum Standesamt. Danach zum römisch katholischen-, oder altkatholischen Pfarrer deines Vertrauens gehen und weiters Vorgehen besprechen.

 

Aber brav sagen, dass man zu RKK wechseln will, sonst muss man Gebühren für den Austritt zahlen !

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann für den Austritt nicht bezahlen muss, egal ob man anschließend katholisch, evangelisch oder sonst was werden will. Aber "Kirchenaustritt" bzw. "konvertieren zum Katholizismus" scheint mir OT zu sein. Und die Frage warum Katholiken Juden hassen "nicht mögen" scheint mir immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet.

bearbeitet von Katharer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und die Frage warum Katholiken Juden hassen "nicht mögen" scheint mir immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet.

Weil die Behauptung die Unwahrheit sagt und deshalb nicht begründbar ist.

 

Die jüdische Religion

4. Bei ihrer Besinnung auf das Geheimnis der Kirche gedenkt die Heilige Synode des Bandes, wodurch das Volk des Neuen Bundes mit dem Stamme Abrahams geistlich verbunden ist. So anerkennt die Kirche Christi, daß nach dem Heilsgeheimnis Gottes die Anfänge ihres Glaubens und ihrer Erwählung sich schon bei den Patriarchen, bei Moses und den Propheten

finden.[...] Nichtsdestoweniger sind die Juden nach dem Zeugnis der Apostel immer noch von Gott geliebt um der Väter willen; sind doch seine Gnadengaben und seine Berufung unwiderruflich

 

Konzilsdokument Nostra Aetate 4.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir fällt da noch ne Frage ein kann man als evangele einfach so zum Katholischen Glauben konvertieren?

 

"Einfach so" ist nicht, zumindest nicht in D'land. M.W. muss man/frau erst den Austritt aus der bisherigen Glaubensgemeinschaft beim Amzsgericht oder Standesamt (abhängig vom Bundesland)erklären.Also mit dem Personalausweis zum zuständigen Amtsgericht, nämlich in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen; oder im übrigen Deutschland zum Standesamt. Danach zum römisch katholischen-, oder altkatholischen Pfarrer deines Vertrauens gehen und weiters Vorgehen besprechen.

 

Aber brav sagen, dass man zu RKK wechseln will, sonst muss man Gebühren für den Austritt zahlen !

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann für den Austritt nicht bezahlen muss, egal ob man anschließend katholisch, evangelisch oder sonst was werden will. Aber "Kirchenaustritt" bzw. "konvertieren zum Katholizismus" scheint mir OT zu sein. Und die Frage warum Katholiken Juden hassen "nicht mögen" scheint mir immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet.

 

Doch, der Wechsel ist in Bayern kostenlos, nur der Austritt kostet, weil der Austritt beglaubigt werden muss (was die Kosten verursacht), beim Wechsel aber keine Beglaubigung notwendig ist ...

 

KiStG Art 3 Abs 4

(4) Der Austritt bedarf zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 BGB gilt entsprechend. Bei einem Übertritt von einer in Art. 1 genannten Gemeinschaft in eine andere solche Gemeinschaft genügt abweichend von den Sätzen 1 und 2 eine Mitteilung der aufnehmenden Gemeinschaft an das Standesamt, wenn eine Vereinbarung über diese Form des Übertritts getroffen wurde.

 

Aber du hast recht, das ist OT ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Konzilsdokument Nostra Aetate 4.

 

Ja, ja, "die Botschaft hör ich wohl...". Und Rom ist bekanntlich weit weg. Trotz aller versöhnlicher Worte des "Nostra Aetate" bleiben unterschwellig wohl, seitens des "Kirchenvolkes", immer noch gewisse Ressentiments gegen Juden. Dies wurde u.a. deutlich durch die, auch hier bei mykath, geführte Diskussion über das Beschneidungsverbot. Bei mir entstand der Eindruck dass in dem entsprechenden thread sich die Kritik mehr auf die "jüdische Beschneidung" fokussierte, mit z.T. haarsträubenden Äußerungen wie "an Kleinkindern herumschnippeln" u.ä. Der Aspekt der muslimischen Beschneidung fand dagegen in dieser Diskussion kaum Erwähnung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Konzilsdokument Nostra Aetate 4.

 

Ja, ja, "die Botschaft hör ich wohl...". Und Rom ist bekanntlich weit weg. Trotz aller versöhnlicher Worte des "Nostra Aetate" bleiben unterschwellig wohl, seitens des "Kirchenvolkes", immer noch gewisse Ressentiments gegen Juden. Dies wurde u.a. deutlich durch die, auch hier bei mykath, geführte Diskussion über das Beschneidungsverbot. Bei mir entstand der Eindruck dass in dem entsprechenden thread sich die Kritik mehr auf die "jüdische Beschneidung" fokussierte, mit z.T. haarsträubenden Äußerungen wie "an Kleinkindern herumschnippeln" u.ä. Der Aspekt der muslimischen Beschneidung fand dagegen in dieser Diskussion kaum Erwähnung.

 

Sollte Dir in er Tat entgangen sein, dass diese Beiträge weitaus überwiegend nicht von Christen stammten.

Solltest Du wider Erwarten nicht nur an Deiner Vorurteilspflege sondern an Fakten interessiert sein, findest Du hier und in den folgenden Postings einiges zum Nachlesen.

bearbeitet von Der Geist
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Konzilsdokument Nostra Aetate 4.

 

Ja, ja, "die Botschaft hör ich wohl...". Und Rom ist bekanntlich weit weg. Trotz aller versöhnlicher Worte des "Nostra Aetate" bleiben unterschwellig wohl, seitens des "Kirchenvolkes", immer noch gewisse Ressentiments gegen Juden. Dies wurde u.a. deutlich durch die, auch hier bei mykath, geführte Diskussion über das Beschneidungsverbot. Bei mir entstand der Eindruck dass in dem entsprechenden thread sich die Kritik mehr auf die "jüdische Beschneidung" fokussierte, mit z.T. haarsträubenden Äußerungen wie "an Kleinkindern herumschnippeln" u.ä. Der Aspekt der muslimischen Beschneidung fand dagegen in dieser Diskussion kaum Erwähnung.

 

Sollte Dir in er Tat entgangen sein, dass diese Beiträge weitaus überwiegend nicht von Christen stammten.

Solltest Du wider Erwarten nicht nur an Deiner Vorurteilspflege sondern an Fakten interessiert sein, findest Du hier und in den folgenden Postings einiges zum Nachlesen.

 

Danke für deine Hinweise auf die interessanten postings. Mir persönlich fällt es schwer zu beurteilen welcher der Beiträge in diesem Forum von Christen stammen. Was für mich zählt ist die "Message" die in diesen Beiträgen herüber kommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für deine Hinweise auf die interessanten postings. Mir persönlich fällt es schwer zu beurteilen welcher der Beiträge in diesem Forum von Christen stammen. Was für mich zählt ist die "Message" die in diesen Beiträgen herüber kommt.

Wenn man die Urheber einer Aussage nicht identifizieren kann, sollte man im Gegenzug von pauschalisierenden Aussagen über zB "die Katholiken" Abstand nehmen. Das trägt ungemein zur Versachlichung der Debatte bei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und die Frage warum Katholiken Juden hassen "nicht mögen" scheint mir immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet.

Weil die Behauptung die Unwahrheit sagt und deshalb nicht begründbar ist.

Warum eigentlich so zahm? Die Ausgangsfrage war so unverschämt wie das sprichwörtliche "Seit wann schlagen Sie Ihre Frau nicht mehr?". Würd ich mir nicht bieten lassen, aber bitte, ich bin ja nicht katholisch...

 

Mir fällt da noch ne Frage ein kann man als evangele einfach so zum Katholischen Glauben konvertieren?

 

"Einfach so" ist nicht, zumindest nicht in D'land. M.W. muss man/frau erst den Austritt aus der bisherigen Glaubensgemeinschaft beim Amzsgericht oder Standesamt (abhängig vom Bundesland)erklären.Also mit dem Personalausweis zum zuständigen Amtsgericht, nämlich in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen; oder im übrigen Deutschland zum Standesamt. Danach zum römisch katholischen-, oder altkatholischen Pfarrer deines Vertrauens gehen und weiters Vorgehen besprechen.

Die Reihenfolge finde ich irgendwie komisch. Wie wär's mit erst zum Pfarrer des Vertrauens gehen, das weite Vorgehen besprechen, und wenn man sich dann ganz sicher ist, kurz vor dem offiziellen Eintritt noch eben den Papierkram erledigen, um aus der alten Glaubensgemeinschaft auszutreten?

 

Aber brav sagen, dass man zu RKK wechseln will, sonst muss man Gebühren für den Austritt zahlen !

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann für den Austritt nicht bezahlen muss, egal ob man anschließend katholisch, evangelisch oder sonst was werden will. Aber "Kirchenaustritt" bzw. "konvertieren zum Katholizismus" scheint mir OT zu sein. Und die Frage warum Katholiken Juden hassen "nicht mögen" scheint mir immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet.

 

Doch, der Wechsel ist in Bayern kostenlos, nur der Austritt kostet, weil der Austritt beglaubigt werden muss (was die Kosten verursacht), beim Wechsel aber keine Beglaubigung notwendig ist ...

 

KiStG Art 3 Abs 4

(4) Der Austritt bedarf zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 BGB gilt entsprechend. Bei einem Übertritt von einer in Art. 1 genannten Gemeinschaft in eine andere solche Gemeinschaft genügt abweichend von den Sätzen 1 und 2 eine Mitteilung der aufnehmenden Gemeinschaft an das Standesamt, wenn eine Vereinbarung über diese Form des Übertritts getroffen wurde.

 

Aber du hast recht, das ist OT ...

OT oder nicht, das muss jetzt mal klargestellt werden: Beim Standesamt sagen, dass man konvertieren will, ist witzlos. Für eine direkte Konversion nach der zitierten Vorschrift muss ja erst mal eine Vereinbarung zwischen den beiden Religionsgemeinschaften bestehen (und die RKK macht sowas nicht) und dann geht man dafür auch gar nicht zum Standesamt sondern direkt zu der aufnehmenden Gemeinschaft, die die Konversion dann nur noch dem Standesamt meldet. Aber in allen anderen Fällen löhnt man.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Aber brav sagen, dass man zu RKK wechseln will, sonst muss man Gebühren für den Austritt zahlen !

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann für den Austritt nicht bezahlen muss, egal ob man anschließend katholisch, evangelisch oder sonst was werden will. Aber "Kirchenaustritt" bzw. "konvertieren zum Katholizismus" scheint mir OT zu sein. Und die Frage warum Katholiken Juden hassen "nicht mögen" scheint mir immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet.

 

Doch, der Wechsel ist in Bayern kostenlos, nur der Austritt kostet, weil der Austritt beglaubigt werden muss (was die Kosten verursacht), beim Wechsel aber keine Beglaubigung notwendig ist ...

 

KiStG Art 3 Abs 4

(4) Der Austritt bedarf zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein; § 129 BGB gilt entsprechend. Bei einem Übertritt von einer in Art. 1 genannten Gemeinschaft in eine andere solche Gemeinschaft genügt abweichend von den Sätzen 1 und 2 eine Mitteilung der aufnehmenden Gemeinschaft an das Standesamt, wenn eine Vereinbarung über diese Form des Übertritts getroffen wurde.

 

Aber du hast recht, das ist OT ...

OT oder nicht, das muss jetzt mal klargestellt werden: Beim Standesamt sagen, dass man konvertieren will, ist witzlos. Für eine direkte Konversion nach der zitierten Vorschrift muss ja erst mal eine Vereinbarung zwischen den beiden Religionsgemeinschaften bestehen (und die RKK macht sowas nicht) und dann geht man dafür auch gar nicht zum Standesamt sondern direkt zu der aufnehmenden Gemeinschaft, die die Konversion dann nur noch dem Standesamt meldet. Aber in allen anderen Fällen löhnt man.

 

Oder auch nicht, von den Leuten, die aus arbeitstechnischen Gründen wechseln mussten, hat niemand bezahlt ... (aber ok, das war auch immer ZUR RKK) ...

Allerdings sind unsere Rechtsverdreher ohnehin gerade dabei, das juristisch klären zu lassen.

(Logischerweise wäre eine kostenlose "Konvertierung" von der RKK oder EKD zu uns ein nicht zu verachtender Werbevorteil B) )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für eine direkte Konversion nach der zitierten Vorschrift muss ja erst mal eine Vereinbarung zwischen den beiden Religionsgemeinschaften bestehen (und die RKK macht sowas nicht) und dann geht man dafür auch gar nicht zum Standesamt sondern direkt zu der aufnehmenden Gemeinschaft, die die Konversion dann nur noch dem Standesamt meldet. Aber in allen anderen Fällen löhnt man.

 

Ich weiß zwar nicht nach welcher Vorschrift eine Konversion ohne vorhergehenden Kirchenaustritt möglich sein soll, aber hierzu eine Info von:

http://www2.evangelisch.de/channel/kompass/evangelisch-werden/evangelisch-werden-uebertritt-in-die-evangelische-kirche15811

"Vor einem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bisher angehören. Spätestens nach Ihrem Austritt bitten wir Sie um eine Kontaktaufnahme mit unserer Kirche."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß zwar nicht nach welcher Vorschrift eine Konversion ohne vorhergehenden Kirchenaustritt möglich sein soll,

Na, nach der, die Gallow zitiert hatte. Einfach mal lesen: Voraussetzung ist dafür (in Bayern), dass die verlassene und die aufnehmende Religionsgemeinschaft darüber zuvor eine Vereinbarung getroffen haben. Das geht nicht in allen Bundesländern, und da wo es geht, ist es selten (aber kommt manchmal zwischen verschiedenen evangelischen Kirchen vor). Von oder zur RKK geht es nicht, weil die RKK solche Vereinbarungen nicht abschließt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Voraussetzung ist dafür (in Bayern), dass die verlassene und die aufnehmende Religionsgemeinschaft darüber zuvor eine Vereinbarung getroffen haben. Das geht nicht in allen Bundesländern, und da wo es geht, ist es selten (aber kommt manchmal zwischen verschiedenen evangelischen Kirchen vor). Von oder zur RKK geht es nicht, weil die RKK solche Vereinbarungen nicht abschließt.

 

Ja, ja, der Freistaat. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...