Flo77 Geschrieben 4. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2013 Hallo Zusammen, hat jemand eine Idee, was Exkommunikation vor dem Jahr 1000 bedeutete bzw. wie die sich in der Praxis äußerte? Ich stöbere ja gerade durch die disziplinarischen Canones der ungeteilten Reichskirche und bin etwas verwundert, auf was für Vergehen die Exkommunikation stand. Beten mit Häretikern z.B. (Kleriker sollten "nur" ihrer Ämter enthoben werden - übrigens eine Strafe, die sehr häufig vorgesehen war - mit dem unauslöschlichen Prägemal scheint es damals noch nicht so weit her gewesen zu sein...) oder Fasten am Sonntag. Und wie wurde man eine solche Exkommunikation wieder los? Ich habe bisher kaum Canones gefunden, die sich mit der Wiederaufnahme bzw. mit der Bußpraxis beschäftigen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2013 (bearbeitet) Hallo Zusammen, hat jemand eine Idee, was Exkommunikation vor dem Jahr 1000 bedeutete bzw. wie die sich in der Praxis äußerte? Ich stöbere ja gerade durch die disziplinarischen Canones der ungeteilten Reichskirche und bin etwas verwundert, auf was für Vergehen die Exkommunikation stand. Beten mit Häretikern z.B. (Kleriker sollten "nur" ihrer Ämter enthoben werden - übrigens eine Strafe, die sehr häufig vorgesehen war - mit dem unauslöschlichen Prägemal scheint es damals noch nicht so weit her gewesen zu sein...) oder Fasten am Sonntag. Und wie wurde man eine solche Exkommunikation wieder los? Ich habe bisher kaum Canones gefunden, die sich mit der Wiederaufnahme bzw. mit der Bußpraxis beschäftigen... Gerade wollte ich mit Kaiser Heinrich dem wievieltem-kann-ich-mir-nicht-merken kommen... Ihr wisst schon der Typ der nach dem Investiturstreit nach Canossa latschte um seine Exkommunikation loszuwerden (oder eher seinen Thron zu behalten? Heini wird es am besten wissen was ihm damals am wichtigsten war)... aber der war ja schon deutlich nach 1000 bearbeitet 7. Februar 2013 von Frank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2013 Gerade wollte ich mit Kaiser Heinrich dem wievieltem-kann-ich-mir-nicht-merken kommen... Ihr wisst schon der Typ der nach dem Investiturstreit nach Canossa latschte um seine Exkommunikation loszuwerden (oder eher seinen Thron zu behalten? Heini wird es am besten wissen was ihm damals am wichtigsten war)... aber der war ja schon deutlich nach 1000 Es war der vierte Heinrich. Und über die rund 70 Jährchen nach dem Jahr 1000 kann man wahrscheinlich hinwegsehen. Friedrich II. war mit mehr als 200 Jahren deutlich später. Doch erhebt sich die Frage, ob mit Kaisers und Königs und gewöhnlichem Volk gleichermaßen verfahren wurde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2013 Die Exkommunikation führte zur Lösung sämtlicher eidlich beschworener Verbindungen, vor allem solcher des Lehnsrechts. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 7. Februar 2013 Die Exkommunikation führte zur Lösung sämtlicher eidlich beschworener Verbindungen, vor allem solcher des Lehnsrechts. Soweit war ich auch schon - ich kann mir nur nicht vorstellen, daß ein Unzüchtler den Ausschluß von der Kommunion für den Rest seines Lebens ohne Folgen akzeptiert (inkl. Der doch eher seltsamen Verurteilung eine gewisse Zeit bei den Prostatores zu liegen und danach bei den Katechumenen zu bleiben). Muss man sich die Gläubigen damals wirklich als "fanatischer" vorstellen, daß das hingenommen wurde ohne, daß derjenige sich völlig abgewandt hat? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Explorer Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2013 Laut TRE (Art. "Bann", Abschn. IV) wurden die frühen Exkommunikationsformen zumeist ohne Möglichkeit der Wiederaufnahme verstanden, allerdings trat die immerwährende Exkommunikation seit dem Ende des 4. Jh.s zunehmend zurück. Die Androhung der Exkommunikation stand in den Canones offenbar in aller Regel zumeist ohne jede zeitliche Konkretisierung, in anderen Fällen auch bis zur Beendigung der Normstörung oder einer expliziten Aufhebung durch den Bischof. "Die noch immer vorkommende immerwährende Exkommunikation besagte den Ausschluß bis zur Todesstunde." (TRE) - also scheint es, als habe in der Todesstunde die Möglichkeit zur Wiederaufnahme bestanden. Die Synode von Meaux (845) bspw. unterscheidet in c. 56 auch deutlich zwischen Exkommunikation (Ausschluss von der Kommunion) für eine "sichere und offenkundige Sünde" und Anathema ("Verurteilung zu ewigem Tod") für ein "crimen mortale", sagt aber auch nichts darüber, wie man wieder raus kommt. Die Formulierung deutet m.E. darauf hin, dass die Exkommunikation bis zur Behebung des sündigen Zustandes bestehen bleibt. Das Decretum Gratiani ist zwar jünger, kennt allerdings zumindest für die Exc. minor die zeitliche Begrenzung ex ante (C. 5 q. 4 c. 3), also ist davon auszugehen, dass diese Möglichkeit schon länger bestand. Beste Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 7. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 7. Februar 2013 Beste Grüße Hey, schön Dich mal wieder zu lesen!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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