Flo77 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 Laut Jesus hat jeder Christ die Fähigkeit, Sünden im Namen Gottes zu vergebenJeder Mensch kann einem anderen vergeben. Aber nicht jeder Christ kann einem anderen die Vergebung Gottes attestieren. Wie kommst Du auf die Idee? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 (bearbeitet) ? Von Katholischer Seite ist immer wieder betont worden, daß die Piusler keine gültigen Beichten absolvieren könnten, weil ihnen die Fakultas fehlt. Oder meinst Du, daß die einmal erteilte Fakultas nicht automatisch bei Eintritt der Exkommunikation verfällt sondern gesondert entzogen werden müsste? Richtig. Die Facultas müsste eigens entzogen werden. Das meine ich nicht nur, das steht im CIC (so um Can. 970 herum) Can. 1335 — Wenn eine Beugestrafe untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder einen Akt der Leitungsgewalt zu setzen, wird das Verbot ausgesetzt, sooft es für das Heil von Gläubigen notwendig ist, die sich in Todesgefahr befinden; wenn eine als Tatstrafe verwirkte Beugestrafe nicht festgestellt ist, wird das Verbot außerdem ausgesetzt, sooft ein Gläubiger um die Spendung eines Sakramentes oder Sakramentale oder um einen Akt der Leitungsgewalt nachsucht; das aber zu erbitten, ist aus jedwedem gerechten Grund erlaubt. Ihr wollte noch dazu die Exkommunikation als Tatstrafe, dann reicht der Gläubige der beichten will, da braucht es nicht mal Todesgefahr. Welcher Ortsordinarius sollte den Piusler-Priestern denn eine Beichtfacultas erteilt haben? bearbeitet 26. Februar 2013 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 (bearbeitet) ? Von Katholischer Seite ist immer wieder betont worden, daß die Piusler keine gültigen Beichten absolvieren könnten, weil ihnen die Fakultas fehlt. Oder meinst Du, daß die einmal erteilte Fakultas nicht automatisch bei Eintritt der Exkommunikation verfällt sondern gesondert entzogen werden müsste? Richtig. Die Facultas müsste eigens entzogen werden. Das meine ich nicht nur, das steht im CIC (so um Can. 970 herum) Can. 1335 Wenn eine Beugestrafe untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder einen Akt der Leitungsgewalt zu setzen, wird das Verbot ausgesetzt, sooft es für das Heil von Gläubigen notwendig ist, die sich in Todesgefahr befinden; wenn eine als Tatstrafe verwirkte Beugestrafe nicht festgestellt ist, wird das Verbot außerdem ausgesetzt, sooft ein Gläubiger um die Spendung eines Sakramentes oder Sakramentale oder um einen Akt der Leitungsgewalt nachsucht; das aber zu erbitten, ist aus jedwedem gerechten Grund erlaubt. Ihr wollte noch dazu die Exkommunikation als Tatstrafe, dann reicht der Gläubige der beichten will, da braucht es nicht mal Todesgefahr.Felix wollte die Tatstrafe. Ich bin für allenfalls für die konsequente Entlassung aus dem Klerikerstand (womit ich anscheinend zunächst härter urteilen würde als Felix). Und Can. 1335 zieht der Strafe schon wieder die Zähne... bearbeitet 26. Februar 2013 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 Worin genau liegt die „Katastrophe“ bei formal ungültig gespendeten Sakramenten? Ist eine Messe dann irgendwie weniger wert oder der Empfang der Kommunion bringt weniger?Irgendwann stößt ecclesia supplet an seine Grenzen - und eine ungültige Beichte kann einen dann tatsächlich in die Hölle bringen. Die Alternative ist, daß Du aus Gott den Allerlöser machst und es völlig egal wird, was Du auf Erden tust. Kann man machen - ist aber nicht katholisch. Wieso sollte mich ein im guten Glauben empfangenes aber formal ungültiges Sakrament in die Hölle bringen? Wenn sich im Beichtstuhl der verkleidete Küster statt des Pfarrers aufhält, darf ich doch trotzdem der Vergebung gewiss sein. Oder hängt das Heil der Seelen von formalen Kriterien ab? Über den Magie-Unsinn sind wir in der Kirche doch zwischenzeitlich hinaus. Deshalb kann ich keinen realen Schaden entdecken, den die Forderung von Felix1234 nach sich ziehen würde. Braucht man dann überhaupt noch die Priesterweihe? Ist ja eh egal, ob Sakramente gültig sind oder nicht. Gute Frage. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 Und Can. 1335 zieht der Strafe schon wieder die Zähne... Wie bitte? Priester ist der Kerl - bestraft oder nicht - nicht für sein persönliches Selbstbewusstsein oder seine Befriedigung "geweiht" zu sein. Priester ist DIENSTAMT. Hier zieht nix irgendwelche Zähne, hier wird der Grundsatz des CIC ausgedrückt: salus animarum suprema lex! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 Braucht man dann überhaupt noch die Priesterweihe? Ist ja eh egal, ob Sakramente gültig sind oder nicht. Gute Frage. Nein es ist keine gute Frage, denn es führt in allen Lebensbereichen zu Fehlentwicklungen Lösungen für Ausnahmesituationen als Grundlage der Veränderung der "Normalsituation" zu nehmen. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 (bearbeitet) Und Can. 1335 zieht der Strafe schon wieder die Zähne...Wie bitte? Priester ist der Kerl - bestraft oder nicht - nicht für sein persönliches Selbstbewusstsein oder seine Befriedigung "geweiht" zu sein. Priester ist DIENSTAMT. Hier zieht nix irgendwelche Zähne, hier wird der Grundsatz des CIC ausgedrückt: salus animarum suprema lex!Danke, ich kenne den Grundsatz (der wenn ich mich recht erinnere im CIC nirgendwo schriftlich niedergelegt ist...). Ich betone nochmal: Ich halte ohnehin nichts von der Exkommunikation für Kindesmissbraucher. Weder als Tat- noch als Spruchstrafe. Insofern ist das alles schön und gut, was Ihr zusammentragt, nur wird da kein Argument für Felix' Idee draus. bearbeitet 26. Februar 2013 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 (bearbeitet) Und Can. 1335 zieht der Strafe schon wieder die Zähne...Wie bitte? Priester ist der Kerl - bestraft oder nicht - nicht für sein persönliches Selbstbewusstsein oder seine Befriedigung "geweiht" zu sein. Priester ist DIENSTAMT. Hier zieht nix irgendwelche Zähne, hier wird der Grundsatz des CIC ausgedrückt: salus animarum suprema lex!Danke, ich kenne den Grundsatz (der wenn ich mich recht erinnere im CIC nirgendwo schriftlich niedergelegt ist...). Can. 1752 — Bei Versetzungssachen sind die Vorschriften des can. 1747 anzuwenden, unter Wahrung der kanonischen Billigkeit und das Heil der Seelen vor Augen, das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muß. P.S: Ich suche keine Argumente für Felix´Idee, weil ich nicht nur nichts von ihr halte, sondern ganz entschieden ablehne, an die Spendung von Sakramenten irgendwelche Kriterien und Maßstäbde anzulegen, als bereits gelten. bearbeitet 26. Februar 2013 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 P.S: Ich suche keine Argumente für Felix´Idee, weil ich nichts von ihr halte. Dann sind wir ja schon zu zweit (Ok - er stand drin, aber seltsamerweise ganz am Ende.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 P.S: Ich suche keine Argumente für Felix´Idee, weil ich nichts von ihr halte. Dann sind wir ja schon zu zweit (Ok - er stand drin, aber seltsamerweise ganz am Ende.) Ich will nicht MM Konkurrenz machen, aber "ein Priester hat mir einmal gesagt" (wirklich): "Ich habe keine Ahnung vom CIC, begriffen habe ich nur den letzten Halbsatz - und an den halte ich mich!" (DAher wusste ich, wo ich ihn suche Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 P.S: Ich suche keine Argumente für Felix´Idee, weil ich nichts von ihr halte. Dann sind wir ja schon zu zweit (Ok - er stand drin, aber seltsamerweise ganz am Ende.) Ich will nicht MM Konkurrenz machen, aber "ein Priester hat mir einmal gesagt" (wirklich): "Ich habe keine Ahnung vom CIC, begriffen habe ich nur den letzten Halbsatz - und an den halte ich mich!"(DAher wusste ich, wo ich ihn suche Die Frage, wie dieser Grundsatz ans Ende (noch dazu in so einen seltsamen Paragraphen) rutschen konnte und im Vorwort unterschlagen wurde hatten wir hier schon öfter. Um des Heiles der Seelen Willen bin ich ja für klare Verhältnisse... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 P.S: Ich suche keine Argumente für Felix´Idee, weil ich nichts von ihr halte. Dann sind wir ja schon zu zweit (Ok - er stand drin, aber seltsamerweise ganz am Ende.) Ich will nicht MM Konkurrenz machen, aber "ein Priester hat mir einmal gesagt" (wirklich): "Ich habe keine Ahnung vom CIC, begriffen habe ich nur den letzten Halbsatz - und an den halte ich mich!"(DAher wusste ich, wo ich ihn suche Die Frage, wie dieser Grundsatz ans Ende (noch dazu in so einen seltsamen Paragraphen) rutschen konnte und im Vorwort unterschlagen wurde hatten wir hier schon öfter. Um des Heiles der Seelen Willen bin ich ja für klare Verhältnisse... Der Satz steht am Ende, weil er den Existenzgrund des Kirchenrechts zusammenfaßt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 Braucht man dann überhaupt noch die Priesterweihe? Ist ja eh egal, ob Sakramente gültig sind oder nicht. Wozu braucht man Feuerwehrleute, wenn auch ich mit einem Feuerlöscher ein Feuer löschen kann? Ich verstehe die Argumentation nicht ganz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 Der Satz steht am Ende, weil er den Existenzgrund des Kirchenrechts zusammenfaßt. Das ändert nichts daran, daß die Ausführungsbestimmungen sonst auch stets als solche gekennzeichnet sind und dieser "Existenzgrund" hier gur versteckt in einem Nebensatz daherkommt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 Welche kirchenrechtlichen Strafen zieht sich eigentlich der Spender der Sakramente zu, wenn er dies im Zustand - ggf. schwerer und fortgesetzter - Sünde tut? Und wie wird sein kirchlicher Vorgesetzter bestraft, wenn er es unterlässt, dagegen einzuschreiten? Brauchst Du wirklich unsere Hilfe, für Deine Proseminararbeit? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 26. Februar 2013 Melden Share Geschrieben 26. Februar 2013 Nochmal: Der Priester, der in schwerster Sünde (Kindesmißbrauch) lebt, soll selbstverständlich keine Messe feiern. Soviel Achtung vor dem Allerheiligsten setze ich bei unseren würdigsten Würdenträgern, die darüber zu entscheiden haben, einfach voraus. Das er etwas verbotenes tut, daß der Staat mit harten Strafem ahndet, ist dem Kinderf**** offensichtlich egal. Das er damit gegen das sechste Gebot und diverse weitere Kirchenregeln verstößt offensichtlich auch. Und diesem Ignoranten soll es auf einmal aufgehen, daß er vielleicht besser keine Messe feiert??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felix1234 Geschrieben 27. Februar 2013 Autor Melden Share Geschrieben 27. Februar 2013 Nochmal: Der Priester, der in schwerster Sünde (Kindesmißbrauch) lebt, soll selbstverständlich keine Messe feiern. Soviel Achtung vor dem Allerheiligsten setze ich bei unseren würdigsten Würdenträgern, die darüber zu entscheiden haben, einfach voraus. Das er etwas verbotenes tut, daß der Staat mit harten Strafem ahndet, ist dem Kinderf**** offensichtlich egal. Das er damit gegen das sechste Gebot und diverse weitere Kirchenregeln verstößt offensichtlich auch. Und diesem Ignoranten soll es auf einmal aufgehen, daß er vielleicht besser keine Messe feiert??? Mit dem zweiten Satz meinte ich eigentlich seinen Bischof. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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