Danny Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Liebe Forenmitglieder, gerade in der Fastenzeit steht das Thema der Erstbeichte für mich im Vordergrund, da unsere Erstkommunionkinder nun die Möglichkeit haben, diese zu empfangen. Wie ihr am Begriff "Möglichkeit" erkennen könnt, ist dies ein Angebot, dass die Kinder annehmen können oder auch nicht. Es besteht keine Pflicht zur Beichte. Genau der Punkt ruft immer wieder Diskussionen unter den Eltern hervor. Ebenso viele Fragen, mit denen ich konfrontiert werde. Nachdem mich diese Diskussion immer wieder reizt, möchte ich euch mal fragen, wie ihr dazu steht: theologisch, psychologisch, aus Sicht der Eltern etc. Alles ist für mich interessant Würde mich freuen, mit euch zu diskutieren und neue Gedanken für mich zu erarbeiten. Liebe Grüße Danny Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 De iure besteht eine Pflicht zur Beichte, de facto darf der Priester daraus, dass ein Kind in der Beichte nichts sagt, nichts amchen, ohne mit dem Beichtsiegel in Konflikt zu geraten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Hatten wir das Thema nicht schon? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Hatten wir das Thema nicht schon? Es wird nicht schaden, wenn wir es erneut haben. Immerhin ist Danny erst seit ein paar Wochen mit dabei. Danny, ich finde es gut, dass ihr den Kindern die Entscheidung überlasst, ob sie zur Erstbeichte gehen oder nicht. Die Einsicht, eine Sünde begangen zu haben, kann man ebenso wenig erzwingen, wie den Wunsch, diese zu beichten. Gerade der Zwang, an einem bestimmten Termin, bei einem bestimmten Priester etwas beichten zu müssen, obwohl man gar kein schlechtes Gewissen hat, hat wohl für viele die Erstbeichte auch zur Letztbeichte werden lassen. Bei mir selbst lagen zwischen der ersten Beichte und der darauf folgenden mehr als 6 Jahre. Wieso? Offenbar war es vor der Erstkommunion einfach noch nicht an der Zeit, zur Beichte zu gehen. Mich würde interessieren, ob ihr den Kindern alternative Formen der Versöhnung anbietet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 (bearbeitet) Das Recht in der Beichte ggf. zu Schweigen (bzw. um Segen und Vater-unser zu bitten und sonst nichts zu sagen) halte ich angesichts der unterschiedlichen Reife der EK-Kinder für selbstverständlich. Meinen Ältesten werden wir wohl zum Herbst hin zur EK anmelden, insofern mache ich mir um die Erstbeichte natürlich auch schon Gedanken. Zu meinen eigenen Beichten nehme ich die Kinder natürlich nicht mit, aber zumindest unserem Großen ist schon aufgefallen, daß ein Zusammenhang zwischen meinen Querelen mit Gott und meinem Empfang der Kommunion besteht (zumindest habe ich meinen Verzicht auf die Kommunion immer damit erklärt, daß Gott und ich noch ein Problem miteinander haben, daß noch besprochen werden muss). Wie dieses "Besprechen" en detail aussieht, war noch nicht Thema. Daß ich dazu einen Priester brauche allerdings schon. Auf die Vorbereitung im Rahmen der Erstkommunionsstunden bin ich ziemlich gespannt - auch, ob den Kindern vermittelt wird, WAS eigentlich wirklich gebeichtet werden soll und wie der Hinweis, daß es mit einem folgenlosen "tut mir leid" eigentlich nicht getan ist, vermittelt wird (wenn überhaupt...). Grundsätzlich denke ich, daß 8/9 für eine "echte" Beichte eigentlich noch zu früh ist. Wirklich zur Sünde fähig (also zur bewussten Entscheidung für oder gegen Gott) halte ich den Menschen erst mit 12, 13 oder 14. Die Erstbeichte nach heutiger Praxis erscheint mir daher eher als "Trockenübung" (auch wenn ich mir damit vermutlich in gewissen Kreisen keine Freunde mache). (Alternativen sind ja schön und gut - die fehlende Pflicht zur Generalbeichte vor der Firmung finde ich sehr viel gravierender...) bearbeitet 7. März 2013 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 (bearbeitet) Die Beichte war für mich in dem zarten Alter definitiv zu früh, und ich habe schnell eine dauerhafte Abneigung entwickelt. Ich wär definitiv dafür, die Erstbeichte für Kommunionkinder optional zu machen und stattdessen für Firmlinge verpflichtend. Auch wenn man "das" mit den Kleinen eher machen kann und es die Großen womöglich von der Firmung abschrecken wird. bearbeitet 7. März 2013 von Kirisiyana 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Das Recht in der Beichte ggf. zu Schweigen (bzw. um Segen und Vater-unser zu bitten und sonst nichts zu sagen) halte ich angesichts der unterschiedlichen Reife der EK-Kinder für selbstverständlich. Die, die sich trauen, da reinzusitzen bzw. -knien und gar nichts zu sagen hätten vermutlich auch mit der Beichte kein Problem. Die, die mit der Beichte überfordert sind, werden sich auch nicht trauen, unter vier Augen "die Aussage zu verweigern" Werner 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 und es die Großen womöglich von der Firmung abschrecken wird.Tja - gefirmt werden ist eben nicht wie Rotwein trinken. Den ganzen Spaß haben wollen ohne den Preis zu bezahlen gibbet nun mal nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Die, die mit der Beichte überfordert sind, werden sich auch nicht trauen, unter vier Augen "die Aussage zu verweigern"Ich hatte jetzt eher Kinder im Blick, die sich keiner Schuld bewusst sind - sich für die Beichte ein paar "Sünden" aus dem Ärmel zu schütteln finde ich schlichtweg gruselig. Die Überforderten sind ein eigenes Kapitel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Wie wäre es damit, die Beichte wie ein eigenes Sakrament zu behandeln und nicht an ein anders Sakrament zu hängen, wodurch sie zur lästigen Pflichtübung wird? Ich kann mit sehr gute Formen der Beichtvorbereitung vorstellen, die doch an Jugendliche und junge Erwachsene richten. Dass funktioniert aber nur mit maximaler freiwilligkeit. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Dass funktioniert aber nur mit maximaler freiwilligkeit.Vorallem funktioniert das nur mit einem vorhandenen Bewusstsein dafür, daß es "Sünde" überhaupt gibt und es funktioniert dann wohl nur noch in einem Umfeld in dem die Beichte etwas völlig Normales ist (und nicht nur von Schwerverbrechern in Anspruch genommen wird). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Dass funktioniert aber nur mit maximaler freiwilligkeit.Vorallem funktioniert das nur mit einem vorhandenen Bewusstsein dafür, daß es "Sünde" überhaupt gibt und es funktioniert dann wohl nur noch in einem Umfeld in dem die Beichte etwas völlig Normales ist (und nicht nur von Schwerverbrechern in Anspruch genommen wird). Dass glaube ich nicht. Ich weiß nicht, ob du schon mal in Taizé warst. Nach dem Abendgebet am Freitag jeder Woche sind alle Jugendlichen eingeladen, alles was sie bedrückt auf die in der Mitte der Kirche liegende Kreuzikone zu legen, indem sie ihre Stirn auf das Holz legen. Es machen immer sehr viele von dieser Möglichkeit Gebrauch, obwohl sie ebenso draußen mir den anderen Teilnehmern feiern könnten. Dass sind keine besonders kirchlich sozialisieren Jugendlichen. Auch die Möglichkeit zur Beichte wird in Taizé von vielen genutzt. Die meisten jungen Leute wissen, dass in ihrem Leben nicht alles glatt geht. Sie erleben Ängste, Enttäuschungen und Unzulänglichkeiten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
asia Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Es kommt wohl auch immer darauf an, WIE die Beichte gestaltet wird. Die Pfarrer meines Vertrauens haben daraus Gespräche gemacht, sowohl zur Firmung, als auch zur Erstkommunion und diese waren Pflicht. Diese Version find ich gut und gerade bei den Firmlingen haben sich daraus manchmal noch weiter Gespräche ergeben. Meine eigene Erstkommunionbeichte fand ich bescheuert. Diese Sätze auswendig lernen, mit dem Pfarrer wechselseitig etwas aufsagen, was ich nicht verstand, mir ein paar "Sünden" aus dem Ärmel zu ziehn und dann 3 Vaterunser beten zu müssen - für die Katz! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danny Geschrieben 7. März 2013 Autor Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Ich stell mal die These in den Raum, dass ich -sofern ich dafür zuständig wäre - die Beichte für Firmlinge auch freiwillig machen würde. Folgende Argumentation bewegt mich dazu: - Wichtige Aufgabe ist es, die Gewissensbildung zu unterstützen. Dies geschieht (zumindest bei uns) im RU. Auch in den höheren Klassen da wir Schulbeichten anbieten und so jeder Relilehrer einmal im Schuljahr was zur Gewissenserforschung macht. - Religion und Zwang gehen für mich nicht zusammen. Das widerspricht meinem Verständnis. - Letztlich ist Beziehung immer auch Entscheidung. Entweder dafür oder dagegen. Diese Entscheidung kann nur jeder für sich treffen. Gott hat seine Entscheidung bereits getroffen und wideruft sie nicht. Natürlich gibt es noch mehrere Argumente dafür (Kinder & schwere Sünde etc.) Zur Frage ob wir alternativen haben: Es gibt keine speziellen Bußgottesdienste für Kinder o.ä. (noch) Allerdings bieten wir jedes Jahr Schulbeichten an und sind in gutem Kontakt zu den Relilehrern. Im Unterricht werden unterschiedliche Formen der Versöhnung erarbeitet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Der RU sollte eigentlich nicht die ordentliche Katechese ersetzen (auch wenn die Verlockung groß ist). Bei "im Unterricht erarbeiteten, anderen Formen der Versöhnung" befällt mich allerdings ein ziemliches Gruseln (und das Gefühl mal ganz neutral zu beschreiben). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danny Geschrieben 7. März 2013 Autor Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Da streiten wir dann um die Frage, was Katechese und was Ru ist. Das wird dann wohl etwas zu viel. Was ich mich Frage, warum es dich bei anderen Formen der Versöhnung gruselt. Kannst du das konkretisieren? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Ganz provokant gefragt: Was bringt es, ganze Horden von Kindern und Jugendlichen zu einem Sakrament zu zwingen, das sie im Zweifel nur 1-2 Mal im Leben empfangen? Manche Gemeinden nehmen inzwischen die Bußkatechese aus dem Erstkommunionunterricht raus und bieten in Klasse 4 einen separaten Bußkurs an. Also keine Pflichtbeichte vor der Erstkommunion. Ich glaube, das ist viel sinnvoller, auch wenn maximal 20% der Kinder teilnehmen. Vor der Firmung werden die Jugendlichen in vielen Gemeinden inzwischen nicht mehr zum Beichten gezwungen. Gott sei dank. Laura Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kirisiyana Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Wenn ichs mir recht überlege, stimme ich zu: Die Beichte sollte nie und nimmer Zwang sein! Sie ist ja auch als Angebot gedacht. Und wie beim Glauben auch sonst: Mit Zwang wird das nie was. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Was ich mich Frage, warum es dich bei anderen Formen der Versöhnung gruselt. Kannst du das konkretisieren?Weil es da wenig zu "erarbeiten", aber viel zu erklären und einzuüben gibt. Daß es Sündenvergebung außerhalb der Beichte gibt, ist allgemeine Lehre der Kirche. Die entsprechenden Mittel auch so zu gebrauchen - nun ich sehe da großes Entwicklungspotenzial... Sich selbst was zu stricken lehne ich in dieser Sache grundsätzlich ab. Dazu finde ich das Seelenheil zu wichtig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 (bearbeitet) Die Beichte war für mich in dem zarten Alter definitiv zu früh, und ich habe schnell eine dauerhafte Abneigung entwickelt. Ich wär definitiv dafür, die Erstbeichte für Kommunionkinder optional zu machen und stattdessen für Firmlinge verpflichtend. Auch wenn man "das" mit den Kleinen eher machen kann und es die Großen womöglich von der Firmung abschrecken wird. "Alle getauften Gläubigen sind zur häufigen Beichte eingeladen, vor allem in den Bußzeiten der Kirche und vor den hohen Festtagen. Darüber hinaus sind diejenigen, die sich einer schweren Schuld bewusst sind, zum Empfang des Bußsakraments verpflichtet. Wer sich bewusst ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat." http://de.wikipedia.org/wiki/Beichte#R.C3.B6misch-katholische_Kirche Es heisst also die Gläubigen sind zur Beichte eingeladen und nicht zur Beichte verpflichtet. Es sei denn: siehe Satz 2. Da Kommunionkinder oder Firmlinge aber wohl kaum in ihrem zarten Alter schwere Schuld auf sich geladen haben, sollte die Beichte für diese auch nicht zwingend notwendig sein. Ich kann mich noch gut daran erinnern welchem psychischen Druck ich und meine Freunde ausgesetzt waren als wir vor unserer Erstkommunion beichten mussten. Welche Sünden hatten wir begangen die wir im Beichtstuhl dem Herrn Pastor mitteilen sollten? Wir haben uns damals einfach Sünden ausgedacht um nicht sprachlos im Beichtstuhl zu sitzen und dem Herrn Pastor war es recht wenn er hörte: ich war unkeusch, ich war ungehorsam gegenüber meinen Eltern, dem Lehrer, dem Pastor, usw. Das Bußsakrament hatte so seinen Sinn für mich für immer verloren. Und seit dieser Zeit bin ich nie wieder zur Beichte gegangen, auch wenn ich evtl. schwere Schuld auf mich geladen habe. Die Beichte ist in dieser Form, wie so viele Riten der RKK, überholt. bearbeitet 7. März 2013 von Katharer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Ich hatte es vor ein paar Wochen in einem anderem Thread schon geschrieben: In der Pfarrei eines Bekannten wurde zur Erstbeichte die sog. "Form C", also die "Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allg. Bekenntnis und Generalabsolution" angewendet. Es erfolgte also keine Einzelbeichte. Dies ist allerdings eine Regelung für Ausnahmesituationen und eine entsprechende Notlage muss vom Bischof festgestellt werden. Die Feier wurde mit den Kids entsprechend katechetisch vorbereitet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Es heisst also die Gläubigen sind zur Beichte eingeladen und nicht zur Beichte verpflichtet. Wikipedia ist, wie so auf, keine hinreichend präzise Quelle. Die Beichtpflicht vor der Erstkommunion resultiert aus can. 914 CIC. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Ich hatte es vor ein paar Wochen in einem anderem Thread schon geschrieben: In der Pfarrei eines Bekannten wurde zur Erstbeichte die sog. "Form C", also die "Gemeinschaftliche Feier der Versöhnung mit allg. Bekenntnis und Generalabsolution" angewendet. Es erfolgte also keine Einzelbeichte. Dies ist allerdings eine Regelung für Ausnahmesituationen und eine entsprechende Notlage muss vom Bischof festgestellt werden. Die Feier wurde mit den Kids entsprechend katechetisch vorbereitet. Ich hatte heute schon Beichte und Zahnarzt und jetzt Herzinfarkt... Marie! Ming Droppe! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danny Geschrieben 7. März 2013 Autor Melden Share Geschrieben 7. März 2013 Was ich mich Frage, warum es dich bei anderen Formen der Versöhnung gruselt. Kannst du das konkretisieren?Weil es da wenig zu "erarbeiten", aber viel zu erklären und einzuüben gibt. Daß es Sündenvergebung außerhalb der Beichte gibt, ist allgemeine Lehre der Kirche. Die entsprechenden Mittel auch so zu gebrauchen - nun ich sehe da großes Entwicklungspotenzial... Sich selbst was zu stricken lehne ich in dieser Sache grundsätzlich ab. Dazu finde ich das Seelenheil zu wichtig. Zum einen spielt beim Seelenheil immer noch Gott eine Rolle. Zumindest kann ich niemandes Seele dem Unheil zuführen, ebensowenig dem Heil. (über Heilsoptimismus und Pessimismus muss man ja auch nicht diskutieren, also hier meine ich) Zum zweiten würde ich gern klarstellen, dass ich mir - außer Socken und Schals - noch nie was selbst gestrickt habe. Mir ist nicht ganz klar, wo das in meinen Ausführungen zu erkennen ist. Wie du ja selbst sagst, kennt die Kirche einige Versöhnungsformen. Rein juridische Pflichten sind für mich insofern schwierig, da sie eine theologische Begründung brauchen. Diese zu diskutieren, daran ist mir gelegen. Dass die Beichte überholt ist, glaube ich nicht. Ich meine, dass es einen anderen Ansatz der Pastoral braucht, um dieses Sakrament wieder dem eigentlichen Sinn zuzuführen, sofern man davon ausgehen mag, dass es diesen einmal gegeben hat, und es kein bloßes Machtinstrument war. Mein Ansatz wäre, vorzubereiten, zu begleiten. Und an dem Punkt, wo ich nicht mehr mitgehen kann, steht die eigene Entscheidung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 7. März 2013 Melden Share Geschrieben 7. März 2013 (bearbeitet) Es heisst also die Gläubigen sind zur Beichte eingeladen und nicht zur Beichte verpflichtet. Wikipedia ist, wie so auf, keine hinreichend präzise Quelle. Die Beichtpflicht vor der Erstkommunion resultiert aus can. 914 CIC. Can. 914 — Pflicht vor allem der Eltern und derer, die an Stelle der Eltern stehen, sowie des Pfarrers ist es, dafür zu sorgen, daß die Kinder, die zum Vernunftgebrauch gelangt sind, gehörig vorbereitet werden und möglichst bald, nach vorheriger sakramentaler Beichte, mit dieser göttlichen Speise gestärkt werden. Der Pfarrer hat auch darüber zu wachen, daß nicht Kinder zur heiligen Kommunion hinzutreten, die den Vernunftgebrauch noch nicht erlangt haben oder die nach seinem Urteil nicht ausreichend darauf vorbereitet sind. Wie ist denn "Vernunftgebrauch" zu verstehen? Und wie ist das "oder" in der letzten Zeile zu verstehen? Ich würde jetzt daraus lesen, dass ein Kind, das den Vernunftgebrauch erlangt hat, nach vorheriger Beichte zur Erstkommunion zugelassen werden muss. Ein Kind ohne Vernunftgebrauch muss nicht zur Beichte, es muss nur ausreichend vorbereit sein. bearbeitet 7. März 2013 von mbo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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