Werner001 Geschrieben 5. April 2013 Melden Share Geschrieben 5. April 2013 Kein Problem. Dann setzen wir eben Can. xv von Nicäa wieder ins Recht. Das heisst: Es gilt das Recht des Schnelleren! Es prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch was besseres findet. Das hieße dann, die ersten Bischofsanfragen zurückweisen, bis das richtige Bistum "anbeisst"? Es hieße, zu prüfen, ob man mit dem angebotenen Bistum "zufrieden" ist. Und es hieße für Bischofssucher, dass bereits vergebene Bischöfe, naja, "vergeben" sind. Kein gutes Umfeld für Karrieristen. Werner 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 5. April 2013 Autor Melden Share Geschrieben 5. April 2013 Das hieße dann, die ersten Bischofsanfragen zurückweisen, bis das richtige Bistum "anbeisst"? Machst Du hier Werbung für einen Kanon, der nur noch die Wahl von Jesuiten zulässt? Keineswegs, ich habe nur Werner interpretiert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 5. April 2013 Melden Share Geschrieben 5. April 2013 Lieber Stefan, Was spricht eigentlich dagegen, bei der Vakanz von Bischofssitzen ein ähnliches Verfahren einzuhalten, wie es das beim Bischof von Rom bereits gibt? Also vor allem ein enger, kirchenrechtlich geregelter Zeitplan und ein bestimmter Kreis von Wählern und potentiellen Kandidaten. Dagegen spricht die liebe Not die der HEILIGE GEIST hat die Kardinäle - SEINE, immerhin langjährig bewährte Diener - zu bewegen den zum Papst zu machen den ER auserwählt hat. Dagegen spricht, daß sich der - stets von den Mächten der Finsternis kontrollierte Zeitgeist - zum Schaden der Kirche mittels Kirchenlaien in die Wahl des Bischofs drängen kann. Gruß josef "kirchenlaien" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 5. April 2013 Melden Share Geschrieben 5. April 2013 "kirchenlaien" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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