Flo77 Geschrieben 31. Mai 2015 Melden Share Geschrieben 31. Mai 2015 @Oaos: Nicht einmal via Wählerwillen. Basis des Zusammenlebens in einer Gesellschaft über eine Sippe hinaus kann nur ein Vertrag* sein, dem jeder Bürger beitritt und der jedem Bürger die gleichen Rechte gewährt und die gleichen Pflichten auferlegt. Jedem einzelnen müssen die staatlichen Leistungen bei gleichen Voraussetzungen zugänglich sein. (Was für die Zivilehe bedeutet, daß sich der Staat festlegen muss, welchen Benefit er daraus zieht, daß Bürger eine Zivilehe eingehen und wie er diesen Benefit honorieren will. Wenn eine Zivilehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern diesen Benefit liefert, gibt es aus meiner Sicht kein Argument gegen diese Zivilehe.) Alles was die Lebensgestaltung des einzelnen über die durch den Gesellschaftsvertrag definierten Grenzen hinausgeht, kann und darf nicht dem Willen bestimmter Pressure Groups unterworfen sein. Um ein Zitat der Schrift abzuwandeln: Wenn ihr Euch an die Gebote Gottes haltet, weil es ziviles Recht ist, was ist das schon. Das tun auch die Heiden. Wenn ihr aber die Gebote aus freien Stücken haltet und so eurem Nächsten ein gutes Beispiel und ein glaubwürdiger Zeuge Jesu seid, wieviel mehr werden sich die Engel freuen? * Wie dieser Vertrag gestaltet sein müsste, ist natürlich eine andere Frage. Ich gehe von einer möglichst liberalen Fassung aus, wobei ich sehr klare Grenzen sehe, wenn es um die Eingriffsrechte in den individuellen Schutzraum geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 1. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2015 Du musst dich schon entscheiden. Entweder ein natürliches Recht, das aus der Beobachtung der Natur abgeleitet ist oder eine göttliches, das aus der Beobachtung Gottes gründet. Du kannst ja ein göttliches Recht vertreten. Aber dann nennen es auch so. Dann musst du aber auch akzeptieren das Menschen die deinen Gott nicht teilen auch dein göttliches Recht ablehnen. Nein, ich muss mich nicht entscheiden! Die Kirche lehrt, dass der Mensch auch mit natürlichem Verstande vieles von dem erkennen kann, was Inhalt der Offenbarung ist, etwa die Schöpferkraft Gottes. So ist es auch mit der Schöpfungsordnung inclusive Naturrecht. Beweisen kann man das aber ebenso wenig wie die Schöpferkraft Gottes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 1. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2015 Als rechtsquelle des Staates taugt das katholische Naturrecht ebenso gut/schlecht wie die Scharia. De facto braucht es natürlich eine demokratisch qualifizierte Mehrheit von politisch aktiven "Natur-Rechts-Gläubigen", um ein solches in die Rechtswelt eines konkreten Staates einzuführen. Aber das gilt auch für die Verfechter von Klimazielen. Diese sind überzeugt, dass die Klimaziele für die Welt unabdingbar sind, daher setzen sie sich (hoffentlich) demokratisch dafür ein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 1. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2015 Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten? nö, Frank. was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. @Chrysologus: Du darfst mich aber gerne korrigieren. Peter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 1. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 1. Juni 2015 Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten? nö, Frank. was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. @Chrysologus: Du darfst mich aber gerne korrigieren. Peter. Die Wahrheit dieser Aussage hängt davon ab, in welchem Normsystem man sich bewegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten? nö, Frank. was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. @Chrysologus: Du darfst mich aber gerne korrigieren. Peter. Die Wahrheit dieser Aussage hängt davon ab, in welchem Normsystem man sich bewegt. Die frage is halt mit welcher Aussage kommt man einem liebenden Gott am nächsten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Egal ob Naturrecht oder nicht: Verbote müssen jedem einleuchten, der sich an sie halten soll. Allein die Berufung auf Autoritäten reicht auf die Dauer nicht aus. Naturrecht ist im Grunde nur eine Bezeichnung für Ansichten, die den Rechtsgenossen so selbstverständlich erscheinen, dass sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Naturrecht ist im Grunde nur eine Bezeichnung für Ansichten, die den Rechtsgenossen so selbstverständlich erscheinen, dass sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Das ist genau richtig. Die Definition von Naturrecht würde aber erfordern, dass sie Jedermann so selbstverständlich erscheinen, nicht nur den Rechtsgenossen. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Egal ob Naturrecht oder nicht: Verbote müssen jedem einleuchten, der sich an sie halten soll. Allein die Berufung auf Autoritäten reicht auf die Dauer nicht aus. Naturrecht ist im Grunde nur eine Bezeichnung für Ansichten, die den Rechtsgenossen so selbstverständlich erscheinen, dass sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Also wenn Verbote nur gelten, wenn der Rechtsunterworfene ihre Berechtigung einsieht, kannst du die Rechtsordnung knicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Egal ob Naturrecht oder nicht: Verbote müssen jedem einleuchten, der sich an sie halten soll. Allein die Berufung auf Autoritäten reicht auf die Dauer nicht aus. Naturrecht ist im Grunde nur eine Bezeichnung für Ansichten, die den Rechtsgenossen so selbstverständlich erscheinen, dass sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Also wenn Verbote nur gelten, wenn der Rechtsunterworfene ihre Berechtigung einsieht, kannst du die Rechtsordnung knicken. Es ist nicht Einsicht vonnöten, sondern Nachvollziehbarkeit. Die Behauptung, dies oder jenes sei Naturrecht, ist nicht nachvollziehbar, sie bleibt immer eine unbelegbare Behauptung. Auch wenn sich die ganze Menschheit darauf einigt, dass diese Behauptung vernünftig und deshalb einzuhalten sei, ist das noch kein Beleg dafür, dass es sich um Naturrecht handelt oder dass das Naturrecht diese Behauptung tatsächlich beinhaltet. Durch die Einigung der Menschheit ist es gesetztes Recht geworden. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Also wenn Verbote nur gelten, wenn der Rechtsunterworfene ihre Berechtigung einsieht, kannst du die Rechtsordnung knicken. Einsichtig sind viele Verbote (z.B. Tempolimits, Promillegrenzen) - nur dran halten tut sich mancher trotz Einsicht dann doch nicht. Nun ja, da wird die Rechtsordnung dann ja auch 'gecknickt'... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Also wenn Verbote nur gelten, wenn der Rechtsunterworfene ihre Berechtigung einsieht, kannst du die Rechtsordnung knicken. Eine Rechtsordnung, die durchgängig nicht einsichtig ist, lässt sich nur mit harter Hand durchdrücken, sonst kann man sie, wie Du korrekt schreibst, knicken. Das geht in der Kirche heute nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Der Widerspruch besteht nur scheinbar. Die Natur ist ja die Schöpfung Gottes. Diese ist damit selbst Rechtsquelle. Zusätzlich gibt es positives göttliches Recht, das als solches der Offenbarung entstammt.die offenbarung wird eine scheinoffenbarung wenn sie der schöpfung, der natur widerspricht. naturerkenntnis ist verstandesleistung. verstand ist schöpfung.offenbarung ist glaubensleistung. glaube vermittelt der heilige geist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Egal ob Naturrecht oder nicht: Verbote müssen jedem einleuchten, der sich an sie halten soll. Allein die Berufung auf Autoritäten reicht auf die Dauer nicht aus. Naturrecht ist im Grunde nur eine Bezeichnung für Ansichten, die den Rechtsgenossen so selbstverständlich erscheinen, dass sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Also wenn Verbote nur gelten, wenn der Rechtsunterworfene ihre Berechtigung einsieht, kannst du die Rechtsordnung knicken. Das ist aber so. An sinnlose Verbote hält sich - zumindest in einem bürgerlichen Rechtsstaat - kaum jemand. Deswegen sollte die Rechtsordnung auf sie verzichten, wenn sie ihre Autorität nicht untergraben will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Egal ob Naturrecht oder nicht: Verbote müssen jedem einleuchten, der sich an sie halten soll. Allein die Berufung auf Autoritäten reicht auf die Dauer nicht aus. Naturrecht ist im Grunde nur eine Bezeichnung für Ansichten, die den Rechtsgenossen so selbstverständlich erscheinen, dass sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Also wenn Verbote nur gelten, wenn der Rechtsunterworfene ihre Berechtigung einsieht, kannst du die Rechtsordnung knicken. wer glauben und offenbarung und heiliger geist und schöpfung mit rechtsunterwerfung und rechtsordnung vergleicht hat schon verloren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Die Kirche lehrt, dass der Mensch auch mit natürlichem Verstande vieles von dem erkennen kann, was Inhalt der Offenbarung ist, etwa die Schöpferkraft Gottes.die offenbarung verstehst du nur mit hilfe des heiligen geistes. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 Egal ob Naturrecht oder nicht: Verbote müssen jedem einleuchten, der sich an sie halten soll. Allein die Berufung auf Autoritäten reicht auf die Dauer nicht aus. Naturrecht ist im Grunde nur eine Bezeichnung für Ansichten, die den Rechtsgenossen so selbstverständlich erscheinen, dass sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Also wenn Verbote nur gelten, wenn der Rechtsunterworfene ihre Berechtigung einsieht, kannst du die Rechtsordnung knicken. Das ist aber so. An sinnlose Verbote hält sich - zumindest in einem bürgerlichen Rechtsstaat - kaum jemand. Deswegen sollte die Rechtsordnung auf sie verzichten, wenn sie ihre Autorität nicht untergraben will. Wer entscheidet, was sinnlos ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Merkur Geschrieben 2. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 2. Juni 2015 (bearbeitet) Wer entscheidet, was sinnlos ist? Wer wohl? Derjenige, den es angeht, d.h. der sich an das Verbot halten soll. bearbeitet 2. Juni 2015 von Merkur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 3. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 3. Juni 2015 Egal ob Naturrecht oder nicht: Verbote müssen jedem einleuchten, der sich an sie halten soll. Allein die Berufung auf Autoritäten reicht auf die Dauer nicht aus. Naturrecht ist im Grunde nur eine Bezeichnung für Ansichten, die den Rechtsgenossen so selbstverständlich erscheinen, dass sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Also wenn Verbote nur gelten, wenn der Rechtsunterworfene ihre Berechtigung einsieht, kannst du die Rechtsordnung knicken. Das ist aber so. An sinnlose Verbote hält sich - zumindest in einem bürgerlichen Rechtsstaat - kaum jemand. Deswegen sollte die Rechtsordnung auf sie verzichten, wenn sie ihre Autorität nicht untergraben will. Wer entscheidet, was sinnlos ist? für mich, ich, mit hilfe des gewissens und des heiligen geistes. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mecky Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 Der Herr hat die Weisung gegeben sich an das andere Geschlecht zu binden.Richtig. Alles andere ist ihm ein Gräuel. Und Hexen und Ehebrecher und Gotteslästerer soll man töten, ebenso wie widerspenstige Söhne. Die meisten Homosexuellen halten sich an keines dieser Gebote. Schlimm! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 5. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2015 grins, manche User darf mein einfach nicht ernst nehmen, sie fallen in die Kategorie Kramp-Karrenbauer, Forum doitscher Christen usw. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Was soll das denn? Ist bei der Bildzeitung heute 1. April? Papst adelt den Prinz von Sachsen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Wozu der Papst alles herhalten muss. Unfassbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Wiedereinführung der Monarchie in Sachsen??? so dient der Artikel doch meiner Erheiterung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 7. Juni 2015 Melden Share Geschrieben 7. Juni 2015 Wie kann man jemanden "adeln", der bereits Prinz ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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