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NSU-Prozess


Stepp

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Das Gericht hat sich nun einmal für eine Methode entschieden. Ein Abgehen davon aufgrund Druckes von außen begründet sofort den Anschein der Befangenheit. Und dann platzt das Verfahren erst mal. Die Journaille ist entweder zu blöd das zu verstehen oder so hinterfotzig, die Sache trotzdem zum Skandal hochzuspielen.

Es mag Blödheit sein, ich würde es eher Ahnungs- Und Wissenslosigkeit nennen, aber warum Begründet ein Abweichen der Akkreditierungspraxis, jetzt wo der Druck da ist, den Anschein der Befangenheit. Ich persönlich würde es eher als Eingestehen eines Fehlers nennen... die Herren und Damen Richter sind ja auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Kam, klär mich auf, wo bin ich in dieser Logik auf dem Holzweg?

 

Das Gericht hat nach dem Rechtssatz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst entschieden. (Stammt übrigens aus dem Sachsenspiegel.) Das Gericht hätte auch eine relativ komplizierte Regelung einführen können, die maximal mögliche Zahl der Presseplätze zu verteilen. Die Nationalität der Opfer scheint da kein praktikabler Gesichtspunkt zu sein. Du mußt nur mal nachdenken, welche weiteren Fragen das aufgeworfen hätte. Es gibt zehn Mordopfer und dann noch die Opfer der anderen Delikte. Wie setzt du die Quote türkischer Zeitungen an? Was ist ein türkisches Medium? Etc. etc. - Die Anwälte der Verteidigung lauern doch nur auf alles, was "Besorgnis der Befangenheit" begründet. Dabei geht es übrigens nicht um tatsächlich vorhandene Befangenheit. Nein, die Nationalität eines Opfers darf überhaupt keine Rolle spielen.

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Das Gericht hat sich nun einmal für eine Methode entschieden. Ein Abgehen davon aufgrund Druckes von außen begründet sofort den Anschein der Befangenheit. Und dann platzt das Verfahren erst mal. Die Journaille ist entweder zu blöd das zu verstehen oder so hinterfotzig, die Sache trotzdem zum Skandal hochzuspielen.

Es mag Blödheit sein, ich würde es eher Ahnungs- Und Wissenslosigkeit nennen, aber warum Begründet ein Abweichen der Akkreditierungspraxis, jetzt wo der Druck da ist, den Anschein der Befangenheit. Ich persönlich würde es eher als Eingestehen eines Fehlers nennen... die Herren und Damen Richter sind ja auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Kam, klär mich auf, wo bin ich in dieser Logik auf dem Holzweg?

 

Das Gericht hat nach dem Rechtssatz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst entschieden. (Stammt übrigens aus dem Sachsenspiegel.) Das Gericht hätte auch eine relativ komplizierte Regelung einführen können, die maximal mögliche Zahl der Presseplätze zu verteilen. Die Nationalität der Opfer scheint da kein praktikabler Gesichtspunkt zu sein. Du mußt nur mal nachdenken, welche weiteren Fragen das aufgeworfen hätte. Es gibt zehn Mordopfer und dann noch die Opfer der anderen Delikte. Wie setzt du die Quote türkischer Zeitungen an? Was ist ein türkisches Medium? Etc. etc. - Die Anwälte der Verteidigung lauern doch nur auf alles, was "Besorgnis der Befangenheit" begründet. Dabei geht es übrigens nicht um tatsächlich vorhandene Befangenheit. Nein, die Nationalität eines Opfers darf überhaupt keine Rolle spielen.

 

Hi,

 

es soll um jeden Preis verhindert werden, dass dieses Verfahren einen politischen Anstrich bekommt. Es braucht einen Sündenbock für das eigene Versagen, aber bitte keine grosse Publicity, vor allem nicht im Ausland. Man stelle sich einfach mal vor, es ginge um 10 ermordete deutsche Terroristen Touristen und in der Türkei dürfte die Bildzeitung nicht an dem Verfahren teilnehmen. Für die Schlagzeile reichte kein DIN A3.

 

Alles was über die schwere Brandstiftung hinausgeht wirft die Fragen auf, woher man die Beweise hat und ob man dieses Wissen nicht zur Verhinderung der Morde hätte einsetzen müssen. Noch schlimmer wird es, wenn die Verteidigung auf die Unterstützung durch V-Männer, also vom Staat bezahlte Agenten (Provocateur), abstellt. Das wollen einige Herren ganz sicher nicht in türkischen Medien lesen.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Das Gericht hat sich nun einmal für eine Methode entschieden. Ein Abgehen davon aufgrund Druckes von außen begründet sofort den Anschein der Befangenheit. Und dann platzt das Verfahren erst mal. Die Journaille ist entweder zu blöd das zu verstehen oder so hinterfotzig, die Sache trotzdem zum Skandal hochzuspielen.

Es mag Blödheit sein, ich würde es eher Ahnungs- Und Wissenslosigkeit nennen, aber warum Begründet ein Abweichen der Akkreditierungspraxis, jetzt wo der Druck da ist, den Anschein der Befangenheit. Ich persönlich würde es eher als Eingestehen eines Fehlers nennen... die Herren und Damen Richter sind ja auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Kam, klär mich auf, wo bin ich in dieser Logik auf dem Holzweg?

 

Das Gericht hat nach dem Rechtssatz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst entschieden. (Stammt übrigens aus dem Sachsenspiegel.) Das Gericht hätte auch eine relativ komplizierte Regelung einführen können, die maximal mögliche Zahl der Presseplätze zu verteilen. Die Nationalität der Opfer scheint da kein praktikabler Gesichtspunkt zu sein. Du mußt nur mal nachdenken, welche weiteren Fragen das aufgeworfen hätte. Es gibt zehn Mordopfer und dann noch die Opfer der anderen Delikte. Wie setzt du die Quote türkischer Zeitungen an? Was ist ein türkisches Medium? Etc. etc. - Die Anwälte der Verteidigung lauern doch nur auf alles, was "Besorgnis der Befangenheit" begründet. Dabei geht es übrigens nicht um tatsächlich vorhandene Befangenheit. Nein, die Nationalität eines Opfers darf überhaupt keine Rolle spielen.

 

Hi,

 

es soll um jeden Preis verhindert werden, dass dieses Verfahren einen politischen Anstrich bekommt. Es braucht einen Sündenbock für das eigene Versagen, aber bitte keine grosse Publicity, vor allem nicht im Ausland. Man stelle sich einfach mal vor, es ginge um 10 ermordete deutsche Terroristen Touristen und in der Türkei dürfte die Bildzeitung nicht an dem Verfahren teilnehmen. Für die Schlagzeile reichte kein DIN A3.

 

Alles was über die schwere Brandstiftung hinausgeht wirft die Fragen auf, woher man die Beweise hat und ob man dieses Wissen nicht zur Verhinderung der Morde hätte einsetzen müssen. Noch schlimmer wird es, wenn die Verteidigung auf die Unterstützung durch V-Männer, also vom Staat bezahlte Agenten (Provocateur), abstellt. Das wollen einige Herren ganz sicher nicht in türkischen Medien lesen.

 

Gruss, Martin

 

Mit billiger Polemik brauchst du es nicht zu versuchen. Es ist türkischen Medien nicht verboten zu kommen. Sie haben nur keine reservierten Plätze. Früher Vogel fängt den Wurm...

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Mit billiger Polemik brauchst du es nicht zu versuchen. Es ist türkischen Medien nicht verboten zu kommen. Sie haben nur keine reservierten Plätze. Früher Vogel fängt den Wurm...

 

Ausländische Medien müssen Plätze bekommen

 

Eilentscheidung, eigentlich bräuchte es ein Hauptsacheverfahren. Mal sehen, was da herauskommt. Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem.

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Eilentscheidung, eigentlich bräuchte es ein Hauptsacheverfahren. Mal sehen, was da herauskommt. Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem.

Entscheidung

Ich gehe eher davon aus, dass der VorsRiOLG froh ist, dass man ihm den schwarzen Peter aus der Hand genommen hat und er sich jetzt auf die eigentliche aufgabe konzentrieren kann.

bearbeitet von Wunibald
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Eilentscheidung, eigentlich bräuchte es ein Hauptsacheverfahren. Mal sehen, was da herauskommt. Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem.

Entscheidung

Ich gehe eher davon aus, dass der VorsRiOLG froh ist, dass man ihm den schwarzen Peter aus der Hand genommen hat und er sich jetzt auf die eigentliche aufgabe konzentrieren kann.

 

Wie hättest du entschieden?

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Wie hättest du entschieden?

Wahrscheinlich genauso. Es wird der BGH nun sicherlich die Zulassung dreier türkischer (was ist mit den Griechen?) Medien wegen geänderter Akkreditierungsbestimmungen nicht als Absoluten Revisionsgrund werten.

Aber als Amtsrichter ist man sowieso eher Pragmatiker und legt auf dogmatische Feinheiten nicht unbedingt den größeren Wert.

 

Aus dem Urteil eines meiner längst verstorbenen lebensnahen Vorgängers: Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Kläger Recht hat. Also muss der Beklagte bezahlen. ;)

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Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem.

Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem".

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Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem.

Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem".

 

Aus dem Blickwinkel einer unkundigen aber skandalsüchtigen Öffentlichkeit dürfte nun jede weitere Entscheidung dieses Gerichts mit ähnlichen Bewertungen versehbar sein, wie du sie pflegst. - Ich bin gespannt, was passiert und ob der Eröffnungstermin gehalten wird

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Eilentscheidung, eigentlich bräuchte es ein Hauptsacheverfahren. Mal sehen, was da herauskommt. Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem.

Entscheidung

Ich gehe eher davon aus, dass der VorsRiOLG froh ist, dass man ihm den schwarzen Peter aus der Hand genommen hat und er sich jetzt auf die eigentliche aufgabe konzentrieren kann.

Ich hätte ja gemeint, er hat es drauf angelegt...

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Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem".

 

Ein Problem könnte sein, dass das BVerfG wieder einmal die Rolle der über allem schwebenden, alles zum Guten wendenden Instanz angenommen hat. Ob es weise ist, sich so zu präsentieren, ist m.E. nicht eindeutig zu bejahen.

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Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem".

 

Ein Problem könnte sein, dass das BVerfG wieder einmal die Rolle der über allem schwebenden, alles zum Guten wendenden Instanz angenommen hat. Ob es weise ist, sich so zu präsentieren, ist m.E. nicht eindeutig zu bejahen.

 

Es mag in diesem Falle eine weise Entscheidung sein, denn das OLG München hatte sich ja nun in eine ziemliche Sackgasse manövriert: Die zu späte Benachrichtigung der (oder einiger) türkischer Zeitungen, eine mögliche Neuausschreibung der Plätze, eine Neuausweisung weiterer Plätze für die türkische Presse, eine Übertragung in den Nebenraum, keine Übertragung in den Nebenraum - im Grunde alles mögliche Revisionsgründe.

 

Man könnte eher fragen, ob die Konstruktion der Staatsschutzsenate klug ist. Die haben in der Regel nichts zu tun, und wenn sie was zu tun bekommen, dann wird es heftig. Auch der RAF Prozess litt ja nun darunter, dass der vorsitzende Richter sich zwar alle Mühe gab, aber in der Sache dann doch an den Grenzen seiner Möglichkeiten war.

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Man könnte eher fragen, ob die Konstruktion der Staatsschutzsenate klug ist. Die haben in der Regel nichts zu tun, und wenn sie was zu tun bekommen, dann wird es heftig. Auch der RAF Prozess litt ja nun darunter, dass der vorsitzende Richter sich zwar alle Mühe gab, aber in der Sache dann doch an den Grenzen seiner Möglichkeiten war.

Gäbe es Alternativen?

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Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem".

 

Ein Problem könnte sein, dass das BVerfG wieder einmal die Rolle der über allem schwebenden, alles zum Guten wendenden Instanz angenommen hat. Ob es weise ist, sich so zu präsentieren, ist m.E. nicht eindeutig zu bejahen.

 

Es mag in diesem Falle eine weise Entscheidung sein, denn das OLG München hatte sich ja nun in eine ziemliche Sackgasse manövriert: Die zu späte Benachrichtigung der (oder einiger) türkischer Zeitungen, eine mögliche Neuausschreibung der Plätze, eine Neuausweisung weiterer Plätze für die türkische Presse, eine Übertragung in den Nebenraum, keine Übertragung in den Nebenraum - im Grunde alles mögliche Revisionsgründe.

 

Man könnte eher fragen, ob die Konstruktion der Staatsschutzsenate klug ist. Die haben in der Regel nichts zu tun, und wenn sie was zu tun bekommen, dann wird es heftig. Auch der RAF Prozess litt ja nun darunter, dass der vorsitzende Richter sich zwar alle Mühe gab, aber in der Sache dann doch an den Grenzen seiner Möglichkeiten war.

 

Die Idee eines Sonderrechtswegs ist immer problematisch. Nur drehen die OLG-Richter aus dem Staatsschutzsenat ja sonst nicht Däumchen, sie sind in anderen Senaten aktiv. Wo die Arbeit dann liegen bleibt.

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Es mag in diesem Falle eine weise Entscheidung sein, denn das OLG München hatte sich ja nun in eine ziemliche Sackgasse manövriert: Die zu späte Benachrichtigung der (oder einiger) türkischer Zeitungen, eine mögliche Neuausschreibung der Plätze, eine Neuausweisung weiterer Plätze für die türkische Presse, eine Übertragung in den Nebenraum, keine Übertragung in den Nebenraum - im Grunde alles mögliche Revisionsgründe.

 

Da habe ich Zweifel. Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO ist nur dann gegeben, wenn nicht sichergestellt ist, dass jedermann innerhalb der Kapazitätsgrenzen des Gerichts Zugang findet. Da aber eine ausreichende Anzahl an Plätzen für die allgemeine Öffentlichkeit bereitsteht, kann ein Angeklagter m.E. keine Rechte aus möglicherweise angreifbaren Pool-Lösungen herleiten.

Man könnte eher fragen, ob die Konstruktion der Staatsschutzsenate klug ist. Die haben in der Regel nichts zu tun, und wenn sie was zu tun bekommen, dann wird es heftig. Auch der RAF Prozess litt ja nun darunter, dass der vorsitzende Richter sich zwar alle Mühe gab, aber in der Sache dann doch an den Grenzen seiner Möglichkeiten war.

 

Sinnvoll wäre es vermutlich, die nach § 74a GVG gebildeten Kammern mit fünf Berufsrichtern zu besetzen (um Schöffen nicht in die unangenehme Situation politischer Prozesse zu bringen). Die Zuständigkeit ist ja ein historischer Zufall, denn das OLG ist ja in Organleihe für den Bund zuständig, dessen Gerichte man wegen des fehlenden Rechtsmittelgerichts nicht damit betrauen möchte.

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Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem".

 

Aus dem Blickwinkel einer unkundigen aber skandalsüchtigen Öffentlichkeit dürfte nun jede weitere Entscheidung dieses Gerichts mit ähnlichen Bewertungen versehbar sein, wie du sie pflegst. - Ich bin gespannt, was passiert und ob der Eröffnungstermin gehalten wird

Und wenn schon. Das Trademark "unfehlbar" ist schon vergeben. Das sollte sich auch bis Bayern herumgesprochen haben, dass sie kein Bestandteil der Rechtsdogmatik ist.

 

Gruss, Martin

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Aus dem Blickwinkel einer unkundigen aber skandalsüchtigen Öffentlichkeit dürfte nun jede weitere Entscheidung dieses Gerichts mit ähnlichen Bewertungen versehbar sein, wie du sie pflegst. - Ich bin gespannt, was passiert und ob der Eröffnungstermin gehalten wird

Nachdem ich gerade wieder in deiner Spielwiese deine Verteidigung eines deiner lieblings-Schmierblätter gelesen habe, die bekanntlich genau diese skandalsüchtige Öffentlichkeit mit Halbwahrheiten bzw. Lügen bedient und nährt, ist dein Lamentieren biesbezüglich recht unglaubwürdig.

bearbeitet von rince
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Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem.

Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem".

 

Aus dem Blickwinkel einer unkundigen aber skandalsüchtigen Öffentlichkeit dürfte nun jede weitere Entscheidung dieses Gerichts mit ähnlichen Bewertungen versehbar sein, wie du sie pflegst. - Ich bin gespannt, was passiert und ob der Eröffnungstermin gehalten wird

 

Verschoben auf 6. Mai.

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voraussichtliche Prozessdauer der 1. Instanz: 2-4 Jahre. (WDR5)

 

Gruss, Martin

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voraussichtliche Prozessdauer der 1. Instanz: 2-4 Jahre. (WDR5)

 

Gruss, Martin

 

Dann noch Revision zum BGH. So ist das halt. - Ulrike Meinhof hatte sich irgendwann zum Suizid entschlossen, der in linken Kreisen bis heute als Mord verklärt wird. Abwarten.

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voraussichtliche Prozessdauer der 1. Instanz: 2-4 Jahre. (WDR5)

 

Gruss, Martin

 

Dann noch Revision zum BGH. So ist das halt. - Ulrike Meinhof hatte sich irgendwann zum Suizid entschlossen, der in linken Kreisen bis heute als Mord verklärt wird. Abwarten.

 

Ist das eine Aufforderung? Das ist ziemlich geschmacklos. Mir kommt die avisierte Verfahrensdauer überzogen vor. Die StPO sieht grundsätzlich schon bei einer Unterbrechung von mehr als drei Wochen die Gefahr, dass das Urteil nicht mehr auf dem unmittelbaren Eindruck aus der Hauptverhandlung beruht. Wie soll das gewährleistet sein, wenn die ersten Verhandlungstage bei Urteilsfällung zwei Jahre zurückliegen? Ich denke, eine straffere Verhandlungsführung könnte hier viel Zeit sparen.

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Ich rege an, die Posts zum NSU-Prozeß in einen eigenen Thread zu überführen, das Thema wird uns wohl noch länger beschäftigen.

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Die Türken wollen jetzt Sitze für den Botschafter, die Muslime für Muslime und Herr Voßkuhle spielt den Praeceptor Justitiae: http://www.derwesten.de/politik/huerriyet-chef-haelt-platzvergabe-im-nsu-prozess-weiter-fuer-ungerecht-id7860861.html

Ist den Leuten nicht klar, daß sie das Geschäft der Verteidigung betreiben?

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