kam Geschrieben 10. April 2013 Melden Share Geschrieben 10. April 2013 Das Gericht hat sich nun einmal für eine Methode entschieden. Ein Abgehen davon aufgrund Druckes von außen begründet sofort den Anschein der Befangenheit. Und dann platzt das Verfahren erst mal. Die Journaille ist entweder zu blöd das zu verstehen oder so hinterfotzig, die Sache trotzdem zum Skandal hochzuspielen. Es mag Blödheit sein, ich würde es eher Ahnungs- Und Wissenslosigkeit nennen, aber warum Begründet ein Abweichen der Akkreditierungspraxis, jetzt wo der Druck da ist, den Anschein der Befangenheit. Ich persönlich würde es eher als Eingestehen eines Fehlers nennen... die Herren und Damen Richter sind ja auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Kam, klär mich auf, wo bin ich in dieser Logik auf dem Holzweg? Das Gericht hat nach dem Rechtssatz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst entschieden. (Stammt übrigens aus dem Sachsenspiegel.) Das Gericht hätte auch eine relativ komplizierte Regelung einführen können, die maximal mögliche Zahl der Presseplätze zu verteilen. Die Nationalität der Opfer scheint da kein praktikabler Gesichtspunkt zu sein. Du mußt nur mal nachdenken, welche weiteren Fragen das aufgeworfen hätte. Es gibt zehn Mordopfer und dann noch die Opfer der anderen Delikte. Wie setzt du die Quote türkischer Zeitungen an? Was ist ein türkisches Medium? Etc. etc. - Die Anwälte der Verteidigung lauern doch nur auf alles, was "Besorgnis der Befangenheit" begründet. Dabei geht es übrigens nicht um tatsächlich vorhandene Befangenheit. Nein, die Nationalität eines Opfers darf überhaupt keine Rolle spielen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 12. April 2013 Melden Share Geschrieben 12. April 2013 (bearbeitet) Das Gericht hat sich nun einmal für eine Methode entschieden. Ein Abgehen davon aufgrund Druckes von außen begründet sofort den Anschein der Befangenheit. Und dann platzt das Verfahren erst mal. Die Journaille ist entweder zu blöd das zu verstehen oder so hinterfotzig, die Sache trotzdem zum Skandal hochzuspielen. Es mag Blödheit sein, ich würde es eher Ahnungs- Und Wissenslosigkeit nennen, aber warum Begründet ein Abweichen der Akkreditierungspraxis, jetzt wo der Druck da ist, den Anschein der Befangenheit. Ich persönlich würde es eher als Eingestehen eines Fehlers nennen... die Herren und Damen Richter sind ja auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Kam, klär mich auf, wo bin ich in dieser Logik auf dem Holzweg? Das Gericht hat nach dem Rechtssatz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst entschieden. (Stammt übrigens aus dem Sachsenspiegel.) Das Gericht hätte auch eine relativ komplizierte Regelung einführen können, die maximal mögliche Zahl der Presseplätze zu verteilen. Die Nationalität der Opfer scheint da kein praktikabler Gesichtspunkt zu sein. Du mußt nur mal nachdenken, welche weiteren Fragen das aufgeworfen hätte. Es gibt zehn Mordopfer und dann noch die Opfer der anderen Delikte. Wie setzt du die Quote türkischer Zeitungen an? Was ist ein türkisches Medium? Etc. etc. - Die Anwälte der Verteidigung lauern doch nur auf alles, was "Besorgnis der Befangenheit" begründet. Dabei geht es übrigens nicht um tatsächlich vorhandene Befangenheit. Nein, die Nationalität eines Opfers darf überhaupt keine Rolle spielen. Hi, es soll um jeden Preis verhindert werden, dass dieses Verfahren einen politischen Anstrich bekommt. Es braucht einen Sündenbock für das eigene Versagen, aber bitte keine grosse Publicity, vor allem nicht im Ausland. Man stelle sich einfach mal vor, es ginge um 10 ermordete deutsche Terroristen Touristen und in der Türkei dürfte die Bildzeitung nicht an dem Verfahren teilnehmen. Für die Schlagzeile reichte kein DIN A3. Alles was über die schwere Brandstiftung hinausgeht wirft die Fragen auf, woher man die Beweise hat und ob man dieses Wissen nicht zur Verhinderung der Morde hätte einsetzen müssen. Noch schlimmer wird es, wenn die Verteidigung auf die Unterstützung durch V-Männer, also vom Staat bezahlte Agenten (Provocateur), abstellt. Das wollen einige Herren ganz sicher nicht in türkischen Medien lesen. Gruss, Martin bearbeitet 12. April 2013 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. April 2013 Melden Share Geschrieben 12. April 2013 Das Gericht hat sich nun einmal für eine Methode entschieden. Ein Abgehen davon aufgrund Druckes von außen begründet sofort den Anschein der Befangenheit. Und dann platzt das Verfahren erst mal. Die Journaille ist entweder zu blöd das zu verstehen oder so hinterfotzig, die Sache trotzdem zum Skandal hochzuspielen. Es mag Blödheit sein, ich würde es eher Ahnungs- Und Wissenslosigkeit nennen, aber warum Begründet ein Abweichen der Akkreditierungspraxis, jetzt wo der Druck da ist, den Anschein der Befangenheit. Ich persönlich würde es eher als Eingestehen eines Fehlers nennen... die Herren und Damen Richter sind ja auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Kam, klär mich auf, wo bin ich in dieser Logik auf dem Holzweg? Das Gericht hat nach dem Rechtssatz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst entschieden. (Stammt übrigens aus dem Sachsenspiegel.) Das Gericht hätte auch eine relativ komplizierte Regelung einführen können, die maximal mögliche Zahl der Presseplätze zu verteilen. Die Nationalität der Opfer scheint da kein praktikabler Gesichtspunkt zu sein. Du mußt nur mal nachdenken, welche weiteren Fragen das aufgeworfen hätte. Es gibt zehn Mordopfer und dann noch die Opfer der anderen Delikte. Wie setzt du die Quote türkischer Zeitungen an? Was ist ein türkisches Medium? Etc. etc. - Die Anwälte der Verteidigung lauern doch nur auf alles, was "Besorgnis der Befangenheit" begründet. Dabei geht es übrigens nicht um tatsächlich vorhandene Befangenheit. Nein, die Nationalität eines Opfers darf überhaupt keine Rolle spielen. Hi, es soll um jeden Preis verhindert werden, dass dieses Verfahren einen politischen Anstrich bekommt. Es braucht einen Sündenbock für das eigene Versagen, aber bitte keine grosse Publicity, vor allem nicht im Ausland. Man stelle sich einfach mal vor, es ginge um 10 ermordete deutsche Terroristen Touristen und in der Türkei dürfte die Bildzeitung nicht an dem Verfahren teilnehmen. Für die Schlagzeile reichte kein DIN A3. Alles was über die schwere Brandstiftung hinausgeht wirft die Fragen auf, woher man die Beweise hat und ob man dieses Wissen nicht zur Verhinderung der Morde hätte einsetzen müssen. Noch schlimmer wird es, wenn die Verteidigung auf die Unterstützung durch V-Männer, also vom Staat bezahlte Agenten (Provocateur), abstellt. Das wollen einige Herren ganz sicher nicht in türkischen Medien lesen. Gruss, Martin Mit billiger Polemik brauchst du es nicht zu versuchen. Es ist türkischen Medien nicht verboten zu kommen. Sie haben nur keine reservierten Plätze. Früher Vogel fängt den Wurm... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 12. April 2013 Melden Share Geschrieben 12. April 2013 Mit billiger Polemik brauchst du es nicht zu versuchen. Es ist türkischen Medien nicht verboten zu kommen. Sie haben nur keine reservierten Plätze. Früher Vogel fängt den Wurm... Ausländische Medien müssen Plätze bekommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. April 2013 Melden Share Geschrieben 12. April 2013 Mit billiger Polemik brauchst du es nicht zu versuchen. Es ist türkischen Medien nicht verboten zu kommen. Sie haben nur keine reservierten Plätze. Früher Vogel fängt den Wurm... Ausländische Medien müssen Plätze bekommen Eilentscheidung, eigentlich bräuchte es ein Hauptsacheverfahren. Mal sehen, was da herauskommt. Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 12. April 2013 Melden Share Geschrieben 12. April 2013 (bearbeitet) Eilentscheidung, eigentlich bräuchte es ein Hauptsacheverfahren. Mal sehen, was da herauskommt. Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem. Entscheidung Ich gehe eher davon aus, dass der VorsRiOLG froh ist, dass man ihm den schwarzen Peter aus der Hand genommen hat und er sich jetzt auf die eigentliche aufgabe konzentrieren kann. bearbeitet 12. April 2013 von Wunibald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. April 2013 Melden Share Geschrieben 12. April 2013 Eilentscheidung, eigentlich bräuchte es ein Hauptsacheverfahren. Mal sehen, was da herauskommt. Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem. Entscheidung Ich gehe eher davon aus, dass der VorsRiOLG froh ist, dass man ihm den schwarzen Peter aus der Hand genommen hat und er sich jetzt auf die eigentliche aufgabe konzentrieren kann. Wie hättest du entschieden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 12. April 2013 Melden Share Geschrieben 12. April 2013 Wie hättest du entschieden? Wahrscheinlich genauso. Es wird der BGH nun sicherlich die Zulassung dreier türkischer (was ist mit den Griechen?) Medien wegen geänderter Akkreditierungsbestimmungen nicht als Absoluten Revisionsgrund werten. Aber als Amtsrichter ist man sowieso eher Pragmatiker und legt auf dogmatische Feinheiten nicht unbedingt den größeren Wert. Aus dem Urteil eines meiner längst verstorbenen lebensnahen Vorgängers: Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Kläger Recht hat. Also muss der Beklagte bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 13. April 2013 Melden Share Geschrieben 13. April 2013 Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem. Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. April 2013 Melden Share Geschrieben 13. April 2013 Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem. Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem". Aus dem Blickwinkel einer unkundigen aber skandalsüchtigen Öffentlichkeit dürfte nun jede weitere Entscheidung dieses Gerichts mit ähnlichen Bewertungen versehbar sein, wie du sie pflegst. - Ich bin gespannt, was passiert und ob der Eröffnungstermin gehalten wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 13. April 2013 Melden Share Geschrieben 13. April 2013 Eilentscheidung, eigentlich bräuchte es ein Hauptsacheverfahren. Mal sehen, was da herauskommt. Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem. Entscheidung Ich gehe eher davon aus, dass der VorsRiOLG froh ist, dass man ihm den schwarzen Peter aus der Hand genommen hat und er sich jetzt auf die eigentliche aufgabe konzentrieren kann. Ich hätte ja gemeint, er hat es drauf angelegt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. April 2013 Melden Share Geschrieben 13. April 2013 Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem". Ein Problem könnte sein, dass das BVerfG wieder einmal die Rolle der über allem schwebenden, alles zum Guten wendenden Instanz angenommen hat. Ob es weise ist, sich so zu präsentieren, ist m.E. nicht eindeutig zu bejahen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. April 2013 Melden Share Geschrieben 13. April 2013 Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem". Ein Problem könnte sein, dass das BVerfG wieder einmal die Rolle der über allem schwebenden, alles zum Guten wendenden Instanz angenommen hat. Ob es weise ist, sich so zu präsentieren, ist m.E. nicht eindeutig zu bejahen. Es mag in diesem Falle eine weise Entscheidung sein, denn das OLG München hatte sich ja nun in eine ziemliche Sackgasse manövriert: Die zu späte Benachrichtigung der (oder einiger) türkischer Zeitungen, eine mögliche Neuausschreibung der Plätze, eine Neuausweisung weiterer Plätze für die türkische Presse, eine Übertragung in den Nebenraum, keine Übertragung in den Nebenraum - im Grunde alles mögliche Revisionsgründe. Man könnte eher fragen, ob die Konstruktion der Staatsschutzsenate klug ist. Die haben in der Regel nichts zu tun, und wenn sie was zu tun bekommen, dann wird es heftig. Auch der RAF Prozess litt ja nun darunter, dass der vorsitzende Richter sich zwar alle Mühe gab, aber in der Sache dann doch an den Grenzen seiner Möglichkeiten war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 13. April 2013 Autor Melden Share Geschrieben 13. April 2013 Man könnte eher fragen, ob die Konstruktion der Staatsschutzsenate klug ist. Die haben in der Regel nichts zu tun, und wenn sie was zu tun bekommen, dann wird es heftig. Auch der RAF Prozess litt ja nun darunter, dass der vorsitzende Richter sich zwar alle Mühe gab, aber in der Sache dann doch an den Grenzen seiner Möglichkeiten war. Gäbe es Alternativen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 13. April 2013 Melden Share Geschrieben 13. April 2013 Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem". Ein Problem könnte sein, dass das BVerfG wieder einmal die Rolle der über allem schwebenden, alles zum Guten wendenden Instanz angenommen hat. Ob es weise ist, sich so zu präsentieren, ist m.E. nicht eindeutig zu bejahen. Es mag in diesem Falle eine weise Entscheidung sein, denn das OLG München hatte sich ja nun in eine ziemliche Sackgasse manövriert: Die zu späte Benachrichtigung der (oder einiger) türkischer Zeitungen, eine mögliche Neuausschreibung der Plätze, eine Neuausweisung weiterer Plätze für die türkische Presse, eine Übertragung in den Nebenraum, keine Übertragung in den Nebenraum - im Grunde alles mögliche Revisionsgründe. Man könnte eher fragen, ob die Konstruktion der Staatsschutzsenate klug ist. Die haben in der Regel nichts zu tun, und wenn sie was zu tun bekommen, dann wird es heftig. Auch der RAF Prozess litt ja nun darunter, dass der vorsitzende Richter sich zwar alle Mühe gab, aber in der Sache dann doch an den Grenzen seiner Möglichkeiten war. Die Idee eines Sonderrechtswegs ist immer problematisch. Nur drehen die OLG-Richter aus dem Staatsschutzsenat ja sonst nicht Däumchen, sie sind in anderen Senaten aktiv. Wo die Arbeit dann liegen bleibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. April 2013 Melden Share Geschrieben 14. April 2013 Es mag in diesem Falle eine weise Entscheidung sein, denn das OLG München hatte sich ja nun in eine ziemliche Sackgasse manövriert: Die zu späte Benachrichtigung der (oder einiger) türkischer Zeitungen, eine mögliche Neuausschreibung der Plätze, eine Neuausweisung weiterer Plätze für die türkische Presse, eine Übertragung in den Nebenraum, keine Übertragung in den Nebenraum - im Grunde alles mögliche Revisionsgründe. Da habe ich Zweifel. Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO ist nur dann gegeben, wenn nicht sichergestellt ist, dass jedermann innerhalb der Kapazitätsgrenzen des Gerichts Zugang findet. Da aber eine ausreichende Anzahl an Plätzen für die allgemeine Öffentlichkeit bereitsteht, kann ein Angeklagter m.E. keine Rechte aus möglicherweise angreifbaren Pool-Lösungen herleiten. Man könnte eher fragen, ob die Konstruktion der Staatsschutzsenate klug ist. Die haben in der Regel nichts zu tun, und wenn sie was zu tun bekommen, dann wird es heftig. Auch der RAF Prozess litt ja nun darunter, dass der vorsitzende Richter sich zwar alle Mühe gab, aber in der Sache dann doch an den Grenzen seiner Möglichkeiten war. Sinnvoll wäre es vermutlich, die nach § 74a GVG gebildeten Kammern mit fünf Berufsrichtern zu besetzen (um Schöffen nicht in die unangenehme Situation politischer Prozesse zu bringen). Die Zuständigkeit ist ja ein historischer Zufall, denn das OLG ist ja in Organleihe für den Bund zuständig, dessen Gerichte man wegen des fehlenden Rechtsmittelgerichts nicht damit betrauen möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. April 2013 Melden Share Geschrieben 14. April 2013 Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem. Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem". Aus dem Blickwinkel einer unkundigen aber skandalsüchtigen Öffentlichkeit dürfte nun jede weitere Entscheidung dieses Gerichts mit ähnlichen Bewertungen versehbar sein, wie du sie pflegst. - Ich bin gespannt, was passiert und ob der Eröffnungstermin gehalten wird Und wenn schon. Das Trademark "unfehlbar" ist schon vergeben. Das sollte sich auch bis Bayern herumgesprochen haben, dass sie kein Bestandteil der Rechtsdogmatik ist. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 15. April 2013 Melden Share Geschrieben 15. April 2013 (bearbeitet) Aus dem Blickwinkel einer unkundigen aber skandalsüchtigen Öffentlichkeit dürfte nun jede weitere Entscheidung dieses Gerichts mit ähnlichen Bewertungen versehbar sein, wie du sie pflegst. - Ich bin gespannt, was passiert und ob der Eröffnungstermin gehalten wird Nachdem ich gerade wieder in deiner Spielwiese deine Verteidigung eines deiner lieblings-Schmierblätter gelesen habe, die bekanntlich genau diese skandalsüchtige Öffentlichkeit mit Halbwahrheiten bzw. Lügen bedient und nährt, ist dein Lamentieren biesbezüglich recht unglaubwürdig. bearbeitet 15. April 2013 von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 15. April 2013 Melden Share Geschrieben 15. April 2013 Ein Gericht, das so unter Druck gesetzt wird, kann eigentlich nicht mehr glaubwürdig arbeiten. Jetzt haben wir wirklich ein Problem. Worin besteht jetzt genau das "Problem" bzw. der "Druck"? "Unabhängigkeit des Gerichts" bedeutet, dass sich Richter von Nichtrichtern nichts sagen lassen müssen. Nun haben die Herren Richter in München aber von anderen Herren Richtern gesagt bekommen, dass sie Scheiße gebaut haben, und das müssen sie sich sagen lassen. Also, wo ist das "Problem". Aus dem Blickwinkel einer unkundigen aber skandalsüchtigen Öffentlichkeit dürfte nun jede weitere Entscheidung dieses Gerichts mit ähnlichen Bewertungen versehbar sein, wie du sie pflegst. - Ich bin gespannt, was passiert und ob der Eröffnungstermin gehalten wird Verschoben auf 6. Mai. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 15. April 2013 Melden Share Geschrieben 15. April 2013 voraussichtliche Prozessdauer der 1. Instanz: 2-4 Jahre. (WDR5) Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 15. April 2013 Melden Share Geschrieben 15. April 2013 voraussichtliche Prozessdauer der 1. Instanz: 2-4 Jahre. (WDR5) Gruss, Martin Dann noch Revision zum BGH. So ist das halt. - Ulrike Meinhof hatte sich irgendwann zum Suizid entschlossen, der in linken Kreisen bis heute als Mord verklärt wird. Abwarten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. April 2013 Melden Share Geschrieben 19. April 2013 Neue Platzvergabe, neue Klage: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-tuerkische-zeitung-sabah-begruesst-platzvergabe-per-los-a-895397.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. April 2013 Melden Share Geschrieben 20. April 2013 voraussichtliche Prozessdauer der 1. Instanz: 2-4 Jahre. (WDR5) Gruss, Martin Dann noch Revision zum BGH. So ist das halt. - Ulrike Meinhof hatte sich irgendwann zum Suizid entschlossen, der in linken Kreisen bis heute als Mord verklärt wird. Abwarten. Ist das eine Aufforderung? Das ist ziemlich geschmacklos. Mir kommt die avisierte Verfahrensdauer überzogen vor. Die StPO sieht grundsätzlich schon bei einer Unterbrechung von mehr als drei Wochen die Gefahr, dass das Urteil nicht mehr auf dem unmittelbaren Eindruck aus der Hauptverhandlung beruht. Wie soll das gewährleistet sein, wenn die ersten Verhandlungstage bei Urteilsfällung zwei Jahre zurückliegen? Ich denke, eine straffere Verhandlungsführung könnte hier viel Zeit sparen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 20. April 2013 Melden Share Geschrieben 20. April 2013 Ich rege an, die Posts zum NSU-Prozeß in einen eigenen Thread zu überführen, das Thema wird uns wohl noch länger beschäftigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 20. April 2013 Melden Share Geschrieben 20. April 2013 Die Türken wollen jetzt Sitze für den Botschafter, die Muslime für Muslime und Herr Voßkuhle spielt den Praeceptor Justitiae: http://www.derwesten.de/politik/huerriyet-chef-haelt-platzvergabe-im-nsu-prozess-weiter-fuer-ungerecht-id7860861.html Ist den Leuten nicht klar, daß sie das Geschäft der Verteidigung betreiben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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