Chrysologus Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 Ich finde den Link, aber keinen Inhalt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 Ja, ja. In das Video habe ich reingeschaut. Ich finde da außer Meinung allerdings keinen Inhalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 vor 32 Minuten schrieb gouvernante: Ja, ja. In das Video habe ich reingeschaut. Ich finde da außer Meinung allerdings keinen Inhalt. Wie lange hast du durchgehalten? Nach Minute 2:30 wollte ich nicht mehr folgen, nach Minute 5 hab ich wieder ausgemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MartinO Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 vor einer Stunde schrieb Chrysologus: Und das, wo er eigentlich sein Bistum an nicht mehr als 30 Tagen im Jahr verlassen darf. Warum das? Ist das eine allgemeine Regel? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 Aber um mal wieder ernsthaft zu werden. vor 6 Stunden schrieb gouvernante: Dein Eifer in Ehren, aber es ist in diesem Forum nicht gern gesehen, Uralt-threads wieder auszugraben, vor allem dann nicht, wenn es keine neuen Gesichtspunkte gibt. Wenn ich es hier richtig gerlernt habe - ich habe keinen hier stehenden Link gelesen und die Posts nur überflogen - sind Freimaurerei und Katholizismus aus welchen Gründen auch immer (die mir persönlich Wurscht sind) nicht mit einander vereinbar, allerding ist Freimaurer sein nicht so unterirdisch pfui bäh das man es rechtlich sanktioniert verbieten muss. Wenn diese Zusammenfassung des Threatinhaltes richtig ist würde ich anbieten diesen Threat, weil im Wesentlichen erledigt, zu schliessen. Sollte sich eine neue theologische Beurteilung der Freimaurerei geben, dann ist die für alle, nicht nur für Priester relevant und man kann dies dann in einem neuen Threat diskutieren. Frank (Mod) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Lothringen: Und was hast du auf den Inhalt des Vortrags zu sagen ? Das höre ich mir doch keine geschlagene halbe Stunde lang an, 30 Sekunden reichen um zu wissen, wo Schneiders Hase lang läuft. Woher will Athanasius Schneider eigentlich irgend etwas über Freimaurer wissen, was er nicht aus irgendwelchen alten Schwarten mit Verschwörungstheorien herausselektiert und zu einer quasi-neuen Verschwörungstheorie zusammengebastelt hat? bearbeitet 3. Februar 2018 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 vor 23 Minuten schrieb Frank: Wenn diese Zusammenfassung des Threatinhaltes richtig ist würde ich anbieten diesen Threat, weil im Wesentlichen erledigt, zu schliessen. Sollte sich eine neue theologische Beurteilung der Freimaurerei geben, dann ist die für alle, nicht nur für Priester relevant und man kann dies dann in einem neuen Threat diskutieren. Frank (Mod) Ja, mach mal ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 vor 52 Minuten schrieb Frank: Aber um mal wieder ernsthaft zu werden. Wenn ich es hier richtig gerlernt habe - ich habe keinen hier stehenden Link gelesen und die Posts nur überflogen - sind Freimaurerei und Katholizismus aus welchen Gründen auch immer (die mir persönlich Wurscht sind) nicht mit einander vereinbar, allerding ist Freimaurer sein nicht so unterirdisch pfui bäh das man es rechtlich sanktioniert verbieten muss. Wenn diese Zusammenfassung des Threatinhaltes richtig ist würde ich anbieten diesen Threat, weil im Wesentlichen erledigt, zu schliessen. Sollte sich eine neue theologische Beurteilung der Freimaurerei geben, dann ist die für alle, nicht nur für Priester relevant und man kann dies dann in einem neuen Threat diskutieren. Frank (Mod) Ja, bitte sofort schließen. Erstens könnte eine Diskussion entstehen. Das hatten wir im Hasenstall seit Jahren nicht und könnte schwerwiegende Verwirrung unter den Gläubigen verursachen. Zweitens ist ein Neuuser beteiligt. Am Ende meint der noch, er dürfe hier einfach so mitmachen, wenn das nicht sofort unterbunden wird. Wir haben eh zu viele Neulinge an Bord. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 vor 2 Stunden schrieb Chrysologus: Und das, wo er eigentlich sein Bistum an nicht mehr als 30 Tagen im Jahr verlassen darf. Stimmt das? Oder muss er an wenigstens 30 Tagen dort anwesend sein? Das könnte hinkommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 C. 395 § 2 CIC grenztz die Abwesenheit des Diözesanbischofs auf nicht mehr als einen Monat im Jahr ein. C. 202 § 1 CIC bestimmt den Monat als Zeitraum von 30 Tagen. C. 410 CIC bestimmt die Frist für Weihbischöfe eher knapper. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 3. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2018 Aber bitte, man muß doch nicht auf jeden Schwachsinn, auf jede Verschwörungstheorie eine Antwort geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 4. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2018 vor 11 Stunden schrieb Chrysologus: C. 395 § 2 CIC grenztz die Abwesenheit des Diözesanbischofs auf nicht mehr als einen Monat im Jahr ein. C. 202 § 1 CIC bestimmt den Monat als Zeitraum von 30 Tagen. C. 410 CIC bestimmt die Frist für Weihbischöfe eher knapper. ist zwar hier OT, aber ich frage trotzdem mal ganz neugierig. Gilt das für einen Monat am Stück oder für alle Tage der Abwesenheit addiert? (Ich kann mir beides vorstellen, mag jetzt aber nicht im CIC nachlesen - Latein ist nicht so meins). Gibt es Ausnahmen? Mal davon abgesehen, daß Kardinäle im Konklave theoretisch zu einer deutlich längeren Abwesenheit gezwungen sein könnten kann ich mir vorstellen, daß sich auch die normalen überdiözesanen Aufgaben summieren: Zwei mal im Jahr eine Woche Bischofskonferenz, dazwischen diverse Treffen diverser Ausschüsse und Arbeitsgruppen, ein Besuch in Rom, einer im Partnerbistum; oder es ist Weltjugend- oder Katholikentag... Da kommt man auch ohne Familienbesuch oder Urlaub leicht auf dreißig Tage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 4. Februar 2018 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2018 Das Sympathische an den Freimaurer ist der Verzicht auf religioese und politische Debatten und entsprechende Positionierungen. Eine grundsaetzliche Ablehnung von Religon erfolgt nicht durch die Freimaurer (die Vereinbarung der Freimaurerei mit indivuellen religioesen Bekenntnissen wird fuer Privatsache gehalten), sondern es erfolgt eine Ablehnung der Freimauerei durch bestimmte religioese Gruppen (katholische Kirche, Islam). Ist zwar OT hier, aber trotzdem interessant: "1955 wurde Ludwig van Beethovens Vertonung von Friedrich Schillers Gedicht An die Freude von dem Freimaurer Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergo als Europaeische Hymne vorgeschlagen. Der Text beschreibt das freimaurerische Ideal einer Gesellschaft gleichberechtigter Menschen, die durch das Band der Freundschaft verbunden sind. Das Gedicht enstand als Auftragsarbeit fuer die Tafel der Freimaurerloge Zu den drei Schwertern und Astraea zur gruenenden Raute in Dresden." (Zitat aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Freimaurerei 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Chrysologus Geschrieben 4. Februar 2018 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 4. Februar 2018 vor 51 Minuten schrieb Moriz: ist zwar hier OT, aber ich frage trotzdem mal ganz neugierig. Gilt das für einen Monat am Stück oder für alle Tage der Abwesenheit addiert? (Ich kann mir beides vorstellen, mag jetzt aber nicht im CIC nachlesen - Latein ist nicht so meins). Gibt es Ausnahmen? Mal davon abgesehen, daß Kardinäle im Konklave theoretisch zu einer deutlich längeren Abwesenheit gezwungen sein könnten kann ich mir vorstellen, daß sich auch die normalen überdiözesanen Aufgaben summieren: Zwei mal im Jahr eine Woche Bischofskonferenz, dazwischen diverse Treffen diverser Ausschüsse und Arbeitsgruppen, ein Besuch in Rom, einer im Partnerbistum; oder es ist Weltjugend- oder Katholikentag... Da kommt man auch ohne Familienbesuch oder Urlaub leicht auf dreißig Tage. Ich habe gerade einen Aufsatz darüber geschrieben (und zitiere mich im folgenden einfach ohne Kennzeichnung selbst) - sonst wüßte ich es auch nicht. Den Codex gibt es jedoch in deutscher Übersetzung. Der Sinn der Residenzpflicht (und wir sprechen hier ja nur über die Ausnahme von dieser Pflicht) erschließt sich vom kirchlichen Amtsbegriff her. Seit dem ersten Konzil von Nicaia wird immer wieder eingeschärft, dass jedes Kirchenamt (officium ecclesiasticum) ein auf spirituelle Zwecke ausgerichteter Dienst (munus) ist. Sabine Demel spricht daher bei Amt und Dienst auch von Relationsbegriffen, „die sich nur von dem her definieren lassen, dem sie zu dienen haben“. James A. Provost beginnt seinen Kommentar zu c. 145 CIC mit der programmatischen Feststellung: „An office is a function“, Ämter gebe es nicht um der Ehre willen, sondern um etwas zu tun, kirchliche Ämter gebe es nicht zum eigenen Heil, sondern um des Heiles der anderen. In diesem Sinne spricht auch Johannes-Paul II. von der „Funktion des Priesters in der Pfarrgemeinde“. Daher wird ein Verständnis von Residenzpflicht, das alleine auf die Meldeanschrift des Verpflichteten abzielt, dem Anspruch des Gesetzgebers nicht gerecht. Innerer Sinn der Residenzpflicht ist mehr als nur eine Anwesenheit am Dienstort, es geht darum, seinen Lebensmittelpunkt dort zu errichten und zu haben, wo man seine Dienst zu verrichten hat, um so das aufgetragene Amt ausüben zu können, indem der Amtsträger wirklich mit den Menschen zusammen lebt, zu deren Nutzen und Dienst er bestellt ist. Daher meine ich kann man die 30 Tage Frist nicht einfach als Anspruch des Klerikers verstehen - er darf sie nur dann wahrnehmen, wenn das von ihm auszuübende Amt dadurch nicht beschädigt wird. Etwas platt gesagt: Der Pfarrer darf nur dann in Urlaub gehen, wenn die Wahrnehmugn seiner Aufgaben anderweitig gesichert ist. Fällt seine Vertretung kurzfristig aus, muss er ggf, daheim bleiben, umgekehrt allerdings kommt er der Residenzpflicht auch dann nach, wenn er die Tage mit ausgedehnten Wanderungen verbringt. Zu Deinen Fragen: Die Tage der Abwesenheit werden im Kalenderjahr addiert, allerdings gelten nur solche Tage als Tage der Abwesenheit, an denen man alle 24h außerhalb des definierten Gebietes war (der CIC kennt also keine halben Urlaubstage). Für den Diözesanbsichof zählen jene Tage nicht zum Kontingent, an denen er auf ad limina Besuch in Rom ist, zur Teilnahem an Konzilien, Bischofssynoden oder Bischofskonferenzen verpflichtet ist oder infolge anderer, ihm rechtmäßig zugewiesener Aufgaben. Besuch im Partnerbistum ist demnach Abwesenheit, Weltjugend- oder Katholikentag ebenfalls, sofern er hier nicht als Vertreter der Bischofskonferenz teil nimmt. Allerdings werden halbe Tage hier nicht angerechnet: Selbst wenn er von Mittwoch bis Sonntag beim Katholikentag wäre (Bischof Genn hat es da in diesem Jahr gut), dann wären das eben nicht fünf, sondern nur drei Tage der Abwesenheit. Bei Weihbischöfen ist die Regelung des c. 410 CIC noch etwas enger: Außer zur Wahrnehmung einer Aufgabe außerhalb der Diözese oder der Ferien wegen dürfen sie die Diözese nur für kurze Zeit verlassen. Zur Teilnahme etwa an ad limina Besuchen sind sie gar nicht verpflichtet, es sei denn, der Diözesanbsichof wäre rechtmäßig verhindert (c. 400 CIC). Die kürzere Liste der Ausnahmen des c. 410 im Vergleich zu den Bestimmungen des c. 395 CIC lassen mich vermuten, dass der Gesetzgeber bei den Weihbischöfen eher weniger geneigt ist, Gründe für die Abwesenheit von der Diözese zu akzeptieren. 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 12. Februar 2020 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2020 Eine interessante Neu Erscheinunghttps://www.kathpress.at/goto/meldung/1855191/wien-plaedoyer-fuer-aussoehnung-von-kirche-und-freimaurern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Marcellinus Geschrieben 12. Februar 2020 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2020 vor 13 Minuten schrieb Spadafora: Eine interessante Neu Erscheinunghttps://www.kathpress.at/goto/meldung/1855191/wien-plaedoyer-fuer-aussoehnung-von-kirche-und-freimaurern Also wenn das jetzt nicht der Beginn des Weltuntergangs ist, dann weiß ich es nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spadafora Geschrieben 12. Februar 2020 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2020 Man macht dort weiter wo 1983 nach einer Nacht und Nebel Aktion von Ratzinger abgebrochen wurde werde mir das Buch besorgen aber ich hab keine Ahnung wann ich zum lesen komme ein kurzes Wort zum Thema noch ich habe immer wieder mit den Brüdern zu tun bei Sozialaktionen für scheerbehinderte und muß sagen feine und kultivierte Leute die wirklich helfen und das NICHT für Propaganda nützen sondern es im Stillen tun Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.