Soulman Geschrieben 5. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 5. Juni 2013 (bearbeitet) Ein erschütternder Fall aus Bayern. (45 min. ARD-Mediathek, also in ein paar Wochen ist der Beitrag wieder weg) Ich habe ein paar Jahre auf einer Geschlossenen gearbeitet. Das was diesem Mann seit 7 Jahren angetan wird, ist mit das Schlimmste, was einem geistig gesunden Menschen angetan werden kann. Er muss sich damit auseinandersetzen, dass seine Wahrnehmung und Verhalten zwar real und normal ist, aber trotzdem zum Eingesperrtsein geführt hat. Darüber nicht verrückt zu werden ist fast unmöglich. Das grausamste Detail ist die Therapielogik, nach der ein Verweigern seine angebliche Gefährlichkeit bestätigt, für ihn aber der einzige Rettungsanker ist, der ihm in dieser Situation noch bleibt. Das entspricht den aus "1984". ( ) entsetzter Gruss, Martin bearbeitet 5. Juni 2013 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 5. Juni 2013 Autor Melden Share Geschrieben 5. Juni 2013 Nachtrag: Das Landgericht Regensburg hat am 28.05. entschieden, dass Herr Mollath in der Nervenklinik verbleibt. Von mir aus können die alle absaufen. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 13. Juni 2013 Autor Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Hi, Herr Mollath bleibt in der Psychiatrie Bayreuth, weil es dem Gutachter nicht so gut geht und er deshalb kein neues Gutachten schreiben mag. Die können doch mal tauschen, vielleicht geht es ihm dann besser. Gruss, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Hi, Herr Mollath bleibt in der Psychiatrie Bayreuth, weil es dem Gutachter nicht so gut geht und er deshalb kein neues Gutachten schreiben mag. Die können doch mal tauschen, vielleicht geht es ihm dann besser. Gruss, Martin Ich finde diese ganze Angelegenheit höchst schwierig - zumal ich beruflich ja mit ähnlich gelagerten Fällen zu tun habe und auch schon entsprechende Anträge habe stellen müssen. Das Grundproblem scheint mir im System zu liegen: Gustl Mollath verweigert eine Begutachtung, das Gesetz hingegen verlangt eine positive Antwort auf die Frage, ob von ihm noch Gefahr ausgehe. Denn man stelle sich den Fall vor, das Gericht höbe den Unterbringungsbeschluss auf, und in drei Wochen verprügelt, vergewaltigt oder tötet Herr Mollath seine Exfrau. Dann wird man (nicht zu Unrecht) empört fragen, wie denn das Gericht einen Mann frei lassen könne, der sich derart jeder Untersuchung entzogen habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Skandalös ist vor allem die Zeit, die sich das Wiederaufnahmegericht lässt. Das Aditionsverfahren ist ja kein Hexenwerk, angesichts des vorgebrachten Sachverhalts, hätte darüber längst entschieden werden können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 (bearbeitet) Denn man stelle sich den Fall vor, das Gericht höbe den Unterbringungsbeschluss auf, und in drei Wochen verprügelt, vergewaltigt oder tötet Herr Mollath seine Exfrau. Um das zu tun, muss er wohl nicht verrückt sein. Ich hielte es sogar für geradezu normal, angesichts dessen, was sie ihm womöglich angetan hat (und falls er normal ist, dann hat sie ihm das definitiv angetan). bearbeitet 13. Juni 2013 von Sokrates 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Das Grundproblem scheint mir im System zu liegen: Gustl Mollath verweigert eine Begutachtung, das Gesetz hingegen verlangt eine positive Antwort auf die Frage, ob von ihm noch Gefahr ausgehe. Denn man stelle sich den Fall vor, das Gericht höbe den Unterbringungsbeschluss auf, und in drei Wochen verprügelt, vergewaltigt oder tötet Herr Mollath seine Exfrau. Dann wird man (nicht zu Unrecht) empört fragen, wie denn das Gericht einen Mann frei lassen könne, der sich derart jeder Untersuchung entzogen habe. Mit dieser Argumentation lässt sich allerdings so ziemlich jeder wegsperren, der ein Gutachten verweigert. Auch ich könnte morgen meinen Sohn ersäufen oder meine Nachbarin vergewaltigen. Der Staat kann nicht einfach jeden Wegsperren, der sich einer Untersuchung entzieht. Vor allem hat jemand, der ohne Verurteilung in einer Strafsache eingesperrt ist, aus meiner Sicht das Recht, diese Unterbringung bei Bedarf jede Woche prüfen zu lassen. Immerhin geht es hier um Freiheitsentzug. Da zählt meiner Meinung nach jeder Tag. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Denn man stelle sich den Fall vor, das Gericht höbe den Unterbringungsbeschluss auf, und in drei Wochen verprügelt, vergewaltigt oder tötet Herr Mollath seine Exfrau. Um das zu tun, muss er wohl nicht verrückt sein. Ich hielte es sogar für geradezu normal, angesichts dessen, was sie ihm womöglich angetan hat (und falls er normal ist, dann hat sie ihm das definitiv angetan). Das ist letztlich das erschreckende an diesem Fall: Die Frau behauptet, er wolle sie umbringen, und bringt ihn damit in die Klapse. Wenn er raus kommt, weil er gesund ist, und dann versucht seine Ex umzubringen, beweist er damit, dass Sie im recht war. Der Mann kann sich also nur abnormal verhalten oder bis an sein Lebensende in der Geschlossenen sitzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Hi, Herr Mollath bleibt in der Psychiatrie Bayreuth, weil es dem Gutachter nicht so gut geht und er deshalb kein neues Gutachten schreiben mag. Die können doch mal tauschen, vielleicht geht es ihm dann besser. Gruss, Martin Ich finde diese ganze Angelegenheit höchst schwierig - zumal ich beruflich ja mit ähnlich gelagerten Fällen zu tun habe und auch schon entsprechende Anträge habe stellen müssen. Das Grundproblem scheint mir im System zu liegen: Gustl Mollath verweigert eine Begutachtung, das Gesetz hingegen verlangt eine positive Antwort auf die Frage, ob von ihm noch Gefahr ausgehe. Denn man stelle sich den Fall vor, das Gericht höbe den Unterbringungsbeschluss auf, und in drei Wochen verprügelt, vergewaltigt oder tötet Herr Mollath seine Exfrau. Dann wird man (nicht zu Unrecht) empört fragen, wie denn das Gericht einen Mann frei lassen könne, der sich derart jeder Untersuchung entzogen habe. Ob jetzt ein Gericht den Beschluss von sich aus aufhebt, oder weil es sich auf ein (u.U.) unzutreffendes Gutachten verlässt (was ja nicht so selten passiert), ist doch eigentlich egal .. und gerade in einem so politischen Fall wie diesem, sollte sich was bewegen (aber ok, weder Politik noch Justiz hat ein Interesse daran, das Mollath frei kommt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Mit dieser Argumentation lässt sich allerdings so ziemlich jeder wegsperren, der ein Gutachten verweigert. Auch ich könnte morgen meinen Sohn ersäufen oder meine Nachbarin vergewaltigen. Der Staat kann nicht einfach jeden Wegsperren, der sich einer Untersuchung entzieht. Vor allem hat jemand, der ohne Verurteilung in einer Strafsache eingesperrt ist, aus meiner Sicht das Recht, diese Unterbringung bei Bedarf jede Woche prüfen zu lassen. Immerhin geht es hier um Freiheitsentzug. Da zählt meiner Meinung nach jeder Tag. Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde. Wenn er jetzt die Erledigung der Unterbringung beantragt, wirken sich Zweifel hinsichtlich der Erledigungsgründe zu seinen Lasten aus. Anders als bei der erstmaligen Unterbringung. Das ist der Unterschied zu Personen, die keine Straftaten begangen haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Hier eine etwas andere Sicht der Dinge, die ein weniger ungünstiges Licht auf die Justiz wirft. Das Problem ist ja immer, dass man auf das angewiesen ist, was die Schmierfinken schreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde. Hat er tatsächlich Reifen durchstochen, oder hatte das auch nur seine Frau behauptet. ich hab noch keine klare Antwort dazu gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde. Hat er tatsächlich Reifen durchstochen, oder hatte das auch nur seine Frau behauptet. ich hab noch keine klare Antwort dazu gefunden. Und selbst wenn er Reifen durchstochen haben sollte: Was gibt das? Ein paar Monate auf Bewährung? Okay, beim Überfliegen des Spiegel-Artikels liest sich das schlimmer und es dürften schon ein paar Jährchen zusammen kommen. Aber: Was ist schlimmer? 10Jahre Gefängnis wegen Taten die er begangen hat, mit Aussicht auf dann Freiheit (wenn er sie begangen hat) oder bis zur Bahre Psychiatrie wegen einer Gefährdung die eher zweifelhaft ist, ohne Aussicht jemals wieder auf freien Fuß zu kommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde. Hat er tatsächlich Reifen durchstochen, oder hatte das auch nur seine Frau behauptet. ich hab noch keine klare Antwort dazu gefunden. Und selbst wenn er Reifen durchstochen haben sollte: Was gibt das? Ein paar Monate auf Bewährung? Okay, beim Überfliegen des Spiegel-Artikels liest sich das schlimmer und es dürften schon ein paar Jährchen zusammen kommen. Aber: Was ist schlimmer? 10Jahre Gefängnis wegen Taten die er begangen hat, mit Aussicht auf dann Freiheit (wenn er sie begangen hat) oder bis zur Bahre Psychiatrie wegen einer Gefährdung die eher zweifelhaft ist, ohne Aussicht jemals wieder auf freien Fuß zu kommen? Es geht hier um den wesentlichen Unterschied, ob jemand seine Taten frei verantworten kann (mithin frei entscheidet, Reifen durchzustechen, Menschen zu töten, Dinge zu stehlen) oder aber ob jemand das nicht frei entscheiden kann, vielmehr im Affekt handelt und es eben nicht steuern kann. Wenn letzteres der Fall ist, und es valide Hinweise darauf gibt, dass dabei Gefahr für dritte bestehen könnte (wer manisch Gänseblümchen pflückt oder schwarz fährt, von dem geht ja keine Gefahr aus), dann droht eben nicht Gefängnis, denn das gibt es nur für den, dem man die Tat zurechnen kann, sondern eben Psychiatrie, weil man meint, die Gesellschaft vor ihm schützen zu müssen. Und dies ist eben nicht befristet durch Zeitablauf, sondern kann nur dann aufgehoben werden, wenn keine Gefahr mehr besteht. Ein Beispiel aus dem Betreuungsrecht: Ein junger Mann hört Stimmen, die ihm befehlen, Dinge zu tun. Diese Stimmen hören auf, wenn er ihnen folgt, sie werden lauter, wenn er es nicht tut. Die Stimmen befehlen ihm, zu laufen, zu putzen, zu essen. Aber auch zu rauben und zu töten. Nun raubt er eine Handtasche, wird verhaftet und kommt in die Forensik. Soll man den nun einfach nach 6 Monaten Jugendstrafe wieder raus lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Und selbst wenn er Reifen durchstochen haben sollte: Was gibt das? Ein paar Monate auf Bewährung? Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist: Ist er ein gemeingefährlicher Irrer. Wenn ja, dann sitzt er zurecht in der Psychiatrie, wenn nein, dann nicht. Und bei der Beurteilung dieser Frage ist es schon ein Unterschied, ob er Reifen durchstochen hat oder nicht. Unabhängig davon, wie lange man dafür sitzen müsste, wenn man normal ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Mit dieser Argumentation lässt sich allerdings so ziemlich jeder wegsperren, der ein Gutachten verweigert. Auch ich könnte morgen meinen Sohn ersäufen oder meine Nachbarin vergewaltigen. Der Staat kann nicht einfach jeden Wegsperren, der sich einer Untersuchung entzieht. Vor allem hat jemand, der ohne Verurteilung in einer Strafsache eingesperrt ist, aus meiner Sicht das Recht, diese Unterbringung bei Bedarf jede Woche prüfen zu lassen. Immerhin geht es hier um Freiheitsentzug. Da zählt meiner Meinung nach jeder Tag. Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde. Wenn er jetzt die Erledigung der Unterbringung beantragt, wirken sich Zweifel hinsichtlich der Erledigungsgründe zu seinen Lasten aus. Anders als bei der erstmaligen Unterbringung. Das ist der Unterschied zu Personen, die keine Straftaten begangen haben. Weil ihm also ein Gericht ohne echte Beweise für begangene Taten eine Gefährlichkeit unterstellt hat, soll er jetzt beweisen müssen, dass er ungefährlich ist? Das ist wohl nicht dein Ernst. Wenn sie ihn weiter in der Klapse behalten wollen, müssen sie ihm eben immer wieder neu nachweisen, dass er gefährlich ist. Besonders, weil er ja nicht zum Verbüßen einer Strafe im Knast sitzt, sondern zur Strafprävention festgehalten wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde. Hat er tatsächlich Reifen durchstochen, oder hatte das auch nur seine Frau behauptet. ich hab noch keine klare Antwort dazu gefunden. Und selbst wenn er Reifen durchstochen haben sollte: Was gibt das? Ein paar Monate auf Bewährung? Okay, beim Überfliegen des Spiegel-Artikels liest sich das schlimmer und es dürften schon ein paar Jährchen zusammen kommen. Aber: Was ist schlimmer? 10Jahre Gefängnis wegen Taten die er begangen hat, mit Aussicht auf dann Freiheit (wenn er sie begangen hat) oder bis zur Bahre Psychiatrie wegen einer Gefährdung die eher zweifelhaft ist, ohne Aussicht jemals wieder auf freien Fuß zu kommen? Es geht hier um den wesentlichen Unterschied, ob jemand seine Taten frei verantworten kann (mithin frei entscheidet, Reifen durchzustechen, Menschen zu töten, Dinge zu stehlen) oder aber ob jemand das nicht frei entscheiden kann, vielmehr im Affekt handelt und es eben nicht steuern kann. Wenn letzteres der Fall ist, und es valide Hinweise darauf gibt, dass dabei Gefahr für dritte bestehen könnte (wer manisch Gänseblümchen pflückt oder schwarz fährt, von dem geht ja keine Gefahr aus), dann droht eben nicht Gefängnis, denn das gibt es nur für den, dem man die Tat zurechnen kann, sondern eben Psychiatrie, weil man meint, die Gesellschaft vor ihm schützen zu müssen. Und dies ist eben nicht befristet durch Zeitablauf, sondern kann nur dann aufgehoben werden, wenn keine Gefahr mehr besteht. Ein Beispiel aus dem Betreuungsrecht: Ein junger Mann hört Stimmen, die ihm befehlen, Dinge zu tun. Diese Stimmen hören auf, wenn er ihnen folgt, sie werden lauter, wenn er es nicht tut. Die Stimmen befehlen ihm, zu laufen, zu putzen, zu essen. Aber auch zu rauben und zu töten. Nun raubt er eine Handtasche, wird verhaftet und kommt in die Forensik. Soll man den nun einfach nach 6 Monaten Jugendstrafe wieder raus lassen? Nein, natürlich nicht. Mein Punkt war auch ein anderer: Wenn ich Clown richtig verstanden hab, könnte es M. auch passieren das, wenn ein Gutachten seine Ungefährlichkeit bestätigt, er eben wegen der zur Last gelegten Taten ins Gefängnis muss. Und da frage ich mich dann schon was für jemanden der "völlig normal in der Birne" ist das grössere Übel ist: Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung ein Paar Jahre hinter Gitter zu kommen und die Aussicht auf Freiheit zu haben oder in der Psychiatrie behandelt zu werden (unter Umständen wirklich "für immer") obwohl nicht behandlungsbedürftig zu sein. Wenn er die zur Last gelegten Taten gar nicht begangen haben sollte (deshalb die Replik auf Sokrates und nicht auf Clown), sondern nur seine Frau ihm das geschickt in die Schuhe geschoben haben sollte wiegt das "grundlos weg gesperrt sein" noch viel schlimmer. Das der junge Mann, aus deinem Beispiel, erst wieder auf freien Fuss kommt wenn von ihm keine Gefahr aus geht steht ausser frage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aristippos Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Weil ihm also ein Gericht ohne echte Beweise für begangene Taten eine Gefährlichkeit unterstellt hat, soll er jetzt beweisen müssen, dass er ungefährlich ist? Das ist wohl nicht dein Ernst. Doch, das ist sein Ernst, weil rechtskräftige Gerichtsurteile nun mal einen Vertrauensschutz genießen. Das gilt auch für Fehlurteile. Denn ob ein Urteil ein Fehlurteil ist, kann man ja erst feststellen, wenn man das Verfahren wiederaufgerollt hat. Deine Forderung läuft also darauf hinaus, dass jeder verurteilte Straftäter jederzeit die Wiederaufnahme seines Verfahrens fordern und verlangen kann, ihm seine Schuld erneut nachzuweisen. Immer und immer wieder. Wer soll das zahlen? Daher ist es durchaus richtig, dass wenn jemand erstmal rechtskräftig verurteilt ist, das Urteil im Zweifel als richtig angesehen wird und er selbst Butter bei die Fische zu bringen hat, warum es falsch sein soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde. Hat er tatsächlich Reifen durchstochen, oder hatte das auch nur seine Frau behauptet. ich hab noch keine klare Antwort dazu gefunden. Ich habe keine Ahnung. Und ich habe das Gefühl, dass das nicht nur mir so geht. Und selbst wenn er Reifen durchstochen haben sollte: Was gibt das? Ein paar Monate auf Bewährung? Okay, beim Überfliegen des Spiegel-Artikels liest sich das schlimmer und es dürften schon ein paar Jährchen zusammen kommen. Aber: Was ist schlimmer? 10Jahre Gefängnis wegen Taten die er begangen hat, mit Aussicht auf dann Freiheit (wenn er sie begangen hat) oder bis zur Bahre Psychiatrie wegen einer Gefährdung die eher zweifelhaft ist, ohne Aussicht jemals wieder auf freien Fuß zu kommen? Reifen durchstechen ist sicher ein Delikt, das keine Unterbringung rechtfertigt. Reifen so durchstechen, das die Luft erst bei voller Fahrt entweicht, ist schon etwas anderes. Da sind wir nah beim Mordversuch. Weil ihm also ein Gericht ohne echte Beweise für begangene Taten eine Gefährlichkeit unterstellt hat, soll er jetzt beweisen müssen, dass er ungefährlich ist? Das ist wohl nicht dein Ernst. Natürlich ist das mein Ernst. Es gibt ein rechtskräftiges Urteil, dass er die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat und deswegen unterzubringen ist. Ob das "ohne echte Beweise" ergangen ist, ist egal, solange es nicht im Wege der Wiederaufnahme beseitigt ist. Wenn sie ihn weiter in der Klapse behalten wollen, müssen sie ihm eben immer wieder neu nachweisen, dass er gefährlich ist. Besonders, weil er ja nicht zum Verbüßen einer Strafe im Knast sitzt, sondern zur Strafprävention festgehalten wird. Dann wäre es ein leichtes, für jeden Untergebrachten die Unterbringung zur Erledigung zu bringen, indem er jede Kooperation verweigert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du das möchtest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Das möchte ich sehr wohl. Wenn der Staat jemanden, der keine Strafe abzubüßen hat, längere Zeit die Freiheit entziehen will, muss er immer wieder neu die Gefährlichkeit nachweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 (bearbeitet) Das möchte ich sehr wohl. Wenn der Staat jemanden, der keine Strafe abzubüßen hat, längere Zeit die Freiheit entziehen will, muss er immer wieder neu die Gefährlichkeit nachweisen. Tut er ja. Alle Jahre wieder. Drum hat das Gericht in Bayreuth jetzt ja auch die weitere Unterbringung bis 2014 und nicht bis zum St. Nimmerleinstag angeordnet.Der nächste Überprüfungstermin ist auf den 10.6.2014 festgesetzt worden. bearbeitet 13. Juni 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Das möchte ich sehr wohl. Wenn der Staat jemanden, der keine Strafe abzubüßen hat, längere Zeit die Freiheit entziehen will, muss er immer wieder neu die Gefährlichkeit nachweisen. Tut er ja. Alle Jahre wieder. Drum hat das Gericht in Bayreuth jetzt ja auch die weitere Unterbringung bis 2014 und nicht bis zum St. Nimmerleinstag angeordnet.Der nächste Überprüfungstermin ist auf den 10.6.2014 festgesetzt worden. Und womit hat das Gericht nachgewiesen, dass Mollath nach wie vor gefährlich ist? Im Gegenteil soll Mollath beweisen, dass er es nicht ist. Wie beweist man aber, dass man sich die Inhalte der eigenen Aussage nicht eingebildet hat und nicht vor hat, seine Ex umzubringen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Das möchte ich sehr wohl. Wenn der Staat jemanden, der keine Strafe abzubüßen hat, längere Zeit die Freiheit entziehen will, muss er immer wieder neu die Gefährlichkeit nachweisen. Du hast gefordert, dass das wöchentlich geschieht? Soll also jede Woche der Nachweis der damaligen rechtswidrigen Tat erbracht werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 (bearbeitet) Und womit hat das Gericht nachgewiesen, dass Mollath nach wie vor gefährlich ist? Im Gegenteil soll Mollath beweisen, dass er es nicht ist. Wie beweist man aber, dass man sich die Inhalte der eigenen Aussage nicht eingebildet hat und nicht vor hat, seine Ex umzubringen? Du solltest hier zwei Dinge auseinanderhalten. Die jährliche Überprüfung durch ein Gericht, ob die psychiatrischen Gründe für eine Unterbringung noch bestehen (dafür wird ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben) und das Wiederaufnahmeverfahren. Das Bayreuther Gericht hatte jetzt nur auf der Grundlage des Urteils von 2006 und des letzten in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachtens zu entscheiden. Die Beweise, dass er sich die Inhalte seiner früheren Aussagen nicht nur eingebildet hat (um bei Deiner Formulierung zu bleiben), muss er im Wiederaufnahmeverfahren liefern. bearbeitet 13. Juni 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dale Earnhardt Geschrieben 13. Juni 2013 Melden Share Geschrieben 13. Juni 2013 Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde. Hat er tatsächlich Reifen durchstochen, oder hatte das auch nur seine Frau behauptet. ich hab noch keine klare Antwort dazu gefunden. Ich habe keine Ahnung. Und ich habe das Gefühl, dass das nicht nur mir so geht. Das ist der entscheidende Punkt. Ich verfolge die Story auch schon eine ganze Weile und war erst empört, wie die Justiz mit Mollath umgegangen ist, dann habe ich irgendwann (sic!) die Geschichte mit den Autoreifen gelesen, die er (angeblich) ja teilweise so beschädigt hat, dass sie erst während der Fahrt platzen. Und das war dann der Punkt, wo die ganze Geschichte einen anderen Twist bekam. Nur leider weiß ich nicht mehr, wo und wann genau ich das gelesen habe. In einem der aktuellen Spon-Artikel steht die Geschichte auch so drin, aber es fehlt der Hinwies, ob man ihm dies nachweisen konnte oder nicht... Dale Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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