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Der Fall Mollath


Soulman

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Du übersiehst, dass M. nach Ansicht des damaligen Tatgerichts erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat und deshalb untergebracht wurde.

Hat er tatsächlich Reifen durchstochen, oder hatte das auch nur seine Frau behauptet. ich hab noch keine klare Antwort dazu gefunden.

Ich habe keine Ahnung. Und ich habe das Gefühl, dass das nicht nur mir so geht.

Das ist der entscheidende Punkt. Ich verfolge die Story auch schon eine ganze Weile und war erst empört, wie die Justiz mit Mollath umgegangen ist, dann habe ich irgendwann (sic!) die Geschichte mit den Autoreifen gelesen, die er (angeblich) ja teilweise so beschädigt hat, dass sie erst während der Fahrt platzen. Und das war dann der Punkt, wo die ganze Geschichte einen anderen Twist bekam. Nur leider weiß ich nicht mehr, wo und wann genau ich das gelesen habe. In einem der aktuellen Spon-Artikel steht die Geschichte auch so drin, aber es fehlt der Hinwies, ob man ihm dies nachweisen konnte oder nicht...

Dale

 

Hier ist das nun angegriffene Urteil:

 

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

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Wie beweist man aber, dass man sich die Inhalte der eigenen Aussage nicht eingebildet hat und nicht vor hat, seine Ex umzubringen?

 

Üblicherweise mit einem psychiatrischen Gutachten. Das kann ohne Mitwirkung des Betroffenen erstellt werden, dann wird es wahrscheinlich nicht optimal sein. Und es kann erstellt werden mit Mitwirkung des Betroffenen. Dann hat es zumindest die Chance, besser zu sein.

 

Das Problem ist, dass irgendwann rechtskräftig festgestellt wurde, dass Mollath einen an der Klatsche hat und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Und das weitere Problem ist, dass der Gutachter, der nun die Ungefährlichkeit Mollaths feststellen soll, genau der war, der anfangs die Gefährlichkeit Mollaths festgestellt hat (neben Dr. Klaus Leipziger - der tat das auch - er ist aber Chefarzt des BKH Bayreuth). Ich halte das für etwas ungeschickt.

 

Hinzu kommt noch, dass das BKH Bayreuth sich nicht durch eine sonderliche Patientenfreundlichkeit auszeichnet. Ich hatte einmal einen Familienangehörigen in dieser Anstalt und einmal jemanden aus meinem Freundeskreis - eine entsetzlichere Klinik habe ich nie in meinem Leben erlebt. Ich hatte in beiden (miteinander nicht vergleichbaren) Fällen den Eindruck, in einem heruntergekommenen Gefängnis zu sein, nicht in einer Einrichtung, die Kranke korrekt behandelt.

 

Ich sehe die einzige Chance darin, dass das damalige Gerichtsverfahren revidiert wird. Wenn da dann klar wird, dass Mollath eben nicht verrückt war, dann haben sich auch die zukünftigen Gutachten erledigt.

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Das möchte ich sehr wohl. Wenn der Staat jemanden, der keine Strafe abzubüßen hat, längere Zeit die Freiheit entziehen will, muss er immer wieder neu die Gefährlichkeit nachweisen.

 

Du hast gefordert, dass das wöchentlich geschieht? Soll also jede Woche der Nachweis der damaligen rechtswidrigen Tat erbracht werden?

Dieser Nachweis müsste überhaupt einmal erbracht werden. Eine Gerichtsurteil ist kein Nachweis und eine Zeugenaussage des vermeintlichen Opfers ebenso wenig.

 

Und die andere Sache ist die, dass ich niemanden, der nicht eine Strafe abbüßt, festhalten kann, ohne ihm eine noch bestehende Gefährlichkeit nachweisen zu können. Wenn der Eingesperrte das wöchentlich wünscht und dem Staat die Unterbringung so wichtig ist, dann eben wöchentlich. Wieso sollte man dem Staat das Recht zugestehen, langfristig über die Unterbringung seiner Bürger zu entscheiden? Steht die Justiz über der Freiheit des Einzelnen? Das liefe aus meiner Sicht auf einen Allmachtsstaat hinaus, dem sich der einzelne Bürger nicht mehr entziehen kann.

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Üblicherweise mit einem psychiatrischen Gutachten. Das kann ohne Mitwirkung des Betroffenen erstellt werden, dann wird es wahrscheinlich nicht optimal sein. Und es kann erstellt werden mit Mitwirkung des Betroffenen. Dann hat es zumindest die Chance, besser zu sein.

Ein psychiatrisches Gutachten ist doch eine Momentaufnahme und kein Orakel. Wie will man also mit einem solchen Gutachten eine Aussage darüber treffen, wie gefährlich jemand in mehreren Jahren sein wird?

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Ein psychiatrisches Gutachten ist doch eine Momentaufnahme und kein Orakel. Wie will man also mit einem solchen Gutachten eine Aussage darüber treffen, wie gefährlich jemand in mehreren Jahren sein wird?

 

Es wird ja keine Aussage darüber getroffen, ob und wie gefährlich er möglicherweise in mehreren Jahren sein wird. Bei Herrn Mollath ist jährliche Überprüfung angesagt. Und wenn jemand wegen Selbst- oder Fremdgefährdung ohne Gerichtsverhandlung usw. durch richterliche Anordnung untergebracht wird, geschieht das hier i.d.R. für 6 Wochen, dann wird erneut überprüft.

 

Sicher kannst Du ein psychiatrisches Gutachten auch als "Momentaufnahme" betrachten. Aber wenn jemand festgesetzt wird, dann aufgrund der Feststellung einer Konstellation, aus der heraus irgendwelche fatalen Handlungen des Betreffenden zu befürchten sind. Möglicherweise sind solche Konstellationen durch eine Therapie zurechtzurücken. Wenn der Betreffende allerdings eine Therapie verweigert, hat er schlechte Karten.

bearbeitet von Julius
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Ah - danke.

 

Sind gegen das Urteil damals Rechtsmittel eingelegt worden?

 

Ja, die Revision M. hat der Bundesgerichtshof gem. § 349 II StPO verworfen.

 

Dieser Nachweis müsste überhaupt einmal erbracht werden. Eine Gerichtsurteil ist kein Nachweis und eine Zeugenaussage des vermeintlichen Opfers ebenso wenig.

 

Natürlich ist das Urteil für die Zwecke des Rechtssystems der Nachweis der Tat. Was sonst?

Und die andere Sache ist die, dass ich niemanden, der nicht eine Strafe abbüßt, festhalten kann, ohne ihm eine noch bestehende Gefährlichkeit nachweisen zu können.

 

Das ist deine Meinung. Ich teile sie nicht.

 

Wieso sollte man dem Staat das Recht zugestehen, langfristig über die Unterbringung seiner Bürger zu entscheiden?

 

Weil der Staat zur Wahrung der Rechtsgüter der Gemeinschaft berufen ist. Das führt notwendig dazu, dass er sie vor den Angriffen geisteskranker Rechtsbrecher beschützt, falls notwendig auch durch deren dauerhafte Unterbringung.

 

Steht die Justiz über der Freiheit des Einzelnen? Das liefe aus meiner Sicht auf einen Allmachtsstaat hinaus, dem sich der einzelne Bürger nicht mehr entziehen kann.

 

Natürlich steht die Justiz in dem Sinne über der Freiheit des Einzelnen, dass sie im bestimmten Rahmen über diese disponieren kann. Sie steht nicht in dem Sinne über der Freiheit, dass sie völlig ungebunden darüber entscheiden darf. Warum darin ein "Allmachtsstaat" liegt, erschließt sich mir nicht.

 

Ein psychiatrisches Gutachten ist doch eine Momentaufnahme und kein Orakel. Wie will man also mit einem solchen Gutachten eine Aussage darüber treffen, wie gefährlich jemand in mehreren Jahren sein wird?

In einem Jahr. Nicht mehrere Jahre.

bearbeitet von Clown
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Natürlich steht die Justiz in dem Sinne über der Freiheit des Einzelnen, dass sie im bestimmten Rahmen über diese disponieren kann. Sie steht nicht in dem Sinne über der Freiheit, dass sie völlig ungebunden darüber entscheiden darf. Warum darin ein "Allmachtsstaat" liegt, erschließt sich mir nicht.

Welche außerstaatlichen Instanzen gibt es denn, die Mollath helfen könnten?

Ein psychiatrisches Gutachten ist doch eine Momentaufnahme und kein Orakel. Wie will man also mit einem solchen Gutachten eine Aussage darüber treffen, wie gefährlich jemand in mehreren Jahren sein wird?

In einem Jahr. Nicht mehrere Jahre.

Soweit ich das richtig gelesen habe, wurde in diesem Jahr kein neues Gutachten (weder mit noch ohne Mitwirkung Mollaths) erstellt, weil der Gutachter sich dazu nicht in der Lage sah.

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Eine Gerichtsurteil ist kein Nachweis und eine Zeugenaussage des vermeintlichen Opfers ebenso wenig.

Ich glaube schon, dass man ein rechtskräftiges Urteil als "Nachweis" auffassen muss. Das ist, soweit ich das überblicke, für einen Rechtsstaat unverzichtbar. Ich sehe keine Alternative. Stell dir vor, der Mörder von Jakob Metzler würde jeden Tag sein Urteil überprüfen lassen können. OK, der wurde "normal" zu lebenslang verurteilt, aber nimm den Mörder der kleinen Lena aus Emden. Der sitzt in der Klapse. Was soll man mit dem machen?

 

Was den Fall Mollath so speziell macht, ist die Tatsache, dass im Nachhinein Aspekte aufgetaucht sind, die das Urteil zweifelhaft erscheinen lassen. Deshalb gibt es vielleicht eine Wiederaufnahme. das Gericht in Bayreuth ist insofern der falsche adressat, als dieses nicht mit der Wiederaunahme betraut ist, sondern nur mit der "normalen" rechtsstaatlichen Überprüfung der Einweisung in die Klapse. Einen unschönen Geschmack hat das Ganze schon, aber der schwarze Peter liegt beim Landgericht Regensburg.

bearbeitet von Sokrates
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Soweit ich das richtig gelesen habe, wurde in diesem Jahr kein neues Gutachten (weder mit noch ohne Mitwirkung Mollaths) erstellt, weil der Gutachter sich dazu nicht in der Lage sah.

 

Soweit ich es richtig verstehe, gab es kein weiteres ergänzendes externes Gutachten, das vom Gericht gewünscht worden war, weil der Herr Pfäfflin aus den bekannt gegebenen Gründen sich weigert, ein solches anzufertigen.

Dafür haben die Bayreuther Psychiater umfangreiche Darstellungen des Verhaltens von Herrn Mollath in der Klinik mit nur einer Schlussfolgerung abgegeben: Mollath ist noch immer in seinem "Wahn" gefangen. Ich bin mir, vor allem nach Lothars Auskunft über die Zustände in der Bayreuther Klinik, auch nicht gewiss, was ich davon halten soll. Ausser dass ich mich frage, ob und welche Möglichkeiten die Anwälte von Herrn Mollath haben, um mäßigend auf ihn einzuwirken. Wenn es stimmt, was da beschrieben wird, dann tut sich Herr Mollath mit seinem Verhalten keinen Gefallen (und wenn es um die Beurteilung geht, ob er sich selber steuern kann oder nicht, dann sollte er schon zeigen können, dass er's kann).

 

Schau mal hier unter "Chronologie", ganz hinten, da sind die Verlaufsberichte verlinkt.

bearbeitet von Julius
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Eine Gerichtsurteil ist kein Nachweis und eine Zeugenaussage des vermeintlichen Opfers ebenso wenig.

Ich glaube schon, dass man ein rechtskräftiges Urteil als "Nachweis" auffassen muss. Das ist, soweit ich das überblicke, für einen Rechtsstaat unverzichtbar. Ich sehe keine Alternative. Stell dir vor, der Mörder von Jakob Metzler würde jeden Tag sein Urteil überprüfen lassen können. OK, der wurde "normal" zu lebenslang verurteilt, aber nimm den Mörder der kleinen Lena aus Emden. Der sitzt in der Klapse. Was soll man mit dem machen?

 

Was den Fall Mollath so speziell macht, ist die Tatsache, dass im Nachhinein Aspekte aufgetaucht sind, die das Urteil zweifelhaft erscheinen lassen. Deshalb gibt es vielleicht eine Wiederaufnahme. das Gericht in Bayreuth ist insofern der falsche adressat, als dieses nicht mit der Wiederaunahme betraut ist, sondern nur mit der "normalen" rechtsstaatlichen Überprüfung der Einweisung in die Klapse. Einen unschönen Geschmack hat das Ganze schon, aber der schwarze Peter liegt beim Landgericht Regensburg.

Aus meiner Sicht ist der Fall Mollath schon deshalb anders gelagert als die genannten Mordfälle, weil er bislang nichts getan hat, was mit Haft bestraft werden könnte. Er ist nur deshalb eingesperrt, weil er nach Meinung des Gutachters in der Lage wäre, eine schwere Straftat zu begehen. Das Gericht hat ihm allein auf Grund der Aussage seiner Ex zur Last gelegt, er habe deren Autoreifen zerstochen und sie bedroht. Darauf basiert die Annahme seiner Gefährlichkeit. Und das ist mir in der Tat zu wenig und das darf nach meinem persönlichen Rechtsverständnis auch keinem Gericht reichen, um jemanden einzusperren.

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Das Gericht hat ihm allein auf Grund der Aussage seiner Ex zur Last gelegt, er habe deren Autoreifen zerstochen und sie bedroht. Darauf basiert die Annahme seiner Gefährlichkeit. Und das ist mir in der Tat zu wenig und das darf nach meinem persönlichen Rechtsverständnis auch keinem Gericht reichen, um jemanden einzusperren.

 

Nene, er hat schon selber dazu beigetragen, dass das Gericht es als erwiesen ansah, dass er mehr als hundert Autoreifen zerstochen hätte. Er hat da wohl einem Anwalt einen Brief geschrieben, in dem er säuberlich so ziemlich alle Personen aufzählte, deren Autoreifen zerstochen worden waren, und ausführlich erklärte, in welcher Verbindung sie zu dem Zoff stünden, den er mit seiner Frau und ihrer Bank hatte, so à la: Der Bruder meiner Ex hat ne Freundin, die Arzthelferin ist und in der Praxis 6 Häuser weiter von der Bank (oder ich weiss jetzt nicht genau von was oder wem), in der ein Attest geschrieben worden ist, mit dem ich fertiggemacht werden soll. Und rein zufällig sind allen oder den meisten der in diesem Brief genannten Leute die Reifen durchstochen oder das Auto zerkratzt worden. Auch dem Gerichtsvollzieher, der bei ihm pfänden sollte oder gepfändet hat. DER Brief war gar nicht gut für Herrn Mollath. Irgendwo in dem Schlunz, den ich verlinkt habe, müsste er zu finden sein, ich mag ihn jetzt gerade nicht selber suchen.

bearbeitet von Julius
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Aus meiner Sicht ist der Fall Mollath schon deshalb anders gelagert als die genannten Mordfälle, weil er bislang nichts getan hat, was mit Haft bestraft werden könnte. Er ist nur deshalb eingesperrt, weil er nach Meinung des Gutachters in der Lage wäre, eine schwere Straftat zu begehen.

Der Fall liegt wohl schon anders: Er soll Autoreifen so perforiert haben, dass die Luft erst später entweicht. Das kann Mordversuch sein. Er soll seine Frau bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Das wäre das Selbe. er wäre wohl zu ein paar Jahren haft verurteilt worden, wenn er nicht in die Klapse gekommen wäre. Natürlich gibt es jetzt Zweifel, ob das so stimmt. Dann wäre er unschuldig in den Knast gekommen und jetzt schon wieder draußen. Das ist der Unterschied.

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Welche außerstaatlichen Instanzen gibt es denn, die Mollath helfen könnten?

 

Ich verstehe die Frage nicht. Was hat das damit zu tun?

 

Was den Fall Mollath so speziell macht, ist die Tatsache, dass im Nachhinein Aspekte aufgetaucht sind, die das Urteil zweifelhaft erscheinen lassen. Deshalb gibt es vielleicht eine Wiederaufnahme. das Gericht in Bayreuth ist insofern der falsche adressat, als dieses nicht mit der Wiederaunahme betraut ist, sondern nur mit der "normalen" rechtsstaatlichen Überprüfung der Einweisung in die Klapse. Einen unschönen Geschmack hat das Ganze schon, aber der schwarze Peter liegt beim Landgericht Regensburg.

 

Das Problem ist doch, dass das Landgericht Regensburg nicht zu Potte kommt.

 

Aus meiner Sicht ist der Fall Mollath schon deshalb anders gelagert als die genannten Mordfälle, weil er bislang nichts getan hat, was mit Haft bestraft werden könnte. Er ist nur deshalb eingesperrt, weil er nach Meinung des Gutachters in der Lage wäre, eine schwere Straftat zu begehen. Das Gericht hat ihm allein auf Grund der Aussage seiner Ex zur Last gelegt, er habe deren Autoreifen zerstochen und sie bedroht. Darauf basiert die Annahme seiner Gefährlichkeit. Und das ist mir in der Tat zu wenig und das darf nach meinem persönlichen Rechtsverständnis auch keinem Gericht reichen, um jemanden einzusperren.

 

Nein, auch seine Anlasstaten (Manipulationen an Autoreifen, sodass diese erst während der Fahrt zerstört werden und die tätlichen Angriffe auf seine Ex-Frau) würden für sich genommen ausreichen. Wenn deiner Auffassung nach niemand auf die Aussage eines Zeugen hin verurteilt werden darf (wie in der Carolina: Zweier Zeugen Mund tut Wahrheit kund), dann musst du dich damit abfinden, dass Sexualdelikte in Zukunft in Deutschland nicht mehr verfolgt werden können.

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Das Gericht hat ihm allein auf Grund der Aussage seiner Ex zur Last gelegt, er habe deren Autoreifen zerstochen und sie bedroht.

 

Und was ist mit den vielen anderen Reifen? Das Urteil würdigt hierzu die Beweise auf den Seiten 15-16 und 18-19 und zwar für mich recht überzeugend.

bearbeitet von Wunibald
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Das Gericht hat ihm allein auf Grund der Aussage seiner Ex zur Last gelegt, er habe deren Autoreifen zerstochen und sie bedroht.

 

Und was ist mit den vielen anderen Reifen? Das Urteil würdigt hierzu die Beweise auf den Seiten 15-16 und 18-19 und zwar für mich recht überzeugend.

Sorry, die hatte ich tatsächlich vergessen.

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Ein weiteres - das Urteil führt umfänglich ein höchst irritierendes Verhalten des Angeklagten im Verfahren aus. Er verweigerte im Grunde jede Verteidigung und fühlte sich erheblich verfolgt. Das ist kein schlüssiger Beweis, aber zumindest ein Hinweis auf irrationales Verhalten. Wenn das Gericht dann noch von den Taten überzeugt ist, dann würde ich jedes andere Urteil als das gefällte für falsch halten.

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Ein weiteres - das Urteil führt umfänglich ein höchst irritierendes Verhalten des Angeklagten im Verfahren aus. Er verweigerte im Grunde jede Verteidigung und fühlte sich erheblich verfolgt. Das ist kein schlüssiger Beweis, aber zumindest ein Hinweis auf irrationales Verhalten. Wenn das Gericht dann noch von den Taten überzeugt ist, dann würde ich jedes andere Urteil als das gefällte für falsch halten.

 

Der Skandal im Fall Mollath ist nicht so sehr, dass hier möglicherweise ein Unschuldiger verurteilt wurde. Das ist bitter und jedes Mal eine offene Wunde im Rechtsstaat, aber kann nicht ausgeschlossen werden. Daraus darf man nicht wie OAOS die Folgerung ziehen, dass wir absurd hohe Beweismaßstäbe bräuchten oder einen Prozess ad infinitum mit wöchentlicher Schuldfeststellung bräuchten. Was wir brauchen ist ein sorgsames, prozessordnungsgemäßes Verfahren, eine menschenwürdige Unterbringung von psychisch kranken Rechtsbrechern und eine angemessene und zügige Reaktion der Justiz auf Wiederaufnahmeanträge. Es scheint, als ob im Fall Mollath da vieles daneben gegangen ist.

Ich frage mich mittlerweile auch, warum Mollath nicht aus dem Krankenhaus in ein anderes verlegt wird. Das mutet doch allmählich wie sinnlose Quälerei an.

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Ich frage mich mittlerweile auch, warum Mollath nicht aus dem Krankenhaus in ein anderes verlegt wird. Das mutet doch allmählich wie sinnlose Quälerei an.

 

Ich denke schlicht, weil er jede Kooperation verweigert - was bei einem solchen Wahngebäude ja nicht ganz unüblich ist. Er muss ja die Zwangsunterbringung zweifelsohne als Beleg dafür ansehen, dass sich die Welt gegen ihn verschworen hat.

 

Nach meiner Erfahrung ist Bayreuth in der Behandlung von Psychosen ausgesprochen gut.

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Ich frage mich mittlerweile auch, warum Mollath nicht aus dem Krankenhaus in ein anderes verlegt wird. Das mutet doch allmählich wie sinnlose Quälerei an.

 

Anfang dieses Jahres wurde dies ja wohl erwogen, auf Betreiben des Bayreuther Krankenhauses, wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung habe. Mollath hatte Strafanzeige gegen den dortigen Chefarzt gestellt (?). Gegen eine Verlegung nach Ansbach (?) hatten Mollath und seine Anwälte jedoch Einspruch erhoben. Ich habe das Hin und Her jetzt nur noch schwammig in Erinnerung und muss es nochmal nachblättern. Und ich kann zu beiden Krankenhäuser, Bayreuth wie Ansbach, nichts sagen.

 

Auf die Schnelle

bearbeitet von Julius
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Herr Mollath möchte übrigens nicht nur nicht aus Bayreuth in ein anderes psychiatrisches Krankenhaus verlegt werden. Nachdem er es jüngst auch dazu gebracht hat, dass sich ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtages mit seinem "Fall" beschäftigt hat - vornehmlich mit der Schwarzgeldgeschichte, die er seiner Frau vorwirft und der Rolle der bayerischen Justizministerin - hat er dort, wie es scheint ziemlich eindrucksvoll, den Wunsch geäussert, wenn er denn schon nicht auf freien Fuß gesetzt würde, ihn in ein Gefängnis zu verlegen.

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Ups....

Na das wird aber dann schwierig werden, für die Anwälte von Mollath und für ihn selbst.

Diese Details habe ich noch nicht gewusst.

 

@Chrysologus: BKH Bayreuth ist gut, wenn man auf einer bestimmten Station ist. Da passt das Pflegepersonal, da sind die Ärzte engagiert. Dorthin kommt man aber nur, wenn man nicht über die Forensik reinkommt und auch keine vollgeschlossene Einrichtung benötigt. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann sieht es ziemlich übel aus.

bearbeitet von Lothar1962
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Ärzte und Pfleger sind schon relevant für ein gutes Ergebnis - am wichtigsten scheint mir die jeweilige Personenkonstellation zu sein. Wobei ich weder von der Abteilung, in der Mollath zu sein scheint, noch von den anderen einen schlechten Eindruck hatte. Aber wie gesagt: Das ist höchst subjektiv.

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Ich lese zum Fall Mollath gefühlt täglich was in meiner Tageszeitung. Hier ist es eher der "arme Herr Mollath". Erschreckend finde ich an der ganzen Sache, dass sie so lange dauert. Komisch finde ich, dass der Fall - der bestimmt kein Einzelfall ist - so lange und so intensiv in den Medien ist. *VerschwörungstheoretikeraufdenPlanruf*

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