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Der Fall Mollath


Soulman

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Wenn Mollath nur in der Anstalt säße, weil seine Erzählungen über Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau als Wahnvorstellungen abgetan worden wären, dann wäre das wirklich skandalös. Aber was ist, wenn es anders herum war? Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund diverser (Wahn-)Vorstellungen auch die Schwarzgeld-Erzählungen des Angeklagten nicht ernst genommen hat?

 

Dafür, dass es "anders herum" gewesen sein könnte, spricht nun wirklich nichts. Diese Umkehr der Reihenfolge wird wohl noch nicht mal von den allereifrigsten Mollathunterstützern unterstützt.

 

Er stand doch nicht vor Gericht, weil ihn jemand wegen Verleumdung angezeigt hätte, sondern wegen Körperverletzung und diverser, etwas speziell ausgeführter Reifenstechereien. Und selbst wenn die Ehefrau tatsächlich "Schwarzgeld" verschoben hätte, wäre das weder ein Grund gewesen, sie zu vermöbeln noch einer Reihe anderer Leute, die er nach und nach als mit seiner Frau irgendwie unter einer Decke steckend erlebte, die Reifen mit einer Methode zu zerstechen, die für die Geschädigten sehr übel hätte ausgehen können und die an Mordversuch grenzt. "Schwarzgeld" oder nicht, darüber hatte das Gericht überhaupt nicht zu befinden. Das ist ne andere Baustelle.

bearbeitet von Julius
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Dale Earnhardt

Das ist ne andere Baustelle.

Das ist genau der Punkt, den viele Mollath-Fans im Web gerne und gründlich "vergessen". Mollath hat sich gegen den Vorwurf der Körperverletzung mit dem Hinweis "verteidigt", seine Frau sei in einer Schwarzgeld-Affäre verstrickt. Alleine diese Verteidigungsstrategie ist zumindest ein kleines Indiz auf den angespannten Geisteszustand des Mannes.

Dale

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Das ist ne andere Baustelle.

Das ist genau der Punkt, den viele Mollath-Fans im Web gerne und gründlich "vergessen". Mollath hat sich gegen den Vorwurf der Körperverletzung mit dem Hinweis "verteidigt", seine Frau sei in einer Schwarzgeld-Affäre verstrickt. Alleine diese Verteidigungsstrategie ist zumindest ein kleines Indiz auf den angespannten Geisteszustand des Mannes.

Dale

Hi Dale,

 

der Mollath-Fan mit juristischer Ausbildung zerpflückt das Attest und den "angenehm objektiven" Spiegelartikel. Es scheint, anders als im Spiegel suggeriert, keine bebilderte Dokumentation des Würgeanschlags zu geben. Es war auch kein Dritter bei der Untersuchung anwesend. Von seiner Arbeit überzeugt liest sich zudem anders als:

 

„Rein theoretisch besteht natürlich die Möglichkeit, die ich letztendlich nicht

ausschließen kann, dass das Attest tatsächlich erst am 03.06.2002 aufgrund

der Karteikartendokumentation erstellt und ausgedruckt wurde. Das halte ich

aber für unwahrscheinlich, weil es inhaltlich doch sehr ausführlich ist und ich

in der Regel auf den Karteikarten nicht so ausführliche Feststellungen dokumentiere.“

 

Die inhaltliche Ausführung enthält einen signifikanten orthographischen Fehler, der auch in anderer Korrespondenz des angeblichen Opfers gehäuft auftritt. Daraus schliesst der RA, dass dieses Attest eben nicht nur den Tatverlauf aus der Erzählung heraus wiedergibt, sondern von der Ex-Frau mit verfasst wurde.

 

Ansonsten wurden in der Klinik Mollaths Telefongespräche mit seiner Anwältin abgehört um in Gutachten verwurstet zu werden. Die machen echt vor nichts halt.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Ich habe mit Interesse v.a. die Kommentare der hiesigen Juristen zu diesem Fall gelesen - da ja den diversen Presse- und Anwaltsverlautbarungen recht kritisch gegenüber stehen.

 

Was mich erstaunt, ist, dass wir hier eigentlich eine klassische "Michael-Kohlhaas"-Situation vorliegen haben, mit der der Staat anscheinend immer noch nicht umzugehen weiss.

Die Justiz fällt ihre Urteile heute immerhin im "Namen des Volkes", d.h. sie muss versucht sein, jeden Anschein von ungerechter, parteilicher Willkür zu vermeiden.

Was hier weitgehend unbestritten zu sein scheint, ist, dass zahlreiche Ungereimheiten und zumindest auch Fehler das ursprüngliche Verfahren belastet haben, sonderbarerweise immer zu Lasten des Verurteilten, niemals aber zu Lasten derjenigen, die dieses ungereimte Verfahren betrieben. Allein deshalb müsste zum Ansehen von Justiz und rechtstaatlicher Integrität ein Verfahren gefunden werden, dass jede Verschwörungstheorie widerlegt und alle Zweifel an der richtlicher Unvoreingenommenheit ausräumt.

Das Problem ist ja, dass nach der hessischen Steuerfahnder-Affäre ein Zusammenwirken von staatlichen Organen und Psychiatern zur Ausschaltung von Skandalkritikern tatsächlich nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, und die bayerischen "Amigo"-Strukturen wurden zwar immer wieder dokumentiert, aber selten wirksam strafrechtlich zerschlagen wurden.

 

Ich sehe hier Staat und Justiz tatsächlich in einer "Bringschuld", "Michael Kohlhaas" sollte es in unserer Zeit nicht mehr geben dürfen.

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der Mollath-Fan mit juristischer Ausbildung zerpflückt das Attest und den "angenehm objektiven" Spiegelartikel.

Könntest du bitte mal kurz darlegen, wo und inwiefern dein Link den Spiegel-Artikel zerpflückt. Mir erschließt sich das irgendwie nicht.

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Wenn man betrachtet, wie diese "Meinung" in den Kommentaren mit Fakten auseinander genommen wird ... B)

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Wenn man betrachtet, wie diese "Meinung" in den Kommentaren mit Fakten auseinander genommen wird ... B)

Hättest du ein Beispiel für einen Beitrag aus dem Kommentarbereich, wo mit Hilfe von "Fakten" die Meinung des Kommentators "auseinandergenommen" wird.

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Wenn man betrachtet, wie diese "Meinung" in den Kommentaren mit Fakten auseinander genommen wird ... B)

Hättest du ein Beispiel für einen Beitrag aus dem Kommentarbereich, wo mit Hilfe von "Fakten" die Meinung des Kommentators "auseinandergenommen" wird.

 

Ich habe das jetzt nicht zitationsfähig zur Hand, aber mir fiel auf, das der Autor Braun gern betont, kein Jurist zu sein - der von ihm kritisierte Prantl ist schon einer und hat auch als Anwalt, StA und Richter gearbeitet. Auch ohne jede printmediale Vermittlung und Kommentierung kann man sich zudem über das Geschehen informieren - in den Schriftsätzen des Verteidigers Strate. (Diese Art der Internetdokumentation halte ich übrigens für die beste Art von öffentlicher Prozessdokumentation, die es geben kann. Sch...s auf Kameras im Gericht.)

 

Ich halte ich diese Art der Argumentation für wesentlich gewichtiger als irgendwelche Interviews mit der Ex-Frau oder dem Verurteilten selbst. Das erinnert mich mehr an die unsägliche Kachelmann-Schlacht im Blätterwald.

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Dale Earnhardt
Wenn man betrachtet, wie diese "Meinung" in den Kommentaren mit Fakten auseinander genommen wird ... B)

Hättest du ein Beispiel für einen Beitrag aus dem Kommentarbereich, wo mit Hilfe von "Fakten" die Meinung des Kommentators "auseinandergenommen" wird.

 

Ich habe das jetzt nicht zitationsfähig zur Hand, aber mir fiel auf, das der Autor Braun gern betont, kein Jurist zu sein - der von ihm kritisierte Prantl ist schon einer und hat auch als Anwalt, StA und Richter gearbeitet. Auch ohne jede printmediale Vermittlung und Kommentierung kann man sich zudem über das Geschehen informieren - in den Schriftsätzen des Verteidigers Strate. (Diese Art der Internetdokumentation halte ich übrigens für die beste Art von öffentlicher Prozessdokumentation, die es geben kann. Sch...s auf Kameras im Gericht.)

 

Ich halte ich diese Art der Argumentation für wesentlich gewichtiger als irgendwelche Interviews mit der Ex-Frau oder dem Verurteilten selbst. Das erinnert mich mehr an die unsägliche Kachelmann-Schlacht im Blätterwald.

Nun, Herr Braun ist kein Jurist, aber er ist Journalist und hat ganz offensichtlich, und das kann ich beurteilen, eine seriöse und professionelle Auffassung, wie Journalisten arbeiten sollten. Ein Journalist, der diese Berufsbezeichnung verdient, sollte vor jeder Veröffentlichung beide Seiten einer Geschichte prüfen und recherchieren. Dramatischerweise ist das selbst in der SZ Berichterstattung nicht geschehen. Dramatischertweise deswegen, weil mir langsam die Printorgane ausgehen, denen ich glauben kann und will.

Dale

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Ich habe das jetzt nicht zitationsfähig zur Hand, aber mir fiel auf, das der Autor Braun gern betont, kein Jurist zu sein - der von ihm kritisierte Prantl ist schon einer und hat auch als Anwalt, StA und Richter gearbeitet.

 

Ich würde mich lieber von einem Nichtjuristen wie Braun als von einem Juristen wie Prantl in juristischen Dingen informieren. Letzterer schreibt sehr häufig hanebüchenen Unfug. Seine juristische Begründungstiefe liegt häufig nur knapp über der "Post von Wagner".

bearbeitet von Clown
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Wenn man betrachtet, wie diese "Meinung" in den Kommentaren mit Fakten auseinander genommen wird ... B)

Hättest du ein Beispiel für einen Beitrag aus dem Kommentarbereich, wo mit Hilfe von "Fakten" die Meinung des Kommentators "auseinandergenommen" wird.

 

Ich habe das jetzt nicht zitationsfähig zur Hand, aber mir fiel auf, das der Autor Braun gern betont, kein Jurist zu sein - der von ihm kritisierte Prantl ist schon einer und hat auch als Anwalt, StA und Richter gearbeitet. Auch ohne jede printmediale Vermittlung und Kommentierung kann man sich zudem über das Geschehen informieren - in den Schriftsätzen des Verteidigers Strate. (Diese Art der Internetdokumentation halte ich übrigens für die beste Art von öffentlicher Prozessdokumentation, die es geben kann. Sch...s auf Kameras im Gericht.)

 

Ich halte ich diese Art der Argumentation für wesentlich gewichtiger als irgendwelche Interviews mit der Ex-Frau oder dem Verurteilten selbst. Das erinnert mich mehr an die unsägliche Kachelmann-Schlacht im Blätterwald.

Nun, Herr Braun ist kein Jurist, aber er ist Journalist und hat ganz offensichtlich, und das kann ich beurteilen, eine seriöse und professionelle Auffassung, wie Journalisten arbeiten sollten. Ein Journalist, der diese Berufsbezeichnung verdient, sollte vor jeder Veröffentlichung beide Seiten einer Geschichte prüfen und recherchieren. Dramatischerweise ist das selbst in der SZ Berichterstattung nicht geschehen. Dramatischertweise deswegen, weil mir langsam die Printorgane ausgehen, denen ich glauben kann und will.

Dale

 

Also das ist so nicht ganz richtig: man liest sehr häufig, dass eine Seite die Stellungnahme zum Sachverhalt verweigert. Braun hat als zusätzliche Quelle lediglich die Ex-Frau interviewt, die ein Interview mit der SZ abgelehnt hat. Die jeweiligen Gerichte und Gutachter wurden von der SZ jedenfalls befragt und haben soweit wie möglich Stellung bezogen, der inzwischen pensionierte Richter wurde wie ein Schöffe ebenfalls befragt, beide hatten unterschiedliche Ansichten zum Fall, was auch berichtet wurde.

Wen meinst Du konkret, den die SZ noch hätte befragen müssen und der in der Recherche leichtfertig übergangen wurde?

 

Was die Berichterstattung zu Prozessen an sich angeht: da ist eine Positionierung in spektakulären Verfahren keineswegs unüblich. Die Rückert hat z.B. im Kachelmann-Prozess auf vehemente Weise das Gericht unter Beschuss genommen, der Angeklagte kam etwas später aus der Untersuchungshaft frei. Die Gegenposition wurde von Schwarzer für den Stern eingenommen.

 

Ich halte die damalige Berichterstattung für auch ziemlich daneben, v.a. aber weil tlw. alle möglichen Zeugen gegen Honorar exklusiv in der Presse auftraten.

 

Rückert wurde damals auch sehr angefeindet, wurde aber in ihrer Einschätzung letztlich durch den Verfahrensausgang bestätigt. Keine geringe Sache für den Angeklagten übrigens, aus einer wohl völlig überzogenen Untersuchungshaft freizukommen, wie hätte das ohne Rückert ausgesehen?

Unterschied auch zwischen Gerichtsreporterin Rückert und der Genre-Amateurin Schwarzer: letztere wurde nach dem Prozess auch noch presserechtlich verknackt.

Im NSU-Prozess wurde ebenfalls die scharfe Kritik am Münchener Gericht durch die Entscheidung der BVerfG tlw. bestätigt.

 

Von daher: kontroverse Berichterstattung zu Prozessen ist üblich, ich kann bei der Bayreuther Zeitung außer einem verständlichen lokalpatriotischem Engagement jetzt keine großartig andere Vorgehensweise erkennen, außer dass sie ein Interview bekommen haben, welches der SZ nicht möglich war und dass sie dem momentanen Tenor widersprechen.

Wer am Ende richtig gelegen hat, entscheiden die Gerichte, aber mir scheint die Sache eben so kontrovers, dass diese um des lieben Rechtsfriedens willens ein neues Verfahren eröffnen sollten, in dem alle Beweise und Aussagen erneut auf den Tisch kommen. Der Schaden ist dadurch mMn wohl geringer: ist der Verurteilte eine so schwere öffentliche Gefahr, wird man es sehr wahrscheinlich auch im neuen Verfahren entdecken. Ist er es nicht, kommt ein zu Unrecht langfristig im Maßregelvollzug Sitzender in Freiheit.

bearbeitet von Shubashi
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Rückert wurde damals auch sehr angefeindet, wurde aber in ihrer Einschätzung letztlich durch den Verfahrensausgang bestätigt. Keine geringe Sache für den Angeklagten übrigens, aus einer wohl völlig überzogenen Untersuchungshaft freizukommen, wie hätte das ohne Rückert ausgesehen?

 

Rückerts Art der Berichterstattung war mehrfach ein deutlicher Missgriff. Im Übrigen verkennst du m.E. die Aufgabe des Gerichtsjournalismus. Es geht nicht darum, sich so zu positionieren, dass man am Ende auf der richtigen Seite steht.

 

Wer am Ende richtig gelegen hat, entscheiden die Gerichte, aber mir scheint die Sache eben so kontrovers, dass diese um des lieben Rechtsfriedens willens ein neues Verfahren eröffnen sollten, in dem alle Beweise und Aussagen erneut auf den Tisch kommen. Der Schaden ist dadurch mMn wohl geringer: ist der Verurteilte eine so schwere öffentliche Gefahr, wird man es sehr wahrscheinlich auch im neuen Verfahren entdecken. Ist er es nicht, kommt ein zu Unrecht langfristig im Maßregelvollzug Sitzender in Freiheit.

 

Allerdings ginge es in einem neuen Verfahren nicht darum, ob Mollath "gefährlich" ist, sondern ob er die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat und dabei ggf. schuldunfähig war (bzw. das nicht auszuschließen ist) und die Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 63 StGB vorliegen. Nach so langer Zeit noch einen Nachweis der Taten zu erbringen, dürfte deutlich erschwert sein. Deshalb sieht die StPO zu recht ein anspruchsvolles Wiederaufnahmeverfahren, in dem zunächst die formale Richtigkeit des Wiederaufnahmebegehrens (Aditionsverfahren) und sodann dessen materielle Berechtigung (Probationsverfahren) geprüft wird. Erst dann wird die Rechtskraft des angegriffenen Urteils vernichtet.

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Ich habe das jetzt nicht zitationsfähig zur Hand, aber mir fiel auf, das der Autor Braun gern betont, kein Jurist zu sein - der von ihm kritisierte Prantl ist schon einer und hat auch als Anwalt, StA und Richter gearbeitet.

 

Ich würde mich lieber von einem Nichtjuristen wie Braun als von einem Juristen wie Prantl in juristischen Dingen informieren. Letzterer schreibt sehr häufig hanebüchenen Unfug. Seine juristische Begründungstiefe liegt häufig nur knapp über der "Post von Wagner".

 

Wenn ich bösartig wäre, käme jetzt der Spruch von den zwei Juristen mit den drei Meinungen, aber ich schätze Dein Meinung sehr, weshalb ich meine langen Schuhe lieber nicht auf die Clownskrawatte stelle.

 

Ich kenne nur diesen Braun schlicht überhaupt nicht und lese den Prantl regelmäßig; manches finde ich blödsinnig, das meiste eher nicht. Es ist wie immer bei den Laien: ich kann nur erkennen, dass hier zwei unterschiedliche Meinungen vertreten werden, bisher finde ich weder Frau Merk noch diesen Richter des ursprünglichen Mollath-Prozesses sehr überzeugend. Wenn ein Schöffe anderswo für das Anfahren eines Zeugens und fragwürdige Interview-Äusserungen geschasst wird, ist für mich ein Richter, der vorauseilend Angeklagte bei Behörden diskreditiert und ihre Verteidigungsschriften nicht zur Kenntnis nimmt, ebenso befangen. (Obwohl ich nicht weiss, ob das als eine Amtspflichtverletzung nach §359 der StPO gewertet wird.) Dazu kommt in jedem Fall ein verfälschtes Attest, was ebenfalls ein Wiederaufnahmegrund sein könnte.

 

Als Laie könnte ich mir vorstellen, dass die Juristen hier sehr viel strengere Maßstäbe anlegen, Wiederaufnahmen sind ja wohl sehr selten. Als Laie würde ich mir aber eine Justiz wünschen, bei der das im "Namen des Volkes" nicht bedeutet, dass sich tatsächlich angelegte Rechtsmaßstäbe komplett von der laienhaft verstandenen Wortbedeutung der Gesetze unterscheidet.

bearbeitet von Shubashi
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Als Laie könnte ich mir vorstellen, dass die Juristen hier sehr viel strengere Maßstäbe anlegen, Wiederaufnahmen sind ja wohl sehr selten.

 

Vor allem sind sie recht schwer zu erreichen, wenn ein Urteil einmal rechtskräftig ist. Das Lehrbuchbeispiel ist der verurteilte Mörder, dessen Mordopfer eigenhändig einen Antrag auf Wiederaufnahme stellt - selbst dann ist es nicht einfach.

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Als Laie könnte ich mir vorstellen, dass die Juristen hier sehr viel strengere Maßstäbe anlegen, Wiederaufnahmen sind ja wohl sehr selten.

 

Vor allem sind sie recht schwer zu erreichen, wenn ein Urteil einmal rechtskräftig ist. Das Lehrbuchbeispiel ist der verurteilte Mörder, dessen Mordopfer eigenhändig einen Antrag auf Wiederaufnahme stellt - selbst dann ist es nicht einfach.

 

Bei allem Respekt vor den Gerichten: vielleicht kollidiert hier der systematische Wunsch nach Rechtsklarheit zu sehr mit Volkes Wunsch nach Gerechtigkeit?

(Das ist übrigens ein Thema, was ich sehr gern mal irgendwann im Forum diskutieren würde: dass die Idee der "göttlichen Gerechtigkeit" ein gar nicht so dummes psychologisches (?) oder existenzielles (?) Korrektiv zu unser menschelichen Gerechtigkeit sein könnte. Ein Ausweg für Michael Kohlhaas. Aber dazu bräuchte es ja wieder sehr viel Zeit....)

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der Mollath-Fan mit juristischer Ausbildung zerpflückt das Attest und den "angenehm objektiven" Spiegelartikel.

Könntest du bitte mal kurz darlegen, wo und inwiefern dein Link den Spiegel-Artikel zerpflückt. Mir erschließt sich das irgendwie nicht.

Hi Sokrates,

 

der Autor nimmt in dem verlinkten PDF Stellung zu den gefetteten Passagen des von Julius zitierten "distanzierten" Spiegel Artikels (Seite 6 und 7). Die Stellungnahme im Ganzen geht über den Spiegel Artikel hinaus.

 

Gerne nochmal: Ich halte unser Justizsystem (die handelnden Personen und die Systematik) für hervorragend. Ich kann mir aber auch kein effizientes Rechtssystem vorstellen, welches fehlerlos läuft. Der Lackmustest ist aber der Umgang mit Fehlern und da steht die Systematik und stehen erst recht nicht die handelnden Personen über persönlich erlittenem Unrecht, denn das kann halt jeden, also auch mich, treffen. So verstehe ich den Artikel 1 GG.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Bei allem Respekt vor den Gerichten: vielleicht kollidiert hier der systematische Wunsch nach Rechtsklarheit zu sehr mit Volkes Wunsch nach Gerechtigkeit?

 

Ob das in den Wiederaufnahmekonstellationen immer der Fall ist? Ich könnte mir vorstellen, dass die Wiederaufnahmebefürworter diesen Fall hier vielleicht etwas anders sehen:

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/baden-wuerttemberg-gericht-korrigiert-strafe-nach-familiendrama-a-907836.html

 

(Ich habe hierzu keine Meinung).

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Seine juristische Begründungstiefe liegt häufig nur knapp über der "Post von Wagner".

Hmm, kann eine Tiefe über etwas liegen??

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Seine juristische Begründungstiefe liegt häufig nur knapp über der "Post von Wagner".

Hmm, kann eine Tiefe über etwas liegen??

 

Berechtigte Frage. Eine jedenfalls angreifbare Wortwahl (aber sollte man Fett- und Kursivdruck so nah nebeneinander verwenden? ;)).

bearbeitet von Clown
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(Ich habe hierzu keine Meinung).

 

Zur juristischen Einschätzung habe ich mangels Wissen darüber auch keine Meinung.

 

Aber ich sehe momentan den Zusammenhang mit Hürden beim Wiederaufnahmeverfahren nicht. Klar kann man sich darüber streiten, ob es angemessen ist, einen alkoholischen Rausch strafmindernd zu berücksichtigen (das wird weltweit ja auch sehr unterschiedlich gesehen). Aber was hat das damit zu tun, dass die Wiederaufnahme eines Verfahrens bestimmte Hürden benötigt und dass darüber diskutiert wird?

 

Außerdem geht aus dem Spiegel-Artikel nicht hervor, ob es sich tatsächlich um ein Wiederaufnahmeverfahren handelt, oder um die Inanspruchnahme ganz normaler Rechtsmittel. Wenn das abschließende Urteil - also die zwei Jahre wegen Rauschtat - rechtskonform ist, dann wäre ein anderes Urteil Unrecht. Egal, auf welche Weise ein späteres Urteil zustande kommt.

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(Ich habe hierzu keine Meinung).

 

Zur juristischen Einschätzung habe ich mangels Wissen darüber auch keine Meinung.

 

 

Und ich habe den Begriff "Halbstrafe" in dem Zusammenhang erstmals gehört. Kann mir das bitte mal jemand mit ungefähr anderthalb Sätzen erklären?

So ungefähr las sich die Geschichte vor 5 Jahren in den örtlichen Tageszeitungen (Leipferdingen ist ein maximal-800-Seelen-Dorf nicht weit von hier und als Stadtteil nach Geisingen eingemeindet).

 

Hier noch ein ausführlicherer Bericht von der Verhandlung in Hechingen.

bearbeitet von Julius
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Und ich habe den Begriff "Halbstrafe" in dem Zusammenhang erstmals gehört. Kann mir das bitte mal jemand mit ungefähr anderthalb Sätzen erklären?

Der Artikel ist sehr verwirrend geschrieben. Die Wiederaufnahme hat nichts mit der Halbstrafenaussetzung zu tun. Letztere ist nichts anderes als die erste Möglichkeit eines Verurteilten die Freiheit nach Verbüßung der Hälfte seiner zeitigen Freiheitsstrafe wiederzuerlangen, wenn er entweder Erstverbüßer einer Strafe unter zwei Jahren ist oder besondere Umstände vorliegen, die dies rechtfertigen (und die allgemeine Voraussetzung, dass es "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann" vorliegt. Geregelt in § 57 II StGB.

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Seine juristische Begründungstiefe liegt häufig nur knapp über der "Post von Wagner".

Hmm, kann eine Tiefe über etwas liegen??

Hi Inge,

 

ich finde, Herr Wagner lässt in seinen Posts sehr tief blicken. Ich lese sie gerne, aber nur wenn ich nichts dafür bezahlen musste.

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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