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Der Fall Mollath


Soulman

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Seine juristische Begründungstiefe liegt häufig nur knapp über der "Post von Wagner".

Hmm, kann eine Tiefe über etwas liegen??

 

Berechtigte Frage. Eine jedenfalls angreifbare Wortwahl (aber sollte man Fett- und Kursivdruck so nah nebeneinander verwenden? ;)).

 

Hmm, sehr schwieriges Thema. Ich habe in der auch kurz darüber nachgedacht, zumal bei dieser Äußerung.

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Hmm, sehr schwieriges Thema. Ich habe in der auch kurz darüber nachgedacht, zumal bei dieser Äußerung.

Ich glaube, bei Wagner muss man eher von einer Primitiefe sprechen.

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Tja, und wenn nun jemand etwas mehr Niveau hat, wird diese Tiefe dann über- oder unterschritten?

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Ihr redet hier was von Leuten, die ich alle gar nicht kenne. Unter "Post von Wagner" tauchen lauter Links zur Bild-Zeitung auf, ist da auch ein Jurist Ressortleiter Innen?

(Bei der "Bild" erwarte ich allenfalls Begründungsuntiefen, ich danke dem Herrn, dass ich da noch nie mit jemandem zusammenarbeiten musste. Einmal ist der Kelch knapp vorbeigeschliddert.)

 

Was diesen Fall in Hechingen angeht: da keimt schon der verwegene Wunsch, juristisch erklärt zu bekommen, was da zur Wiederaufnahme geführt hat. Einerseits sagen alle, dass selbige quasi die "Weißen Raben" des Rechtssystems seien, aber aus dem Julius-Bericht verstehe ich nur, dass schon der bloße Verdacht des psychiatrischen Gutachters, eine Schuldfähigkeit nicht sicher ausschließen zu können den Richter veranlaßt, von „ohne jeden Zweifel schuldunfähig“ zu sprechen.

Wenn solche (vermutlich neuen?) Sachverhaltsfeststellungen ausreichen, eine Wiederaufnahme zu beschließen (oder betraf das nur das neue Urteil?), vermute ich eben schon eine ziemliche gerichtliche Ermessensweite (oder gern auch -tiefe).

Was gibt da also letztendlich den Ausschlag?

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"Teilerfolg" (?) für Mollath (so titelt auch der SPIEGEL)

 

Ich blick's nicht ganz: über seine weitere Unterbringung wurde zuletzt ohne neues externes Gutachten entschieden, weil Mollath sich weigerte, sich begutachten zu lassen. Dass er nun seine Meinung geändert und sich bereit erkläre, sich nun doch einem externen Gutachter zu stellen, ist mir irgendwie entgangen. Aber das wird sich ja zeigen.

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Ja, genau das fiel mir auch auf. Aber wenn er jetzt vom Berufungsgericht - an das er sich ja wohl gewandt hat - schriftlich hat, dass es ohne Gutachten nicht geht, wird er sich wohl drauf einlassen müssen.

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Hier steht's etwas ausführlicher. - Strate soll aber bereits angekündigt haben, dass Mollath die Nase von der Psychiatrie voll habe und auch jetzt nicht vorhabe, sich erneut begutachten zu lassen.

 

Wenn ich das halbwegs verstehe, dann heisst das: es bleibt erst mal alles wie es ist und Mollath in der Psychiatrie, das Landgericht muss erst mal einen Gutachter finden, der sich angesichts dieses Sachverhalts bereit erklärt, Herrn Mollath nicht zu begutachten ... oder so.

bearbeitet von Julius
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Hier steht's etwas ausführlicher. - Strate soll aber bereits angekündigt haben, dass Mollath die Nase von der Psychiatrie voll habe und auch jetzt nicht vorhabe, sich erneut begutachten zu lassen.

 

Wenn ich das halbwegs verstehe, dann heisst das: es bleibt erst mal alles wie es ist und Mollath in der Psychiatrie, das Landgericht muss erst mal einen Gutachter finden, der sich angesichts dieses Sachverhalts bereit erklärt, Herrn Mollath nicht zu begutachten ... oder so.

 

Dann wird er wohl drin bleiben. Der Anwalt scheint allerdings ein komischer Kautz zu sein: Er fordert eine schelle Terminierung einer Begutachtung, an der sein Mandant nicht teilnehmen wird.

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Hier steht's etwas ausführlicher. - Strate soll aber bereits angekündigt haben, dass Mollath die Nase von der Psychiatrie voll habe und auch jetzt nicht vorhabe, sich erneut begutachten zu lassen.

 

Wenn ich das halbwegs verstehe, dann heisst das: es bleibt erst mal alles wie es ist und Mollath in der Psychiatrie, das Landgericht muss erst mal einen Gutachter finden, der sich angesichts dieses Sachverhalts bereit erklärt, Herrn Mollath nicht zu begutachten ... oder so.

 

Dann wird er wohl drin bleiben. Der Anwalt scheint allerdings ein komischer Kautz zu sein: Er fordert eine schelle Terminierung einer Begutachtung, an der sein Mandant nicht teilnehmen wird.

 

Um meine Verwirrtheit noch ein bisschen zu steigern: Das Landgericht muss erneut über den Verbleib oder Nichtverbleib des Herrn Mollath in der Psychiatrie befinden. Es muss also, wie bereits erwähnt, einen Gutachter finden, der sich bereit erklärt, Herrn Mollath zu begutachten, wohl wissend, dass Herr Mollath sich nicht von ihm begutachten lässt. Nach Verstreichen eines angemessenen Zeitraumes befindet dann das Landgericht erneut unter denselben Voraussetzungen, unter denen es beim letzten Mal schon befunden hat: ohne taufrisches psychiatrisches Gutachten ... Und was daran ist jetzt der "Teilerfolg"?

 

Die Äusserungen des Herrn Strate haben mich übrigens auch schon verwirrt - aber mir fehlen die juristischen Kenntnisse, um dessen Manöver zu durchschauen.

bearbeitet von Julius
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Ich habe den Beschluss diagonal gelesen und muss sagen, dass dieses Schriftstück mein Vertrauen in die bayerische Justiz nicht gerade stärkt. Es verbreitet den unangenehmen Geruch winkeladvokatischer Ausreden, sich mit dem Fall nicht beschäftigen zu wollen. Fazit: Eine Krähe in schwarzen Roben hackt der anderen kein Auge aus.

bearbeitet von Sokrates
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Ich halte die Entscheidung auch aus mehreren Gründen für falsch. Im weiten Umfang nimmt sie die dem Probationsverfahren vorbehaltene Würdigung der angebotenen Beweismittel vorweg.

 

Fazit: Eine Krähe in schwarzen Roben hackt der anderen kein Auge aus.

 

 

Ist die StA, die die Wiederaufnahme betreibt, etwa keine Krähe?

bearbeitet von Clown
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Ist die StA, die die Wiederaufnahme betreibt, etwa keine Krähe?

Nein. Die handeln auf Weisung und unterstehen der politischen Kontrolle. Ohne Weisung, da möchte ich wetten, hätten sie am gleichen Strang wie die Richter gezogen.

bearbeitet von Sokrates
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Ich habe den Beschluss diagonal gelesen und muss sagen, dass dieses Schriftstück mein Vertrauen in die bayerische Justiz nicht gerade stärkt. Es verbreitet den unangenehmen Geruch winkeladvokatischer Ausreden, sich mit dem Fall nicht beschäftigen zu wollen. Fazit: Eine Krähe in schwarzen Roben hackt der anderen kein Auge aus.

 

Das geht mir ähnlich.

Ich muss allerdings auch ergänzen, dass - trennt man die (berechtigten oder unberechtigten) Finanz-Vorwürfe gegen seine Frau von den anscheinend von ihm begangenen Straftaten (Körperverletzung, Reifen zerstechen) - immer noch jede Menge Ungereimtheiten bestehen:

seine Unterbringung in der Psychiatrie wurde ja eigentlich weniger mit den Straftaten (die eine normale Unterbringung im Standard-Knast nach sich ziehen würden im Normalfall) als solcher begründet, sondern vor allem wegen eines (angeblich bestehenden) "paranoiden Gedankensystems".

Und die Begründungen dafür halte ich für sehr zweifelhaft.

 

Er hat seine Opfer ja bewusst ausgesucht in einer Art Racheakt, und gerade das widerspricht ja dem Terminus "für die Allgemeinheit gefährlich".

Natürlich existieren Menschen, die wahllos (und damit "allgemeingefährlich") Dinge (und/oder Personen) beschädigen, aber gerade dieser Tatbestand war ja bei Mollath nicht der Fall. Natürlich waren dies (z.T. gefährliche) Straftaten, aber sie waren nicht gegen die Allgemeinheit gerichtet.

 

Und bei der Beurteilung seiner Paranoia spielt es sehr wohl eine Rolle, wie richtig oder unrichtig seine Vorwürfe gegen seine Frau (und ihre Unterstützer) waren oder sind. Auch wenn sie aus rein strafrechtlicher Sicht (welche eine andere ist) für die geschilderten Vergehen keine Rolle spielen dürfen. Paranoia ist ein psychologischer Begriff, und den sollte man trennen von den strafrechtlichen Aspekten (wenngleich auch diese natürlich ihre übliche Relevanz behalten müssen).

 

Aus meiner Sicht ist er durchaus schuldig (und die gezeigten Dokumente, die die Reifenaktionen mit Ort/Zeit/Auto usw. ihm offenbar eindeutig zuordnen können deuten darauf hin), aber seine angebliche "Paranoia" halte ich doch für eine Fehlinterpretation des damaligen Gerichts (dessen Befangenheit ja immer noch nicht zweifelsfrei ausgeräumt werden konnte).

 

Im übrigen kann ich auch wenig nachvollziehen, warum Gerichte einerseits bei Verfahrenseinflüssen (ich erinnere mich an den NSU-Prozess, wo es ja nicht ging, die Verhandlung in einen anderen Raum zu übertragen, oder Journalistenplätze zu tauschen) in einer Art und Weise rumpiensen, wie es für Otto Normalbürger (dazu gehöre ich auch) nicht nachvollziehbar ist. </Ironie AN> Da denke ich dann immer "naja, wenn nun irgendwo ein Stuhl falsch rumsteht, oder ein Anwalt nicht die korrekte Schuhmarke trägt, kann man später das Urteil anfechten" </Ironie AUS>

 

Und dann kommt so was: "Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt." Das heißt für mich: ein Fehlurteil ist vollkommen ok, solange es nur rechtskräftig ist. Wenn aber der falsche Journalist auf dem falschen Stuhl sitzt, könnte der Anwalt von Frau Zschäpe irgendwas Gravierendes unternehmen (oder wie?!).

 

Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Über Lappalien wird da diskutiert, aber man macht die Augen zu, wenn etwas offenbar gravierend schief gelaufen ist. Wie gesagt, ich denke keineswegs, dass Herr Mollath unschuldig ist, aber ich denke auch nicht, dass die Art und Weise, wie nun begründet wird (und dann der Gutachter, der beleidigt ist, das ist ja lächerlich) der deutschen Justiz gut tut, sie schadet sich im Moment selber.

 

Hanebüchene Begründungen, verzerrte Prioritäten.

 

Olli

bearbeitet von Olli
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Er hat seine Opfer ja bewusst ausgesucht in einer Art Racheakt, und gerade das widerspricht ja dem Terminus "für die Allgemeinheit gefährlich".

Natürlich existieren Menschen, die wahllos (und damit "allgemeingefährlich") Dinge (und/oder Personen) beschädigen, aber gerade dieser Tatbestand war ja bei Mollath nicht der Fall. Natürlich waren dies (z.T. gefährliche) Straftaten, aber sie waren nicht gegen die Allgemeinheit gerichtet.

 

Auch du und deine Familie sind ein Teil der Allgemeinheit, der im Falle des Falles geschützt werden soll. Das Gegenteil von Gemeingefährlich ist nicht "gefährlich nur für einen bestimmten Personenkreis", sondern selbstgefährlich.

 

Und dann kommt so was: "Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt." Das heißt für mich: ein Fehlurteil ist vollkommen ok, solange es nur rechtskräftig ist.

 

Blecherne Worte eines Rechtsanwalts, der während der Ausbildung Wesentliches verpennt hat und der damit zur Lachnummer wurde: Das Urteil ist falsch, auf die Rechtskraft kann es daher nicht ankommen.

 

Dass ein Urteil rechtskräftig wird kann vom Betroffenen und seinen Anwälten durch rechtzeitige begründete Rechtsmittel in aller Regel verhindert werden.

bearbeitet von Wunibald
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Das heißt für mich: ein Fehlurteil ist vollkommen ok, solange es nur rechtskräftig ist.

Das befremdet auf den ersten Blick. Ist aber aus rechtsphilosophischer Sicht ein unverzichtbares Prinzip. Der Bürger muss sich in einem Rechtsstaat darauf verlassen können, dass ein rechtskräftiges Urteil tatsächlich gilt, und nicht beliebig zur Disposition steht.

 

Dieses Prinzip (auf das das Winkelgericht aus Regensburg abhebt) möchte ich auch keinesfalls in Frage stellen: Es ist vollkommen richtig, dass man äußerst hohe Maßstäbe anlegt, bevor man ein rechtskräftiges Urteil aufhebt. So wie vor einem Urteil das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gilt, so gilt nach der Rechtskraft eines Urteils: "Im Zweifel gegen eine Aufhebung des Urteils". Ein Staat, der es anders handhabt, macht sich zur Lachnummer.

 

Deshalb verlangt man auch, dass neue Gesichtspunkte vorliegen müssen, um eine Urteil aufzuheben. Wenn die alten ausgereicht hätten, dann hätte es gar nicht erst zur Rechtskraft des Urteils kommen dürfen.

 

Was ich dem Winkelgericht in Regensburg allerdings vorwerfe, ist, dass sie das Prinzip "im Zweifel gegen die Aufhebung" durch unzulässige Winkelzüge und unangemessene Tricksereien pervertiert haben.

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Das heißt für mich: ein Fehlurteil ist vollkommen ok, solange es nur rechtskräftig ist.

Das befremdet auf den ersten Blick. Ist aber aus rechtsphilosophischer Sicht ein unverzichtbares Prinzip. Der Bürger muss sich in einem Rechtsstaat darauf verlassen können, dass ein rechtskräftiges Urteil tatsächlich gilt, und nicht beliebig zur Disposition steht.

 

Dieses Prinzip (auf das das Winkelgericht aus Regensburg abhebt) möchte ich auch keinesfalls in Frage stellen: Es ist vollkommen richtig, dass man äußerst hohe Maßstäbe anlegt, bevor man ein rechtskräftiges Urteil aufhebt. So wie vor einem Urteil das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" gilt, so gilt nach der Rechtskraft eines Urteils: "Im Zweifel gegen eine Aufhebung des Urteils". Ein Staat, der es anders handhabt, macht sich zur Lachnummer.

 

Deshalb verlangt man auch, dass neue Gesichtspunkte vorliegen müssen, um eine Urteil aufzuheben. Wenn die alten ausgereicht hätten, dann hätte es gar nicht erst zur Rechtskraft des Urteils kommen dürfen.

 

Was ich dem Winkelgericht in Regensburg allerdings vorwerfe, ist, dass sie das Prinzip "im Zweifel gegen die Aufhebung" durch unzulässige Winkelzüge und unangemessene Tricksereien pervertiert haben.

 

Das Prinzip möchte ich ja auch nicht in Frage stellen, es ist auch korrekt, dass man hohe Maßstäbe anlegt vor Aufhebung eines Urteils.

Wie erwähnt denke ich ja auch keineswegs an eine Unschuld des Herrn M., ich kritisiere nur die Art und Weise, wie vor dem Urteil (meines Erachtens nach inkorrekt) argumentiert wurde. Hohe Maßstäbe nach dem Urteil sind gut, noch besser wären hohe Maßstäbe vor dem Urteil gewesen. Da wurde aber sowohl von richterlicher Seite Beweismaterial nicht genügend beachtet, und von gutachterlicher Seite wurde auch geschlampt.

 

Auch Juristen können Fehler machen, das sollten wir ihnen durchaus auch zugestehen. Aber dazu ist es eben auch erforderlich, dies mit einzukalkulieren, und die hohe Qualität der Urteile (was ja auch in >90 % der Fälle so sein mag) einfach nur zu postulieren, genügt m.E. nicht.

Gegen einen hochwertigen Schutz qualitativ hochwertiger Urteile hat ja niemand was, aber wenn der Schutz besser ist als die Qualität des Urteils, ist etwas ein wenig falsch herum (nicht im allgemeinen Fall, sondern nur in diesem speziellen Fall).

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Frage am Rande: Ist eigentlich seine (Ex-)Ehefrau für ihre illegalen Machenschaften je zur Verwantwortung gezogen worden?

bearbeitet von rince
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Was verstehst Du unter "illegalen Machenschaften"?

 

Wenn ich es richtig mitbekommen habe, hat die Revision bei der Bank ergeben, dass die Frau gegen bankinterne Direktiven verstoßen hat. Deswegen wurde sie gefeuert, hat die Bank beim Arbeitsgericht verklagt und ist mit einer satten Abfindung von dannen gegangen.

 

"Illegale Machenschaften", für die sie vor Gericht belangt werden könnte, müssten ihr wohl erst nachgewiesen werden.

bearbeitet von Julius
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