Julius Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Ich meinte die Geldschiebereien. Geht's ein bisschen klarer? Für Bankkunden Gelder auf Schweizer Konten zu "verschieben", ist ja für sich allein noch nicht strafbar. Madame Mollath hat wohl Kundengelder auf eine andere als die Partnerbank ihres Arbeitgebers "verschoben" und dafür Provisionen kassiert. Dafür wurde sie gekündigt. Aber das war's dann auch schon - wenigstens bis jetzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Wenn ich mir die Begründung anschaue: Ich weiß nicht, ist die Sache mit der unechten Urkunde nicht vielleicht ein wenig dünn für ein angeblich doch so massiv erschwertes Wiederaufnahmeverfahren? Was sagen denn die hiesigen Juristen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Wenn ich mir die Begründung anschaue: Ich weiß nicht, ist die Sache mit der unechten Urkunde nicht vielleicht ein wenig dünn für ein angeblich doch so massiv erschwertes Wiederaufnahmeverfahren? Was sagen denn die hiesigen Juristen? Ja, da bin ich auch am Rätseln. Wenn ich denke, wieviele i.V.-unterschriebene und deswegen angeblich "unechte" Urkunden im Umlauf sind (die halt nicht als Beweismittel in einem Prozess herangezogen werden)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Hier war ja das Problem, dass dieses "i.V." nur bei einer sehr starken Vergrößerung des Dokumentes überhaupt zu erkennen war. "Unechte Urkunde" ist ein sehr formaler Begriff. Wenn der Aussteller nicht der Unterschreibende ist, ist sie halt falsch und dann wird wieder aufgerollt. Das sagt noch überhaupt nichts darüber aus, ob er es nun war oder nicht. (Ich persönlich bin ja davon überzeugt, dass er gewalttätig war und die Reifen aufgestochen hat. Seine ganzen Einlassungen laufen doch darauf hinaus, dass er wähnte, dazu berechtigt zu sein, weil seine Frau in kriminelle Machenschaften verwickelt sei, aus denen er sie (und ihre zahlreichen Verbündeten) dringend persönlich rausholen müsse. Aber auf meine persönliche Überzeugung kommt es nicht an.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Zunächst die Presseerklärung des Ministeriums aus der sich etwas zur Bedründung entnehmen lässt. Wenn ich mir die Begründung anschaue: Ich weiß nicht, ist die Sache mit der unechten Urkunde nicht vielleicht ein wenig dünn für ein angeblich doch so massiv erschwertes Wiederaufnahmeverfahren? Im Notfall muss auch ein dünnes Argument herhalten, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen. Ob die "echte" Urkunde dann zum Freispruch führt bleibt abzuwarten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Ich meinte die Geldschiebereien. Geht's ein bisschen klarer? Für Bankkunden Gelder auf Schweizer Konten zu "verschieben", ist ja für sich allein noch nicht strafbar. Madame Mollath hat wohl Kundengelder auf eine andere als die Partnerbank ihres Arbeitgebers "verschoben" und dafür Provisionen kassiert. Dafür wurde sie gekündigt. Aber das war's dann auch schon - wenigstens bis jetzt. Wenn man bedenkt, wie begierig deutsche Strafverfolger Silberlinge aus der Schweiz aufkaufen, um herauszubekommen, wer sein Geld denn auf schweizer Konten hat verschieben lassen, könnte mann schon meinen, dass diejenigen, die bei solchen Aktivitäten aktiv geholfen haben (wie Frau Mollath), für diese Behörden auch von Interesse sein könnten. Aber da habe ich mich wohl geirrt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 (bearbeitet) bearbeitet 6. August 2013 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Ich meinte die Geldschiebereien. Geht's ein bisschen klarer? Für Bankkunden Gelder auf Schweizer Konten zu "verschieben", ist ja für sich allein noch nicht strafbar. Madame Mollath hat wohl Kundengelder auf eine andere als die Partnerbank ihres Arbeitgebers "verschoben" und dafür Provisionen kassiert. Dafür wurde sie gekündigt. Aber das war's dann auch schon - wenigstens bis jetzt. Wenn man bedenkt, wie begierig deutsche Strafverfolger Silberlinge aus der Schweiz aufkaufen, um herauszubekommen, wer sein Geld denn auf schweizer Konten hat verschieben lassen, könnte mann schon meinen, dass diejenigen, die bei solchen Aktivitäten aktiv geholfen haben (wie Frau Mollath), für diese Behörden auch von Interesse sein könnten. Aber da habe ich mich wohl geirrt. Ja und? *achselzuck* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Wie oder was meinen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 (bearbeitet) Wie oder was meinen? So meinen: bearbeitet 6. August 2013 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Ich persönlich bin ja davon überzeugt, dass er gewalttätig war und die Reifen aufgestochen hat. Seine ganzen Einlassungen laufen doch darauf hinaus, dass er wähnte, dazu berechtigt zu sein, weil seine Frau in kriminelle Machenschaften verwickelt sei, aus denen er sie (und ihre zahlreichen Verbündeten) dringend persönlich rausholen müsse Und nun bin ich mal gespannt, was passiert. Wenn alles gut geht, wenig. Wenn es ganz dumm läuft, dann stellt er was an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 6. August 2013 Melden Share Geschrieben 6. August 2013 Im Notfall muss auch ein dünnes Argument herhalten, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen. Ja. genau das ist mein Eindruck. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 (bearbeitet) Ich persönlich bin ja davon überzeugt, dass er gewalttätig war und die Reifen aufgestochen hat. Seine ganzen Einlassungen laufen doch darauf hinaus, dass er wähnte, dazu berechtigt zu sein, weil seine Frau in kriminelle Machenschaften verwickelt sei, aus denen er sie (und ihre zahlreichen Verbündeten) dringend persönlich rausholen müsse Und nun bin ich mal gespannt, was passiert. Wenn alles gut geht, wenig. Wenn es ganz dumm läuft, dann stellt er was an. Wie auch immer. Er wurde ja wegen der Taten nicht verurteilt, weil man meinte, er sei wahnhaft und daher schuldunfähig. Wenn er sich nun als schuldfähig erweist, fährt er womöglich wegen gefährlicher Körperverletzung (Würgen seiner Frau) und versuchten Mordes (Reifenstechen auf eine Weise, dass der Reifen durchaus bei voller Fahrt auf der Autobahn den Geist aufgeben und einen tödlichen Unfall verursachen kann) in mehreren Fällen ein. Würde auf eine Haftstrafe eigentlich die Zeit in der Psychiatrie als "bereits verbüßt" angerechnet? bearbeitet 7. August 2013 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 Das würde allerdings voraussetzen, daß er diese Taten überhaupt begangen hat. War das Gericht denn davon im Prinzip überzeugt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 Ja, sicher war es das. Er wurde nur wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Ich habe jetzt aber rausgefunden, dass er nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden kann: Das Wiederaufnahmerecht sieht in diesem Fall vor, dass ein früheres Urteil nicht zum Nachteil des Angeklagten verändert werden darf. Mollath war freigesprochen worden wegen Schuldunfähigkeit. Sollte man ihm die Taten nachweisen und die Schuldfähigkeit zusprechen, gäbe es also einen Schuldspruch - dabei bliebe es dann aber. Eine Strafe kann nicht verhängt werden, bestätigt Michael Hammer, Sprecher des Oberlandesgerichts in Nürnberg. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-ist-frei-ablauf-des-wiederaufnahmeverfahrens-a-915156.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 Das würde allerdings voraussetzen, daß er diese Taten überhaupt begangen hat. War das Gericht denn davon im Prinzip überzeugt? Das war es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 Das würde allerdings voraussetzen, daß er diese Taten überhaupt begangen hat. War das Gericht denn davon im Prinzip überzeugt? So im Prinzip war das Gericht schon von so Manchem überzeugt. Halt so, wie man im Prinzip davon überzeugt sein kann, dass beim Stechen in einen aufgepumpten Autoreifen die Luft ganz langsam und gemächlich während der Fahrt entweicht. Die Frage, wie sich Luft unter hohem Überdruck verhält, die ein kleines Loch zum Entweichen findet, ist ja schließlich eine, die man mit Überzeugungen, wie sie nun mal in Internetforen auftauchen, am besten beantwortet. Schließlich war das Gericht auch davon überzeugt, dass eine weibliche Frau Dr. ein Attest über Verletzungen ausgestellt hatte und hat dieses Attest der Frau Dr. dann als solches in der Hauptverhandlung verlesen und ausdrücklich seinem Urteil zu Grunde gelegt. Es war deshalb anscheinend auch überzeugt davon, dass man die verletzte Zeugin nicht dazu befragen brauchte, ob sie von der Ärztin deren Attest man verlas, überhaupt untersucht worden ist. Das Gericht war auch davon überzeugt, dass es bei dem Verfahren nicht um ein Strafverfahren sondern ein sog. Sicherungsverfahren gehe und hat entsprechende Beschlüsse gefasst, obwohl ein solches Verfahren weder von der Staatsanwaltschaft beantragt noch von ihm selbt eröffnet war. Es war auch davon überzeugt, man könne mal eben in einer Strafkammer mit zwei statt drei Berufsrichtern verhandeln und entscheiden, ohne dafür die gesetzlich vorgesehnen Voraussetzungen einzuhalten. Es war auch fest überzeugt, dass es keine Gründe gab, einen Pflichtverteidiger abzuberufen, dessen Entpflichjtung er selbst, der Angeklagte und auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Das Gericht war halt im Prinzip überzeugt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 Das Gericht war halt im Prinzip überzeugt. Mehr braucht es auch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 Das Gericht war halt im Prinzip überzeugt. Mehr braucht es auch nicht. Äh - ich hatte UliWerner ein wenig anders verstanden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 Das würde allerdings voraussetzen, daß er diese Taten überhaupt begangen hat. War das Gericht denn davon im Prinzip überzeugt? Ja. Nur gibt es keine Beweise, dass er die Taten begangen hat, die Reifen könnte sonstwer angestochen haben. Weder die Reifenstecherei noch die Misshandlung seiner Frau sind tatsächlich bewiesen. Es handelt sich lediglich um einen Schuldspruch, weil angeblich seine "wahnhafte Persönlichkeit" diese Taten nahelegt. Da die meisten Gutachter ihn beurteilt haben, ohne dass sie mit ihm gesprochen haben - ein psychiatrischer Kunstfehler der übelsten Sorte - aufgrund der Aktenlage, in der behauptet wird, dass er seine Frau misshandelt hat und Reifen angestochen habe, handelt es sich um einen Zirkelschluss auf falscher Basis. Was spricht für wahnhaftes Verhalten? Die Tatsache, dass er seine Frau beschuldigt hat, an Steuerhinterziehungen beteiligt zu sein. Nur, so hat die Bank festgestellt, entsprechen diese Behauptungen dem festgestellten Sachverhalt, folglich handelt es sich nicht um einen Wahn. Folglich hat die Behauptung, dass es seiner "wahnhaften" Persönlichkeit entspricht, dass er die anderen Taten begangen hat, keine Basis mehr. Damit handelt es sich um eine Verurteilung aufgrund falscher Anschuldigungen. Dass ein Gericht dies nicht zum Anlass nimmt, eine Wiederaufnahme zuzulassen, ist und bleibt ein Justizskandal. Und im Grunde sollte man die Psychiater, die nach Aktenlage ihre Gutachten verfasst haben, mit einem Strafverfahren überziehen. Denn die Gutachter, die mit ihm gesprochen haben, sind zu einem anderen Urteil gekommen - das ist ein zweiter Skandal, dass dies nicht berücksichtigt wurde. Ebenso wie die Aussage seiner Frau, dass sie ihn fertig machen würde, nicht angemessen berücksichtigt wurde. Über die Juristen hier, die vertreten, alles sei mit rechten Dingen zugegangen, würde ich sagen: Die haben weder ausreichend Intelligenz noch Menschenkenntnis, um hier urteilen zu können. Das ist natürlich ein Urteil aufgrund der Aktenlage (= ihrer Äußerungen hier), nur wird es anscheinend gerechtfertigt, dass man aufgrund dessen über einen Menschen urteilen kann. Dann müssen die auch mit diesem Verdikt leben, dass sie sich selbst zuzuschreiben haben. Sorry. Der Ausweg wäre natürlich, zu sagen, dass man aufgrund von Akteneinsicht keinen Menschen beurteilen kann - dann ziehe ich meine Behauptung sofort zurück. Eure Wahl. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 (bearbeitet) Denn die Gutachter, die mit ihm gesprochen haben, sind zu einem anderen Urteil gekommen - das ist ein zweiter Skandal, dass dies nicht berücksichtigt wurde. Nö. Friedemann Pfäfflin hat mit Mollath gesprochen, und er ist nicht zu einem anderen Urteil gekommen als seine Kollegen, die ihre Gutachten aufgrund der Aktenlage erstatten mussten, weil Herr Mollath sich weigerte, mit ihnen zu sprechen. Das sollte Berücksichtigung finden, wenn sich jemand über "psychiatrische Kunstfehler übelster Sorte" ereifert (wenn er schon nicht zwischen unterschiedlichen Fragestellungen von Begutachtungen unterscheiden kann). bearbeitet 7. August 2013 von Julius Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 So im Prinzip war das Gericht schon von so Manchem überzeugt.... Das Gericht war halt im Prinzip überzeugt. Clown hat dankenswerter Weise schon auf das ursprüngliche Urteil verlinkt. Mit der Beweiswürdigung hat man es sich keineswegs so leicht gemacht, wie mancher hier behauptet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 So im Prinzip war das Gericht schon von so Manchem überzeugt.... Das Gericht war halt im Prinzip überzeugt. Clown hat dankenswerter Weise schon auf das ursprüngliche Urteil verlinkt. Mit der Beweiswürdigung hat man es sich keineswegs so leicht gemacht, wie mancher hier behauptet. Man kann ja mal die Entscheidung des LG Regensburg daneben legen, die die Wiederaufnahme erstinstanzlich abgelehnt hat. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschluss-LG-Regensburg-2013-07-24.pdf Ich kann nicht mehr zählen, wie oft dort festgestellt wird, dass bestimmte Aussagen des ursprünglichen Urteils zwar sachlich zweifellos falsch, aber eben nur "Irrtümer" und keine strafbare Rechtsbeugung seien. Von dem Wust an Entscheidungen, die dasselbe Gericht im Umfeld des Urteils getroffen hat, und mit deren "Irrtümer" sich Regensburg auseiandersetzen musste, ganz zu schweigen. Man kann die Entscheidung aus Regensburg zusammenfassen: "Die Richter, mit denen wir uns hier befassen müssen, sind zwar offenkundig schlampig, dumm und faul - aber eben doch keine Verbrecher." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 Denn die Gutachter, die mit ihm gesprochen haben, sind zu einem anderen Urteil gekommen - das ist ein zweiter Skandal, dass dies nicht berücksichtigt wurde. Nö. Friedemann Pfäfflin hat mit Mollath gesprochen, und er ist nicht zu einem anderen Urteil gekommen als seine Kollegen, die ihre Gutachten aufgrund der Aktenlage erstatten mussten, ... So? Man kann das nachlesen. Pfäfflin wird auf Seite 5ff. der Stellungnahme des Generalbundesanwalts gegenüber dem Bundesverfassungsgericht wiedergegeben. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschluss-LG-Regensburg-2013-07-24.pdf Der Vertreter der Bundesanwaltschaft kommt dann nach ausführlicher Darstellung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung zu folgender Bewertung: "Dabei kann offen bleiben, ob das Oberlandesgericht in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise das Vorliegen einer relevanten psychischen Erkrankung bei dem Beschwerdeführer dargestellt und deren Auswirkungen beschrieben hat; denn es fehlt jedenfalls an einer hinreichenden Darlegung der vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr (1.). Zudem genügt der Beschluss nicht den Anforderungen für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit (2.)." Das wird dann ab S. 20 aufgeführt; auf S. 21 wird auch mit der hier angemessenen Knappheit auf Pfäfflin eingegangen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Olli Geschrieben 7. August 2013 Melden Share Geschrieben 7. August 2013 So im Prinzip war das Gericht schon von so Manchem überzeugt.... Das Gericht war halt im Prinzip überzeugt. Clown hat dankenswerter Weise schon auf das ursprüngliche Urteil verlinkt. Mit der Beweiswürdigung hat man es sich keineswegs so leicht gemacht, wie mancher hier behauptet. Zum Thema Beweiswürdigung ist zweierlei zu sagen: zum einen wurde ein von Mollath eingebrachter Beweis gar nicht beachtet (mit einem Hinweis, es handele sich um "wirren Inhalt" - das sollte man dann schon sachlich begründen können, denke ich, warum man diesen Beweis nicht würdigen sollte, und "wirrer Inhalt" ist keine präzise Beschreibung des Sachverhalts). Im Übrigen ist das ganze Urteil (für einen Laien wie mich erstaunlich) in salopper Umgangssprache verfasst. Zum anderen ist die Beweisführung zum Thema Reifen und Gewaltanwendung gar nicht korrekt vorgenommen worden. Da steht einfach drin: "er zeigte sich aggressiv" (wer hat wann was darüber gesehen? Das sind wichtige Infos, die da eigentlich reingehören.) und es steht einfach drin "der Angeklagte beschädigte" (wer hat wann was darüber gesehen?). Hier werden Behauptungen als Fakt verkauft. Natürlich kann es so gewesen sein, aber dann muss man doch auch reinschreiben, worauf diese Annahmen beruhen, und nicht einfach Aussagesätze so reinschreiben, dass damit der Eindruck erweckt wird, sie seien bewiesene Tatsachen. Nach Aussage seiner Frau zeigte er sich aggressiv, und der Angeklagte beschädigte möglicherweise diese Reifen, wobei eben Augenzeugen fehlen. Warum kann man das nicht so reinschreiben, wenn dies näher an der Wahrheit liegt? Nirgendwo steht etwas von fehlenden Augenzeugen (wenn dies aber so war, sollte man es auch so reinschreiben), stattdessen wird in diesem Urteil ausführlich über Nebensächlichkeiten schwadroniert. Im Übrigen sehe ich das Ganze ähnlich wie Volker. viele Grüße Olli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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