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Der Fall Mollath


Soulman

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So? Man kann das nachlesen.

 

Eben. Das kann man nachlesen. Dutzendfach. Stammt nicht auch der Hinweis auf gewisse Parallelen des Verhaltens von Herrn Mollath mit "Michael Kohlhaas" von Pfäfflin?

bearbeitet von Julius
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Jedenfalls hatte Pfäfflin zwar das "Wahnsystem" (in Bezug auf die Schwarzgeldvorwürfe) bestätigt, jedoch auch die Allgemeingefährlichkeit verneint. Letzteres macht auch Sinn, denn es ist logischerweise nicht allgemeingefährlich, wenn man falsche (?!) Vorstellungen über die beruflichen Tätigkeiten seiner Frau hat.

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Zum Thema Beweiswürdigung ist zweierlei zu sagen: zum einen wurde ein von Mollath eingebrachter Beweis gar nicht beachtet ...

 

EIN Beweis? Ein ganzer Ordner mit dem Schriftwechsel Mollaths ... Was - ausser in vielfacher Wiederholung die Behauptungen Mollaths - soll der "bewiesen" haben?

bearbeitet von Julius
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Jedenfalls hatte Pfäfflin zwar das "Wahnsystem" (in Bezug auf die Schwarzgeldvorwürfe) bestätigt, jedoch auch die Allgemeingefährlichkeit verneint. Letzteres macht auch Sinn, denn es ist logischerweise nicht allgemeingefährlich, wenn man falsche (?!) Vorstellungen über die beruflichen Tätigkeiten seiner Frau hat.

 

Um eine gutachterliche Aussage zu beurteilen, muss man berücksichtigen, welche Frage sie beantworten soll. Hier ging es darum, ob von der untergrachten Person in Folge infolge ihres Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

 

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft führt dazu (S. 21f. knapp aber meines Erachtens zutreffend aus:

"Darin äußert der Sachverständige zur Beschreibung der vom Beschwerdeführer ausgehenden

Gefahr, es liege die Annahme nahe, dass der Beschwerdeführer "womöglich"

wieder den im Einweisungsurteil vergleichbare Taten begehen werde. Später

heißt es, zunächst dränge sich die Annahme auf, dass der Beschwerdeführer zukünftig

entsprechende Taten begehen "könnte". Beide Formulierungen sind bereits

weder für sich noch in der Gesamtschau geeignet, die Gefahr neuer erheblicher

Straftaten zu qualifizieren und zu quantifizieren.

Angesichts des Inhalts des schriftlichen Gutachtens konnte sich das Oberlandesgericht

Bamberg zudem nicht auf den weiterführenden Hinweis beschränken, der

Sachverständige habe in der mündlichen Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer

von einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten gesprochen.

Es erschließt sich nicht und wäre daher begründungs- und erläuterungsbedürftig

gewesen, wie der Sachverständige zu dieser Bewertung gelangt, nachdem

seinem schriftlichen Gutachten allenfalls die - zudem nicht quantifizierte - Möglichkeit

neuer Straftaten zu entnehmen war.

 

Im folgenden Text weist die Bundesanwaltschaft dann auf die Aussagen im Pfäfflin-Gutzachten hin, die genau zum gegenteiligen Ergebnis kommen, nämlich, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, er werde keine Gefahr (mehr) darstellen.

 

Das Problem ist allerdings nicht das Pfäfflin-Gutachten, sondern die Art und Weise, wie das Gericht damit umgegangen ist. Den Vertreter der Bundesanwaltschaft kann man so verstehen, dass nach seiner Auffassung von der Art und Weis, wie das Gericht mit dem Gutachten umgeht, eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

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Zum Thema Beweiswürdigung ist zweierlei zu sagen: zum einen wurde ein von Mollath eingebrachter Beweis gar nicht beachtet ...

 

EIN Beweis? Ein ganzer Ordner mit dem Schriftwechsel Mollaths ... Was - ausser in vielfacher Wiederholung die Behauptungen Mollaths - soll der "bewiesen" haben?

 

Hat den auch mal jemand gelesen?

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Jedenfalls hatte Pfäfflin zwar das "Wahnsystem" (in Bezug auf die Schwarzgeldvorwürfe) bestätigt, jedoch auch die Allgemeingefährlichkeit verneint. Letzteres macht auch Sinn, denn es ist logischerweise nicht allgemeingefährlich, wenn man falsche (?!) Vorstellungen über die beruflichen Tätigkeiten seiner Frau hat.

 

Um eine gutachterliche Aussage zu beurteilen, muss man berücksichtigen, welche Frage sie beantworten soll. Hier ging es darum, ob von der untergrachten Person in Folge infolge ihres Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

 

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft führt dazu (S. 21f. knapp aber meines Erachtens zutreffend aus:

"Darin äußert der Sachverständige zur Beschreibung der vom Beschwerdeführer ausgehenden

Gefahr, es liege die Annahme nahe, dass der Beschwerdeführer "womöglich"

wieder den im Einweisungsurteil vergleichbare Taten begehen werde. Später

heißt es, zunächst dränge sich die Annahme auf, dass der Beschwerdeführer zukünftig

entsprechende Taten begehen "könnte". Beide Formulierungen sind bereits

weder für sich noch in der Gesamtschau geeignet, die Gefahr neuer erheblicher

Straftaten zu qualifizieren und zu quantifizieren.

Angesichts des Inhalts des schriftlichen Gutachtens konnte sich das Oberlandesgericht

Bamberg zudem nicht auf den weiterführenden Hinweis beschränken, der

Sachverständige habe in der mündlichen Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer

von einer hohen Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten gesprochen.

Es erschließt sich nicht und wäre daher begründungs- und erläuterungsbedürftig

gewesen, wie der Sachverständige zu dieser Bewertung gelangt, nachdem

seinem schriftlichen Gutachten allenfalls die - zudem nicht quantifizierte - Möglichkeit

neuer Straftaten zu entnehmen war.

 

Im folgenden Text weist die Bundesanwaltschaft dann auf die Aussagen im Pfäfflin-Gutzachten hin, die genau zum gegenteiligen Ergebnis kommen, nämlich, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, er werde keine Gefahr (mehr) darstellen.

 

Das Problem ist allerdings nicht das Pfäfflin-Gutachten, sondern die Art und Weise, wie das Gericht damit umgegangen ist. Den Vertreter der Bundesanwaltschaft kann man so verstehen, dass nach seiner Auffassung von der Art und Weis, wie das Gericht mit dem Gutachten umgeht, eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

 

Das ist alles prima, ich hatte ja auch nie gesagt, dass das Pfäfflin-Gutachten ein Problem sei. Im Gegenteil habe ich ihm ja in einem wesentlichen Punkt beigepflichtet (Wahnvorstellungen bezüglich seiner Frau sind noch kein hinreichender Grund für eine Gefahr für die Allgemeinheit).

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Zum Thema Beweiswürdigung ist zweierlei zu sagen: zum einen wurde ein von Mollath eingebrachter Beweis gar nicht beachtet ...

 

EIN Beweis? Ein ganzer Ordner mit dem Schriftwechsel Mollaths ... Was - ausser in vielfacher Wiederholung die Behauptungen Mollaths - soll der "bewiesen" haben?

 

Hat den auch mal jemand gelesen?

 

Frag mal bei Mollaths Unterstützern nach.

bearbeitet von Julius
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Was mich mal interessieren würde: wer hilft eigentlich normalerweise einem solchen Menschen.nach so einer tragischen Entwicklung? Soweit ich es mitbekommen habe, ist ja das soziale Umfeld im damaligen Rosenkrieg weitgehend zerstört worden, und der Mann hat nunmehr weder Heim noch Haus.

Und eine etwas sonderbare querolatorische Weltsicht würde ich aus allem, was ich so gelesen habe, auch annehmen - nur wohl wahrscheinlich eben nichts, was eine Zwangsunterbringung rechtfertigte. Ob er nach sieben Jahren wohl mit der Welt zurecht kommt? Bekommt er eine "Haftentschädigung", falls er endgültig freigesprochen wird?

Irgendwie keine Geschichte mit Happyend, sondern wohl nur eine Etappe, die für die Bevölkerung zwar den lädierten Rechtsfrieden stillt, aber für diesen Herrn Mollath wohl noch lange nicht das Ende des Weges darstellt.

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Was ich meinte, war: wäre ja schön gewesen, wenn der Richter sich das auch mal angeschaut hätte.

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Was ich meinte, war: wäre ja schön gewesen, wenn der Richter sich das auch mal angeschaut hätte.

 

Meine Frage lautete, was mit dieser "Verteidigungsschrift" in dem Verfahren "bewiesen" werden sollte bzw. bewiesen worden wäre? "Angeschaut" wurden die Briefe des Herrn Mollath ja wohl des Öfteren.

 

"Was tun mit wirren Angaben?"

bearbeitet von Julius
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Was ich meinte, war: wäre ja schön gewesen, wenn der Richter sich das auch mal angeschaut hätte.

 

Meine Frage lautete, was mit dieser "Verteidigungsschrift" in dem Verfahren "bewiesen" werden sollte bzw. bewiesen worden wäre? "Angeschaut" wurden die Briefe des Herrn Mollath ja wohl des Öfteren.

 

"Was tun mit wirren Angaben?"

 

Damit ist anscheinend nichts Wesentliches bewiesen worden. Mir ging es auch weniger um die "Beweiskraft", sondern mehr um den Umstand, dass man sich die Sachen überhaupt erst einmal anschaut. Da das anscheinend erfolgt ist, habe ich auch keine Einwände mehr diesbezüglich.

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Mir ging es auch weniger um die "Beweiskraft", ...

 

Und mir ging es um die von Dir erhobene Behauptung:

 

Zum Thema Beweiswürdigung ist zweierlei zu sagen: zum einen wurde ein von Mollath eingebrachter Beweis gar nicht beachtet ...

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Mir ging es auch weniger um die "Beweiskraft", ...

 

Und mir ging es um die von Dir erhobene Behauptung:

 

Zum Thema Beweiswürdigung ist zweierlei zu sagen: zum einen wurde ein von Mollath eingebrachter Beweis gar nicht beachtet ...

Hi Julius,

 

laut eigener Aussage im U-Ausschuss hat der Richter Mollaths Aktenordner "aus Zeitmangel" eben nicht gelesen. Der Ordner beweist aber, dass Mollaths Ex-Frau ein starkes eigennütziges Motiv gehabt hat, ihn für bekloppt erklären zu lassen.

 

Dazu kommt, dass der Richter bei Würdigung dieses "Motivbeweises" ernsthaft über eine eigene Befangenheit aufgrund seiner Bekanntschaft zu der Geschäftsspitze der Hypovereinsbank hätte nachdenken müssen.

 

Das hat er sich alles geschenkt und dafür Herrn Mollath 7 Jahre geschlossene Klapsmühle beschert.

 

Mich beschäftigt im Moment eine andere Frage. Ein attestierter Verfolgungswahn mit Fremdgefährdung wird eigentlich durch eine Zwangsmedikation mit Neuroleptika behandelt. Herr Mollath zeigte aber in den Interviews keine Nebenwirkungen dieser Medikamente. Hatte die Psychiatrie Bayreuth etwa schon länger kalte Füsse, oder hat die Pharmazie so grosse Fortschritte gemacht?

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Mich beschäftigt im Moment eine andere Frage. Ein attestierter Verfolgungswahn mit Fremdgefährdung wird eigentlich durch eine Zwangsmedikation mit Neuroleptika behandelt. Herr Mollath zeigte aber in den Interviews keine Nebenwirkungen dieser Medikamente.

 

Du meinst die extrapyramidalen Störungen? Was anderes sieht man ja nicht. Die kann man inzwischen ganz gut mit Anticholinergika unterdrücken und das macht man heute standardmäßig.

 

Hatte die Psychiatrie Bayreuth etwa schon länger kalte Füsse, oder hat die Pharmazie so grosse Fortschritte gemacht?

 

Da scheint es seit einigen Jahren eine neue Gesetzeslage zu geben, die Zwangsbehandlungen nur noch in relativ eng begrenzten Bereichen zulassen. Ich meinte, aus Aussagen von Herrn Mollath selber mitbekommen zu haben, dass er wohl nicht mit Neuroleptika behandelt wird.

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laut eigener Aussage im U-Ausschuss hat der Richter Mollaths Aktenordner "aus Zeitmangel" eben nicht gelesen. Der Ordner beweist aber, dass Mollaths Ex-Frau ein starkes eigennütziges Motiv gehabt hat, ihn für bekloppt erklären zu lassen...[/Quote]

Ja, ja, ja ... die Leier kenne ich schon ... *gähn* :rolleyes:

 

Mich beschäftigt im Moment eine andere Frage. Ein attestierter Verfolgungswahn mit Fremdgefährdung wird eigentlich durch eine Zwangsmedikation mit Neuroleptika behandelt. Herr Mollath zeigte aber in den Interviews keine Nebenwirkungen dieser Medikamente. Hatte die Psychiatrie Bayreuth etwa schon länger kalte Füsse, oder hat die Pharmazie so grosse Fortschritte gemacht?

Tja, vielleicht wurde er - dass er in die Behandlung eingewilligt hätte, ist ja schwer vorstellbar - ja gar nicht mit Neuroleptika behandelt? Wenn selbst Du mit geschultem Blick keine einschlägigen Nebenwirkungen konstatieren kannst. :rolleyes: Beklagt hat er sich, soweit ich das mitbekommen habe, jedenfalls nicht über medikamentöse Zwangsbehandlung. Sein Unterstützerkreis schweigt sich ebenfalls darüber aus, also unterstelle ich jetzt mal, es hat eine solche Medikation nicht gegeben, weder zwangsweise noch auf freiwilliger Basis. Vielleicht trifft es auch gar nicht zu, dass ein "attestierter Verfolgungwahn mit Fremdgefährdung" generell "durch eine Zwangsmedikation mit Neuroleptika behandelt" wird? Wo steht denn das? Zwangsunterbringung ist jedenfalls nicht immer gleich medikamentöse Zwangsbehandlung.

Kann es sein, dass Du, was die gesetzlichen Grundlagen von Zwangsmedikationen betrifft, nicht so ganz auf dem Stand des Wissens bist - auch was die letzten 7 Jahre angeht? Diese gesetzlichen Grundlagen sind übrigens vor allem in Ländergesetzen festgelegt, regeln allerdingse nicht eine Zwangsmedikation von Menschen im Maßregelvollzug, d.h. von Menschen, die eine Straftat begangen haben und wegen Schuldunfähigkeit nicht verurteilt wurden, sondern in der forensischen Psychiatrie zwangsuntergebracht sind.Für die sind die Maßregelvollzugsgesetze der Bundesländer maßgeblich, und ehe ich mir den Kopf darüber zerbrechen würde, ob die ach so bösen Ärzte in Bayreuth schon länger "kalte Füße" bekommen haben oder inzwischen Neuroleptika mit geringeren Nebenwirkungen zur Verfügung stehen könnten, würde ich mich mal im bayerischen Maßregelvollzugsgesetz belesen.

bearbeitet von Julius
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Du meinst die extrapyramidalen Störungen? Was anderes sieht man ja nicht. Die kann man inzwischen ganz gut mit Anticholinergika unterdrücken und das macht man heute standardmäßig.

 

Hatte die Psychiatrie Bayreuth etwa schon länger kalte Füsse, oder hat die Pharmazie so grosse Fortschritte gemacht?

 

Da scheint es seit einigen Jahren eine neue Gesetzeslage zu geben, die Zwangsbehandlungen nur noch in relativ eng begrenzten Bereichen zulassen. Ich meinte, aus Aussagen von Herrn Mollath selber mitbekommen zu haben, dass er wohl nicht mit Neuroleptika behandelt wird.

Hi Lothar,

 

interessante Infos! Danke. Das sind gute Fortschritte!

 

Hi Julius,

 

Ja, ja, ja ... die Leier kenne ich schon ... *gähn*

 

Mehr nicht? Ist für dich eine Geldwaschanlage, eine Alienentführung und eine von Dämonen besessene Ehefrau alles dasselbe?

 

Du kommst auch aus Bayern?

 

Ok. mal im Ernst. Herr Mollath hat seiner Ex-Frau in der Verhandlung Straftaten vorgeworfen, zwar wirr, aber dennoch dokumentiert. Ergibt sich daraus etwa kein Motiv für sie maximal hart zuzuschlagen?

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Ok. mal im Ernst. Herr Mollath hat seiner Ex-Frau in der Verhandlung Straftaten vorgeworfen, zwar wirr, aber dennoch dokumentiert. Ergibt sich daraus etwa kein Motiv für sie maximal hart zuzuschlagen?

 

Das Verfahren gegen Herrn Mollath wird ja nun neu aufgerollt. Es erübrigt sich daher, die Motivsuche und die Bewertung von "Beweisen" und "Dokumentationen" Hobby-Kriminologen zu überlassen.

bearbeitet von Julius
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Mich beschäftigt im Moment eine andere Frage. Ein attestierter Verfolgungswahn mit Fremdgefährdung wird eigentlich durch eine Zwangsmedikation mit Neuroleptika behandelt. Herr Mollath zeigte aber in den Interviews keine Nebenwirkungen dieser Medikamente. Hatte die Psychiatrie Bayreuth etwa schon länger kalte Füsse, oder hat die Pharmazie so grosse Fortschritte gemacht?

 

Zwangsmedikation ist derzeit nicht zulässig. Im Falle Mollath war sie es auch nach Landesrecht nicht, weil er nicht selbst gefährdet war.

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Hi Chrysologus,

 

Das ist gut. Das kenne ich noch anders.

 

Gruss, Martin

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Autoverleiher Sixt und seine Werbung: http://www.bild.de/n...18040.bild.html

 

Welcher trübe Spitz hat denn bei Sixt nur diesen Schwachsinn gemacht? Wie kann man nur so einen ultimativen Knall haben? Da war doch jemand krank in der Birne (nee, nicht Mollath). Ich habe die Werbung gestern gesehen und bin davon ausgegangen, dass das mit Mollath abgeklärt war (und dass er ein Honorar dafür bekommen hat).

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Ja, es ist gut, dass die SZ das nochmals klarstellt.

Aber es ist nicht die Aufgabe der Zeitung, zu überprüfen, ob die vertragsrechtlichen Voraussetzungen für eine Anzeige gegeben sind. Nur dann, wenn es sich geradezu aufdrängt, dass das nicht der Fall sein könnte, sollte man vielleicht von einer Mitverantwortung ausgehen.

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Wenn ich mir die Begründung anschaue: Ich weiß nicht, ist die Sache mit der unechten Urkunde nicht vielleicht ein wenig dünn für ein angeblich doch so massiv erschwertes Wiederaufnahmeverfahren?

 

Was sagen denn die hiesigen Juristen?

 

Ich bin kein Jurist, nur auf dem Weg dorthin, aber für mich ist die Entscheidung des OLG Nürnbergs voller dramatic irony, denn die Ablehnung des Wiederaufnahmegrundes der unechten Urkunde war der in meinen Augen überzeugendste Teil des Beschlusses des LG Nürnbergs. Die Ausführungen zu § 362 Nr. 5 StPO waren m.E. äußerst angreifbar, bei der unechten Urkunde lag die Kammer imho noch richtig.

Im Ergebnis trete ich dem Senat indes bei.

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