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Der Fall Mollath


Soulman

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Die Betreungsakten Mollaths finden sich nun hier. Vorsicht, der Download dauert recht lange.

 

Ziemlich sperrige Angelegenheit.

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Die Betreungsakten Mollaths finden sich nun hier. Vorsicht, der Download dauert recht lange.

Danke für den Link. Die bayrische Justiz scheint sich formal sehr korrekt verhalten zu haben, dennoch: Wer einmal in diese Mühle gerät, für den scheint es kaum ein Entkommen zu geben!

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Wer einmal in diese Mühle gerät, für den scheint es kaum ein Entkommen zu geben!

 

Ja, vor allem dann, wenn derjenige - berechtigt oder nicht - der festen Auffassung ist, er wäre nicht plemplem. Und sich auch entsprechend gegenüber den Gutachtern äußert oder - so wie Mollath - die Zusammenarbeit gleich ganz verweigert, weil er sagt, dass er nicht verrückt sei und niemals gewesen sei. Deswegen könne auch ein Gutachter nicht feststellen, üb er nicht mehr krank wäre...

 

Das erinnert mich an die Frage "Haben Sie inzwischen aufgehört, jeden Morgen und Abend einen viertel Liter Kognak zu trinken? Antworten Sie mit Ja bzw. Nein."

 

Im übrigen: Ich habe es ja schon mal geschrieben, ich kenne das BKH Bayreuth auch durch persönliche Kontakte zu (ehemaligen) Patienten, auch während deren stationärer Zeit dort, nicht nur aus dem Mollath-Fall. Beim Durchlesen der Verfahrensakten kam es an manchen Stellen zu einem klitzekleinen Déja-Vu.

 

Irgendwo klemmt da was, da ist ein Teufelskreis. Wie man den beseitigen kann, weiß ich auch nicht.

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Das habe ich jetzt erst gesehen und gelesen. Autsch. Vor allem die Kritik ist interessant: Man müsse ja wohl auch zu falschen Angaben kommen, wenn die Patienten falsche Aussagen machen. Gut - nachvollziehbar. Aber in den Fällen, in denen der Betroffene die Zusammenarbeit verweigert und keine Angaben macht, verlässt man sich auf die Aussagen Dritter. Vorsichtig ausgedrückt - ziemlich problematisch. Platt ausgedrückt: Vernichtend.

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Liebe Juristinnen und Juristen,

Ihr Auftritt bitte, denn das ist mit Laienverstand wohl schwer zu analysieren.

Also: ist jetzt auch das Urteil des OLG zur Wiederaufnahme hinfällig, weil die vorhergehenden Urteile und Unterbringungsbeschlüsse rechtswidrig waren?

Welche Bewandnis hat das BVerfG für den Beschuldigten, stellt es ihn rechtlich besser als die Wiederaufnahme, oder macht es letzlich keinen Unterschied?

Ist wirklich so eine "Klatsche" für die bayerische Justiz wie manche Medien behaupten? Oder ändert es grundsätzlich einen Verfahrenskreis, der überhaupt in der ganzen Republik unglücklich läuft, was ja wohl die Bundesjustizministerin meint?

 

(Okay, das sind ziemlich viele Fragen, vielleicht gibt es da ja auch einen allerklärenden Link?)

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Liebe Juristinnen und Juristen,

(...)Also: ist jetzt auch das Urteil des OLG zur Wiederaufnahme hinfällig, weil die vorhergehenden Urteile und Unterbringungsbeschlüsse rechtswidrig waren?

Welche Bewandnis hat das BVerfG für den Beschuldigten, stellt es ihn rechtlich besser als die Wiederaufnahme, oder macht es letzlich keinen Unterschied?

(...)

Soweit ich die Pressemitteilung des BVerfG verstehe, sind nur die Beschlüsse zur Fortdauer der Unterbringung aufgehoben, aber nicht das freisprechende Urteil, mit dem erstmals die Unterbringung angeordnet wurde.

 

Auf dieses Urteil bezieht sich auch die Wiederaufnahme, deshalb meine ich, dass die BVerfG-Entscheidung diese nicht obsolet macht.

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Liebe Juristinnen und Juristen,

(...)Also: ist jetzt auch das Urteil des OLG zur Wiederaufnahme hinfällig, weil die vorhergehenden Urteile und Unterbringungsbeschlüsse rechtswidrig waren?

Welche Bewandnis hat das BVerfG für den Beschuldigten, stellt es ihn rechtlich besser als die Wiederaufnahme, oder macht es letzlich keinen Unterschied?

(...)

Soweit ich die Pressemitteilung des BVerfG verstehe, sind nur die Beschlüsse zur Fortdauer der Unterbringung aufgehoben, aber nicht das freisprechende Urteil, mit dem erstmals die Unterbringung angeordnet wurde.

 

Auf dieses Urteil bezieht sich auch die Wiederaufnahme, deshalb meine ich, dass die BVerfG-Entscheidung diese nicht obsolet macht.

 

 

Danke, da steht ja "Beschlüsse von 2011", in Bezug auf das ursprüngliche Urteil hat das BVerfG dann gar nicht geurteilt.

Gut, das kapiere sogar ich.

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Hat eigentlich seine Ex-Frau ggf. noch ein juristisches Nachspiel zu befürchten?

 

Mir fällt jetzt nichts ein, warum sie noch ein juristisches Nachspiel befürchten sollte ...

bearbeitet von Julius
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Also ich kann durch meine Lügen dafür Sorge tragen, dass ein anderer in die Klapse kommt, und muss kein juristisches Nachspiel befürchten?

 

Cool...

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Also ich kann durch meine Lügen dafür Sorge tragen, dass ein anderer in die Klapse kommt, und muss kein juristisches Nachspiel befürchten?

Cool...

 

Hmm ... ob sie wirklich gelogen hat, wenn sie meinte und klagte, er ticke nicht richtig ... Deswegen, ob sie nun gelogen jat oder nicht, ist er aber nicht in die Klapse eingewiesen worden. Da wären dann doch eher die Gutachter dran, die ihn für gemeingefährlich, wahn-sinnig oder was weiss ich noch erklärt haben, und nicht die Ehefrau.Und ob und was möglicherweisen den Gutachtern blüht, wird wohl vom Ergebnis des jetzigen Verfahrens abhängen ... aber auf dem Gebiet bin ich Laie, da sollte sich vielleicht doch besser ein Jurist dazu äussern.

bearbeitet von Julius
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Also ich kann durch meine Lügen dafür Sorge tragen, dass ein anderer in die Klapse kommt, und muss kein juristisches Nachspiel befürchten?

Cool...

 

Hmm ... ob sie wirklich gelogen hat, wenn sie meinte und klagte, er ticke nicht richtig ... Deswegen, ob gelogen oder nicht, ist er aber nicht in die Klapse eingewiesen worden. Da wären dann doch eher die Gutachter dran, die ihn für gemeingefährlich, wahn-sinnig oder was weiss ich noch erklärt haben, und nicht die Ehefrau.

Die Zweifel daran, dass er zurecht eingewiesen wurde, kamen ja auf, als später bei internen Prüfungen klar wurde, dass seine Vorwürfe bezüglich der beruflichen Verfehlungen seiner Ex zutrafen. Welche sie aber ja geleugnet und als Beweis für seinen Sprung in der Schüssel angeführt hatte, wenn ich mich recht erinnere.

 

Dass sich da diverse Gutachter noch zu verantworten hätten, das ist ja noch ein ganz anderes Kapitel. Es ist erschreckend, wie schnell man hierzulande anscheinend unschuldig in der Psychatrie landen kann dank "fachmännischer" Gutachten.

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Wegen ihrer beruflichen Verfehlungen wurde sie von ihrem Arbeitgeber rausgeschmissen. Den Prozess vor dem Arbeitsgericht hat sie aber gewonnen, sie ist dann wohl mit einer großzügigen Abfindung bedacht worden. Soweit ich mich jetzt erinnere ... ich habe keine Lust, das nochmal nachzuschlagen. Ob nun die Unregelmäßigkeiten, die er angegeben hat, in vollem Umfang, teilweise oder gar nicht zugetroffen haben, spielt aber keine Rolle. Weil er seine Frau beschuldigt hat, ist er ja nicht eingewiesen worden - sondern wegen einiger seltsamer Reaktionen wie Reifenstechereien usw.

 

Dass eine Ehefrau, die ihren angetrauten Gatten als plemplem bezeichnet, nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass ein Gutachter zu eben dem Ergebnis kommt, dass er plemplem genug sei um weggesperrt werden zu müssen, leuchtet mir schon ein. Dazu hat man den Herrn (oder die Frau) Gutachter schließlich studieren lassen, dass sie sowas unabhängig von der Ehefrau beurteilen können. Die behandelnden Psychiater übriens ebenso. Sollte man jedenfalls meinen ...

bearbeitet von Julius
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Hat eigentlich seine Ex-Frau ggf. noch ein juristisches Nachspiel zu befürchten?

 

Mir fällt jetzt nichts ein, warum sie noch ein juristisches Nachspiel befürchten sollte ...

 

Freiheitsberaubung? Falsche Verdächtigung? Üble Nachrede?

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Hat eigentlich seine Ex-Frau ggf. noch ein juristisches Nachspiel zu befürchten?

 

Mir fällt jetzt nichts ein, warum sie noch ein juristisches Nachspiel befürchten sollte ...

 

Freiheitsberaubung? Falsche Verdächtigung? Üble Nachrede?

 

Keine Ahnung, was von alledem zutreffen könnte, um ihr ein juristisches Nachspiel zu bescheren. Im Augenblick scheint sie ja noch als Nebenklägerin zu fungieren (wenn ich mich vorhin bei den Nachrichten nicht verhört habe).

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Dass eine Ehefrau, die ihren angetrauten Gatten als plemplem bezeichnet, nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass ein Gutachter zu eben dem Ergebnis kommt, dass er plemplem genug sei um weggesperrt werden zu müssen, leuchtet mir schon ein. Dazu hat man den Herrn (oder die Frau) Gutachter schließlich studieren lassen, dass sie sowas unabhängig von der Ehefrau beurteilen können.

Ich kenne nicht viele von diesen studierten Klapsmüllern. Aber die ich kenne, sind fast ausnahmslos selber plemplem.

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Ich kenne nicht viele von diesen studierten Klapsmüllern. Aber die ich kenne, sind fast ausnahmslos selber plemplem.

 

Das kann schon sein. Trotzdem erfolgt die Unterbringung in der Klapsmühle aufgrund des Gutachtens eines solchen Klapsmüllers und nicht aufgrund irgendwelcher Behauptungen der Ehefrau.Ist halt so, sorry ... ;)

bearbeitet von Julius
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Also ich kann durch meine Lügen dafür Sorge tragen, dass ein anderer in die Klapse kommt, und muss kein juristisches Nachspiel befürchten?

Cool...

 

Hmm ... ob sie wirklich gelogen hat, wenn sie meinte und klagte, er ticke nicht richtig ... Deswegen, ob gelogen oder nicht, ist er aber nicht in die Klapse eingewiesen worden. Da wären dann doch eher die Gutachter dran, die ihn für gemeingefährlich, wahn-sinnig oder was weiss ich noch erklärt haben, und nicht die Ehefrau.

Die Zweifel daran, dass er zurecht eingewiesen wurde, kamen ja auf, als später bei internen Prüfungen klar wurde, dass seine Vorwürfe bezüglich der beruflichen Verfehlungen seiner Ex zutrafen. Welche sie aber ja geleugnet und als Beweis für seinen Sprung in der Schüssel angeführt hatte, wenn ich mich recht erinnere.

 

Dass sich da diverse Gutachter noch zu verantworten hätten, das ist ja noch ein ganz anderes Kapitel. Es ist erschreckend, wie schnell man hierzulande anscheinend unschuldig in der Psychatrie landen kann dank "fachmännischer" Gutachten.

Es kann ja durchaus sein, dass er durch seine Frau einen gewissen Einblick in irgendwelche halbseidenen Gschäftl der Hypovereinsbank hatte, aber was sagt das über seinen Geisteszustand aus?

Also wenn man so seine Briefe liest, die er an Gott und die Welt verschickt hat, dann .... naja wie soll ich sagen... a bissl schräg muten die schon an. Wenn er sich vor Gericht und den Gutachtern ähnlich präsentiert hat, dann könnte das schon einen seltsamen Eindruck hinterlassen haben.

Ob das nun rechtfertigt ihn 7 Jahre in der Psychiatrie zu behalten ist eine andere Frage. Aber was macht man mit einem vermeintlich kranken Klienten, der wegen mehrerer Straftaten verurteilt wurde, wenn sich jahrelang keine Veränderungen bei ihm zeigen?

bearbeitet von boandlkramer
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Also ich kann durch meine Lügen dafür Sorge tragen, dass ein anderer in die Klapse kommt, und muss kein juristisches Nachspiel befürchten?

 

Cool...

 

Bis auf schwere Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft sind alle denkbaren Vorwürfe (uneidliche Falschaussage, falsche Verdächtigung etc.) verjährt. Wendet man sich diesem Tatbestand zu, so ist erforderlich, dass die Ex-Frau durch ihre Aussage irrtumsbedingte Tatherrschaft über die Einweisung Mollaths erlangt hat. Das würde ich nur annehmen, wenn die von ihr erhobenen Vorwürfe erlogen sind. Dass sie in einem sie selbst betreffenden Punkt möglicherweise gelogen hat, würde mir nicht ausreichen. Und dafür gibt es momentan keine Anhaltspunkte.

Zu bedenken ist auch, dass die Bejahung der Einweisungsvoraussetzungen bei Mollath u.a. auf dessen Verhalten beruhte und nicht allein auf der Aussage der Ehefrau.

 

Alles in allem sehe ich keinen Raum für eine Strafverfolgung der Ehefrau.

bearbeitet von Clown
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Also ich kann durch meine Lügen dafür Sorge tragen, dass ein anderer in die Klapse kommt, und muss kein juristisches Nachspiel befürchten?

 

Cool...

 

Bis auf schwere Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft sind alle denkbaren Vorwürfe (uneidliche Falschaussage, falsche Verdächtigung etc.) verjährt.

Na wie praktisch, wenn jemand nur lange genug fälschlicherweise weggesperrt wird, dass das meiste dann verjährt :)

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