Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Ich wurde getauft (evangelisch) und bin dann mit 18 jedoch nicht in die Kirche eingetreten. Meine erste Ehe wurde standesamtlich geschlossen und da ich kein Mitglied in der Kirche war, fand in der Kirche ein Gottesdienst zur Eheschliessung statt. Mein Ex-Mann ist evangelisch und war Kirchenmitglied. Meine zweite Ehe wurde nur standesamtlich geschlossen. Was heißt eigentlich evangelisch getauft, aber nicht in die Kirche eingetreten? Normalerweise ist die Taufe der Eintritt in die Kirche. Ich wurde getauft aber nicht konformiert. Mit 18 Jahren wurde man gefragt, ob man Kirchenmitglied sei und da ich das verneinte, war es das dann. Aber wenn du getauft warst, und dein erster Mann auch, und keiner von euch beiden war je römisch-katholisch, dann sieht die RKK eure standesamtliche(!) Eheschließung als Sakrament an und die Ehe als unauflöslich. Super - das wird ja immer besser Dann können dir nur die bei Katholens sonst auch möglichen Nichtigkeitsgründe helfen (z.B. Ausschluss der Unauflöslichkeit, Ausschluss des Kinderkriegens,...). Mein erster Mann und ich wollten Kinder, aber ich wurde von ihm nicht schwanger. Das hat er mir bei der Trennung auch vorgeworfen. Das als Grund für ein Nichtgültigsein der Ehe anzunehmen, finde ich dann aber doch schon sehr weit hergeholt. Aaaaber... selbst wenn das bei deiner ersten Ehe klappt, bleibt noch deine zweite Ehe. Für die muss man das auch noch durchprüfen! Ohne konkrete Prüfung aller Umstände kann man natürlich nichts Abschließendes sagen, aber auf den ersten Blick würde ich meinen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine der beiden Ehen von der RKK als gültig, sakramental (war dein zweiter Mann auch getauft?) und unauflöslich angesehen wird, eher hoch ist. Nein - er war nicht getauft und für ihn ist Kirche Kasperletheater. Er hätte mir zwar den Wunsch erfüllt, eine kirchliche Trauung vorzunehmen, aber unter den Umständen konnte ich das nicht. Und damit solltest du, falls du wirklich in die RKK eintreten willst, dich schon mal umhören, wie es bei dir vor Ort in den rk. Gemeinden wiederverheirateten Geschiedenen in der Praxis ergeht (die offizielle Lehre ist ja, dass du nicht zur Kommunion darfst). Ich habe zur hiesigen Kirche Null Kontakt. Wir wohnen noch nicht lange hier und ausserdem ist die katholische Gemeinde hier sehr klein. Ausserdem - wenn ich ehrlich bin - fühle ich mich bei dem Pfarrer auch nicht wohl. Ich habe das Gefühl, er hat einfach resigniert und macht nur noch Dienst nach Vorschrift - die Kirche lebt hier für mein Empfinden gar nicht richtig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Wenn Dein zweiter Ehemann ungetauft war, dann seid ihr aus RKK Sicht nicht verheiratet gewesen. Wenigstens ein kleines Hoffnungsschimmerchen. Allerdings macht mir die 1. Ehe mehr Sorgen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Mein Lebensgefährte ist katholisch und war schon einmal verheiratet. Diese Ehe wurde nur standesamtlich geschlossen. Mit Dispens von der Formpflicht? Sorry, aber was ist das denn? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 (bearbeitet) Die Erlaubnis der kirchlichen Behörde, ausnahmsweise nicht in der kanonisch gültigen Form zu heiraten, sondern eben nur auf dem Standesamt. Würde mich wundern, wenn er die eingeholt hätte. Deine 2. Ehe dürfte ungültig sein. Deine 1. Ehe ist das Problem. Soweit ich sehe, war die grundsätzlich einmal gültig. Was nicht heißt, dass sie es wirklich war. Nichtigkeitsgründe können natürlich vorgelegen haben. Aber Details erörterst Du besser nicht hier, sondern per PN mit Chryso. bearbeitet 29. August 2013 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Ich glaube nicht, dass das mein Freund damals getan hat. Sie sind einfach aufs Standesamt marschiert, haben den nächst möglichen Termin genommen und das war es dann schon. Seine Ex hat mit der Kirche nichts am Hut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Kein Thema - ich kann das natürlich auch per PN machen, aber wie du dir vorstellen kannst, brennt mir das Thema unter den Nägeln. Dass ausgerechnet die Ehe, die "meine" Kirche nicht mal selbst als Ehe anerkennt mir hier auf die Füsse fallen könnte, wäre schon bitter. Egal - wir werden es sehen. Es bedeutet mir sehr viel und ich werde auch nichts unversucht lassen, doch noch kirchlich heiraten zu können. Falls aber nicht, wird die Erde auch nicht untergehen. Mein Freund und ich werden heiraten, wir haben unseren Sohn, der für mich das Wichtigste auf der Welt ist und wir sind gesund. Es gibt einfach Sachen im Leben, die wirklich wichtig sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 (bearbeitet) Ich glaube nicht, dass das mein Freund damals getan hat. Sie sind einfach aufs Standesamt marschiert, haben den nächst möglichen Termin genommen und das war es dann schon. Seine Ex hat mit der Kirche nichts am Hut. Davon gehe ich auch aus. Das ist nicht gerade häufig, hat meist sehr triftige Gründe, und nur wenige Katholiken wissen überhaupt davon bearbeitet 29. August 2013 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Aaaaber... selbst wenn das bei deiner ersten Ehe klappt, bleibt noch deine zweite Ehe. Für die muss man das auch noch durchprüfen! Ist ein interessanter Fall. Kann man eigentlich in so einem Fall eine zweite Ehe gültig eingehen (aus Sicht der RKK), wenn die Ungültigkeit der ersten noch nicht amtlich festgestellt ist, oder ist die zweite damit nicht automatisch nichtig? Werner Diese Frage interessiert mich dann aber doch noch. Also, das Szenario: Zwei Protestanten heiraten, das ist für die RKK eine sakramentale Ehe, solange nichts anderes festgestellt wird. Dann lassen sie sich scheiden und jeder heiratet nochmal neu. Meiner Ansicht nach müsste diese zweite Ehe doch in jedem Fall ungültig sein, weil ja die vorherige noch nicht anulliert ist (ob sie anulliert werden kann, tut ja eigentlich nichts zur Sache, oder?) Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Eine "dumme Frage" am Rande.... Zähle ich als nicht Konformierte und nicht offizielles Mitglied der Kirche eigentlich als "vollwertige Protestantin"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Aaaaber... selbst wenn das bei deiner ersten Ehe klappt, bleibt noch deine zweite Ehe. Für die muss man das auch noch durchprüfen! Ist ein interessanter Fall. Kann man eigentlich in so einem Fall eine zweite Ehe gültig eingehen (aus Sicht der RKK), wenn die Ungültigkeit der ersten noch nicht amtlich festgestellt ist, oder ist die zweite damit nicht automatisch nichtig? Werner Diese Frage interessiert mich dann aber doch noch. Also, das Szenario: Zwei Protestanten heiraten, das ist für die RKK eine sakramentale Ehe, solange nichts anderes festgestellt wird. Dann lassen sie sich scheiden und jeder heiratet nochmal neu. Meiner Ansicht nach müsste diese zweite Ehe doch in jedem Fall ungültig sein, weil ja die vorherige noch nicht anulliert ist (ob sie anulliert werden kann, tut ja eigentlich nichts zur Sache, oder?) Werner Meines Erachtens, ja. Wenn die 1. Ehe für nichtig erklärt ist, kann bei der zweiten die Heilung durchgeführt werden. Bis dahin ist sie mE ungültig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Was heißt eigentlich evangelisch getauft, aber nicht in die Kirche eingetreten? Normalerweise ist die Taufe der Eintritt in die Kirche. Ich wurde getauft aber nicht konformiert. Mit 18 Jahren wurde man gefragt, ob man Kirchenmitglied sei und da ich das verneinte, war es das dann. In der EKD? Das war es dann mit Sicherheit nicht. Ohne Konfirmation fehlen dir in der evangelischen Kirche einige Rechte, aber Mitglied bist du trotzdem. Du hast dann wohl mit 18 schlicht eine Falschangabe gemacht (offensichtlich unwissentlich, aber falsch war sie schon). Wenn Dein zweiter Ehemann ungetauft war, dann seid ihr aus RKK Sicht nicht verheiratet gewesen. Wenigstens ein kleines Hoffnungsschimmerchen. Allerdings macht mir die 1. Ehe mehr Sorgen. Bloß weiß ich nicht, wo Lothar die Behauptung hernimmt. Die Ehe mit einem Ungetauften ist laut RKK kein Sakrament, aber sie existiert. Sie existiert sogar so sehr, dass nur der Papst sie auflösen kann. Aber der Hoffnungsschimmer ist natürlich, dass der Papst es in der Tat kann (und mit ein bisschen Glück dir auch den Gefallen tun wird, wenn es nur noch daran hängt). Eine "dumme Frage" am Rande.... Zähle ich als nicht Konformierte und nicht offizielles Mitglied der Kirche eigentlich als "vollwertige Protestantin"? Dass du nicht offizielles Kirchenmitglied bist, bezweifle ich ja sehr stark. Aber es ist eh egal, ob du "vollwertige Protestantin" bist, das einzige Kriterium ist getauft oder nicht. Aaaaber... selbst wenn das bei deiner ersten Ehe klappt, bleibt noch deine zweite Ehe. Für die muss man das auch noch durchprüfen! Ist ein interessanter Fall. Kann man eigentlich in so einem Fall eine zweite Ehe gültig eingehen (aus Sicht der RKK), wenn die Ungültigkeit der ersten noch nicht amtlich festgestellt ist, oder ist die zweite damit nicht automatisch nichtig? Werner Diese Frage interessiert mich dann aber doch noch. Also, das Szenario: Zwei Protestanten heiraten, das ist für die RKK eine sakramentale Ehe, solange nichts anderes festgestellt wird. Dann lassen sie sich scheiden und jeder heiratet nochmal neu. Meiner Ansicht nach müsste diese zweite Ehe doch in jedem Fall ungültig sein, weil ja die vorherige noch nicht anulliert ist (ob sie anulliert werden kann, tut ja eigentlich nichts zur Sache, oder?) Werner Meines Erachtens, ja. Wenn die 1. Ehe für nichtig erklärt ist, kann bei der zweiten die Heilung durchgeführt werden. Bis dahin ist sie mE ungültig. Ich denke nicht, denn es wird soweit ich weiß nicht "annulliert", sondern die Nichtigkeit festgestellt - und das auch noch ohne materielle Rechtskraft. Ob die Ehe nichtig ist oder nicht, weiß nur Gott, aber man versucht es so gut wie möglich festzustellen und alle kirchlichen Stellen haben sich dann an diese Feststellung zu halten. Wenn die Ehe aber z.B. für nichtig erklärt wurde, aber nicht nichtig ist, dann ist die Folgeehe, obwohl mit kirchlicher Trauung zustande gekommen, in Wirklichkeit wegen Bigamie nichtig. So hab ich die Sache jedenfalls immer verstanden. Andersrum bedeutet das, dass eine nichtige Ehe, auch wenn deren Nichtigkeit nicht offiziell festgestellt wurde, kein Ehehindernis für eine weitere Ehe darstellen kann. Das mit der Sanatio brauchst du zwar zwischen römischen Katholiken dann wohl, weil sie ja in dem Fall die Formpflicht nicht haben erfüllen können (abgesehen von der Hypothese eines ungehorsamen Geistlichen, der trotzdem assistiert hätte). Aber die Formpflicht bestand ja hier eben gerade nicht. Jetzt drösel ich aber nochmal auseinander. Da wären also vier Ehen, drei bereits eingegangene und eine ins Auge gefasste. Im Folgenden ist S Sharona, M1 ihr erster Mann, M2 ihr zweiter Mann und M3 ihr jetziger Verlobter/Lebensgefährte; E ist die Ex von M3. Ehe S-M1: Unterlag nicht der Formpflicht weil S und M1 beide nie römisch-katholisch waren. Da sie beide getauft waren, ist sie sakramental und da wohl auch "vollzogen" unauflöslich. Ehe augenscheinlich gültig. Ehe S-M2: Augenscheinlich wegen Bigamie (Vorehe S-M1) ungültig (dann ist es aber eh wurscht). Falls Ehe S-M1 doch ungültig, ist Ehe S-M2 augenscheinlich gültig, da keine Formpflicht, aber nicht sakramental (ungetaufter Partner) und daher durch den Papst auflösbar. Ehe M3-E: Augenscheinlich bereits wegen Formpflichtverletzung ungültig, da (zumindest) M3 der Formpflicht unterlag und - vermutlich ohne Dispens - ausschließlich standesamtlich geheiratet wurde. Ehe S-M3: Damit diese Ehe kirchlich gültig geschlossen werden könnte, müssten alle vorgenannten Ehen ungültig sein (oder bei Ehe S-M2 der Papst sie aufgelöst haben). Das ist wohl bei Ehe M3-E gegeben, und bei Ehe S-M2 gäbe es zumindest die Hoffnung auf eine Auflösung, aber die Ehe S-M1 ist augenscheinlich gültig und unauflöslich. Hauptproblem ist daher wohl die Ehe S-M1; da können nur die allgemeinen Nichtigkeitsgründe helfen. Ob welche vorliegen könnten, sollte Sharona mit Chryso per PN besprechen; die dafür nötigen Informationen gehören nicht ins öffentliche Internet. Und für den Fall, dass da nichts "zu machen" ist: Ausserdem - wenn ich ehrlich bin - fühle ich mich bei dem Pfarrer auch nicht wohl. Ich habe das Gefühl, er hat einfach resigniert und macht nur noch Dienst nach Vorschrift - die Kirche lebt hier für mein Empfinden gar nicht richtig. Nun ja, ganz zynisch betrachtet ist ein Pfarrer, der "einfach resigniert" hat, wohl auch keiner, der ein wiederverheiratet geschiedenes Kirchenmitglied, das bei der Kommunionausteilung vor ihm steht, mit leeren Händen wegschickt... 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Edith1 Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 (bearbeitet) Ich denke nicht, denn es wird soweit ich weiß nicht "annulliert", sondern die Nichtigkeit festgestellt - und das auch noch ohne materielle Rechtskraft. Ob die Ehe nichtig ist oder nicht, weiß nur Gott, aber man versucht es so gut wie möglich festzustellen und alle kirchlichen Stellen haben sich dann an diese Feststellung zu halten. Wenn die Ehe aber z.B. für nichtig erklärt wurde, aber nicht nichtig ist, dann ist die Folgeehe, obwohl mit kirchlicher Trauung zustande gekommen, in Wirklichkeit wegen Bigamie nichtig. So hab ich die Sache jedenfalls immer verstanden. Sie will wissen, ob eine kirchliche Trauung möglich ist. Da nützt uns das Wissen Gottes eher wenig. Wenn die Kirche die Nichtigkeit der Vorehe feststellt, dann stellt sich nur die Frage, ob damit die 2. automatisch gültig ist. Can. 1085 — § 1. Ungültig schließt eine Ehe, wer durch das Band einer früheren Ehe gebunden ist, auch wenn diese nicht vollzogen worden ist. § 2. Mag auch eine frühere Ehe aus irgendeinem Grund nichtig oder aufgelöst worden sein, so ist deshalb eine neue Eheschließung noch nicht erlaubt, bevor die Nichtigkeit bzw. die Auflösung der früheren Ehe rechtmäßig und sicher feststeht. Verboten, aber gültig? Ich meine, Du hast Recht. Aufhebbar, aber gültig. bearbeitet 29. August 2013 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Ausserdem - wenn ich ehrlich bin - fühle ich mich bei dem Pfarrer auch nicht wohl. Ich habe das Gefühl, er hat einfach resigniert und macht nur noch Dienst nach Vorschrift - die Kirche lebt hier für mein Empfinden gar nicht richtig. Nun ja, ganz zynisch betrachtet ist ein Pfarrer, der "einfach resigniert" hat, wohl auch keiner, der ein wiederverheiratet geschiedenes Kirchenmitglied, das bei der Kommunionausteilung vor ihm steht, mit leeren Händen wegschickt... Ich möchte meine Interessen aber nicht aus "Mitgliedsgewinnungsambitionen" durchsetzen. Was sich nun in Punkto Ehe ergeben wird, muss sich einfach zeigen. Am Dienstag haben wir dort einen Termin und ich hoffe jetzt einfach, dass sich mein Eindruck von ihm verbessert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Ehe S-M2: Augenscheinlich wegen Bigamie (Vorehe S-M1) ungültig (dann ist es aber eh wurscht). Falls Ehe S-M1 doch ungültig, ist Ehe S-M2 augenscheinlich gültig, da keine Formpflicht, aber nicht sakramental (ungetaufter Partner) und daher durch den Papst auflösbar. Hat der Papst für solche "Spielchen" wirklich Zeit? Ich hatte wohl noch nicht erwähnt, dass ich KEIN Promi bin. Warum sollte er sich also um sein ein kleines Licht kümmern! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Ehe S-M2: Augenscheinlich wegen Bigamie (Vorehe S-M1) ungültig (dann ist es aber eh wurscht). Falls Ehe S-M1 doch ungültig, ist Ehe S-M2 augenscheinlich gültig, da keine Formpflicht, aber nicht sakramental (ungetaufter Partner) und daher durch den Papst auflösbar. Hat der Papst für solche "Spielchen" wirklich Zeit? Ich hatte wohl noch nicht erwähnt, dass ich KEIN Promi bin. Warum sollte er sich also um sein ein kleines Licht kümmern! Och, wie man hört, telefoniert der Papst in letzter Zeit ziemlich viel in der Weltgeschichte herum, man muss also nicht mehr prominent sein, um in seinen Aufmerksamkeitsradius zu kommen... Aber im Ernst: Wenn das kanonische Recht davon spricht, dass etwas dem Papst vorbehalten sei, dann heißt das faktisch, dass eine Kurienbehöre (in Stellvertretung des Papstes) darüber urteilt. Du bekommst also keine Post vom Papst persönlich, sondern aus einem vatikanischen Bür0 (welches das ist: keine Ahnung, das darf dir dann Chryso erklären). Das heißt aber eben auch, dass für so einen Vorgang mehr Zeit einzuplanen ist, da die Sache nicht nur an den Ortsbischof geht, sondern auch nach Rom. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Irgendwie scheint unsere geplante Hochzeit im Frühjahr nächstes Jahr ziemlich unrealistisch zu werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Auch wenn es sich jetzt hart anhören mag, aber: Es ist besser, du stellst jetzt, mehr als ein halbes Jahr vorher fest, dass es eventuell Probleme geben könnte, machst dich kundig und kannst notfalls noch etwas schieben, als das das dir ein sehr zerknirschter (weil kirchenrechtsunkundiger) Pfarrer kurz vorher erklärt, dass es wohl doch nicht ginge, weil er da beim Vorbereitungsgespräch etwas übersehen habe... Es tut mir leid, das katholische Eherecht birgt wirklich mehr als genug Fallstricke, aber das sollte einen nicht davon abhalten, zu versuchen, den Durchblick zu bekommen. Da gibt es auch Experten, an die du dich wenden kannst: den Offizial des zuständigen Bistums und eben jenen Chryso, den wir hier alle kollektiv beschwören In diesem Sinne eine geruhsame Nacht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 29. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Auch wenn es sich jetzt hart anhören mag, aber: Es ist besser, du stellst jetzt, mehr als ein halbes Jahr vorher fest, dass es eventuell Probleme geben könnte, machst dich kundig und kannst notfalls noch etwas schieben, als das das dir ein sehr zerknirschter (weil kirchenrechtsunkundiger) Pfarrer kurz vorher erklärt, dass es wohl doch nicht ginge, weil er da beim Vorbereitungsgespräch etwas übersehen habe... Es tut mir leid, das katholische Eherecht birgt wirklich mehr als genug Fallstricke, aber das sollte einen nicht davon abhalten, zu versuchen, den Durchblick zu bekommen. Da gibt es auch Experten, an die du dich wenden kannst: den Offizial des zuständigen Bistums und eben jenen Chryso, den wir hier alle kollektiv beschwören In diesem Sinne eine geruhsame Nacht! Allerdings finde ich es allerhand vom Hägarbärtigen, das er ausgerechnet dann in Urlaub geht wenn man ihn am dringendsten braucht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Stimmt Frank - mit mir war das wirklich nicht abgestimmt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Auch wenn es sich jetzt hart anhören mag, aber: Es ist besser, du stellst jetzt, mehr als ein halbes Jahr vorher fest, dass es eventuell Probleme geben könnte, machst dich kundig und kannst notfalls noch etwas schieben, als das das dir ein sehr zerknirschter (weil kirchenrechtsunkundiger) Pfarrer kurz vorher erklärt, dass es wohl doch nicht ginge, weil er da beim Vorbereitungsgespräch etwas übersehen habe... Es tut mir leid, das katholische Eherecht birgt wirklich mehr als genug Fallstricke, aber das sollte einen nicht davon abhalten, zu versuchen, den Durchblick zu bekommen. Da gibt es auch Experten, an die du dich wenden kannst: den Offizial des zuständigen Bistums und eben jenen Chryso, den wir hier alle kollektiv beschwören In diesem Sinne eine geruhsame Nacht! Danke - dir auch. Im Übrigen bin ich ein Kopfmensch und Planer und deshalb versuche ich immer im Vorfeld Wege zu ebnen. Dass dieser Weg allerdings so huckelig würde, hatte ich nicht geahnt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 § 2. Mag auch eine frühere Ehe aus irgendeinem Grund nichtig oder aufgelöst worden sein, so ist deshalb eine neue Eheschließung noch nicht erlaubt, bevor die Nichtigkeit bzw. die Auflösung der früheren Ehe rechtmäßig und sicher feststeht. Verboten, aber gültig? Ich meine, Du hast Recht. Aufhebbar, aber gültig. Wobei die Anullierung dann allerdings nur Formsache wäre. Wie ist das eigentlich dem Wortlaut nach (ich hab keinen CIC) wenn zwei Katholiken die Formpflicht missachten? Dann müssen sie auch (was problemlos geht) anullieren lassen, oder? Das heißt dann wohl, dass jede Ehe erst mal gültig ist, solange keiner ein Anullierungsverfahren anstrengt. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gouvernante Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Wie ist das eigentlich dem Wortlaut nach (ich hab keinen CIC) wenn zwei Katholiken die Formpflicht missachten? Es kommt keine sakramentale Ehe zustande, also nichts, was evtl. annulliert werden müßte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Wie ist das eigentlich dem Wortlaut nach (ich hab keinen CIC) wenn zwei Katholiken die Formpflicht missachten? Es kommt keine sakramentale Ehe zustande, also nichts, was evtl. annulliert werden müßte. Das heisst, die können ganz ohne Anullierungsverfahren kirchlich nochmal heiraten? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 (bearbeitet) Irgendwie scheint unsere geplante Hochzeit im Frühjahr nächstes Jahr ziemlich unrealistisch zu werden. Was habt ihr eigentlich für ein Problem? Da wurden Regeln von einer religiösen Institution festgelegt, die der Gesetzgeber in sein Bürgerliches Recht nicht aufgenommen hat, um eine moralische Gängelei bei den Bürgern zu vermeiden. Warum unterwerft ihr euch ausgerechnet dieser Gängelei? bearbeitet 30. August 2013 von pedrino Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Irgendwie scheint unsere geplante Hochzeit im Frühjahr nächstes Jahr ziemlich unrealistisch zu werden. Was habt ihr eigentlich für ein Problem? Da wurden Regeln von einer religiösen Institution festgelegt, die der Gesetzgeber in sein Bürgerliches Recht nicht aufgenommen hat, um eine moralische Gängelei bei den Bürgern zu vermeiden. Warum unterwirfst du/ihr dich/euch ausgerechnet dieser Gängelei? Das Gleiche hat mich eine Freundin auch gefragt, die noch dazu überhaupt nicht verstehen kann, dass ich darüber nachdenke, zur katholischen Kirche zu konvertieren. Fakt ist - "normal" werden wir auf jeden Fall heiraten. Mir bedeutet die Eheschliessung und der Treueschwur vor Gott und in der Kirche sehr viel. Das war auch schon bei meiner ersten Trauung so, aber die kam wohl nur zu Stande, weil mein Ex es lustig fand, dass sein Name (nehmen wir an - Müller) in der Bibel erwähnt wurde. Ich glaube, sonst war es ihm ziemlich egal, was er ja auch relativ schnell danach gezeigt hat, in dem er die Ehe brach. Mein 2. Mann hätte es zwar für mich getan um mich glücklich zu machen, aber er hat es klar als Kasperletheater bezeichnet und somit war das Thema für mich durch. Es geht mir wie gesagt nicht um eine weitere Feier in einer anderen Kulisse. Mein Lebensgefährte ist der Kirche allerdings verbunden und somit wäre es das, was ich mir immer gewünscht habe. Ausserdem - es mag zwar nicht rational sein - aber für mich sind wir (mit unserem Sohn) erst dann eine "richtige" Familie. Wie kann ich unserem Sohn (er ist katholisch getauft) aufrichtigen Herzens die Werte der Kirche vermitteln, wenn wir nach denen "in Sünde" leben? Logisch wird meine Welt nicht untergehen, wenn wir nicht heiraten dürften, aber es würde mich sehr traurig machen. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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