Sharona Geschrieben 29. August 2013 Melden Share Geschrieben 29. August 2013 Ist es nach katholischem Glauben von Bedeutung, wer eine Ehe bricht? Hat dies nach katholischem Recht irgendwelche Konsequenzen für den "unschuldigen" Ehepartner? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 (bearbeitet) Nach katholischem "Glauben" oder nach katholischem Kirchenrecht? Nach letzterem: nein. Wofür und warum sollte es von Bedeutung sein? Jedes Bistum - das wurde Dir hier sicher schon gesagt - hat ein Offizialat, ich habe mal irgendeines herausgegriffen, und da wird das gleich eingangs klargestellt: Deine Frage scheint also des Öfteren gestellt zu werden. Es geht also darum, die Wahrheit über die Frage der Gültigkeit einer Eheschließung herauszufinden, keinesfalls aber darum, das Verschulden des einen oder anderen Partners am Zerbrechen der Ehe festzustellen. [/Quote] Quelle (die Dir auch weitere, einschlägige Informationen erschließt) bearbeitet 30. August 2013 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Danke schön für die Info. Ich weiss nicht, ob ich damit ohne weiteres klar kommen kann. Irgendwie hätte ich von einer Kirche da eine andere Einstellung erwartet (erhofft?). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Danke schön für die Info. Ich weiss nicht, ob ich damit ohne weiteres klar kommen kann. Irgendwie hätte ich von einer Kirche da eine andere Einstellung erwartet (erhofft?). Und welche, wenn ich so direkt fragen darf? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pedrino Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Ist es nach katholischem Glauben von Bedeutung, wer eine Ehe bricht? Hat dies nach katholischem Recht irgendwelche Konsequenzen für den "unschuldigen" Ehepartner? Der Gesetzgeber hat aus dem Bürgerlichen Recht die Schuldfrage bei einer zerrütteten Ehe gestrichen. Bürde dir nichts auf, was unnötig ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Danke schön für die Info. Ich weiss nicht, ob ich damit ohne weiteres klar kommen kann. Irgendwie hätte ich von einer Kirche da eine andere Einstellung erwartet (erhofft?). Und welche, wenn ich so direkt fragen darf? Dass es eine unterschiedliche Behandlung / Wertung der Personen gibt, wenn einer gegen eines der 10 Gebote (du sollst nicht Ehe brechen) verstösst. Im Prinzip muss der betrogene Ehepartner die Demütigung und den Schmerz ertragen und wenn er ihn nicht mehr ertragen kann und die Ehe beendet, ist er genauso "schuldig" wie der Ehebrecher an sich. Das empfinde ich nicht als fair und hätte mir wie gesagt eine andere Wertung gewünscht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Ist es nach katholischem Glauben von Bedeutung, wer eine Ehe bricht? Hat dies nach katholischem Recht irgendwelche Konsequenzen für den "unschuldigen" Ehepartner? Der Gesetzgeber hat aus dem Bürgerlichen Recht die Schuldfrage bei einer zerrütteten Ehe gestrichen. Bürde dir nichts auf, was unnötig ist. Ich weiss und ich finde das nicht pauschal richtig. Sicherlich sind an einer gescheiterten Ehe meistens beide schuld, aber halt auch nicht immer. Im bürgerlichen Leben habe ich damit allerdings weniger Schwierigkeiten. Ich kann mich selbst versorgen und MUSS keinen Mann haben. Im kirchlichen Sinne finde ich die daraus entstehenden Konsequenzen schon sehr schmerzhaft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 (bearbeitet) Danke schön für die Info. Ich weiss nicht, ob ich damit ohne weiteres klar kommen kann. Irgendwie hätte ich von einer Kirche da eine andere Einstellung erwartet (erhofft?). Und welche, wenn ich so direkt fragen darf? Dass es eine unterschiedliche Behandlung / Wertung der Personen gibt, wenn einer gegen eines der 10 Gebote (du sollst nicht Ehe brechen) verstösst. Im Prinzip muss der betrogene Ehepartner die Demütigung und den Schmerz ertragen und wenn er ihn nicht mehr ertragen kann und die Ehe beendet, ist er genauso "schuldig" wie der Ehebrecher an sich. Das empfinde ich nicht als fair und hätte mir wie gesagt eine andere Wertung gewünscht. Offemsichtlich hast Du noch nicht verstanden, dass es bei einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht um Verhaltensweisen der Partner IN dieser Ehe geht sondern darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Dinge vorgelegen haben, die die Ehe von vorneherein ungültig machten. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wer in der Ehe wodurch "schuldig" geworden ist? bearbeitet 30. August 2013 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Danke schön für die Info. Ich weiss nicht, ob ich damit ohne weiteres klar kommen kann. Irgendwie hätte ich von einer Kirche da eine andere Einstellung erwartet (erhofft?). Und welche, wenn ich so direkt fragen darf? Dass es eine unterschiedliche Behandlung / Wertung der Personen gibt, wenn einer gegen eines der 10 Gebote (du sollst nicht Ehe brechen) verstösst. Im Prinzip muss der betrogene Ehepartner die Demütigung und den Schmerz ertragen und wenn er ihn nicht mehr ertragen kann und die Ehe beendet, ist er genauso "schuldig" wie der Ehebrecher an sich. Das empfinde ich nicht als fair und hätte mir wie gesagt eine andere Wertung gewünscht. Offemsichtlich hast Du noch nicht verstanden, dass es bei einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht um Verhaltensweisen der Partner IN dieser Ehe geht sondern darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Dinge vorgelegen haben, die die Ehe von vorneherein ungültig machten. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wer in der Ehe wodurch "schuldig" geworden ist? Wie kommst du zu dieser Annahme? Du täuscht dich - ich habe das mit dem Nichtigkeitsverfahren schon verstanden, bin halt einfach etwas enttäuscht, dass es völlig bedeutungslos zu sein scheint, ob man sich richtig oder falsch in der Ehe verhalten hat und ob man am Scheitern der Ehe die Verantwortung trägt. Dass das etwas völlig Anderes ist, ist mir schon bewusst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Offemsichtlich hast Du noch nicht verstanden, dass es bei einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht um Verhaltensweisen der Partner IN dieser Ehe geht sondern darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Dinge vorgelegen haben, die die Ehe von vorneherein ungültig machten. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wer in der Ehe wodurch "schuldig" geworden ist? So habe ich Sharona nicht verstanden. Wenn ich sie richtig verstehe, geht es ihr um die Konsequenzen. "Wer seine Frau entlässt, außer bei Ehebruch, der begeht Ehebruch", so steht es sinngemäß im Evangelium, da wird sehr wohl eine Unterscheidung gemacht, wer schuld ist. Und Shamona hatte gehofft, das sei auch in den kirchlichen gesetzen so. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 (bearbeitet) Offemsichtlich hast Du noch nicht verstanden, dass es bei einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht um Verhaltensweisen der Partner IN dieser Ehe geht sondern darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Dinge vorgelegen haben, die die Ehe von vorneherein ungültig machten. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wer in der Ehe wodurch "schuldig" geworden ist? So habe ich Sharona nicht verstanden. Wenn ich sie richtig verstehe, geht es ihr um die Konsequenzen. "Wer seine Frau entlässt, außer bei Ehebruch, der begeht Ehebruch", so steht es sinngemäß im Evangelium, da wird sehr wohl eine Unterscheidung gemacht, wer schuld ist. Und Shamona hatte gehofft, das sei auch in den kirchlichen gesetzen so. Ja wie denn? Ich denke schon, dass es in einem Ehenichtigkeitsverfahren eine Rolle spielen könnte, wenn jemand sich schon zweieinhalb Tage nach der Hochzeit als eifriger Fremdgänger entpuppt. Da könnte man vielleicht darauf schließen, dass es ihm zweieinhalb Tage vorher am Ehewillen gemangelt hätte. Ich weiss nicht, wie die kirchlichen Gerichte mit so was umgehen. Aber wenn einer nach 15 oder 20 Jahren plötzlich von der Leidenschaft für jemand anderen ergriffen wird, kann das eher keine Rolle spielen. bearbeitet 30. August 2013 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Offemsichtlich hast Du noch nicht verstanden, dass es bei einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht um Verhaltensweisen der Partner IN dieser Ehe geht sondern darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Dinge vorgelegen haben, die die Ehe von vorneherein ungültig machten. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wer in der Ehe wodurch "schuldig" geworden ist? So habe ich Sharona nicht verstanden. Wenn ich sie richtig verstehe, geht es ihr um die Konsequenzen. "Wer seine Frau entlässt, außer bei Ehebruch, der begeht Ehebruch", so steht es sinngemäß im Evangelium, da wird sehr wohl eine Unterscheidung gemacht, wer schuld ist. Und Shamona hatte gehofft, das sei auch in den kirchlichen gesetzen so. Werner Danke Werner - genau so meinte ich es! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 (bearbeitet) Offemsichtlich hast Du noch nicht verstanden, dass es bei einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht um Verhaltensweisen der Partner IN dieser Ehe geht sondern darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Dinge vorgelegen haben, die die Ehe von vorneherein ungültig machten. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wer in der Ehe wodurch "schuldig" geworden ist? So habe ich Sharona nicht verstanden. Wenn ich sie richtig verstehe, geht es ihr um die Konsequenzen. "Wer seine Frau entlässt, außer bei Ehebruch, der begeht Ehebruch", so steht es sinngemäß im Evangelium, da wird sehr wohl eine Unterscheidung gemacht, wer schuld ist. Und Shamona hatte gehofft, das sei auch in den kirchlichen gesetzen so. Werner Was hat das mit kirchlichen Gesetzen zu tun? Wer die Ehe bricht, ist der Sünde des Ehebruchs schuldig. Wer sie nicht bricht, ist nicht der Sünde des Ehebruchs schuldig, (sondern vielleicht anderer.) Das ist das eine. Trennen darf er sich (es gibt die Trennung von Tisch und Bett nach wie vor), aber die Ehe bleibt aufrecht, daher gibt es keine neue Eheschließung. Das ist das andere. Und der Bestand der Ehe ist nun einmal davon abhängig, ob sie gültig zustande kam und nicht davon, aus wessen Schuld sie danach schief läuft. bearbeitet 30. August 2013 von Edith1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Offemsichtlich hast Du noch nicht verstanden, dass es bei einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht um Verhaltensweisen der Partner IN dieser Ehe geht sondern darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Dinge vorgelegen haben, die die Ehe von vorneherein ungültig machten. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wer in der Ehe wodurch "schuldig" geworden ist? So habe ich Sharona nicht verstanden. Wenn ich sie richtig verstehe, geht es ihr um die Konsequenzen. "Wer seine Frau entlässt, außer bei Ehebruch, der begeht Ehebruch", so steht es sinngemäß im Evangelium, da wird sehr wohl eine Unterscheidung gemacht, wer schuld ist. Und Shamona hatte gehofft, das sei auch in den kirchlichen gesetzen so. Ja wie denn? Ich denke schon, dass es in einem Ehenichtigkeitsverfahren eine Rolle spielen könnte, wenn jemand sich schon zweieinhalb Tage nach der Hochzeit als eifriger Fremdgänger entpuppt. Da könnte man vielleicht darauf schließen, dass es ihm zweieinhalb Tage vorher am Ehewillen gemangelt hätte. Ich weiss nicht, wie die kirchlichen Gerichte mit so was umgehen. Aber wenn einer nach 15 oder 20 Jahren plötzlich von der Leidenschaft für jemand anderen ergriffen wird, kann das eher keine Rolle spielen. Da bin ich mit dir einer Meinung. Es kann da auch nicht mehr um eine Nichtigkeit gehen nach so vielen Jahren. Ich hätte halt einfach nur mit einem unterschiedlichen "Stellenwert" der sich trennenden Personen gerechnet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Du täuscht dich - ich habe das mit dem Nichtigkeitsverfahren schon verstanden, bin halt einfach etwas enttäuscht, dass es völlig bedeutungslos zu sein scheint, ob man sich richtig oder falsch in der Ehe verhalten hat und ob man am Scheitern der Ehe die Verantwortung trägt. Wenn Du verstanden hast, was ein Nichtigkeitsverfahren ist, verstehe ich Deine Enttäuschung im Zusammenhang damit nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Offemsichtlich hast Du noch nicht verstanden, dass es bei einem Ehenichtigkeitsverfahren nicht um Verhaltensweisen der Partner IN dieser Ehe geht sondern darum, ob zum Zeitpunkt der Eheschließung irgendwelche Dinge vorgelegen haben, die die Ehe von vorneherein ungültig machten. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wer in der Ehe wodurch "schuldig" geworden ist? So habe ich Sharona nicht verstanden. Wenn ich sie richtig verstehe, geht es ihr um die Konsequenzen. "Wer seine Frau entlässt, außer bei Ehebruch, der begeht Ehebruch", so steht es sinngemäß im Evangelium, da wird sehr wohl eine Unterscheidung gemacht, wer schuld ist. Und Shamona hatte gehofft, das sei auch in den kirchlichen gesetzen so. Werner Was hat das mit kirchlichen Gesetzen zu tun? Wer die Ehe bricht, ist der Sünde des Ehebruchs schuldig. Wer sie nicht bricht, ist nicht der Sünde des Ehebruchs schuldig, (sondern vielleicht anderer.) Das ist das eine. Trennen darf er sich (es gibt die Trennung von Tisch und Bett nach wie vor), aber die Ehe bleibt aufrecht, daher gibt es keine neue Eheschließung. Das ist das andere. Und der Bestand der Ehe ist nun einmal davon abhängig, ob sie gültig zustande kam und nicht davon, aus wessen Schuld sie danach schief läuft. Ich will hier nicht über die (mir sowieso vollkommen unverständlichen) kirchlichen Ehevorstellungen diskutieren, ich habe nur versucht, zu erklären, wie ich Sharona verstanden habe, und es sieht aus, als hätte ich sie genau richtig verstanden. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Du täuscht dich - ich habe das mit dem Nichtigkeitsverfahren schon verstanden, bin halt einfach etwas enttäuscht, dass es völlig bedeutungslos zu sein scheint, ob man sich richtig oder falsch in der Ehe verhalten hat und ob man am Scheitern der Ehe die Verantwortung trägt. Wenn Du verstanden hast, was ein Nichtigkeitsverfahren ist, verstehe ich Deine Enttäuschung im Zusammenhang damit nicht. Es geht nicht um ein Nichtigkeitsverfahren, es geht um den Umgang mit einem Geschiedenen der wieder heiraten möchte. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Trennen darf er sich (es gibt die Trennung von Tisch und Bett nach wie vor), aber die Ehe bleibt aufrecht, daher gibt es keine neue Eheschließung.Das ist das andere. Und der Bestand der Ehe ist nun einmal davon abhängig, ob sie gültig zustande kam und nicht davon, aus wessen Schuld sie danach schief läuft. Es sind also beide Partner - egal ob des Ehebruchs schuldig oder nicht - dazu verpflichtet, verheiratet zu sein, obwohl sie eigentlich getrennt sind? Ist dann der betrogene unschuldige Partner dazu verpflichtet, ein Sex loses Leben ohne die Chance auf eigene Kinder zu verbringen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Da bin ich mit dir einer Meinung. Es kann da auch nicht mehr um eine Nichtigkeit gehen nach so vielen Jahren. Ich hätte halt einfach nur mit einem unterschiedlichen "Stellenwert" der sich trennenden Personen gerechnet. Und worin sollte sich dieser "unterschiedliche Stellenwert" in einem Ehenichtigkeitsverfahren niederschlagen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Du täuscht dich - ich habe das mit dem Nichtigkeitsverfahren schon verstanden, bin halt einfach etwas enttäuscht, dass es völlig bedeutungslos zu sein scheint, ob man sich richtig oder falsch in der Ehe verhalten hat und ob man am Scheitern der Ehe die Verantwortung trägt. Wenn Du verstanden hast, was ein Nichtigkeitsverfahren ist, verstehe ich Deine Enttäuschung im Zusammenhang damit nicht. Es geht nicht um ein Nichtigkeitsverfahren, es geht um den Umgang mit einem Geschiedenen der wieder heiraten möchte. Dann möge die Dame dies verständlich zum Ausdruck bringen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Du täuscht dich - ich habe das mit dem Nichtigkeitsverfahren schon verstanden, bin halt einfach etwas enttäuscht, dass es völlig bedeutungslos zu sein scheint, ob man sich richtig oder falsch in der Ehe verhalten hat und ob man am Scheitern der Ehe die Verantwortung trägt. Wenn Du verstanden hast, was ein Nichtigkeitsverfahren ist, verstehe ich Deine Enttäuschung im Zusammenhang damit nicht. Es geht mir allgemein um den Umgang der Kirche mit Sündern und unschuldig in bestimmte Situation kommende Menschen. Ich hätte mir da einfach mehr "Gnade" gewünscht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Du täuscht dich - ich habe das mit dem Nichtigkeitsverfahren schon verstanden, bin halt einfach etwas enttäuscht, dass es völlig bedeutungslos zu sein scheint, ob man sich richtig oder falsch in der Ehe verhalten hat und ob man am Scheitern der Ehe die Verantwortung trägt. Wenn Du verstanden hast, was ein Nichtigkeitsverfahren ist, verstehe ich Deine Enttäuschung im Zusammenhang damit nicht. Es geht nicht um ein Nichtigkeitsverfahren, es geht um den Umgang mit einem Geschiedenen der wieder heiraten möchte. Dann möge die Dame dies verständlich zum Ausdruck bringen. Das versucht die Dame auch, aber die Dame ist nicht verantwortlich für das, was verstanden wird sondern nur für das, was sie sagt bzw schreibt. Abgesehen davon gibt es ja die Möglichkeit der Nachfrage. Ich stehe Fragen oder auch Diskussionen jederzeit offen gegenüber. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 (bearbeitet) Trennen darf er sich (es gibt die Trennung von Tisch und Bett nach wie vor), aber die Ehe bleibt aufrecht, daher gibt es keine neue Eheschließung.Das ist das andere. Und der Bestand der Ehe ist nun einmal davon abhängig, ob sie gültig zustande kam und nicht davon, aus wessen Schuld sie danach schief läuft. Es sind also beide Partner - egal ob des Ehebruchs schuldig oder nicht - dazu verpflichtet, verheiratet zu sein, obwohl sie eigentlich getrennt sind? Ist dann der betrogene unschuldige Partner dazu verpflichtet, ein Sex loses Leben ohne die Chance auf eigene Kinder zu verbringen? Ja. In der Praxis wird das zwar "pastoral" abgemildert, aber das betrifft NICHT die Eheschließung, da gelten nur die rechtlichen Kriterien. bearbeitet 30. August 2013 von Edith1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sharona Geschrieben 30. August 2013 Autor Melden Share Geschrieben 30. August 2013 Da bin ich mit dir einer Meinung. Es kann da auch nicht mehr um eine Nichtigkeit gehen nach so vielen Jahren. Ich hätte halt einfach nur mit einem unterschiedlichen "Stellenwert" der sich trennenden Personen gerechnet. Und worin sollte sich dieser "unterschiedliche Stellenwert" in einem Ehenichtigkeitsverfahren niederschlagen? Kann eine erneute Ehe nur über eine Ehenichtigkeitsverfahren erlaubt werden? Gibt es da wirklich nur schwarz oder weiss? Hat uns das Leben nicht gelehrt, dass es viele Dinge dazwischen gibt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 30. August 2013 Melden Share Geschrieben 30. August 2013 (bearbeitet) Trennen darf er sich (es gibt die Trennung von Tisch und Bett nach wie vor), aber die Ehe bleibt aufrecht, daher gibt es keine neue Eheschließung.Das ist das andere. Und der Bestand der Ehe ist nun einmal davon abhängig, ob sie gültig zustande kam und nicht davon, aus wessen Schuld sie danach schief läuft. Es sind also beide Partner - egal ob des Ehebruchs schuldig oder nicht - dazu verpflichtet, verheiratet zu sein, obwohl sie eigentlich getrennt sind? Ist dann der betrogene unschuldige Partner dazu verpflichtet, ein Sex loses Leben ohne die Chance auf eigene Kinder zu verbringen? Beide Partner SIND nach wie vor miteinander verheiratet, sie sind aber nicht dazu verpflichtet, unter einem Dach zu leben, wenn das nun einmal nicht geht. Und wenn es angezeigt ist, können sie selbstverständlich eine zivilrechtliche Scheidung erwirken. Wenn es ihnen wichtig ist, in hundertprozentiger Übereinstimmung mit den katholischen Moralvorstellungen zu leben, hat das aber tatsächlich die Konsequenz, dass sie künftig Single bleiben, "sexlos leben", wie Du es ausdrückst, und demzufolge auch keine eigenen Kinder in die Welt zu setzen. Nun gibt es aber eine ganze Menge Leute, die von Herzen katholisch sind und sich sagen - okay, ich stimme in diesem Punkt mit den katholischen Moralvorstellungen nicht überein, ich bin glücklich, einen neuen Partner gefunden zu haben, ich bin glücklich, mit ihm/ihr die Familie zu gründen, die ich mit dem ersten Partner nicht hatte oder die aus egal welchen Gründen in Trümmer gegangen ist, dafür nehme ich die von der Kirche auferlegten Sanktionen in Kauf - oder unterhalte mich mit dem zuständigen Pfarrer wegen einer pastoralen Lösung meines Problems, das ja auch ein Problem meiner Familie sein oder werden kann. bearbeitet 30. August 2013 von Julius 3 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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