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Ehebruch


Sharona

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Nein - es wird doch um Gottes Willen nicht nur in der katholischen Kirche so was gemacht. Das habe ich weder gesagt noch gedacht. Man empfindet es bloss als besonders schockierend, wenn man es von einem Menschen hört, der sich besonders hohe Maßstäbe für seine Leben gesetzt hat.

 

Nö, du hast nur frisch, fromm fröhlich und frei den Zölibat als wesentliche Ursache ausgemacht. :rolleyes:

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Für deien Problematik gibt es die pastorale Lösung.

Und genau das halte ich für grundschlecht.

Was soll man von Gesetzen haben, die zwar bestehen, die aber in der praxis durch "pastorale Lösungen" hintergangen werden?

Wenn diese "pastoralen Lösungen" gut und in Ordnung sind, dann ist offensichtlich das Gesetz schlecht und falsch, wenn aber das Gesetz gut und in Ordnung ist, dann ist die "pastorale Lösung" schlecht und falsch.

 

Wir sprechen ja nicht von "patoralen Lösungen " für Einzelfälle, die einmal im Jahrhundert auftreten, sondern in diesem konkreten Fall inzwischen von einem Massenphänomen.

Schön, dass wir uns in der grundsätzlichen Analyse eines Problems einmal so einig sind, auch wenn - vermutlich - die Konsequenzen, die wir ziehen, nicht die selben sind. ;)
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Sollten dann die Gesetze nicht wirklich noch einmal auf die veränderte Zeit hin überprüft werden?

Könnte man. Man könnte aber auch die "veränderte Zeit" auf die vorgegebenen Regeln hin überprüfen ...
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Ich denke schon, dass es in einem Ehenichtigkeitsverfahren eine Rolle spielen könnte, wenn jemand sich schon zweieinhalb Tage nach der Hochzeit als eifriger Fremdgänger entpuppt. Da könnte man vielleicht darauf schließen, dass es ihm zweieinhalb Tage vorher am Ehewillen gemangelt hätte. Ich weiss nicht, wie die kirchlichen Gerichte mit so was umgehen. Aber wenn einer nach 15 oder 20 Jahren plötzlich von der Leidenschaft für jemand anderen ergriffen wird, kann das eher keine Rolle spielen.

Genau so ist es.

Natürlich. "In einem mir bekannten Fall" erklärte der Mann schon auf der Hochzeitsreise: "Aber eines sage ich Dir: wenn Du schwanger wirst, dann wird abgetrieben. Ein Kind kommt nicht in Frage." - Nichtigkeit festgestellt, da anzunehmen, dass schon bei Eheschließung der gleiche Nichtwille vorlag.

Na herzlichen Dank. Wie kann ein gläubiger Katholik überhaupt auf so eine Idee kommen?!

Wieso gläubiger Katholik? Der hatte halt einen Taufschein und fand es netter mit Brimborium zu heiraten.

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Beide Partner SIND nach wie vor miteinander verheiratet, sie sind aber nicht dazu verpflichtet, unter einem Dach zu leben, wenn das nun einmal nicht geht. Und wenn es angezeigt ist, können sie selbstverständlich eine zivilrechtliche Scheidung erwirken.

Wenn es ihnen wichtig ist, in hundertprozentiger Übereinstimmung mit den katholischen Moralvorstellungen zu leben, hat das aber tatsächlich die Konsequenz, dass sie künftig Single bleiben, "sexlos leben", wie Du es ausdrückst, und demzufolge auch keine eigenen Kinder in die Welt zu setzen. Nun gibt es aber eine ganze Menge Leute, die von Herzen katholisch sind und sich sagen - okay, ich stimme in diesem Punkt mit den katholischen Moralvorstellungen nicht überein, ich bin glücklich, einen neuen Partner gefunden zu haben, ich bin glücklich, mit ihm/ihr die Familie zu gründen, die ich mit dem ersten Partner nicht hatte oder die aus egal welchen Gründen in Trümmer gegangen ist, dafür nehme ich die von der Kirche auferlegten Sanktionen in Kauf - oder unterhalte mich mit dem zuständigen Pfarrer wegen einer pastoralen Lösung meines Problems, das ja auch ein Problem meiner Familie sein oder werden kann.

danke für die klärung. frage dazu noch, wie ist das mit kindern die aus einer zweiten – kirchenrechtlich nicht existierenden? – ehe hervorgehen? steht diesen kindern die RKK offen, mit allen sakramenten, oder vererbt sich die “sünde” der eltern oder des einen davon betroffenen elternteils auf sie?

 

afaik, einer ehe zwischen einem/r katholiken und einem/r nichtgläubigen spielt dies keine rolle, was die kinder angeht.

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Was bedeutet das im realen Leben "pastoral abgemildert"?

Das bedeutet, dass jemand, der darauf Wert legt, sich voll und mit allen Konsequenzen in eine katholische Gemeinde zu integrieren (vor allem: an der Eucharistie in vollem Umfang teilzuhaben) zum zuständigen Pfarrer geht, ihm die Umstände darlegt, die zu seiner jetzigen Situation ("geschieden und wiederverheiratet") geführt haben und dass der Pfarrer ihm dann erlaubt, zur Kommunion zu gehen (was eigentlich ja ausgeschlossen ist, wenn jemand sozusagen im "fortgesetzten Ehebruch" lebt). Zumindest in südwestdeutschen Bistümern ist das so - es mag andere geben, die das strenger handhaben).

Verstehe ich das richtig, dass solche "geduldeten" Entgegenkommen bis hin zu einer "verbotenen Hochzeit" führen können?

 

 

Nein, eine nochmalige kirchliche Hochzeit ist nicht drin.

Ok - mich hat einfach der Umfang solcher Entgegenkommen interessiert.

Wie gesagt, dieses (kirchenrechtlich völlig illegale!!!) Entgegenkommen geht nur, wenn es unter der Hand passiert und nicht aktenkundig wird. Das funktioniert bei einer heirat definitionsgemäß nicht.

 

Werner

*Werner angrummel*

 

Ich würde an Deiner Stelle hierbei nicht das "illegal"- Fass aufmachen. Du weißt genau, dass es nicht "illegal" ist. Du weißt genau, wann und warum ein Priester gar nicht berechtigt ist, die Kommunion zu verweigern usw. Die Diskussionen hatten wir bis zum Abwinken.

 

Ich finde es gar nicht nett, dass Du gegenüber Sharona, die ohnehin völlig verwirrt ist und wenig Ahnung hat, jetzt alles zu mixen anfängst und Deine private Ansicht dann mit (falschen) Rechtsvokabeln umgibst.

Sie hat schon genug damit zu tun, Sakramentenpastoral und Kirchenrecht zu unterscheiden und beides vom Zivilrecht und ihrer gefühlten Gerechtigkeit.

Momentan kennt sie sich hinten und vorne nicht aus, also mach ihr da Verständnis gefälligst leichter, nicht schwerer. :P

Wenn jemand einfach zur Kommunion geht, muss er sie auch bekommen, das ist klar.

Hier wurde Sharona allerdings geraten, vorher zum Pfarrer zu gehen, diesem zu schildern was los ist, und darauf zu vertrauen, dass er dann vermutlich sagen wird, sie soll trotzdem gehen. Und genau das macht es illegal. Damit weiß der Pfarrer nämlich, dass sie nicht gehen darf, und darf sie nicht zulassen. Er tut es in den meisten Fällen trotzdem, und das ist unzulässig (wenn du dich an "illegal" störst).

 

Werner

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Beide Partner SIND nach wie vor miteinander verheiratet, sie sind aber nicht dazu verpflichtet, unter einem Dach zu leben, wenn das nun einmal nicht geht. Und wenn es angezeigt ist, können sie selbstverständlich eine zivilrechtliche Scheidung erwirken.

Wenn es ihnen wichtig ist, in hundertprozentiger Übereinstimmung mit den katholischen Moralvorstellungen zu leben, hat das aber tatsächlich die Konsequenz, dass sie künftig Single bleiben, "sexlos leben", wie Du es ausdrückst, und demzufolge auch keine eigenen Kinder in die Welt zu setzen. Nun gibt es aber eine ganze Menge Leute, die von Herzen katholisch sind und sich sagen - okay, ich stimme in diesem Punkt mit den katholischen Moralvorstellungen nicht überein, ich bin glücklich, einen neuen Partner gefunden zu haben, ich bin glücklich, mit ihm/ihr die Familie zu gründen, die ich mit dem ersten Partner nicht hatte oder die aus egal welchen Gründen in Trümmer gegangen ist, dafür nehme ich die von der Kirche auferlegten Sanktionen in Kauf - oder unterhalte mich mit dem zuständigen Pfarrer wegen einer pastoralen Lösung meines Problems, das ja auch ein Problem meiner Familie sein oder werden kann.

danke für die klärung. frage dazu noch, wie ist das mit kindern die aus einer zweiten – kirchenrechtlich nicht existierenden? – ehe hervorgehen? steht diesen kindern die RKK offen, mit allen sakramenten, oder vererbt sich die “sünde” der eltern oder des einen davon betroffenen elternteils auf sie?

 

afaik, einer ehe zwischen einem/r katholiken und einem/r nichtgläubigen spielt dies keine rolle, was die kinder angeht.

Haben alle Rechte, ihnen steht alles offen.

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Für deien Problematik gibt es die pastorale Lösung.

Und genau das halte ich für grundschlecht.

Was soll man von Gesetzen haben, die zwar bestehen, die aber in der praxis durch "pastorale Lösungen" hintergangen werden?

Wenn diese "pastoralen Lösungen" gut und in Ordnung sind, dann ist offensichtlich das Gesetz schlecht und falsch, wenn aber das Gesetz gut und in Ordnung ist, dann ist die "pastorale Lösung" schlecht und falsch.

 

Wir sprechen ja nicht von "patoralen Lösungen " für Einzelfälle, die einmal im Jahrhundert auftreten, sondern in diesem konkreten Fall inzwischen von einem Massenphänomen.

Schön, dass wir uns in der grundsätzlichen Analyse eines Problems einmal so einig sind, auch wenn - vermutlich - die Konsequenzen, die wir ziehen, nicht die selben sind. ;)

Welche Konsequenzen ziehst du denn aus dieser (ja ganz allgemein gehaltenen) Feststellung?

ich würde folgende ziehen: Es muss überprüft werden ob das Gesetz falsch ist oder die pastorale Lösung und würde je nach dem das eine ändern oder das andere unterbinden.

 

Werner

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Für deien Problematik gibt es die pastorale Lösung.

Und genau das halte ich für grundschlecht.

Was soll man von Gesetzen haben, die zwar bestehen, die aber in der praxis durch "pastorale Lösungen" hintergangen werden?

Wenn diese "pastoralen Lösungen" gut und in Ordnung sind, dann ist offensichtlich das Gesetz schlecht und falsch, wenn aber das Gesetz gut und in Ordnung ist, dann ist die "pastorale Lösung" schlecht und falsch.

 

Wir sprechen ja nicht von "patoralen Lösungen " für Einzelfälle, die einmal im Jahrhundert auftreten, sondern in diesem konkreten Fall inzwischen von einem Massenphänomen.

 

Werner

Das wäre ja nochmal ein Extrathread. Ich finde die Pastoral gut, auch weil nicht alle Eventualitäten in Recht gegossen werden können und mMn auch nicht sollen.

Und Beliebigkeit bei einem Sakrament stört mich. Wenn es wirklich ein Massenphänomen ist,dreimal zu heiraten, dann ist die Frage, ob die Kirche bei diesem Massenphänomen mitmachen muss.

bearbeitet von mn1217
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Du täuscht dich - ich habe das mit dem Nichtigkeitsverfahren schon verstanden, bin halt einfach etwas enttäuscht, dass es völlig bedeutungslos zu sein scheint, ob man sich richtig oder falsch in der Ehe verhalten hat und ob man am Scheitern der Ehe die Verantwortung trägt.

Wenn Du verstanden hast, was ein Nichtigkeitsverfahren ist, verstehe ich Deine Enttäuschung im Zusammenhang damit nicht.

Es geht nicht um ein Nichtigkeitsverfahren, es geht um den Umgang mit einem Geschiedenen der wieder heiraten möchte.

Dann möge die Dame dies verständlich zum Ausdruck bringen.

 

Ich empfinde, Du hast kein Einfühlungsvermögen für Sharona. Deine Antworten kommen sehr hart.

 

Einst betrog ich meine Frau. Erst aber in der zweiten Ehe, als meine Frau mit einem anderen etwas anfing, ging mir auf, was für ein Schwein ich war.

 

Einst wurden betrügende Frauen gesteinigt, während die beteiligten Männer straflos ausgingen. Das zeigt, Frauen wurden als Besitz betrachtet und hatten weniger Rechte als Männer.

 

Wer aber die Not und die Trauer erlebt hat, wenn er/sie betrogen wurde, findet zu recht, dass die Kirche für den betrogenen Teil zumindest bei einer gewünschten Wiederverheiratung die Türen öffnen sollte. Das aber kann man nur, wenn man einen Betrug entsprechend gewichtet. Wer liebt, wird nach einem Betrug kaum mehr zu zur Tagesordnung zurückfinden. Und dass da betrogene Teile nicht mehr mit dem® Partner/in zusammenzubleiben vermögen, ist für mich einfühlbar.

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Was bedeutet das im realen Leben "pastoral abgemildert"?

Das bedeutet, dass jemand, der darauf Wert legt, sich voll und mit allen Konsequenzen in eine katholische Gemeinde zu integrieren (vor allem: an der Eucharistie in vollem Umfang teilzuhaben) zum zuständigen Pfarrer geht, ihm die Umstände darlegt, die zu seiner jetzigen Situation ("geschieden und wiederverheiratet") geführt haben und dass der Pfarrer ihm dann erlaubt, zur Kommunion zu gehen (was eigentlich ja ausgeschlossen ist, wenn jemand sozusagen im "fortgesetzten Ehebruch" lebt). Zumindest in südwestdeutschen Bistümern ist das so - es mag andere geben, die das strenger handhaben).

Verstehe ich das richtig, dass solche "geduldeten" Entgegenkommen bis hin zu einer "verbotenen Hochzeit" führen können?

 

 

Nein, eine nochmalige kirchliche Hochzeit ist nicht drin.

Ok - mich hat einfach der Umfang solcher Entgegenkommen interessiert.

Wie gesagt, dieses (kirchenrechtlich völlig illegale!!!) Entgegenkommen geht nur, wenn es unter der Hand passiert und nicht aktenkundig wird. Das funktioniert bei einer heirat definitionsgemäß nicht.

 

Werner

*Werner angrummel*

 

Ich würde an Deiner Stelle hierbei nicht das "illegal"- Fass aufmachen. Du weißt genau, dass es nicht "illegal" ist. Du weißt genau, wann und warum ein Priester gar nicht berechtigt ist, die Kommunion zu verweigern usw. Die Diskussionen hatten wir bis zum Abwinken.

 

Ich finde es gar nicht nett, dass Du gegenüber Sharona, die ohnehin völlig verwirrt ist und wenig Ahnung hat, jetzt alles zu mixen anfängst und Deine private Ansicht dann mit (falschen) Rechtsvokabeln umgibst.

Sie hat schon genug damit zu tun, Sakramentenpastoral und Kirchenrecht zu unterscheiden und beides vom Zivilrecht und ihrer gefühlten Gerechtigkeit.

Momentan kennt sie sich hinten und vorne nicht aus, also mach ihr da Verständnis gefälligst leichter, nicht schwerer. :P

Wenn jemand einfach zur Kommunion geht, muss er sie auch bekommen, das ist klar.

Hier wurde Sharona allerdings geraten, vorher zum Pfarrer zu gehen, diesem zu schildern was los ist, und darauf zu vertrauen, dass er dann vermutlich sagen wird, sie soll trotzdem gehen. Und genau das macht es illegal. Damit weiß der Pfarrer nämlich, dass sie nicht gehen darf, und darf sie nicht zulassen. Er tut es in den meisten Fällen trotzdem, und das ist unzulässig (wenn du dich an "illegal" störst).

 

Werner

Das wird er auch nicht sagen. Er wird sie - wie jeder gute Seelsorger - dazu anleiten, nach ihrem Gewissen zu handeln. Außerdem besprechen normale Menschen so etwas in der Beichte, und dann darf er von seinem WIssen keinen Gebrauch machen.

Und ja, es stört mich, dass Du Seelsorger pauschal so hinstellst, als wäre ihnen die kirchliche Lehre egal und sie würden eine eh-alles-egal-Lehre vertreten. Das stimmt nicht einmal bei den sogenannten "liberalen".

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danke für die klärung. frage dazu noch, wie ist das mit kindern die aus einer zweiten – kirchenrechtlich nicht existierenden? – ehe hervorgehen? steht diesen kindern die RKK offen, mit allen sakramenten, oder vererbt sich die "sünde" der eltern oder des einen davon betroffenen elternteils auf sie?[/Quote]

Was soll sich da vererben? Ich kenne ja nun einige Ehepaare, bei denen mindestens ein Partner, manchmal auch beide, eine geschiedene Ehe hinter sich gelassen haben. Ich wüsste nicht, dass der katholischen Kaufe der Kinder aus diesen zweiten Ehen etwas im Wege gestanden hätte.

 

[afaik, einer ehe zwischen einem/r katholiken und einem/r nichtgläubigen spielt dies keine rolle, was die kinder angeht.

Es gibt auch nichtgläubige (Taufschein-)Katholiken.

Ansonsten verstehe ich die Frage nicht. Ich weiss nur, dass manche Pfarrer inzwischen etwas zurückhaltender mit der Taufe von Kindern geworden sind, deren Eltern wenig bis gar keinen Bezug zu Glauben und Kirche mehr haben - ohne dass sie ihnen die Taufe der Kinder kategorisch verweigern würden. Und ich finde es auch richtig, wenn sie nicht mehr am erklärten Willen eines ungläubigen Elternteils mehr vorbeitaufen.

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Für deien Problematik gibt es die pastorale Lösung.

Und genau das halte ich für grundschlecht.

Was soll man von Gesetzen haben, die zwar bestehen, die aber in der praxis durch "pastorale Lösungen" hintergangen werden?

Wenn diese "pastoralen Lösungen" gut und in Ordnung sind, dann ist offensichtlich das Gesetz schlecht und falsch, wenn aber das Gesetz gut und in Ordnung ist, dann ist die "pastorale Lösung" schlecht und falsch.

 

Wir sprechen ja nicht von "patoralen Lösungen " für Einzelfälle, die einmal im Jahrhundert auftreten, sondern in diesem konkreten Fall inzwischen von einem Massenphänomen.

 

Werner

Ähnlich empfinde ich es auch. Sollten dann die Gesetze nicht wirklich noch einmal auf die veränderte Zeit hin überprüft werden?

Hier geht es um ein Sakrament. Das der jeweiligen Mode anzupassen, hielte ich für , äh, fraglich.

 

Die Regelungen müssten klarer und konsequenter sein und die Ehevorbereitung eine gaanz andere- aber das ist hier way of topic.

bearbeitet von mn1217
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Für deien Problematik gibt es die pastorale Lösung.

Und genau das halte ich für grundschlecht.

Was soll man von Gesetzen haben, die zwar bestehen, die aber in der praxis durch "pastorale Lösungen" hintergangen werden?

Wenn diese "pastoralen Lösungen" gut und in Ordnung sind, dann ist offensichtlich das Gesetz schlecht und falsch, wenn aber das Gesetz gut und in Ordnung ist, dann ist die "pastorale Lösung" schlecht und falsch.

 

Wir sprechen ja nicht von "patoralen Lösungen " für Einzelfälle, die einmal im Jahrhundert auftreten, sondern in diesem konkreten Fall inzwischen von einem Massenphänomen.

 

Werner

Das wäre ja nochmal ein Extrathread. Ich finde die Pastoral gut, auch weil nciht alle Eventaulitäten in Recht gegossen werden können und mMn auch nicht sollen.

Und Beliebigkeit bei einem Sakrament stört mich.

Es geht hier wie gesagt nicht um seltene Eventualitäten, sondern um den häufig vorkommenden Fall, dass eine Ehe scheitert und die gescheiterten Ehegatten nochmal heiraten möchten. Dieser Fall ist so häufig, dass man die "pastorale Lösung" im Gesetz ruhig vorsehen könnte. Dass man es nicht tut, bzw. nur so tut, dass eben unter gar keinen Umständen eine Wiederheirat möglich ist, und dass Leute, die es trotzdem tun, von den Sakramenten ausgeschlossen sind, kann nur bedeuten, dass die Kirche die "pastorale Lösung" für schlecht und falsch hält. Nun kann man ja durchaus anderer Ansicht als die Kirche sein, nur sollte man sich dann nicht für ein treues, auf "pastorale Lösungen" sinnendes Kirchenglied halten. dann ist man nämlich ein Dissident.

 

Werner

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Trennen darf er sich (es gibt die Trennung von Tisch und Bett nach wie vor), aber die Ehe bleibt aufrecht, daher gibt es keine neue Eheschließung.

Das ist das andere.

Und der Bestand der Ehe ist nun einmal davon abhängig, ob sie gültig zustande kam und nicht davon, aus wessen Schuld sie danach schief läuft.

Es sind also beide Partner - egal ob des Ehebruchs schuldig oder nicht - dazu verpflichtet, verheiratet zu sein, obwohl sie eigentlich getrennt sind?

Ist dann der betrogene unschuldige Partner dazu verpflichtet, ein Sex loses Leben ohne die Chance auf eigene Kinder zu verbringen?

 

Beide Partner SIND nach wie vor miteinander verheiratet, sie sind aber nicht dazu verpflichtet, unter einem Dach zu leben, wenn das nun einmal nicht geht. Und wenn es angezeigt ist, können sie selbstverständlich eine zivilrechtliche Scheidung erwirken.

Wenn es ihnen wichtig ist, in hundertprozentiger Übereinstimmung mit den katholischen Moralvorstellungen zu leben, hat das aber tatsächlich die Konsequenz, dass sie künftig Single bleiben, "sexlos leben", wie Du es ausdrückst, und demzufolge auch keine eigenen Kinder in die Welt zu setzen. Nun gibt es aber eine ganze Menge Leute, die von Herzen katholisch sind und sich sagen - okay, ich stimme in diesem Punkt mit den katholischen Moralvorstellungen nicht überein, ich bin glücklich, einen neuen Partner gefunden zu haben, ich bin glücklich, mit ihm/ihr die Familie zu gründen, die ich mit dem ersten Partner nicht hatte oder die aus egal welchen Gründen in Trümmer gegangen ist, dafür nehme ich die von der Kirche auferlegten Sanktionen in Kauf - oder unterhalte mich mit dem zuständigen Pfarrer wegen einer pastoralen Lösung meines Problems, das ja auch ein Problem meiner Familie sein oder werden kann.

 

Wieso soll die Kirche hier Sanktion überhaupt aussprechen? Wird hier ein betrogener Teil nicht auch noch durch die Kirche bestraft?

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Ich empfinde, Du hast kein Einfühlungsvermögen für Sharona. Deine Antworten kommen sehr hart.

Es ist mir, mit Verlaub gesagt, völlig wurscht, ob Du das so empfindest oder nicht. Ich gedenke nicht, Deiner zarten Seele zuliebe verbale Klimmzüge zu veranstalten.

 

Wieso soll die Kirche hier Sanktion überhaupt aussprechen? Wird hier ein betrogener Teil nicht auch noch durch die Kirche bestraft?

Die Kirche erklärt, dass eine Ehe bis zum Tod eines Partners unauflöslich ist. Wer nach einer zivilrechtlichen Scheidung zu Lebzeiten des geschiedenen Partners erneut heiratet, lebt somit im Konkubinat - ganz egal, ob er derjenige ist, der in der erstens Ehe betrogen hat oder derjenige, der betrogen worden ist. Letzteres hat mit ersterem nichts zu tun.

bearbeitet von Julius
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Beide Partner SIND nach wie vor miteinander verheiratet, sie sind aber nicht dazu verpflichtet, unter einem Dach zu leben, wenn das nun einmal nicht geht. Und wenn es angezeigt ist, können sie selbstverständlich eine zivilrechtliche Scheidung erwirken.

Wenn es ihnen wichtig ist, in hundertprozentiger Übereinstimmung mit den katholischen Moralvorstellungen zu leben, hat das aber tatsächlich die Konsequenz, dass sie künftig Single bleiben, "sexlos leben", wie Du es ausdrückst, und demzufolge auch keine eigenen Kinder in die Welt zu setzen. Nun gibt es aber eine ganze Menge Leute, die von Herzen katholisch sind und sich sagen - okay, ich stimme in diesem Punkt mit den katholischen Moralvorstellungen nicht überein, ich bin glücklich, einen neuen Partner gefunden zu haben, ich bin glücklich, mit ihm/ihr die Familie zu gründen, die ich mit dem ersten Partner nicht hatte oder die aus egal welchen Gründen in Trümmer gegangen ist, dafür nehme ich die von der Kirche auferlegten Sanktionen in Kauf - oder unterhalte mich mit dem zuständigen Pfarrer wegen einer pastoralen Lösung meines Problems, das ja auch ein Problem meiner Familie sein oder werden kann.

danke für die klärung. frage dazu noch, wie ist das mit kindern die aus einer zweiten – kirchenrechtlich nicht existierenden? – ehe hervorgehen? steht diesen kindern die RKK offen, mit allen sakramenten, oder vererbt sich die “sünde” der eltern oder des einen davon betroffenen elternteils auf sie?

 

afaik, einer ehe zwischen einem/r katholiken und einem/r nichtgläubigen spielt dies keine rolle, was die kinder angeht.

Klar steht den Kindern die RKK und alle ihre Sakramente offen.

bearbeitet von mn1217
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Ich verstehe die Frage schon.

Soweit ich verstand, fragte Phyllis nicht nur in Bezug auf die Taufe.

 

Es gab schließlich kirchenrechtliche Bestimmungen, die für unehelich Geborene Dispense verlangten. Das war sowohl bei Kirchenämtern wie Ordenseintritten der Fall, auch wenn es schon lange nicht mehr aktuell ist.

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[afaik, einer ehe zwischen einem/r katholiken und einem/r nichtgläubigen spielt dies keine rolle, was die kinder angeht.
Es gibt auch nichtgläubige (Taufschein-)Katholiken.

Ansonsten verstehe ich die Frage nicht. Ich weiss nur, dass manche Pfarrer inzwischen etwas zurückhaltender mit der Taufe von Kindern geworden sind, deren Eltern wenig bis gar keinen Bezug zu Glauben und Kirche mehr haben - ohne dass sie ihnen die Taufe der Kinder kategorisch verweigern würden. Und ich finde es auch richtig, wenn sie nicht mehr am erklärten Willen eines ungläubigen Elternteils mehr vorbeitaufen.

sicher nachvollziehbar.

 

nur ists hier in kanada halt so, dass ein taufschein dem kind türen zu den katholischen schulen öffnet, die zu den besten zählen. wobei – um allfälligen augenbrauenziehen vorzubeugen – ich diese leistungen nicht erschleichen will, denn sie sind weder gratis noch billig.

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Kann eine erneute Ehe nur über eine Ehenichtigkeitsverfahren erlaubt werden?

Ja.

Oder genauer: nicht "erlaubt", sondern überhaupt möglich.

Solange man mit seinem ersten Partner/in (egal ob zivilrechtlich geschieden oder nicht) sakramental verheiratet ist, ist jede nachfolgende Verbindung im Sinne der Kirche ein Konkubinat. Erst wenn das nicht-zustande-gekommen-sein der ersten Ehe festgestellt wurde, kann eine neue (und kirchenrechtliche: erste) sakramentale Ehe eingegangen werden.

Ich bin gespannt, was der von euch so als "Geheimwaffe" gepriesene User dazu sagt. Große Hoffnung mache ich mir nicht mehr.

Chryso wird Dir in der Sache dazu auch nichts anderes sagen können. Er wird Dir/Euch aber hilfreich zur Seite stehen können, wenn Du und Dein erster Mann ein Annulierungsverfahren anstrebt.

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[afaik, einer ehe zwischen einem/r katholiken und einem/r nichtgläubigen spielt dies keine rolle, was die kinder angeht.
Es gibt auch nichtgläubige (Taufschein-)Katholiken.

Ansonsten verstehe ich die Frage nicht. Ich weiss nur, dass manche Pfarrer inzwischen etwas zurückhaltender mit der Taufe von Kindern geworden sind, deren Eltern wenig bis gar keinen Bezug zu Glauben und Kirche mehr haben - ohne dass sie ihnen die Taufe der Kinder kategorisch verweigern würden. Und ich finde es auch richtig, wenn sie nicht mehr am erklärten Willen eines ungläubigen Elternteils mehr vorbeitaufen.

sicher nachvollziehbar.

 

nur ists hier in kanada halt so, dass ein taufschein dem kind türen zu den katholischen schulen öffnet, die zu den besten zählen. wobei – um allfälligen augenbrauenziehen vorzubeugen – ich diese leistungen nicht erschleichen will, denn sie sind weder gratis noch billig.

Du übersiedelst nach Ö, die katholischen Schulen sind excellent und natürlich nicht gratis oder billig, also Du hast auch im zweiten Punkt keinen Nachteil und wirst nicht etwa gezwungen zu sparen. :evil: und sie nehmen auch ungetaufte Gschrappen Wüst-Ungläubiger Katholikinnen. Wenn nicht, dann sag es mir, dann inszeniere ich eine entsprechend Terror-Kämpähn dann reden die richtigen Leute mit den richtigen Leuten ;)

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Nein - es wird doch um Gottes Willen nicht nur in der katholischen Kirche so was gemacht. Das habe ich weder gesagt noch gedacht. Man empfindet es bloss als besonders schockierend, wenn man es von einem Menschen hört, der sich besonders hohe Maßstäbe für seine Leben gesetzt hat.

 

Nö, du hast nur frisch, fromm fröhlich und frei den Zölibat als wesentliche Ursache ausgemacht. :rolleyes:

In meinen Augen als Ursache für diese Vorfälle in der Kirche. Ja - das glaube ich.

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Sollten dann die Gesetze nicht wirklich noch einmal auf die veränderte Zeit hin überprüft werden?

Könnte man. Man könnte aber auch die "veränderte Zeit" auf die vorgegebenen Regeln hin überprüfen ...

Da magst du recht haben, obwohl ich es für unrealistisch halte.

 

Wurden die Gebote nicht unter damaligen Voraussetzungen erlassen (z.B. Lebenserwartung der Menschen).

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Momentan kennt sie sich hinten und vorne nicht aus, also mach ihr da Verständnis gefälligst leichter, nicht schwerer. :P

*lächel* Ist das so offensichtlich? Aber ich versuche wirklich zu lernen!

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