Franciscus non papa Geschrieben 11. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2013 Aus der Badewannendiskussion um TvE heraus die Frage: es gibt ja katholische Priester, die verheiratet sind. z.b. ehemalige Altkatholiken. Könnte so ein Priester nach gegenwärtigem Recht Bischof werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 11. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2013 Aus der Badewannendiskussion um TvE heraus die Frage: es gibt ja katholische Priester, die verheiratet sind. z.b. ehemalige Altkatholiken. Könnte so ein Priester nach gegenwärtigem Recht Bischof werden? Bei den konvertierten Anglikanern wurde das explizit ausgeschlossen. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 11. Oktober 2013 Autor Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2013 ja, aber das beantwortet die Frage nicht, ob es grundsätzlich möglich wäre. Früher war es ja auch theoretisch möglich, dass ein Laie zum Papst gewählt wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 11. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2013 Aus dem Bauch heraus: Ehe ist ein Weihehindernis, das dürfte auch bei einer Bischofsweihe gelten. Es ist dann wohl eher die Frage, wer dispensieren darf. Vermutlich dann nur der Papst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chrk Geschrieben 11. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2013 Früher war es ja auch theoretisch möglich, dass ein Laie zum Papst gewählt wird. Das ist meines Wissens immer noch möglich, da nirgendwo festgelegt ist, dass der Papst ein Kleriker sein muss. Es sei denn, man wollte die Vorschriften des Can. 332 über die Voraussetzungen zur Bischofsweihe auch auf den römischen Bischof anwenden, dann müsste er seit fünf Jahren Priester sein. Das beantwortet auch deine Eingangsfrage: der CIC schweigt sich über verheiratete Bischöfe aus, aber Dispens ist Dispens, und solange die nichts anderes bestimmt, wüsste ich nicht, warum es nicht möglich sein sollte, einen verheirateten Priester zum Bischof zu ernennen. Das das aus kirchenpolitischen Gründen zur Zeit absolut undenkbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mbo Geschrieben 11. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 11. Oktober 2013 (bearbeitet) Wobei der verheiratete Priester wieder eine neue Dispens für die Bischofsweihe bräuchte, oder? Ein verwitweter Diakon mit Dispens zur erneuten Heirat wird ja vmtl. nach seiner Hochzeit nicht zum Priester geweiht werden. bearbeitet 11. Oktober 2013 von mbo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stepp Geschrieben 12. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2013 Aus der Badewannendiskussion um TvE heraus die Frage: es gibt ja katholische Priester, die verheiratet sind. z.b. ehemalige Altkatholiken. Könnte so ein Priester nach gegenwärtigem Recht Bischof werden? Nach gegenwärtigem Recht ist das nicht möglich. Der Papst könnte aber natürlich dispensieren. Zum Papst kann nur ein lediger, gefirmter Mann gewählt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 12. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2013 Zum Papst kann nur ein lediger, gefirmter Mann gewählt werden. Weiß jemand, wo genau das festgelegt ist? An dieser Aussage wundert mich z.B. schon, dass ein Witwer nicht gewählt werden könnte, das scheint mir nicht stimmig. Bei Wiki las ich auch was von einem Mindestalter von 35 Jahren. Irgendwo müssen diese Regeln doch herkommen. Und es müsste geregelt sein, welche Voraussetzungen Nichtigkeitsgründe hergeben. Bei der Priesterweihe ist z.B. die Firmung nur zur Erlaubtheit, nicht zur Gültigkeit erforderlich. Überhaupt würde ich mal stark vermuten, dass auch bei einem Papst nur Taufe und Geschlecht für die Gültigkeit erforderlich sind. Ich würde das nur gerne wo nachschlagen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2013 So weit ich das sehen kann - nirgends. In der Wahlordnung Universi Dominici Gregis findet sich ebensowenig eine Bestimmung zur passiven Wählbarkeit wie im CIC. Das ein oder andere kann man sich jedoch zusammen suchen: Nach derzeit geltender Lehre kann nur ein Mann Priester oder Bischof werden. Da Frauen demnach nicht geweiht werden können, der Erwählte jedoch geweiht werden muss (c. 332 § 1 CIC), muss er mithin ein Mann sein. Ich kenne keine Regel, der zufolge zwischen Firmung und Weihe ein Abstand sein müsste. Angesichts der Zusammenstellung des Kardinalskollegiums ist eine fehlende Firmung das kleinste Problem. Schwieriger würde es mit den Abstandsregeln (6 Monate zwischen Diakonat und Presbyterat, can. 1031§ 1 CIC), und der Erwählte müsste selbst dann schon 6 Monate lang Lektor und Akolyth gewesen sein (can. 1035 CIC). Vor der Weihe hat der Kandidat 5 Tage Exerzitien zu machen (can. 1039 CIC). Ehe ist in der Tat ein Weihehindernis, von dem nur das apostolische Stuhl dispensieren kann. Da dies dem Generalgroßpönitentiar zukommt, könnte das aber gelöst werden. Es ist offensichtlich, dass das wüsteste, das der Gesetzgeber sich hat vorstellen können, die Wahl eines nichtbischöflichen Kardinals ist. Die Anordnung, dass man denselben zum Bischof weihen möge, während die Notare die Dokumente ausfertigen, spricht sehr dafür. Sollten die Kardinäle jedoch alle den Namen eines ledigen oder verheiraten Laien auf ihre Zettel schreiben, so würde man wohl schlicht dem Gewählten einmal die Hände auflegen in der Hoffnung, dass das schon klappen möge. Der kann dann alsbald seine Primiz in ungewöhnlichem Rahmen feiern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 12. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2013 Sollten die Kardinäle jedoch alle den Namen eines ledigen oder verheiraten Laien auf ihre Zettel schreiben, so würde man wohl schlicht dem Gewählten einmal die Hände auflegen in der Hoffnung, dass das schon klappen möge. Was sollte denn schiefgehen? Wenn ich es richtig sehe, ist das einzige Problem dein Punkt 3. Ich hab's jetzt nicht nachgeschlagen, aber das sieht mir alles nicht nach Nichtigkeitsgründen aus, oder? Und wenn es nur die Erlaubtheit betrifft, wer wollte dann dem Konklave noch einen Rüffel erteilen? Der neue Papst sicher nicht, sonst hätte er ja wohl die Wahl ablehnen müssen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 12. Oktober 2013 Sollten die Kardinäle jedoch alle den Namen eines ledigen oder verheiraten Laien auf ihre Zettel schreiben, so würde man wohl schlicht dem Gewählten einmal die Hände auflegen in der Hoffnung, dass das schon klappen möge. Was sollte denn schiefgehen? Wenn ich es richtig sehe, ist das einzige Problem dein Punkt 3. Ich hab's jetzt nicht nachgeschlagen, aber das sieht mir alles nicht nach Nichtigkeitsgründen aus, oder? Und wenn es nur die Erlaubtheit betrifft, wer wollte dann dem Konklave noch einen Rüffel erteilen? Der neue Papst sicher nicht, sonst hätte er ja wohl die Wahl ablehnen müssen. Das ist in der Tat wohl eher eine kirchenpolitische Frage. Das offensichtlicher Nichteinhalten der Regularien könnte in gewissen Kreisen zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewählten begründen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Katharer Geschrieben 13. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2013 Es scheint da wohl bei der RKK ungeschriebene Gesetze zu geben. Oder:" Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr als das ein verheirateter Priester Bischof wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 13. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2013 (bearbeitet) Das Problem ist wohl auch, dass der ökumenische Konsens mit den Orthodoxen, dass ein Bischof unverheiratet sein soll, durch einen solchen Fall belastet werden könnte. bearbeitet 13. Oktober 2013 von Udalricus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 13. Oktober 2013 Autor Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2013 ach Gott, das zählt aber immer nur dann, wenn es leuten wie dir in den kram passt. ansonsten ist das völlig ohne Bedeutung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 13. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2013 Es scheint da wohl bei der RKK ungeschriebene Gesetze zu geben. Oder:" Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr als das ein verheirateter Priester Bischof wird. Nun, aus eher pragmatischen Gründen scheint es mir sinnvoll zu sein, jemanden zu wählen, der schon ein wenig Erfahrung im Amtsträgersein hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wiebke Geschrieben 13. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 13. Oktober 2013 ach Gott, das zählt aber immer nur dann, wenn es leuten wie dir in den kram passt. ansonsten ist das völlig ohne Bedeutung. Also, wenn ich mich recht erinnere, dann hat man sich in Anglicanorum coetibus genau aus diesem Grund diese krampfhafte Konstruktion mit dem Ordinarius ohne Bischofsweihe angetan. So ganz an den Haaren herbeigezogen ist es also wohl nicht. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mat Geschrieben 14. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 14. Oktober 2013 Es scheint da wohl bei der RKK ungeschriebene Gesetze zu geben. Oder:" Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr als das ein verheirateter Priester Bischof wird. Nun, aus eher pragmatischen Gründen scheint es mir sinnvoll zu sein, jemanden zu wählen, der schon ein wenig Erfahrung im Amtsträgersein hat. Man könnte sich aber durchaus auch vorstellen, dass jemand der im nichtkirchlichen Bereich eine hohe Führungsposition inne hat, geeignet ist, viele Grüße, Matthias Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 14. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 14. Oktober 2013 Es scheint da wohl bei der RKK ungeschriebene Gesetze zu geben. Oder:" Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr als das ein verheirateter Priester Bischof wird. Nun, aus eher pragmatischen Gründen scheint es mir sinnvoll zu sein, jemanden zu wählen, der schon ein wenig Erfahrung im Amtsträgersein hat. Man könnte sich aber durchaus auch vorstellen, dass jemand der im nichtkirchlichen Bereich eine hohe Führungsposition inne hat, geeignet ist, viele Grüße, Matthias Das ist richtig. Da gäbe es sogar einige ganz passable Beispiele - die wurden jedoch nur Bischof. Z.B Ambrosius von Mailand war zuvor Präfekt. Und wurde dennoch ein passabler Bischof und Theologe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 14. Oktober 2013 Melden Share Geschrieben 14. Oktober 2013 Es scheint da wohl bei der RKK ungeschriebene Gesetze zu geben. Oder:" Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr als das ein verheirateter Priester Bischof wird. Nun, aus eher pragmatischen Gründen scheint es mir sinnvoll zu sein, jemanden zu wählen, der schon ein wenig Erfahrung im Amtsträgersein hat. Man könnte sich aber durchaus auch vorstellen, dass jemand der im nichtkirchlichen Bereich eine hohe Führungsposition inne hat, geeignet ist, viele Grüße, Matthias Das ist richtig. Da gäbe es sogar einige ganz passable Beispiele - die wurden jedoch nur Bischof. Z.B Ambrosius von Mailand war zuvor Präfekt. Und wurde dennoch ein passabler Bischof und Theologe. . Er wurde gewählt, weil an sich von ihm einen Ausgleich zwischen Arianern und Nicäanern erhoffte. Da war ein Irrtum...er wurde ein großerer Eiferer der dem Kaiser unter Androhung von Kirchenstrafen Vorschriften machte und dazu noch bös als Antisemit agierte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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