Der Geist Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Da es im kontinentaleuropäischen Recht kein Case-Law gibt, sind Urteile niemals "Basteln am Recht". Auch an ein Urteil eines "Obergerichtes" und Änderung einer Rechtsansicht ist kein anderes Gericht in einem anderen Fall gebunden. Ein "Basteln am Recht" kann immer nur der Gesetzgeber vornehmen. das heißt, die rechtsprechung der unteren gerichte orientiert sich nicht an den entscheidungen des obersten gerichtes? Sie orientieren sich, sie sind aber nicht an eine solche Rechtsprechung gebunden.....es wird also kein neues Recht kreiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Da es im kontinentaleuropäischen Recht kein Case-Law gibt, sind Urteile niemals "Basteln am Recht". Auch an ein Urteil eines "Obergerichtes" und Änderung einer Rechtsansicht ist kein anderes Gericht in einem anderen Fall gebunden. Ein "Basteln am Recht" kann immer nur der Gesetzgeber vornehmen.das heißt, die rechtsprechung der unteren gerichte orientiert sich nicht an den entscheidungen des obersten gerichtes? nein, die fälle werden gerade zwecks grundsätzlicher weiterentwicklung dort zugelassen. du scheinst dich verständlicherweise am begriff "basteln" zu stören. auch die naturwissenschaftler basteln kontinuierlich an der entwicklung ihrer modelle, naturgesetze genannt. Nein, ich bin nur Jurist. Ein Gericht ist in seiner Entscheidung an das Gesetz gebunden, nicht an die Obergerichte. Es orientiert sich - ja, aber es muss das nicht tun. In Österreich jedenfalls gibt es keine "Zulassung zur Weiterentwicklung", sondern zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung. Um Rechtssicherheit geht es, nicht um "Weiterentwicklung". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Da es im kontinentaleuropäischen Recht kein Case-Law gibt, sind Urteile niemals "Basteln am Recht". Auch an ein Urteil eines "Obergerichtes" und Änderung einer Rechtsansicht ist kein anderes Gericht in einem anderen Fall gebunden. Ein "Basteln am Recht" kann immer nur der Gesetzgeber vornehmen.das heißt, die rechtsprechung der unteren gerichte orientiert sich nicht an den entscheidungen des obersten gerichtes?nein, die fälle werden gerade zwecks grundsätzlicher weiterentwicklung dort zugelassen. du scheinst dich verständlicherweise am begriff "basteln" zu stören. auch die naturwissenschaftler basteln kontinuierlich an der entwicklung ihrer modelle, naturgesetze genannt. Nein, ich bin nur Jurist. Ein Gericht ist in seiner Entscheidung an das Gesetz gebunden, nicht an die Obergerichte. Es orientiert sich - ja, aber es muss das nicht tun. In Österreich jedenfalls gibt es keine "Zulassung zur Weiterentwicklung", sondern zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung. Um Rechtssicherheit geht es, nicht um "Weiterentwicklung". ein zitat: "...existiert aber eine solche lücke, so ist es nach ansicht des bundesverfassungsgerichtes aufgabe der rechtsprechung, durch schöpferische rechtsfortbildung...." rechtsfortbildung ist wohl mehr als einheitlichkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 (bearbeitet) Also abgesehen davon, dass die Auffassung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes für österreichische Juristen völlig irrelevant ist. Es gibt Auslegungsregeln. Ich bezweifle, dass in Deutschland der äußerst mögliche Wortsinn nicht die Grenze jeder Interpretation ist. Ich bezweifle, dass eine freischwebende gerichtliche Rechtsfortbildung jenseits der authentischen, historischen, teleologischen usw. etc. Interpretation und ggf. Analogie im Falle beabsichtigter Gesetzeslücken etc. usw. zulässig ist. Rechtsfortbildung heißt nämlich auch nicht "basteln am Recht", sondern Auslegung und somit Anwendung desselben. Im übrigen LÜCKE LÜCKE !!!! betrifft Dein Zitat ja offenkundig eine (unbeabsichtigte) GesetzesLÜCKE, die durch Analogie (Anwendung bestehenden Rechtes) geschlossen werden soll. bearbeitet 11. November 2014 von Edith1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Also abgesehen davon, dass die Auffassung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes für österreichische Juristen völlig irrelevant ist. Es gibt Auslegungsregeln. Ich bezweifle, dass in Deutschland der äußerst mögliche Wortsinn nicht die Grenze jeder Interpretation ist. Ich bezweifle, dass eine freischwebende gerichtliche Rechtsfortbildung jenseits der authentischen, historischen, teleologischen usw. etc. Interpretation und ggf. Analogie im Falle beabsichtigter Gesetzeslücken etc. usw. zulässig ist. Rechtsfortbildung heißt nämlich auch nicht "basteln am Recht", sondern Auslegung und somit Anwendung desselben. Im übrigen LÜCKE LÜCKE !! betrifft Dein Zitat ja offenkundig eine (unbeabsichtigte) GesetzesLÜCKE, die durch Analogie (Anwendung bestehenden Rechtes) geschlossen werden soll. zwei kleine zitate, auch für dich relevant wenn du in D fliegst oder mit dem zug fährst oder ins krankenhaus gehst: "...Das Bundesarbeitsgericht kippte den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit..." und "...Diese Rechtsauffassung stand jedoch in Widerspruch zur bisherigen Judikatur des 10. Senats, die er nunmehr aufgegeben hat..." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Also abgesehen davon, dass die Auffassung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes für österreichische Juristen völlig irrelevant ist. Es gibt Auslegungsregeln. Ich bezweifle, dass in Deutschland der äußerst mögliche Wortsinn nicht die Grenze jeder Interpretation ist. Ich bezweifle, dass eine freischwebende gerichtliche Rechtsfortbildung jenseits der authentischen, historischen, teleologischen usw. etc. Interpretation und ggf. Analogie im Falle beabsichtigter Gesetzeslücken etc. usw. zulässig ist. Rechtsfortbildung heißt nämlich auch nicht "basteln am Recht", sondern Auslegung und somit Anwendung desselben. Im übrigen LÜCKE LÜCKE !! betrifft Dein Zitat ja offenkundig eine (unbeabsichtigte) GesetzesLÜCKE, die durch Analogie (Anwendung bestehenden Rechtes) geschlossen werden soll. zwei kleine zitate, auch für dich relevant wenn du in D fliegst oder mit dem zug fährst oder ins krankenhaus gehst: "...Das Bundesarbeitsgericht kippte den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit..." und "...Diese Rechtsauffassung stand jedoch in Widerspruch zur bisherigen Judikatur des 10. Senats, die er nunmehr aufgegeben hat..." Eine Änderung der Judikatur ist eine Änderung der Auslegung der bestehenden Gesetze, die aber deshalb nicht verändert werden. Es ist jedenfalls keine Schaffung neuen Rechts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Da es im kontinentaleuropäischen Recht kein Case-Law gibt, sind Urteile niemals "Basteln am Recht". Auch an ein Urteil eines "Obergerichtes" und Änderung einer Rechtsansicht ist kein anderes Gericht in einem anderen Fall gebunden. Ein "Basteln am Recht" kann immer nur der Gesetzgeber vornehmen. Also abgesehen davon, dass die Auffassung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes für österreichische Juristen völlig irrelevant ist. Es gibt Auslegungsregeln. Ich bezweifle, dass in Deutschland der äußerst mögliche Wortsinn nicht die Grenze jeder Interpretation ist. Ich bezweifle, dass eine freischwebende gerichtliche Rechtsfortbildung jenseits der authentischen, historischen, teleologischen usw. etc. Interpretation und ggf. Analogie im Falle beabsichtigter Gesetzeslücken etc. usw. zulässig ist. Rechtsfortbildung heißt nämlich auch nicht "basteln am Recht", sondern Auslegung und somit Anwendung desselben. Im übrigen LÜCKE LÜCKE !! betrifft Dein Zitat ja offenkundig eine (unbeabsichtigte) GesetzesLÜCKE, die durch Analogie (Anwendung bestehenden Rechtes) geschlossen werden soll. zwei kleine zitate, auch für dich relevant wenn du in D fliegst oder mit dem zug fährst oder ins krankenhaus gehst: "...Das Bundesarbeitsgericht kippte den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit..." und "...Diese Rechtsauffassung stand jedoch in Widerspruch zur bisherigen Judikatur des 10. Senats, die er nunmehr aufgegeben hat..." Eine Änderung der Judikatur ist eine Änderung der Auslegung der bestehenden Gesetze, die aber deshalb nicht verändert werden. Es ist jedenfalls keine Schaffung neuen Rechts. Das sind sehr formalistische Sichtweisen, die m.E. aus der Binnenperspektive des Rechts ihre Berechtigung haben, wenn wir jedoch eine Außenperspektive einnehmen, dann werden solche Unterscheidungen bedeutungslos. Rechtsprechungsänderungen können nämlich in ihren Auswirkungen auf die Rechtspraxis Gesetzesänderungen weit übersteigen. Sich dann darauf zurückzuziehen, dass diese kein Recht schüfen, greift - wenn man das Recht von außen betrachtet - m.E. zu kurz. Aber das ist wahrlich Off-Topic. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Eine Änderung der Judikatur ist eine Änderung der Auslegung der bestehenden Gesetze, die aber deshalb nicht verändert werden. Es ist jedenfalls keine Schaffung neuen Rechts.ich nenne rechtsfortbildung, ich mache ein fenster dichter oder eine tür leichtgängiger, "basteln". zur renovierung, zum umbau, zum abriss ist der gesetzgeber gefordert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ich_mein_ja_nur Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 (bearbeitet) Die erzkonservativen Bewahrer der Lehre, die vormals "papsttreuen", schießen inzwischen aus allen publizistischen Rohren, die ihnen zur Verfügung stehen. Eine Klatschsite namens Dagospia.com behauptet, der Papst werde bald zurücktreten, ein Schmierenjournalist namens Socci will Insiderinfos aus dem Konklave haben, dass die Wahl von Franziskus ungültig gewesen sei. Mir scheint, der Tritt in den Cappamagna-beschwänzten Ursch des Kardinal Burke war dringend überfällig. Etwas anderes als eine harte Hand gilt den Hardlinern als Schwäche. http://www.suedkurier.de/nachrichten/politik/themensk/Franziskus-entmachtet-Hardliner;art1015367,7392913 Es wäre nicht das erste mal in der Kirchengeschichte daß ein Papst die Lage unterschätzt ich denke an Leo X, aber etwas ganz anderes wir durch diese ganze Sache klar : Die Ausrede vieler "papsttreuer" in den letzten Jahrzehnten daß der Papst nicht handeln kann wie er will ist falsch An Papst Franziskus sehen wir es geht. Ich denke nur er wird zu wenig Zeit haben sein Programm zu verwirklichen bearbeitet 11. November 2014 von ich_mein_ja_nur Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Geist Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Eine Änderung der Judikatur ist eine Änderung der Auslegung der bestehenden Gesetze, die aber deshalb nicht verändert werden. Es ist jedenfalls keine Schaffung neuen Rechts.ich nenne rechtsfortbildung, ich mache ein fenster dichter oder eine tür leichtgängiger, "basteln". zur renovierung, zum umbau, zum abriss ist der gesetzgeber gefordert. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Edith1 Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Da es im kontinentaleuropäischen Recht kein Case-Law gibt, sind Urteile niemals "Basteln am Recht". Auch an ein Urteil eines "Obergerichtes" und Änderung einer Rechtsansicht ist kein anderes Gericht in einem anderen Fall gebunden. Ein "Basteln am Recht" kann immer nur der Gesetzgeber vornehmen. Also abgesehen davon, dass die Auffassung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes für österreichische Juristen völlig irrelevant ist. Es gibt Auslegungsregeln. Ich bezweifle, dass in Deutschland der äußerst mögliche Wortsinn nicht die Grenze jeder Interpretation ist. Ich bezweifle, dass eine freischwebende gerichtliche Rechtsfortbildung jenseits der authentischen, historischen, teleologischen usw. etc. Interpretation und ggf. Analogie im Falle beabsichtigter Gesetzeslücken etc. usw. zulässig ist. Rechtsfortbildung heißt nämlich auch nicht "basteln am Recht", sondern Auslegung und somit Anwendung desselben. Im übrigen LÜCKE LÜCKE !! betrifft Dein Zitat ja offenkundig eine (unbeabsichtigte) GesetzesLÜCKE, die durch Analogie (Anwendung bestehenden Rechtes) geschlossen werden soll. zwei kleine zitate, auch für dich relevant wenn du in D fliegst oder mit dem zug fährst oder ins krankenhaus gehst: "...Das Bundesarbeitsgericht kippte den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit..." und "...Diese Rechtsauffassung stand jedoch in Widerspruch zur bisherigen Judikatur des 10. Senats, die er nunmehr aufgegeben hat..." Eine Änderung der Judikatur ist eine Änderung der Auslegung der bestehenden Gesetze, die aber deshalb nicht verändert werden. Es ist jedenfalls keine Schaffung neuen Rechts. Das sind sehr formalistische Sichtweisen, die m.E. aus der Binnenperspektive des Rechts ihre Berechtigung haben, wenn wir jedoch eine Außenperspektive einnehmen, dann werden solche Unterscheidungen bedeutungslos. Rechtsprechungsänderungen können nämlich in ihren Auswirkungen auf die Rechtspraxis Gesetzesänderungen weit übersteigen. Sich dann darauf zurückzuziehen, dass diese kein Recht schüfen, greift - wenn man das Recht von außen betrachtet - m.E. zu kurz. Aber das ist wahrlich Off-Topic. Es ist entweder richtig oder falsch. Und diese Unterscheidung in Binnen- und Außenperspektive akzeptiere ich ebenso wenig, wie ich das Gewäsch bei theologischen Fragen akzeptiere, dass "im normalen Sprachgebrauch" irgendetwas ganz anders verstanden wird und daher die theologische Aussage falsch ist. Und genau darum geht es hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Es ist entweder richtig oder falsch. Und diese Unterscheidung in Binnen- und Außenperspektive akzeptiere ich ebenso wenig, wie ich das Gewäsch bei theologischen Fragen akzeptiere, dass "im normalen Sprachgebrauch" irgendetwas ganz anders verstanden wird und daher die theologische Aussage falsch ist. Und genau darum geht es hier. Das kannst du natürlich so sehen, schneidest dir aber eine ganze Reihe von Beobachtungen ab. Um einen gewagten Vergleich zu unternehmen: Deine Position ist ein wenig die Neoscholastik der Rechtswissenschaft. Eine einfache, bequeme Position, die einem den Glauben an die Konsistenz des eigenen Gedankengebäudes belässt, die aber an der Realität weit vorbeigeht. Ob etwas binär richtig oder falsch ist oder ob es mehrere Zwischenstadien gibt, hängt maßgeblich davon ab, was überhaupt die Frage ist und an wen sie gestellt wird. Als Jurist, der Recht anwendet, muss ich mich für eine Codierung als rechtmäßig/rechtswidrig entscheiden. Ich habe keine andere Möglichkeit, will ich nicht aus dem juristischen System ausbrechen. Als Beobachter des juristischen Systems bin ich nicht an die Lebenslügen des juristischen Systems gebunden, sondern kann die Operationen, die im juristischen System vorgenommen werden, an externen Standards messen, die mit den Vorstellungen des juristischen Systems nicht deckungsgleich sind. Mit Gewäsch hat das nicht viel zu tun, mehr mit Sozialwissenschaft. Dass z.B. Gerichte kein Recht schöpfen, sondern nur Recht erkennen, ist ja nicht mehr als eine dogmatische Behauptung kontinentaleuropäischer Rechtssysteme. Wer das Rechtssystem als Außenstehender beschreibt, muss sich diese Selbstbeschreibung ja nicht zueigen machen, sondern könnte (und sollte!) einen eigenen Begriff der Rechtsschöpfung finden. Und der könnte dann z.B. ergeben, dass wir zwar keine formalen Präjudizien haben, dass aber Obergerichte sehr wohl etwas tun, was mit Rechtsschöpfung adäquat beschrieben ist. 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Die österreichische Rechtstradition ist nicht die deutsche. Und in D. ist das Arbeitsrecht eine Materie, die stark von Richterrecht geprägt ist, alle Ansätze zur Kodifizierung sind bisher gescheitert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Sensationelle NAchrichten: Der Päpstliche Rat für Ehe und Familie will sich weltweit für Polygamie stark machen! Werner (Quelle) Klasse! Das löst auch das Problem mit den wiederverheirateten Geschiedenen sehr elegant Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 11. November 2014 Melden Share Geschrieben 11. November 2014 Es ist entweder richtig oder falsch. Und diese Unterscheidung in Binnen- und Außenperspektive akzeptiere ich ebenso wenig, wie ich das Gewäsch bei theologischen Fragen akzeptiere, dass "im normalen Sprachgebrauch" irgendetwas ganz anders verstanden wird und daher die theologische Aussage falsch ist. Und genau darum geht es hier.mußt du nicht akzeptieren. ich akzeptiere zu 51% meine sicht. für deine habe ein emotionales verständnis. auf dem westlichen seeweg nach indien war der nordost-passat ein zielführender wind. auf dem rückweg eher nicht. es ist alles eine frage der sichtweise. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 (bearbeitet) Die Sache mit der Vielehe müsste doch selbst in D über einen Verein, eine BGB- Gesellschaft oder eine gGmbH zu lösen sein. Irgendeinen religiösen oder Kinderförderungszweck muss sich doch finden lassen. Dann kaufen die Frauen sich da ein und werden dann angestellt. Der Steuerberater freut sich und das illustre Verhältnis hat einen rechtlichen Rahmen... bearbeitet 12. November 2014 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 Spätestens beim Sorgerecht dürfte es schwierig werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 Die Sache mit der Vielehe müsste doch selbst in D über einen Verein, eine BGB- Gesellschaft oder eine gGmbH zu lösen sein. Irgendeinen religiösen oder Kinderförderungszweck muss sich doch finden lassen. Dann kaufen die Frauen sich da ein und werden dann angestellt. Der Steuerberater freut sich und das illustre Verhältnis hat einen rechtlichen Rahmen... brauch ich nicht. ich liebe meine Frau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 Kann mir eventuell mal jemand erklären, inwiefern die Nichtzulassung von Wiederverheirateten ein "klares Zeichen für die Unauflöslichkeit der Ehe" darstellt? Müsste man, wollte man wirklich so ein Zeichen setzen, nicht schon viel früher ansetzen mit dem Kommunionausschluss? Wenn jemand seinen Partner verlässt, wenn er sich einen anderen sucht, wenn er mit dem anderen zusammenlebt? Was ist die Ehe nach kirchlichem Verständnis eigentlich, wenn ihre Unauflöslichkeit lediglich durch eine aus kirchlicher Sicht gar nicht existente neue Ehe infrage gestellt werden kann, nicht aber durch den Bruch dieser Ehe? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Udalricus Geschrieben 12. November 2014 Autor Melden Share Geschrieben 12. November 2014 Kann mir eventuell mal jemand erklären, inwiefern die Nichtzulassung von Wiederverheirateten ein "klares Zeichen für die Unauflöslichkeit der Ehe" darstellt? Müsste man, wollte man wirklich so ein Zeichen setzen, nicht schon viel früher ansetzen mit dem Kommunionausschluss? Wenn jemand seinen Partner verlässt, wenn er sich einen anderen sucht, wenn er mit dem anderen zusammenlebt? Was ist die Ehe nach kirchlichem Verständnis eigentlich, wenn ihre Unauflöslichkeit lediglich durch eine aus kirchlicher Sicht gar nicht existente neue Ehe infrage gestellt werden kann, nicht aber durch den Bruch dieser Ehe? Du hast natürlich recht. Die Ehe wird bereits durch ihren Bruch in Frage gestellt. Daher gilt der Ausschluss ja auch "foro interno" beim Ehebruch. Aber erst durch die neue Ehe wird der Ehebruch nach außen manifest und dadurch gibt es den Ausschluss "foro externo". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 Kann mir eventuell mal jemand erklären, inwiefern die Nichtzulassung von Wiederverheirateten ein "klares Zeichen für die Unauflöslichkeit der Ehe" darstellt? Müsste man, wollte man wirklich so ein Zeichen setzen, nicht schon viel früher ansetzen mit dem Kommunionausschluss? Wenn jemand seinen Partner verlässt, wenn er sich einen anderen sucht, wenn er mit dem anderen zusammenlebt? Was ist die Ehe nach kirchlichem Verständnis eigentlich, wenn ihre Unauflöslichkeit lediglich durch eine aus kirchlicher Sicht gar nicht existente neue Ehe infrage gestellt werden kann, nicht aber durch den Bruch dieser Ehe? Du hast natürlich recht. Die Ehe wird bereits durch ihren Bruch in Frage gestellt. Daher gilt der Ausschluss ja auch "foro interno" beim Ehebruch. Aber erst durch die neue Ehe wird der Ehebruch nach außen manifest und dadurch gibt es den Ausschluss "foro externo". Der allerdings keinerlei Folgen zu haben scheint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 Kann mir eventuell mal jemand erklären, inwiefern die Nichtzulassung von Wiederverheirateten ein "klares Zeichen für die Unauflöslichkeit der Ehe" darstellt? Müsste man, wollte man wirklich so ein Zeichen setzen, nicht schon viel früher ansetzen mit dem Kommunionausschluss? Wenn jemand seinen Partner verlässt, wenn er sich einen anderen sucht, wenn er mit dem anderen zusammenlebt? Was ist die Ehe nach kirchlichem Verständnis eigentlich, wenn ihre Unauflöslichkeit lediglich durch eine aus kirchlicher Sicht gar nicht existente neue Ehe infrage gestellt werden kann, nicht aber durch den Bruch dieser Ehe? Du hast natürlich recht. Die Ehe wird bereits durch ihren Bruch in Frage gestellt. Daher gilt der Ausschluss ja auch "foro interno" beim Ehebruch. Aber erst durch die neue Ehe wird der Ehebruch nach außen manifest und dadurch gibt es den Ausschluss "foro externo". Hm. Und wie sieht das aus bei Personen, die ihren Ehebruch nicht erst durch eine neue Ehe "nach außen manifestieren"? Es soll da ja gewisse Herren (und auch Damen) geben, die ihre außerehelichen Abenteuer nicht gerade geheimhalten sondern stolz von ihnen berichten. Müssten diese konsequenter Weise nicht auch vom Eucharistieempfang ausgeschlossen werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shubashi Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 (bearbeitet) Wenn ich mich entsinne, hat August der Starke nach seinem Übertritt zum Katholizismus den Großteil seiner Mätressen gehabt, die historisch namentlich überlieferten immer schön eine nach der anderen. Ich wüsste nicht, dass die Kirche daran offiziell Anstoß nahm oder ihn deshalb vom Empfang der Eucharistie ausschloß. Immerhin wurde seine Ehe nie geschieden oder annulliert, obwohl seine Frau Christiane Eberhardine sich weigerte, ebenfalls zum Katholizismus überzutreten. Vermutlich gab es deshalb nur einen offiziellen Erben, während seine unehelichen Kinder (mit adeligen oder unadeligen Damen) wohl recht zahlreich waren. bearbeitet 12. November 2014 von Shubashi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Felician Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 (bearbeitet) Michael Voris, der mir ehrlich gesagt ziemlich auf die Nerven geht, hat ein Video veröffentlicht, in dem er die deutsche Kirche sehr scharf angreift. Voris ist ein in bestimmten, konservativen bis traditionalistischen, Kreisen geschätzter Videoproduzent, der in seinen Videos eine konservative Interpretation des kirchlichen Geschehens präsentiert. Ich distanziere mich von ihm, verlinke ihn aber dennoch, weil er einen gewissen Ärger in Teilen der Weltkirche gut auf den Punkt bringt, der die deutsche Kirche betrifft. https://www.youtube.com/watch?v=xcRo4vgDKes bearbeitet 12. November 2014 von Felician Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 12. November 2014 Melden Share Geschrieben 12. November 2014 Michael Voris, der mir ehrlich gesagt ziemlich auf die Nerven geht, hat ein Video veröffentlicht, in dem er die deutsche Kirche sehr scharf angreift. Voris ist ein in bestimmten, konservativen bis traditionalistischen, Kreisen geschätzter Videoproduzent, der in seinen Videos eine konservative Interpretation des kirchlichen Geschehens präsentiert. Ich distanziere mich von ihm, verlinke ihn aber dennoch, weil er einen gewissen Ärger in Teilen der Weltkirche gut auf den Punkt bringt, der die deutsche Kirche betrifft. https://www.youtube.com/watch?v=xcRo4vgDKes Das einzige,was er auf den Punkt bringt (ich habe nach vier Minuten antideutscher Phrasen abgeschaltet) ist die Tatsache, dass er kein Katholik, sondern ein A-rschloch ist. Das ist für sich nicht schlimm, schlimm ist vielmehr, dass er diese ungeordnete Veranlagung in der Kirche ausleben möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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