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Bestimmte Schrittfolge bei den Zelebranten


Laurentina

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Hallo und guten Abend,

 

heute ist mir etwas zu Gehör gekommen was ich noch nie zuvor gehört habe.

EineGemeindereferentin hat gesagt das es zum Vollzug der Sakramente eben auch festgelegte Schrittfolgen gibt welche zu beachten sind. :unsure:

 

Ich habe davon wie gesagt, noch nie etwas gehört, zudem wurde in diesem Zusammenhang erwähnt das selbst das Sakrament der Ehe annuliert werden könne, wenn die entsprechenden "Bewegungen" nicht stimmig sind.

 

Weiß da jemand was mehr als ich? Das wäre schön und ich würde mich freuen nicht länger im Tal der Ahnungslosen zu verharren.

 

Ganz gespannte Grüße

Laurentina

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Bist du dir sicher, dass du sie richtig verstanden hast? Im ersten Moment habe ich gestutzt und mir gedacht, das ist doch mal wieder so ein typisches Katholiken-Klischee: "Wenn der Pfarrer nicht mit den linken Fuß hinter dem rechten hat und die Hostie nicht mit der rechten Hand hebt, dann ist die Messe ungültig." oder ein ähnlich schwachsinniges Zeug. Choreographische Anweisungen gibt es nämlich ziemlich wenige, und die bedingen sicherlich nicht die Gültigkeit eines Sakraments.

Kann es allerdings sein, dass sich die "Schrittfolge" auf den zeitlichen Ablauf der Sakramente bezog? Da gibt es nämlich durchaus eine gewisse Reihenfolge, die einzuhalten ist: Ohne die Taufe gehen alle anderen Sakramente nicht, ohne die Firmung keine Weihe, mit Weihe keine Ehe und umgekehrt. Zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber üblich ist die Reihenfolge (Erst)Beichte-(Erst)Kommunion-Firmung . Kann es sein, dass die Gemeindereferentin darauf angespielt hat?

 

Was die "Bewegungen", die zur Gültigkeit einer Ehe erforderlich sind, angeht, da fragst du am besten Udalricus, der gibt Ehepaaren gerne diesbezügliche Tipps, wie du in einem Nachbarthread nachlesen kannst. ;)

bearbeitet von chrk
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Ja, ich stimme chrk zu. Entweder ihr habt Euch gründlich missverstanden oder du kannst die Sakramenten-Choreographie getrost in die Tonne hauen.

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Ohhh, da bin ich aber erleichtert!

 

Nein, ich habe sie da ganz richtig verstanden. Ich habe ja nochmal nachgefragt, als es um die Annulierung einer Ehe ging, ob da andere wichtige Aspekte nicht beachtet wurden. Ich habe noch nie davon gehört das "drei Schritte nach vorn,..., etc." gemacht werden müssen, das ist ja auch nicht zuletzt ganz abhängig von örtlichen Gegebenheiten.

Als das Thema aufkam waren alle ganz interessiert um "neue Geheimnisse" zu erfahren, eine recht skurrile Situation.

 

Vielen Dank für eure Antworten

Laurentina

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Ohhh, da bin ich aber erleichtert!

 

Nein, ich habe sie da ganz richtig verstanden. Ich habe ja nochmal nachgefragt, als es um die Annulierung einer Ehe ging, ob da andere wichtige Aspekte nicht beachtet wurden. Ich habe noch nie davon gehört das "drei Schritte nach vorn,..., etc." gemacht werden müssen, das ist ja auch nicht zuletzt ganz abhängig von örtlichen Gegebenheiten.

Als das Thema aufkam waren alle ganz interessiert um "neue Geheimnisse" zu erfahren, eine recht skurrile Situation.

 

Vielen Dank für eure Antworten

Laurentina

Für die Gültigkeit der Sakramente gibt es sicher keine "örtlichen Gegebenheiten".

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Kleine Anmerkung:

Zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber üblich ist die Reihenfolge (Erst)Beichte-(Erst)Kommunion-Firmung .

Bei Kindern, was wohl der Normalfall ist.

Bei Erwachsenen lautet die Reihenfolge Taufe-Firmung-Erstkommunion. Und zwar alles in einer Messe. Die (Erst-)Beichte kommt dann später. Vor der Taufe geht nicht (Reihenfolge der Schritte! :D ) und da mit der Taufe alle Sünden vergeben werden stellt sich die Notwendigkeit für eine Beichte hoffentlich nicht sofort danach ein...

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Hallo Laurentina,

 

ich habe hin- und überlegt. Deshalb auch erst jetzt meine Antwort.

 

1. Nö, diese Vorschrift gibt es nicht. da bin ich mir SEHR sicher.

 

2. Evtl. hat die Gemeindereferentin irgendetwas SEHR mißverstanden - frag' doch einfach mal nach. Da klärt sich manches auf.

 

3. Eine nicht auszuschließende Möglichkeit ist, daß jemand die Gemeindereferentin "auf die Schippe genommen" hat, und die hat das Geblödel ernst genommen. (Aus dem real life hierzu z. B.: Während meiner Studienzeit in den Siebzigern hatten wir auch einige Studenten aus Norddeutschland. Denen haben wir abends mal beim Bier [Franken] erzählt, bei der Fernsehsendung "Königlich Bayerisches Amtsgericht" handele es sich um eine Live-Übertragung aus dem Gerichtssaal. Sehr erstaunt waren wir, als wir dann merkten: Die haben uns das geglaubt!)

bearbeitet von Petrus
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