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Eheannullierung


Udalricus

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Das heißt nicht, dass ich das verstehen muss. Aber ich habe verschiedene Anordnungen meines Dienstherrn auch nie verstanden (weiß aber inzwischen keine Einzelheiten mehr. :) )

 

Wie sagt es ein alter Jesuit einmal: "The ways of God and of religious superiors are beyond human understanding."

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Wenn Müller nun betont, man arbeite an der Frage, wie denn mit mangelndem Verständnis für der Wesen der christlichen Ehe (was schon mal Unfug ist: es gibt nur eine Ehe) ...

Nach meinen letzten Erkenntnissen, die mir vermittelt wurden ist dem nicht so. Es gibt schon ein römisch-katholisches Verständnis von zwei verschiedenen Ehen: Es gibt die sakramentale Ehe, die hier in D allerdings in Verbindung mit der rechtlichen Ehe erínhergeht und es gibt die rein rechtliche Ehe, die nach dem rk Verständnis im Sinne der Erstverheiratung ohne das Sakarament als "wilde", also sündige Ehe verstanden wird. Letztere gilt allerdings genauso wie die sakramentale Ehe, wenn es darum geht wiederverheiratete Geschiedene in die Verdammnis zu schicken.

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Wenn Müller nun betont, man arbeite an der Frage, wie denn mit mangelndem Verständnis für der Wesen der christlichen Ehe (was schon mal Unfug ist: es gibt nur eine Ehe) ...

Nach meinen letzten Erkenntnissen, die mir vermittelt wurden ist dem nicht so. Es gibt schon ein römisch-katholisches Verständnis von zwei verschiedenen Ehen: Es gibt die sakramentale Ehe, die hier in D allerdings in Verbindung mit der rechtlichen Ehe erínhergeht und es gibt die rein rechtliche Ehe, die nach dem rk Verständnis im Sinne der Erstverheiratung ohne das Sakarament als "wilde", also sündige Ehe verstanden wird. Letztere gilt allerdings genauso wie die sakramentale Ehe, wenn es darum geht wiederverheiratete Geschiedene in die Verdammnis zu schicken.

 

Ich weiß nicht, wer Dir das vermittelt hat - aber es ist schlicht falsch. Can. 1055 CIC stellt zwar fest, dass der Ehebund "zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben" werde, aber dabei kommt keine zweite Ehe zustande. Es bleibt ein einziger Ehebund (oder -vertrag, wie § 2 sagt), der zwischen Getauften nicht bestehen kann, ohne dass er zugleich Sakrament ist.

 

Diese Sicht korreliert (ohne dass ich dies nun en Detail nachweisen mag) mit dem Verständnis der KIrche als einer komplexen Wirklichkeit (LG 8), die auch nicht in eine weltliche Gott & Sohn Betriebs GmbH und ein jenseitiges Gebilde zerfällt, sondern eben nur eine einzige ist.

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Wenn Müller nun betont, man arbeite an der Frage, wie denn mit mangelndem Verständnis für der Wesen der christlichen Ehe (was schon mal Unfug ist: es gibt nur eine Ehe) ...
Nach meinen letzten Erkenntnissen, die mir vermittelt wurden ist dem nicht so. Es gibt schon ein römisch-katholisches Verständnis von zwei verschiedenen Ehen: Es gibt die sakramentale Ehe, die hier in D allerdings in Verbindung mit der rechtlichen Ehe erínhergeht und es gibt die rein rechtliche Ehe, die nach dem rk Verständnis im Sinne der Erstverheiratung ohne das Sakarament als "wilde", also sündige Ehe verstanden wird. Letztere gilt allerdings genauso wie die sakramentale Ehe, wenn es darum geht wiederverheiratete Geschiedene in die Verdammnis zu schicken.
Es gib die Ehe und die ist zwischen zwei Getauften sakramental und nicht-sakramental wenn mindestens einer der Partner nicht getauft ist. Eine Ehe schließen gültig miteinander ein lediger Mann und eine ledige Frau, alle anderen Formen des Zusammenlebens sind keine Ehen.
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Ihr habt mich beide falsch verstanden. Ich weiß, wie die offizielle Kurienlesart lautet. Mir geht es um den Unterschied zur Praxis hier in D. Hier gilt man als wiederverheirateter Geschiedener und nicht in Unzucht lebender Geschiedener. In diesem Lande sieht die RKK diese zivile Ehe auch als Ehe an, im Widerspruch zum Canon. Allerdings als eine Ehe in Sünde, da diese ja einen Ehebruch darstellt.

bearbeitet von Sarandanon
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Ihr habt mich beide falsch verstanden. Ich weiß, wie die offizielle Kurienlesart lautet. Mir geht es um den Unterschied zur Praxis hier in D. Hier gilt man als wiederverheirateter Geschiedener und nicht in Unzucht lebender Geschiedener. In diesem Lande sieht die RKK diese zivile Ehe auch als Ehe an, im Widerspruch zum Canon. Allerdings als eine Ehe in Sünde, da diese ja einen Ehebruch darstellt.

 

Ich kann hier kaum einen grundsätzlichen unterschied zwischen der deutschen Kirche und Rom ausmachen - allerdings beharrt vor allem Rom darauf, dass die zweite Ehe ein Problem sei, das man nicht lösen könne.

 

Die zweite Ehe selbst wird - wenn man Familiaris consortio ernst nimmt, nicht als Sünde verstanden. Denn Johannes Paul II. stellt dort fest, dass die, die diese zweite Ehe nicht verlassen können (zB weil Kinder da sind) enthaltsam zusammen leben müssen, um dann zur Eucharistie zugelassen werden zu können. Die zweite Ehe ist also nicht sündhaft, sondern der in ihr stattfindende Geschlechtsverkehr. Wenn der bei unverheiratet zusamemnlebenden stattfindet, dann scheint das hingegen nicht gar so dramatisch zu sein. Ich habe es schon mehrfach ausführlicher geschrieben: Der Eucharistieausschluß baut auf zwei Mutmaßungen auf: 1. auf der Vermtutung, dass da zwei Sex haben, und 2. auf der Vermutung, dass dies schwere Sünde sei. Die Zweitehe ist aber nur der Grund der Vermutung, sie selbst ist keine Sünde (sonst müßte man die Scheidung verlangen, nicht die Enthaltsamkeit).

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Die zweite Ehe ist also nicht sündhaft, sondern der in ihr stattfindende Geschlechtsverkehr. Wenn der bei unverheiratet zusamemnlebenden stattfindet, dann scheint das hingegen nicht gar so dramatisch zu sein.

Wie kommst du darauf, das sei weniger dramatisch? Nur weil einige dennoch kommunizieren? Dürfen tun sie es genauso wenig.

bearbeitet von Felician
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Ich kann hier kaum einen grundsätzlichen unterschied zwischen der deutschen Kirche und Rom ausmachen - allerdings beharrt vor allem Rom darauf, dass die zweite Ehe ein Problem sei, das man nicht lösen könne.

Stimmt. Deswegen wird ja das Pferd von hinten aufgezäumt und man setzt an der ersten Ehe an. Bei einer rein zivil geschlossenen Ehe dürfte nach meinem Dafürhalten eine Beichte und die ehrliche Reue ausreichen, um diese ungeschehen zumachen. In D. allerdings wird man ein kirchenrechtliches Gültigkeitsverfahren anstrengen müssen, weil eben die zivile Ehe wie eine sakramentale betrachtet wird.

 

Die zweite Ehe selbst wird - wenn man Familiaris consortio ernst nimmt, nicht als Sünde verstanden. Denn Johannes Paul II. stellt dort fest, dass die, die diese zweite Ehe nicht verlassen können (zB weil Kinder da sind) enthaltsam zusammen leben müssen, um dann zur Eucharistie zugelassen werden zu können. Die zweite Ehe ist also nicht sündhaft, sondern der in ihr stattfindende Geschlechtsverkehr.

Auch richtig. In D. wird aber per see davon ausgegangen, dass diese zweite Ehe verharrend sündhaft (unkeusch) ist.

 

Wenn der bei unverheiratet zusamemnlebenden stattfindet, dann scheint das hingegen nicht gar so dramatisch zu sein. Ich habe es schon mehrfach ausführlicher geschrieben: Der Eucharistieausschluß baut auf zwei Mutmaßungen auf: 1. auf der Vermtutung, dass da zwei Sex haben, und 2. auf der Vermutung, dass dies schwere Sünde sei. Die Zweitehe ist aber nur der Grund der Vermutung, sie selbst ist keine Sünde (sonst müßte man die Scheidung verlangen, nicht die Enthaltsamkeit).

Jau, Zustimmung.

bearbeitet von Sarandanon
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Stimmt. Deswegen wird ja das Pferd von hinten aufgezäumt und man setzt an der ersten Ehe an. Bei einer rein zivil geschlossenen Ehe dürfte nach meinem Dafürhalten eine Beichte und die ehrliche Reue ausreichen, um diese ungeschehen zumachen. In D. allerdings wird man ein kirchenrechtliches Gültiggietsverfahren anstrengen müssen, weil eben die zivile Ehe wie eine sakramentale betrachtet wird.
Das ist so nicht korrekt. Die zivile Ehe ist nur dann gültig geschlossen, wenn keiner der Eheschließenden katholisch ist. Ein nur zivil verheirateter Katholik ist aus Sicht der Kirche NICHT verheiratet.

 

Daß unsere Bischöfe das nicht auf die Kette kriegen und von "Wiederverheirateten" sprechen, ist eine der vielen Ungereimtheiten.

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