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Eheannullierung


Udalricus

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Nein. Gültig ist die Ehe von A mit B. Es gilt allerdings die Gültigkeitsvermutung der Ehe von B mit C bis zu dem Zeitpunkt, da A wieder auftaucht.

 

Gut, so verstehe ich das katholische Eherecht auch. Jetzt meine nächste Frage: B und C befinden sich durch ihre unschuldige Bigamie nicht im Stand der Sünde. Welche Nachteile erleiden sie aber dadurch, dass ihre Ehe ihnen unbekannterweise ungültig ist? In anderen Worten: was ist an einer Ehe besser, wenn sie auch gültig ist?

 

Nichts

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die neigung organisieren, lächerlich.

 

...spricht der individualistische Subjektivist. ;)

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Nein. Gültig ist die Ehe von A mit B. Es gilt allerdings die Gültigkeitsvermutung der Ehe von B mit C bis zu dem Zeitpunkt, da A wieder auftaucht.

 

Gut, so verstehe ich das katholische Eherecht auch. Jetzt meine nächste Frage: B und C befinden sich durch ihre unschuldige Bigamie nicht im Stand der Sünde. Welche Nachteile erleiden sie aber dadurch, dass ihre Ehe ihnen unbekannterweise ungültig ist? In anderen Worten: was ist an einer Ehe besser, wenn sie auch gültig ist?

 

Nichts

 

Bist du sicher, dass du damit nicht in Häresie fällst? Ist es nicht Wesensmerkmal eines Sakraments, dass es aus sich heraus wirkt (ex opere operato) - gilt das für die Ehe nicht? Was soll dann der ganze Zinnober mit Sakrament, Unauflöslichkeit etc.? Wie rechtfertigst du die scharfe Trennlinie zwischen gültiger Ehe und verbotenem Wiederverheiraten, wenn die Ehe letztendlich eine rein subjektivistische Sache ist, also nur das zählt, was die Beteiligten glauben?

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Bist du sicher, dass du damit nicht in Häresie fällst? Ist es nicht Wesensmerkmal eines Sakraments, dass es aus sich heraus wirkt (ex opere operato) - gilt das für die Ehe nicht? Was soll dann der ganze Zinnober mit Sakrament, Unauflöslichkeit etc.? Wie rechtfertigst du die scharfe Trennlinie zwischen gültiger Ehe und verbotenem Wiederverheiraten, wenn die Ehe letztendlich eine rein subjektivistische Sache ist, also nur das zählt, was die Beteiligten glauben?

 

Es gibt in der Kirche auch die Lehre "Ecclesia supplet"

 

Diese besagt, dass, wenn Sakramente eigentlich ungültig gespendet werden, doch die unschuldigen Empfänger dieser Sakramente die Gnadenwirkungen der Sakramente erhalten, weil die Kirche als Ganze die eigentlich von den Gültigkeitsbedingungen her nicht vorhandenen sakramentalen Folgen ergänzt.

Klassisches Beispiel: Ein Gauner schleicht sich in die Sakristei und erklärt, er sei Priester und halte heute im Auftrag des erkrankten Pfarrers die Heilige Messe. Die teilnehmenden Gläubigen erhalten das Sakrament der Eucharistie, obwohl es eigentlich rein rechtlich nicht gültig zustande kommt.

 

http://gutezitate.com/zitat/242495

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Bist du sicher, dass du damit nicht in Häresie fällst? Ist es nicht Wesensmerkmal eines Sakraments, dass es aus sich heraus wirkt (ex opere operato) - gilt das für die Ehe nicht? Was soll dann der ganze Zinnober mit Sakrament, Unauflöslichkeit etc.? Wie rechtfertigst du die scharfe Trennlinie zwischen gültiger Ehe und verbotenem Wiederverheiraten, wenn die Ehe letztendlich eine rein subjektivistische Sache ist, also nur das zählt, was die Beteiligten glauben?

 

Es gibt in der Kirche auch die Lehre "Ecclesia supplet"

 

Diese besagt, dass, wenn Sakramente eigentlich ungültig gespendet werden, doch die unschuldigen Empfänger dieser Sakramente die Gnadenwirkungen der Sakramente erhalten, weil die Kirche als Ganze die eigentlich von den Gültigkeitsbedingungen her nicht vorhandenen sakramentalen Folgen ergänzt.

Klassisches Beispiel: Ein Gauner schleicht sich in die Sakristei und erklärt, er sei Priester und halte heute im Auftrag des erkrankten Pfarrers die Heilige Messe. Die teilnehmenden Gläubigen erhalten das Sakrament der Eucharistie, obwohl es eigentlich rein rechtlich nicht gültig zustande kommt.

 

http://gutezitate.com/zitat/242495

Aber gestern hast du noch behauptet, deine Weihe und deine Firmung seien ungültig, wenn irgendwann im 8. Jhdt. die Sukzession unterbrochen worden sei. Was denn nun?

 

Werner

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Diese besagt, dass, wenn Sakramente eigentlich ungültig gespendet werden, doch die unschuldigen Empfänger dieser Sakramente die Gnadenwirkungen der Sakramente erhalten, weil die Kirche als Ganze die eigentlich von den Gültigkeitsbedingungen her nicht vorhandenen sakramentalen Folgen ergänzt.

 

Kann man sich als ahnungslos-unschuldiger Empfänger eigentlich auch gegen die automatischen Gnadenwirkungen und die hinterrücks vorgenommenen Ergänzungen durch die Kirche wehren?Ich meine ja nur, weil Du Dich dieser Tage schon so beflissen in Annahmen über die Gültigkeit meiner Ehe zu ergehen im Begriffe warst ...

bearbeitet von Julius
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Bist du sicher, dass du damit nicht in Häresie fällst? Ist es nicht Wesensmerkmal eines Sakraments, dass es aus sich heraus wirkt (ex opere operato) - gilt das für die Ehe nicht? Was soll dann der ganze Zinnober mit Sakrament, Unauflöslichkeit etc.? Wie rechtfertigst du die scharfe Trennlinie zwischen gültiger Ehe und verbotenem Wiederverheiraten, wenn die Ehe letztendlich eine rein subjektivistische Sache ist, also nur das zählt, was die Beteiligten glauben?

 

Es gibt in der Kirche auch die Lehre "Ecclesia supplet"

 

Diese besagt, dass, wenn Sakramente eigentlich ungültig gespendet werden, doch die unschuldigen Empfänger dieser Sakramente die Gnadenwirkungen der Sakramente erhalten, weil die Kirche als Ganze die eigentlich von den Gültigkeitsbedingungen her nicht vorhandenen sakramentalen Folgen ergänzt.

Klassisches Beispiel: Ein Gauner schleicht sich in die Sakristei und erklärt, er sei Priester und halte heute im Auftrag des erkrankten Pfarrers die Heilige Messe. Die teilnehmenden Gläubigen erhalten das Sakrament der Eucharistie, obwohl es eigentlich rein rechtlich nicht gültig zustande kommt.

 

http://gutezitate.com/zitat/242495

 

Das verstehe ich nicht. Gilt denn das Sakrament der Ehe nur im Moment der Spendung? Ist eine Ehe nach der Trauung nicht mehr sakramental?

Und wie muss ich mir das bei einer zerbrochenen Ehe vorstellen, dass die "ecclesia supplet"?

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Bist du sicher, dass du damit nicht in Häresie fällst? Ist es nicht Wesensmerkmal eines Sakraments, dass es aus sich heraus wirkt (ex opere operato) - gilt das für die Ehe nicht? Was soll dann der ganze Zinnober mit Sakrament, Unauflöslichkeit etc.? Wie rechtfertigst du die scharfe Trennlinie zwischen gültiger Ehe und verbotenem Wiederverheiraten, wenn die Ehe letztendlich eine rein subjektivistische Sache ist, also nur das zählt, was die Beteiligten glauben?

 

Es gibt in der Kirche auch die Lehre "Ecclesia supplet"

 

Diese besagt, dass, wenn Sakramente eigentlich ungültig gespendet werden, doch die unschuldigen Empfänger dieser Sakramente die Gnadenwirkungen der Sakramente erhalten, weil die Kirche als Ganze die eigentlich von den Gültigkeitsbedingungen her nicht vorhandenen sakramentalen Folgen ergänzt.

Klassisches Beispiel: Ein Gauner schleicht sich in die Sakristei und erklärt, er sei Priester und halte heute im Auftrag des erkrankten Pfarrers die Heilige Messe. Die teilnehmenden Gläubigen erhalten das Sakrament der Eucharistie, obwohl es eigentlich rein rechtlich nicht gültig zustande kommt.

 

http://gutezitate.com/zitat/242495

 

Das verstehe ich nicht. Gilt denn das Sakrament der Ehe nur im Moment der Spendung? Ist eine Ehe nach der Trauung nicht mehr sakramental?

Und wie muss ich mir das bei einer zerbrochenen Ehe vorstellen, dass die "ecclesia supplet"?

Der Moment der EHeschließung ist entscheidend, ob das Ganze gilt, oder nicht. Für die paar Minuten muss man sich freihalten von ungültigmachenden Gedanken, Worten, und Werken. Vorher und nachher ist völlig egal.

 

Werner

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Kann mir eigentlich mal jemand erklären, wieso es kein Sakrament gibt, das eine Ehe beendet? So richtig mit Zeremonie und so? Ich persönlich würde Gott jedenfalls soetwas zutrauen.

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Bist du sicher, dass du damit nicht in Häresie fällst? Ist es nicht Wesensmerkmal eines Sakraments, dass es aus sich heraus wirkt (ex opere operato) - gilt das für die Ehe nicht? Was soll dann der ganze Zinnober mit Sakrament, Unauflöslichkeit etc.? Wie rechtfertigst du die scharfe Trennlinie zwischen gültiger Ehe und verbotenem Wiederverheiraten, wenn die Ehe letztendlich eine rein subjektivistische Sache ist, also nur das zählt, was die Beteiligten glauben?

 

Es gibt in der Kirche auch die Lehre "Ecclesia supplet"

 

Diese besagt, dass, wenn Sakramente eigentlich ungültig gespendet werden, doch die unschuldigen Empfänger dieser Sakramente die Gnadenwirkungen der Sakramente erhalten, weil die Kirche als Ganze die eigentlich von den Gültigkeitsbedingungen her nicht vorhandenen sakramentalen Folgen ergänzt.

Klassisches Beispiel: Ein Gauner schleicht sich in die Sakristei und erklärt, er sei Priester und halte heute im Auftrag des erkrankten Pfarrers die Heilige Messe. Die teilnehmenden Gläubigen erhalten das Sakrament der Eucharistie, obwohl es eigentlich rein rechtlich nicht gültig zustande kommt.

 

http://gutezitate.com/zitat/242495

 

Und das gilt auch für unwissende Bigamisten?

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Klassisches Beispiel: Ein Gauner schleicht sich in die Sakristei und erklärt, er sei Priester und halte heute im Auftrag des erkrankten Pfarrers die Heilige Messe. Die teilnehmenden Gläubigen erhalten das Sakrament der Eucharistie, obwohl es eigentlich rein rechtlich nicht gültig zustande kommt.

 

http://gutezitate.com/zitat/242495

Das fällt mir ja erst jetzt auf. Du wirfst da alles mögliche durcheinenader.

 

Recht und Gültigkeit sind zwei völlig unabhängige Kategorien.

Beispiele: Die Piusbrüder feiern öffentliche Messen gültig, aber widerrechtlich.

Ein Paar, das sich heimlich vorher darüber verständigt hat, keine Kinder zu wollen, heiratet ungültig, aber nicht widerrechtlich.

 

"rein rechtlich nicht gültig" macht also keinen Sinn, in deinem Beispiel zelebriert der gauner sowohl widerrechtlich als auch ungültig.

 

Dass die Gläubigen Leib und Blut Christi empfangen würden, halte ich für ein Gerücht, denn das würde bedeuten, dass für die Wandlung die Pristerweihe völlig überflüssig ist und der Glaube des Empfangenden ausreicht.

 

Werner

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Dass die Gläubigen Leib und Blut Christi empfangen würden, halte ich für ein Gerücht, denn das würde bedeuten, dass für die Wandlung die Pristerweihe völlig überflüssig ist und der Glaube des Empfangenden ausreicht.

 

Hm. Schwierig. Die katholische Sakramentenlehre geht üblicherweise wohl davon aus, dass jeder, der sich zu Recht auf die Kirche verlässt, das entsprechende Sakrament auch erhält.

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Dass die Gläubigen Leib und Blut Christi empfangen würden, halte ich für ein Gerücht, denn das würde bedeuten, dass für die Wandlung die Pristerweihe völlig überflüssig ist und der Glaube des Empfangenden ausreicht.

 

Hm. Schwierig. Die katholische Sakramentenlehre geht üblicherweise wohl davon aus, dass jeder, der sich zu Recht auf die Kirche verlässt, das entsprechende Sakrament auch erhält.

Ist das so? Ich gestehe, dass mir diese Lehren umso absurder vorkommen, je mehr ich mich damit befasse.

 

Werner

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Für die Fälle, in denen tatsächlich ie eine Ehe bestanden hat.
puffn an der schläfe? narkotisiert vorm altar?

(dies ist eine erntgemeinte frage.)

schon mal was von scheinehen gehört? diese werden mw, wenn der betrug auffliegt, auch vom staat annulliert und nicht geschieden. zwangsehen ebenso. so weit hergeholt sind eheannullierungen also nicht. und dass die kirche keine platform für kim-kashardian-ehen bieten will sollte eigentlich jedem einleuchten.

 

Bei keinem der mir bekannten Fällen von Eheannulierungen durch die rkK ging es um eine derartigen Fall.

 

Nein, es ging schlicht um Christen, deren erste Ehe gescheitert war... Und diejenigen, die die "Opfer" von besagtem Verfahren waren (also die nicht freiwillig einwilligenden Partner) sind bis heute allesamt immer noch voll von Abscheu und Verachtung gegenüber der rkK und ihren ausführenden Organen und entsetzt ob der Verlogenheit dieser Organisation, die bei diesem Verfahren ans Tageslicht kam.

 

der staat kennt heute keine annulierung mehr.

 

"Die Annullierung der Ehe, d.h. diese als von Anfang an unwirksam zu erklären, kennt das deutsche Eherecht seit 1998 nicht mehr. Umgangssprachlich wird die sogenannte Aufhebung der Ehe auch heute noch als Annullierung bezeichnet." http://www.advoscheidung.de/scheidungsrecht/ehe-annullieren.html

 

annulierung hatte die wirkung: ehe hat nie existiert. der staat hat das geändert in aufhebung einer ehe. damit bleiben u.a. unterhaltsansprüche bestehen bzw. sie entstehen.

Zumindest ich sprach immer nur vom kirchlichen Verfahren.

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Kann mir eigentlich mal jemand erklären, wieso es kein Sakrament gibt, das eine Ehe beendet? So richtig mit Zeremonie und so? Ich persönlich würde Gott jedenfalls soetwas zutrauen.

Weil es auch kein Sakrament gibt, das die Taufe oder die Eucharistie beendet. Wäre auch schlimm. Sakrament ist Sakrament.

 

Bei der Ehe gilt : VORHER nachdenken.

Und wenn es dann trotzdem nicht klappt, und ja, das kommt vor, dann muss man das akzeptieren und damit leben lernen.

Ich denke auch, das die RKK Geschiedene an den (anderen) Sakramenten wieder teilhaben lassen sollte, aber ein Scheidungssakrament- eher nicht.

 

Ich habe den Eindruck ,hier wird vielfach übersehen, dass eine gescheiterte Ehe viel Schmerz und Vertrauensverlsut bedeutet. Scmerz udn vertrauensverlust sidn aber nicht sakramental, eher das Gegenteil davon.

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Um ein Sakrament zu beenden ...

Das heißt: Zu beenden, dass Gott aufhört, uns sichtbare und wirksame Zeichen seiner Gegenwart und seines Wirkens zu geben?

Eine Ausgestaltung dieser These wäre alles andere, als ein Sakrament.

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Zumindest ich sprach immer nur vom kirchlichen Verfahren.

 

Phyllis brachte die Zivilscheidung in die Diskussion ein.

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Das heißt: Zu beenden, dass Gott aufhört, uns sichtbare und wirksame Zeichen seiner Gegenwart und seines Wirkens zu geben?

 

Ähm. Damit setzt Du voraus, dass in einer endgültig gescheiterten Ehe weiterhin das sichtbare und wirksame Zeichen seiner Gegenwart und seines Wirkens besteht. Dem würde ich - abseits von allen theologischen Formulierungen - nciht zustimmen wollen.

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Nein. Gültig ist die Ehe von A mit B. Es gilt allerdings die Gültigkeitsvermutung der Ehe von B mit C bis zu dem Zeitpunkt, da A wieder auftaucht.

 

Gut, so verstehe ich das katholische Eherecht auch. Jetzt meine nächste Frage: B und C befinden sich durch ihre unschuldige Bigamie nicht im Stand der Sünde. Welche Nachteile erleiden sie aber dadurch, dass ihre Ehe ihnen unbekannterweise ungültig ist? In anderen Worten: was ist an einer Ehe besser, wenn sie auch gültig ist?

 

B und C dürfen bis zum Auftauchen von A davon ausgehen, dass sie verheiratet sind, auch deren Ehe steht unter dem Schutz des c. 1061 CIC. Bis zu einem Urteil in Sachen Ehe von B und C dürfen sie das auch weiterhin tun. Der Fall ist systematisch vergleichbar dem, in dem nach einem erfolgreichen Nichtigkeitsverfahren einer der ehemaligen (bzw. niemaligen) Eheleute eine Einrede vorbringt, die evtl. Erfolg haben könnte.

 

In Clowns Fall würde nichts passieren, solange nicht B oder C bei Gericht vorstellig würden, der Kirchenanwalt würde eher nicht tätig werden. Wenn nun B oder C vorstellig würden, dann ginge das Verfahren recht schnell, wobei nur C davon profitierte, solange A noch lebt. In meinem Fall würde man das ganze wohl auf den innerkirchlichen Verwaltungsweg schicken mit der Anmerkung, es sei nicht dringlich.....

 

Mit ecclesia supplet aber hat das rein gar nichts zu tun, dieses Prinzip ist nur dazu geeignet, fehlende Leitungsvollmacht zu ersetzen.

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Kann mir eigentlich mal jemand erklären, wieso es kein Sakrament gibt, das eine Ehe beendet? So richtig mit Zeremonie und so? Ich persönlich würde Gott jedenfalls soetwas zutrauen.

Weil es auch kein Sakrament gibt, das die Taufe oder die Eucharistie beendet. Wäre auch schlimm. Sakrament ist Sakrament.

 

Ich finde "Sakrament ist Sakrament" erheblich schlimmer. Dass etwas enden kann heißt nicht, dass dann alles unverbindlich ist.

 

Bei der Ehe gilt : VORHER nachdenken.

Ja.

 

Und wenn es dann trotzdem nicht klappt, und ja, das kommt vor, dann muss man das akzeptieren und damit leben lernen.

Jein - irgendwie müssen wir immer mit scheitern leben lernen. Das heißt aber nicht, dass es nicht etwas nach dem Scheitern gibt. Schließlich ist die Chance des Scheiterns ja, es nachher besser zu machen.

 

Ich denke auch, das die RKK Geschiedene an den (anderen) Sakramenten wieder teilhaben lassen sollte, aber ein Scheidungssakrament- eher nicht.

Ich denke der Gedanke an ein Scheidungssakrament ist gewöhnungsbedürftig. Das liegt aber an der menschlichen Eigenschaft bei der Grundsteinlegung selten an die Abrissbirne zu denken.

 

Ich habe den Eindruck ,hier wird vielfach übersehen, dass eine gescheiterte Ehe viel Schmerz und Vertrauensverlsut bedeutet. Scmerz udn vertrauensverlust sidn aber nicht sakramental, eher das Gegenteil davon.

Hmmmmmm, sterben ist auch übel - aber der Tod eine Erlösung. Ich denke wenn es Lebenszyklen gibt ist ein ordentliches Ende auch eine Gnadengabe.

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Um ein Sakrament zu beenden ...

Das heißt: Zu beenden, dass Gott aufhört, uns sichtbare und wirksame Zeichen seiner Gegenwart und seines Wirkens zu geben?

Eine Ausgestaltung dieser These wäre alles andere, als ein Sakrament.

Ein Sakrament zur Beendung eines anderen Sakramentes wäre ein weiteres Zeichen von Gottes Gegenwart und Wirken. Gott wirkt dann auf andere Weise im Leben der Beteiligten.

 

Was ist das denn für ein Gottesbild, dass Gott nicht auf menschliche Realität reagieren kann?

 

Edit: Flapsige Formulierung rausgenommen, damit ein spannender Gedanke nicht daran scheitert.

bearbeitet von Kulti
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Nein. Gültig ist die Ehe von A mit B. Es gilt allerdings die Gültigkeitsvermutung der Ehe von B mit C bis zu dem Zeitpunkt, da A wieder auftaucht.

 

Gut, so verstehe ich das katholische Eherecht auch. Jetzt meine nächste Frage: B und C befinden sich durch ihre unschuldige Bigamie nicht im Stand der Sünde. Welche Nachteile erleiden sie aber dadurch, dass ihre Ehe ihnen unbekannterweise ungültig ist? In anderen Worten: was ist an einer Ehe besser, wenn sie auch gültig ist?

 

B und C dürfen bis zum Auftauchen von A davon ausgehen, dass sie verheiratet sind, auch deren Ehe steht unter dem Schutz des c. 1061 CIC. Bis zu einem Urteil in Sachen Ehe von B und C dürfen sie das auch weiterhin tun. Der Fall ist systematisch vergleichbar dem, in dem nach einem erfolgreichen Nichtigkeitsverfahren einer der ehemaligen (bzw. niemaligen) Eheleute eine Einrede vorbringt, die evtl. Erfolg haben könnte.

 

In Clowns Fall würde nichts passieren, solange nicht B oder C bei Gericht vorstellig würden, der Kirchenanwalt würde eher nicht tätig werden. Wenn nun B oder C vorstellig würden, dann ginge das Verfahren recht schnell, wobei nur C davon profitierte, solange A noch lebt. In meinem Fall würde man das ganze wohl auf den innerkirchlichen Verwaltungsweg schicken mit der Anmerkung, es sei nicht dringlich.....

 

Mit ecclesia supplet aber hat das rein gar nichts zu tun, dieses Prinzip ist nur dazu geeignet, fehlende Leitungsvollmacht zu ersetzen.

 

Ich meinte weniger die rechtliche als die sakramentale Seite (gehen wir mal davon aus, dass alle Beteiligte Katholiken sind). Inwiefern ist die Nichtehe zwischen B und C "mangelbehaftet"? Was fehlt ihrer Beziehung? Und das wüsste ich gerne von Udalricus, wenn er so nett ist, mir nochmal zu antworten.

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B und C dürfen bis zum Auftauchen von A davon ausgehen, dass sie verheiratet sind, auch deren Ehe steht unter dem Schutz des c. 1061 CIC. Bis zu einem Urteil in Sachen Ehe von B und C dürfen sie das auch weiterhin tun. Der Fall ist systematisch vergleichbar dem, in dem nach einem erfolgreichen Nichtigkeitsverfahren einer der ehemaligen (bzw. niemaligen) Eheleute eine Einrede vorbringt, die evtl. Erfolg haben könnte.

 

In Clowns Fall würde nichts passieren, solange nicht B oder C bei Gericht vorstellig würden, der Kirchenanwalt würde eher nicht tätig werden. Wenn nun B oder C vorstellig würden, dann ginge das Verfahren recht schnell, wobei nur C davon profitierte, solange A noch lebt. In meinem Fall würde man das ganze wohl auf den innerkirchlichen Verwaltungsweg schicken mit der Anmerkung, es sei nicht dringlich.....

 

Mit ecclesia supplet aber hat das rein gar nichts zu tun, dieses Prinzip ist nur dazu geeignet, fehlende Leitungsvollmacht zu ersetzen.

Verstehe ich das richtig, dass die offenkundige und allgemein sichtbare Bigamie nicht nur hingenommen würde, sondern sogar Rechtsgunst genösse, solange keiner ein Verfahren anstrengt?

 

Edit: Mit der Konsequenz, dass der B gleich 2 sakramentale Ehen gleichzeitig hätte?

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Um ein Sakrament zu beenden ...

Das heißt: Zu beenden, dass Gott aufhört, uns sichtbare und wirksame Zeichen seiner Gegenwart und seines Wirkens zu geben?

Eine Ausgestaltung dieser These wäre alles andere, als ein Sakrament.

 

AAAAAAAHHHHHH!!!!

 

Mag mir einer mal erklären, worin die vom menschlichen Glaube unabhängige Wirkung eines welchen Sakraments auch immer besteht.

 

(Weil das Wesen eines Sakraments besteht ja genau darin, dass Gott unabhängig vom Zustand des Menschen wirkt.)

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Um ein Sakrament zu beenden ...

Das heißt: Zu beenden, dass Gott aufhört, uns sichtbare und wirksame Zeichen seiner Gegenwart und seines Wirkens zu geben?

Eine Ausgestaltung dieser These wäre alles andere, als ein Sakrament.

Ein Sakrament zur Beendung eines anderen Sakramentes wäre ein weiteres Zeichen von Gottes Gegenwart und Wirken. Gott wirkt dann auf andere Weise im Leben der Beteiligten.

 

Was ist das denn für ein Gottesbild, dass Gott nicht auf menschliche Realität reagieren kann?

 

Edit: Flapsige Formulierung rausgenommen, damit ein spannender Gedanke nicht daran scheitert.

Mir scheint, da gibt es falsche Vorstellung davon, was ein Sakrament ist. Ein Sakrament ist nichte eine bestimmte Feier, sondern ein Wirken Gottes (auch wenn offenbar kein Mensch weiß, worin das beim Ehesarament besteht).

 

Werner

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