marram Geschrieben 19. März 2014 Melden Share Geschrieben 19. März 2014 Wäre es nach diesem Treuebegriff auch Untreue, die Ehe gegen den Willen des Partners annullieren zu lassen und erneut zu heiraten? Nein Denn eine Annulierung bedeutet im Prinzip, dass es diese Ehe nie gegeben hat. Und wo keine Ehe war, da war auch kein Treueversrpechen und keine Treue, gegen die man sich "vergangen" hat. Ist in meinen Augen irgendwie ziemlich grauslig. Irgedwie hat die katholische Kirche mit der Möglichkeit der Eheannulierung eine - in meine Augen - grauslige Möglichkeit geschaffen sich einen Teil seines Lebens zu entledigen - OHNE jegliche Verantwortung für die gelebte Zusammenzeit. Denn wo nichts war gibt es auch keine Verantwortung oder Verpflichtung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 19. März 2014 Melden Share Geschrieben 19. März 2014 Und was ist mit jenen Menschen - so wie z. B. meine Mutter - die im hohen Alter noch einmal die Freude einer neuen Beziehung erleben dürfen. Sie Witwe, er Witwer und beide haben sich verdammt lieb. Also entweder leben sie "in Sünde" zusammen, oder sie versuchen kirchlich (katholisch) zu heiraten. Geht bloß leider nicht. Jenseits der 75 kann man halt keine Kinder mehr kriegen und eine Familie gründen. Beide sind gläubige Katholiken und in ihrer Situation irgendwie manchmal unglücklich, denn den "Segen der Kirche" kriegen sie nicht mehr :-( Da irrst Du Dich. Es ist noch gar nicht so lange her, als ich bei der kirchlichen Trauung von Nachbarn Gast war: er 83, sie 78, und es war sogar für mich im allgemeinen nicht leicht anzurührenden Knochen eine wirklich anrührende Feier. Die Wallfahrtskirche soll als Hochzeitskirche bei solchen etwas aus dem üblichen Rahmen fallenden Paaren sehr beliebt sein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 19. März 2014 Melden Share Geschrieben 19. März 2014 (bearbeitet) Seltsamerweise hat mich genau jener - von dir beschrieben Treuebegriff - immer abgeschreckt. Er reduziert für mich die Ehe auf irgednwas Sexuelles. Vielleicht habe ich genau aus jenem Grund nie kirchlich geheiratet. Ich habe es vorgezogen "nur" standesamtlich zu heiraten. Vielleicht genau deswegen, weil für mich "Treue" letztlich nicht nur sexuell zu sehen ist, sondern sowas wie eine Grundhaltung gegenüber dem Ehepartner beinhaltet. Dieser Treuebegriff Jesu ist eigentlich wohl nicht als eherechtlicher Hinweis zu sehen, sondern als Ausdruck seiner radikalen Ethik:: Es gibt Gott gegenüber keinen Satz von Regeln und Geboten, deren Einhaltung das Heil garantierte. Es kommt auf die Beziehung zu Gott an - und hier ist Jesus ziemlich binär. Und zugleich verkündet er einen barmherzigen Gott, der uns trotz unserer Unzulänglichkeiten liebt und rettet . Luther hat das extrem gut verstanden. Sie dürfen nur zukünftige Kinder nicht ausschließen (das das biologisch nicht (mehr) möglich ist, spielt dabei keine Rolle!). Dürfen sie sogar - wer nicht kann, muss auch nicht wollen. bearbeitet 20. März 2014 von Chrysologus den er um ein w zum wer erweitert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 19. März 2014 Melden Share Geschrieben 19. März 2014 Auch bei dieser "gedanklichen Untreue" geht es ja ausschließlich um Sex. Eine andere Frau sehen und denken "wow sieht die geil aus" ist gedankliche Untreue, der Gedanke "ich verlass meine ätzende Alte und lebe mit einer anderen wie Bruder und Schwester zusammen" ist keine. Werner Und irgedwie ist das für mich absolut daneben. Wie kann es sein, dass "Treue" ausschließlich sexuell verstanden wird. Was ist mit Achtung, Respekt, Zuneigung. Sind die wirklich immer von der sexuellen Treue - gedanklich und körperlich - abhängig? Ist eine Ehe nicht viel mehr als nur sexuelle Treue? In meine Augen "JA" In den Augen der katholischen Kirche anscheinend "Nein". Meiner Meinung nach eine sehr begrenzte und eingrenzende Sicht/Bedeutung der Ehe. Was, wenn mein Ehemann auf Grund irgedwelcher körperlichen oder seelischen Befindlichkeiten keinerlei sexuelle Gelüste mehr empfindet? Und wenn sich letztlich - nach vielen Jahren Ehe herausstellt, dass es diese Phasen bereits vor der Ehe hatte. Soll ich dann so tun als hätte unsere Ehe nie existiert (Annulierung) oder bin ich als Christin nicht vielmehr dazu verpflichtet und auch berufen einen GEMEINSAMEN Weg zu suchen, der mir und meinem Ehemann die Moglichkeit gibt einen Weg zu finden achtungsvoll miteinander oder auch getrennt voneinander ein würdevolles Leben zu leben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nannyogg57 Geschrieben 19. März 2014 Melden Share Geschrieben 19. März 2014 Das Eheversprechen ist das höchste Gelübde und wird auch vom Staat anerkannt: Ehepartner müssen nicht gegen ihren Partner aussagen. Was mit ehelicher Treue umfassenderweise gemeint sein könnte, hat mir indirekt einer unserer katholischen Schulräte beigebracht: Unser ehemaliger Kardinal hatte irgendeinen verbindlichen Termin am Wochenende festgelegt, der Schulrat das Wochenende aber schon familiär verplant, es ging für ihn um was Wesentliches. Als der Kardinal insistierte, meinte der Schulrat: Ich habe meiner Frau die Treue versprochen, nicht Ihnen. Bitte diese Antwort erst mal wirken lassen ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 19. März 2014 Melden Share Geschrieben 19. März 2014 (bearbeitet) Und was ist mit jenen Menschen - so wie z. B. meine Mutter - die im hohen Alter noch einmal die Freude einer neuen Beziehung erleben dürfen. Sie Witwe, er Witwer und beide haben sich verdammt lieb. Also entweder leben sie "in Sünde" zusammen, oder sie versuchen kirchlich (katholisch) zu heiraten. Geht bloß leider nicht. Jenseits der 75 kann man halt keine Kinder mehr kriegen und eine Familie gründen. Beide sind gläubige Katholiken und in ihrer Situation irgendwie manchmal unglücklich, denn den "Segen der Kirche" kriegen sie nicht mehr :-( Aber sicher können die beiden kirchlich heiraten.Sie dürfen nur zukünftige Kinder nicht ausschließen (das das biologisch nicht (mehr) möglich ist, spielt dabei keine Rolle!). Haarspaltereien Das Wissen um die Unmöglichkeit keine Kinder bekommen zu können ist eine der Annulierungsmöglicheiten! Der Mann kann nach wie vor Kinder - mit einer gebährfähigen Frau - zeugen. Die Frau jenseits der 75 kann keine Kinder mehr bekommen. Damit erfüllt die Frau die katholischen Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung nicht. Alles andere ist haarspalterei. Eine katholische Ehe ist daher nicht mehr möglich. Punkt. bearbeitet 19. März 2014 von marram Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 (bearbeitet) Das Wissen um die Unmöglichkeit keine Kinder bekommen zu können ist eine der Annulierungsmöglicheiten![/Quote] Der Mann kann nach wie vor Kinder - mit einer gebährfähigen Frau - zeugen. Die Frau jenseits der 75 kann keine Kinder mehr bekommen. Damit erfüllt die Frau die katholischen Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung nicht. Alles andere ist haarspalterei. Eine katholische Ehe ist daher nicht mehr möglich. Punkt. Falsch. Punkt. Krottenfalsch! Nochmal Punkt. Nachzulesen can. 1084 im CIC von 1983. Merke: impotentia coeundi (Beischlafunfähigkeit) ist NICHT impotentia generandi (Zeugungsunfähigkeit = Sterilität)! Beim Unvermögen des Mannes oder der Frau, den ehelichen Verkehr humano modo zu vollziehen (impotentia coeundi), ist eine Eheschließung unmöglich. Das Hindernis ist indispensabel, weil es dem Wesen der Ehe entgegensteht. Sterilität (impotentia generandi) dagegen verbietet die Eheschließung nicht und macht diese nicht ungültig. Arglistige Verheimlichung der Sterilität kann jedoch ein Grund zur Nichtigerklärung der Ehe sein. Impotenz ist nur dann ein Ehehindernis, wenn sie bereits vor der Eheschließung gegeben und zu diesem Zeitpunkt unheilbar und nicht nur vorübergehend war.[/Quote] bearbeitet 20. März 2014 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 Wäre es nach diesem Treuebegriff auch Untreue, die Ehe gegen den Willen des Partners annullieren zu lassen und erneut zu heiraten? Nein Denn eine Annulierung bedeutet im Prinzip, dass es diese Ehe nie gegeben hat. Und wo keine Ehe war, da war auch kein Treueversrpechen und keine Treue, gegen die man sich "vergangen" hat. Ist in meinen Augen irgendwie ziemlich grauslig. Irgedwie hat die katholische Kirche mit der Möglichkeit der Eheannulierung eine - in meine Augen - grauslige Möglichkeit geschaffen sich einen Teil seines Lebens zu entledigen - OHNE jegliche Verantwortung für die gelebte Zusammenzeit. Denn wo nichts war gibt es auch keine Verantwortung oder Verpflichtung. Wieso grauslig? Für eine katholische Ehe gibt es nunmal eine Reihe von unabdingbaren Voraussetzungen (freiwillig, ausschließlich, lebenslänglich, offen für Kinder...). Sollte auch nur eine dieser Voraussetzungen (dauerhaft) fehlen, kommt einfach keine katholische Ehe zustande. Nur dies wird bei einer Annulierung festgestellt. Das sagt doch nichts darüber aus, daß in so einer Putativehe nicht vieles (nur halt nicht alles) vorhanden war, was eine Ehe ausmacht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 Ist eine Ehe nicht viel mehr als nur sexuelle Treue? In den Augen der katholischen Kirche anscheinend "Nein". Woher hast Du diesen Unsinn? Vieleicht vom Problem der wiederverheirateten Geschiedenen? Ein zweites Treueversprechen einem anderen Partner gegenüber verletzt dauerhaft das erste Treueversprechen. Was Reue und Umkehr prinzipiell unmöglich macht. (Nun gut, da gibt es wohl auch so ein paar Oberpfaffen, die behauptet haben, wenn die Leute in ihrer Zweitehe wie Josef und Maria zusammenleben würden wäre alles in Butter. Die haben wohl den Sinn der Ehe nicht wirklich verstanden.) Das eine nichtvollzogene Ehe vom Papst auf Antrag geschieden werden kann (Privilegium P.num) dürfte weniger was mit der Treue sondern mehr was mit den Kindern zu tun haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 Natürlich gab es ein Treueversprechen. Es kam nur keine kirchenrechtlih gültige Ehe zustande. Versprechen sind doch nicht nur dann gültig, wenn man mit dem, dem man etwas verspricht, kirchenrechtlich verheiratet ist. Werner Je nach Lage - wenn die Ehe an der fehlenden Trauvollmacht des Klerikers oder ähnlichen äußerlichen Hindernissen scheitert, dann kann man das so sehen. Wenn aber einer der Partner wesentliches ausschließt, dann mag man das auch anders sehen. Es gab ein Treueversprechen. Dass man sich evemtuell betrogen fühlt und daher nicht mehr an das Versprechen gebunden, ist klar. Aber zunächst einmal gab es ein Versprechen, das kann doch nicht per Kirchengerichtsbeschluss inexistent gemacht werden. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 Natürlich gab es ein Treueversprechen. Es kam nur keine kirchenrechtlih gültige Ehe zustande. Versprechen sind doch nicht nur dann gültig, wenn man mit dem, dem man etwas verspricht, kirchenrechtlich verheiratet ist. Werner Je nach Lage - wenn die Ehe an der fehlenden Trauvollmacht des Klerikers oder ähnlichen äußerlichen Hindernissen scheitert, dann kann man das so sehen. Wenn aber einer der Partner wesentliches ausschließt, dann mag man das auch anders sehen. Es gab ein Treueversprechen. Dass man sich evemtuell betrogen fühlt und daher nicht mehr an das Versprechen gebunden, ist klar. Aber zunächst einmal gab es ein Versprechen, das kann doch nicht per Kirchengerichtsbeschluss inexistent gemacht werden. Werner Wieso das denn nicht? Bei nachträglich erkennbaren, aber anfänglich vorhandenen Mängeln kann man auch jedes andere Rechtsgechäft als von Anfang an nichtig erklären (=Anfechten) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 ... Wieso das denn nicht? Bei nachträglich erkennbaren, aber anfänglich vorhandenen Mängeln kann man auch jedes andere Rechtsgechäft als von Anfang an nichtig erklären (=Anfechten) ehe als rechtsgeschäft, das hat was mystisches, spirituelles. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 ... Wieso das denn nicht? Bei nachträglich erkennbaren, aber anfänglich vorhandenen Mängeln kann man auch jedes andere Rechtsgechäft als von Anfang an nichtig erklären (=Anfechten) ehe als rechtsgeschäft, das hat was mystisches, spirituelles. Ehe war immer auch ein Rechtsgeschäft, anfangs wohl mehr Rechtsgeschäft als irgendwas mystisch-spirituelles. Letzteres kann man auch ohne Ehe haben ... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 ... Wieso das denn nicht? Bei nachträglich erkennbaren, aber anfänglich vorhandenen Mängeln kann man auch jedes andere Rechtsgechäft als von Anfang an nichtig erklären (=Anfechten) ehe als rechtsgeschäft, das hat was mystisches, spirituelles. Ehe war immer auch ein Rechtsgeschäft, anfangs wohl mehr Rechtsgeschäft als irgendwas mystisch-spirituelles. Letzteres kann man auch ohne Ehe haben ... auch ohne "römisch-katholisch"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 (bearbeitet) ... Wieso das denn nicht? Bei nachträglich erkennbaren, aber anfänglich vorhandenen Mängeln kann man auch jedes andere Rechtsgechäft als von Anfang an nichtig erklären (=Anfechten) ehe als rechtsgeschäft, das hat was mystisches, spirituelles. Ehe war immer auch ein Rechtsgeschäft, anfangs wohl mehr Rechtsgeschäft als irgendwas mystisch-spirituelles. Letzteres kann man auch ohne Ehe haben ... auch ohne "römisch-katholisch"? Auch ohne "römisch-katholisch"."Mystrisch-Spirituelles" begann auch "römisch-katholisch" erst ziemlich spät eine Rolle zu spielen ... bis dahin haben römisch-katholische Väter ihre Töchter nicht anders als nicht "römisch-katholische" Väter wirtschaftlich möglichst aussichtsreich an den Mann gebracht (oder auf wirtschaftlich/politisch einträgliche Ehen ihrer Söhne geachtet). bearbeitet 20. März 2014 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 ... Wieso das denn nicht? Bei nachträglich erkennbaren, aber anfänglich vorhandenen Mängeln kann man auch jedes andere Rechtsgechäft als von Anfang an nichtig erklären (=Anfechten) ehe als rechtsgeschäft, das hat was mystisches, spirituelles. Ehe war immer auch ein Rechtsgeschäft, anfangs wohl mehr Rechtsgeschäft als irgendwas mystisch-spirituelles. Letzteres kann man auch ohne Ehe haben ... auch ohne "römisch-katholisch"? Auch ohne "römisch-katholisch"."Mystrisch-Spirituelles" begann auch "römisch-katholisch" erst ziemlich spät eine Rolle zu spielen ... bis dahin haben römisch-katholische Väter ihre Töchter nicht anders als nicht "römisch-katholische" Väter wirtschaftlich möglichst aussichtsreich an den Mann gebracht (oder auf wirtschaftlich/politisch einträgliche Ehen ihrer Söhne geachtet). ich war wohl zu undeutlich: ich meinte "beziehung als mystisch-spirituelles ohne römisch-katholisch" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 ich war wohl zu undeutlich: ich meinte "beziehung als mystisch-spirituelles ohne römisch-katholisch" Warum nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 Sie dürfen nur zukünftige Kinder nicht ausschließen (das das biologisch nicht (mehr) möglich ist, spielt dabei keine Rolle!). Dürfen sie sogar - wer nicht kann, muss auch nicht wollen. Ähm, nein, wenn sie dauerhaft nicht "können", dürfen sie nicht heiraten, jedenfalls nach Lehre der Kirche ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 (bearbeitet) Ähm, nein, wenn sie dauerhaft nicht "können", dürfen sie nicht heiraten, jedenfalls nach Lehre der Kirche ... Noch einer, der den Unterschied zwischen "nicht können" und "nicht können", impotentia coeundi umd impotentia generandi, nicht geschnallt hat. bearbeitet 20. März 2014 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gallowglas Geschrieben 20. März 2014 Melden Share Geschrieben 20. März 2014 Ähm, nein, wenn sie dauerhaft nicht "können", dürfen sie nicht heiraten, jedenfalls nach Lehre der Kirche ... Noch einer, der den Unterschied zwischen "nicht können" und "nicht können", impotentia coeundi umd impotentia generandi, nicht geschnallt hat. mir ist schon klar, daß es der RKK nur um Sex und nicht um Kinder geht ... 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 21. März 2014 Melden Share Geschrieben 21. März 2014 Dürfen sie sogar - wer nicht kann, muss auch nicht wollen. Das Problem ist nicht das Wollen Das Problem ist eher: Wollen will man schon, aber Können kann man nicht - und zwar beiderseits. Es gibt halt im Alter eben manchmal körperliche Dispositionen die ein seelisches gefühlsmäßiges Wollen nicht ausschließen, aber ein körperliches Können ausschließen. - Das kann einen schwere Tumorerkrankung im Bereich Prostata, Harnröhre, Scheide - bis hin zu einer Entfernung diverser "Organe" inklusive Legung künstlicher Ausgänge sein - Das kann eine schwere Diabetes sein - Das kann die lebenswichtige Einnahme von Medikamenten sein, die eine gewisse Möglichkeit sexueller Aktivitäten ausschließt Alle 3 Punkte Treffen übrigens auf meine Mutter und ihren Freund zu. Mag nun sein: - Dass meine Mutter das Gespräch mit dem Priester dahingehend missverstanden hat und irgendwie das mit Kinderzeugung und einer beiderseits unwiderruflichen Unmöglichket eines "normalen Ehevollzugs" missverstanden hat - Der Priester nett sein wollte und ihnen nicht unter die Nase reiben wollte, dass beide niemals mehr einen "normalen Ehevollzug" durchführen können und daher lieber auf das Thema "Kinderzeugung" umgeschwenkt ist - Der Priester selbst nicht so genau zwischen den diversen "Impotenzen" unterscheiden konnte Doch egal warum: Da haben sich zwei Menschen gefunden, die BEIDE sehr im katholischen Glauben verwurzelt sind und diesen Glauben auch Leben (Gebete, regelmäßige Kirchenbesuche, Wallfahrten, Engagement in der Pfarrgemeinde, privates Engagement für diverse Hilfsorganisationen usw.). Beide sind seit mehreren Jahren verwitwet und dann entdecken sie eine Zuneigung und Liebe füreinander und dürfen für die wenigen Jahre, die ihnen noch bleiben nicht den kirchlichen Segen erhoffen? Ich stehe der katholischen Kirche sehr sehr skeptisch gegenüber, bin sogar ausgetreten. Respektiere aber die Verbundenheit meiner Mutter und ihres Freundes für diese Religion. Und ich kann einfach nicht verstehen, dass diese Religion anscheinend keine Möglichkeit findet, zwei Menschen, die beide sehr alt und krank sind, aber auch wieder die Freude der Verbundenheit und Zärtlichkeit für sich entdeckt haben, zu segnen. Manchmal denke ich, dass es wirklich wichtig wäre, dass die katholische Kirche sich Gedanken um sowas wie die "Ehe light" macht. Alleine auf Grund der Alterspyramide wird es zukünftig immer mehr Menschen geben, die NOCH im katholischen Glauben verwurzelt sind, aber auf Grund diverser Medikamenteinnahmen oder Erkrankungen eben einen "normalen Ehevollzug" nicht mehr vollziehen können. Was haben meine Mutter und ihr Freund sich gefreut, als irgendwann 2009/2010? die Möglichkeit kam, nicht standesamtlich heiraten zu müssen um krichlich heiraten zu dürfen. Und obwohl wir Kinder alle nicht besonders katholisch sind haben wir uns gefreut, dass die beiden auf einmal so einen kleinen Traum von einer kirchlichen gesegneten Beziehung hatten. Was bei mir bleibt ist Ernüchterung. Kirchenrecht hin oder her. Aber gibt es denn wirklich keine Möglichkeit für alte Menschen, die ihr ganzes Leben lang gläubige Katholiken waren und jetzt im Alter nicht einsam und alleine bleiben müssen, sondern noch einmal - mit kirchlichem Segen - die Freude eines gemeinsamen kirchlich gesegneten Lebens erleben möchten - ganz unabhängig davon, dass ihnen ihre Erkrankungen und Medikamente eben den "normalen Vollzug" einer Ehe eben nicht mehr ermöglichen. Ja verdammt nochmal, wo bleibt da die Barmherzigkeit. Wäre den eine "Ehe light" wirklich so schlimm. Hätte das auch Auswirkungen auf die bisherigen Reglungen zur Annulierung einer Ehe? Oder, was mir seit damals immer wieder durch den Kopf geht: Sind Paare wie meine Mutter und ihr Freund vielleicht sogar sowas wie eine "Gefahr" für die katholische Kirche? Denn würde man für solche Paare die Verbindung von Ehe mit dem klassischen Ehevollzug und Familie auflösen, welche Argumente hätte man dann noch gegenüber homosexuellen Paaren? Denn in beiden Fällen ist der "klassische Ehevollzug" nicht möglich. Aber was ich dem einen (altes heterosexuelles Paar) erlaube kann ich ja schlecht dem anderen (homosexuellen Paar) nicht nicht erlauben? Als Tochter bin ich wütend, weil ich miterleben muss, wie meine Mutter und ihr Freund darunter leiden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 21. März 2014 Melden Share Geschrieben 21. März 2014 Falsch. Punkt. Krottenfalsch! Nochmal Punkt. Nachzulesen can. 1084 im CIC von 1983. Merke: impotentia coeundi (Beischlafunfähigkeit) ist NICHT impotentia generandi (Zeugungsunfähigkeit = Sterilität)! Beim Unvermögen des Mannes oder der Frau, den ehelichen Verkehr humano modo zu vollziehen (impotentia coeundi), ist eine Eheschließung unmöglich. Das Hindernis ist indispensabel, weil es dem Wesen der Ehe entgegensteht. Sterilität (impotentia generandi) dagegen verbietet die Eheschließung nicht und macht diese nicht ungültig. Arglistige Verheimlichung der Sterilität kann jedoch ein Grund zur Nichtigerklärung der Ehe sein. Impotenz ist nur dann ein Ehehindernis, wenn sie bereits vor der Eheschließung gegeben und zu diesem Zeitpunkt unheilbar und nicht nur vorübergehend war.[/Quote] Hab das mal gegoogelt und muss leider sagen, das auf beide Partner auf Grund diverser schwerer Erkrankungen die "impotentia coeundi" zutrifft. Mag nun sein, dass der Pfarrer das nicht so brutal sagen wollte. Mag sein, das meine Mutter das irgendwie missverstanden hat. Aber was bleibt ist für mich der Eindruck, dass hier irgendwas total schief läuft. Was ich so rein weltlich auch nicht verstehe, ist, warum eine impotentia coeundi sowohl zur Annulierung der Ehe als auch als Hindernis für eine Ehe zählt. Wenn ich das als Partner vorher weiß, dann kann doch trotzdem der Wunsch zu einer lebenslangen Ehe vorhanden sein. Ich weiß nicht, ob das hier noch korrekt ist, daher drücke ich mich sehr vorsichtig aus: Ein erfülltes sexuelles Eheleben kann auch bei einer impotentia coeundi stattfinden :-) Ich kenn genügend Frauen, die das auch so sehen ;-))) Zurück zum ursprünglichen Thema dieses Ausgangsthreads. - Was wäre, wenn eine Annulierung eben nicht mehr unter anderem von einer impotentia coeundi abhängen würde? - Was wäre, wenn die katholische Kirche auch andere sexuellen Praktiken als "Ehevollzug" anerkennen würde? - Was ist mit all jenen katholisch-gläubigen Menschen, die mal das Pech hatten auf Grund von Krebserkrankungen oder z. B. (Motorrad)Unfall eben dauerhaft unter einer impotentia coeundi leiden und erst danach einen Menschen kennen lernen mit dem sie eine Ehe eingehen möchten? - Warum scheint es so wichtig zu sein, dass eine katholische Ehe nur dann auch gültig zu sein scheint wenn keine impotentia coeundi vorliegt? Denn eine impotentia coeundi hindert ein Ehepaar ja nur an der Zeugung von Kindern, aber nicht am Erleben einer - auch sexuell!- erfüllenden Ehe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marram Geschrieben 21. März 2014 Melden Share Geschrieben 21. März 2014 ... Wieso das denn nicht? Bei nachträglich erkennbaren, aber anfänglich vorhandenen Mängeln kann man auch jedes andere Rechtsgechäft als von Anfang an nichtig erklären (=Anfechten) ehe als rechtsgeschäft, das hat was mystisches, spirituelles. Ehe war immer auch ein Rechtsgeschäft, anfangs wohl mehr Rechtsgeschäft als irgendwas mystisch-spirituelles. Letzteres kann man auch ohne Ehe haben ... auch ohne "römisch-katholisch"? Auch ohne "römisch-katholisch"."Mystrisch-Spirituelles" begann auch "römisch-katholisch" erst ziemlich spät eine Rolle zu spielen ... bis dahin haben römisch-katholische Väter ihre Töchter nicht anders als nicht "römisch-katholische" Väter wirtschaftlich möglichst aussichtsreich an den Mann gebracht (oder auf wirtschaftlich/politisch einträgliche Ehen ihrer Söhne geachtet). Das war nicht nur zu Zeiten der alten Römer so. Also noch in der Generation meiner Großeltern (Geburtsjahrgang so zwischen 1890 und 1920) war es so, dass da eben Bauernhof zu Bauernhof bzw. Hektar zu Hektar verheiratet wurde. Gerade in diesem Thread, wo es um Annulierung und Ehehindernisse geht, weiß ich aus eigenem Zuhören und Erzählungen diverser Großtanten und -onkel, dass da zumindest so manch offiziell kirchenrechtliches Ehehindernis (Verwandschaft, Schwägerschaft usw.) vorhanden war, dies aber keinen - auch nicht den Priester - interessiert hat. Wichtig war, dass Acker zu Acker kam. Ich bin mir nicht mehr sicher. Aber irgendwann habe ich als Kind mitbekommen, dass da in einem Fall ein Wald und im anderen Fall ein Jagdrecht an die Kirche gespendet wurden. Das hatte irgendwas mit einer "Cousinenhochzeit" zu tun. Leider war ich damals noch ein Kind, aber ich erinnere mich daran, dass es damals in der Verwandschaft große Streitereien gab weil da irgendwann mal was wegen ner Hochzeit "gespendet werden musste". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 22. März 2014 Melden Share Geschrieben 22. März 2014 (bearbeitet) Hab das mal gegoogelt und muss leider sagen, das auf beide Partner auf Grund diverser schwerer Erkrankungen die "impotentia coeundi" zutrifft. Mag nun sein, dass der Pfarrer das nicht so brutal sagen wollte. Mag sein, das meine Mutter das irgendwie missverstanden hat. Aber was bleibt ist für mich der Eindruck, dass hier irgendwas total schief läuft. Hmm ... Mag sein, dass da bei allen Beteiligten von allem ein bisschen was zutrifft: mir drängt sich aufgrund Deiner Schilderung der Eindruck auf, dass alle Beteiligten zu sehr am Buchstaben des Gesetzes von 1983, so wie es nun mal formuliert ist, kleben. Was Dich und Deine Beurteilung betrifft, so würde ich (nicht böse gemeint) schon mal grundsätzlich mit dem Stichwort "Tatsachenzweifel" herumwedeln. Kurz umschrieben: die Impotentia coeundi mag heute eine zweifelsfrei bestehende (medizinisch begründete) Tatsache sein, ob sie es morgen oder übermorgen noch ist, weiss ich aber nicht - und Du auch nicht. Das ist zwar auch am Buchstaben des Gesetzes geklebt, aber immerhin ein Grund, weswegen ein Pfarrer einem älteren Paar die kirchliche Trauung (s. unten stehender Link) wohl nicht verweigern kann und darf. Der (einzige?) zu dem "Problem" befragte Pfarrer mag unsicher gewesen sein und sich - statt bei seiner in solchen Fällen zuständigen kirchlichen Behörde nachzufragen - ebenfalls am Buchstaben des Gesetzes von 1983 kleben geblieben sein - so wie dann Deine ernüchterte und enttäuschte Mutter, die nicht weiss oder nicht wissen kann, dass "die Kirche" inzwischen mit solchen Dingens durchaus flexibel umzugehen gelernt hat, wenn auch vermutlich nicht flächendeckend und bis in jedes Pfarramt. Ich hätte jedenfalls nicht klein beigegeben und mich entweder an einen anderen Pfarrer oder gleich direkt an das Offizialat gewandt. Leider weiss ich nicht, wie die Geschichte mit dem querschnittgelähmten jungen Mann in Viterbo ausgegangen ist, dem der zuständige Bischof vor einigen Jahren die kirchliche Trauung versagt hat. Auch damals gab es ziemlich unterschiedliche Auffassungen, hierzulande überwog wohl die, dass der Bischof nicht ganz up to date gewesen sei und sich geirrt hätte. http://de.radiovatic...zopf/ted-213297 "Es ist im Zweifel immer zugunsten der Eheschließung zu entscheiden". Auf Deine zahlreichen Fragen "was wäre, wenn ... "die Kirche" ... (dies und das und jenes) gehe ich nicht ein, denn zur Lösung Deines Problems - besser gesagt des Problems Deiner Mutter - tragen sie zum einen nichts bei, und zum anderen scheint mir, dass dies oder jenes durch "die Kirche" eigentlich schon erfüllt wird. bearbeitet 22. März 2014 von Julius Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 22. März 2014 Melden Share Geschrieben 22. März 2014 (bearbeitet) Nun, wenn sowieso Impotentia Coeundi vorliegt, besteht ja auch gar keine Notwendigkeit zu heiraten, denn die Heirat dient ja nur dazu, aus dem Coire keine schwere Sünde werden zu lassen. Wenn aber die Gefahr des Sündigens gar nicht besteht, wozu sollte man dann heiraten? Und einfach so, ohne Grund heiraten, das wäre wie die Kommunion zu empfangen, weil man gerade Lust auf Oblaten verspürt. Werner (obiges ist nicht meine Meinung, sondern der Grundgedanke, der hinter diesem Recht steht) Edit: Rechtschreibfehler bearbeitet 22. März 2014 von Werner001 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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