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Schwangerschaftsabbruch: Grund für Ablehnung des Beratungsscheins


scheinfrager

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Hypothetisch, Schein kann für A, böse, und B, gut, verwendet werden. => Wer einem anderen einen solchen Schein verschafft, hilft nicht wissentlich bei der bösen Tat A. Selbst wenn der andere A macht, konnte der Aussteller ja nicht wissen, ob der jetzt A oder B mit dem Schein macht. => Schein ausstellen nicht prinzipiell böse, vielleicht aber noch, wenn Aussteller hätte wissen müssen, dass der andere A machen wird.

Ähm ... und welche PRAKTISCHE Konsequenz sollen Deine hypothetischen Erwägungen hervorbringen? Ausser dass schwangere Frauen in vermeintlich auswegslosen Situationen halt einen Bogen um katholische Beratungsstellen machen ...

bearbeitet von Julius
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Hypothetisch, Schein kann für A, böse, und B, gut, verwendet werden. => Wer einem anderen einen solchen Schein verschafft, hilft nicht wissentlich bei der bösen Tat A. Selbst wenn der andere A macht, konnte der Aussteller ja nicht wissen, ob der jetzt A oder B mit dem Schein macht. => Schein ausstellen nicht prinzipiell böse, vielleicht aber noch, wenn Aussteller hätte wissen müssen, dass der andere A machen wird.

Ähm ... und welche PRAKTISCHE Konsequenz sollen Deine hypothetischen Erwägungen hervorbringen?

Keine.

 

Ich versuche nur, die Gründe für die Ablehnung des Scheins genau zu verstehen.

bearbeitet von scheinfrager
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Hypothetisch, Schein kann für A, böse, und B, gut, verwendet werden. => Wer einem anderen einen solchen Schein verschafft, hilft nicht wissentlich bei der bösen Tat A. Selbst wenn der andere A macht, konnte der Aussteller ja nicht wissen, ob der jetzt A oder B mit dem Schein macht. => Schein ausstellen nicht prinzipiell böse, vielleicht aber noch, wenn Aussteller hätte wissen müssen, dass der andere A machen wird.

Ähm ... und welche PRAKTISCHE Konsequenz sollen Deine hypothetischen Erwägungen hervorbringen?

Keine.

 

Ich versuche nur, die Gründe für die Ablehnung des Scheins genau zu verstehen.

 

Aha. Und wem nützt das? Schwangeren Frauen, die sich in einer auswegslosen Situation wähnen und die unter Zeitdruck stehen?

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Ich versuche nur, die Gründe für die Ablehnung des Scheins genau zu verstehen.

 

Aha. Und wem nützt das? Schwangeren Frauen, die sich in einer auswegslosen Situation wähnen und die unter Zeitdruck stehen?

Warum muss es irgendwem nutzen, wenn ich etwas verstehen will?

bearbeitet von scheinfrager
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Warum muss es irgendwem nutzen, wenn ich etwas verstehen will?

Da hast Du auch wieder recht. Entschuldige bitte, dass ich nachgefragt habe. :lol:

Als praktisch veranlagter Mensch neige ich, statt zu theoretischen Spitzfindigkeiten, eher zu der Frage, mit welchen Hilfen einer Schwangeren, die keinen anderen Ausweg als den Schwangerschaftsabbruch sieht, die Fortsetzung der Schwangerschaft ermöglicht werden kann. Und das kann ganz schön aufwändig werden ...Da verstehe ich übrigens auch manches nicht, nur hilft es niemanden, wenn ich den Dschungel an einschlägigen Gesetzen und Verordnungen "verstehe": es gilt halt, einen gangbaren Weg aus diesem Dschungel zu finden und z.B. einer Schwangeren binnen zwei Tagen dazu zu verhelfen, die Kaution für die dringend benötigte Wohnung stellen zu können - was diese Schwangere dazu bewegen kann, von der Beratungsbescheinigung keinen weiteren Gebrauch zu machen und hoffnungsvoller als noch kurze Zeit zuvor in eine Zukunft mit Kind zu schauen. ... Für Gedankenakrobatik, was den Papst vor ich weiss nicht wievielen Jahren bewogen haben könnte, so und nicht anders zu handeln als er damals gehandelt hat, bleibt da keine Zeit, und für eine Frau, die sich im Jahre 2014 in einem Schwangerschaftskonflikt sieht, dürfte das erst recht unerheblich sein.

bearbeitet von Julius
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Warum muss es irgendwem nutzen, wenn ich etwas verstehen will?

Da hast Du auch wieder recht. Entschuldige bitte, dass ich nachgefragt habe. :lol:

Als praktisch veranlagter Mensch neige ich, statt zu theoretischen Spitzfindigkeiten, eher zu der Frage, mit welchen Hilfen einer Schwangeren, die keinen anderen Ausweg als den Schwangerschaftsabbruch sieht, die Fortsetzung der Schwangerschaft ermöglicht werden kann. Und das kann ganz schön aufwändig werden ...Da verstehe ich übrigens auch manches nicht, nur hilft es niemanden, wenn ich den Dschungel an einschlägigen Gesetzen und Verordnungen "verstehe": es gilt halt, einen gangbaren Weg aus diesem Dschungel zu finden und z.B. einer Schwangeren binnen zwei Tagen dazu zu verhelfen, die Kaution für die dringend benötigte Wohnung stellen zu können - was diese Schwangere dazu bewegen kann, von der Beratungsbescheinigung keinen weiteren Gebrauch zu machen und hoffnungsvoller als noch kurze Zeit zuvor in eine Zukunft mit Kind zu schauen. ... Für Gedankenakrobatik, was den Papst vor ich weiss nicht wievielen Jahren bewogen haben könnte, so und nicht anders zu handeln als er damals gehandelt hat, bleibt da keine Zeit, und für eine Frau, die sich im Jahre 2014 in einem Schwangerschaftskonflikt sieht, dürfte das erst recht unerheblich sein.

Du arbeitest direkt in der Beratung?

 

Wie macht man das, in 2 Tagen Geld für eine Kaution besorgen?

 

Und wie oft kommt es vor, dass die Entscheidung einer Schwangeren tatsächlich davon abhängt, dass sie die benötigte Wohnung bekommt/behalten kann? (Also in dem Sinne wohnung ja -> kind ja; wohnung nein -> schwangerschaftsabbruch)

 

Ich frage nach, weil ich blos verschiedene Statistiken kenne (z.b. von Donum Vitae) welche Gründe die Schwangeren nennen. Z.b. laut Donum Vitae Freising nennen etwa 40-60% der Schwangeren Wohnungsprobleme; blos bleibt da völlig unklar, ob jetzt die Lösung dieses Problems allein bereits den Ausschlag geben kann. Das könnte bei einigen der Fall sein, bei anderen widerrum nicht (ist ja meistens mehr als 1 Problem, was zusammen kommt; und selbst wenn das eine gelöst wird, können die anderen ja immer noch zu schwer sein)

bearbeitet von scheinfrager
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Du arbeitest direkt in der Beratung?[/Quote]

Nein. Ich weiss aber trotzdem, wie in der Schwangerschaftskonfliktberatung gearbeitet wird und mit welchen Problemen sich die Beraterinnen tagtäglich konfrontiert sehen.

 

Wie macht man das, in 2 Tagen Geld für eine Kaution besorgen?[/Quote]

Gewusst wie. Beraterinnen bei staatlich anerkannten Konfliktberatungsstellen wissen, wie das geht (nennt sich "eine Eilentscheidung herbeiführen), zum Beispiel hier: http://www.service-b...id=6771&vbmid=0

 

Und wie oft kommt es vor, dass die Entscheidung einer Schwangeren tatsächlich davon abhängt, dass sie die benötigte Wohnung bekommt/behalten kann? (Also in dem Sinne wohnung ja -> kind ja; wohnung nein -> schwangerschaftsabbruch)

Wie oft das vorkommt, weiss ich nicht, ich habe es nicht nachgezählt. Es kommt aber sicher öfter vor als jemand denkt, der "blos verschiedene Statistiken" kennt und sich den Kopf über so enorm wichtige Dinge zerbricht, was sich vor Jahrzehnten der Papst gedacht haben könnte, als er die deutschen Bischöfe nur gebeten und sie nicht angewiesen hat ... Eine junge Frau, die zuhause rausfliegt, weil sie schwanger ist, braucht nun mal zuallererst ein Dach über dem Kopf und eine halbwegs vernünftige Perspektive für die nächsten Monate/Jahre, wenn sie dazu tendiert, die Schwangerschaft auszutragen.

 

Ich frage nach, weil ich blos verschiedene Statistiken kenne (z.b. von Donum Vitae) welche Gründe die Schwangeren nennen. Z.b. laut Donum Vitae Freising nennen etwa 40-60% der Schwangeren Wohnungsprobleme; blos bleibt da völlig unklar, ob jetzt die Lösung dieses Problems allein bereits den Ausschlag geben kann. Das könnte bei einigen der Fall sein, bei anderen widerrum nicht (ist ja meistens mehr als 1 Problem, was zusammen kommt; und selbst wenn das eine gelöst wird, können die anderen ja immer noch zu schwer sein)

Ja und? Das hab' ich mir schon gedacht, dass Du von der konkreten Lebenswirklichkeit, in der schwangere Frauen nach einem Ausweg suchen, keine Ahnung hast. Mit Statistiken lesen und schlaumeierischem Gezauder wie "könnte ja", "könnte ja immer noch zu schwer sein" wird mit Sicherheit nicht ein einziges Problem gelöst! Im Schwangerschaftskonfliktfall ist konkretes Handeln angesagt.

bearbeitet von Julius
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Es kommt aber sicher öfter vor als jemand denkt, der "blos verschiedene Statistiken" kennt und sich den Kopf über so enorm wichtige Dinge zerbricht, was sich vor Jahrzehnten der Papst gedacht haben könnte, als er die deutschen Bischöfe nur gebeten und sie nicht angewiesen hat ...

 

Ja und? Das hab' ich mir schon gedacht, dass Du von der konkreten Lebenswirklichkeit, in der schwangere Frauen nach einem Ausweg suchen, keine Ahnung hast. Mit Statistiken lesen und schlaumeierischem Gezauder wie "könnte ja", "könnte ja immer noch zu schwer sein" wird mit Sicherheit nicht ein einziges Problem gelöst!

 

Offensichtlich muss ich irgendwas falsch gemacht haben, dass ich mir die Kommentare verdient habe. Ich weiß zwar nicht was, aber ich entschuldige mich trotzdem dafür.

 

Eine junge Frau, die zuhause rausfliegt, weil sie schwanger ist, braucht nun mal zuallererst ein Dach über dem Kopf und eine halbwegs vernünftige Perspektive für die nächsten Monate/Jahre, wenn sie dazu tendiert, die Schwangerschaft auszutragen.

 

Ich vermute, dass es in so ziemlich keinen Fall stattdessen eine Option wäre, den, der die Frau hat "rausfliegen" lassen, durch die Polizei zur Räson zu bringen oder gleich festnehmen zu lassen. Liege ich mit dieser Vermutung richtig? Und warum ist es keine Option?

 

 

(Du wirst vermutlich wieder darüber schimpfen, aber diese Möglichkeit ergibt sich spitzfindig daraus, dass wer eine Frau rausschmeißt, weil sie schwanger ist, sie vermutlich dazu bringen will, abzutreiben, womit er/sie vermutlich gerade ein Delikt nach § 240 Abs. 1 u. Abs. 4 Nr. 2 StGB begeht, schwere Nötigung, was mit 6 Monaten bis 5 Jahren zu bestrafen ist. Da sollten sich auch trägere Polizisten in Bewegung setzen können und dem Rausschmeißer klar machen, dass er/sie entweder die Nötigung sein lassen soll, womit die Frau dann wieder in die Wohnung kann, oder er/sie in Haft kommt, was angemessen ist, wenn eine schwere Nötigung gerade im Gange ist; in die Wohnung kann die Frau offensichtlich auch dann. Bei Eltern, die minderjährige Töchter wegen Schwangerschaft rausschmeißen, gibts noch zusätzlich § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen, das Rausschmeißen einer minderjährigen Schwangeren, weil sie schwanger ist, könnte man als minderschweren Fall mit 3 Monaten bis 5 Jahren ahnden.)

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Ich vermute, dass es in so ziemlich keinen Fall stattdessen eine Option wäre, den, der die Frau hat "rausfliegen" lassen, durch die Polizei zur Räson zu bringen oder gleich festnehmen zu lassen. Liege ich mit dieser Vermutung richtig? Und warum ist es keine Option?

(Du wirst vermutlich wieder darüber schimpfen, aber diese Möglichkeit ergibt sich spitzfindig daraus, dass wer eine Frau rausschmeißt, weil sie schwanger ist, sie vermutlich dazu bringen will, abzutreiben, womit er/sie vermutlich gerade ein Delikt nach § 240 Abs. 1 u. Abs. 4 Nr. 2 StGB begeht, schwere Nötigung, was mit 6 Monaten bis 5 Jahren zu bestrafen ist. Da sollten sich auch trägere Polizisten in Bewegung setzen können und dem Rausschmeißer klar machen, dass er/sie entweder die Nötigung sein lassen soll, womit die Frau dann wieder in die Wohnung kann, oder er/sie in Haft kommt, was angemessen ist, wenn eine schwere Nötigung gerade im Gange ist; in die Wohnung kann die Frau offensichtlich auch dann. Bei Eltern, die minderjährige Töchter wegen Schwangerschaft rausschmeißen, gibts noch zusätzlich § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen, das Rausschmeißen einer minderjährigen Schwangeren, weil sie schwanger ist, könnte man als minderschweren Fall mit 3 Monaten bis 5 Jahren ahnden.)

 

:facepalm:

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Ich vermute, dass es in so ziemlich keinen Fall stattdessen eine Option wäre, den, der die Frau hat "rausfliegen" lassen, durch die Polizei zur Räson zu bringen oder gleich festnehmen zu lassen. Liege ich mit dieser Vermutung richtig? Und warum ist es keine Option?

 

Ja. Ich vermutete es. Sonderlich nah an der Praxis scheinst Du nicht zu sein. Was würde das helfen? Die Frau müsste mit dem, der sie hasst, zusammenleben - eine wirklich gute Voraussetzung, das eigene Kind austragen zu wollen. Oder die Polizei würde den Typen festnehmen, dann würde er nicht mehr arbeiten und auch kein Geld mehr verdienen. Damit wäre auch niemandem gedient. Denn dann bräuchte man das Geld weiterhin.

 

Ja, insofern liegst Du mit Deiner Vermutung richtig.

 

Außerdem unterstellst Du, dass es ein "er" ist, der die Frau rausfliegen lässt. Das dürfte wohl in der Mehrzahl der Fälle so sein, aber nicht selten ist das auch eine "sie" oder ein Paar. Sprich: Mutter, Eltern.

 

Es gibt nichts, was es nicht gibt.

 

Ach ja, nur am Rande: Wir reden hier nicht über den Normalfall. Im Normalfall wird man nicht rausgeschmissen, wenn man schwanger ist. Weder vom Partner, noch von den Eltern. Und im Normalfall passiert es auch nicht, dass man kein Geld hat, wenn man schwanger ist. Wir reden hier von einem "strukturell benachteiligten Teil" der Gesellschaft. Da funktionieren die Beziehungen und Strukturen völlig anders.

 

Vielleicht solltest Du mal ein Praktikum bei einem Sozialwerk machen, das Familienpflege betreibt. Da kann man nur dazu lernen.

Oder - wie ich - das Glück haben, in der Kirchengemeinde jede Menge Sozialpädagogen in entsprechenden Einrichtungen zu kennen.

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Außerdem unterstellst Du, dass es ein "er" ist, der die Frau rausfliegen lässt. Das dürfte wohl in der Mehrzahl der Fälle so sein, aber nicht selten ist das auch eine "sie" oder ein Paar. Sprich: Mutter, Eltern.

Oder die Oma, die die Enkelin in einer 2-Zimmer-Wohnung großgezogen hat und nun erklärt, dass sie keinen Bock hat, auch noch ein Urenkelkind groß zu ziehen - und dass die 2-Zimmer-Wohnung für zwei Erwachsene und ein Baby zu klein ist. Enkeltochter (noch Schülerin) möge sich, wenn sie das Kind behalten wolle, doch bitteschön um eine eigene Bleibe umschauen (wovon sie die bezahlen soll, weiss Oma allerdings auch nicht).

bearbeitet von Julius
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Oder die Oma, die die Enkelin in einer 2-Zimmer-Wohnung großgezogen hat und nun erklärt, dass sie keinen Bock hat, auch noch die Urenkelin groß zu ziehen

 

Genau. Die lassen wir dann mit der Polizei abholen.

 

Ich frage mich dann doch immer wieder, wie realitätsfern man sein kann. Erstaunlich.

 

Ich will nicht verhehlen, dass ich auch teilweise darüber entsetzt bin, welche Probleme die Realität hervorbringen kann. Das, was ich dann doch immer mal wieder aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe oder auch von den befreundeten SozPäd mitbekomme, erscheint mir oft genug unglaublich bizarr.

 

Aber was will man machen? Darauf muss man sein Handeln und Denken abstellen, und manchmal ist es halt notwendig, die ethischen Ziele, die man sich selber (völlig zu Recht) setzt, angesichts deren völlige Unvereinbarkeit mit der Realität - ähm - anzupassen. Man muss den Leuten helfen. Dann nimmt die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche schon von ganz alleine ab. Es gibt eben keine Korrelation zwischen hohen Abbruchraten und einem einfachen Zugang zum Abbuch. Sonst müssten Länder wie die Niederlande, Österreich, oder Kanada (überhaupt keine Einschränkung des Schwangerschaftsabbruchs, egal, in welchem Stadium, keine Beratungspflicht außerhalb der rein medizinischen Beratung der Eingriffsproblematik) enorme Abbruchszahlen haben. Und Kanada hat nicht nur extrem geringe Abbruchszahlen, sondern - obwohl es nicht vorgeschrieben ist - nehmen auch viele betroffenen Frauen die umfangreichen sozialmedizinischen Beratungsangebote wahr. Und anscheinend nicht, um unbedingt abbrechen zu können, sondern um dies genau zu verhindern.

 

Im übrigen spricht die Häufigkeit von Teenieschwangerschaften nicht unbedingt für hohe Abbruchszahlen - auch da ist Kanada ein Beispiel. In Zentralkanada (vor allem Ontario, Manitoba) sind in den ländlichen Gegenden Teenieschwangerschaften extrem häufig. Dennoch sind da auch die Abbruchszahlen verhältnismäßig gering.

 

Wäre doch eine Sache, sich das mal genauer anzuschauen, wenn man daran Interesse hat, die Abbruchszahlen weiter zu senken.Allerdings wird man feststellen, dass man, wenn man Erfolg haben will, Geld in die Hand nehmen muss. Und eine gewisse Organisationsarbeit leisten muss.

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Ich sehe, weder ein freundlicher Ton ist noch Fragen stellen ist hier erwünscht.

 

 

Außerdem unterstellst Du, dass es ein "er" ist, der die Frau rausfliegen lässt. Das dürfte wohl in der Mehrzahl der Fälle so sein, aber nicht selten ist das auch eine "sie" oder ein Paar. Sprich: Mutter, Eltern.

 

Da ich dreimal "er/sie" verwendet habe und einmal auch explizit "Eltern", woraus klar ersichtlich ist, dass sonstige rein männliche Formen der Tippfaulheit geschuldet sind, kann ich diesen Vorwurf nicht nachvollziehen.

Genau. Die lassen wir dann mit der Polizei abholen.

Das erste wäre, freundlich darum zu bitten, dass sie aufhört, die Enkelin zu nötigen. Warum das in keinem Fall eine Alternative dazu sein sollte, der Enkelin eine andere Wohnung zu beschaffen (was in manchen Gegenden nahezu unmöglich ist, wegen Wohnungsmangel), ist nicht klar.

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Das erste wäre, freundlich darum zu bitten, dass sie aufhört, die Enkelin zu nötigen. Warum das in keinem Fall eine Alternative dazu sein sollte, der Enkelin eine andere Wohnung zu beschaffen (was in manchen Gegenden nahezu unmöglich ist, wegen Wohnungsmangel), ist nicht klar.

 

Dass Du aus einem überreichen Erfahrungsschatz plauderst, ist nicht zu übersehen. :D

Worin bitte besteht die "Nötigung", wenn die Oma ihre mit 18 Jahren volljährige Enkelin darum ersucht, für sich und das Kind, das sie erwartet, eine eigene Wohnung zu suchen? Weswegen sollte sich die Oma dazu nötigen lassen, eine 55-qm-Wohnung mit Enkelin und Urenkelkind zu teilen?

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Ich sehe, weder ein freundlicher Ton ist noch Fragen stellen ist hier erwünscht.

 

 

Außerdem unterstellst Du, dass es ein "er" ist, der die Frau rausfliegen lässt. Das dürfte wohl in der Mehrzahl der Fälle so sein, aber nicht selten ist das auch eine "sie" oder ein Paar. Sprich: Mutter, Eltern.

 

Da ich dreimal "er/sie" verwendet habe und einmal auch explizit "Eltern", woraus klar ersichtlich ist, dass sonstige rein männliche Formen der Tippfaulheit geschuldet sind, kann ich diesen Vorwurf nicht nachvollziehen.

Genau. Die lassen wir dann mit der Polizei abholen.

Das erste wäre, freundlich darum zu bitten, dass sie aufhört, die Enkelin zu nötigen. Warum das in keinem Fall eine Alternative dazu sein sollte, der Enkelin eine andere Wohnung zu beschaffen (was in manchen Gegenden nahezu unmöglich ist, wegen Wohnungsmangel), ist nicht klar.

 

"Enkelin" hätte ja auch Verhüten können, dann hätte sie sich und ihre Oma nicht in diese prekäre Lage bringen müssen. Aber mach dir keine Sorgen in diesen Kreisen, in denen Oma und Enkelin in einer Zweizimmerwohnung leben, wird weder "Abgetrieben" noch die schwangere Enkelin vor die Tür gesetzt. In solchen Kreisen zieht man so was durch und kassiert Kindergeld und Stütze. Und da bleibt es dann auch selten nur bei einem Kind.

bearbeitet von Katharer
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Das erste wäre, freundlich darum zu bitten, dass sie aufhört, die Enkelin zu nötigen. Warum das in keinem Fall eine Alternative dazu sein sollte, der Enkelin eine andere Wohnung zu beschaffen (was in manchen Gegenden nahezu unmöglich ist, wegen Wohnungsmangel), ist nicht klar.

 

Dass Du aus einem überreichen Erfahrungsschatz plauderst, ist nicht zu übersehen. :D

Worin bitte besteht die "Nötigung", wenn die Oma ihre mit 18 Jahren volljährige Enkelin darum ersucht, für sich und das Kind, das sie erwartet, eine eigene Wohnung zu suchen? Weswegen sollte sich die Oma dazu nötigen lassen, eine 55-qm-Wohnung mit Enkelin und Urenkelkind zu teilen?

 

Ob etwas Nötigung ist oder nicht, ergibt sich nicht aus dem Erfahrungsschatz, sondern aus dem Gesetz und zwar nur aus dem Gesetz. Und das "nun erklärt, dass sie keinen Bock hat, auch noch ein Urenkelkind groß zu ziehen - und dass die 2-Zimmer-Wohnung für zwei Erwachsene und ein Baby zu klein ist. Enkeltochter (noch Schülerin) möge sich, wenn sie das Kind behalten wolle, doch bitteschön um eine eigene Bleibe umschauen (wovon sie die bezahlen soll, weiss Oma allerdings auch nicht)." kann Nötigung sein; hängt von ein paar Details ab.

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Ob etwas Nötigung ist oder nicht, ergibt sich nicht aus dem Erfahrungsschatz, sondern aus dem Gesetz und zwar nur aus dem Gesetz. Und das "nun erklärt, dass sie keinen Bock hat, auch noch ein Urenkelkind groß zu ziehen - und dass die 2-Zimmer-Wohnung für zwei Erwachsene und ein Baby zu klein ist. Enkeltochter (noch Schülerin) möge sich, wenn sie das Kind behalten wolle, doch bitteschön um eine eigene Bleibe umschauen (wovon sie die bezahlen soll, weiss Oma allerdings auch nicht)." kann Nötigung sein; hängt von ein paar Details ab.

Oh, ich sehe, Du sprichst als Gesetzes-Experte! Du wirst es sicher noch weit bringen, vor allem auf dem Gebiet der Schwangerenkonfliktberatung. Darf ich Dich trotzdem daran erinnern, dass zum straflosen Schwangerschaftsabbruch auch noch sowas wie eine 12-Wochen-Frist gehört, innerhalb derer sich die schwangere Frau entscheiden muss, ob und was sie mit dem "Schein" macht oder nicht macht? Immerhin bleiben Dir da auch noch ein paar Wochen, in denen Du anhand der Details klären kannst, ob die Oma die volljährige Enkelin nötigt oder nicht nötigt, wenn sie ihr nahelegt, sich gefälligst um eine eigene Wohnung zu bemühen. Dann musst Du nur noch die Polizei überzeugen, dass sie die Oma abholt. ;)

bearbeitet von Julius
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"Enkelin" hätte ja auch Verhüten können, dann hätte sie sich und ihre Oma nicht in diese prekäre Lage bringen müssen. Aber mach dir keine Sorgen in diesen Kreisen, in denen Oma und Enkelin in einer Zweizimmerwohnung leben, wird weder "Abgetrieben" noch die schwangere Enkelin vor die Tür gesetzt. In solchen Kreisen zieht man so was durch und kassiert Kindergeld und Stütze. Und da bleibt es dann auch selten nur bei einem Kind.

Der Tonfall mancher hier erweckt den Eindruck, als sei ein Schwangerschaftsabbruch nichts ethisch problematisches. Insoweit das jemand meint, könnte bitte kurz erläutert werden, wozu die Gesellschaft dann Frauen im Schwangerschaftskonflikt überhaupt helfen sollte; wenn sich ihre Probleme nicht lösen lassen, lässt sie halt einfach "abtreiben" und es braucht keinen zu interessieren.

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"Enkelin" hätte ja auch Verhüten können, dann hätte sie sich und ihre Oma nicht in diese prekäre Lage bringen müssen. Aber mach dir keine Sorgen in diesen Kreisen, in denen Oma und Enkelin in einer Zweizimmerwohnung leben, wird weder "Abgetrieben" noch die schwangere Enkelin vor die Tür gesetzt. In solchen Kreisen zieht man so was durch und kassiert Kindergeld und Stütze. Und da bleibt es dann auch selten nur bei einem Kind.

Der Tonfall mancher hier erweckt den Eindruck, als sei ein Schwangerschaftsabbruch nichts ethisch problematisches. Insoweit das jemand meint, könnte bitte kurz erläutert werden, wozu die Gesellschaft dann Frauen im Schwangerschaftskonflikt überhaupt helfen sollte; wenn sich ihre Probleme nicht lösen lassen, lässt sie halt einfach "abtreiben" und es braucht keinen zu interessieren.

Ich halte es für ebenso ethisch problematisch, gedankenlos Kinder in die Welt zu setzen und verwahrlost aufwachsen zu lassen.

 

Werner

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Ob etwas Nötigung ist oder nicht, ergibt sich nicht aus dem Erfahrungsschatz, sondern aus dem Gesetz und zwar nur aus dem Gesetz. Und das "nun erklärt, dass sie keinen Bock hat, auch noch ein Urenkelkind groß zu ziehen - und dass die 2-Zimmer-Wohnung für zwei Erwachsene und ein Baby zu klein ist. Enkeltochter (noch Schülerin) möge sich, wenn sie das Kind behalten wolle, doch bitteschön um eine eigene Bleibe umschauen (wovon sie die bezahlen soll, weiss Oma allerdings auch nicht)." kann Nötigung sein; hängt von ein paar Details ab.

Oh, ich sehe, Du sprichst als Gesetzes-Experte! Du wirst es sicher noch weit bringen, vor allem auf dem Gebiet der Schwangerenkonfliktberatung. Darf ich Dich trotzdem daran erinnern, dass zum straflosen Schwangerschaftsabbruch auch noch sowas wie eine 12-Wochen-Frist gehört, innerhalb derer sich die schwangere Frau entscheiden muss, ob und was sie mit dem "Schein" macht oder nicht macht? Immerhin bleiben Dir da auch noch ein paar Wochen, in denen Du anhand der Details klären kannst, ob die Oma die volljährige Enkelin nötigt oder nicht nötigt, wenn sie ihr nahelegt, sich gefälligst um eine eigene Wohnung zu bemühen. Dann musst Du nur noch die Polizei überzeugen, dass sie die Oma abholt. ;)

 

Mit Details meinte ich, dass wir unser hypothetischer Fall zu viel offen lässt für die Frage, ob es Nötigung ist oder nicht. Aber ist sowieso egal, da meine Fragen eh unerwünscht sind.

 

 

Hat noch irgendwer was zur Ausgangsfrage zu sagen, also ob die gesetzliche Regelung, dass die Rechtsfolgen des Scheins sich auf eine Begünstigung/Erleichterung einer Abtreibung beschränken, zentral für die "Bitten" aus Rom hinsichtlich des Scheins waren?

Oder ob noch andere Überlegungen, politisch oder theologisch oder anderswie, eine ähnlich starke Bedeutung hatten?

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Mit Details meinte ich, dass wir unser hypothetischer Fall zu viel offen lässt für die Frage, ob es Nötigung ist oder nicht. Aber ist sowieso egal, da meine Fragen eh unerwünscht sind.

 

 

Mir scheint, nicht die Fragen sind unerwünscht, sondern vielmehr die hier gegebenen Antworten sind Dir unangenehm.

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(Du wirst vermutlich wieder darüber schimpfen, aber diese Möglichkeit ergibt sich spitzfindig daraus, dass wer eine Frau rausschmeißt, weil sie schwanger ist, sie vermutlich dazu bringen will, abzutreiben, womit er/sie vermutlich gerade ein Delikt nach § 240 Abs. 1 u. Abs. 4 Nr. 2 StGB begeht, schwere Nötigung, was mit 6 Monaten bis 5 Jahren zu bestrafen ist. Da sollten sich auch trägere Polizisten in Bewegung setzen können und dem Rausschmeißer klar machen, dass er/sie entweder die Nötigung sein lassen soll, womit die Frau dann wieder in die Wohnung kann, oder er/sie in Haft kommt, was angemessen ist, wenn eine schwere Nötigung gerade im Gange ist; in die Wohnung kann die Frau offensichtlich auch dann. Bei Eltern, die minderjährige Töchter wegen Schwangerschaft rausschmeißen, gibts noch zusätzlich § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen, das Rausschmeißen einer minderjährigen Schwangeren, weil sie schwanger ist, könnte man als minderschweren Fall mit 3 Monaten bis 5 Jahren ahnden.)

Jemanden aus der Wohnung zu schmeißen kann sicherlich Nötigung sein - die klare Ansage, daß ein (zusätzliches) Kind nicht erwünscht ist muß das noch lange nicht sein. Im Falle einer Schwangerschaft ist da eine Abtreibung auch nicht die einzige Alternative und es ist noch mindestens ein halbes Jahr Zeit, eine andere Unterkunft zu finden. Nur: Innerhalb der 12-Wochen-Frist in der eine Abtreibung legal straffrei möglich ist kann das ein erheblicher Streß sein.

 

Ein Beispiel aus der Gemeinde: Da ist eine 20-jährige, die gerade Abi gemacht hat und auf einen Studienplatz wartet. Ihr minderjähriger Bruder hat letztes Jahr ein Kind gezeugt und ihre Mutter hat strikt abgelehnt, daß dessen Freundin mit Kind bei ihnen einzieht. Die Wohnverhäkltnisse sind beengt genug (die Mutter schläft auf der Schlafcouch im Wohnzimmer). Sie hat der 20-Jährigen dann gesagt: "Solltest Du schwanger wedern mußt Du hier raus" und ihr die Adresse eines Mutter-Kind-Heimes gegeben. Ist das schon eine Nötigung? Wohl eher nicht, es ist eine Warnung. Würde es zur Nötigung, wenn die 20-jährige schwanger werden würde? Wenn sie ein Kind bekäme? Und andersrum: Wie viele Personen können in einer Drei-Zimmer-Wohnung leben, bevor die Kündigung wegen Überbelegung kommt? Es gibt noch mehr Geschwister.

 

 

 

PS.: Nimm Julius seinen Ton nicht übel. Der wird schon mal seltsam, wenn er sich nicht ernst genommen fühlt. Eigentlich ist das ein ganz patenter Kerl mit einem enormen Wissen der zu so ziemlich allen Themen die interessantesten Links zu liefern weiß.

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Sie hat der 20-Jährigen dann gesagt: "Solltest Du schwanger wedern mußt Du hier raus" und ihr die Adresse eines Mutter-Kind-Heimes gegeben. Ist das schon eine Nötigung?

Nein.

Würde es zur Nötigung, wenn die 20-jährige schwanger werden würde?

Könnte leicht sein.

Wenn sie ein Kind bekäme?

Nein.

Und andersrum: Wie viele Personen können in einer Drei-Zimmer-Wohnung leben, bevor die Kündigung wegen Überbelegung kommt? Es gibt noch mehr Geschwister.

Ist für die Frage der Nötigung nur bei 1. und 3. Frage relevant, bei 2. Frage nicht. Liegt daran, wie Nötigung gesetzlich definiert ist und dass eben bei 1 und 3 im Gegensatz zu 2 ziemlich sicher nicht das Überleben eines Menschen auf dem Spiel steht. (Wenn doch, ändert es sich natürlich, aber das dürfte selten vorkommen; bei 2 hingegen kommt es vor.)

 

 

 

Ändert aber nichts an der Frage, warum polizeiliches Vorgehen bei aus der Wohnung schmeißen niemals eine Option ist.

Es gab in D im letzten Jahr ca. 100000 Abtreibungen. Kann man davon ausgehen, dass es hunderte oder tausende von "aus der Wohnung schmeiß"-Fälle darunter waren (da bei Schwangerschaftskonflikten häufig auch Reibungen mit dem sozialen Umfeld entstehen). Und dabei wurde nicht ein einziges Mal genötigt? Unglaubwürdig.

 

Da aber trotzdem diese Option, man ruft die Polizei, vielen so völlig abstrus erscheint, deutet dann daraufhin, dass selbst wenn es rechtlich Nötigung ware, trotzdem Polizei keine Option war. Und darauf zielte meine Frage diesbezüglich ab, woran scheitert die Anwendung?

 

Denn rechtlich ist das glasklar, der Nötiger hat eigentlich nur die Wahl zwischen eingesperrt werden, selber ausziehen oder weiter da wohnen, aber die Schwangere blos mit Samthandschuhen anfassen.

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"Enkelin" hätte ja auch Verhüten können, dann hätte sie sich und ihre Oma nicht in diese prekäre Lage bringen müssen. Aber mach dir keine Sorgen in diesen Kreisen, in denen Oma und Enkelin in einer Zweizimmerwohnung leben, wird weder "Abgetrieben" noch die schwangere Enkelin vor die Tür gesetzt. In solchen Kreisen zieht man so was durch und kassiert Kindergeld und Stütze. Und da bleibt es dann auch selten nur bei einem Kind.

Der Tonfall mancher hier erweckt den Eindruck, als sei ein Schwangerschaftsabbruch nichts ethisch problematisches. Insoweit das jemand meint, könnte bitte kurz erläutert werden, wozu die Gesellschaft dann Frauen im Schwangerschaftskonflikt überhaupt helfen sollte; wenn sich ihre Probleme nicht lösen lassen, lässt sie halt einfach "abtreiben" und es braucht keinen zu interessieren.

Ich halte es für ebenso ethisch problematisch, gedankenlos Kinder in die Welt zu setzen und verwahrlost aufwachsen zu lassen.

 

Werner

 

:daumenhoch:

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Ich halte es für ebenso ethisch problematisch, gedankenlos Kinder in die Welt zu setzen und verwahrlost aufwachsen zu lassen.

 

Werner

Heißt, frau sollte abtreiben, wenn ein verwahrlostes Aufwachsen wahrscheinlich ist?

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