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Café "Zum fröhlichen Tanzbären"


Inge

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Ich bin schon halb aus dem haus. Noch geschwind Kaffee für euch! Bis bald!

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Morgen! Kaffee schon fertig? Oh ja! Danke, Elima! Und zum Kaffee noch nen Nerven-Tonikum bitte (das Spiel, das hier nicht erwähnt werden darf verdauen)

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Morgen! Kaffee schon fertig? Oh ja! Danke, Elima! Und zum Kaffee noch nen Nerven-Tonikum bitte (das Spiel, das hier nicht erwähnt werden darf verdauen)

 

Bin ich froh, dass ich das nicht gesehen habe!

 

Ich hätte dann hier noch mal eine größere Portion frischen Kaffees.

Das sieht mir nach einem als Kaffeekanne getartnten Fuselladen aus

 

Werner

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Morgen! Kaffee schon fertig? Oh ja! Danke, Elima! Und zum Kaffee noch nen Nerven-Tonikum bitte (das Spiel, das hier nicht erwähnt werden darf verdauen)

 

Bin ich froh, dass ich das nicht gesehen habe!

 

Ich hätte dann hier noch mal eine größere Portion frischen Kaffees.

Das sieht mir nach einem als Kaffeekanne getartnten Fuselladen aus

 

Werner

 

Flüsternd: Psssst! Nicht so laut!

 

Wieder lauter: Für alle, die wirklich nur Kaffee möchten: hier sind Sie an der richtigen Quelle!

 

Alfons

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Ach Kaffee - seufz. Ich bin hier in der SchwarzteeVomAldi Diaspora.

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Ach Kaffee - seufz. Ich bin hier in der SchwarzteeVomAldi Diaspora.

 

Tee ist ein Genussmittel - Kaffee ist ein Grundnahrungsmittel.

 

DonGato.

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Ach Kaffee - seufz. Ich bin hier in der SchwarzteeVomAldi Diaspora.

 

Tee ist ein Genussmittel - Kaffee ist ein Grundnahrungsmittel.

 

DonGato.

 

Schwarztee vom Aldi ist ein Mittel zum Zweck.

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Schwarztee vom Aldi ist ein Mittel zum Zweck.

 

Wahrhaft bedauernswert.

Gib mir deine Adresse, und ich schick dir ein Pfund Onno Behrends.

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Morgen! Kaffee schon fertig? Oh ja! Danke, Elima! Und zum Kaffee noch nen Nerven-Tonikum bitte (das Spiel, das hier nicht erwähnt werden darf verdauen)

 

Bin ich froh, dass ich das nicht gesehen habe!

 

Ich hätte dann hier noch mal eine größere Portion frischen Kaffees.

Das sieht mir nach einem als Kaffeekanne getartnten Fuselladen aus

 

Werner

 

Flüsternd: Psssst! Nicht so laut!

 

Wieder lauter: Für alle, die wirklich nur Kaffee möchten: hier sind Sie an der richtigen Quelle!

 

Alfons

Endlich mal genügend Kaf... oh, Mist, schon wieder leer... Ihr Suffbolde! Dann mach ich mal frischen.

 

Derweil mal ne Frage an unsere Juristen: Haben Leute mit medizinisch-pflegerischen Ausbildung eine stärkere Verpflichtung Erste Hilfe zu leisten als der "Normalo"? Im Dienst muss ich, das ist mein Job, darum gehts nicht. Was ist aber in meiner Freizeit. Ich sehe eine hilflose Person auf dem Gehsteig liegen:

Elena meinte ich muss in jedem Fall als Ersthelfer einschreiten, da ich ja entsprechend ausgebildet bin, während sie ohne medizinischer Ausbildung durch aus legal wegsehen dürfe (wenn sie recht hat, hat sich das in zwei Jahren bei ihr auch erledigt, mit dem weg sehen dürfen B) ). Ich schwankte in meiner Meinung zwischen Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, unabhängig von der Ausbildung, einerseits bzw. wenn man grundsätzlich nicht zur Hilfeleistung verpflichtet ist dann gilt das auch für den Altenpfleger in seiner Freizeit andereseits. Schließlich bin ich nicht 7/24 im Dienst.

 

Die moralische Dimension des ganzen interessiert mich nicht. Wegsehen geht gar nicht. Auch wenns juristisch (das ist die Frage) erlaubt sein sollte

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Morgen! Kaffee schon fertig? Oh ja! Danke, Elima! Und zum Kaffee noch nen Nerven-Tonikum bitte (das Spiel, das hier nicht erwähnt werden darf verdauen)

 

Bin ich froh, dass ich das nicht gesehen habe!

 

Ich hätte dann hier noch mal eine größere Portion frischen Kaffees.

Das sieht mir nach einem als Kaffeekanne getartnten Fuselladen aus

 

Werner

 

Flüsternd: Psssst! Nicht so laut!

 

Wieder lauter: Für alle, die wirklich nur Kaffee möchten: hier sind Sie an der richtigen Quelle!

 

Alfons

Endlich mal genügend Kaf... oh, Mist, schon wieder leer... Ihr Suffbolde! Dann mach ich mal frischen.

 

Derweil mal ne Frage an unsere Juristen: Haben Leute mit medizinisch-pflegerischen Ausbildung eine stärkere Verpflichtung Erste Hilfe zu leisten als der "Normalo"? Im Dienst muss ich, das ist mein Job, darum gehts nicht. Was ist aber in meiner Freizeit. Ich sehe eine hilflose Person auf dem Gehsteig liegen:

Elena meinte ich muss in jedem Fall als Ersthelfer einschreiten, da ich ja entsprechend ausgebildet bin, während sie ohne medizinischer Ausbildung durch aus legal wegsehen dürfe (wenn sie recht hat, hat sich das in zwei Jahren bei ihr auch erledigt, mit dem weg sehen dürfen B) ). Ich schwankte in meiner Meinung zwischen Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, unabhängig von der Ausbildung, einerseits bzw. wenn man grundsätzlich nicht zur Hilfeleistung verpflichtet ist dann gilt das auch für den Altenpfleger in seiner Freizeit andereseits. Schließlich bin ich nicht 7/24 im Dienst.

 

Die moralische Dimension des ganzen interessiert mich nicht. Wegsehen geht gar nicht. Auch wenns juristisch (das ist die Frage) erlaubt sein sollte

Ja und dann solltest Du Dir auch ganz schnell Gedanken machen in welchem versicherungsrechtlichen Raum Du Dich gerade bewegst. Stelle Dir vor da liegt einer rum auf Deinem Weg in die Pizzaria zur Mittagspause. Das wäre dann Freizeit. Und stelle Dir vor Du verletzt Dich auch noch dabei ...

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Bin ich froh, dass ich das nicht gesehen habe!

 

Ich hätte dann hier noch mal eine größere Portion frischen Kaffees.

Das sieht mir nach einem als Kaffeekanne getartnten Fuselladen aus

 

Werner

 

Flüsternd: Psssst! Nicht so laut!

 

Wieder lauter: Für alle, die wirklich nur Kaffee möchten: hier sind Sie an der richtigen Quelle!

 

Alfons

Endlich mal genügend Kaf... oh, Mist, schon wieder leer... Ihr Suffbolde! Dann mach ich mal frischen.

 

Derweil mal ne Frage an unsere Juristen: Haben Leute mit medizinisch-pflegerischen Ausbildung eine stärkere Verpflichtung Erste Hilfe zu leisten als der "Normalo"? Im Dienst muss ich, das ist mein Job, darum gehts nicht. Was ist aber in meiner Freizeit. Ich sehe eine hilflose Person auf dem Gehsteig liegen:

Elena meinte ich muss in jedem Fall als Ersthelfer einschreiten, da ich ja entsprechend ausgebildet bin, während sie ohne medizinischer Ausbildung durch aus legal wegsehen dürfe (wenn sie recht hat, hat sich das in zwei Jahren bei ihr auch erledigt, mit dem weg sehen dürfen B) ). Ich schwankte in meiner Meinung zwischen Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, unabhängig von der Ausbildung, einerseits bzw. wenn man grundsätzlich nicht zur Hilfeleistung verpflichtet ist dann gilt das auch für den Altenpfleger in seiner Freizeit andereseits. Schließlich bin ich nicht 7/24 im Dienst.

 

Die moralische Dimension des ganzen interessiert mich nicht. Wegsehen geht gar nicht. Auch wenns juristisch (das ist die Frage) erlaubt sein sollte

Ja und dann solltest Du Dir auch ganz schnell Gedanken machen in welchem versicherungsrechtlichen Raum Du Dich gerade bewegst. Stelle Dir vor da liegt einer rum auf Deinem Weg in die Pizzaria zur Mittagspause. Das wäre dann Freizeit. Und stelle Dir vor Du verletzt Dich auch noch dabei ...

Wer sagt denn das ich wegsehe?

Blauäugig wie ich bin denke ich mal das unabhängig von einer grösseren "Hilfeleistungs-Pflicht" die gleichen Spielregeln gelten wie für alle anderen Ersthelfer auch: Passiert was zahlt die Unfallversicherung der Kommune

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Bin ich froh, dass ich das nicht gesehen habe!

 

Ich hätte dann hier noch mal eine größere Portion frischen Kaffees.

Das sieht mir nach einem als Kaffeekanne getartnten Fuselladen aus

 

Werner

 

Flüsternd: Psssst! Nicht so laut!

 

Wieder lauter: Für alle, die wirklich nur Kaffee möchten: hier sind Sie an der richtigen Quelle!

 

Alfons

Endlich mal genügend Kaf... oh, Mist, schon wieder leer... Ihr Suffbolde! Dann mach ich mal frischen.

 

Derweil mal ne Frage an unsere Juristen: Haben Leute mit medizinisch-pflegerischen Ausbildung eine stärkere Verpflichtung Erste Hilfe zu leisten als der "Normalo"? Im Dienst muss ich, das ist mein Job, darum gehts nicht. Was ist aber in meiner Freizeit. Ich sehe eine hilflose Person auf dem Gehsteig liegen:

Elena meinte ich muss in jedem Fall als Ersthelfer einschreiten, da ich ja entsprechend ausgebildet bin, während sie ohne medizinischer Ausbildung durch aus legal wegsehen dürfe (wenn sie recht hat, hat sich das in zwei Jahren bei ihr auch erledigt, mit dem weg sehen dürfen B) ). Ich schwankte in meiner Meinung zwischen Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, unabhängig von der Ausbildung, einerseits bzw. wenn man grundsätzlich nicht zur Hilfeleistung verpflichtet ist dann gilt das auch für den Altenpfleger in seiner Freizeit andereseits. Schließlich bin ich nicht 7/24 im Dienst.

 

Die moralische Dimension des ganzen interessiert mich nicht. Wegsehen geht gar nicht. Auch wenns juristisch (das ist die Frage) erlaubt sein sollte

 

 

Ich bin zwar kein Jurist, habe aber lange als Sani gearbeitet:

als medizinisch vorgebildete Person unterliegst Du den gleichen Verpflichtungen zur Hilfeleistung wie jeder andere auch, Du musst aber im Rahmen Deiner Möglichkeiten Hilfe leisten, solltest also über den bloßen Notruf hinaus gemäß der sicheren Beherrschung entsprechender Maßnahmen helfen.

(D.h. ohne Eigengefährdung aus Gefahrenzone retten, Atemwege freihalten, Bewusstsein überprüfen, Kreislauf prüfen, alles andere wie Du es nach Aus- und Fortbildung sicher beherrscht.)

 

Im Job, also im Pflegeheim oder Krankenhaus hast Du eine Garantenstellung, Du musst als Pflegepersonal die entsprechenden lebensrettenden und medizinischen Maßnahmen einleiten - hier geht Deine Pflicht über die allgemein gebotene Pflicht zur Hilfe hinaus, kann also auch fahrlässige Tötung, strafbewehrte Unterlassung etc. darstellen.

Was genau, wissen die Juristen.

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Bin ich froh, dass ich das nicht gesehen habe!

 

Ich hätte dann hier noch mal eine größere Portion frischen Kaffees.

Das sieht mir nach einem als Kaffeekanne getartnten Fuselladen aus

 

Werner

 

Flüsternd: Psssst! Nicht so laut!

 

Wieder lauter: Für alle, die wirklich nur Kaffee möchten: hier sind Sie an der richtigen Quelle!

 

Alfons

Endlich mal genügend Kaf... oh, Mist, schon wieder leer... Ihr Suffbolde! Dann mach ich mal frischen.

 

Derweil mal ne Frage an unsere Juristen: Haben Leute mit medizinisch-pflegerischen Ausbildung eine stärkere Verpflichtung Erste Hilfe zu leisten als der "Normalo"? Im Dienst muss ich, das ist mein Job, darum gehts nicht. Was ist aber in meiner Freizeit. Ich sehe eine hilflose Person auf dem Gehsteig liegen:

Elena meinte ich muss in jedem Fall als Ersthelfer einschreiten, da ich ja entsprechend ausgebildet bin, während sie ohne medizinischer Ausbildung durch aus legal wegsehen dürfe (wenn sie recht hat, hat sich das in zwei Jahren bei ihr auch erledigt, mit dem weg sehen dürfen B) ). Ich schwankte in meiner Meinung zwischen Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, unabhängig von der Ausbildung, einerseits bzw. wenn man grundsätzlich nicht zur Hilfeleistung verpflichtet ist dann gilt das auch für den Altenpfleger in seiner Freizeit andereseits. Schließlich bin ich nicht 7/24 im Dienst.

 

Die moralische Dimension des ganzen interessiert mich nicht. Wegsehen geht gar nicht. Auch wenns juristisch (das ist die Frage) erlaubt sein sollte

Ja und dann solltest Du Dir auch ganz schnell Gedanken machen in welchem versicherungsrechtlichen Raum Du Dich gerade bewegst. Stelle Dir vor da liegt einer rum auf Deinem Weg in die Pizzaria zur Mittagspause. Das wäre dann Freizeit. Und stelle Dir vor Du verletzt Dich auch noch dabei ...

Wer sagt denn das ich wegsehe?

Blauäugig wie ich bin denke ich mal das unabhängig von einer grösseren "Hilfeleistungs-Pflicht" die gleichen Spielregeln gelten wie für alle anderen Ersthelfer auch: Passiert was zahlt die Unfallversicherung der Kommune

Sorry, ich war wohl etwas ungerecht. Hatte gerade nur ein Eigenerlebnis vor Augen bei dem Hilfewillige erst mal diskutierten wer die Feuerwehr ruft. Sie hatten Angst die Anforderung zahlen zu müssen. MMn muss ich (unabhängig von meiner Quali) immer Helfen solang ich mich nicht selbst dabei in Gefahr bringe.

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Ach Kaffee - seufz. Ich bin hier in der SchwarzteeVomAldi Diaspora.

 

Tee ist ein Genussmittel - Kaffee ist ein Grundnahrungsmittel.

 

DonGato.

:daumenhoch:
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Beutelschneider

Ach Kaffee - seufz. Ich bin hier in der SchwarzteeVomAldi Diaspora.

 

Tee ist ein Genussmittel - Kaffee ist ein Grundnahrungsmittel.

 

DonGato.

:daumenhoch:

 

Du meinst also, Tee verhält sich zu Kaffee wie Schokolade zu Kartoffelsuppe?

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Du meinst also, Tee verhält sich zu Kaffee wie Schokolade zu Kartoffelsuppe?

 

 

Kartoffelsuppe ist ein Genussmittel? Ich frage nur, weil Schoggi bereits ein Grundnahrungsmittel ist.

 

DonGato.

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Schwarztee vom Aldi ist ein Mittel zum Zweck.

 

Wahrhaft bedauernswert.

Gib mir deine Adresse, und ich schick dir ein Pfund Onno Behrends.

Bloß nicht, so wie sich das liest gilt das bestimmt als Urlaubszeit den zu trinken.

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Bin ich froh, dass ich das nicht gesehen habe!

 

Ich hätte dann hier noch mal eine größere Portion frischen Kaffees.

Das sieht mir nach einem als Kaffeekanne getartnten Fuselladen aus

 

Werner

 

Flüsternd: Psssst! Nicht so laut!

 

Wieder lauter: Für alle, die wirklich nur Kaffee möchten: hier sind Sie an der richtigen Quelle!

 

Alfons

Endlich mal genügend Kaf... oh, Mist, schon wieder leer... Ihr Suffbolde! Dann mach ich mal frischen.

 

Derweil mal ne Frage an unsere Juristen: Haben Leute mit medizinisch-pflegerischen Ausbildung eine stärkere Verpflichtung Erste Hilfe zu leisten als der "Normalo"? Im Dienst muss ich, das ist mein Job, darum gehts nicht. Was ist aber in meiner Freizeit. Ich sehe eine hilflose Person auf dem Gehsteig liegen:

Elena meinte ich muss in jedem Fall als Ersthelfer einschreiten, da ich ja entsprechend ausgebildet bin, während sie ohne medizinischer Ausbildung durch aus legal wegsehen dürfe (wenn sie recht hat, hat sich das in zwei Jahren bei ihr auch erledigt, mit dem weg sehen dürfen B) ). Ich schwankte in meiner Meinung zwischen Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet, unabhängig von der Ausbildung, einerseits bzw. wenn man grundsätzlich nicht zur Hilfeleistung verpflichtet ist dann gilt das auch für den Altenpfleger in seiner Freizeit andereseits. Schließlich bin ich nicht 7/24 im Dienst.

 

Die moralische Dimension des ganzen interessiert mich nicht. Wegsehen geht gar nicht. Auch wenns juristisch (das ist die Frage) erlaubt sein sollte

Ja und dann solltest Du Dir auch ganz schnell Gedanken machen in welchem versicherungsrechtlichen Raum Du Dich gerade bewegst. Stelle Dir vor da liegt einer rum auf Deinem Weg in die Pizzaria zur Mittagspause. Das wäre dann Freizeit. Und stelle Dir vor Du verletzt Dich auch noch dabei ...

Wer sagt denn das ich wegsehe?

Blauäugig wie ich bin denke ich mal das unabhängig von einer grösseren "Hilfeleistungs-Pflicht" die gleichen Spielregeln gelten wie für alle anderen Ersthelfer auch: Passiert was zahlt die Unfallversicherung der Kommune

Sorry, ich war wohl etwas ungerecht. Hatte gerade nur ein Eigenerlebnis vor Augen bei dem Hilfewillige erst mal diskutierten wer die Feuerwehr ruft. Sie hatten Angst die Anforderung zahlen zu müssen. MMn muss ich (unabhängig von meiner Quali) immer Helfen solang ich mich nicht selbst dabei in Gefahr bringe.

 

Das eigene Beispiel hilft: erst am Wochende wieder Radfahrerin gestürzt, liegt auf der Strasse. Leute stehen da, nichts passiert.

Also: erstmal beschleunigtes herantreten, visueller und verbaler Check auf Verletzung (keine), dann der Dame einfach auf die Beine helfen, wobei sofort die ersten Umstehenden helfen.

Ist total simpel, aber irgendwer sollte immer anfangen.

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Ach Kaffee - seufz. Ich bin hier in der SchwarzteeVomAldi Diaspora.

 

Tee ist ein Genussmittel - Kaffee ist ein Grundnahrungsmittel.

 

DonGato.

:daumenhoch:

 

Du meinst also, Tee verhält sich zu Kaffee wie Schokolade zu Kartoffelsuppe?

Hallo Beuti!

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Du meinst also, Tee verhält sich zu Kaffee wie Schokolade zu Kartoffelsuppe?

 

 

Kartoffelsuppe ist ein Genussmittel? Ich frage nur, weil Schoggi bereits ein Grundnahrungsmittel ist.

 

DonGato.

Welch weiser Mann!
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Beutelschneider

Ach Kaffee - seufz. Ich bin hier in der SchwarzteeVomAldi Diaspora.

 

Tee ist ein Genussmittel - Kaffee ist ein Grundnahrungsmittel.

 

DonGato.

:daumenhoch:

 

Du meinst also, Tee verhält sich zu Kaffee wie Schokolade zu Kartoffelsuppe?

Hallo Beuti!

 

 

Hallo zurück!

Alles im Lot bei Euch? Steppt der Bär im ganzen Forum oder nur hier im Cafe?

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Ach Kaffee - seufz. Ich bin hier in der SchwarzteeVomAldi Diaspora.

 

Tee ist ein Genussmittel - Kaffee ist ein Grundnahrungsmittel.

 

DonGato.

:daumenhoch:

 

Du meinst also, Tee verhält sich zu Kaffee wie Schokolade zu Kartoffelsuppe?

Hallo Beuti!

 

 

Hallo zurück!

Alles im Lot bei Euch? Steppt der Bär im ganzen Forum oder nur hier im Cafe?

Nur hier im Café. Ansonsten Murmeltiertag.

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Wenn wir schon mal bei Fragen an Juristen sind:

Hier ist so ein Scherzkeks in der Nachbarschaft, der mit so einem RC-CamHeli rumfliegt. Ich kann den Drohnisten leider nicht ausmachen. Darf man den Heli, weil man sich bedroht und beobachtet fühlt, einfach abknallen?

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Wenn wir schon mal bei Fragen an Juristen sind:

Hier ist so ein Scherzkeks in der Nachbarschaft, der mit so einem RC-CamHeli rumfliegt. Ich kann den Drohnisten leider nicht ausmachen. Darf man den Heli, weil man sich bedroht und beobachtet fühlt, einfach abknallen?

 

Ich rate zu Pfeil und Bogen. Spielenden Kindern kann man nichts Böses vorwerfen.

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