Jump to content

Nächstes Jahr wird ein gutes Jahr


Petrus

Recommended Posts

vorab: wenn falsches Forum, bitte verschieben

wenn's schon einen Thread dazu gibt, gern verschmelzen

für Eure Mühe im Voraus herzlichen Dank.

 

Nächstes Jahr wird Geld fließen für die Kirchen:

 

 

wir kennen ja diese Zinsabgeltungssteuer (ZaSt). Per Gesetz sind ja Angehörige der steuererhebenden Religionsgemeinschaften verpflichtet (also ich z. B.), auf diese Zinserträge im Zusammenhang mit der ZaSt auch Kirchensteuer (im Nachfolgenden von mir KiSt genannt) abzuführen (an die jeweilige steuererhebende Religionsgemeinschaft (im Nachfolgenden hier von mir die kriegen den Hals nicht voll sterhebR genannt).

 

Nun, da mancher StPfl (=Steuerpflichtige) es mit der eigenverantwortlich abzuführenden KiSt vielleicht nicht so genau nahm (Näheres weiß ich nicht, ich habe das immer brav gemacht, schließlich will ich meine Priester ja nicht hungern lassen *) es vielleicht noch nicht so ganz eingesehen hat, gibt es eine neue Regelung. Damit endlich mal da Ordnung reinkommt.

 

Die Bankinstitute sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit abzufragen. Diese Regelabfrage wird erstmalig zwischen dem 01.09.2014 und dem 31.10.10.2014 durchgeführt.

 

Für die Angehörigen einer sterhebR teilt das BZSt das "Kirchensteuerabzugsmerkmal" (KiStAM) mit. Das KiStAM gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer sterhebR.

 

so. jetzt reicht mir das, mit den Abkürzungen.

 

to make a long Story short:

 

Du entkommst denen nicht.

 

für weitere Auskünfte stehe ich gern zur Verfügung.

 

Petrus.

 

 

:78:

 

 

*) vgl. auch hierzu gern:

 

 

http://www.youtube.com/watch?v=5FJ5yD-1LCg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder man lässt simpel die Sperrvermerke setzen (was man meiner Meinung nach in jedem Fall wenigstens für seine Kinder machen sollte...).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du entkommst denen nicht.

 

Mir ist im Moment eines nicht klar - worauf willst Du eigentlich raus? Dass man über die Kirchensteuer geteilter Meinung sein kann, ist klar. Mir persönlich wäre es auch lieber, wenn - wie in Österreich - die Kirchen selber ihre Mitgliedsbeiträge erheben würden. Nur scheint es Dir darum nicht zu gehen, sondern offenbar um die Art der Umsetzung.

 

Entweder, man kämpft für die Abschaffung der Kirchensteuer (was derzeit noch nicht realistisch ist, aber sich durchaus in nicht zu ferner Zukunft anders darstellen könnte), oder man setzt sie durch.

 

Übrigens kannst Du durch eine Sperrung verhindern, dass die Banken eine Abfrage durchführen können. Das hat dann zur Konsequenz, dass das Finanzamt selber nachfragt, weil es auf die Sperre aufmerksam gemacht wurde. Hierbei geht es darum, die Konfession vor der Bank geheim halten zu können, so man das will.

 

Es ist eine Binsenweisheit, dass die Steuern immer häufiger so gestaltet werden, dass man ihnen nicht mehr entgehen kann. Das kennen wir analog ja auch von der Quellensteuer bei Kapitalerträgen (die - ganz nebenbei - Gutverdiener deutlich entlastet).

 

Wenn man der Meinung ist, dass es den Staat nichts angeht, welcher Konfession man angehört und dass es keine Staatsaufgabe ist, die Kirchen bei der Beitragseinhebung zu unterstützen, muss man konsequent die Abschaffung der KiSt vertreten. Wenn man die KiSt befürwortet, dann kann man sich nicht so ohne weiteres dagegen wehren, dass diese immer unhinterziehbarer gemacht wird. Das betrifft nämlich die Kirchen nicht in besonderer Weise - insgesamt werden die Steuergesetze so geändert, dass Kapitalerträge immer weniger "vergessen" werden können, bei der Steuererklärung...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder man lässt simpel die Sperrvermerke setzen (was man meiner Meinung nach in jedem Fall wenigstens für seine Kinder machen sollte...).

 

Nach derzeitiger Regelung - wenn ich sie nicht falsch verstanden habe - verlagerst Du die Entscheidung lediglich von den Banken zu den Finanzämtern. Diese werden nämlich ausdrücklich vom Sperrvermerk informiert (es ist nur möglich, einen Sperrvermerk zu setzen, wenn man seine Steuer-ID angibt; diese wird dann weitergemeldet). Wenn ich nicht missinformiert bin, zwingst Du Dich damit dann zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung, auch wenn Du das ansonsten (z.B. für die Kinder) nicht tun müsstest.

 

Es bringt nicht viel. Es verlagert die Arbeit von den Banken zu den Finanzämtern. Nicht mehr und nicht weniger. Deine Konfession wird dann eben der Bank nicht bekannt. Mehr passiert nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es könnte aber auch schlicht ein gutes Jahr für die Kirchenaustrittszahlen werden :lol:

 

 

Das wäre evt. möglich. Allerdings beraten bereits heute die meisten Steuerberater in der Hinsicht, als dass sie jedem Kirchenmitglied ausdrücklich erklären, dass man der Kirchensteuer entgehen kann, wenn man aus der Kirche austritt (ein StBer erklärte mir, das müsse er tun, aus haftungsrechtlichen Gründen). Und nachdem die Neuregelung nur für die Leute wichtig wird, die allemal deutliche Kapitaleinkünfte haben, gehe ich davon aus, dass diese bereits heute von Steuerberatern beraten werden.

Die wissen das. Und sind vielleicht schon ausgetreten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es könnte aber auch schlicht ein gutes Jahr für die Kirchenaustrittszahlen werden :lol:

 

 

Das wäre evt. möglich. Allerdings beraten bereits heute die meisten Steuerberater in der Hinsicht, als dass sie jedem Kirchenmitglied ausdrücklich erklären, dass man der Kirchensteuer entgehen kann, wenn man aus der Kirche austritt (ein StBer erklärte mir, das müsse er tun, aus haftungsrechtlichen Gründen). Und nachdem die Neuregelung nur für die Leute wichtig wird, die allemal deutliche Kapitaleinkünfte haben, gehe ich davon aus, dass diese bereits heute von Steuerberatern beraten werden.

Die wissen das. Und sind vielleicht schon ausgetreten.

 

Es besteht aber auch durchaus die Möglichkeit, daß diese Schnüffeleien genau der Tropfen sind, welcher das Fass zum überlaufen bringt.

So oder so, ich seh das ganze positiv ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Steuer auf Zinsertrag? Da wir man ja geradezu in die Schweiz getrieben. Immerhin wären das gut €220 im Jahr bei meinen €10.000 Zinsertrag. Na ja, wenn ich noch den Verheiratendenfreibetrag von ca. €1600 an Zinsertrag reinnehme würde es auch nicht besser.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Konfession wird dann eben der Bank nicht bekannt. Mehr passiert nicht.
Was für mich schon völlig hinreichender Grund war die Sperrvermerke setzen zu lassen.

 

Daß das Finanzamt dann die Berechnung anstellen muss ist mir durchaus bewusst (und ich sehe auch keinen Grund, warum Kapitalerträge nicht KiSt-pflichtig sein sollten), aber die brauchen weder zu wissen, ob man einer Konfession angehört (ich würde diesen Vermerk auch setzen lassen, wenn ich keiner Konfession angehören würde), noch ob sich dieser Status irgendwann mal ändert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nun, die EZB sorgt gerade dafür, dass man sich keinen Kopf um Zinserträge machen muss :ninja:

Ich auch nicht ... es sei denn irgendwann wird Flaschenpfand als Ertrag bewertet :ninja:

bearbeitet von teofilos
Wortergänzung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Steuer auf Zinsertrag? Da wir man ja geradezu in die Schweiz getrieben.

 

Die erheben 35% Quellensteuer auf Zinserträge bei dort unbeschränkt Steuerpflichtigen.

 

Oder meinst Du, dass nicht Du, sondern Dein Kapital in die Schweiz getrieben wird?

Auch das hilft nicht mehr. Seit Ende 2012 erheben die Banken in der Schweiz die Quellensteuern von nicht ansässigen Ausländern so, wie das die jeweiligen Domizilländer auch tun.

 

Du müsstest in ein finanzielles Schurkenland mit Deinem Geld gehen, z.B. British Virgin Islands, die Caiman-Inseln oder auch solche Dinger wie Malaysia oder Indonesien. Der Iran würde sich da auch anbieten. Aber ich fürchte, dass Du mit Deinen 10.000 Euro pro Jahr nicht genug Bares hast.

 

@Rince: Zu den Kapitalerträgen gehören auch Zockererlöse - äh - An- und Verkaufsgewinne.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Steuer auf Zinsertrag? Da wir man ja geradezu in die Schweiz getrieben.

 

Die erheben 35% Quellensteuer auf Zinserträge bei dort unbeschränkt Steuerpflichtigen.

 

Oder meinst Du, dass nicht Du, sondern Dein Kapital in die Schweiz getrieben wird?

Auch das hilft nicht mehr. Seit Ende 2012 erheben die Banken in der Schweiz die Quellensteuern von nicht ansässigen Ausländern so, wie das die jeweiligen Domizilländer auch tun.

 

Du müsstest in ein finanzielles Schurkenland mit Deinem Geld gehen, z.B. British Virgin Islands, die Caiman-Inseln oder auch solche Dinger wie Malaysia oder Indonesien. Der Iran würde sich da auch anbieten. Aber ich fürchte, dass Du mit Deinen 10.000 Euro pro Jahr nicht genug Bares hast.

 

@Rince: Zu den Kapitalerträgen gehören auch Zockererlöse - äh - An- und Verkaufsgewinne.

Senor, ische abe keine Erträge. Jedenfalls keine eigenen. Der letzte zweistellige Zinsertrag war noch vor der Währungsreform. Ich versuche mich hier, im Forum der Millionäre, einfach nur durchzumogeln ;)

 

Frage: Wieviel Kapital braucht man um bei einem völlig überzogenen Zinssatz von 2 % €10.000 Zinsen zu erhalten?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was für mich schon völlig hinreichender Grund war die Sperrvermerke setzen zu lassen.

 

Daß das Finanzamt dann die Berechnung anstellen muss ist mir durchaus bewusst (und ich sehe auch keinen Grund, warum Kapitalerträge nicht KiSt-pflichtig sein sollten), aber die brauchen weder zu wissen, ob man einer Konfession angehört (ich würde diesen Vermerk auch setzen lassen, wenn ich keiner Konfession angehören würde), noch ob sich dieser Status irgendwann mal ändert.

 

 

Das ist nachvollziehbar. Die immer weiter führende Übertragung von eigentlichen Fiskalaufgaben an die Banken gefällt mir auch nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was für mich schon völlig hinreichender Grund war die Sperrvermerke setzen zu lassen.

 

Daß das Finanzamt dann die Berechnung anstellen muss ist mir durchaus bewusst (und ich sehe auch keinen Grund, warum Kapitalerträge nicht KiSt-pflichtig sein sollten), aber die brauchen weder zu wissen, ob man einer Konfession angehört (ich würde diesen Vermerk auch setzen lassen, wenn ich keiner Konfession angehören würde), noch ob sich dieser Status irgendwann mal ändert.

Das ist nachvollziehbar. Die immer weiter führende Übertragung von eigentlichen Fiskalaufgaben an die Banken gefällt mir auch nicht.

Für Konfessionslose macht dieser Sperrvermerk allerdings keinen Sinn, denn das Bundeszentralamt für Steuern liefert für sie mit oder ohne Sperrvermerk einen "Nullwert" an die Bank zurück.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frage: Wieviel Kapital braucht man um bei einem völlig überzogenen Zinssatz von 2 % €10.000 Zinsen zu erhalten?

 

Das Fünfzigfache. 500.000 also. Und wenn man das Glück hat, noch Ultralangläufer aus früher Zeit zu haben, dann reicht auch die Hälfte. Und es geht nicht nur um Zinsen, sondern auch um Dividenden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Frage: Wieviel Kapital braucht man um bei einem völlig überzogenen Zinssatz von 2 % €10.000 Zinsen zu erhalten?

 

Das Fünfzigfache. 500.000 also. Und wenn man das Glück hat, noch Ultralangläufer aus früher Zeit zu haben, dann reicht auch die Hälfte. Und es geht nicht nur um Zinsen, sondern auch um Dividenden.

Schon klar. Kein eigenen Erträge zu haben heisst noch lange nicht mit fremden Geld zu spielen ;)

Nur denkt mein schlichtes Gemüt, dass wenn ich €10.000 Ertrag versteuern müsste, €220 zusätzliche Steuern mein geringstes Problem wären.

bearbeitet von teofilos
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für Konfessionslose macht dieser Sperrvermerk allerdings keinen Sinn, denn das Bundeszentralamt für Steuern liefert für sie mit oder ohne Sperrvermerk einen "Nullwert" an die Bank zurück.
Das wäre allerdings eine rechtliche Inkonsequenz, um die sich die entsprechenden Verbände mal kümmern sollten.

 

(Vorausgesetzt es ginge ihnen tatsächlich um Bürgerrecht und Datenschutz.)

bearbeitet von Flo77
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für Konfessionslose macht dieser Sperrvermerk allerdings keinen Sinn, denn das Bundeszentralamt für Steuern liefert für sie mit oder ohne Sperrvermerk einen "Nullwert" an die Bank zurück.
Das wäre allerdings eine rechtliche Inkonsequenz, um die sich die entsprechenden Verbände mal kümmern sollten.

 

(Vorausgesetzt es ginge ihnen tatsächlich um Bürgerrecht und Datenschutz.)

Wieso? Es geht um die Abführung der Kirchensteuer, für die die Bank die Konfession ihres Kunden braucht. Bekommt sie eine "Null" zurück, kann das bedeuten, daß der Kirchensteuerpflichtige nicht möchte, daß die Bank seine Konfessionszugehörigkeit erfährt und die Kirchensteuer für ihn abführt (er sollte sich allerdings im klaren sein, daß die Anfrage seiner Bank mit Name und Kontonummer ans zuständige Finanzamt geht), oder daß ihr Kunden keine Konfession hat (was ja nicht so selten ist). Dem Datenschutz sollte damit Genüge getan sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso? Es geht um die Abführung der Kirchensteuer, für die die Bank die Konfession ihres Kunden braucht. Bekommt sie eine "Null" zurück, kann das bedeuten, daß der Kirchensteuerpflichtige nicht möchte, daß die Bank seine Konfessionszugehörigkeit erfährt und die Kirchensteuer für ihn abführt (er sollte sich allerdings im klaren sein, daß die Anfrage seiner Bank mit Name und Kontonummer ans zuständige Finanzamt geht), oder daß ihr Kunden keine Konfession hat (was ja nicht so selten ist). Dem Datenschutz sollte damit Genüge getan sein.

Die "Nullmeldung" bei Konfessionslosen ist aber etwas anderes als die Meldung beim Sperrvermerk.

 

Meiner Meinung nach hat der Sperrvermerk den Zweck der Bank grundsätzlich die Information über die Konfessionszugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu blocken. Wird beim Konfessionslosen trotzdem die "Null" gemeldet ist der Bank ja trotzdem bekannt, daß derjenige eben keiner Konfession angehört.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso? Es geht um die Abführung der Kirchensteuer, für die die Bank die Konfession ihres Kunden braucht. Bekommt sie eine "Null" zurück, kann das bedeuten, daß der Kirchensteuerpflichtige nicht möchte, daß die Bank seine Konfessionszugehörigkeit erfährt und die Kirchensteuer für ihn abführt (er sollte sich allerdings im klaren sein, daß die Anfrage seiner Bank mit Name und Kontonummer ans zuständige Finanzamt geht), oder daß ihr Kunden keine Konfession hat (was ja nicht so selten ist). Dem Datenschutz sollte damit Genüge getan sein.

Die "Nullmeldung" bei Konfessionslosen ist aber etwas anderes als die Meldung beim Sperrvermerk.

 

Meiner Meinung nach hat der Sperrvermerk den Zweck der Bank grundsätzlich die Information über die Konfessionszugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu blocken. Wird beim Konfessionslosen trotzdem die "Null" gemeldet ist der Bank ja trotzdem bekannt, daß derjenige eben keiner Konfession angehört.

Nein, es scheint sich in beiden Fällen um den gleichen "Nullwert" zu handeln:

 

Ist die Person, für die der Abzugsverpflichtete beim BZSt anfragt, kein Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, wird das BZSt dem Anfragenden einen neutralen „Nullwert" zurückmelden. Bei dem „Nullwert" handelt es sich um eine inhaltsleere Information, die nicht in die eine oder andere Richtung deutbar ist.

[...]

Wird ein Sperrvermerk eingelegt, übermittelt das BZSt an alle anfragenden Kirchensteuer-Abzugsverpflichteten anstelle der erbetenen Information zur Religionszugehörigkeit lediglich einen neutralen Wert („Nullwert"). Der Wert erlaubt keinen Rückschluss auf die Religionszugehörigkeit oder Nichtreligionszugehörigkeit beziehungsweise das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Sperrvermerks.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... es sei denn irgendwann wird Flaschenpfand als Ertrag bewertet :ninja:

Ah, das bringt mich mal wieder auf eine Idee...

Man könnte den Einzelhandel verpflichten, eine Abschlagssteuer von 40% direkt einzubehalten und an das FA abzuführen. Natürlich bekommt der Steuerzahler gegen Einzelnachweis der Kaufbelege mit Pfandausweis die einbehaltene Steuer ggf. im Rahmen der Steuererklärung wieder zurück.

Dass da noch niemand drauf gekommen ist, damit könnte der Staat viel Geld einnehmen!

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... es sei denn irgendwann wird Flaschenpfand als Ertrag bewertet :ninja:

Ah, das bringt mich mal wieder auf eine Idee...

Man könnte den Einzelhandel verpflichten, eine Abschlagssteuer von 40% direkt einzubehalten und an das FA abzuführen. Natürlich bekommt der Steuerzahler gegen Einzelnachweis der Kaufbelege mit Pfandausweis die einbehaltene Steuer ggf. im Rahmen der Steuererklärung wieder zurück.

Dass da noch niemand drauf gekommen ist, damit könnte der Staat viel Geld einnehmen!

 

Werner

Ja, Werner, heute ist ein historischer Tag: Der Untergang des Kapitalismus, wie wir ihn kennen und Deine Geschäftsidee zur Staatssanierung. *eintränchenwegdrück*

 

BTW: TVEs Idee Sachwerte zu schaffen war zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich eine super Idee ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...