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Kirchenbeitrag umgehen


Wolfi

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Denkt ihr, dass ich mit der folgenden Vorgehensweise durchkommen würde?

Man erklärt vor der staatlichen Behörde, dass man austreten möchte. Vorsichtshalber kann man auch eine selbst verfasste Erklärung schreiben, in der man bekundet, dass man den katholischen Glauben bewahrt hat und weiterhin dem mystischen Leib Christi angehören möchte. Das Magistrat leitet diese Information allerdings nicht weiter, sondern gibt bloß bekannt, dass man ausgetreten ist und die Kirche akzeptiert das somit. Wenn ich nun in einem anderen Land (ich kenne z.B. Priester in der Slowakei) erneut meinen Wiedereintritt erkläre, dann würde mich die Kirche zweifellos als eingetreten betrachten, die staatlichen Behörden allerdings nicht. Somit würde niemand von mir die Kirchensteuer eintreiben, ich wäre jedoch dennoch katholisch bzw. mit keiner Kirchenstrafe belegt. Würde dies funktionieren?

Ich rufe mal das Eingangsposting in Erinnerung. Wenn es so wäre, wie Sokrates das versteht, wäre die ehrliche Vorgehensweise, vor der staatlichen Behörde den Austritt zu erklären, gleichzeitig aber der Ortsautorität - womöglich unter Bezug auf das erwähnte vatikanische Dokument - zu erklären, dass man sich weiter als Teil der Una Sancta vetrachtet, ihre Lehre annimmt und ihre Sakramente als heilsnotwenig betrachtet. DAS würde mir imponieren - das wäre nämlich eine Auseinandersetzung mit offenem Visier. Der heimliche Umweg über das Ausland hat dagegen nicht nur ein Geschmäckle, sondern ist Trickserei macht den vertragenen Gewissenskonflikt unglaubwürdig.

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Dem mystischen Leib Christi gehört er qua Taufe an. Wenn es ihm darum allein ginge, dann erübrigten sich seine Fragen.

Natürlich kann ich auch dich nicht dazu zwingen, erst mal zu versuchen, sein Anliegen zu verstehen.

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Nun halte ich allerdings den Vorwurf des Betrugs für sachlich unangebracht und letztlich sogar erpresserisch.

 

Man kann die Motive von Wolfi als durchaus ehrbar einschätzen, selbst wenn man keine seiner Grunddannahmen teilt. Ich teile in der Tat keine seiner Grundannahmen, aber auf der Basis seiner Annahmen (die ich für genau so legitim halte wie die Grundannahmen eines "Geist" oder eines "Thomas B.") sind seine Motive in der Tat ehrbar.

 

Worum geht es? Offensichtlich glaubt Wolfi an die "Heilige Katholische und Apostolische Kirche", wie sie alle Katholiken in ihrem Glaubensbekenntnis bekennen. Ohne diese katholische Kirche kann er seiner Meinung nach nicht katholisch sein, weshalb er auch nicht willens und in der Lage ist, diese Kirche zu verlassen. Vermutlich ist diese Kirche für ihn der "Mystische Leib Christi" aus der gleichnamigen Entzücklika von Pius XII. oder so etwas ähnliches.

 

Daneben nimmt er eine weltliche Organisationsform wahr, einen Verein, der von ihm Geld will, um seine Organisationsstruktur aufrecht zu erhalten, der aber Dinge treibt, die Wolfi nicht gefallen, und die dem von ihm geglaubten "Mystischen Leib Christi" sach- und wesensfremd sind. Es scheint ihm falsch, diesen aus seiner Sicht maroden Verein auch noch finanziell zu unterstützen. Deshalb sucht er nach Wegen, in der "Heiligen" Kirche zu bleiben, und gleichzeitig dem Verein gleichen Namens den Saft abzudrehen. Allzuweit scheint er mit dieser Ansicht nicht von dem entfernt zu liegen, was zumindest unter dem "Mozart"-Papst von Rom vertreten wurde, wie man hier nachlesen kann.

 

Wie gesagt, man muss die Prämissen des Wolfi nicht teilen; aber wenn man sein Vorgehen kritisieren will, dann sollte man das auf der Sachebene tun (ihn zum Beispiel fragen, ob er der Meinung ist, dass die Gläubigen eine Solidaritätspflicht der Kirche gegenüber haben, und wenn ja, wie er gedenkt, diese erfüllen zu können, wenn er den Vereinsbeitrag erfolgreich eingespart hat), und nicht auf die hier zum Großteil erlebte ekelhafte persönliche Art. Nolens volens finde ich mich hier einer Meinung mit Lara.

Du bist der erste, der es geschafft hat, das wiederzugeben, was ich gemeint habe.

Die Kirche ist in der Tat der mysthische Leib Christi. Um gerettet zu werden, ist es notwendig zu ihr zu gehören. Deswegen kommt ein Austritt nicht in Frage. Was in Österreich und Deutschland passiert ist im Widerspruch zu Rom. Das Dokument des Vatikans, das du anführst, sagt ja ganz klar, dass eine kirchliche Autorität den Austritt feststellen muss, damit er gültig ist.

Der Abfall von der katholischen Kirche muss, damit er sich gültig als wirklicher actus formalis defectionis ab Ecclesia darstellen kann, auch hinsichtlich der in den zitierten Canones vorgesehenen Ausnahmen, konkretisiert werden in: [...] der Annahme dieser Entscheidung von seiten der kirchlichen Autorität.

Ganz im Gegensatz zu dem, hier passiert. Um halbwegs den Widerspruch mit Rom zu beseitigen, ist man jetzt dazu übergegangen, den Ausgetretenen einen "Drohbrief" zu schicken, in dem sie über die kirchenrechtlichen Konsequenzen des Austritts aufgeklärt werden. Ändert immer noch nichts daran, dass der Austritt nur von staatlichen Behörden entgegengenommen wird.

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Dem mystischen Leib Christi gehört er qua Taufe an. Wenn es ihm darum allein ginge, dann erübrigten sich seine Fragen.

Wirklich? Dann gehören auch die Protestanten, Anglikaner usw. auch dem mystischem Leib Christi an (welcher nach "Mystici Corporis" die katholische Kirche ist)?

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Das andere ist: Ob jemand katholisch ist oder nicht, macht sich nun wirklich nicht daran fest, ob er oder sie die Kirchensteuer umgehen will oder einen Betrugsversuch für legitim hält.

Ich habe nicht bemerkt, dass jemand Wolfi die Katholizität abgesprochen hätte (das war eher andersrum).

Es geht auch nicht um Moral.

Mir ging es darum, darauf hinzuweisen, dass mMn Wolfi in erster linie sich selbst betrügt, wenn er nämlich einerseits glaubt, er sei besonders kirchentreu, und er andererseits nach einem Weg sucht, die Regeln ebendieser Kirche zu brechen.

 

Nun wird Wolfi vermutlich sagen, das seien zwei paar Schuhe, auf der einen Seite ginge es um göttliches Recht, auf der anderen Seite um weltliches, aber genau dieses Auseinanderdividieren widerspricht ja ebenfalls der Lehre dieser Kirche.

 

Den Kirchenbeitrag nicht zahlen zu wollen, halte ich für völlig legitim, bei mir war der Grund des Austrittes genau derselbe wie bei Wolfi, das ich nämlich bestimmte Aktionen bestimmter Kirchenfürsten nicht mehr finanzieren wollte.

 

Wolfi muss sich lediglich nmoch darüber klar werden, dass das halt nur möglich ist, wenn man einen Schritt geht, den er nicht gehen will. Und wenn er ihn nicht gehen will, muss er wohl oder über auch Dinge finanzieren, die ihm nicht gefallen.

 

Man kann nicht gleichzeitig den Kuchen aufheben und essen.

 

Damit, ob jemand katholisch ist, hat das alles nichts zu tun.

 

Werner

Du solltest dir vielleicht den ganzen Thread noch einmal durchlesen. Bis jetzt hast du nämlich nicht verstanden, was ich gemeint habe. Es geht gerade nicht ums Auseinanderdividieren von göttlichem und weltlichem Recht. Ich behaupte ja (und habe es auch belegt), dass ich gegen beide nicht verstoße, indem ich z.B. mein Religionsbekenntnis auf einem Formular nicht angebe. Vor allem dann, wenn mich das staatliche Gesetz (ich habe nachgefragt) nicht dazu verpflichtet.

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Um halbwegs den Widerspruch mit Rom zu beseitigen, ist man jetzt dazu übergegangen, den Ausgetretenen einen "Drohbrief" zu schicken, in dem sie über die kirchenrechtlichen Konsequenzen des Austritts aufgeklärt werden. Ändert immer noch nichts daran, dass der Austritt nur von staatlichen Behörden entgegengenommen wird.

 

Ja und? Du bekommst eine Frist gesetzt, nach deren Ablauf auch die Ortskirche Deinen Austritt zur Kenntnis nimmt. Aber so weit willst Du es ja nicht kommen lassen, weil Du nicht bereit bist, die Konsequenzen Deines Handelns zu tragen.

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Denkt ihr, dass ich mit der folgenden Vorgehensweise durchkommen würde?

Man erklärt vor der staatlichen Behörde, dass man austreten möchte. Vorsichtshalber kann man auch eine selbst verfasste Erklärung schreiben, in der man bekundet, dass man den katholischen Glauben bewahrt hat und weiterhin dem mystischen Leib Christi angehören möchte. Das Magistrat leitet diese Information allerdings nicht weiter, sondern gibt bloß bekannt, dass man ausgetreten ist und die Kirche akzeptiert das somit. Wenn ich nun in einem anderen Land (ich kenne z.B. Priester in der Slowakei) erneut meinen Wiedereintritt erkläre, dann würde mich die Kirche zweifellos als eingetreten betrachten, die staatlichen Behörden allerdings nicht. Somit würde niemand von mir die Kirchensteuer eintreiben, ich wäre jedoch dennoch katholisch bzw. mit keiner Kirchenstrafe belegt. Würde dies funktionieren?

Ich rufe mal das Eingangsposting in Erinnerung. Wenn es so wäre, wie Sokrates das versteht, wäre die ehrliche Vorgehensweise, vor der staatlichen Behörde den Austritt zu erklären, gleichzeitig aber der Ortsautorität - womöglich unter Bezug auf das erwähnte vatikanische Dokument - zu erklären, dass man sich weiter als Teil der Una Sancta vetrachtet, ihre Lehre annimmt und ihre Sakramente als heilsnotwenig betrachtet. DAS würde mir imponieren - das wäre nämlich eine Auseinandersetzung mit offenem Visier. Der heimliche Umweg über das Ausland hat dagegen nicht nur ein Geschmäckle, sondern ist Trickserei macht den vertragenen Gewissenskonflikt unglaubwürdig.

Ich weiß nicht, ob Wolfi diese "ehrliche" Vorgehensweise überhaupt kannte, als er sein Posting hier einstellte. Wenn nicht, hat er frühestens jetzt durch meinen Beitrag davon erfahren. Insofern ist es nicht angebracht, ihm sofort Unehrlichkeit zu unterstellen. Im Übrigen bin ich nicht sicher, ob man von jedem den von dir vorgschlagenen heldenhaften Kampf gegen die Obrigkeit verlangen muss, bloß weil ihm der Verein stinkt. Mir kommen diese Tricksereien eher als klässliche Sünden vor, zumindest scheint ihm "die Kirche", was immer das für ihn ist, so wichtig zu sein, dass er diese Tricksereien auf sich nimmt.

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... diese "ehrliche" Vorgehensweise überhaupt kannte, als er sein Posting hier einstellte. Wenn nicht, hat er frühestens jetzt durch meinen Beitrag davon erfahren.

 

Nö, irgendwer war schneller. Vielleicht nicht deutlich genug, dass Wolfi es hätte er-fassen können. :lol:

bearbeitet von Julius
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Die Kirche ist in der Tat der mysthische Leib Christi. Um gerettet zu werden, ist es notwendig zu ihr zu gehören. Deswegen kommt ein Austritt nicht in Frage. Was in Österreich und Deutschland passiert ist im Widerspruch zu Rom. Das Dokument des Vatikans, das du anführst, sagt ja ganz klar, dass eine kirchliche Autorität den Austritt feststellen muss, damit er gültig ist.

 

Und warum trittst du dann nicht aus und schreibst deinem Bischof, dass du aus diesen und jenen Gründen, die du uns oben ja auch dargelegt hast, nicht bereit bist, den Kirchenbeitrag zu leisten, dass du dich aber immer noch als Glied der Kirche betrachtest und in diesem Sinne vor ihm, dem Bischof, als der zuständigen Autorität keinen Austritt erklärt hättest?

Das, was wohl die meisten hier gleich auf Anhieb gestört hat, war dieser seltsame Umweg über Tschechien, um dort in die Kirche einzutreten, aus der man doch eigentlich nie richtig ausgetreten war. Daran entzündete sich diese ganze Betrugs-Diskussion, weil wohl nicht nur von mir diese Vorgehensweise als hochgradig bizarr wahrgenommen wurde.

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Man kann die Motive von Wolfi als durchaus ehrbar einschätzen, selbst wenn man keine seiner Grunddannahmen teilt.

 

Ja.

Das habe ich vorhin ja auch zu sagen versucht.

 

Daneben nimmt er eine weltliche Organisationsform wahr, einen Verein, der von ihm Geld will, um seine Organisationsstruktur aufrecht zu erhalten, der aber Dinge treibt, die Wolfi nicht gefallen, und die dem von ihm geglaubten "Mystischen Leib Christi" sach- und wesensfremd sind. Es scheint ihm falsch, diesen aus seiner Sicht maroden Verein auch noch finanziell zu unterstützen.

 

Nur: da wird es in sich widersprüchlich.

Ab dem Moment, wo ich die konkreten Einrichtungen dieses "maroden Vereins" nutze, ihre Gebäude, ihre Infrastruktur, die in ihr ausgebildeten Priester, Ministranten,... lebe ich nicht mehr nur eine mystische Zugehörigkeit, sondern habe mich in die banale Welt des Faktischen begeben und nehme mir von dort das, was mir zu meinem Heil notwendig scheint.

Die "Unredlichkeit" entsteht da, wo ich einerseits so tue, als könnte ich auf diese "konkret verfasste Kirche" verzichten, diese aber andererseits für mich benutze ohne einen Beitrag dafür zu leisten.

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... diese "ehrliche" Vorgehensweise überhaupt kannte, als er sein Posting hier einstellte. Wenn nicht, hat er frühestens jetzt durch meinen Beitrag davon erfahren.

 

Nö, irgendwer war schneller. :lol:

Ich überlege gerade: Die Rechtslage in Ösiland ist wohl anders als in Deutschland. Die "Methode Zapp" (an diie wir wohl gerade denken) funktioniert in Ösiland nicht. Denn dort verwaltet der Staat zwar die Kirchenbeiträge, aber nach Rechtslage stellt die Kirche fest, wer ihr Beiträge schuldet, und die Kirche legt fest, dass jeder, der nicht formal ausgetreten ist, beitragspflichtig ist. Wenn also einer nicht den Abfall erklärt, dann ist er zahlungspflichtig, und der Bischof kann im Zweifel den Gerichtsvollzieher schicken und den Beitrag eintreiben. Damit geht die Methode "offenes Visier" womöglich für Wolfi gar nicht.

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Die "Unredlichkeit" entsteht da, wo ich einerseits so tue, als könnte ich auf diese "konkret verfasste Kirche" verzichten, diese aber andererseits für mich benutze ohne einen Beitrag dafür zu leisten.

Das ist korrekt. Von daher ist die Forderung nach einem Solidarbeitrag sicher gerechtfertigt. Allerdings ist die Frage, ob man den nicht ersatzweise anderswo leisten kann.

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Nolens volens finde ich mich hier einer Meinung mit Lara.

 

:huh:

Ein Stilmittel, um meine (und deine Argumentation) zu verstärken: Die Argumente zu deinen Gunsten sind so stark, dass ich dir zustimmen muss, obwohl mir dein Jammern sonst (wie man weiß) oft auf den Zeiger geht. ;)

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... diese "ehrliche" Vorgehensweise überhaupt kannte, als er sein Posting hier einstellte. Wenn nicht, hat er frühestens jetzt durch meinen Beitrag davon erfahren.

 

Nö, irgendwer war schneller. :lol:

Ich überlege gerade: Die Rechtslage in Ösiland ist wohl anders als in Deutschland. Die "Methode Zapp" (an diie wir wohl gerade denken) funktioniert in Ösiland nicht. Denn dort verwaltet der Staat zwar die Kirchenbeiträge, aber nach Rechtslage stellt die Kirche fest, wer ihr Beiträge schuldet, und die Kirche legt fest, dass jeder, der nicht formal ausgetreten ist, beitragspflichtig ist. Wenn also einer nicht den Abfall erklärt, dann ist er zahlungspflichtig, und der Bischof kann im Zweifel den Gerichtsvollzieher schicken und den Beitrag eintreiben. Damit geht die Methode "offenes Visier" womöglich für Wolfi gar nicht.

Der Staat verwaltet gar nichts. Der überprüft in einem normalen Zivilverfahren die Forderung, die jemand gegen jemanden erhebt, fällt ein Urteil und vollstreckt es. Wie bei jeder anderen zivilrechtlichen Forderung auch.

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Die "Unredlichkeit" entsteht da, wo ich einerseits so tue, als könnte ich auf diese "konkret verfasste Kirche" verzichten, diese aber andererseits für mich benutze ohne einen Beitrag dafür zu leisten.

Das ist korrekt. Von daher ist die Forderung nach einem Solidarbeitrag sicher gerechtfertigt. Allerdings ist die Frage, ob man den nicht ersatzweise anderswo leisten kann.

Da gibt es - wie ich bereits geschrieben habe - in Österreich die Möglichkeit, den Kirchenbeitrag zu 50% zweckzuwidmen.

Recht hast du damit, dass dein und Thomas`Vorschlag in Österreich nicht funktioniert.

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Der Staat verwaltet gar nichts. Der überprüft in einem normalen Zivilverfahren die Forderung, die jemand gegen jemanden erhebt, fällt ein Urteil und vollstreckt es. Wie bei jeder anderen zivilrechtlichen Forderung auch.

Ist der Kirchenbeitrag in Österreich eine rein zivilrechtliche Angelegenheit? Verwaltet die Kirche das Eintreiben des Kirchenbeitrags ganz ohne Staat? Das wusste ich nicht. Dann ist es klar, warum Wolfi tricksen muss. Allerdings verstehe ich dann nicht, warum er einer staatlichen Behörde einen Austrittsbrief schreiben will/muss. Dennn dann gibt es die formale Trennung wie in D'land garnicht.

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Der Staat verwaltet gar nichts. Der überprüft in einem normalen Zivilverfahren die Forderung, die jemand gegen jemanden erhebt, fällt ein Urteil und vollstreckt es. Wie bei jeder anderen zivilrechtlichen Forderung auch.

Ist der Kirchenbeitrag in Österreich eine rein zivilrechtliche Angelegenheit? Verwaltet die Kirche das Eintreiben des Kirchenbeitrags ganz ohne Staat? Das wusste ich nicht. Dann ist es klar, warum Wolfi tricksen muss. Allerdings verstehe ich dann nicht, warum er einer staatlichen Behörde einen Austrittsbrief schreiben will/muss. Dennn dann gibt es die formale Trennung wie in D'land garnicht.

Der Kirchenaustritt ist ausschließlich vor der staatlichen Behörde gültig. Das geht nicht brieflich, dazu muss er hingehen, die Erklärung unterschreiben. Der Austritt wird auf dem Taufschein vermerkt.

Die Höhe des Kirchenbeitrages, dessen Verwaltung etc. liegt ausschließlich in der Hoheit der Kirche.

bearbeitet von Edith1
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Der Staat verwaltet gar nichts. Der überprüft in einem normalen Zivilverfahren die Forderung, die jemand gegen jemanden erhebt, fällt ein Urteil und vollstreckt es. Wie bei jeder anderen zivilrechtlichen Forderung auch.

Ist der Kirchenbeitrag in Österreich eine rein zivilrechtliche Angelegenheit? Verwaltet die Kirche das Eintreiben des Kirchenbeitrags ganz ohne Staat? Das wusste ich nicht. Dann ist es klar, warum Wolfi tricksen muss. Allerdings verstehe ich dann nicht, warum er einer staatlichen Behörde einen Austrittsbrief schreiben will/muss. Dennn dann gibt es die formale Trennung wie in D'land garnicht.

Der Kirchenaustritt ist ausschließlich vor der staatlichen Behörde gültig. Das geht nicht brieflich, dazu muss er hingehen, die Erklärung unterschreiben. Der Austritt wird auf dem Taufschein vermerkt.

Die Höhe des Kirchenbeitrages, dessen Verwaltung etc. liegt ausschließlich in der Hoheit der Kirche.

Dann verwaltet also doch der Staat die Kirchenmitgliedschaft. Bloß die Beiträge verwaltet die Kirche selber. Dann müsste es doch so gehen, wie von Thomas und mir vorgeschlagen: Beim Staat austreten, und dem Bischof schreiben, man sei noch immer gläubig. Allerdings muss man dann das Vollstreckungsverfahren, das die Kirche womögllich einleitet, aushalten. Ob Wolfi das will und kann, halte ich für fraglich.

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Der Kirchenaustritt ist ausschließlich vor der staatlichen Behörde gültig. Das geht nicht brieflich, dazu muss er hingehen, die Erklärung unterschreiben. Der Austritt wird auf dem Taufschein vermerkt und die Erklärung an die Diözese weitergeleitet.

Die Höhe des Kirchenbeitrages, dessen Verwaltung etc. liegt ausschließlich in der Hoheit der Kirche.

Der Wiedereintritt findet vor einem beliebigen Priester statt, allerdings wird er von diesem auf dem Taufschein vermerkt und davon die Wohnsitzpfarre verständigt. Daher hat er mit seinen Tricks keine Chance.

bearbeitet von Edith1
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Der Staat verwaltet gar nichts. Der überprüft in einem normalen Zivilverfahren die Forderung, die jemand gegen jemanden erhebt, fällt ein Urteil und vollstreckt es. Wie bei jeder anderen zivilrechtlichen Forderung auch.

Ist der Kirchenbeitrag in Österreich eine rein zivilrechtliche Angelegenheit? Verwaltet die Kirche das Eintreiben des Kirchenbeitrags ganz ohne Staat? Das wusste ich nicht. Dann ist es klar, warum Wolfi tricksen muss. Allerdings verstehe ich dann nicht, warum er einer staatlichen Behörde einen Austrittsbrief schreiben will/muss. Dennn dann gibt es die formale Trennung wie in D'land garnicht.

Der Kirchenaustritt ist ausschließlich vor der staatlichen Behörde gültig. Das geht nicht brieflich, dazu muss er hingehen, die Erklärung unterschreiben. Der Austritt wird auf dem Taufschein vermerkt.

Die Höhe des Kirchenbeitrages, dessen Verwaltung etc. liegt ausschließlich in der Hoheit der Kirche.

Dann verwaltet also doch der Staat die Kirchenmitgliedschaft. Bloß die Beiträge verwaltet die Kirche selber. Dann müsste es doch so gehen, wie von Thomas und mir vorgeschlagen: Beim Staat austreten, und dem Bischof schreiben, man sei noch immer gläubig. Allerdings muss man dann das Vollstreckungsverfahren, das die Kirche womögllich einleitet, aushalten. Ob Wolfi das will und kann, halte ich für fraglich.

Ihr könnt dem Bischof schreiben, was ihr wollt. Mit Austrittserklärung ist er nicht mehr Kirchenmitglied und ist exkommuniziert. Mit Wiedereintritt ist er Mitglied und beitragspflichtig.

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ein ehrbarer protest, wie ich ihn verstehe, muss in öffentlicher form stattfinden. ich habe idr respekt für protestler wenn sie ihrer sache wegen risiken und nachteile in kauf nehmen, egal ob ich sachlich übereinstimme oder nicht (das darf wirklich keine rolle spielen bei der beurteilung).

 

aber ein protest, der sich von steuerhinterziehung zu 0.00% unterscheidet ist nicht ehrbar. es ist nicht einmal ein protest. es ist betrug, wie schon längst konstatiert wurde, mmn zurecht.

 

das austreten und heimlich wieder einschleichen erinnert mich nun aber doch an einen foranten der sich hier wacker mit-empört. Oh tempura :) oh mores. (hunger krieg)

 

den an der sache prinzipiell interessierten sei Henry Thoreau ans herz gelegt

civil disobedience

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Dann verwaltet also doch der Staat die Kirchenmitgliedschaft. Bloß die Beiträge verwaltet die Kirche selber. Dann müsste es doch so gehen, wie von Thomas und mir vorgeschlagen: Beim Staat austreten, und dem Bischof schreiben, man sei noch immer gläubig. Allerdings muss man dann das Vollstreckungsverfahren, das die Kirche womögllich einleitet, aushalten. Ob Wolfi das will und kann, halte ich für fraglich.

 

Es gibt da ein "Heft 10" der Österreichischen Bischofskonferenz mit "kanonistischen Klärungen" zum Kirchenaustritt aus dem Jahre 2010, vermutlich eine Reaktion auf die römischen Feststellungen des Zuständigen für die Interpretation der Gesetzestexte. Ich habe das nur flüchtig durchgelesen, meine mich aber zu erinnern, dass es in Österreich nicht sonderlich anders läuft als im Geltungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz. Den Link zu diesem Heft 10 habe ich allerdings verbummelt ... ihn bei Interesse selber zu suchen, wenn er den Inhalt nicht schon kennt, sollte - bei aller Nachsicht - die Fähigkeiten von Wolfi nicht übersteigen.

bearbeitet von Julius
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Der Kirchenaustritt ist ausschließlich vor der staatlichen Behörde gültig. [...]

Die Höhe des Kirchenbeitrages, dessen Verwaltung etc. liegt ausschließlich in der Hoheit der Kirche.

 

Mal die Nachfrage aus Verständnisgründen: Warum ist der Staat denn dann überhaupt an der Kirchenmitgliedschaft interessiert? Wenn er mit der Verwaltung des Beitrages nichts zu tun hat, dann muss er ja im Prinzip nicht wissen, ob jemand Mitglied ist oder nicht. In Deutschland ist das ja nötig, damit er die Kirchensteuer abführen kann.

Oder ist das einfach so ein Relikt im Verwaltungsrecht, das erhalten geblieben ist?

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